Datum: 22.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachsporthalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2021
1.2 Photovoltaik-Bündelaktion
1.3 Hauptbereisung der AGFK Bayern in der Gemeinde Poing
1.4 Spendenaktion für Flutopfer
2 Vorstellung der Treibhausgasbilanz 2018
3 Vorstellung des Energieberichts 2020
4 Vorstellung des Umwelt- und Klimaschutzberichts 2020
5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing zu Windenergieanlagen
6 Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Bürgerliste; Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem, Mögliche Einführung einer 40 l Mülltonne
7 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Raumlufttechnische Anlagen
8 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Ausstattung mit portablen Luftfilteranlagen
9 Barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Poing; Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion
10 Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass des Herbstmarktes in der Gemeinde Poing 2021

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 1
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1.1. Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13 h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern gewährt den Gemeinden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KAG pauschale Zuweisungen nach Art. 13 BayFAG (Straßenausbaupauschalen).

Die Höhe der Zuweisung wird im HH-Jahr 2021 auf 90.699 € festgesetzt.

Gemeinden dürfen die Straßenausbaupauschalen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwenden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Bestehen der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind (Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayFAG).

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1.2. Photovoltaik-Bündelaktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am 21.04.2021 fand die Auftaktveranstaltung der Photovoltaik Bündelaktion in der Gemeinde Poing als Online-Seminar statt. Ziel der von der Energieagentur Ebersberg-München im Auftrag der Gemeinde Poing durchgeführten Aktion ist es, den Ausbau privater PV-Anlagen voranzutreiben und somit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. 

Über 70 Interessierte nahmen an der Auftaktveranstaltung teil, weitere 56 nahmen im Anschluss eine persönliche Beratung in Anspruch. Schlussendlich beteiligen sich 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim gesamten Prozess inkl. Angebotseinholung.

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1.3. Hauptbereisung der AGFK Bayern in der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Nach dem Theorie-Teil am 10.05.2021 fand am Montag, 19.07.2021 der praktische Teil der AGFK Hauptbereisung in der Gemeinde Poing statt. Eine 17-köpfige Delegation fuhr mit dem Fahrrad durch Poing, um sich ein Bild der Gemeinde und der Radverkehrsförderung zu machen. Die etwa 7 km lange Strecke führte vom Feuerwehrhaus durch die neue Fahrradstraße „Am Endbachweg“ vorbei am Rathaus durch Alt-Poing zur neuen Fuß- und Radwegunterführung im Ortszentrum. Über den Bergfeldpark und das Seewinkelcenter ging es wieder zurück zum Ausgangspunkt.
Nach der Befahrung verkündete die Bewertungskommission nach kurzer Beratung das positive Ergebnis. Die Bewertungskommission empfiehlt dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Gemeinde Poing als fahrradfreundliche Kommune auszuzeichnen.  
Die endgültige Entscheidung, ob Poing in Zukunft den Titel „fahrradfreundliche Kommune“ tragen darf, wird voraussichtlich Ende des Jahres verkündet. Nach einer Verleihung des Titels dürfte Poing sieben Jahre lang die Auszeichnung „fahrradfreundliche Kommune“ tragen, danach müssten die Kriterien erneut überprüft werden.

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1.4. Spendenaktion für Flutopfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö 1.4

Sachverhalt

Auf Initiative des Ersten Bürgermeisters werden die Sitzungsgelder für die heutige Gemeinderatssitzung nicht an die Gemeinderäte ausbezahlt, sondern für die Flutopfer gespendet. Der Erste Bürgermeister rundet diesen Betrag noch auf. Die Fraktionen begrüßten diesen Vorschlag einvernehmlich. 

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2. Vorstellung der Treibhausgasbilanz 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Die Treibhausgasbilanz 2018 des Landkreises Ebersberg wird dem Gemeinderat durch den Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München, Herrn Leo Manke, vorgestellt. 

Zusammen mit dem Energie- sowie dem Umwelt- und Klimaschutzbericht der Gemeinde Poing wird dadurch der Sachstand zur Klimaschutzregion gegeben.

