Datum: 17.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 21:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Aktueller Stand zum Gigabitförderprogramm
1.2 Information zur Umsetzung vom Förderprogramm zur IT-Ausstattung in den Schulen
1.3 Erneutes Corona-Hilfspaket für Vereine
1.4 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing; Geplante Sanierungs-/ Erneuerungsmaßnahmen
1.5 Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2021 für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße
1.6 Geothermie in Poing
1.7 VGP Park Parsdorf; Beleuchtung BMW-Parkhaus
1.8 Absage Klima Tag Poing 2021
1.9 Zustand Bestattungsgarten
1.10 Zustand der Feld- und Waldwege
1.11 Öffentliche Tischtennisplatten in der Gemeinde Poing
2 Schulentwicklung; Ganztagsangebot der Anni-Pickert-Mittelschule Poing ab dem Schuljahr 2021/2022
3 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Mehrkostenanmeldung der Sanierungsarbeiten
4 Überarbeitung der Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung
5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1
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1.1. Aktueller Stand zum Gigabitförderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Das Büro Ledermann wurde am 09.11.2020 mit der Beratung und Planung des Breitbandausbaus im Rahmen der GigaBit Förderung Bayern beauftragt. Daraufhin wurde ein Markterkundungsverfahren gestartet, das die Bandbreiten und die Nutzungsart (gewerblich / privat) der Poinger Hausanschlüsse ermitteln sollte. Pro förderfähigen Anschluss hätte die Gemeinde Poing einen Zuschuss von 5.000 € als Förderung erhalten. 

Das Büro Ledermann teilte uns nun mit, dass es seit dem 26.04.2021 neben dem Bayerischen Förderprogramm auch das GigaBit-Förderprogramm des Bundes gibt. Dieses umfasst eine umfangreichere Förderung als das Bayerische Förderprogramm, weswegen das Markterkundungsverfahren nun auf die Förderrichtlinien des Bundes umorientiert wird. So sind nun zum Beispiel die kompletten Längstrassen förderfähig, das heißt, der gesamte „Grundkanal“ der Straße, die ausgebaut werden soll und nicht mehr nur der einzelne Anschluss einer gewerblich genutzten Adresse. Der Bund fördert hierbei 50% der Kosten. Der Freistaat Bayern übernimmt weitere 30-40 % der Kosten. Die restlichen Kosten hat die Gemeinde zu tragen. 

Weiterhin sind allerdings nur gewerblich genutzte Anschlüsse förderfähig oder jene private, deren Bandbreite unter 100 Mbit liegen. Eine Ausweitung der Förderung auf private Anschlüsse ist EU-weit für 2023 in Aussicht gestellt. 

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1.2. Information zur Umsetzung vom Förderprogramm zur IT-Ausstattung in den Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Unter Nutzung der Projektförderung aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ des „DigitalPakt Schule“ wurden, dem Bedarf der kommunalen Schulen entsprechend, 54 mobile Endgeräte (Tablets) beschafft und zur Ausleihe an Schülerinnen und Schüler während der Corona bedingten Einschränkungen des Schulbetriebes zur Verfügung gestellt. 

Die Investitionskosten liegen bei 32.947 EUR.
Die Investitionskosten werden in voller Höhe gefördert; ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern ist am 04.06.2021 bei der Gemeinde Poing eingegangen. 

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1.3. Erneutes Corona-Hilfspaket für Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Als Zeichen der Unterstützung und der Solidarität wird ein erneutes Corona-Hilfspaket für Vereine aufgelegt. 

Wie bereits beim letzten Corona-Hilfspaket soll keine Pauschalförderung im Gießkannenprinzip, sondern eine bedarfsabhängige Unterstützung in Einzelfällen erfolgen.

Vereine, die in dieser Krisenzeit eine Unterstützung benötigen, können sich per E-Mail an den Ersten Bürgermeister Thomas Stark wenden. 

Entsprechende Briefe an die Vereine wurden am 10. Juni 2021 versandt.

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1.4. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing; Geplante Sanierungs-/ Erneuerungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Aktueller Stand der geplanten Sanierungs-/ Erneuerungsmaßnahmen im Sportzentrum Poing:

Erneuerung Kunstrasen

Die Arbeiten sind nach ca. 6 Wochen Bauzeit mit offizieller Abnahme am 10.06.2021 und Eröffnung durch den Ersten Bürgermeister Thomas Stark wie geplant abgeschlossen worden. 

Das neue, unverfüllte Kunstrasensystem ist mit einer jährlichen Reinigung pflegeleicht und zugleich umweltfreundlich: Es gibt keinen Austrag von Granulat und Mikroplastik mehr.

