Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing
2 Bauanträge
2.1 Errichtung einer Garage samt Wellnessbereich, Errichtung eines Torbogens sowie Umnutzung von Lagerflächen in einen Cafebetrieb, Anzinger Straße 3, Fl.-Nrn. 31/2, 32, 31/7, Gemarkung Poing
2.2 Umnutzung eines Lebensmittelmarktes in eine Mischnutzung mit vier Wohneinheiten und zwei Praxiseinheiten, Bürgermeister-Germeier-Straße 2, Fl.-Nr. 32/2, Gemarkung Poing
2.3 Abbruch von zwei Außenboxen sowie Neubau eines überdachten Putzplatzes und Einbau einer Pferdepflegerwohnung, Neufarner Straße 110, Fl.Nr. 1085, Gemarkung Poing
3 Bebauungspläne
3.1 Bebauungsplan Nr. 49.1 für die "Erweiterung des Friedhofes nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.-Nrn. 700/2 und 702/1)"; Vorstellung der Planung Beauftragung der Entwurfsplanung
4 1. Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
5 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV); Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG, Petuelring 130, 80788 München, am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG; Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV
6 Überarbeitung des Förderprogramms zur rationellen Energienutzung; Vorberatung
7 Klimarelevanzprüfung bei Beschlussvorlagen

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö informativ 1
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1.1. Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 beschließend 4
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 einstimmig beschlossen, dass im Gemeindegebiet zehn öffentliche Ladesäulen errichtet werden sollen. 

Die Umsetzung soll in zwei Losen erfolgen. Das erste Los beinhaltet die priorisierten Ladestationen einschließlich des Standortes „Poinger Einkehr“. Mit dem zweiten Los erfolgt der Rest. Die Ausschreibung soll erst erfolgen, wenn eine entsprechende Förderung zugesichert wurde.

Am 24.03.2021 wurde die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom Bundesverkehrsministerium erlassen. Diese Richtlinie sieht eine 80%-ige Förderung vor, die Maßnahme muss bis 31.12.2022 umgesetzt sein und die Förderanträge können ab sofort bis 31.12.2021 gestellt werden. 
Bei allen bisherigen Förderrichtlinien war die Förderhöhe wesentlich geringer, es ist deshalb sinnvoll, die Förderung für alle zehn zu errichtenden Ladesäulen zu stellen und nicht in zwei Losen, wie im BUA am 19.01.2021 beschlossen, auf je 5 Säulen aufzuteilen. 

Die Verwaltung hat deshalb eine Förderung für die gesamten zehn E-Ladesäulen beantragt.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö 2
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2.1. Errichtung einer Garage samt Wellnessbereich, Errichtung eines Torbogens sowie Umnutzung von Lagerflächen in einen Cafebetrieb, Anzinger Straße 3, Fl.-Nrn. 31/2, 32, 31/7, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 31.05.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sondern innerhalb eines im Zusammengang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.

Für diesen Bereich setzt der Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Dorfgebiet fest.

Dorfgebiete dienen dem Wohnen, Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind u.a. auch Schank- und Speisewirtschaften, so dass die o.g. Nutzungen zulässig sind.

Das Garagengebäude mit seiner geplanten Nutzung von 4 Stellplätzen und Wellnessgebäude hat  eine Fläche von ca. 13,04 m x 16,13 m und eine Grundfläche von 193 m².

Das Café mit seinen Nebenanlagen soll in der bisher als Lager genutzten Halle errichtet werden. Geplant sind ein Gastraum mit einer Fläche von 125 m² und 59 Gastplätzen sowie eine Freifläche mit 90 m² und 30 Gastplätzen. 

