Datum: 24.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 19:03 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 21:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Erneuerung Tartanbelag Sportstadion; Entfall Basketballanlage - Machbarkeit auf Stockschützenfeld
1.2 Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2021
1.3 Pauschale für den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e.V. mit künftiger Anpassung nach Verbraucherpreisindex
1.4 Kommunale Verkehrsüberwachung; Messergebnisse im Jahr 2021
1.5 Schwerbehindertenparkplätze am Gemeindefriedhof Poing
1.6 Gymnasium in Poing; Sachstand aus der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 21.02.2022
1.7 Knotenpunkt Gruber Straße / Plieninger Straße; Anfrage der Gemeinderatsfraktion SPD Bürgerliste vom 14.02.2022
1.8 Digitaler Energienutzungsplan Landkreis Ebersberg; Windpotenzialbetrachtung, Sachstand
1.9 Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "Geothermie Vaterstetten" zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme
1.10 Rentenberatung in der Gemeinde Poing
1.11 Überfüllter Linienbus 464 um 13.24 Uhr
1.12 Baumfällarbeiten im Mitterfeldring
1.13 Baumfällarbeiten in der Römerstraße
2 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aufträge aus Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022
3 Gemeindebücherei; Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing
4 Neuerlass der Satzung der Gemeinde Poing für die Freiwillige Feuerwehr Poing
5 Neuerlass der Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing
6 Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Poing über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)
7 Neuerlass der Satzung der Gemeinde Poing über die Benutzung der öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Poing (Anlagensatzung)
8 Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Poing zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung)
9 Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2022
10 Antrag der Gemeinderatsfraktionen FWG Poing und CSU Aktive Bürger das Hinwirken auf Anordnung „Tempo 70“ auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing - Angelbrechting - Neufarn betreffend
11 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Cornelia Gütlich

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1
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1.1. Erneuerung Tartanbelag Sportstadion; Entfall Basketballanlage - Machbarkeit auf Stockschützenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2021 wurde durch den Gemeinderat einstimmig folgender Beschluss gefasst:

„Den Gesamtkosten zur Erneuerung des Tartanbelags in Höhe von 696.150,00 Euro brutto wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Tartanbelages gemäß Variante 1 im Jahr 2022 auszuführen und bis spätestens September 2022 fertig zu stellen.“

Voraussetzung zur Zustimmung: Die Basketballanlage soll auf dem Stockschützenfeld aufgebaut werden.

Nach Stellungnahme des Fachplanungsbüros wird eine Basketballanlage auf der Fläche der Stockschützen nicht empfohlen, da der Untergrund eine Asphaltfläche ist und keine sportfunktionellen Eigenschaften besitzt. Auf der Asphaltfläche kann lediglich eine Streetballanlage errichtet werden, d.h. man darf dann nur auf einen Korb spielen.

Hierzu wurden vom Planungsbüro 2 Varianten einschließlich Linierung ausgearbeitet:

Variante 1:
2 Masten am Rand des Spielfeldes => die Körbe stehen diagonal gegenüber

Variante 2: 
1 Mast in der Spielfeldmitte => Doppelkorb an einem Mast befestigt

Durch die Gemeinde wurde eine Umfrage von der Jugendsozialarbeit in 5 Klassen an der Mittelschule Anni Pickert durchgeführt. Die Umfrage bei den Schülern ergab eine klare Tendenz zu Variante 1.

Zeitgleich wurde unter den jugendlichen Nutzern über die App PLACEM “Jugend in Poing“ sowie „Instagram“ die Umfrage online gestellt. Hier erhielt die Gemeinde bis jetzt nur 2 Antworten. Beide Teilnehmer waren für Variante 1. 

Die Gemeinde folgt dem Ergebnis der Nutzerumfrage und es soll Variante 1 (2 Masten am Rand des Spielfeldes) einschließlich der Linierung umgesetzt werden.

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1.2. Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Gemeinden Poing, Pliening und Anzing erhalten gemäß Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2021. Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 169.026,-- € gewährt.

