Datum: 09.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe
1.2 Newsletter Ortsnachrichtenblatt - Wiedereinführung
1.3 Warnung durch Sirenen im Katastrophenfall; Beschallungsprognose, Kostenschätzung und Förderantrag
1.4 Neue Reinigungsfirma für Containerstandplätze
1.5 Zuwendungsbescheid für den Neueinbau einer stationären RLT-Anlage in der Anni-Pickert-Schule
1.6 Normenkontrollantrag der Gemeinde Pliening gegen den Bebauungsplan Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Schreiben des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 01.12.2021, Einstellung des Verfahrens
1.7 MVG Rad Stationen Bestückung und Inbetriebnahme
1.8 Unterhalt der Feld- und Waldwege
1.9 Baumfällungen am Mitterfeldring
1.10 Bushaltestellen Bergfeldstraße (Bergfeldsee/Betriebs-KiTA und Seewinkelcenter); Aufstellung Buswartehäuschen
2 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
3 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2021 bis 2025
4 Überwachung der Containerstandplätze; Sachstandsbericht Entscheidung über die Vertragsverlängerung
5 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)" Änderungsbeschluss
6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)"; Aufstellungsbeschluss
7 Liegenschaften der Gemeinde Poing; Erneuerung Tartanbelag Sportstadion Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung
8 Liegenschaften der Gemeinde Poing; Fernwärmeanschlüsse Pavillon und Dreifachhalle Vergabe Nachtragsaufträge Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 GO
9 Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
10 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Robert Petermeier

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1
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1.1. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 23.09.2021 genehmigt. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2020 auf 6,10 Euro Zinsen und 1.100,00 Euro Spenden belaufen. Zur Mittelverwendung verblieb ein Betrag i.H.v. 1.115,72 Euro.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro. 5.046,22 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Anschaffung eines neuen digitalen Systems, welches an einem Tisch Spiele, Übungen etc. vor allem auch für demenzerkrankte Personen ermöglicht, zu gewähren.

Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Peter Haile erfolgte am 15.11.2021.

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1.2. Newsletter Ortsnachrichtenblatt - Wiedereinführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die wöchentlich erscheinenden „Nachrichten der Gemeinde Poing“ werden – neben der Verteilung der Druckausgabe an alle Poinger Haushalte und der Bereitstellung auf www.poing.de – ab Mitte Januar wieder im Versand als Newsletter angeboten. Eine Registrierung zum Newsletter-Empfang ist auf www.poing.de voraussichtlich ab 12. Januar 2022 möglich.

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1.3. Warnung durch Sirenen im Katastrophenfall; Beschallungsprognose, Kostenschätzung und Förderantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Zum Thema Katastrophenschutz und Warnung durch Sirenen: 
Die Gemeinde Poing hat zwischenzeitlich eine Beschallungsprognose für das Gemeindegebiet erstellen lassen. Für die geschlossene Ortschaft in allen Ortsteilen wären somit sechs Sirenen erforderlich. Die Kosten liegen bei knapp 90.000 Euro zuzüglich gewisser diverser baulicher Vorleistungen. Da es derzeit ein Förderprogramm mit hohen Festbeträgen gibt, hat die Gemeinde für alle sechs Sirenen eine Förderung in Höhe von 78.100 Euro beantragt. Nach dem Bewilligungsbescheid kann die Ausschreibung begonnen werden.

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1.4. Neue Reinigungsfirma für Containerstandplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Nachdem die Reinigungsfirma für unsere Containerstandplätze (Fa. Ramadama) ihre Leistungspreise nach 20 Jahren erstmals angepasst hat und dies eine fast 30 %-ige Erhöhung des bisherigen Preises ergab, haben wir für diese Leistung Vergleichsangebote von ähnlichen Einrichtungen eingeholt. 

Nur eine Einrichtung, die Diakonia GmbH, hat ein vergleichbares Angebot abgegeben. Dieses Angebot war günstiger bei gleicher Leistung. Aus diesem Grunde wurde der Vertrag mit  Fa. Ramadama fristgerecht gekündigt und die Standplatzreinigung zum 1. Januar 2022 an die Diakonia GmbH neu vergeben. 

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1.5. Zuwendungsbescheid für den Neueinbau einer stationären RLT-Anlage in der Anni-Pickert-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde in seinen Sitzungen am 22.07.2021 und am 11.11.2021 über den möglichen Neueinbau einer stationären Raumlufttechnischen Anlage in der Anni-Pickert-Schule informiert. Die Verwaltung sollte einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen, was sofort umgesetzt wurde.