Folgende Abweichung wird beantragt:
Abweichung von der Abstandsflächensatzung:
Die Kubatur der bestehenden Gebäudeteile wird nicht verändert. Die Abstandsflächen überschreiten jedoch nach aktueller Abstandsflächenberechnung in Verbindung mit der entsprechenden Satzung der Gemeinde Poing die Mitte der Anzinger Straße. Eine Einschränkung von Belichtung und Belüftung ist auf den Nachbargrundstücken nicht gegeben. Vor allem aufgrund der unbegrenzt langen Nutzung als Friedhofsgelände, sollten sich keine Probleme im Hinblick auf nachbarschaftliche Benachteiligung ergeben.
Die Abstandsflächen der neu geplanten Garage/Wellness überschneiden sich mit den Abstandsflächen des Bestandswohngebäudes. Eine Einschränkung im Hinblick auf Belichtung und Belüftung ist nicht gegeben.
Die Abweichung wird wie folgt begründet:
Die Abweichung der Abstandsflächen im Hinblick auf die Bestandsbaukörper entsteht durch die aktuelle Version des Art. 6 BayBO. Die bestehenden Kubaturen werden nicht verändert. Die Garage/Wellness wirft keine Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke.

Stellungnahme der Verwaltung
Da es sich hier beim o.g. Wohnhaus Anzinger Straße um ein Bestandsgebäude handelt wird der Abweichung zur Abstandsflächensatzung zugestimmt.
Das Vorhaben der Garage/Wellness ist innerhalb des Grundstückes geplant und wirft keine Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke.

Stellplätze:
Die Ermittlung der Stellplätze richtet sich nach der derzeitig gültigen Stellplatzsatzung.

Bedarf Bestand:
4 WE mit 8 Stellplätzen
Büronutzung mit 4 Stellplätzen
Lagernutzung neu: mit 10 Stellplätzen (bisher 12)

Bedarf Café neu
12 Stellplätze

Zusätzlicher Bedarf neu
Bürgermeister-Germeier-Straße 2 und 4-6 mit 5 Stellplätze

Insgesamt sind 39 Stellplätze nachzuweisen.

Gemäß dem Stellplatznachweis werden 39 Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Garage samt Wellnessbereich, Errichtung eines Torbogens sowie Umnutzung von Lagerflächen in einen Cafébetrieb, Anzinger Straße 3, Fl.-Nrn. 31/2, 32 und 31/7 wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Garage samt Wellnessbereich, Errichtung eines Torbogens sowie Umnutzung von Lagerflächen in einen Cafébetrieb, Anzinger Straße 3, Fl.-Nrn. 31/2, 32 und 31/7 wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Umnutzung eines Lebensmittelmarktes in eine Mischnutzung mit vier Wohneinheiten und zwei Praxiseinheiten, Bürgermeister-Germeier-Straße 2, Fl.-Nr. 32/2, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 17.05.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt die Umnutzung des REWE-Marktes in eine Mischnutzung mit 4 Wohneinheiten und 2 Praxiseinheiten im Erdgeschoss des Gebäudes Bürgermeister-Germeier-Straße 2. 
Die geplanten 4 barrierefreien Wohneinheiten verfügen über eine Wohnfläche von 53,80 m² bis 80,80 m² insgesamt eine Fläche von 253,10 m².
Des Weiteren sind im Erdgeschoß eine Tierarztpraxis mit 165 m² sowie eine Physiopraxis mit 145,10 m² geplant.

Im Obergeschoss und Dachgeschoss verbleibt es bei der bisherigen Wohnnutzung.

Das Grundstück Bürgermeister-Germeier-Straße 2 befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Teilgebiet Kampenwandstraße“.

Der Bebauungsplan setzt im Erdgeschoss sowie im 1-geschossigen Anbau als Nutzung „Laden“ fest.

Folgende Befreiungsanträge wurden gestellt:
1. Antrag auf Befreiung von der Ladennutzung im Erdgeschoß
Der Bebauungsplan Nr. 25 setzt im Erdgeschoß die Nutzung „Laden“ fest.

Der Antrag wird wie folgt begründet:
Der bisherige Nutzer der Ladeneinheit, ist bereits in einen ca. 300 m entfernten bedarfsgerechten und deutlich größeren Neubau in der Gemeinde umgezogen. Kunden des Supermarktes gehen entsprechend zur neuen Filiale. Um dennoch weiter die Lebendigkeit des Ortszentrums zu gewährleisten, sieht es die Bauherrschaft, wie auch die Gemeinde als sinnvoll an, dass die Räume anderweitig mit reduzierter Fläche vermietet werden. Eine Umnutzung der Einheit ist unseres Erachtens aufgrund der aktuellen Situation nach sinnvoll und vertretbar. Der gemeindlich gewünschte Gewerbecharakter im EG an der Anzinger-/Bürgermeister-Germeier-Straße bleibt erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anteile der Flächen für Wohnnutzung mit ca. 253 m² stehen einer Gewerbefläche mit ca. 310 m² gegenüber. Dies ist planungsrechtlich vertretbar. Der Befreiung kann zugestimmt werden.