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1.3. Pauschale für den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e.V. mit künftiger Anpassung nach Verbraucherpreisindex

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Der Tierschutzverein Ebersberg ist die zentrale Sammelstelle für Fundtiere im Landkreis. Die Kosten werden je nach Einwohnerzahl auf die Gemeinden umgelegt, die hierdurch keine eigenen Fundtierstationen unterhalten müssen. Künftig muss laut Mitteilung des Tierschutzvereins der Pauschalsatz von 0,80 € auf 1,10 € je Einwohner aufgrund der Kostensteigerung erhöht werden. In den Folgejahren erfolgt eine Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex. Die entsprechende Genehmigung wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung erteilt. Entsprechende Mittel wurden bereits im gemeindlichen Haushalt 2022 hierfür eingestellt.

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1.4. Kommunale Verkehrsüberwachung; Messergebnisse im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beratend 1.4

Sachverhalt

Der Auftragnehmer der kommunalen Verkehrsüberwachung legte der Gemeinde Poing die Gesamtauswertung der Geschwindigkeitsverstöße aus dem Jahr 2021 vor. Festzustellen ist, dass eine konsequente und kontinuierliche Überwachung an Problemstellen die Verstoßquote senken konnte. 
So zum Beispiel wurden 2019 in der Bergfeldstraße (Tempo 50 km/h) 53 Verkehrsverstöße festgestellt, im Jahr 2021 waren es stattdessen nur noch 23 Verstöße. Ebenso war in der Neufarner Straße OT Angelbrechting 2019 noch ein Verstoß alle vier Minuten feststellbar, mittlerweile nur noch alle 16 Minuten. 

Die Auswertung ergab jedoch auch, dass der Überwachungsdruck an einigen Stellen erhöht werden muss. Zum Beispiel wurde 2021 lediglich eine leichte Verbesserung in der Schulstraße gegenüber den Vorjahren festgestellt. Auch in der Bergfeldstraße (Tempo 30 km/h) wird der Überwachungsdruck in diesem Jahr erhöht. 

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1.5. Schwerbehindertenparkplätze am Gemeindefriedhof Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Verwaltung erhielt aus dem Gemeinderat den Hinweis, dass sich derzeit kein Schwerbehindertenparkplatz unter den Parkplätzen für den Friedhof im Endbachweg befindet. Oft seien die Parkplätze bereits durch Nutzer anderer Einrichtungen am Endbachweg belegt, sodass - insbesondere bei Beerdigungen – im unmittelbaren Bereich des Friedhofeingangs keine Parkmöglichkeiten mehr vorhanden sind. 

Die Voraussetzungen zur Anordnung von Schwerbehindertenparkplätzen liegen als Ergebnis der behördlichen Prüfung – insbesondere zu Beerdigungszeiten – vor. In unmittelbarer Nähe zum Friedhofseingang wurden daher bei den Parkplätzen im Endbachweg zwei Schwerbehindertenparkplätze angeordnet. Die Bemessung der Anzahl der Behindertenparkplätze berücksichtigt insbesondere auch die anstehende Friedhofserweiterung im Jahr 2022. Eine zeitliche Beschränkung scheidet aus, da der Friedhof ganztägig geöffnet ist.

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1.6. Gymnasium in Poing; Sachstand aus der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses vom 21.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö 1.6

Sachverhalt

Der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 des Landkreises Ebersberg beschloss einstimmig folgende Punkte:

  1. Die Resolution und die Petition der IG Gymnasium JETZT! wurden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Machbarkeitsstudie für die Schule und die Errichtung einer Dreifachturnhalle wird beauftragt und dem LSV-Ausschuss vorgelegt.
  3. Der Kreistag entscheidet am 26.10.2022 darüber, ob und wie die Finanzierung des Gymnasiums Poing im Haushalt des Landkreises dargestellt werden kann, ohne die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts zu gefährden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von Vorläuferklassen zu planen, sobald der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes absehbar ist. Nach Möglichkeiten sollen Vorläuferklassen am Standort Markt Schwaben berücksichtigt werden.
  5. Einem regelmäßigen Austausch mit der Gemeinde Poing und der IG über den Stand der Planungen wird zugestimmt. 

Erster Bürgermeister Thomas Stark und die Interessengruppe konnten in der öffentlichen Sitzung nochmals eine Stellungnahme bzw. einen Appell an den KSA abgeben bzw. richten. 