Die Sanierung des Kunstrasenplatzes sollte ursprünglich 894.000 Euro Brutto kosten.

Die tatsächlichen Gesamtkosten werden erfreulicherweise mit ca. 610.000,00 Euro deutlich darunter liegen, weil sich die unter dem alten Belag befindliche Elastikschicht in einem guten Zustand befand und somit nicht ausgetauscht werden musste.

Erneuerung Tartanbahn

Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen wird die Tartanbahn durch die Leichtathleten wieder mehr genutzt, demzufolge soll die Planungsphase zur Erneuerung ab Herbst 2021 starten; eine Ausführung kann erst im Jahr 2022 erfolgen. 

Im Haushalt für 2021 sind zur Sanierung der Tartanbahn Mittel in Höhe von 545.000 Euro Brutto angesetzt. 

Erneuerung Flutlichtanlage für den Stadionplatz

Zur Flutlichtanlage sind aufwendigere Voruntersuchungen der Statik der Mastfundamente und der Leerrohre der elektrischen Zuleitungen notwendig. Anhand dieser Ergebnisse kann festgestellt werden, inwieweit die Fundamente für die Masten und die Leerrohre für die Verkabelung genutzt werden können und wann die zeitliche Umsetzung erfolgen kann.

Erneuerung Fernwärmeanschlüsse Dreifachhalle und Pavillon

Der Fernwärmeanschluss inkl. Umbau Heizraum des Pavillons konnte bereits Ende 2020 fertiggestellt werden.

Der Fernwärmeanschluss inkl. Umbau Heizraum in der Dreifachhalle startet Ende Juni 2021 und soll Anfang September abgeschlossen sein.




Erneuerung Zinkdach Pavillon 

Die Bauarbeiten zur Erneuerung des Zinkdachs beginnen in der KW 24 und sollen Anfang September abgeschlossen sein.

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1.5. Zuweisungsrate im Haushaltsjahr 2021 für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Für den Ersatzneubau einer Grundschule in der Karl-Sittler-Straße hat die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 10.06.2021 eine vierte vorläufige Zuweisungsrate als Abschlagsrate in Höhe von 1.387.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021 bewilligt.

Für die Baumaßnahme wurde eine Gesamtförderung über 4.370.000 Euro am 30.03.2017 bewilligt, davon wurden bereits insgesamt 2.109.000 Euro (Auszahlung 2018 bis 2020) an die Gemeinde ausgezahlt.

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1.6. Geothermie in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.6

Sachverhalt

In der BUA-Sitzung am 08.06.2021 wurde angeregt, einen Sachstandsbericht durch den Betreiber mit Informationen zu Auslastungsgrad, Anschlussgrad und Ausbaupotential vorzustellen.

Dies wird in Abstimmung mit den Bayernwerken in der BUA-Sitzung am 14.09.2021 erfolgen.

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1.7. VGP Park Parsdorf; Beleuchtung BMW-Parkhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Auf Hinweis in der BUA-Sitzung am 08.06.2021 wurde beim Eigentümer angefragt.

Folgende Antwort hierzu:

„In Rücksprache mit dem Ersteller und unserem begleitendem Elektroingenieur,  ist die Zeitschaltuhr so eingestellt das sich die Beleuchtung am Abend um 20:00 abstellt und morgens um 5:00 Uhr automatisch wieder einstellt.
Unabhängig davon, sind in dieser Zeit die Bewegungs- u. Präsenzmelder eingeschaltet. Sollte es in der Zeit zwischen 20:00-5:00 Uhr Zutritt und/oder Bewegung im oder am näheren Umfeld des Parkhauses geben, schaltet sich die Beleuchtung an und läuft nach der letzten Bewegung 15 min nach.“

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1.8. Absage Klima Tag Poing 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 1.8

Sachverhalt

Der Aktionstag „Klima Tag Poing“ mit dem Schwerpunkt Photovoltaik kann nicht wie geplant am 03.07.2021 stattfinden. Das Landratsamt Ebersberg teilte im Schreiben vom 16.06.2021 Folgendes mit:

„(…) bezüglich der geplanten Veranstaltung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die geplante Veranstaltung weiterhin nach § 7 Abs. 3 der 13. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) untersagt ist. 
 
Derzeit sind öffentliche Veranstaltungen gem. §7 Abs. 1 Nr. 2 der 13. BayIfSMV nur aus einem besonderen Anlass und für einen von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis zulässig. Beim Poinger Klima Tag handelt sich um eine frei zugängliche Veranstaltung. Es liegt für den Poinger Klima Tag somit kein von Anfang an klar begrenzter und geladener Personenkreis vor und deshalb keine zulässige Veranstaltung nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 der 13. BayIfSMV.