Der Bericht dient zur Kenntnis. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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3. Vorstellung des Energieberichts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing erfasst seit 2013 mithilfe eines Gebäudemanagementtools systematisch alle Energieverbräuche und - kosten der kommunalen Liegenschaften und anderer kommunaler Verbraucher. Der Energiebericht 2020 umfasst dabei die Verbräuche vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 und vergleicht diese Daten mit den beiden Vorjahren.

Der Bericht dient zur Kenntnis.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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4. Vorstellung des Umwelt- und Klimaschutzberichts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Der Umwelt- und Klimaschutzbericht für das Jahr 2020 wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Bericht ist eine Tätigkeitsübersicht der Fachkraft für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Poing. Er beinhaltet Maßnahmen, die vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befanden.

Hierdurch wird ein Sachstand zur Klimaschutzregion gegeben.

Dieser Bericht dient zur Kenntnis.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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5. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Poing zu Windenergieanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 2. Juni 2021 ging nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit der Bitte um Behandlung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ein.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat bejaht grundsätzlich, dass zum Erreichen der Klimaziele des Landkreises Ebersberg auch Windenergieanlagen (WEA) notwendig sind.

  2. Neben einem Energiemix aus Photovoltaik, Biogas sowie Wasserkraft und Einsparungen sollen mindestens 20 WEA im Landkreis Ebersberg errichtet werden. Auch unsere Gemeinde Poing will ihren Beitrag dazu leisten.

  3. Der Gemeinderat der Gemeinde Poing spricht sich dafür aus, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach geeigneten Standorten zu suchen und für diese Grundstücke Teilflächennutzungspläne auszuweisen.

  4. Als Grundlage dienen die Ergebnisse der früheren Konzentrationsflächenplanungen des Landkreises und die Ergebnisse der BÜKE.

  5. Die Energieagentur Ebersberg-München wird bei den Planungen miteinbezogen.

  6. Die Anlagen sollen mit finanzieller Beteiligung und Gewinnbeteiligung der Bürger*innen als Bürger-WEA errichtet werden. Als Beispiel kann die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Ebersberg genannt werden.

  7. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Vorhaben im Namen des Gemeinderats mit potenziellen Grundstückseigentümer*innen von in Frage kommenden Flächen zu verhandeln.

Zur Begründung wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Verfahren im Jahr 2014:
Die wesentlichen Probleme im damaligen Verfahren ergaben sich aus der 10-H-Regel sowie dem 15-km-Radius der Flugsicherung.
Ebenso sind vorhandene Hochspannungsfreileitungen zu berücksichtigen; hier ist die Regel: zwischen Rotorblattspitze und dem äußeren Leiterseil einer 110-Kv-Leitung ist grundsätzlich ein horizontaler Abstand von > 3 x Rotordurchmesser einzuhalten.

10-H-Regel (aktuell):
Auszug aus Anlage zum Rundschreiben Nr. 205/2021 des Bayerischen Städtetags vom 
30. Juni 2021, Bauleitplanung für Windenergieanlagen des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

„Seit dem Jahr 2014 sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur noch dann privilegiert zulässig, wenn sie einen Abstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebieten einhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat dieses Gesetz damals ganz bewusst auf den Weg gebracht. Dabei hat uns vor allem ein Gedanke geleitet: Wir wollen keine Politik auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger machen, die in unmittelbarer Nähe eines Windrads leben. Konkret heißt dass: Eine Windenergieanlage unterhalb des Mindestabstands kann ohne Zustimmung vor Ort durch Bauleitplanung der Gemeinde, ggfs. verknüpft mit einem Bürgerentscheid, nicht errichtet werden. Das war ein gang entscheidender Schritt, damit diese Form der Energiegewinnung akzeptiert wird.

Da die kommunale Selbstbestimmung bei uns im Freistaat ein so hohes Gut ist, können Städte und Gemeinden im Wege der Bauleitplanung Baurecht für Windenergieanlagen schaffen, ohne bei der Aufstellung entsprechender Flächennutzungs- und Bebauungspläne an den 10-H-Abstand gebunden zu sein. Das Ziel dabei: Maximale Flexibilität für unsere Kommunen und damit für die Menschen vor Ort, wenn sie es denn wünschen.“

Zu Nr. 7: Für die Gespräche müssen zuerst potenzielle Standorte festgelegt werden. 