Auf Nachfrage im Kreis- und Strategieausschuss geht es bei der Machbarkeitsstudie nicht um die Frage, ob das Gymnasium kommt, sondern um konkretere Planungen hinsichtlich der Baumaßnahmen und der Finanzierung und entsprechenden Finanzierungsmodellen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen im Sommer 2022 vorliegen. 

Der erste Informationsaustausch wird im 2. Quartal 2022 seitens des Fachbereichs Schulentwicklung im Landratsamt mit der Gemeinde und weiteren Interessierten virtuell geplant. 

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1.7. Knotenpunkt Gruber Straße / Plieninger Straße; Anfrage der Gemeinderatsfraktion SPD Bürgerliste vom 14.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.7

Sachverhalt

In Beantwortung der Anfrage der Gemeinderatsfraktion SPD Bürgerliste vom 14.02.2022 zu Staufeststellungen im Bereich des Knotenpunkts Gruber Straße / Plieninger Straße kann Folgendes mitgeteilt werden:

Die zuständige Unfallkommission, die aus Polizei, Landratsamt und Staatlichem Bauamt besteht, musste für den Knotenpunkt Gruber Straße / Plieninger Straße eine Unfallhäufung feststellen. Problem waren nach polizeilicher Darstellung hier von Westen kommende und nach Pliening abbiegende Fahrzeuge. Insoweit musste hier eine weitere Phase in der Lichtsignalanlage programmiert werden. Allen Beteiligten war klar, dass dies die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts negativ beeinträchtigen würde. Diese Prognose hat sich zwischenzeitlich bestätigt. In der Abwägung von einem gewissen Rückstau zu Spitzenstunden mit den Gefahren eines Unfalls musste der Verkehrssicherheit jedoch der Vorrang eingeräumt werden. Dies gilt umso mehr, da diese Programmierung zwingende Voraussetzung für eine Vorfahrtsänderung am Maibaumplatz war. Insoweit verbessern sich durch die Programmierung sogar zwei Unfallbereiche.

Mittelfristig ist natürlich die bauliche Entwicklung des Knotenpunkts gewünscht, entsprechende Machbarkeitsstudien sind beauftragt. Die Grundbesitzverhältnisse lassen leider eine „schnelle“ bzw. „einfache“ Lösung ausscheiden. 

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1.8. Digitaler Energienutzungsplan Landkreis Ebersberg; Windpotenzialbetrachtung, Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.8

Sachverhalt

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 07.02.2022 wurden die Ergebnisse der Potenzialanalyse Wind für den Landkreis Ebersberg vorgestellt.

Zum Potenzialsteckbrief Windenergie für die Gemeinde Poing findet die Einzelbesprechung am Mittwoch, 9. März 2022, digital statt.

Danach erfolgt die weitere Ausarbeitung und Detaillierung der Potenziale auf kommunaler Ebene im Rahmen von Fachgesprächen.

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1.9. Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis "Geothermie Vaterstetten" zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 10.02.2022 wurde dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten AöR durch das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Erlaubnis erteilt, im Feld „Geothermie Vaterstetten“ großräumig Erdwärme aufzusuchen.

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1.10. Rentenberatung in der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Wie berichtet kann aufgrund personeller Veränderungen (Pensionierung) die bisher in der Gemeinde Poing durchgeführte Rentenberatung ab dem 01.03.2022 nicht mehr durch die Beschäftigten des Standesamtes erfolgen.

Folgende Anliegen im Rahmen des Themas Rente können jedoch nach wie vor in der Gemeinde Poing erledigt werden:
  • Die Gemeinde Poing kann weiterhin Anträge von Hinterbliebenen auf Vorschusszahlung aufnehmen, wenn der Verstorbene bereits eigene Rentenleistungen bezogen hat. 
  • Es können weiterhin Rentenformulare zu Personalangaben der Antragsteller, die der Versicherte zuvor selbst ausgefüllt hat bestätigt werden. 
  • Belege und Dokumente, die beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden müssen, werden wie bisher kopiert und deren Übereinstimmung mit dem Original (kostenfrei) bestätigt.

Für die Beantragung von Renten- und Reha-Leistungen und zur allgemeinen Beratung können die Versicherten sich an das Beratungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Neuperlach oder an einen sogenannten Versichertenältesten wenden. Neben der persönlichen Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz. Eine Beratung durch Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Poing wird derzeit nicht angeboten.

