Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:58 Uhr bis 21:28 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. EBE 17 Gruber Straße Anpassung Schutzeinrichtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Zwischenzeitlich wurde die Schutzeinrichtung an der EBE 17 in der Gruber Straße (Verlängerung der Münchner Straße aus Poing kommend Richtung Parsdorf) angepasst. Nach dem Umbau ist das Durchkommen von der Verlängerung des Hartgassenwegs aus Angelbrechting auf den Geh- und Radweg der EBE 17 Gruber Straße wieder wie früher möglich.
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1.2. Ergebnisse des Workshops zur Konzentrationsflächenplanung Windenergie
vom 07.12.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Am 07.12.2020 fand ein Workshop zum Thema Konzentrationsflächenplanung Windenergie statt.
Hierbei wurde festgelegt, dass Arbeitsgruppen benachbarter Gemeinden gebildet werden sollen, um informelle, aber zielgerichtete und transparente Planungskonzepte zu erarbeiten. Dies würde zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Auch könnten Planungsabläufe effektiver gestaltet werden. Nachbargemeinden mit ähnlicher Struktur im Außenbereich könnten sich über die Ansiedlung von Windenergieanlagen abstimmen.
Das weitere Vorgehen wird derzeit landkreisweit abgestimmt.
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1.3. PKW-Stellplätze Poststraße, Karl-Sittler-Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
|
ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Im Zuge des Bauvorhabens „Ersatzneubau Grundschule an der Karl-Sittler-Straße“ wurden auf dem Grundstück 15 oberirdische Stellplätze neu hergestellt. Das ausführende Unternehmen ist aufgefordert, diese 15 oberirdischen Stellplätze mangelfrei fertigzustellen, damit im Juni 2021 die Nutzungsaufnahme erfolgen kann.
Es stehen Stellplätze in der Poststraße und der Tiefgarage der Grundschule zur Verfügung.
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1.4. Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule;
Förderrichtlinie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
|
ö
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1.4 |
Sachverhalt
Mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen vom 25.03.2021 verändert sich die Förderung/Zuständigkeit der gemeindlichen Jugendsozialarbeit an der Anni-Pickert-Mittelschule.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die Richtlinie dahin gehend geändert, dass bei einem Personalwechsel die Stelle an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, sprich, an den Landkreis Ebersberg, zu übertragen ist. Der Landkreis ist entsprechend informiert.
Dies bedeutet für die Gemeinde Poing, dass bei einem Personalwechsel die Trägerschaft der Stelle „JaS an der Anni-Pickert-Mittelschule“ an das Landratsamt Ebersberg übergeht.
Die gemeindliche Jugendsozialarbeit an der Grundschule Am Bergfeld ist davon nicht betroffen.
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1.5. Erweiterung des Poinger Impfzentrums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
|
ö
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Das Institut für Methodik & Notfallmedizin (kurz IMN), das bereits im Hotel Poinger Hof ein Impfzentrum betreibt, wird ab dem 21.05.2021 eine weitere Teststation auf dem Poinger Volksfestplatz eröffnen. Die Gemeinde hat dem IMN hierfür den Volksfestplatz zur Verfügung gestellt.
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2. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Veronika Reischl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
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ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Ludwig Berger als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 30.04.2021 endet.
Für Herrn Berger rückt Frau Veronika Reischl als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Frau Reischl wurde dies mit Schreiben vom 27.04.2021 mitgeteilt.
Frau Reischl erklärte mit Schreiben vom 07.05.2021 die Bereitschaft, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung zu leisten.
Erster Bürgermeister Thomas Stark vereidigt Frau Reischl in der Sitzung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
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3. Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Ludwig Berger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Herr Ludwig Berger ist mit Ablauf des 30.04.2021 aus dem Gemeinderat ausgeschieden.
