Datum: 20.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 22:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:42 Uhr bis 23:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Genehmigung dauerhafte Lichtsignalanlage EBE 2 Neufarner Straße
1.2 Barrierefreier Ausbau des Haltepunkts Poing und Neubau einer Eisenbahnüberführung, km 16,419 Neue Ortsmitte Poing, Bahnsteigbreiten
1.3 AGFK Bayern; Auszeichnungsveranstaltung "Fahrradfreundliche Kommune in Bayern"
1.4 Jugendarbeit in Poing; Sachstand Pumptrack
1.5 Seniorenarbeit in Poing; Anpassung Zeitplan Seniorenkonzept
1.6 Änderung der Vorfahrt an der Kreuzung EBE 1 Anzinger Straße und Am Hanselbrunn
1.7 Kindertagesstätten in Poing; Sachstand Kinderland Kirchheimer Allee 19, Haus für Kinder
1.8 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2022
2 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Valentin Mágori
3 Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Robert Petermeier
4 Änderung der Besetzung der Ausschüsse
5 Bestellung einer Standesbeamtin
6 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung sowie Entscheidung über die Beauftragung weiterer Auftragsstufe(n)
7 AGFK Bayern; Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung und Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split
8 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1
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1.1. Genehmigung dauerhafte Lichtsignalanlage EBE 2 Neufarner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hatte mit erstem Schreiben vom 06.10.2021 die dauerhafte Anordnung der Lichtsignalanlage für Fußgänger an der EBE 2 Neufarner Straße Ecke Wittelsbacherstraße beantragt. Das Landratsamt Ebersberg stimmte nunmehr dem Antrag zu und erteilte die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die Genehmigung der Errichtung einer Lichtsignalanlage für Fußgänger an der beantragten Örtlichkeit.

Der Vollzug der Anordnung sowie die Kostenlast für Bau und Unterhalt trägt die Gemeinde Poing.

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1.2. Barrierefreier Ausbau des Haltepunkts Poing und Neubau einer Eisenbahnüberführung, km 16,419 Neue Ortsmitte Poing, Bahnsteigbreiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2022 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Hinsichtlich unserer Nachfrage bei der Deutschen Bahn zu den Bahnsteigbreiten ging am 16.12.2021 folgende Antwort ein:

„bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Die Bahnsteige in Poing wurden entsprechend der geltenden Regularien dimensioniert und erfüllen selbstverständlich alle geltenden Sicherheitsanforderungen. Im Rahmen der Planfeststellung für den Umbau wurde auch Ihnen als Gemeinde Poing Gelegenheit zur Formulierung von Einwänden gegeben.“

In der Planfeststellung ging man von folgenden Reisendenzahlen aus: 1.018 Personen / Stunde (in der Spitzenzeit), also je 509 auf Bahnsteig Gleis 1 und Gleis 2. Das Personenaufkommen im Haltepunkt Poing wurde als mittel eingestuft.

Die Gemeinde wird, sobald wieder „Normalbetrieb“ an den Bahnsteigen herrscht, in den Stoßzeiten die Fahrgastzahlen erfassen, um mit der Bahn über Nachbesserungen zu verhandeln.

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1.3. AGFK Bayern; Auszeichnungsveranstaltung "Fahrradfreundliche Kommune in Bayern"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Wie bei der AGFK-Hauptbereisung am 19.07.2021 bereits angekündigt, wird die Gemeinde Poing die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ erhalten.

Die Auszeichnungsveranstaltung findet am 27.01.2022 digital statt.

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1.4. Jugendarbeit in Poing; Sachstand Pumptrack

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1.4
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2022 ö informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö informativ 1.6
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.10.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2023 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 beschließend 8

Sachverhalt

Der Mietvertrag für das Grundstück für das Bauvorhaben „Pumptrack“ und Tennisplatz wurde im Januar 2022 von allen Beteiligten mit folgenden Eckpunkten unterzeichnet: 

Die Laufzeit beträgt vorerst 10 Jahre, beginnend ab dem 01.03.2022.
Unbebaute Grundstücksfläche mit der Flurstücknummer 765/12. 