Bei dem geplanten „Klima Tag Poing“ liegt eine Veranstaltung nach § 7 Abs. 3 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vor. Solche Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. (…)“.

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1.9. Zustand Bestattungsgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Ende Mai fand ein Ortstermin mit der Planerin des Bestattungsgartens, dem Ersten Bürgermeister und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und des Baubetriebshofes statt, um den Beschwerden aus der Bevölkerung über den Zustand des Bestattungsgartens zu begegnen und Lösungen zu erarbeiten.

Das Konzept des Bestattungsgartens sieht in der Mitte der Anlage eine „Ruhewiese“ vor. Diese Ruhewiese wurde als Wildblumenwiese angelegt, in der die Urnen versenkt werden. 

Im Mai zum Zeitpunkt des Termins präsentierte sich die Ruhewiese in einem sehr üppigen und kaum blühenden Zustand. Ein besonders hoher Anteil an Klee verdrängte bzw. überragte die gewünschte Wildblumenansaat und gab optisch ein weniger attraktives Bild ab. Bei genauerem Hinsehen waren jedoch sehr viele Blühknöpfe in der Fläche erkennbar, die auf eine unmittelbar bevorstehende Blüte hinwiesen.

Der hohe Kleeanteil wird als Hauptproblem gesehen und muss reduziert werden. Besonders durch die feuchte und kühle Witterung im Frühjahr hat er sich prächtig entwickelt. 
Im östlichen Teil der Anlage wurde inzwischen Klee ausgestochen, was zu einer deutlichen Verbesserung beiträgt. Die restliche Fläche soll nach der Blüte abgemäht und der Klee ausgestochen werden. 

Derzeit wird ein Pflegekonzept erarbeitet, mit dem Ziel, den Boden zunehmend auszuhagern und mit dieser Maßnahme langfristig gesehen eine artenreiche Wiese zu entwickeln, die den, inzwischen hier beheimateten Wildbienen, als Nahrungs- und Lebensgrundlage dienen soll.

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1.10. Zustand der Feld- und Waldwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö informativ 1.10

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.04.2021 wurde dem Antrag der CSU-Fraktion zugestimmt, die Grundstücksanlieger an Feld- und Waldwegen bei der Instandsetzung zu unterstützen. Durch eine unentgeltliche Bereitstellung von geeigneten Schüttmaterial durch die Gemeinde Poing sollen benutzerfreundliche Wege geschaffen werden.

In der KW 21 fanden deshalb mehrere Gespräche mit den Grundstückseigentümern am Auweg und dem Sommerholzweg statt. In erster Linie wurde auf Grundstücksbesitzer oder deren Pächter zugegangen, in deren Bereich sich die Feld- und Waldwege in einem schlechten Zustand befinden. Drei Grundstücksanlieger erklärten sich bereit, den von der Gemeinde Poing bereitgestellten Kies auf den Feld- und Waldwegen auszubringen.

Die Maßnahme der Landwirte soll zeitnah (in den nächsten Wochen) umgesetzt werden. An Stellen, wo der Weg sehr eng ist, kann erst nach Ernte der Feldfrüchte die Maßnahme durchgeführt werden, da beim Abladen mit den Fahrzeugen in die Grundstücke gefahren werden muss. Zum Teil muss auch noch Humus vom Weg mit dem Gräter abgezogen und in den angrenzenden Feldern verteilt werden.

Aus dem Gremium kommt die Anregung zur Verwendung eines bindigen bzw. geeigneten Kieses.

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1.11. Öffentliche Tischtennisplatten in der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 1.11

Sachverhalt

In den letzten Tagen wurde durch den Baubetriebshof im Bergfeldpark, südlich des Zauberwinkels, zu der bereits vorhandenen, noch eine gebrauchte Tischtennisplatte aufstellt. 

Für das Sport- und Freizeitzentrum wurde eine neue beschafft. Auch sie ist inzwischen aufgestellt und kann bei den „Ferien dahoam“ für Abwechslung sorgen.

Ein Poinger Verein hat sich inzwischen bereit erklärt, eine Tischtennisplatte zu finanzieren. Sie ist bereits bestellt, voraussichtlicher Liefertermin ist die KW 30 und soll am Bergfeldsee aufgestellt werden. 