Bei den Versichertenältesten handelt es sich um geschulte Ehrenamtliche, die bei der Antragstellung von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie beim Ausfüllen sonstiger Anträge und Formulare der Rentenversicherung helfen und diese weiterleiten.

Im direkten Umkreis von Poing gibt es derzeit vier Versichertenälteste (Parsdorf, 2x Markt Schwaben, Baldham). Die Gemeinde Poing hat Kontakt mit den Versichertenältesten aufgenommen: Es besteht auch für Poinger Bürger die Möglichkeit, eine Rentenberatung durch diese Versichertenältesten in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen werden in der Regel entweder am Wohnsitz des Versichertenältesten oder am Wohnsitz des Versicherten durchgeführt. Sollte darüber hinaus Bedarf an Räumlichkeiten für die Beratungstätigkeiten bestehen, stellt die Gemeinde Poing gerne Räumlichkeiten zur Verfügung. 

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1.11. Überfüllter Linienbus 464 um 13.24 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Aufgrund jüngster Meldungen, welche von einem mit Schulkindern der S-Bahn aus Markt Schwaben um 13.19 Uhr überfüllten Bus der Linie 464 berichten, möchten wir gerne über unser Busangebot hierzu informieren. Neben der Linie 464 mit Abfahrt um 13.24 Uhr verkehrt mit Abfahrt eine Minute später um 13.25 Uhr in Poing Nord die seit Dezember 2021 neu eingeführte Linie 468, welche für etliche Schülerinnen und Schüler nutzbar sein dürfte. Die von der Linie 464 bedienten Haltestellen (Siemensallee, Stahlgruber, Poing West, Claudiusstraße, Böhmerwaldstraße und Mitterfeldring) werden auch von dem Bus 468 bedient, sodass ein Teil der Fahrgäste bequem auf diesen Bus ausweichen kann.

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1.12. Baumfällarbeiten im Mitterfeldring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.12

Sachverhalt

Insgesamt wurden im Mitterfeldring in zwei Stufen 18 Bäume gefällt. Welcher Baum genau gefällt wurde ergab sich aus der regelmäßigen Baumkontrolle durch den gemeindlichen zertifizierten Baumkontrolleur. Die Kontrollen zeigten auf, dass bei 12 Bäumen bereits sicher von einer starken inneren Stockfäule ausgegangen werden kann – bei weiteren 6 Bäumen war die Stockfäule bereits äußerlich durch Verletzungen an der Rinde sichtbar. Diese 6 standen daher ebenfalls unter enger Beobachtung und hätten ohnehin nur noch ein paar Jahre gehalten. 

Ausschlaggebender Grund, dass die 6 Nachzügler nun aber doch sofort gefällt wurden war der Fall einer Robinie aus der Bergfeldstraße. Diese war bei einem der letzten Stürme umgeknickt. Bislang hatte man hier lediglich die äußerlichen Verletzungen durch Stockfäule gesehen. Im umgeknickten Zustand zeigte sich jedoch das volle Ausmaß der nicht ersichtlichen weit fortgeschrittenen Fäule. Daher wurde aus Sicherheitsgründen zur Verkehrssicherung entschieden, die 6 Bäume aus der Beobachtungsliste ebenfalls zu fällen um kein Risiko einzugehen. Bei 3 der Bäume zeigte sich dann, dass die Fäule auf den ersten Blick noch nicht so weit fortgeschritten war wie bei den anderen Bäumen, dies war jedoch von außen nicht erkennbar gewesen. Aus Verkehrssicherheits- und Haftungsgründen war die Fällung dieser 6 Bäume daher leider unumgänglich. 

Gleichwohl bedauern wir natürlich ebenfalls, dass so viele schöne große Bäume aus unserem Straßenbild verschwinden mussten. Daher haben wir mit den Fachabteilungen bereits verschiedene Vorschläge eruiert und Vor-Ort-Gespräche geführt, wie eine Ersatzbepflanzung aussehen kann. Die Umwandlung in eine sogenannte Mischbaum-Allee wird derzeit vorbereitet und dem Gemeinderat nach Fertigstellung bekanntgegeben. 