Weitere geplante Vorgehensweise „Pumptrack“ im 1. Quartal 2022:

  1. Festlegung der Rahmenbedingungen / Grundlagenermittlung mit dem Fachbüro
  2. Abstimmung der Konzeption über die Jugendbeteiligung mit Einbindung des Fachbüros/-firma

Die Fertigstellung ist für 2022 geplant. 

Zu dem Bauvorhaben Tennisplatz verweisen wir auf die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.02.2022.

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1.5. Seniorenarbeit in Poing; Anpassung Zeitplan Seniorenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 1.5

Sachverhalt

Auf Grund der personellen Ausfallzeiten seitens der Fachbereichsleitung und im Sachgebiet 4.3 Senioren wurde der Zeitplan zur Fertigstellung des Seniorenkonzeptes angepasst: 

Die Fertigstellung und Vorstellung des Seniorenkonzeptes ist für das 2. Quartal 2022 geplant.

Die Neuorganisation des Seniorenbeirats in Abstimmung mit den Seniorensprechern und Seniorenbeirat ebenfalls.

Zwischenzeitlich wurde das seniorenpolitische Gesamtkonzept vom Landkreis Ebersberg am 16.12.2021 veröffentlicht, dieses wird dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Hierzu ist im Februar 2022 ein Austauschtreffen mit den Bürgermeistern aus der Versorgungsregion Nord geplant. 

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1.6. Änderung der Vorfahrt an der Kreuzung EBE 1 Anzinger Straße und Am Hanselbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Über die Problematik der Vorfahrtsregelung am Maibaumplatz wurde wiederholt berichtet. Hier hatte das Landratsamt eine Änderung der Vorfahrt von einer Umprogrammierung der Ampel an der Kreuzung Gruber Straße / Plieninger Straße abhängig gemacht. Diese ist nun endlich erfolgt. Somit wurde das Staatliche Bauamt Rosenheim mit verkehrsrechtlicher Anordnung des Landratsamtes vom 19.01.2022 beauftragt, die Vorfahrt am Maibaumplatz zu ändern. Realistisch wird dies geraume Zeit in Anspruch nehmen, da die Anbringung von Bodenmarkierungen witterungsabhängig ist und gewisse Plusgrade erfordert. Sobald ein konkreter Termin feststeht, wird dieser entsprechend im Ortsnachrichtenblatt bekannt gegeben.

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1.7. Kindertagesstätten in Poing; Sachstand Kinderland Kirchheimer Allee 19, Haus für Kinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 1.7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021 wurde beschlossen, dass alle Bäder im Erdgeschoss, der Einrichtung in der Kirchheimer Allee 19, auf Grund der Geruchsbelästigung saniert werden sollen.
Die Sanierungsarbeiten sollen zeitnah beginnen.

Im Erdgeschoss der Kirchheimer Allee 19 befindet sich der Krippenbereich. Im Obergeschoss sind die Kindergartenkinder untergebracht. 

Alle 24 Krippenkinder werden, gemeinsam mit dem Krippenpersonal, in die Einrichtung des Kinderland Seewinkel ausgelagert. Der Zeitraum für die Auslagerung der Krippenkinder und dem Personal ist vom 01.03.2022 bis 31.08.2022 angesetzt.

Die Änderung der Betriebserlaubnis für das Haus Kinderland Seewinkel sowie Kinderland Kirchheimer Allee 19 wird beim Landratsamt Ebersberg Kita-Fachaufsicht zeitnah beantragt.

Die Eltern der Krippenkinder sind bereits durch den Träger über die geplante Sanierungsmaßnahme sowie die Auslagerung informiert. Die Hausleitung im Seewinkel ebenfalls.

Die Kindergartenkinder, welche sich im Obergeschoss des Gebäudes der Kirchheimer Allee 19 befinden, werden weiterhin in den Räumlichkeiten betreut, da die Sanierungsmaßnahmen mit entsprechenden Staub- und Lärmschutzmaßnahmen ausschließlich im Erdgeschoss stattfinden. Das Personal hat sich aus pädagogischen Gründen ebenfalls dafür ausgesprochen, in der Einrichtung zu bleiben (u.a. Vorschulgruppe) und hat ein entsprechendes päd. Konzept entwickelt.