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2. Schulentwicklung; Ganztagsangebot der Anni-Pickert-Mittelschule Poing ab dem Schuljahr 2021/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2021 wurde das schulische Angebot des Mittelschulverbundes Markt Schwaben – Poing für beide Schulstandorte vorgestellt. Bisher konnte unter anderem am Schulstandort Poing ab der 7. Jahrgangsstufe eine Dreizügigkeit aufrechterhalten werden. Die 7. Jahrgangsstufe teilt sich im aktuellen Schuljahr in einen M-Zweig, eine Regelklasse und einen gebundenen Ganztag auf. 

Nach Rücksprache mit der Schulleitung und Überprüfung der Schülerzahlen anhand der 5-Jahres-Schülerstatistik zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 ist ersichtlich, dass die Schüler*innenzahlen für die kommenden Jahre sinken werden. Gemäß der in der letzten Gemeinderatssitzung vorgestellten Fortschreibung der Einwohnerprognose kann erst ab 2028/2029 mit einem erneuten Anstieg der Schülerzahlen im Mittelschulbereich durch den Endausbau W 7 und W 8 gerechnet werden. 

Auf Grund der Jahrgangsstärken ab dem Schuljahr 2021/2022 wurde in einem Abstimmungsgespräch am 28.01.2021 mit dem Markt Markt Schwaben und der Gemeinde Poing seitens des Staatlichen Schulamtes Ebersberg nochmals bestätigt, dass die Dreizügigkeit, insbesondere wegen der zu klein gebildeten Klassen und den fehlenden Lehrerstunden, am Schulstandort Poing derzeit nicht mehr aufrechterhalten werden kann. 

Wie bereits in Markt Schwaben, wird somit auch in Poing ab kommendem Schuljahr 2021/2022 die Zweizügigkeit ab der 7. Jahrgangsstufe eingeführt. Das bedeutet, dass die bestehenden Klassen ab der 7. Jahrgangsstufe zusammengeführt werden müssen. Grundsätzlich ist die Zusammenführung von einer Regelklasse und dem gebundenen Ganztag rechtlich nicht zulässig. Die Abgabe des M-Zweiges an einem der Standorte wurde vom Markt Markt Schwaben sowie von der Gemeinde Poing abgelehnt. Alternativ kann grundsätzlich für die betroffenen Schüler*innen eine offene Ganztagsschule für die Betreuung am Nachmittag angeboten werden. Diese kann von allen Klassen auch dem M-Zweig ab der 5. Jahrgangsstufe in Anspruch genommen werden.  

Um die zukünftige schulische Ausrichtung im Mittelschulverbund zu definieren, haben die Schulsachaufwandsträger gemeinsam die Zielsetzungen für beide Standorte erarbeitet.

Ziele:
 - Erhalt beider Schulstandorte im Verbund
 - Beachtung Grundsatz des Verbundes – Verbundschüler*innen
 - vielfältiges Angebot an beiden Standorten
 - M-Zug bleibt an beiden Schulstandorten erhalten 
 - geringe Schülerbewegungen zwischen den Schulstandorten 
 - enge Kooperation mit dem Sonderpädagogisches Förderzentrum „Seerosenschule
 - Deutschklassen verbleiben in Markt Schwaben 
 - Vorbereitungsklassen verbleiben in Poing 


Soll:
- Erhalt des gebundenen Ganztags an beiden Schulstandorten (ggfs. jahrgangsweise)
- berufsorientierte Fächer (Soziales, Wirtschaft, Technik) an beiden Schulstandorten
- Erhalt der Zweizügigkeit an beiden Standorten

Am 09.02.2021 wurde mit der Regierung von Oberbayern, dem Staatlichen Schulamt Ebersberg, beiden Schulleitungen die Zielsetzungen seitens der Standortgemeinden/Schulsachaufwandsträgern erläutert und daraufhin vereinbart, dass der Bedarf für ein Ganztagsangebot (gebunden, offen und kein Betreuungsbedarf) bei den betroffenen Eltern abgefragt werden soll. Die Regierung von Oberbayern wies darauf hin, dass die Anträge auf Weiterführung des gebundenen Ganztages und die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule grundsätzlich parallel gestellt werden können (die Fristen zur Beantragung sind zu beachten).
Der Erhalt des gebundenen Ganztags in den Jahrgangsstufen 5 und 6 bleibt von allen Anwesenden weiterhin gewünscht. 

In der Sitzung des Mittelschulverbundes vom 15.03.2021 wurden die ersten Umfrageergebnisse allen beteiligten Gemeinden vorgestellt. Die allgemeine Rückmeldequote lag diesbezüglich in Markt Schwaben bei 56,8 % und in Poing bei 59%. Um jedoch einen genaueren Bedarf festzustellen, wurde vereinbart, eine erweiterte Abfrage in Verbindung mit den Anmeldungen bis Ende Mai 2021 durchzuführen. Des Weiteren sollen die Anträge auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an beiden Schulstandorten vorbereitet werden. 