2. Antrag auf Befreiung von Festsetzung des Kinderspielplatzes
Der Bebauungsplan Nr. 25 setzt im südlichen Bereich zwischen den Gebäuden Bürgermeister-Germeier-Straße 2 und Bürgermeister-Germeier-Straße 4-6 einen Kinderspielplatz fest. 

Der Antrag wird wie folgt begründet:
Im Zuge der energetischen Sanierung der Gebäude Bürgermeister-Germeier-Straße 4 und 6 wurde ein Kinderspielplatz errichtet. Dieser wurde an eingezeichneter Stelle errichtet. Durch die Errichtung des Spielplatzes an der angegebenen Stelle sehen wir die Notwendigkeit des Spielplatzes laut Bebauungsplan als erfüllt an. Die Befreiung richtet sich entsprechend nach der Lage des Spielplatzes.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund des bestehenden Kinderspielplatzes kann der Befreiung zugestimmt werden.

3. Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Anbauverbotszone
Der Bebauungsplan Nr. 25 setzt eine sog. Anbauverbotszone für ein Sichtdreieck fest.

Der Antrag wird wie folgt begründet:
Diese Zone ist nicht explizit im Bebauungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen, ist aber bereits im Bestand vorhanden. Die Verkehrszone war für die Anlieferung des Supermarktes und der Bedienbarkeit des Grundstücks notwendig. Auch bei der geplanten Umnutzung ist die Verkehrsfläche zur Erschließung der Stellplätze unerlässlich. Die Grundzüge der Planung werden durch die Verkehrsfläche nicht berührt. Ebenso werden nachbarliche Interessen nicht berührt. Belichtung und Belüftung sind weiterhin ohne Einschränkung gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Errichtung von 6 Stellplätzen in diesem Bereich und die Befreiung von der festgesetzten Anbauverbotszone wurde mit Bescheid vom 14.03.2016 befreit.
Der Befreiung wird weiterhin zugestimmt.

Stellplätze:
Die Ermittlung der Stellplätze richtet sich nach der derzeitig gültigen Stellplatzsatzung.

Bedarf Bürgermeister-Germeier-Straße 2
EG neu 22 Stellplätze davon
3 WE mit 5 Stellplätze
1 WE mit 2 Stellplätze
Praxis Physio mit 7 Stellplätze 
Praxis Tierarzt mit 8 Stellplätzen

OG Bestand
4 WE mit 6 Stellplätze

DG Bestand
4 WE mit 6 Stellplätze

Bedarf Bürgermeister-Germeier-Straße 4-6 Bestand
3 WE mit 3 Stellplätze 
13 WE mit 19 Stellplätze 
1 WE mit 2 Stellplätze 

Insgesamt sind für das Grundstück Fl.-Nr. 32/2 58 Stellplätze nachzuweisen.

Gemäß dem Stellplatznachweis sind 21 Stellplätzen oberirdisch auf dem Grundstück Fl.-Nr. 32/2, 32 Stellplätzen in der Tiefgarage der Fl.-Nrn. 32 sowie 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 32 und somit insgesamt 58 Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung des REWE-Marktes in eine Mischnutzung mit vier Wohneinheiten und zwei Praxiseinheiten, Bürgermeister-Germeier-Straße 2, Fl.-Nr. 32/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung des REWE-Marktes in eine Mischnutzung mit vier Wohneinheiten und zwei Praxiseinheiten, Bürgermeister-Germeier-Straße 2, Fl.-Nr. 32/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Abbruch von zwei Außenboxen sowie Neubau eines überdachten Putzplatzes und Einbau einer Pferdepflegerwohnung, Neufarner Straße 110, Fl.Nr. 1085, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 28.04.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Das Grundstück Fl.-Nr. 1085 liegt im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB.