Die Auslagerung von den Kindergartenkindern ist derzeit im Gemeindegebiet nicht möglich, da durch den Zuzug und der aktuellen Belegungssituation die Kapazitäten nicht ausreichen.

Die lärmintensiven Sanierungsarbeiten sind im Zeitraum der Osterferien (11.04.2022 - 23.04.2022) geplant. Für diesen Zeitraum wird der Kindergarten in der Kirchheimer Allee 19 geschlossen bleiben.
Eine etwaige Notbetreuung für Kindergartenkinder wird den Eltern seitens des Trägers Kinderland intern angeboten.
Die Eltern der Kindergartenkinder sind bereits durch den Träger über die Sanierungsarbeiten und Schließzeiten vorinformiert.
In diesem Zusammenhang findet am Mittwoch, den 26.01.2022 ein Elternabend statt, um weitere Fragen zu klären. 

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1.8. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Die am 09.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2022 wurde dem Landratsamt Ebersberg zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. 
Genehmigungspflicht bestand nicht.
Mit per Email versandtem Schreiben vom 17.01.2022 hat die Rechtsaufsicht die Haushaltssatzung samt An- und Beilagen positiv gewürdigt.

Das Genehmigungsschreiben wird im Rats- und Informationssystem hochgeladen und im Dokumentenarchiv eingestellt.

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2. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Valentin Mágori

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beratend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 festgestellt, dass das Ehrenamt von Herrn Robert Petermeier als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.12.2021 endet.

Für Herrn Petermeier rückt Herr Valentin Mágori als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der FWG in den Gemeinderat nach.

Herr Mágori wurde dies mit Schreiben vom 10.12.2021 mitgeteilt.

Herr Mágori erklärte mit Schreiben vom 11.12.2021 die Bereitschaft, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Thomas Stark vereidigt Herrn Mágori in der Sitzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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3. Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Robert Petermeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beratend 3

Sachverhalt

Herr Robert Petermeier ist mit Ablauf des 31.12.2021 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. 

Erster Bürgermeister Thomas Stark verabschiedet Herrn Petermeier in der Sitzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Robert Petermeier ist eine Neubesetzung vorzunehmen. Die FWG-Fraktion schlägt folgende neue Besetzung der Ausschüsse vor:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Valentin Mágori (bisher Robert Petermeier)

als Vertreter:
Bernhard Slawik (wie bisher)

Rechnungsprüfungsausschuss

als Mitglied:
Matthias Andres (wie bisher)

als Vertreter:
Valentin Mágori (bisher Robert Petermeier)

Beschlussvorschlag

Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der FWG-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Valentin Mágori (bisher Robert Petermeier)

als Vertreter:
Bernhard Slawik (wie bisher)

Rechnungsprüfungsausschuss

als Mitglied:
Matthias Andres (wie bisher)

als Vertreter:
Valentin Mágori (bisher Robert Petermeier)

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der FWG-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Valentin Mágori (bisher Robert Petermeier)

als Vertreter:
Bernhard Slawik (wie bisher)

Rechnungsprüfungsausschuss

als Mitglied:
Matthias Andres (wie bisher)

als Vertreter:
Valentin Mágori (bisher Robert Petermeier)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Bestellung einer Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch die Ruhestandsversetzung von Frau Renate Karisch zum 01.06.2022 wird bereits jetzt die Neubesetzung der Stelle eines weiteren Standesbeamten erforderlich.

Um die Einarbeitung von Frau Kufner zu gewährleisten, erhielt Frau Kufner ihre Versetzung zum 01.01.2022. Die Ernennungsurkunde mit Wirkung vom 01. Januar 2022 wurde ihr am 20.12.2021 ausgehändigt.

Frau Kufner ist Verwaltungsbeamtin der dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Verwaltungsdienst. Ab 27.01.1993 war sie bei ihrem bisherigen Dienstherrn, der Landeshauptstadt München, bereits zur Standesbeamtin bestellt. An den verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen hat sie regelmäßig teilgenommen.
Daher erfüllt Frau Kufner die Voraussetzung zur Bestellung als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing gemäß § 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG).

