Datum: 29.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportzentrum Poing - Dreifachturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 21:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 MVG Rad in der Gemeinde Poing; Verzögerung Baubeginn
2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Festlegung der Verfahrensart § 13 a BauGB, Vorstellung der Verfahrensunterlagen
3 Neubau eines Seniorenzentrums; Vorstellung der Entwurfsplanung
4 Jugendarbeit in Poing: Vorstellung des Jugendkonzepts der Gemeinde Poing
5 Schulen in Poing; Ermächtigungsbeschluss zur EU-weiten Ausschreibung der Schülerbeförderung ab 2021/2022
6 Vollzug der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gemeindegrenzen (NHGV); Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Poing und der Gemeinde Vaterstetten, Einleitung des Verfahrens nach Art. 11 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö informativ 1
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1.1. MVG Rad in der Gemeinde Poing; Verzögerung Baubeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Baubeginn der drei geplanten MVG Rad Stationen in der Gemeinde Poing verzögert sich. Die Stadtwerke München (SWM) teilten mit Schreiben vom 21.07.2021 mit:

„Aktuell können wir leider noch keine Aussagen dazu machen, wann wir mit dem Stationsbau bei Ihnen werden beginnen können.
Wir sind diesbezüglich auf unsere Dienstleister für Stelen und Stationsmaterial (Ständer und Räder) bzw. deren Aussagen zu den Lieferfristen und -zeiten angewiesen. Bisher haben wir hierzu leider keine Infos bekommen.
Ich hoffe, dass wir zeitnah Bescheid bekommen und dann unseren Bau-Ablaufplan erstellen und mit Ihnen abstimmen können.“
 

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2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)"; Festlegung der Verfahrensart § 13 a BauGB, Vorstellung der Verfahrensunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.03.2021 wurde beschlossen, dass für beide Varianten des städtebaulichen Konzeptes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.

Nach Klärung zum Verfahren mit dem Landratsamt Ebersberg, ist es nicht möglich, 2 Bebauungsplanvarianten ins Verfahren zu geben. Deshalb wurde für den 1. Verfahrensschritt ein Flyer entworfen, der beide Varianten enthält.

Des Weiteren wurde geklärt, dass das Verfahren nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) möglich ist.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Die Eigentümer südlich der Bahnhofstraße wurden angeschrieben mit der Bitte, sich zu den derzeit beabsichtigten Planungen zu äußern.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Planungsprozess geprüft.

Mit der Telekom wurde ebenfalls Kontakt aufgenommen. Der Wunsch nach einem möglichst hohen Anteil an Wohnbebauung wird ebenfalls im weiteren Planungsprozess geprüft.

Es wird vorgeschlagen, den 1. Verfahrensschritt (Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) mit dem vorliegenden Flyer durchzuführen und im Anschluss daran über alle eingegangenen Anregungen / Einwände / Stellungnahmen weitere Entscheidungen zu treffen.

Beschlussvorschlag

Dem Flyer in der Fassung vom 29.07.2021 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung Träger sonstiger Belange gemäß 
§ 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Ja, Überplanung bzw. Bebauung wird nicht durchgeführt

Beschluss

Dem Flyer in der Fassung vom 29.07.2021 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung Träger sonstiger Belange gemäß 
§ 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Seniorenzentrums; Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Auf die nichtöffentlichen Bekanntgaben der Gemeinderatsitzungen vom 28.02.2019, 21.03.2019 und nichtöffentlichen Beschlussfassung vom 05.03.2020 zur Planung eines Seniorenzentrums auf den Grundstücken östlich der Straße Am Hanselbrunn, südlich der Wildparkstraße und westlich der Schwabener Straße, wird verwiesen (Flurstücksnummer 81/9 nördliche Teilfläche). 

Bauherr des geplanten Seniorenzentrums ist die BA4 GmbH & Co. KG. Herr Steffelbauer, Planer und Architekt des Bauherrn, ist in der Sitzung anwesend und erläutert das geplante Bauvorhaben und das Raumprogramm. 

Das aktuelle Raumprogramm zum Neubau eines Seniorenzentrums im Überblick:                 

  • 108 vollstationäre Pflegeplätze auf drei Ebenen 
  • 25 Plätze für die Tagespflege 
  • Bereich für pflegenahe Verwaltung mit Beratungsstelle
  • sogenannte „Praxenflächen“ für z.B. Arzt, Hörgeräteakustiker etc.
  • Ambulanter Dienst 
  • Betreutes Wohnen mit insgesamt 40 Wohneinheiten
  • Sieben Mitarbeiterwohnungen

Mit dem Betrieb der geplanten Einrichtung soll die Pflegestern Seniorenservice gGmbH beauftragt werden. 