Zunächst einmal müssen nun aber die bestehenden Baumstümpfe entfernt und die Wurzeln gekappt werden, damit die Robinien nicht an anderer Stelle wieder sprießen, so genannte Wurzelsperren. Die Neubepflanzung von Bäumen ist für Herbst diesen Jahres bzw. Frühjahr nächsten Jahres geplant. Dabei werden die Empfehlungen des Fachgutachters für eine Neubepflanzung aus dem Jahr 2020 zu den Bäumen am Mitterfeldring mit einbezogen.

Gerne bieten wir den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung vom 03. Mai 2022 eine Vor-Ort-Begehung mit unserem Baumexperten aus dem Bauhof an.

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1.13. Baumfällarbeiten in der Römerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö informativ 1.13

Sachverhalt

Bei den gefällten Bäumen in der Römerstraße 52-56 handelte es sich um stark kopffaule Buchenhecken mit einer Höhe von 2,5 m. 
Zur Erklärung: Die Hainbuche ist ein Baum, der als Hecke genutzt / verwendet wird. Die Stämme werden dabei mit den Jahren dicker und erscheinen dem Betrachter daher als Baum. Leider waren diese Buchen ebenfalls krank. Dies können Sie auch auf folgenden Bildern sehen. 
 
Zum Rückschnitt kam es vor allem auch deshalb, weil der Zaun an der Hecke erneuert werden muss. Zudem hat ein unmittelbarer Anwohner auf seinem Privatgrundstück ebenfalls im Rahmen der gesetzlich erlaubten Winter-Pflegearbeiten seine Sträucher zurück geschnitten. Dadurch sieht es noch kahler aus. 

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2. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Aufträge aus Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die vorgestellte Entwurfsplanung (inkl. der im Sachvortrag dargestellten Notwendigkeiten und Optionen) wird genehmigt. 

  1. Die präsentierten Ausstattungsoptionen, Materialien und Farben sind in den berechneten Kosten enthalten und werden als Vorgaben zur weiteren Ausführungsplanung festgelegt. 

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird folgende Zielvorgabe festgelegt: 
b) Standard für ein KfW-Effizienzgebäude 55 (als Mindeststandard) 

  1. Die geprüfte Kostenberechnung vom 12.01.2022 wird anerkannt. 

  1. Die Kostenobergrenze (Zielvorgabe) der Kostengruppen 200-700 für sämtliche bauliche Anlagen wird von 13.438.297,19 € brutto auf 15.690.295,66 € brutto festgelegt. Diese Kostenobergrenze gilt für sämtliche an der Planung Beteiligte als verbindlich. 

  1. Die Baumaßnahme „Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa“ wird weitergeführt und die Planer sowie die Projektsteuerung mit der nä. Projektstufe und damit mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung, Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe. 

Zudem erging der Auftrag an die Verwaltung, die Erweiterung der PV-Anlage hinsichtlich Kosten und Amortisation gesondert zu überprüfen und dabei die Szenarien Einspeisung in das Gebäude der Anni-Pickert-Schule sowie die Herstellung eines Stromspeichers zu berücksichtigen.

Ebenfalls wurde angefragt, ob eine Sprachverbindung zw. der Anni-Pickert-Schule und Schwimmbad / Mensa vorhanden sein wird.

Energiestandard

Mit Pressemeldung vom 24.01.2022 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgendes bekannt:

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende [31.01.2022] ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute [24.01.2022] mit sofortiger Wirkung stoppen.
[…] Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. 

Die angestrebte Förderung konnte seitens der Gemeinde Poing nicht mehr beantragt werden.

Derzeit ist unklar, ob und wann es zur Fortführung eines Förderprogramms für EG40-Neubauten kommt. Voraussetzung für die Beantragung einer KfW- Förderung ist bis dato, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen sein darf. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Dies wäre mit der vorgezogenen Ausschreibung und Vergabe der Gewerke Edelstahlbecken und Hubboden gem. Terminplan im August 2022 der Fall, mit der Ausschreibung und Vergabe der Erd- und Verbauarbeiten im September 2022.
Ob also eine Förderung im Rahmen eines Folgeprogramms rechtzeitig beantragt werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
Deshalb ist durch den Gemeinderat nun nochmals die Frage zum zu erreichenden Energiestandard und damit auch zu den damit zusammenhängenden Mehrkosten unabhängig von einer Förderung zu beantworten.

