Datum: 28.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring"; Änderungsbeschluss
2.2 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 "Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung, Sultenstraße 14, Fl.-Nr. 176/16, Gemarkung Poing
3.2 Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Fl.-Nrn. 26/9 und 26/2, Gemarkung Poing Erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es wurden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö informativ 2
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2.1. 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beschließend 10
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beratend 3.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2022 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 5.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2024 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Es ist vorgesehen, den seit 10.04.2019 wirksamen Bebauungsplan Nr. 62 in folgenden Punkten zu ändern:

  • An der Plieninger Straße / Westring soll nunmehr eine Kreisverkehrsanlage festgesetzt werden.

  • Die Wertstoffsammelstelle nördlich der Bergfeldstraße / östlich der Lerchenstraße wurde optimiert und vergrößert. Der Beschluss hierzu wurde bereits im BUA am 09.03.2021 gefasst.

  • Neugestaltung / Umplanung des Westrings.

Für die Neugestaltung / Umplanung des Westrings wurden 4 Varianten erarbeitet.

Variante 1
Auf beiden Seiten des Westrings wird jeweils ein getrennter Geh- und Radweg hergestellt. Auf der Südseite wird hierzu der bestehende Gehweg nach Norden und somit weg von den schlecht einsehbaren Grundstückszufahrten gerutscht. Entlang des Westrings werden auf der Südseite einige Längsparkplätze geschaffen.

Variante 2
Die Südseite entspricht der Variante 1. Auf der Nordseite wird jedoch nur ein Radweg hergestellt.

Variante 3
Es erfolgt bei dieser Variante kein Eingriff in den Bereich nördlich des Westrings. Auf der Südseite wird anstelle des Einrichtungs-Radwegs ein breiterer Zweirichtungsradweg vorgesehen. Zwischen der Kreuzung Plieninger Straße und Rosenstraße ist der vorhandene Lärmschutz an den Platzbedarf G+R anzupassen.

Variante 4
Der Westring (Straße) wird auf der Nordseite um 1 m verbreitert. Hierdurch wird die Ausbildung eines auf beiden Seiten markierten Fahrradschutzstreifens ermöglicht. Auf der Südseite wird der vorhandene Gehweg zur Straße hin gerutscht, um Abstand von den schlecht einsehbaren Grundstückszufahrten zu erhalten. Auch in dieser Variante werden Längsparkplätze entlang des Westrings auf der Südseite hergestellt.

Von der Entscheidung über die Planungsvariante Westring ist die endgültige Kreisverkehrsplanung abhängig, die dann ebenfalls in die Bebauungsplanänderung zu übernehmen ist.

Der Vertreter der Polizeiinspektion Poing ist zur Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert.
Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:
„Aus polizeilicher Sicht wird die Variante 1 favorisiert.
Bei dieser Variante sind in beiden Fahrtrichtungen getrennte Geh- und Radwege vorhanden und die Verkehrssicherheit somit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrer und Fußgänger am besten gewährleistet.“

Im Zusammenhang mit der Umplanung/Ausbau des Westrings wurde eine Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Wohngebiet W 7 beauftragt. In diesem Verkehrsgutachten wurden die verkehrlichen Auswirkungen ermittelt und bewertet, um zukünftig eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehre und verträgliche Erschließung sicherzustellen.
Es wurde festgestellt, dass die Planung des Westrings zu einer Fortführung der Straßencharakteristik der Bergfeldstraße zu Plieninger Straße führt, was mit Blick auf die Verständlichkeit der Verkehrsregelung sowie der durchgängigen Netzfunktion zu begrüßen ist. Im Zuge dessen wurde empfohlen, die bestehende Tempo-30-Zone im Westring aufzuheben. 

In einer daraufhin erstellten Schalltechnischen Untersuchung wurde geprüft, ob die Beibehaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Vergleich zu 50 km/h aus Gründen des Lärmschutzes gerechtfertigt ist. 