In der Gemeinderatssitzung am 20.05.2021 wurde über das Ergebnis des Workshops zur Konzentrationsflächenplanung Windenergie vom 07.12.2020 berichtet. Es sollen Arbeitsgruppen benachbarter Gemeinden gebildet werden, um informelle, aber zielgerichtete und transparente Planungskonzepte zu erarbeiten. Dies würde zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Auch könnten Planungsabläufe effektiver gestaltet werden. Nachbargemeinden mit ähnlicher Struktur im Außenbereich könnten sich über die Ansiedlung von Windenergieanlagen abstimmen.

Das weitere Vorgehen wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 12.07.2021 mit dem Landrat erörtert.

Aus den sog. Nordgemeinden (Markt Schwaben, Forstinning, Anzing, Pliening, Poing, Vaterstetten) ergibt sich die Teilraum-Arbeitsgruppe für Poing.

Für die Festlegung der Teilräume wird vom Landratsamt ein einheitlicher Beschlussvorschlag erarbeitet, der im Herbst 2021 den Gemeinderäten zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

Dies geschieht in Zusammenarbeit mit bzw. unter Einbeziehung der Energieagentur Ebersberg – München Land sowie der Klimaschutzmanagerin des Landkreises Ebersberg.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Konzeption zur Planung von Windenergieanlagen bereits unabhängig vom vorliegenden Antrag durch die Verwaltung bearbeitet wird. Der Gemeinderat wird selbstverständlich laufend über den Sachstand informiert und die notwendigen Entscheidungen durch den Gemeinderat vorbereitet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Poing bejaht grundsätzlich, dass zum Erreichen der Klimaziele des Landkreises Ebersberg durch Windenergieanlagen (WEA) notwendig sind.

  1. Neben einem Energiemix aus Photovoltaik, Biogas sowie Wasserkraft und Einsparungen sollen mindestens 20 WEA im Landkreis Ebersberg errichtet werden. Auch unsere Gemeinde Poing will ihren Beitrag dazu leisten.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Poing spricht sich dafür aus, in Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach geeigneten Standorten zu suchen und für diese Grundstücke Teilflächennutzungspläne auszuweisen.

  1. Als Grundlage dienen die Ergebnisse der früheren Konzentrationsflächenplanungen des Landkreises und die Ergebnisse der BÜKE.

  1. Die Energieagentur Ebersberg-München wird bei den Planungen miteinbezogen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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6. Antrag der Gemeinderatsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Bürgerliste; Machbarkeit einer klimaverträglichen Abfallwirtschaft durch Umstellung der Festpreis-Abfallentsorgungsgebühren auf ein finanzielles Anreizsystem, Mögliche Einführung einer 40 l Mülltonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 über diesen TOP beraten.

Hierzu wird auf die Sitzungsniederschrift verwiesen.

Beschlussvorschlag

Es erfolgt keine Einführung einer 40 l Mülltonne.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, positiv, sofern sich die Müllmenge dadurch tatsächlich reduziert

Beschluss

Es erfolgt keine Einführung einer 40 l Mülltonne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

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7. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Raumlufttechnische Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion und entsprechender Förderprogramme wurde die Situation in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule durch die Verwaltung erneut geprüft. 

Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing hat hierzu mit ihrem Schreiben vom 25.06.2021 folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung:

  1. Besteht die Möglichkeit, die Anni-Pickert-Schule mit einer stationären Lüftungsanlage nachzurüsten?

  2. Welche Förderungen durch den Bund und den Freistaat Bayern würden zur Verfügung stehen?

  3. Bis zu welchem Zeitpunkt müssten die Förderungen beantragt werden?

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 besteht aus drei zeitlich getrennten Bauabschnitten, die bautechnisch alle miteinander verbunden sind.

Der erste Bauabschnitt wurde 1978 errichtet, die 1. Erweiterung folgte 1992 und die 2. Erweiterung im Jahr 2006. 