Abbruch von zwei Außenboxen sowie Neubau eines überdachten Putzplatzes
Der Abbruch der 2 Außenboxen erfolgt an der Nordseite der Maschinenhalle. Stattdessen soll in diesem Bereich auf dem bestehenden Putzplatz auf die gesamte Länge eine Überdachung mit einer Breite von 26,30 m und 6 m Tiefe errichtet werden.

Einbau einer Pferdepflegerwohnung
In der landwirtschaftlich genutzten Maschinenhalle ist im OG eine Pferdepflegerwohnung mit einer Größe von 94,21 m² zur Unterbringung von 2-3 Arbeitskräften des Pferdehofes geplant. 

Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB wurde für die Maschinenhalle sowie der Reithalle bereits festgestellt, sodass die geplanten Vorhaben als zulässig beurteilt werden können.
Der Neubau des Putzplatzes sowie der Einbau der Pferdepflegerwohnung dienen dem landwirtschaftlichen Betrieb (Pensionstierhaltung).

Von Seiten des Landratsamtes Ebersberg wurde eine Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg angefordert.
Hiernach werden die Voraussetzungen für eine Privilegierung auch von dieser Seite für gegeben erachtet. Es handelt sich weiterhin um einen nachhaltig geführten, landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb. Der Tierbestand umfasst u.a. derzeit 60 Pensionspferde.
Die Einzelbaumaßnahmen werden von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg als betriebsdienlich, zweckmäßig und angemessen dimensioniert beurteilt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch von zwei Außenboxen sowie Neubau eines überdachten Putzplatzes und Einbau einer Pferdepflegerwohnung in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch von zwei Außenboxen sowie Neubau eines überdachten Putzplatzes und Einbau einer Pferdepflegerwohnung in eine landwirtschaftliche Maschinenhalle wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö 3
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3.1. Bebauungsplan Nr. 49.1 für die "Erweiterung des Friedhofes nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.-Nrn. 700/2 und 702/1)"; Vorstellung der Planung Beauftragung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Seit dem Aufstellungsbeschluss erfolgten Abstimmungen mit der Friedhofsverwaltung, dem Baubetriebshof sowie dem Ordnungsamt.

Ziel war es, die Fl.-Nr. 700/2 unabhängig von der nördlich angrenzenden Fl.-Nr. zu entwickeln und als 1. Bauabschnitt so schnell als möglich umzusetzen.

Die Überplanung erfolgt bis zum Kreuzungsbereich Plieninger Straße / Am Hanselbrunn. In diesem Bereich wird eine „öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Das Ergebnis liegt nunmehr vor und wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Ringerschließung (ausreichend breit für Pflege durch BBH sowie für Fahrzeuge der Bestattungsunternehmen), höchstmögliche Anzahl an Urnenerdgräbern sowie Anbindung an den bestehenden Friedhof.

Im bestehenden Friedhof würde die Möglichkeit bestehen, an der Ostseite (zum Endbachweg hin) Standorte für Urnenstelen zu schaffen.

Hinweis der Verwaltung:
Nachdem dringend Urnenerdgräber benötigt werden, wird das Büro Bauer auf der Grundlage der vorgelegten Planung, 1. Bauabschnitt, mit der Eingabeplanung beauftragt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorentwurf in der Fassung vom 21.05.2021 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, negativ, da bauliche Eingriffe durch Wege- und Gräber entstehen

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Nein: Bestattungswesen ist Pflichtaufgabe der Gemeinde

Beschluss

Dem Vorentwurf in der Fassung vom 21.05.2021 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Das Büro Bauer Landschaftsarchitekten wird für den 1. Bauabschnitt mit der Eingabeplanung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe erlassen. Darin ist in § 2 geregelt, dass abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 1 H, mindestens jedoch 3 m beträgt. 
Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet. Als Satzungsmuster wurde die Mustersatzung des Gemeindetages verwendet.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass nunmehr mit der Festlegung von 1 H bzw. 0,5 H eine größere Abstandsfläche gefordert wird, als es vor Novellierung der Bayer. Bauordnung der Fall war.

Hintergrund ist hier die neue Berechnung der traufseitigen Wandhöhen und Giebelflächen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Maß der Abstandsflächentiefe (H) auf 0,75 festzulegen, da diese giebelseitig der Tiefe der Abstandsfläche vor Novellieren nahezu gleichkommt.
Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge soll das Maß Abstandsflächentiefe (H) auf 0,4 festgelegt werden.

