Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
1.1 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV); Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellproduktion Prototypen) Der BMW AG, Petuelring 130, 80788 München, am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG; Öffentliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der 9. BImSchV über den Wegfall des Erörterungstermins
2 Geothermie in Poing Sachstandsbericht zu Auslastungsgrad, Anschlussgrad und Ausbaupotential
3 Erlass der Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS)
4 Erlass einer neuen Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung); Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
5 Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.Nrn. 26/9 und 26/2 Gemarkung Poing; Antrag auf Tektur

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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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1.1. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV); Errichtung und den Betrieb einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe (Batteriezellproduktion Prototypen) Der BMW AG, Petuelring 130, 80788 München, am Standort Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, Fl.Nr. 131/11 der Gemarkung Parsdorf; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 10 BImSchG und zum vorzeitigen Errichtungsbeginn nach § 8 a BImSchG; Öffentliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der 9. BImSchV über den Wegfall des Erörterungstermins

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12. August 2021 des Landratsamtes Ebersberg wurde folgendes mitgeteilt:

Nach Ablauf der Einwendungsfrist 02.08.2021 in diesem Genehmigungsverfahren hat das Landratsamt Ebersberg gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV entschieden, dass der in der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.05.2021 für Mittwoch, 22.09.2021, bestimmte Erörterungstermin wegfällt, weil innerhalb der Einwendungsfrist keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben wurden.

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2. Geothermie in Poing Sachstandsbericht zu Auslastungsgrad, Anschlussgrad und Ausbaupotential

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung wird durch Herrn Budde von Bayernwerk ein Sachstandsbericht zur Geothermie in Poing, insbesondere zu Auslastungsgrad, Anschlussgrad sowie Ausbaupotentialen gegeben.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

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3. Erlass der Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der  Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Bayer. Bauordnung kann die Gemeinde über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der der Abstellplätze für Fahrräder eine Satzung erlassen. 

Zielsetzung der Gemeinde Poing ist es, den Radverkehr zu fördern um einen weiteren Schritt in die Richtung einer klimafreundlichen Mobilität zu erreichen.

Poing selbst hat sich selbst zum Ziel gesetzt, fahrradfreundlicher zu werden und den Radverkehr im Gemeindegebiet zu fördern.

Die Fahrradabstellplatzsatzung soll dazu dienen auf den Baugrundstücken ausreichend Platz für den steigenden Bedarf an Fahrrädern bereitzustellen. 

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv, Förderung der Fahrradmobilität

Beschluss

Die Satzung der Gemeinde Poing über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Erlass einer neuen Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Poing (Baumschutzverordnung); Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beratend 4

Sachverhalt

Das Verfahren nach Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG wurde in der Zeit von 08.07.2021 mit 09.08.2021 durchgeführt.

Stellungnahmen haben abgegeben:

1. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 05.08.2021
2. Baubetriebshof, Straßen- und Grünflächen, Schreiben vom 02.07.2021

Keine Anregungen haben vorgebracht:
Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 19.08.2021
Gemeinde Kirchheim b. München, Schreiben vom 28.06.2021
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 08.07.2021
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Schreiben vom 05.08.2021

Keine Stellungnahme hat abgegeben:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayerischer Bauernverband
Gemeinde Anzing
Gemeinde Pliening
Gemeinde Vaterstetten
Kreisheimatpflege, Landratsamt Ebersberg
Markt Markt Schwaben
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
Bund Naturschutz Bayern e.V., Kreisgruppe Ebersberg
Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg


1. Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 05.08.2021
Die DB AG DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zu o.a. Verfahren:

Gegen die o.g. Baumschutzverordnung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen / Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen grundsätzlich keine Bedenken.

Nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und § 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten.

Mit Verweis auf § 4 BNatSchG möchten wir darauf hinweisen, dass Eingriffe in die Vegetation, die innerhalb der Anlagen der Eisenbahninfrastruktur im Sinne des § 2 AEG stattfinden, nicht der Ausgleichspflicht (§ 15 BNatSchG) unterliegen.

Entscheidend für die Ausgleichspflicht ist, ob sich der Baum auf einer betriebsnotwendigen Bahnanlage befindet. Es spielt dann keine Rolle, in welchem Abstand zum Gleis. Wenn es sich um eine Bahnbetriebsanlage handelt und der Rückschnitt / die Fällung war erforderlich, dann ist die Vegetation nicht mit dem Bahnbetrieb vereinbar und folglich auch nicht ausgleichspflichtig.

Daher ist aus unserer Sicht § 10 der Baumschutzverordnung für Eisenbahnbetriebsflächen nicht anzuwenden.

Eine Genehmigungspflicht besteht unabhängig davon weiter.

Wir bitten Sie, uns das Abwägungsergebnis zu gegebener Zeit zuzusenden und uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen.

Für Rückfragen zu diesem Schreiben bitten wir Sie sich an die Mitarbeiterin des Kompetenzteams Baurecht, Frau ******, zu wenden.

Stellungnahme / Hinweis der Verwaltung:
§ 4 Bundesnaturschutzgesetz
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
Satz 1 Nr. 3:
Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken des öffentlichen Verkehrs als öffentliche Verkehrswege dienen oder in einem verbindlichen Plan die genannten Zwecke ausgewiesen sind, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten.
Satz 2:
Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen.

§ 10 der Baumschutzverordnung wird für Eisenbahnbetriebsflächen nicht angewandt.

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme der DB Netz AG, DB Immobilien, zur Kenntnis.

Die Nichtanwendung des § 10 der Baumschutzverordnung für Eisenbahnbetriebsflächen wird durch die Gemeinde beachtet.


2. Baubetriebshof, Straßen- und Grünflächen, Schreiben vom 02.07.2021
Folgende redaktionelle Änderungen / Ergänzungen sollen noch eingearbeitet werden:
  • § 4 Abs. 6 „nach Abstimmung mit der Gemeinde Poing“ wird gestrichen
  • § 6 Abs. 2 Buchst. c): krank / geschädigt wird ergänzt
  • § 10 Abs. 5: aufgrund erheblicher Preiserhöhungen werden die Summen für Ersatzzahlungen von 700,-- € auf 1.000,-- € für kleinkronige Bäume und für großkronige Bäume von 1.000,-- € auf 1.300,-- € angehoben.

Beschluss:
Die redaktionellen Änderungen / Ergänzungen werden in die Baumschutzverordnung übernommen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Baumschutzverordnung in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv (§ 2 Baumschutzverordnung)

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Baumschutzverordnung in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.Nrn. 26/9 und 26/2 Gemarkung Poing; Antrag auf Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Am 03.08.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag auf Tektur zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Die Tektur umfasst 2 Änderungen. Zum einen wurde bei der Planung der Grundstückszufahrt die bestehende Dienstbarkeit berücksichtigt, die einen Bebauungsabstand von 2,50 m zur Nachbarbebauung auf Fl.-Nr. 28/2 vorsieht sowie die Grundstückszufahrt um 1 m verbreitert.

Zum anderen wurde in der überarbeiteten Betriebsbeschreibung auf die Einwände des Nachbarn im Hinblick auf das zu erwartende Fahrzeugaufkommen auf dem Zufahrtsweg detailliert eingegangen.

Bauplanungsrechtliche Änderungen haben sich nicht ergeben.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.-Nrn. 26/9 und 26/2 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.-Nrn. 26/9 und 26/2 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 02.11.2021 11:30 Uhr