Als Ergebnis wurde festgestellt:

  • Unter Berücksichtigung einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h werden die hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiet in Höhe von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts um bis zu 5 dB tags und bis zu 9 dB nachts überschritten. Bei einer Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h erhöhen sich die Überschreitungen auf maximal 8 dB in der Tagzeit und 12 dB in der Nachtzeit.

  • Die hilfsweise herangezogenen Auslösewerte der Lärmsanierung an Fernstraßen des Bundes für Reine und Allgemeine Wohngebiete in Höhe von 64 dB(A) tags und 54 DB(A) nachts werden im Istzustand bei 30 km/h noch teilweise eingehalten, bei einer Anhebung der Geschwindigkeit auf 50 km/h werden die genannten Auslösewerte durchwegs überschritten.

  • Die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Westring von 30 km/h auf 50 km/h führt zu einer Verschlechterung der schalltechnischen Situation. Der Schallemissionspegel des Westrings erhöht sich (gerundet) um 3 dB. Unter Berücksichtigung der Schallemissionen wird die Pegelerhöhung auch an der angrenzenden Wohnbebauung festgestellt.

Mit der Änderung des Bebauungsplanentwurfes wurde das Büro bgsm, München, beauftragt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Nach der heutigen Grundsatzentscheidung werden im Rahmen einer Anliegeranhörung die Anlieger beteiligt.

Beschlussvorschlag

Der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe),
Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring" wird zugestimmt.

Die Neugestaltung / Umplanung des Westringes erfolgt auf der Grundlage der Variante 1 / 2 / 3 / 4.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

x        ja
       nein

Begründung: Erläuterung hierzu in der Klimarelevanzprüfung

Beschluss

Der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe),
Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring" wird zugestimmt.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Planungsbüro Niedenzu (Straßenplanung) wird beauftragt, die Varianten 1 und 2 zum Westring entsprechend der Beratung zu überarbeiten und dem Bau- und Umweltausschuss erneut vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2.2. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 "Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.04.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße in Angelbrechting“ gefasst.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu erstellen und diesem dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Die Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt durch Frau Kneucker vom Planungsverband.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 28.10.2021 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x     ja, negativ (Flächenversiegelung, Energieverbrauch)
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

Nein, Ressourcen schonende Innenentwicklung durch Nachverdichtung dadurch Verhinderung einer Flächeninanspruchnahme im Außenbereich mit dem Erfordernis neuer Erschließungsmaßnahmen.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 28.10.2021 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö informativ 3
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3.1. Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung, Sultenstraße 14, Fl.-Nr. 176/16, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Am 30.09.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag auf Vorbescheid zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller möchte das Wohnhaus barrierefrei nachrüsten. Um alle Geschosse über eine Aufzugsanlage erreichen zu können, möchte er an der Nordgiebelseite eine entsprechende Aufzugsanlage anbauen. Eine Erweiterung dieses Anbaus nach Süden schließt der Antragsteller aus.
Des Weiteren beabsichtigt der Antragseller einen Dachausbau mit Dachstuhlerneuerung und einer Erhöhung der Dachneigung von 30° auf 36°. Eine Änderung der Dachneigung ergäbe eine zusätzliche Firsthöhe um 94 cm.

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1, der nur noch hinsichtlich seiner Baulinien und Baugrenzen gilt. Ansonsten richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung des Antrages nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält für den Anbau der Aufzugsanlage 2 Varianten. Zum einen soll der Anbau an der Grundstücksgrenze mit einer Breite von 3,5 m und einer Tiefe von 6,44 m (Lösung 1) errichtet werden. Zum anderen einen soll der Anbau in kleinerer Ausführung mit einem Grenzabstand von ca 2,00 m mit einer Breite von 1,83 m und einer Tiefe von 3,39 m (Lösung 2) errichtet werden.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgende Frage:

Frage 1 - Lösung 1
Kann der geplanten Grenzbebauung zugestimmt werden, vorausgesetzt, dass der nördliche Nachbar (Sultenstraße 12) der Baumaßnahme zustimmt?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan setzt zwischen den Grundstücken Sultenstraße 12 und 14 von jeder Grundstücksgrenze ausgehend einen Grenzabstand von 3,50 m fest.
Der Anbau überschreitet, da er an der Grundstücksgrenze errichtet wird, die im Bebauungsplan festgesetzte nördliche Baugrenze mit 3,5 m komplett. Überschreitungen der Baugrenzen im Bereich dieses Bebauungsplanes wurden für Garagen erteilt, bisher jedoch noch nicht für Wohngebäude oder Anbauten. Da der Bebauungsplan in seiner Grundstruktur weitestgehend eingehalten ist, würde diese Lösung gegen die Grundzüge der Planung verstoßen.
Einer Überschreitung der Baugrenze bis an die Grundstücksgrenze wird nicht zugestimmt.

Frage 2 - Lösung 2
Wenn einer geschlossenen Bebauung (zwischen Sultenstraße 12+14) nicht zugstimmt werden kann, könnte eine Zustimmung erteilt werden, wenn ein Mindest-(Brand-)abstand zwischen Gebäude Sultenstraße 14+12) von mehr als 5 m eingehalten wird (vorausgesetzt, dass der nördliche Nachbar Sultenstraße 12 der Baumaßnahme zustimmt)?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anbau überschreitet mit der Lösung 2 die Baugrenzen um ca. 1,83 m.

Nachdem entsprechend der vorgelegten Planung die Fläche des Anbaus ausschließlich dem Aufzug dient kann einer Überschreitung zugestimmt werden. Die Prüfung zur Einhaltung der Abstandsflächen erfolgt durch das Landratsamt Ebersberg.

Frage 3
Kann der geplanten Änderung der Dachneigung zugestimmt werden? Bei Beantwortung dieser Frage bitten wir das Gebot des Gesetzgebers zu berücksichtigen, dass lieber unausgebaute Dachräume zu Wohnraum umgenutzt werden sollen, bevor zusätzliche Versiegelung stattfindet.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Dachneigung ist nicht im Bebauungsplan geregelt. Des Weiteren ist die Dachneigung kein Einfügungskriterium nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Das Einfügen ist unter Einhaltung der Abstandsflächen durch das Landratsamt Ebersberg zu prüfen

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Frage aus dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung wird, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Beantwortung der Frage aus dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Aufzugsanlage und Änderung der Dachneigung wird, wie im Sachvortrag vorgetragen, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Fl.-Nrn. 26/9 und 26/2, Gemarkung Poing Erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.10.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 14.09.2021 wurde das gemeindliche Einvernehmen zur o.g. Tektur versagt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Landratsamtes Ebersberg wird die Gemeinde vor Ersetzen des Einvernehmens angehört.
Das Landratsamt ist der Auffassung, dass sich das Vorhaben auch in der geänderten Form in seine Umgebung einfügt und bauplanungsrechtlich zulässig ist. Es geht hier nur um eine Änderung der Zufahrt und der Stellplatzsituation als Reaktion auf die Klagen der beiden östlichen Nachbarn. Beide Änderungen sind bauplanungsrechtlich nicht relevant.

Nachdem sich bauplanungsrechtlich keine Änderungen ergeben haben, würde die Gemeinde ihr Einvernehmen rechtswidrig versagen.

Unter Bezugnahme auf diesen Tatbestand wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zur o.g. Tektur zu erteilen.

Im Falle einer Versagung des Einvernehmens wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass keine Klage hinsichtlich des Ersetzens des Einvernehmens durch das Landratsamt Ebersberg erhoben wird.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.-Nrn. 26/9 und 26/2, Gemarkung Poing, wird erteilt

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Wohnhauses für eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (außerklinische Intensivpflege) und eine Wohngemeinschaft für Pflegepersonal, Schulstraße, Fl.-Nrn. 26/9 und 26/2, Gemarkung Poing, wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Datenstand vom 26.04.2023 14:15 Uhr