Für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ist gemäß der Förderrichtlinie für offenen Ganztagsangebote an Schulen für Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 5 vom 30.03.2020 mit der Schulleitung im Benehmen des Elternbeirats, des Sachaufwandsträgers und dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ein  abgestimmter Antrag mit einer pädagogischen Rahmenkonzeption des Kooperationspartners Voraussetzung. Die Abstimmungen erfolgten in mehreren Schritten (Ende April/Anfang Mai 2021) zwischen allen Beteiligten.

Die Anregungen seitens des Elternbeirats und dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wurden wie folgt mit aufgenommen:

  1. Die geplante Mittagsversorgung mit der Nachmittagsbetreuung erfolgt derzeit im Mehrzweckraum der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, dieser ist für die geplante Anzahl der Schüler*innen für das Schuljahr 2021/2022 ausreichend. Es stehen insgesamt 5 Räumlichkeiten und die Außenanlagen für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung.
  2. Die Kommunikationsstruktur zwischen dem Lehrpersonal und den externen Kräften wurde erneut abgestimmt und in die Konzeption eingearbeitet.

Die bisherigen baulichen Planungen hinsichtlich der Erweiterung/Ersatzneubau Mensa werden hiervon nicht berührt. Die schulaufsichtliche Genehmigung für den „Mensabau“ basiert auf den Bestandszahlen sowie den Prognosezahlen der Grundschüler*innen der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule und der Grundschüler*innen aus dem Sonderpädagogischen Förderzentrum. Mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch im Bereich der schulnahen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist der geplante Neubau der Mensa ausreichend.

Des Weiteren erfolgten die Abstimmungen zur pädagogischen Gestaltung und zum Tagesablauf hinsichtlich der Mittagsversorgung eng mit dem Träger Kolpingfamilie Poing e.V.

In der letzten Sitzung des Mittelschulverbundes vom 09.06.2021 wurden die Anmeldezahlen zum Stand Juni 2021 beider Mittelschulen detailliert wie folgt mitgeteilt: 

Anni-Pickert-Mittelschule:                                     Schülerzahl gesamt: 243      OGTS: 33  
Erläuterung: In der 5. Jahrgangsstufe kann für das kommende Schuljahr bisher nur eine Klasse gebildet werden. In der 6. Jahrgangsstufe konnte der gebundene Ganztag gehalten werden.
Die Anmeldungen für die offene Ganztagsschule erfolgten jahrgangsübergreifend von der 5. bis zur 9. Stufe. 
 
Grafen-von-Sempt-Mittelschule:     eine/zwei Gruppen (ca. 28 Schüler*innen OGTS) 

Anmerkung: Der gebundene Ganztag wird somit ab der 7. Jahrgangsstufe nicht mehr im Mittelschulverbund angeboten. Sollte weiterhin ein Bedarf für die 5./6. Jahrgangsstufe bestehen, kann dies im Mittelschulverbund abgedeckt werden. Auch in höheren Jahrgangsstufen ist eine Rückkehr zum gebundenen Ganztag möglich, sofern dieser von den Eltern in ausreichender Anzahl gewünscht ist.
Die Kooperationspartner Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Rosenheim e. V. und Kinderland PLUS gGmbH waren in der letzten Verbundsitzung anwesend und stellten die erarbeiteten Konzepte in zwei Varianten, vorbehaltlich der Zustimmung durch die jeweiligen Beschlussgremien, vor. Die erste Variante beinhaltet die Mindestanforderungen entsprechend der Vorgaben durch die Förderrichtlinien der Regierung von Oberbayern. Die zweite Variante enthält ein zusätzliches pädagogisches Angebot, welches dem gebundenen Ganztag ähnelt. 

Jedoch ist bei der zweiten Variante zu beachten, dass beide Kooperationspartner über die staatliche Förderung hinaus weitere kommunale Zuschüsse benötigen. Die zusätzlichen Kosten sollen von den jeweiligen Sprengelgemeinden nach Schülerzahlen anteilig getragen werden.

Die Verbundversammlung nahm die pädagogischen Konzepte wohlwollend zur Kenntnis und sprach die Empfehlung aus, Variante 2 am Schulstandort Poing einzuführen.
Die Verwaltungen wurden beauftragt, vorbehaltlich der Beschlussfassung der zuständigen Gremien, die Anträge auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule fristgereicht einzureichen. 

Das pädagogische Konzept für den Schulstandort Poing des Kooperationspartners Kinderland PLUS gGmbH ist der Beschlussvorlage beigefügt. Die wichtigsten Kernelemente sind in der Anlage zur Beschlussvorlage im Vergleich dargestellt.