Erster Bürgermeister Thomas Stark verabschiedet Herrn Berger in der Sitzung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Ludwig Berger ist eine Neubesetzung vorzunehmen. Die CSU-Fraktion schlägt folgende neue Besetzung der Ausschüsse vor:
Haupt- und Finanzausschuss
als Mitglied:
Frau Veronika Reischl (bisher Ludwig Berger)
Bau- und Umweltausschuss
als Vertreterin:
Frau Veronika Reischl (bisher Ludwig Berger)
Rechnungsprüfungsausschuss
als Vertreter:
Herr Martin Pfürmann (bisher Ludwig Berger)
Beschlussvorschlag
Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der CSU-Fraktion vorgenommen:
Haupt- und Finanzausschuss
als Mitglied:
Frau Veronika Reischl (bisher Ludwig Berger)
Bau- und Umweltausschuss
als Vertreterin:
Frau Veronika Reischl (bisher Ludwig Berger)
Rechnungsprüfungsausschuss
als Vertreter:
Herr Martin Pfürmann (bisher Ludwig Berger)
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der CSU-Fraktion vorgenommen:
Haupt- und Finanzausschuss
als Mitglied:
Frau Veronika Reischl (bisher Ludwig Berger)
Bau- und Umweltausschuss
als Vertreterin:
Frau Veronika Reischl (bisher Ludwig Berger)
Rechnungsprüfungsausschuss
als Vertreter:
Herr Martin Pfürmann (bisher Ludwig Berger)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5. Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2035;
Bedarfsentwicklung für Kindertagesstätten und Schulen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
|
ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Bezugnehmend auf die letzte Einwohnerprognose, vorgestellt im Gemeinderat am 02.07.2017, erfolgte durch Frau Dr. Pethe (Büro für Räumliche Entwicklung - bre) die Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2035 zum Stand Mai 2021.
Frau Dr. Pethe wird den Stand zum Mai 2021 und den Bedarf bzw. die weitere Entwicklung anhand einer PowerPoint-Präsentation in der Gemeinderatsitzung erläutern.
Die Fortschreibung der Einwohnerprognose zum Stand Mai 2021 dient zur Kenntnis.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
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6. Neue Möglichkeiten zur digitalen Ratsarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.03.2021
|
ö
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informativ
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1.1 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.03.2021 informierte die Verwaltung bereits erstmalig über die neuen Möglichkeiten aufgrund des „Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie“. Durch diese in der Bayerischen Gemeindeordnung vorgenommenen Änderungen ist nun grundsätzlich eine audiovisuelle Zuschaltung von Gemeinderatsmitgliedern zu Sitzungen der gemeindlichen Gremien möglich.
Im Rahmen der Bekanntgabe in der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021 wurde eine weitere Behandlung des Themas auf Basis der Ausführungshinweise des Innenministeriums vorgeschlagen. Seit dem 30.04.2021 liegen diese nun vor. Daher möchten wir heute über die neuen Erkenntnisse zur Umsetzung und die Einschätzung der Verwaltung berichten.
Im Rahmen der Ausführungshinweise wurden den Gemeinden leider nur wenige Hilfestellungen gegeben, größtenteils wurden hier Ausschnitte aus der Gesetzesbegründung abgedruckt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rechtsverbindlichkeit von Beschlüssen, die im Gemeinderat getroffen werden ist ein besonders entscheidender Punkt in der Arbeit des kommunalen Gremiums. Durch die mögliche audiovisuelle Zuschaltung von Gremiumsmitgliedern besteht hier jedoch durch eventuell auftretende Verbindungsprobleme eine nicht unerhebliche Gefährdung für die Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse. Sollte bei einem Gremiumsmitglied während der Sitzung die Verbindung abbrechen und er deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen können, wäre die Sitzung zu unterbrechen. Erfolgt keine Sitzungsunterbrechung kann der getroffene Beschluss angefochten werden. Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Nichtzuschaltung beim Gremiumsmitglied selbst liegt, was aber in der Praxis vermutlich nicht unwiderlegbar zu beweisen sein wird.
Da grundsätzlich auch nichtöffentliche Sitzungen mit audiovisueller Zuschaltung abgehalten werden können, ist an die Plattform und die Übertragungsorganisation ein besonders hoher Anspruch bezüglich der Informationssicherheit zu stellen. Hier sieht die Verwaltung massive Probleme, die Nichtöffentlichkeit zu gewährleisten.