Beschlussvorschlag

Die Verwaltungsamtfrau, Frau Christine Kufner, wird mit Wirkung vom 21. Januar 2022 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Siehe Stellenplan

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Verwaltungsamtfrau, Frau Christine Kufner, wird mit Wirkung vom 21. Januar 2022 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung sowie Entscheidung über die Beauftragung weiterer Auftragsstufe(n)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die vorgestellte Vorplanung mit Kostenschätzung zum Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa wird genehmigt.
Dem weiteren Vorgehen gemäß Variante 2 (Fortführung zunächst der Leistungsphasen 3 und 4) wird zugestimmt.
Die Projektsteuerung sowie die Planer werden mit der nächsten Projektstufe (Leistungsstufe 2 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt.

Im Zuge der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung sollten zudem Varianten des Energiestandards und deren Auswirkungen auf die Betriebskosten detailliert untersucht und diskutiert werden.

Vorstellung Entwurfsplanung und Kostenberechnung:

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die nachfolgenden Kostenmehrungen berechnet, auf die der Gemeinderat keinen Einfluss nehmen kann:


Beschreibung
Mehrkosten zur Kostenschätzung vom 30.07.2020 netto exkl. NK (29%)
1.
Baupreissteigerungen aus dem Jahr des Planungsverzuges 1. Quartal 2020 – 1. Quartal 2021

Ca. 316.000 €
2.
Verbau / Wasserhaltung

301.773,60 €
3.
Automatische Alarmierungsanlage

70.000 €

Zudem kam es aufgrund der Corona-Pandemie und global gestörter Lieferketten im ersten Halbjahr 2021 zum Teil zu gravierenden Materialpreissteigerungen, welche in der Kostenberechnung berücksichtigt werden mussten.

Weiterhin wurden diverse Optimierungen und Ergänzungen abgestimmt, die allesamt in der seitens der Projektsteuerung geprüften Kostenberechnung mit Stand 12.01.2022 enthalten sind:


Beschreibung
Mehr-/ Minderkosten zur Kostenschätzung vom 30.07.2020 netto exkl. NK (29%)
1.
Ostseite Mensa teilweise geschlossen und an geschlossene Fassade anlaufender Wall

- 76.089 € 
2.
Sonnenschutz als feststehende Alulamellen im Scheibenzwischenraum

- 4.500 € 
3.
Zulage Linea-Fassade
+ 41.024,23 €

4.
Extensive Dachbegrünung
+ 103.891,31 €

5.
Kassenanlage
+ 44.800 €

6.
Unterwasserscheinwerfer
+ 12.600 €

7.
Schließanlage

+ 30.000 €
8.
Adiabatische Kühlung / Verdunstungskühlung (Mensa)
+ 30.000 €

9.
Entwicklungspflege
+ 11.190 €

10.
Zusätzliche Fluchttüre Stiefelgang

+ 10.800 €
11.
T60 Tür Foyer

+ 7.822,50 €
12.
Geländersicherung an Kante Hubboden/ Schleppe

+ 4.875 €
13.
Enthärtungsanlage Schwimmbad

+ 2.500 €
14.
Brandschottungen Mensa

+ 16.220 €
15.
Brandschutzklappen – Zulage Datenpunkte

+ 3.780 €
16.
Höhere Qualität Beleuchtung

+ 5.350 €
17.
Lautsprecheranlage

+ 13.009,50 €
18.
Monitor Speisenanzeige

+ 1.785 €
19.
Lastenaufzug/ Hebebühne

+ 29.000 €
20.
Granitpflaster (Mehrkosten zu Beton)

+ 21.400 €

Ebenfalls in der Kostenberechnung enthalten sind folgende Optionen, die bereits mit der Vorplanung und Kostenschätzung beschlossen wurden, jedoch ggf. Einsparungspotenzial bieten:


Beschreibung
In KB enthaltener Ansatz netto exkl. NK (29%)
1.
Wärmepumpe
148.184 €

2.
Photovoltaikanlage 30 kWp
39.000 €

3.
Ertüchtigung Scooter- und Fahrradständer
75.805,00 €


Die Gesamtkosten werden auf eine Summe von ca. 13.185.122,40 € netto inkl. 29 % NK bzw. 15.690.295,66 € brutto inkl. 29 % NK berechnet. Mit einer berücksichtigten Baupreissteigerung in Höhe von 3 % / Jahr bis Mitte der Bauzeit (Ges. 6 % der KG 200-700) und einem Risikoansatz von 2 % der KG 300+400 berechnen sich die Gesamtkosten derzeit auf ca. 16.850.047,95 € brutto.