Der erste Bauabschnitt ist zum großen Teil unterkellert, die 1. und 2. Erweiterung ist nicht unterkellert. Im Untergeschoss befinden sich Installationsgänge für die notwendigen Versorgungsleitungen für die Elektro- und Fernmeldetechnik sowie der Sanitärtechnik. In den Klassenräumen wurden keine stationären Raumluftanlagen errichtet. Mit stationären Raumluftanlagen ausgestattet sind die Sanitäranlagen in allen drei Bauabschnitten, die zentralen Lüftungsgeräte befinden sich auf dem Dach. Im ersten Bauabschnitt wurde das Untergeschoss, in dem sich die Mittagsbetreuung und der Musikproberaum befinden, 2013 mit einer stationären Raumlufttechnischen Anlage ausgestattet. Die Raumluftzentrale befindet sich in einem Technikraum im Untergeschoss, die fast den gesamten Raum ausfüllt.

Sämtliche Klassenräume, Fachräume und Verwaltungsräume verfügen über die Möglichkeit, durch geöffnete Fenster zu lüften. Für Klassenräume wird ein maximaler CO2-Gehalt von 1000ppm empfohlen. Der Toleranzwert liegt bei 1500 ppm CO2 und kann bereits nach 20 - 30 Minuten erreicht werden. Deswegen wird empfohlen, alle 20 - 30 Minuten durch ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster und Stoßlüften für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen. Ein Auskühlen der Räume wird durch das Stoßlüften nicht erreicht, die Raumtemperatur steigt nach dem Schließen der Fenster schnell wieder an.

Derzeit werden in der Anni Pickert Grund- und Mittelschule drei mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion eingesetzt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen und können nicht als vollständigen Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden, sondern allenfalls als Ergänzung. Mobile Geräte zur Luftreinigung dienen der Reduzierung von in Raumluft enthaltenen Partikeln bzw. Mikroorganismen. Je nach technischer Auslegung sind sie in der Lage, Viren aus der angesaugten Luft zu entfernen bzw. zu inaktivieren. Allerdings hängt die Effizienz neben der Technik auch von den Aufstellbedingungen vor Ort, der Luftverteilung im Raum etc. ab, so das Umweltbundesamt auf deren Homepage.

Es ist nach vorläufiger Einschätzung des Sachgebietes Bautechnik grundsätzlich möglich, das gesamte Gebäude, Teilbereiche oder einzelne Räume mit einer stationären Raumlufttechnik auszustatten. Zu prüfen und zu beachten sind jedoch die Möglichkeiten in Abhängigkeit der baurechtlichen Belange, der technischen Umsetzung, der Wirtschaftlichkeit, der Vergabeverfahren und des realistischen Terminplanes. 

Konkretere Daten über Termine und Kosten liegen der Verwaltung nicht vor. Wie dem Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände in Bayern an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vom 02.07.2021 zu entnehmen ist, sind für den Einbau stationärer Anlagen wiederum bauliche Eingriffe erforderlich, die ohne Planung auf gesicherter fachlicher Grundlage weder vertretbar noch kurzfristig umsetzbar sind. Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Ausschreibungs- und Vergabevorschriften einer schnellen Umsetzung entgegensteht. Weiter wird hier dargestellt, dass eine Ausstattung mit stationären RLT-Anlagen bei realistischer Einschätzung über den Sommer nicht zu leisten ist, dies dürfte eher einen langfristigen Zeitraum in Anspruch nehmen.


Als zu untersuchende Varianten kämen infrage:

  1. In den Kellerräumen und Installationsgängen ist kein Platz für eine weitere zentrale Raumlufttechnik. Es sind hierzu direkt am Bestandsgebäude neue Gebäude zu errichten, um von dort die einzelnen Ebenen mit den Klassenräumen durch Lüftungsleitungen zu versorgen. Denkbar wäre es, vor jedem Sanitärkern auf der Nordseite ein Gebäude zu errichten, wo die zentrale Raumlufttechnik für die einzelnen Bauabschnitte untergebracht werden kann. Die Lage an der Nordseite des Bestandsgebäudes bietet sich an, weil hier die unterkellerten Bereiche zur Anbindung der Infrastruktur (Elektro- und Fernmeldetechnik, MSR-Technik) bautechnisch gut erreichbar sind und alle Ebenen des Gebäudes von außen direkt erschlossen werden könnten.