Bereits am 03.12.2021 erhielt die Gemeinde Poing einen Zuwendungsbescheid über die maximale Förderung von 500.000 Euro für den Neueinbau einer  RLT-Anlage in der Anni-Pickert-Schule. Nun könnte mit der Umsetzung der Maßnahme förderunschädlich begonnen werden.
Der Bewilligungszeitraum endet am 03.12.2022, bis dahin müsste die Maßnahme umgesetzt werden. 

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1.6. Normenkontrollantrag der Gemeinde Pliening gegen den Bebauungsplan Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Schreiben des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 01.12.2021, Einstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Mit Schreiben des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 01.12.2021 wurde der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens in o.g. Angelegenheit zugestellt.

Der Normenkontrollantrag ist damit erledigt.

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1.7. MVG Rad Stationen Bestückung und Inbetriebnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Entsprechend der Mitteilung der SWM erfolgte die Bestückung und Inbetriebnahme der MVG Rad Stationen am heutigen Tag.

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1.8. Unterhalt der Feld- und Waldwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö 1.8

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 22.04.2021 wurde dem Antrag der CSU-Fraktion zugestimmt, die Grundstücksanlieger an Feld- und Waldwegen bei der Instandsetzung zu unterstützen. Durch die unentgeltliche Bereitstellung von geeignetem Kiesmaterial sowie technischem Gerät durch die Gemeinde sollten benutzerfreundliche Wege geschaffen werden. Da der Baubetriebshof keinen Straßenhobel zum Wegeunterhalt besitzt, konnte keine technische Hilfe angeboten werden. 

Einige Grundstücksanlieger und Pächter am Auweg und Sommerholzweg erklärten sich daraufhin bereit, von der Gemeinde Poing bereitgestellten Kies auf den Feld- und Waldwegen aufzubringen.

Inzwischen wurde auf dem Auweg Kies aufgebracht, was zu einer Verbesserung führte. Noch vor Weihnachten soll die Maßnahme auch auf dem Sommerholzweg und Sommerleite durch die Grundstücksanlieger bzw. die Pächter erfolgen und abgeschlossen werden. 

Auch im kommenden Jahr wird die Gemeinde Poing bei Bedarf eine begrenzte Menge an Kies den Grundstücksanliegern von Feld- und Waldwegen zum Unterhalt zur Verfügung stellen. 

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1.9. Baumfällungen am Mitterfeldring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Im Rahmen der gemeindlichen Baumkontrolle wurde bei 12 Straßenbäumen (Scheinakazie/Robinie) festgestellt, dass aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Fällung erforderlich ist. Die Bäume haben Stockfäule in einem fortgeschrittenen Stadium und werden deshalb in den nächsten Tagen beseitigt. Ersatzpflanzungen von stadtklimaverträglichen und dem Standort angepassten Bäumen zum Beispiel Stadt-Ulme, Silber-Linde, Hopfenbuche oder Gleditschie sind vorgesehen.   
 

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1.10. Bushaltestellen Bergfeldstraße (Bergfeldsee/Betriebs-KiTA und Seewinkelcenter); Aufstellung Buswartehäuschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Am 08.12.2021 wurde die Gemeinde Poing informiert, dass sich die Aufstellung der Buswartehäuschen coronabedingt verschiebt.

Als nächster Termin wird die KW 5 im Jahr 2022 (Ende Januar) anvisiert.

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2. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss am 16.11.2021 empfohlenen Fassung waren zwischenzeitlich abzuändern und wurden mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Die Aufnahme in das Dokumentenarchiv erfolgt ebenfalls. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Der Änderungsgrund liegt im Wesentlichen an einer aktuellen amtlichen Mitteilung über die gesunkene Einkommensteuerbeteiligung und der gestiegenen Umsatzsteuerbeteiligung. Deshalb wurden die Steuereinnahmen nochmal nachberechnet und aktualisiert.

Beschlussvorschlag

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2021 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Finanzielle Auswirkungen

direkt keine, nur entsprechende Mittelbindung

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

1.         Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2022 mit An- und Beilagen (außer dem Finanz- und Stellenplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

2.        Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

3.         Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 8,5 Mio. € gedeckelt.