Die Regierung von Oberbayern erteilt erfahrungsgemäß grundsätzlich bei Einrichtung einer offenen Ganztagsschule die Genehmigung vorerst für ein Schuljahr, um die Konzeption und die tägliche Gestaltung mit der Schulleitung und dem Kooperationspartner anzupassen bzw. zu evaluieren. 

Die Finanzierung im Vergleich:  


Schuljahr 2021/2022 

gebundener Ganztag
          
                  offene Ganztagsschule

Staatliche Förderung 


14.852,00 €/Klasse 

34.518,00 €/Gruppe

Kommunaler Pflichtanteil*


 6.487,00 €/Klasse

6.487,00 €/Gruppe

Freiwilliger kommunaler Zuschuss (Poing) 


1.000,00 €/Klasse 

Vorschlag: 
Deckelung - 8.500,00€/Gruppe

*Der kommunale Pflichtanteil wird von allen Gemeinden für den jeweiligen Standort getragen. Sollte nur eine offene Ganztagsgruppe zustande kommen, wird die staatliche Förderung um 5.000,00 Euro erhöht.



Haushaltsmittel für das Schuljahr 2021/2022 im Vergleich: 

bisher Ausgaben insgesamt:
kommunaler Pflichtanteil gebundener Ganztag:                         32.435,00 € (bei 5 Klassen)
freiwilliger komm. Zuschuss gebundener Ganztag:                          5.000,00 € (bei 5 Klassen)
Gesamtausgaben:                                                        37.435,00 € 

Vorschlag HH-Ansatz 2021 zukünftig insgesamt:
kommunaler Pflichtanteil gebundener Ganztag:                          6.487,00 €  (1 Klasse)
freiwilliger komm. Zuschuss gebundener Ganztag:                    1.000,00 €  (1 Klasse)
Zusätzlich komm. Pflichtanteil offene Ganztagsschule:                 12.974,00 € (2 Gruppen)
Zusätzlich freiwilliger komm. Zuschuss offene Ganztagsschule:          17.000,00 € (2 Gruppen)
Gesamtausgaben:                                                          37.461,00 €

Die Verwaltung plant in Abstimmung mit der Schulleitung einen Ausbau der offenen Ganztagsschule mit drei Gruppen. Derzeit sind zwei Gruppen verbindlich gemeldet. 

Die Verwaltung empfiehlt, der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule mit dem vorgelegten Konzept des Kooperationspartners Kinderland PLUS gGmbH in der Variante 2 zuzustimmen, um den betroffenen Eltern eine alternative Ganztagsbetreuung zu ermöglichen und den Schüler*innen weiterhin eine vergleichbare adäquate Ganztagsbildung zur Verfügung zu stellen.  
 

Beschlussvorschlag

  1. Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagschule im Bereich der Mittelschule der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing wird ab dem Schuljahr 2021/2022 erteilt. 

  1. Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von 8.500,00 €/pro Gruppe wird ab dem Schuljahr 2021/2022 zugestimmt. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel sind für das laufende Schuljahr 2020/2021 auf der HH-Stelle 21300.574003 bereits ausreichend angesetzt. 
Die Haushaltsmittel für das kommende Schuljahr 2021/2022 sind entsprechend dem schulischen Ganztagsangebot einzuplanen bzw. anzupassen. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagschule im Bereich der Mittelschule der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing wird ab dem Schuljahr 2021/2022 mit dem vorgelegten Konzept des Kooperationspartners Kinderland PLUS gGmbH entsprechend der Variante 2 erteilt. 

  1. Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von 8.500,00 €/pro Gruppe wird ab dem Schuljahr 2021/2022 zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Mehrkostenanmeldung der Sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:

optional

netto
brutto
BUA
GR
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 € 
       202.300,00 € 
ja
ja
2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 € 
       309.400,00 € 
ja
ja
3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 € 
         29.750,00 € 
ja
ja
4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 € 
         35.700,00 € 
ja
ja
5
Büro 3.OG
         10.000,00 € 
         11.900,00 € 
ja
ja
6
Dachterrasse
           3.000,00 € 
           3.570,00 € 
ja
ja
7
Lüftung/Klima
         41.000,00 € 
         48.790,00 € 
ja
ja
8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 € 
         29.750,00 € 
ja
ja
9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 € 
         17.850,00 € 
ja
ja
10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 € 
         53.550,00 € 
ja
ja
11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 € 
         20.230,00 € 
ja
ja
12
MSR
         64.000,00 € 
         76.160,00 € 
ja
ja


       705.000,00 € 
       838.950,00 € 




Die Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird anerkannt.

Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Die Gesamtkosten wurden nach Abschluss der Entwurfsplanung auf eine Gesamtsumme von 2.771.818,09 Euro brutto inkl. NK und inkl. einer Kostenanpassung für die gestiegenen Baukosten i.H.v. 5% berechnet (Stand 31.10.2019). 

Die Auftragsvergaben erfolgten im Sommer 2020.

Im Zuge der Bauarbeiten wurden Änderungen in der Ausführung notwendig und zusätzliche Maßnahmen ausgeführt, die teilweise erst mit Öffnung der Wände/ Decken/ Böden und Freilegung der Leitungswege ersichtlich waren (Elektro), die Kosten hierzu sind demnach unabweisbar.

Allgemein

Der größte Anteil der Mehrkosten (ca. 170.000 € netto) liegt im Bereich Notstrom/ Elektroinstallation einschließlich der Fachplanungskosten.

  • Austausch des bestehenden Notstromaggregates gegen ein leistungsstärkeres Gerät durch Erfordernis der Versorgung der kompletten IT-Infrastruktur, der Arbeitsplätze im Rathaus, der Notentwässerungspumpen und IT- Serverstruktur im nebenliegenden Schulgebäude 
  • Anpassung der Versorgungsstruktur Ersatznetz aufgrund der Leistungssteigerung im Notstromfall (Aufbau einer Ersatznetzhauptverteilung inkl. etagenweiser Ersatznetzverteiler)
  • Neue Sprechanlage mit Anforderungen zur Aufschaltung auf die Telefonanlage

Untergeschoss

  • Neue Trenngitteranlage Kellerraum
  • Änderung der Ausführungsart des Bodenbelages im Aufenthaltsraum, da der Parkettboden im wider Erwarten nicht aufbereitet werden konnte
  • Gipskarton-Lochdecke anstelle Mineralfaser-Decke

  1. Obergeschoss

  • Versorgung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Büros mit Steckdosen, Datenanschlüssen etc., um künftig eine flexiblere Nutzung von Büros zu ermöglichen
  • Videokonferenzanlage für den Sitzungssaal anstelle Display(s) + Tischkommunikationsanlage

  1. Obergeschoss

  • Neue Verbindungstüren zwischen den Büros Bürgermeister – Vorzimmer – Geschäftsleitung und Versetzen der Zugangstüre Vorzimmer 
  • Angleichen der Höhenunterschiede zwischen den Räumen, um Stolpergefahr zu vermeiden 
  • Änderung der Schallschutzklasse der Türen im Bereich Büro Bürgermeister – Vorzimmer – Geschäftsleitung 
  • Zusätzliche Teeküche (analog der im 4. OG)
  • Versorgung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Büros mit Steckdosen, Datenanschlüssen etc., um künftig eine flexiblere Nutzung von Büros zu ermöglichen

  1. Obergeschoss

  • Installation einer neuen Unterverteilung und Neuversorgung der bestehenden Stromkreise, da die Verkabelung und Unterverteilung nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen 
  • Zusätzliche Malerarbeiten in allen Büros durch technischen Anpassungen in den Räumen des 3.OG (Wände, Decken, Türzargen) 
  • Neue Mineralfaser-Decke in Flur, Büro, Lager, um die technischen Anlagen an den Decken zu verbergen
  • Neue Akustikpaneele im neuen Büro 
  • Zusätzliche Schrankanlage im Lagerraum mit Umbauschrank für den Server (analog 4.OG) 
  • Versorgung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Büros mit Steckdosen, Datenanschlüssen etc., um künftig eine flexiblere Nutzung von Büros zu ermöglichen

  1. Obergeschoss

  • Versorgung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Büros mit Steckdosen, Datenanschlüssen etc., um künftig eine flexiblere Nutzung von Büros zu ermöglichen

  1. Obergeschoss

  • Austausch der Etagenzuleitung
  • Erstellung einer neuen Unterverteilung, welche auch bei zukünftigen
Erneuerungsarbeiten beispielsweise des Besprechungsraums genutzt werden kann
  • Erneuerung des Nadelfilzbelages im Besprechungsraum
  • Neue Akustikpaneele im Besprechungsraum

Die Kostensteigerung auf der Haushaltsstelle 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Unterhalt) beträgt insgesamt ca. 262.000 € brutto (der größte Teil davon im Bereich Elektroinstallation):



Zusätzlich sollte aufgrund der derzeit herrschenden Materialknappheit in vielen Bereichen ein Puffer vorgesehen werden, um die damit einhergehenden unvorhersehbaren Baupreissteigerungen abzufangen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Mehrkosten inkl. Puffer in der Haushaltsplanung 2022ff zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 € anzusetzen. 