Es folgen die Vorträge der jeweiligen Fachplaner zur Entwurfsplanung in eigener Zuständigkeit.
In den Vorträgen wird auch zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen PV-Anlage und Wärmepumpe Stellung genommen.

Energiestandard:

Mit der aktuellen Planung werden die gesetzlichen Mindestanforderungen nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) erfüllt. Gem. §10 (1) GEG ist ein Neubau als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Mit geringem Mehraufwand ist demnach das Erreichen eines Standards für ein KfW-Effizienzgebäude 55 möglich.
Bei weiterer Anpassung von Dämmstärken, Fensterqualitäten, etc. wäre auch der Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 40 zu erreichen. Dies würde jedoch (bis dato nicht bezifferte) Mehrkosten verursachen und ggf. eine Anpassung der bereits begonnenen Genehmigungsplanung erfordern. Es wird angestrebt, die Mehrkosten durch einen möglichen Zuschuss durch das KfW-Förderprogramm zu decken.

Die Verwaltung empfiehlt hier aufgrund des niedrigeren Primärenergiebedarfes und des niedrigeren Transmissionswärmeverlustes das Erreichen des Standards für ein KfW-Effizienzgebäude 40 als Ziel zu definieren. 

Die Darstellung und Erläuterung der Kostenberechnung erfolgt durch die Projektsteuerung.

Beschlussvorschlag

  1. Die vorgestellte Entwurfsplanung (inkl. der im Sachvortrag dargestellten Notwendigkeiten und Optionen) wird genehmigt.

  1. Die präsentierten Ausstattungsoptionen, Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten und werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt.

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird folgende Zielvorgabe festgelegt:

  1. Gesetzliche Mindestanforderungen gem. GEG
  2. Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 55
  3. Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 40

  1. Die geprüfte Kostenberechnung vom 12.01.2022 wird anerkannt. 

  1. Die Kostenobergrenze (Zielvorgabe) der Kostengruppen 200-700 für sämtliche bauliche Anlagen wird von 13.438.297,19 € brutto auf 15.690.295,66 € brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligte als verbindlich.

  1. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa“ wird weitergeführt und die Planer sowie die Projektsteuerung mit der nä. Projektstufe und damit mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Maßnahme Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa wurden im Haushalt 2021 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2024 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten - Hochbaumaßnahmen) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) Mittel in Höhe von 12.730.000 € angesetzt und 2.270.000 € für die Jahre 2025-2029 vorgemerkt. 

Eine Kostenmehrung für zus. Optionen, Verbau, höhere Baupreissteigerung in Höhe von 2.486.436,70 € wurde in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt und im Haushalt 2022 und dem Finanzplanungszeitraum bis einschl. 2025 auf den HHSt. 57000.940000 (Badeanstalten – Hochbaumaßnahmen: 1.864.827,7 €) und 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen: 621.609 €) angesetzt. Im Haushalt stehen damit im Bereich der Ausgaben für die Maßnahme insgesamt 17.486.437 € zur Verfügung (280.000 € davon außerhalb des Finanzplanungszeitraumes).

Die Investitionskosten werden voraussichtlich mit bis zu 4.550.524 € durch Fördermittel und Zuschüsse gedeckt.
Diese sind im Haushalt 2022 – 2025 wie folgt dargestellt:
FAG – Förderung Schwimmbad: 
2024: 640.000 €; 2025: 1.000.000 €
FAG – Förderung Mensa:
2025: 500.000 €
Mitfinanzierung Lkr. Zur Mensa:
2023: 422.000; 2024: 422.000: 2025: 421.405
Rd. 1.145.119 € Fördermittel/ Zuschüsse werden in den Folgejahren 2026-2029 im Haushalt noch abgebildet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Begründung:
☒ ja, negativ durch Flächenversiegelung, Energieverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

☒ ja, Revidieren der Grundsatzbeschlüsse vom 04.07.2013 und 27.04.2017 zur Realisierung eines Schulschwimmbades

Beschluss

  1. Die vorgestellte Entwurfsplanung (inkl. der im Sachvortrag dargestellten Notwendigkeiten und Optionen) wird genehmigt.