Beschlussvorschlag

Der Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Poing über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt

Beschluss

Der Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Poing über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV); Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG, Petuelring 130, 80788 München, am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG; Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 6
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö 8
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö 9
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 11. Mai 2021 gingen die Antragsunterlagen mit beiliegendem Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 6. Mai 2021 bei der Gemeinde Poing ein.

In der BUA-Sitzung am 09.03.2021 (Stellungnahme der Gemeinde Poing zur Bauleitplanung) wurde bereits seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung des Vorhabens noch eine gesonderte immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Im Rahmen der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG wird hiermit sowohl die Baugenehmigung nach Art. 55 Abs. 1, 68 BayBO für die Errichtung der Anlage und die wasserrechtlich Eignungsfeststellung beantragt.
Mit dem vorgelegten Genehmigungsantrag wurde weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Errichtungsbeginns gemäß § 8 a BImSchG für die Errichtung der baulichen Anlagen beantragt.

Das geplante Vorhaben soll in den Hallen 4 und 5 umgesetzt werden. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, an dem noch Umbauten vorgenommen werden (vgl. Roteinträge im Plan Ansichten).

Frist für die Stellungnahme: 30.06.2021 (Immissionsschutz), 11.06.2021 (vorzeitiger Errichtungsbeginn)

Die Antragsunterlagen liegen in der Gemeinde Poing, Bauamt, in der Zeit von 31.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 aus (Bekanntmachung erfolgte im Onbl Nr. 20/2021 vom 19.05.2021).

Die vollständigen Antragsunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Ebersberg https://lra-ebe/aktuelles/laufende-verwaltungsverfahren-mit-oeffentlichkeitsbeteiligung/ abgerufen werden oder im Bauamt der Gemeinde Poing während des Auslegungszeitraumes eingesehen werden.

Seitens der Gemeinde Poing erfolgen keine Auflagenvorschläge (im Rahmen der Stellungnahme zur Bauleitplanung, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 1. Änderung des VEP Nr. 176 wurde seitens der Gemeinde Poing keine Einwände vorgebracht).

Nachdem die relevanten Behörden für die Belange Wasser/Abwasser, Brandschutz, Immissionsschutz und Wasserrecht am Verfahren beteiligt werden, gibt die Gemeinde Poing hierzu keine Stellungnahme ab.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV werden zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG zur
Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf 
keine Einwände bzw. Auflagenvorschläge vorgebracht.

Beschluss

Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV werden zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG zur
Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellenproduktion Prototypen) der BMW AG am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.-Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf 
keine Einwände bzw. Auflagenvorschläge vorgebracht.

Die Gemeinde hat grundsätzliche Bedenken gegen die nicht emissionsfreie Industrienutzung an diesem Standort in Hauptwindrichtung zu einem Siedlungsgebiet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Überarbeitung des Förderprogramms zur rationellen Energienutzung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Seit dem Jahr 1997 besteht die Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung der Gemeinde Poing. Hierfür werden jährlich Mittel bereitgestellt, um u.a. Maßnahmen zur wärmetechnischen Sanierung von Altbauten finanziell zu fördern.

Die derzeitige Fassung der Förderrichtlinie besteht seit 2019. Die Überarbeitung der Förderrichtlinie wurde u.a. durch die Ablösung der Energieeinsparverordnung EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) notwendig. Letzteres trat zum 01.11.2020 in Kraft.

Die Förderrichtlinie wurde nun hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Des Weiteren wurde die Förderrichtlinie hinsichtlich der Anforderungen der einzelnen Maßnahmen, der Möglichkeit der Überprüfung und der einzureichenden Unterlagen überarbeitet.

Herr Schütt von den Stadtwerken München (SWM) stellt die überarbeitete Förderrichtlinie kurz vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung mit den vorgenannten redaktionellen Änderungen / Ergänzungen zu beschließen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung mit den vorgenannten redaktionellen Änderungen / Ergänzungen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Klimarelevanzprüfung bei Beschlussvorlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Herr Wenzl erläutert in der heutigen Sitzung die Prüfung der Klimarelevanz bei Beschlussvorlagen.

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

Datenstand vom 05.04.2023 11:10 Uhr