Stellungnahme der Fachplanung Bauphysik vom 17.02.2022:

Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen zeigen, dass mit den derzeit geplanten haustechnischen Anlagen, sowie einer PV-Anlage mit ca. 30 kWp sowohl der gesetzliche Mindeststandard, als auch der Effizienzgebäude EG55 EE erreicht werden kann.
Um darüber hinaus den Effizienzgebäude-Standard EG40 EE erreichen zu können, ist es erforderlich eine PV-Anlage mit einer Leistung von 50 kWp umzusetzen. Zusätzlich sind im Vergleich zu dem gesetzlichen  Mindeststandard, sowie dem EG55-Standard teilweise dickere Dämmstoffstärken und Qualitäten der Bauteilhülle erforderlich.

Die Auswirkungen auf die Kosten werden in der Sitzung vorgestellt. 

Im Hinblick auf die Bewertung des anzustrebenden Standards gibt die Fachplanung Bauphysik den Hinweis, dass der EG55-Standard vermutlich zeitnah dem gesetzlichen Mindeststandard
entsprechen wird. […] Mit der geplanten Fertigstellung des Gebäudes Ende 2024 wäre auch
nicht auszuschließen, dass sich der gesetzliche Mindeststandard bis dahin ggf. nochmals verschärfen wird. Auch angesichts einer gewissen Vorbildfunktion der Gemeinde Poing empfiehlt die Fachplanung Bauphysik daher den Effizienzgebäude-Standard EG40 EE für das geplante Bauvorhaben anzustreben und umzusetzen.

Photovoltaik-Anlage

Derzeit sieht die Planung gem. Beschluss vom 25.02.2021 zur Vorplanungsgenehmigung eine PV-Anlage mit 30 kWp vor. Zu prüfen waren bzw. sind noch folgende Varianten:

  1. sinnvolle Größe für Eigennutzung Ersatzneubau Schulschwimmbad und Neubau Mensa - ESNM (mit der aktuell beschlossenen Ausstattung inkl. Wärmepumpe)
  2. sinnvolle Größe für Eigennutzung ESNM + Anni-Pickert-Schule - APS
  3. vollflächige Eindeckung mit Eigennutzung durch ESNM + APS + sinnvolle Größe Stromspeicher

Die Ergebnisse der Untersuchung zu 1) sowie erste Schätzungen zu 2) und 3) werden von der Fachplanung präsentiert.

Zu beachten wäre bei Erweiterung der PV-Anlage, dass die bis dato vorgesehene Dachbegrünung in diesen Bereichen entfällt. Eine Dachbegrünung hat u.a. den Vorteil, dass Regenwasser zwischengespeichert und nur verzögert wieder abgegeben wird, was gerade bei Starkregenereignissen Überschwemmungen vorbeugen kann. Zudem sorgt die Verdunstung des gespeicherten Wassers für Abkühlung.

Sprachverbindung

Derzeit sieht die Planung lediglich eine Aufschaltung von Schulgong-Signalen vor.

Eine Erweiterung der Elektroakustischen Anlage für Sprachdurchsagen der Anni-Pickert-Schule in Schwimmbad und Mensa wäre nach Aussage der Fachplanung ohne relevante Mehrkosten umzusetzen. Die Planer wurden bereits beauftragt, die Erweiterung in der weiteren Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird unabhängig von einer eventuellen Förderung der KfW folgende Zielvorgabe festgelegt: 

Standard für ein Effizienzgebäude 40 EE

  1. Die PV-Anlage wird mit folgender Größe festgelegt:

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt stehen im Bereich der Ausgaben für die Maßnahme insgesamt 17.486.437 € zur Verfügung (280.000 € davon außerhalb des Finanzplanungszeitraumes).

Die mit Gemeinderatsbeschluss bis dato genehmigten Kosten inkl. KG 800 (Baupreissteigerung in Höhe von 3 % / Jahr bis Mitte der Bauzeit + Risikoansatz von 2 % der KG 300+400) betragen 16.850.047,95 € brutto.