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Mehrkostenanmeldung wird zur Kenntnis genommen. 
Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 300.000 € sind in der Haushaltsplanung 2022 ff zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlich erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme sind im Haushalt 2022ff auf der HHSt 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Unterhalt) in Höhe von rd. 280.000 € und auf der HHSt 06000.935005 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Erwerb von beweglichen Sache des Anlagevermögens - IuK) in Höhe von rd. 20.000 € anzusetzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die vorgestellte Mehrkostenanmeldung wird zur Kenntnis genommen. 
Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 300.000 € sind in der Haushaltsplanung 2022 ff zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Überarbeitung der Förderrichtlinie der Gemeinde Poing zur rationellen Energienutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Dieser TOP wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.06.2021 vorberaten.

Auf die Sitzungsvorlage hierzu wird verwiesen.

Im Rahmen der Beratungen im Bau- und Umweltausschuss ergab sich folgende Änderung auf Seite 10: Der Textblock 

Wärmebrücken sollen zur Vermeidung von Bauschäden und zur Verminderung von
Transmissionswärmeverlusten minimiert werden und Bauteile und Bauteilanschlüsse sind luftdicht dampfdiffusionsdicht auszuführen. Ein Ausschäumen der Anschlussfugen ist nicht ausreichend.
Es bietet sich an Eine Fachunternehmererklärung oder Bestätigung des Energieberaters zum fachgerechten Einbau ist vorzulegen zu verlangen.

wird nun nicht mehr unter „Hinweise“ geführt sondern auf der gleichen Seite unter „technische Voraussetzungen für die Förderung“.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die überarbeitete Förderrichtlinie zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

Die überarbeitete Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing stellt mit Schreiben vom 20.05.2021 folgenden Antrag:

„Die Poinger Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragt eine Teilnahme unserer Kommune an der diesjährigen Europäischen Mobilitätswoche (EMW) vom 16. – 22. September 2021. Für den Fall, dass pandemiebedingt oder aus organisatorischen Gründen eine Teilnahme im Jahr 2021 nicht möglich ist, beantragen wir die Teilnahme im Jahr 2022.

Jede Kommune in Europa kann mitmachen. Entscheidend ist nur, sich für nachhaltige Mobilität einsetzen zu wollen. Weitergehende Informationen unter: https://www.umweltbundesamt.de/europaeische-mobilitaetswoche 

Es gibt drei verschiedene Modelle für die Teilnahme:

  • Die Woche der Aktivitäten 
  • Die Eröffnung einer dauerhaften Maßnahme
  • Der autofreie Tag

Eine Kommune, die in allen drei Kategorien mitmacht, kann sich um den EMW – Preis bewerben. Ein Ziel der EMW ist die Sichtbarmachung von Möglichkeiten der Veränderungen im Bereich der Mobilität.

Es gäbe in Poing viele Projekte, die im Rahmen dieser Woche erprobt werden könnten wie z.B. die Sperrung der Alten Gruber Straße oder Hauptstraße für Aktionen. Ebenso ist denkbar, Parkplätze zugunsten Aktivitäten für Fußgänger zeitweise zu sperren. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Viele Möglichkeiten sind bereits in der Ideenkiste: https://www.umweltbundesamt.de/europaeische-mobilitaetswoche-ideenkiste 

Zur Vorbereitung und Durchführung des Projekts mit vielfältigen Aktivitäten sind alle Bürger herzlich eingeladen.“  


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Poing setzt sich für alternative Mobilität ein. 
Aktionen im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche in der Gemeinde Poing müssen, um ihren Zweck zu erfüllen, gut vorbereitet und von großer Sichtbarkeit sein. Bei einer Aktion wie z.B. einer Straßensperrung müssen sehr viele unterschiedliche Akteur*innen beteiligt werden. Aufgrund der relativen Kurzfristigkeit, des Bevorstehens der Sommerferien und der Bundestagswahl sowie der derzeit immer noch unsicheren Situation um die Corona-Pandemie schlägt die Verwaltung vor, die Prioritäten im Jahr 2021 auf den Ausbau alternativer Mobilität ohne eine Beteiligung an der EWM voranzutreiben. Derzeitig etwa die Umsetzung des Radverkehrskonzepts sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Sofern der Gemeinderat mehrheitlich zustimmt, wird die Verwaltung für das kommende Jahr gerne ein entsprechendes Konzept erarbeiten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Datenstand vom 23.08.2021 11:14 Uhr