4.         Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2021 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird auf den vorhergehenden TOP verwiesen. Planunterlagen mit Anlagen wurden mit der Ladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzschusses am 16.11.2021 im Rats- und Informationssystem hochgeladen, waren aber zwischenzeitlich abzuändern und wurden daher erneut hochgeladen.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zum vorhergehenden TOP durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2021 bis 2025 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

indirekt über künftige planerische Mittelbindungen

Auswirkungen auf den Klimaschutz

☐ ja, positiv
☐ ja, negativ
☒ nein

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2021 bis 2025 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Überwachung der Containerstandplätze; Sachstandsbericht Entscheidung über die Vertragsverlängerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26. Juli 2018 die probeweise Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei für ein Jahr beschlossen. Der Beschluss sah ein Budget von 15.000 Euro vor, dies entsprach ca. 300 Stunden. Nach intensiven Abstimmungen mit dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten, ist die Detektei seit Januar 2020 für uns tätig.
Mitte 2020 wurde das Stundenkontingent auf 400 Stunden erhöht (= 20.000 Euro).

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2020 wurde der Überwachung um ein weiteres Jahr mit 20.000 Euro zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, im 4. Quartal 2021 dem Gemeinderat einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Im Folgenden die Zahlen:


Jan.-Okt.2021
Jan.-Dez. 2020
Anzahl der Einsätze 
83

94
Anzahl der Anzeigen
300


400
davon Müllablagerung / Falscheinwurf
28
18
davon Ablagerung von Wertstoffen / 
unzerlegten Kartons
91
53
davon Missachtung der Einwurfzeiten

168
315
- teilweise zwei oder drei Verstöße gleichzeitig –

Personen aus Poing
205 x (72 %)

273 x (68 %)
Personen von auswärts
79 x (28 %)

127 x (32 %)
Kosten Detektei
17.518,01 €
19.310,98 €
Anzahl Anzeigen nur sonstige Anzeigen (eigene Mitarbeiter, Wertstoffhof, Bauhof, private Anzeigen, Reinigungsfirma etc.)
191
200

2019 = 284
Gesamteinnahmen aller Ordnungswidrigkeitenverfahren
(Detektei und andere Anzeigen)
12.167,20 €
12.128,02 €

Der Grund für die Entscheidung zur Überwachung war zum einen die Ahndung der vielen Müllablagerungen an den Containerstandplätzen sowie der Sonn- und Feiertagsentsorgung der Wertstoffe, zum anderen als Abschreckungseffekt.

Der optische Zustand hat sich inzwischen durchwegs verbessert und die Anzahl der Anwohnerbeschwerden hat sich vermindert. Auffallend ist, dass die Gesamtanzahl der Anzeigen durch die Detektei niedriger als im Vorjahr ist. Allerdings konnten in 2021 mehr Müllablagerungen dokumentiert werden, die höhere Strafen mit sich brachten.
Zudem ist der Anteil der „auswärtigen“ Nutzer von Nachbargemeinden geringer geworden.

Der Abschreckungseffekt setzt also inzwischen nach knapp 2 Jahren ein, darf sich aber ruhig noch weiter steigern. Verbesserungsbedarf ist nach wie vor gegeben. Dies ist ein Projekt, das langfristig gesehen werden muss. Bei einer Beendigung der Überwachung würde es sicher schnell wieder in die andere Richtung gehen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Überwachung der Containerstandplätze durch die Detektei für ein weiteres Jahr fortzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei wird auch für das Jahr 2022 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im 4. Quartal 2022 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

20.000 Euro jährlich / im Haushalt 2022 bereits vorgesehen

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Überwachung der Containerstandplätze durch eine Detektei wird auch für das Jahr 2022 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im 4. Quartal 2022 einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)" Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 30.11.2021 (TOP 3) vorberaten.

Insoweit wird auf die Beschlussvorlage / Sitzungsniederschrift verwiesen.

Es ergaben sich aus der Beratung keine weiteren Empfehlungen / Änderungen.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing für den Bereich „Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung) wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing für den Bereich „Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung) wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Grub, nördlich der Kirchheimer Straße / westlich der Prof.-Zorn-Straße, Flächen für AGRI-Photovoltaik-Anlage (Sondergebiet Versuch / Forschung)"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 30.11.2021 (TOP 2.1) vorberaten.

Insoweit wird auf die Beschlussvorlage / Sitzungsniederschrift verwiesen.

Es ergaben sich aus der Beratung keine weiteren Empfehlungen / Änderungen.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der zu ändernden Darstellung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Versuch / Forschung“, die bisherige Wohnbaufläche entfällt, festgesetzt werden. Die festgesetzte Grün-/Waldfläche bleibt erhalten.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst die Fl.Nrn. 1383 und 1387 der Gemarkung Poing.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch eine AGRI-PV-Anlage untersucht / erforscht werden.