  1. Die präsentierten Ausstattungsoptionen, Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten und werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt.

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird der Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 55 (als Mindeststandard) festgelegt.

  1. Die geprüfte Kostenberechnung vom 12.01.2022 wird anerkannt. 

  1. Die Kostenobergrenze (Zielvorgabe) der Kostengruppen 200-700 für sämtliche bauliche Anlagen wird von 13.438.297,19 € brutto auf 15.690.295,66 € brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligte als verbindlich.

  1. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa“ wird weitergeführt und die Planer sowie die Projektsteuerung mit der nä. Projektstufe und damit mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Photovoltaik-Anlage hinsichtlich Kosten und Amortisation gesondert zu überprüfen und dabei die Szenarien Einspeisung in das Gebäude der Anni-Pickert-Schule sowie die Herstellung eines Stromspeichers zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. AGFK Bayern; Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung und Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinde Poing fand am 19.07.2021 die sogenannte Hauptbereisung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) statt. Mit positivem Ergebnis: Die AGFK Bayern-Bewertungskommission empfiehlt dem Verkehrsministerium, Poing als fahrradfreundliche Gemeinde auszuzeichnen. 

Die Gemeinde Poing darf nach der offiziellen Verleihung im Januar 2022 für sieben Jahre den Titel „fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ tragen. 

Nach sieben Jahren steht eine Rezertifizierung an. Für diese Neubewertung der Fahrradfreundlichkeit in Poing werden weitere Anstrengungen im Radverkehr verlangt. So fordert die AGFK Bayern ein grundsätzliches Bekenntnis zur Radverkehrsförderung der Gemeinde Poing. Außerdem muss der Radverkehrsanteil im Modal Split (Verkehrsmittelwahl) durch geeignete Maßnahmen von aktuell etwa 17,5 % (Haushaltsbefragung Poing 2019) innerhalb von sieben Jahren um fünf Prozentpunkte angehoben werden. 

Diese Erhöhung des Radverkehrsanteils kann u.a. mit der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen im Radverkehrskonzept geschehen. Für die Messung des Radverkehrsanteils im Modal Split sollte vor der Rezertifizierung wieder eine Erhebung der Verkehrsmittelwahl durchgeführt werden.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat setzt sich grundsätzlich für die Förderung des Radverkehrs ein.

Der Anteil des Radverkehrs im Modal Split soll durch geeignete Maßnahmen so angehoben werden, dass bis 2028 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf mindestens 22,5 % erreicht wird.  

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
nein

Beschluss

Der Gemeinderat setzt sich grundsätzlich für die Förderung des Radverkehrs ein.

Der Anteil des Radverkehrs im Modal Split soll durch geeignete Maßnahmen so angehoben werden, dass bis 2028 eine Steigerung des Radverkehr-Anteils auf mindestens 22,5 % erreicht wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Über den ursprünglichen Antrag vom 20.05.2021 wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.06.2021 beraten.

Damals wurde der Antrag nach kontroverser Diskussion (Vorschläge für konkrete Maßnahmen bzw. zumindest ein Grobkonzept bei Anträgen, Berücksichtigung der Personalressourcen usw.) ohne Beschlussfassung zurückgestellt.

Es wurde vereinbart, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge für die Teilnahme im Jahr 2022 erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. 

Diese Vorschläge vom 12.12.2021 liegen als Nachtrag zum Antrag vor.

Der Schwerpunkt der Vorschläge liegt nunmehr auf Herausstellen / Sichtbarmachung des bereits Erreichten im Hinblick auf das „Radverkehrskonzept“ und im Zusammenhang mit der Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune“ durch die AGFK.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:51 Uhr