  2. Alternativ zu untersuchen wäre die Möglichkeit, die zentrale Lüftungstechnik auf den Flachdächern zu installieren. Entscheidend wird hier die Statik des Gebäudes sein, und wie die zusätzlichen Lasten durch das Bestandsgebäude abgetragen werden können.

  3. Fensterlüfter, Klappenlüftungen und Dauerlüfter werden in die bestehenden Fassadenelemente integriert. Somit kann bei geschlossenen Fenstern eine permanente Frischluftzufuhr hergestellt werden. Es gibt einfache mechanische Geräte, oder motorbetriebene Geräte. Motorbetriebene Geräte können mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Für die Montage der Fensterlüfter und Dauerlüfter sind die Gläser der Fassade in der Größe anzupassen, je nach erforderlicher Anzahl der Geräte kann dies ein Austausch nahezu aller Gläser bedeuten. In der Herstellung könnte dieses System preislich einen Vorteil haben, bis auf den Gläsertausch mit weniger Eingriffen in die Bausubstanz und der Fassadenelemente, platzsparender, möglicherweise im Terminplan im Vorteil. Im Baubetrieb sind der höhere Aufwand für Filterwechsel und der höhere Stromverbrauch im Gegensatz zu einer zentralen Raumlufttechnik zu betrachten. Unklar ist, ob der gewünschte Nutzen bei den Raumgrößen erreicht werden kann. Dies wäre fachplanerisch zu ermitteln. Eine Förderung dieser Variante ist nicht möglich.

  4. Dezentrale Lüftungsgeräte werden als Einzelgeräte in den zu belüfteten Raum montiert. Es gibt Modelle mit Fassadenmontage, Deckenmontage oder Standgeräte. In Abhängigkeit der erforderlichen Leistung sind die Größen und die Montageart zu wählen. Die Zuluft und die Abluft erfolgt über die Fassaden. Hierzu müssen einzelne Fassadenelemente umgebaut werden, was einen erheblichen Aufwand bedeutet oder bei der Reduzierung der Glasflächen die Belichtung der Klassenräume vermindert. Im Baubetrieb sind der höhere Aufwand für Filterwechsel und der höhere Stromverbrauch im Gegensatz zu einer zentralen Raumlufttechnik zu betrachten.

Die Verwaltung empfiehlt, vorbehaltlich der technischen und wirtschaftlichen Aspekte, die Variante 1 umzusetzen, weil hier die Eingriffe in die Fassade geringer sind und die Betriebskosten und der Unterhalt geringer zu erwarten sind.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage unter Einbeziehung von Fachplanern zu prüfen, die Kosten der beiden Varianten zu ermitteln und im Haushalt 2022 ff zu veranschlagen.

Finanzielle Auswirkungen

Es sind in der Haushaltsplanung keine Finanzmittel für Raumlufttechnische Anlagen vorgesehen.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 06. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell unterstützt werden. Die entsprechende Förderrichtlinie sowie das Antragsformular werden derzeit erstellt und voraussichtlich Mitte Juli veröffentlicht.

Gefördert werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren entsprechend der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 03. Juni 2021. Die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen ist auf 500.000,00 Euro begrenzt. 

Eine Antragstellung beim Bundesamt kann bis zum 31.12.2021 erfolgen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Der Zeitraum, innerhalb dessen die durch das Bundesamt geförderten Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen, beträgt 12 Monate. Die Umsetzungsfrist kann auf Antrag verlängert werden.

Im Antragsverfahren sind die voraussichtlichen Investitionskosten verpflichtend anzugeben. Es gibt nach vorläufiger Bewertung der Verwaltung derzeit keine Anhaltspunkte, in welcher Höhe diese Investitionskosten liegen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ durch graue Emission und Stromverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Verzicht auf Einbau einer Lüftungsanlage

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbau einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage unter Einbeziehung von Fachplanern zu prüfen, die Kosten der beiden Varianten zu ermitteln und im Haushalt 2022 ff zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4, Ausstattung mit portablen Luftfilteranlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Umsetzung stationärer Lüftungsanlagen (TOP 7) ist zu entscheiden, ob für die Anni Pickert Grund- und Mittelschule mobile Luftfilteranlagen beauftragt werden. Der Bedarf von Kitas wird derzeit abgefragt. 