Am Mittwoch, 28.07.2021 werden die Entwürfe und die Grundrisse in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage der vorgestellten Planung ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten. 

Finanzielle Auswirkungen

Derzeit noch nicht abschätzbar.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, negativ durch erhöhten Stromverbrauch, Verbrauch an Heizenergie, Verbrauch fossiler Ressourcen, Verbrauch von Wasser und Bodenversiegelung.

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?
Nein, auf dem Grundstück besteht heute bereits Baurecht. Natürlich werden mit dem Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Gemäß der Pflegebedarfsanalyse von April 2021 erhöht sich der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen bis zum Jahr 2033 auf 131 und im Bereich der Tagespflege auf 39 Plätze.

Beschluss

Auf der Grundlage der vorgestellten Planung ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Jugendarbeit in Poing: Vorstellung des Jugendkonzepts der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach der Vorstellung des Sachstandsberichtes zum Jugendkonzept durch das Sachgebiet 4.2 - Pädagogik am 12.11.2020 im Gemeinderat ist das „Jugendkonzept der Gemeinde Poing“ fertiggestellt. 

Die gemeindliche Jugendpflegerin Frau Martina Venus und der Leiter des Sachgebietes Pädagogik Herr Thorsten Gürntke sind in der heutigen Sitzung anwesend.

Der Aufbau und die Strukturierung des „Jugendkonzeptes der Gemeinde Poing“ werden anhand einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt. 

  • Teil A: Chancen und Herausforderungen 
  • Teil B: Pädagogische Grundhaltungen und Prinzipien
  • Teil C: Konkrete Umsetzung von Projekten und Angeboten der Jugendarbeit
  • Teil D: Rechtlicher Rahmen

Einzelne Bestandteile des Teils C werden detaillierter erläutert.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Prüfung und Umsetzung des Jugendkonzepts der Gemeinde Poing beauftragt. Der Gemeinderat ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Prüfung und Umsetzung des Jugendkonzepts der Gemeinde Poing beauftragt. Der Gemeinderat ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Schulen in Poing; Ermächtigungsbeschluss zur EU-weiten Ausschreibung der Schülerbeförderung ab 2021/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Schulsachaufwandsträger ist gemäß dem § 2 Absatz 2 der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) grundsätzlich für die Schülerbeförderung für Grundschulkinder ab einer Entfernung von 2 km und bei Mittelschulkindern bei 3 km zum Schulstandort verpflichtet. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, setzt die Gemeinde Poing einen freigestellten Schulbus ein.

Der aktuell bestehende Vertrag für die Beförderung der Schulkinder der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und der Schulkinder an der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule endet mit dem Schuljahr 2020/2021 (zum 29.07.2021).

Die Schülerzahlen der jeweiligen Schulen und Ortsteile ab Schuljahr 2021/22 im Überblick:

                                                       Schülerzahl insgesamt
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße                18 
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule                63

Grund- und Mittelschüler aus
Ortsteil Angelbrechting                                23                                
Ortsteil Grub und Pliening                                58

Gemäß vertraglicher Vereinbarung für den Mittelschulverbund „Markt Schwaben – Poing“ organisiert die Gemeindeverwaltung die Schülerbeförderung für alle Schulkinder aus dem Gemeindegebiet Pliening.

Die Ausschreibung hinsichtlich der Beförderung der Kinder für beide Schulen wurde durch die Verwaltung, im offenen Verfahren, fristgerecht europaweit ausgeschrieben. 
  • Die Bekanntmachung der Vergabeunterlagen erfolgte am 06.07.2021. 
  • Die Angebotsabgabefrist endet am 10.08.2021.
  • Der Angebotsöffnungstermin (erste Prüfung der formalen Vorschriften) erfolgt ebenfalls am 10.08.2021. 
  • Die Angebotsauswertungen erfolgen am 11.08.2021.
  • Die Vergabe mit der Zuschlagserteilung an den Bieter erfolgt am 23.08.2021.
  • Die Auftragsdurchführung beginnt mit dem neuen Schuljahr 2021/2022, sprich am 14.09.2021, und soll vertraglich für vier Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung, zu je zwölf Monaten, abgeschlossen werden. 

Die Busfahrzeiten sind in der Anlage beigefügt.
Bei 9 von 81 Schulkindern besteht keine Beförderungspflicht. 

Die Verwaltung empfiehlt, um die fristgerechte Zuschlagserteilung und damit verbundenen Sicherstellung der gesetzlichen Schülerbeförderung nicht zu gefährden, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 58 Vergabeverordnung (VgV) für die Schülerbeförderung ab Schuljahr 2021/2022 auf 4 Jahre befristet zu erteilen. 
Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 9 Schulkinder ohne Beförderungspflicht ebenfalls für 4 Jahre befristet zu befördern, da dies keine kostentechnischen und ausschreibungsrelevanten Auswirkungen hat. Es stellt keinen Mehraufwand für die Beförderung dar.