Die Mehrkosten zum Erreichen des Effizienzgebäude-Standards EG40 EE und zur Vergrößerung der PV-Anlage von 30 kWp auf 50 kWp betragen nach den bisherigen Abstimmungen 17.850,00 € brutto inkl. NK und können von den aktuell im Haushalt angesetzten Mitteln abgedeckt werden.

Beschluss

  1. Als zu erreichender Energiestandard wird unabhängig von einer eventuellen Förderung der KfW folgende Zielvorgabe festgelegt: Standard für ein Effizienzgebäude 40 EE.
  2. Die PV-Anlage wird mit folgender Größe festgelegt: 2 x 99 kWp (1x 99 kWp f. ESNM + 1x 99 kWp f. APS) auf beide Dächer.
Der nachträgliche Einbau eines Stromspeichers soll baulich und technisch vorbereitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Gemeindebücherei; Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei vom 06.03.2018, zuletzt geändert am 11.10.2018 hinsichtlich der Gebührenermäßigung für die Besitzerinnen und Besitzer der Ehrenamtskarte, ist hinsichtlich der Einführung der Fernleihe durch den Verbund Büchereinetzwerk Ebersberg (BNE) anzupassen.

Die Gemeindebücherei Poing hat im Jahr 2017 mit den kommunalen Büchereien Ebersberg, Grafing, Kirchseeon, Markt Schwaben, Vaterstetten und Zorneding einen Verbund gegründet, mit der Absicht, unter anderem das Medienangebot in einem gemeinsamen Verbundkatalog zusammenzuführen. Über diesen Katalog haben die Leserinnen und Leser der beteiligten Büchereien Zugriff auf alle analogen Bücher und können diese über Fernleihe bestellen. Der Leihverkehr findet von Bücherei zu Bücherei statt. An die Endnutzenden werden die Medien durch die nehmende Bücherei vermittelt. 

Der Verbundkatalog wurde 2019 realisiert und ging im Juli 2019 an den Start. Bei Nutzung der Fernleihe wird nach Beschluss der beteiligten Büchereien eine Gebühr i.H.v. 2,50 Euro einheitlich fällig. Diese Abgabe ist in der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei Poing bisher nicht enthalten.

Des Weiteren wurde seitens dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband festgestellt: 

Für die Nutzung der Gemeindebücherei erhebt die Gemeinde Gebühren. Zu der Entstehung sowie zur Fälligkeit der Gebühren trifft die Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Gemeindebücherei vom 13.03.2018 bisher keine Regelung.

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in der Gebührensatzung vorzunehmen bzw. aufzunehmen:

§ 1 Gebührenerhebung wird wie folgt ergänzt:

„Die Gebühren entstehen mit Inanspruchnahme einer Leistung. Sie werden mit der
Entstehung fällig.“

§ 4 Fernleihe: 

(2) § 4 Fernleihe wird wie folgt ergänzt:

„Bei einer Fernleihe über das Büchereinetzwerk Ebersberg BNE wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben.“

Beschlussvorschlag

Die Änderung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Poing wird wie dargestellt / mit folgenden Änderungen erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Änderung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Poing wird wie dargestellt erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Satzung der Gemeinde Poing für die Freiwillige Feuerwehr Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) vom 28. September 2020 (BayMBl. Nr. 597) finden sich diverse Satzungsmuster für den Bereich der Feuerwehren. 

Da die aktuelle Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Poing aus dem Jahr 1985 stammt, ist es aufgrund der rechtlichen Änderungen in den letzten Jahren im Feuerwehrbereich geboten, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Poing entsprechend dem aktuellen Musterentwurf neu zu erlassen.

Eine Abstimmung mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Poing ist erfolgt.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Gemeinde Poing für die Freiwillige Feuerwehr Poing wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Satzung der Gemeinde Poing für die Freiwillige Feuerwehr Poing wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Neuerlass der Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Da seit 2014 fortlaufend der Fuhr- und Gerätepark der Freiwilligen Feuerwehr Poing - i.d.R. altersbedingt - nahezu vollständig ausgetauscht werden musste, ist es nunmehr als Folge rechtlich zwingend geboten, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing aus dem Jahr 2004 in der Kalkulation entsprechend anzupassen bzw. aufgrund der zwischenzeitlich auch rechtlich weitreichenden Veränderungen neu zu erlassen.