Neben der Frage der Rechtsverbindlichkeit ist das Thema Datenschutz und Informations-sicherheit ein wichtiger Punkt. Für die Videoübertragung müsste seitens der Gemeinde Poing eine Übertragungsplattform bereitgestellt werden. Diese Plattform hat die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung im Bereich des Datenschutzes ist es zwingend erforderlich einen Anbieter zu wählen, der die Daten ausschließlich innerhalb der europäischen Union verarbeitet. Zudem darf der Datenverarbeiter kein Tochterunternehmen eines amerikanischen Unternehmens sein. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist der Kreis der möglichen Anbieter stark beschränkt. Bei der Bereitstellung der Plattform fallen Kosten für den Erwerb der Lizenz sowie für den Betrieb der Server an.
Um die audiovisuelle Zuschaltung zu ermöglichen, ist neben der Plattform eine entsprechende Übertragungstechnik erforderlich. Im Rahmen der Rathausertüchtigung ist bereits geplant, den Sitzungssaal mit einem entsprechenden Videokonferenzsystem auszustatten. Da Corona bedingt die Sitzungen aber aktuell entweder in der Dreifachturnhalle oder im Schulungsraum der Feuerwehr stattfinden, müsste für diese Zeit die entsprechende technische Ausstattung angemietet werden. Eine andere Gemeinde aus dem Landkreis Ebersberg hat hierzu von einem Fachbetrieb für Veranstaltungstechnik ein Angebot erhalten und uns dieses anonymisiert zur Verfügung gestellt. Gemäß dieser Kostenauflistung fallen alleine für die Anmietung der Übertragungstechnik Kosten in Höhe von 6.740,55 € pro Sitzung an.
Neben den Kosten für die Plattform und die Übertragungstechnik sind auch Personalkosten zu berücksichtigen. Im Vorfeld und während der Sitzung müsste zur Einrichtung und Überwachung der Technik sowie zur eventuellen Problembehebung mindestens ein zusätzlicher Gemeindemitarbeiter aus der IT anwesend sein. Dies würde auch gelten, wenn der Sitzungssaal nach der Rathausertüchtigung und nach den Coronabeschränkungen wieder genutzt werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass in den Ausweich-Sitzungsräumen in der Coronazeit (Turnhalle und Feuerwehrübungsraum) genügend Abstand beim Sitzen zwischen den Personen vorhanden ist. Zudem sollen die Sitzungsteilnehmer negativ getestet zur Sitzung kommen und FFP2 Masken tragen. Für ausreichend Lüftung und Desinfektionsmittel ist ebenfalls gesorgt.
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird aufgrund der angesprochenen Problemfelder empfohlen, keine audiovisuelle Zuschaltung zu Sitzungen des Gemeinderats oder der Ausschüsse einzuführen.
Beschlussvorschlag
Es soll keine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates zur Ermöglichung der audiovisuellen Zuschaltung erfolgen.
Alternative 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur möglichen Umsetzung der audiovisuellen Zuschaltung bei Gemeinderatssitzungen zu erarbeiten. Es sollen hierzu konkrete Angebote für die Bereitstellung der Plattform und der technischen Hardware eingeholt werden. Zusätzlich soll ein Änderungsvorschlag für die Geschäftsordnung des Gemeinderates erarbeitet werden, der den rechtlichen Rahmen zur audiovisuellen Zuschaltung schafft.
Finanzielle Auswirkungen
Für jede Sitzung des Gemeinderats in der Corona-Zeit, würden nach einer ersten Schätzung zufolge Kosten von etwa 7.000 € für die Anmietung der Technik entstehen. Zu diesen Kosten kommen noch die Kosten für die Bereitstellung der Videoplattform und Personalkosten hinzu.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Es soll keine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates zur Ermöglichung der audiovisuellen Zuschaltung erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Glasfaseranschluss für die Grundschule am Bergfeld
und die Anni-Pickert-Schule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
20.05.2021
|
ö
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beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser besteht die Möglichkeit für den erstmaligen Glasfaseranschluss eine Förderung zu erhalten.
Für die Grundschule in der Karl-Sittler-Straße ist der Glasfaseranschluss mit der Schulförderung für die Baumaßnahme Ersatzneubau durch Art. 10 FAG und Art. 13 c FAG abgegolten. Der Anschluss wurde im Mai 2021 fertiggestellt und wird demnächst mit dem Anschluss des Rathauses in Betrieb genommen.