Die Fraktion der SPD Bürgerliste Poing hat mit ihrem Schreiben vom 08.07.2021 folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung im Rahmen der nächsten Gemeinderatssitzung:

  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die beschafften Luftfilteranlagen in der Anni-Pickert-Schule tatsächlich nur selten eingeschaltet werden?

  2. Sollte dies der Fall sein, werden von der Schulleitung Gründe hierfür genannt??

  3. Ist der Verwaltung bekannt, ob und welche Unterschiede zwischen den von der Gemeinde Pliening verwendeten Geräte und den in der Anni-Pickert-Schule aufgestellten Geräten bestehen?

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Anni-Pickert-Schule werden aktuell drei Luftreiniger zur Nutzung bereitgestellt. Unter der Vorgabe zur Bedarfsermittlung sind lediglich zwei Luftreiniger für den Bereich der Mensa vorgesehen worden. Zwei Luftreiniger werden aktuell in Klassenzimmern der Anni-Pickert-Schule eingesetzt (1 aus Mensa). 

Das Ein- und Ausschalten des Luftreinigers liegt in der Eigenverantwortung des Nutzers des Raumes. Zur Mensa wird der Luftreiniger zu den Schultagen per Zeitsteuerung um 08.00 Uhr ein-  und um 16.00 Uhr ausgeschalten.

Zu Frage 1 und 2: Auf Nachfrage haben die Schulleiterin, die betreffende Klassenlehrerin und der Hausmeister bestätigt, dass die Geräte auf Wunsch der Schüler wegen der Lärmentwicklung häufig ausgeschaltet bzw. nur mit verringerter Leistungsstufe betrieben werden.

Zu Frage 3: Die Gemeinde Poing setzt Luftreiniger der Fa. Trotec und die Gemeinde Pliening der Fa. Wolf ein. 

Die Hauptunterschiede liegen lt. technischer Beschreibung bei 

  • Mobilität des Luftreinigers (Poing mit Räder – Pliening Standgerät)
  • Höhe zum Luftreiniger (Poing ca. 1,30 m – Pliening ca. 2,40 m)
  • Eigengewicht (Poing ca. 89 kg – Pliening ca. 195 kg)
  • Thermische Selbstregeneration zum HEPA Filter (nur Poing - Abtöten von Bakterien, Schimmelpilze, Biofilm)
  • Schallpegel (Je nach Leistungsstufe – Poing 40 bis 64 db – Pliening 28 bis 42 dB(A)) 

Die Verwaltung hat Angebote für Leasing und Kauf bei der Fa. Wolf eingeholt, weil dieses Gerät den in der Förderrichtlinie geforderten Lärmpegel von max. 40 dB(A) erfüllt.

Die Fa. Wolf bietet die Geräte nur zum Kauf an, nicht zur Miete bzw. nicht zum Leasen.

Bei der Fa. Trotec besteht die Möglichkeit diese zu leasen. Ob weitere geeignete Leasing-Geräte zur Verfügung stehen, müsste geprüft werden. 

Beispielrechnung - für Anni-Pickert-Schule; Kauf 40 Stück Luftreiniger der Fa. Wolf

Einzelpreis 3.629,50 €/Brutto 

40 x 3.629,50 € = 145.180.- €/Brutto

Zuwendung wird in Aussicht gestellt in Höhe von 1.750.- € je förderfähigem Raum. 

40 x 1.750.- € = 70.000.- €

Eigenanteil Gemeinde Poing 75.180,00 €/Brutto

Beschlussvorschlag

Der Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Anni Pickert Grund- und Mittelschule und den von den Trägern gemeldete Bedarf für die Kitas wird zugestimmt / nicht zugestimmt. 

Bei Zustimmung: 

Die Beschaffung soll als Leasing / Kauf erfolgen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und ermächtigt, die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, negativ durch graue Emission und Stromverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Verzicht auf Beschaffung

Beschluss

Der Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Anni Pickert Grund- und Mittelschule und den von den Trägern gemeldeten Bedarf für die Kitas wird zugestimmt. 

