Datum: 06.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 19:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Bürgerliste; Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem Vorberatung der möglichen Einführung einer 40 l Mülltonne
3 Wirtschaftsförderung; Herausgabe eines "Poing Gutscheins"

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es wurden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Bürgerliste; Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem Vorberatung der möglichen Einführung einer 40 l Mülltonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer 40 l Tonne zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu prüfen und eine entsprechende Gesamtkalkulation, auch im Hinblick auf die anderen Tonnengrößen, aufzustellen. 

Der Fachbereich 2 hat nun basierend auf den Kostenprognosen der letzten Gebührenkalkulation, die bis Ende 2023 gilt, eine neue Gebührenkalkulation erstellt mit der Berücksichtigung einer weiteren Tonnengröße, der 40 l Tonne. Damit würden sich bei den jetzigen Tonnenkombinationen folgende jährliche Gebühren ergeben:


* Die Rundung muss erfolgen, weil die Gebühren durch 12 teilbar sein müssen (Monatsgebühren) und es keine Cent-Beträge ergeben soll.

Laut Fachbereich 2 würde erst bei einer Ersparnis > 8% jede Tonne billiger. Dies bedeutet, dass sich nicht nur die Kosten, sondern auch die Müllmenge um mehr als 8% reduzieren müssten. Dies erscheint sehr unwahrscheinlich.

Nachdem die vorliegende Kalkulation auf der Annahme beruht, dass man bei einer 40 l Restmülltonne auch nur eine 40 l Biotonne anmeldet, ist noch zu bedenken, dass diese Tonnenkombination sicherlich so kaum bzw. nicht genutzt werden wird. Vielmehr wird erfahrungsgemäß nur die Umstellung auf eine kleine Restmülltonne gewünscht sein. 

Wie viele Haushalte bzw. Objekte dann tatsächlich auf eine kleinere Tonne umstellen würden, kann nicht vorhergesagt werden.

Sollten wir eine Kombination mit 40 l Restmülltonne/80 l Biotonne zulassen, würden in jedem Falle immer die übrigen Tonnengrößen zu einer Subventionierung der kleineren Tonne beitragen. 

Wie bei jeder Änderung der Tonnengröße müssen die Grundstückseigentümer die neuen Tonnen selber kaufen (Richtwert ca. 70 Euro = 120 l Restmülltonne mit entsprechendem Einsatz). 
Nach aktueller Aussage der Entsorgungsfirma wird für die Leerung einer 40 l Tonne analog der Preis der 120 l Restmülltonne berechnet. Die Gemeinde zahlt dann für die 40 l Tonnen den Preis einer 120 l Tonne. Die Leerungskosten werden also unter Umständen für die Gemeinde sogar steigen.

Nachdem wir allerdings relativ viele Wohnanlagen im Gemeindegebiet haben, die häufig mehr Restmülltonnen als Biotonnen nutzen, könnte man einer Kombination mit unterschiedlichen Mülltonnengrößen bei Restmüll und Biotonne zustimmen. 
Bei einer nächsten Kalkulation müsste in jedem Falle auch wieder eine Gebührenanpassung vorgenommen werden. 

Sinnvoll erscheint deshalb eine Trennung der Gebühren in eine gesonderte Restmüllgebühr und eine gesonderte Biotonnengebühr. Laut Fachbereich 2 ist diese Trennung allerdings aufgrund der komplizierten und schwierigen Aufteilung der jeweiligen Kostenfaktoren, die in die Kalkulation einfließen müssen, nicht einfach machbar. Diese Kalkulation müsste ein Fachbüro durchführen.

Sollte der Gemeinderat mehrheitlich die Einführung einer 40 l Restmülltonne beschließen, wird vorgeschlagen, dies erst zum 1. Januar 2024 umzusetzen.

Eine Änderung zu einer kleineren Tonnengröße empfiehlt sich zum 1. Januar 2024 mit der Neuausschreibung des Entsorgungsvertrages für die Hausmüllabfuhr. 

Zu diesem Zeitpunkt muss ohnehin eine Neukalkulation der Müllgebühren stattfinden, in der die neue 40 l Mülltonne mitberücksichtigt werden kann.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Einführung einer 40 l Tonne zum 01.01.2024 zu beschließen.

Alternativ:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, keine 40 l Restmülltonne einzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv, sofern sich die Müllmenge dadurch reduziert

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, keine 40 l Restmülltonne einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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3. Wirtschaftsförderung; Herausgabe eines "Poing Gutscheins"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.07.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing beabsichtigt, zusammen mit dem Gewerbeverband ein Gutscheinsystem für Einzelhandel, Gewerbe, Dienstleistung und Gastronomie in Poing zu starten.

Ziel des Poing Gutscheins ist es, den Poinger Einzelhandel, Dienstleister und Gastronomen in Zeiten der stetig wachsenden Online-Konkurrenz zu stärken. Zusätzlich kann der Poing Gutschein auch die Folgen der Corona Maßnahmen abmildern und den lokalen Einzelhandel unterstützen, indem die Kaufkraft in Poing gebunden wird.

Neben der Wirtschaftsförderung sorgt der Gutschein auch dafür, dass sich die Poinger Bürger noch stärker mit lokalen Geschäften und Angeboten befassen und so auch Neukunden generiert werden können. Zudem wird mit dem Poing Gutschein auch eine schöne Geschenkidee geschaffen.

Es soll ein digitales Gutscheinsystem eingesetzt werden, da dieses das bequemste Handling für den Kunden, die flexibelsten Ausgabemöglichkeiten für die teilnehmenden Unternehmen und Dienstleister, sowie die einfachste Buchung und Abrechnung durch voll digitale Abrechnungen bietet.

Das System besteht aus Gutscheinkarten mit individuellen QR-Codes, einer App und Website für die Vertriebs- und Akzeptanzstellen, sowie einer Onlineplattform zur Abrechnung.

Die Karten können mit frei wählbaren Beträgen aufgeladen werden und nach eigenen Wünschen gestaltet werden.

Die Gemeinde Poing übernimmt das Marketing des Poing Gutscheins. Dies umfasst das gesamte Marketing, die Bewerbung über die Gemeindekanäle (ONBL, Homepage, Facebook) sowie das Layout der Karte und der Kommunikationsmittel (z.B. Flyer, Poster, Türaufkleber). Diese Werbemittel werden durch die Gemeinde Poing designt und in einer Sammelbestellung beschafft.
Die bei der ersten Bestellung anfallenden Kosten werden durch die Gemeinde Poing getragen, bei weiteren Bestellungen oder Kampagnen sind die Kosten für den Druck durch die teilnehmenden Gutscheinpartner zu tragen.

Zum Betrieb des Systems ist die Gründung eines Vereins erforderlich. Mitglieder sind hier die Gemeinde, der Gewerbeverband und fünf weitere Partner.

Der Verkaufsstart ist nach derzeitigen Stand für das Weihnachtsgeschäft geplant. 

Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung übernimmt die Gemeinde Poing als Anschubfinanzierung die initialen Einrichtungskosten. Damit möchte die Gemeinde Poing – vor allem nach den langen coronabedingten Einschränkungen – einen Beitrag zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft leisten. Die initialen Kosten belaufen sich auf etwa 4.500 € und sind auf der Haushaltsstelle 79000.658000 gedeckt.

Die laufenden Kosten sind durch den Betreiber des Gutscheinsystems zu tragen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein


Das Konzept des Poing Gutscheins wird in der Sitzung vorgestellt. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Datenstand vom 17.11.2021 09:46 Uhr