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der zu ändernden Darstellung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Versuch / Forschung“, die bisherige Wohnbaufläche entfällt, festgesetzt werden. Die festgesetzte Grün-/Waldfläche bleibt erhalten.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst die Fl.Nrn. 1383 und 1387 der Gemarkung Poing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Liegenschaften der Gemeinde Poing; Erneuerung Tartanbelag Sportstadion Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2020 wurde durch den Gemeinderat einstimmig folgender Beschluss gefasst:

„Der Erneuerung der Tartanbahn in 2021 wird zugestimmt.
Damit der Gefahr durch Mikroplastik entgegengewirkt werden kann, ist die aktuelle und gültige Norm zum Granulat zu beachten. Zum fertiggestellten Tartanbahnbelag darf mit Nutzung keine Mikroplastik in die Umwelt gelangen.“

Zur Erneuerung der Tartanbeläge wurden im Finanzplan 2017 Schätzkosten in Höhe von 250.000.- € für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt. Die Kosten für die evtl. notwendige Änderung der Anordnung der Diskus-, Hochsprunganlage und des Wassergrabens sind in den Kosten der Erneuerung der Beläge noch nicht enthalten. Auf Grundlage eines Vororttermins wurden seitens einer Fachfirma im Juni 2020 die zusätzlichen Kosten auf 282.347,73 Euro brutto ermittelt. Im Zuge der Haushaltsplanung 2021ff wurden in den Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 545.000 Euro brutto eingestellt. Mit öffentlicher Bekanntgabe vom 17.06.2021 wurde der Gemeinderat über die eingestellten Mittel im Haushalt 2021 informiert. 

Zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt. Aufgrund von gültigen Unfallverhütungsvorschriften und geändertem Nutzerverhalten muss mit Erneuerung der Beläge auch die Anordnung der im Sportstadion befindlichen Sportanlagen neu bewertet und evtl. verändert werden. 

Folgende Probleme weist die derzeitige Anordnung der Anlagen auf:
  • ein Mast der Schutznetzvorrichtung der bestehenden Diskusanlage befindet sich im Sicherheitsbereich der Laufbahn (1 m neben der Rundlaufbahn) 
  • im 20 m Radius des Anlaufbereichs der Hochsprunganlage befindet sich der Mastausleger der Basketballanlage
  • Kugelstoßanlage wird nicht genutzt
  • Wassergraben wird nicht genutzt

Folgende Lösungen werden seitens des Planungsbüros vorgeschlagen:

Variante 1: 
  • Neuerrichtung Diskusanlage im südl. Bereich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbereiche
  • Neuerrichtung Hochsprunganlage im südl. Bereich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbereiche
  • Entfall Basketballanlage (Alternative mit mobiler Anlage im Bereich Stockbahn möglich)
  • Entfall Kugelstoßanlage
  • Entfall Wassergraben
  • Sprunggrube und Stabhochsprung im nördl. Bereich
  • Kleinfeldtore im nördl. und südl. Bereich 

Variante 2: 
  • Neuerrichtung Diskusanlage im südl. Bereich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbereiche
  • Mobile Hochsprunganlage im südl. Bereich
  • Mobile Basketballanlage im südl. Bereich
  • Entfall Kugelstoßanlage
  • Entfall Wassergraben
  • Sprunggrube und Stabhochsprung im nördl. Bereich
  • Kleinfeldtore im nördl. und südl. Bereich 

Das Fachplanungsbüro empfiehlt die Umsetzung der Variante 1, da durch den Wegfall des Basketballfeldes die Anlage als reine Leichtathletikanlage unter Einhaltung der geltenden Sicherheitszonen betrieben werden kann und auch die bestehende Hochsprunganlage mit Abdeckung weiter so genutzt werden kann.

Den Nutzergruppen (TSV Poing, SG Poing, Schulen) wurden die Varianten am 01.12.2021 vorgestellt. Alle Nutzergruppen favorisieren die Variante 1.

Nach vorliegender Kostenberechnung vom 24.09.2021 ergeben die Gesamtkosten des Projektes inklusive Nebenkosten 696.150,00 Euro brutto. 