Für die Bezuschussung von 80 % zur Herstellung des Glasfaseranschlusses für die Grundschule Am Bergfeld und die Anni-Pickert-Schule ist laut Förderrichtlinie ein Beschluss des zuständigen Organs über die Durchführung der Maßnahme und die Einholung von drei Angeboten erforderlich.
Für die Grundschule Am Bergfeld ist von Kosten in Höhe von ca. 28.000 € und für die Anni-Pickert-Schule von Kosten in Höhe von voraussichtlich 72.000 € auszugehen.
Beschlussvorschlag
Dem Glasfaseranschluss für die Grundschule Am Bergfeld und der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, erforderliche Angebote einzuholen, die Förderanträge zu stellen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Baumaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2022 auf der Haushaltsstelle 21101.500000 (Grundschule Am Bergfeld - Unterhalt der Grundstücke und bauliche Anlagen) 28.000,00 € und auf der Haushaltsstelle 21200.500000 (Anni-Pickert-Schule - Unterhalt der Grundstücke und bauliche Anlagen) 72.000,00 € eingestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Dem Glasfaseranschluss für die Grundschule Am Bergfeld und der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, erforderliche Angebote einzuholen, die Förderanträge zu stellen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Erlass einer neuen Verordnung zum Schutz der Bäume
in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung);
Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss zur Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
20.05.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Entwurf der novellierten Baumschutzverordnung wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 27.04.2021 vorberaten.
Insoweit wird auf die Sitzungsniederschrift verwiesen.
Unter anderem wurde die Fichte als nicht zu schützender Nadelbaum festgelegt.
Zur Frage, warum Obstbäume nicht geschützt werden: Diese erreichen selten den geschützten Stammumfang (in der Mustersatzung des Städtetags ist dies ebenso festgelegt).
Der vorliegende Entwurf ist mit dem Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, abgestimmt (Änderungen / Ergänzungen wurden in „rot“ dargestellt). Die Abgabe einer weiteren Stellungnahme im Rahmen der Fachstellenbeteiligung bleibt jedoch vorbehalten.
Bei der Fachstellenbeteiligung werden u.a. das Landratsamt Ebersberg, der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg, Landesbund für Vogelschutz, Regierung von Oberbayern sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Beschlussvorschlag
Dem Entwurf der Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung) vom 20. Mai 2021 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Das erneute Beteiligungsverfahren wird nach Art. 52 Abs. 5 BayNatSchG durchgeführt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
nein
Beschluss
Dem Entwurf der Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung) vom 20. Mai 2021 wird - unter Berücksichtigung der Änderung unter § 10 Abs. 3 – in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Das erneute Beteiligungsverfahren wird nach Art. 52 Abs. 5 BayNatSchG durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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9. Barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Poing;
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.07.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.05.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die FDP-Fraktion stellt mit Schreiben vom 15.05.2021 folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Gespräche und Verhandlungen mit der DB Station & Service AG (Deutsche Bahn) aufzunehmen mit dem Ziel, im Zuge der derzeitigen Umbaumaßnahmen am S-Bahnhof die bestehende Nord-Ost-Rampe zum nördlichen Bahnsteig dauerhaft, ggf. in verbessertem Zustand zu erhalten.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Durch den barrierefreien Ausbau werden die Bahnsteige von 76 cm über Schienenoberkante auf 96 cm über Schienenoberkante angehoben. Die Bahnsteige werden über die neuen Rampen (Steigung < 3%) barrierefrei erreichbar sein.
Die derzeitig vorhandene Rampe Nord-Ost erfüllt nicht die technischen Voraussetzungen für eine Barrierefreiheit. Durch die Änderung der Bahnsteighöhe müsste die Rampe noch steiler gebaut werden.
In der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2017 wurde einstimmig der Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und der Gemeinde Poing als Baulastträger des Fuß- und Radweges zugestimmt. Teil dieser Kreuzungsvereinbarung ist die Planung auf Grundlage der in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2015 beschlossenen Variante 4. Diese beschlossene Planung beinhaltet lediglich eine Treppenanlage im Bereich Nord-Ost.
Der Entfall der Rampe ist zudem Bestandteil des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein
Beschluss
Dem Antrag wird zugestimmt zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.08.2021 11:26 Uhr