In der Ausschreibung wird die Mindestanforderung gestellt, dass die eingesetzten Fahrzeuge der Euro 6 Abgasnorm entsprechen. Dadurch werden die maximalen Schadstoffobergrenzen festgelegt. Ein Einsatz alternativer Antriebe ist generell möglich. Das Busunternehmen hat zu gewährleisten, dass der Bus innerhalb von 45 Minuten am Schulort verfügbar ist. Damit dies gewährleistet und in der Ausschreibung gefordert werden kann, benötigt es eine ortsnahe Infrastruktur wie bspw. Wasserstofftankstellen im ausgeschrieben zeitlichen Radius, um alternative Antriebe einzusetzen. 

Da im Landkreis Ebersberg die vorhandene Infrastruktur derzeit nicht vorhanden ist, konnte dies in der EU-weiten Ausschreibung nicht verbindlich gefordert werden. 

Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) regelt die Neuanschaffung von Bussen in einem ersten Referenzzeitraum vom 02.08.2021 bis 31.12.2025 verbindlich. Mit Ablauf dieses Zeitraumes muss die Hälfte der neu beschafften Busse emissionsfrei sein, d.h. weniger als 1g CO2/km ausstoßen (z.B. Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeuge). 
Bei öffentlichen Aufträgen z.B. für die Schülerbeförderung, deren geschätzter Auftragswert eine Million Euro oder eine jährliche Personenverkehrsleistung von 300.000 km nicht übersteigt sind diese laut § 3 Absatz 2 a) davon ausgenommen. D.h., dies betrifft explizit unsere Ausschreibung für die Schülerbeförderung, da weder der Auftragswert noch die Fahrleistung erreicht wird.
 

Beschlussvorschlag

Der freiwilligen Schülerbeförderung wird ab dem Schuljahr 2021/2022 befristet für 4 Jahre zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für die Schülerbeförderung ab Schuljahr 2021/2022 auf 4 Jahre befristet zu erteilen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel auf der HH-Stelle 29000.639000 werden in Höhe von 68.000,00 € ab 2022 bereitgestellt.

Zugrunde liegen die Zahlen des vergangenen Haushaltsjahres inklusive einer zu erwartenden Kostensteigerung um 7 %. Gemäß Art. 10 a des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) erhält der Sachaufwandsträger eine pauschale Zuweisung für die Schülerbeförderung pro Schuljahr. Ab dem kommenden Schuljahr erwartet die Verwaltung eine geschätzte Zuweisung in Höhe von 42.750,00 €. 
Anmerkung: Die Gemeinde Pliening übernimmt die anteiligen Kosten für ihre Schulkinder.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, negativ durch Emissionsausstoß.

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       Nein, da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt.

Beschluss

Der freiwilligen Schülerbeförderung wird ab dem Schuljahr 2021/2022 befristet für 4 Jahre zugestimmt.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag für die Schülerbeförderung ab Schuljahr 2021/2022 auf 4 Jahre befristet zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Verordnung über kommunale Namen, Hoheitszeichen und Gemeindegrenzen (NHGV); Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Poing und der Gemeinde Vaterstetten, Einleitung des Verfahrens nach Art. 11 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 07.06.2021 ging das anliegende Schreiben der Gemeinde Vaterstetten vom 01.06.2021 zur Änderung der Gemeindegrenze (flächengleicher Tausch, 365 qm) ein.

Im Jahr 2018 gab es bereits eine Grenzbegradigung (flächengleicher Tausch) von der Gruber Straße in westlicher Richtung auf einer Länge von ca. 450 m.

Bei späteren Vermessungsarbeiten in Zusammenhang mit dem Ausbau der Heimstettner Straße weiter westlich wurde festgestellt, dass auch dort die Gemeindegrenze nicht optimal verläuft.

Die Gemeinde Poing wurde hierüber im Dezember 2020 von der Gemeinde Vaterstetten informiert.

Das Verfahren zur Änderung von Gemeindegrenzen wird vom Landratsamt gemäß Art. 11 Abs. 2 GO durchgeführt, sofern beide Gemeinden mit der Änderung der Grenzen einverstanden sind und diese den Gründen des öffentlichen Wohls nicht widerspricht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem es sich um einen flächengleichen Tausch handelt und keine Gründe des Gemeinwohls gegen die Grenzbegradigung stehen, bestehen keine Bedenken der Gemeinde Poing, der beabsichtigten Grenzbegradigung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Gemeine Poing stimmt der beabsichtigten flächengleichen Grenzbegradigung entsprechend dem vorgelegten Plan zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 11:13 Uhr