Der Ausführungszeitraum der Bauarbeiten sollte aufgrund der Ausführungsdauer sowie der benötigten warmen und trockenen Witterung von Anfang April bis Anfang Juli 2022 vorgesehen werden. 
Bzgl. der Flutlichtanlage kann nach heutiger Festlegung der Variante für die Sportanlagenanordnung mit der Erarbeitung des Beleuchtungskonzeptes begonnen werden, welches dem Gemeinderat Anfang nächsten Jahres zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Eine Umsetzung zusammen mit den Arbeiten zur Sanierung des Tartanbelages ist voraussichtlich nicht möglich. Ein erneutes Eingreifen in diese Fläche durch Aufstellung der Flutlichtmasten etc. ist nach derzeitigem Wissensstand allerdings nicht notwendig. Mittel in Höhe von 153.600 € sind hierfür bereits im Haushalt veranschlagt. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Tartanbelages gemäß Variante 1 im Jahr 2022 auszuführen und bis spätestens September 2022 fertig zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 56000.950000 sind für 2022 Mittel in Höhe von 545.000 Euro brutto
verfügbar. Der Differenzbetrag von 151.150,00 Euro brutto kann durch die nicht benötigten Mittel (gleiche Haushaltsstelle) des im Sommer 2021 fertiggestellten Kunstrasenprojektes gedeckt werden. 

Die Gesamtkosten für das Kunstrasenprojekt wurden auf 894.000 Euro geschätzt. Aufgrund des guten Zustandes der Tragschicht konnte diese fast vollständig erhalten bleiben und musste nicht ausgetauscht und entsorgt werden, somit kostete das Projekt nur circa 590.000 Euro brutto.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Tartanbelages gemäß Variante 1 im Jahr 2022 auszuführen und bis spätestens September 2022 fertig zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Liegenschaften der Gemeinde Poing; Fernwärmeanschlüsse Pavillon und Dreifachhalle Vergabe Nachtragsaufträge Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 06.02.2020 einstimmig beschlossen, dass der Pavillon sowie die Dreifachhalle Fernwärmeanschlüsse erhalten.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.07.2021 wurde Nachtrag 1 in Höhe von 57.843,33 Euro brutto der Firma SIGNUM Industrie- und Gebäudetechnik vergeben.

Dem Gemeinderat wird folgend erteilter Nachtrag als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO zur Kenntnis gegeben:

Es handelt es sich um den Nachtrag 2 der Firma SIGNUM Industrie- und Gebäudetechnik in Höhe von 11.107,34 Euro brutto. Nachtrag 2 wurde aufgrund bauseitig auszuführender Verrohrung der gelieferten Trinkwasserstation Bayernwerk sowie einer Reserveschaltung des Heizkreises nötig.
Die aktuelle Auftragssumme liegt deshalb bei 132.079,36 Euro brutto.

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben. 

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft. 

Das Fachplanungsbüro Lamatsch teilte uns am 18.10.2021 auf Grund der zusätzlichen Leistungen Honorarmehrkosten in Höhe von 12.608,01 Euro brutto mit. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 62.135,91 Euro brutto.

Es ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

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9. Erlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beratend 9

Sachverhalt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.02.2020 entschieden, dass keine Übertragung der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen möglich ist, die nur dem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen (selbständige Gehwege und selbständige Geh- und Radwege). Der Bayer. Landtag hat daraufhin am 02.12.2020 eine Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden, den Winterdienst für selbständige Gehwege und unselbständige Geh- und Radwege) auf die Anlieger zu übertragen.

Mit Rundschreiben vom 14.12.2020 und vom 29.01.2021 wurde von Seiten des Bayer. Gemeindetags darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Änderung die Verordnungen der Gemeinden über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu zu erlassen sind.

Wie die bisherige Verordnung vom 10.10.2005 hält sich auch der Entwurf der Neufassung an das Muster vom Bayer. Gemeindetag. 

Die Änderungen der Neufassung betreffen die §§ 2, 9 und 10 (farbig gekennzeichnet). 

§§ 2 und 9 aufgrund der Änderung der Rechtsgrundlage im Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

§ 10, da aufgrund immer wieder auftretender Missverständnisse in § 10 Abs. 1 die Uhrzeiten verständlicher angegeben werden. Ab sofort soll es nicht mehr „an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen“ heißen, sondern „an Werktagen von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen“.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - Reinigungs- und Sicherungsverordnung - wird in der vorliegenden Fassung – ggf. mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen - erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       Ja, positiv
       Ja, negativ
X        nein

Beschluss

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - Reinigungs- und Sicherungsverordnung - wird in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Robert Petermeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.12.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Robert Petermeier beantragt mit Schreiben vom 14.11.2021 aus persönlichen und beruflichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31. Dezember 2021.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 14.11.2021 das Ehrenamt von Herrn Robert Petermeier als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet.

Für Herrn Robert Petermeier rückt Herr Valentin Mágori als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der FWG in den Gemeinderat nach. 

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 14.11.2021 das Ehrenamt von Herrn Robert Petermeier als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2021 endet.

Für Herrn Robert Petermeier rückt Herr Valentin Mágori als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der FWG in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:15 Uhr