Die Beschaffung soll als Leasing oder Kauf erfolgen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und ermächtigt, die Aufträge an den wirtschaftlichsten und lieferfähigsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Poing; Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der GR Sitzung am 20.05.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Bahn Verhandlungen zur Verbesserung der derzeitigen Umgestaltung des Bahnhofs aufzunehmen, mit dem Ziel, dass der Bahnsteig Richtung München auch am östlichen Ende weiterhin mit Kinderwagen, Rollstühlen usw. hindernisfrei erreicht werden könne. 
Mit dem Schreiben vom 28.05.2021 hat die Verwaltung die DB um eine Stellungnahme zum Erhalt der nordöstlichen Rampe gebeten. 

Stellungnahme der DB (Schreiben vom 08.06.2021)

Der Erhalt bzw. die Erneuerung der Rampe wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens bereits betrachtet, aber wurde verworfen.
Ein Erhalt der vorhandenen Rampe ist nicht möglich, weil der neue Bahnsteig um 20 cm erhöht wird. Würde die Rampe erneuert, dann müsste dies dem Regelwerk für Bahnsteigzugänge entsprechend erfolgen. Dabei sind Steigungen über 6 % unzulässig, bei einer Steigung von mehr als 3 % sind alle 10 Meter Zwischenpodeste erforderlich. Bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied von rund 3 Metern ergäbe sich also eine Gesamtlänge der neuen Rampe von mehr als 50 Metern. 
Da die Barrierefreiheit durch die nordwestliche Rampe hergestellt wird, wäre diese zusätzliche Rampe auch nicht durch den Förderbescheid des Freistaats Bayern abgedeckt. Die Finanzierung müsste also von der Gemeinde Poing sichergestellt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung

Durch den barrierefreien Ausbau werden die Bahnsteige von 76 cm über Schienenoberkante auf 96 cm über Schienenoberkante angehoben. Die Bahnsteige werden über die neuen Rampen barrierefrei erreichbar sein.
Die derzeitig vorhandene Rampe Nord-Ost erfüllt nicht die technischen Voraussetzungen für eine Barrierefreiheit. Durch die Änderung der Bahnsteighöhe müsste die Rampe noch steiler gebaut werden (Steigung um die 20 %).
Der Entfall der Rampe ist zudem Bestandteil des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes. 
Um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten müsste eine neue Rampe geplant, genehmigt, und gebaut werden. Mindestzeit für die Planung, Genehmigung und Bau beträgt mindestens 1 Jahr, deswegen wäre die Inbetriebnahme im Rahmen der Maßnahme Barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Poing gefährdet.

Die Finanzierung müsste von der Gemeinde Poing getragen werden.
Die Kostenschätzung für Planung und Ausführung liegt bei ca. 200.000 € brutto. 

Bei einem Ortstermin teilte die DB mit, dass der Erhalt bzw. die Herstellung einer nicht normgerechten Rampe (Steigung weit über 6 %) nicht den Unfallverhütungsvorschriften und technischen Baubestimmungen entspricht und die Bahn nicht die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.   

Da die Barrierefreiheit durch die nordwestliche Rampe hergestellt wird, wäre diese zusätzliche Rampe nicht sinnvoll.

Beschlussvorschlag

Der Bau einer weiteren barrierefreien Rampe wird nicht weiterverfolgt.

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 200.000 € brutto

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Bau einer weiteren barrierefreien Rampe wird nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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10. Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass des Herbstmarktes in der Gemeinde Poing 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Jahr 2021 soll – sofern es die Corona-Lage zulässt – am 24. Oktober wieder ein Herbstmarkt stattfinden.

Der Termin des Marktsonntags ist durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Herbstmarkt findet alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen. 

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen. 

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.

Die Sonntagsöffnung muss sich daher nach Rechtsauffassung der Verwaltung auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:

Alte Gruber Straße
Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
Bahnhofstraße
Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Bürgerstraße
Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
Hauptstraße
Marktstraße
Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Poststraße 
Rathausstraße

Die Verwaltung schlägt somit vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Dem Erlass der Rechtsverordnung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Beschluss

Dem Erlass der Rechtsverordnung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 12:16 Uhr