Grundlage für den Vorschlag der Verwaltung waren die überarbeiteten Muster 

  • einer „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ sowie  

  • eines „Pauschalsätze-Verzeichnisses“,

welche der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und der BKPV mit gemeinsamem Rundschreiben vom 08.09.2020 bekanntgegeben haben.

Brandeinsätze und Einsätze zur Menschenrettung sind natürlich unverändert kostenfrei.

Die freiwilligen Leistungen 

- Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt / Schlauchwerkstatt

- Bereitstellung der Atemschutzstrecke zur Benutzung

wurden vor dem Hintergrund der bisherigen praktischen Anwendungsfälle in Poing zur Klarstellung aus dem öffentlichen Gebührenrecht entnommen. Auch bislang waren diese Fälle nicht im Pauschalkostenverzeichnis geregelt.

Eine Abstimmung mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Poing ist erfolgt.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

Positiv, da die der Gemeinde zustehenden Aufwendungs- und Kostenersätze rechtssicher erhoben werden können (ca. 30.000 € jährlich).

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Poing über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2003 besteht in Poing eine Hundehaltungsverordnung. Diese führt insbesondere dazu, dass große Hunde, also erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, in den bebauten Gemeindeteilen an der Leine zu führen sind. Der räumliche Geltungsbereich wurde durch einen Lageplan bestimmt. Die Satzung hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Die negativen Vorfälle mit Hunden sind dadurch zahlenmäßig überschaubar geblieben. 

Zwischenzeitlich hat sich die Bebauung in Poing verändert, erste Zuzüge in das Wohngebiet W 7 sind alsbald zu erwarten. In Folge müsste somit der Lageplan durch Änderungsverordnung angepasst werden.

Da aufgrund der gesetzlichen Höchstgeltungsdauer von 20 Jahren für bewehrte Verordnungen bereits im Folgejahr ohnehin die Verordnung vollständig neu erlassen werden müsste, schlägt die Verwaltung vor, die Verordnung bereits jetzt mit angepasstem Geltungsbereich und in aktueller Formulierung neu zu erlassen.

Durch die Beschränkung der Leinenpflicht - weiterhin nur - auf die bebauten Ortsteile besteht hinreichend die Möglichkeit, im Gemeindegebiet dem Bewegungsdrang der großen Hunde außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung angemessen Rechnung zu tragen. Der Tierschutzgedanke ist damit gewahrt.

Für gemeindliche Hundewiesen besteht ferner nunmehr die Möglichkeit der Ausnahme. Eine korrespondierende Regelung findet sich hierzu sodann auch in der gemeindlichen Anlagensatzung.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Satzung der Gemeinde Poing über die Benutzung der öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Poing (Anlagensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die derzeitige Anlagensatzung stammt aus dem Jahr 2003 und hat sich generell bewährt. Zwischenzeitlich haben sich neue Sachverhalte ergeben, die dort noch nicht oder bislang nur unzureichend geregelt waren. 

Dies gilt insbesondere für die Skateranlage, den neuen Fahrradparcours, die Mehrgenerationenspielplätze oder die eingezäunte Hundewiese. Insoweit war die Begrifflichkeit der öffentlichen Anlage zu überarbeiten und an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.

Auch andere Themen – wie z. B. das unbefugte Fischen im Bergfeldsee oder das Abstellen von Wohnmobilen - erforderten eine Ergänzung.

Neu ist insbesondere auch, dass für gemeindliche Hundewiesen eine Ausnahme vom Leinenzwang durch Beschilderung erlaubt werden kann. Dies gilt allerdings nicht, sofern ein Leinenzwang durch die Behörde für einen auffälligen Hund angeordnet wurde. Die Klarstellung dient somit auch der Rechtssicherheit. 

Daneben waren einige redaktionelle Änderungen erforderlich.

Aus Gründen insbesondere der Nachvollziehbarkeit schlägt die Verwaltung - anstelle einer umfangreichen Änderungssatzung - vor, die Anlagensatzung als Gesamttext neu zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Gemeinde Poing über die Benutzung der öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Poing (Anlagensatzung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Keine

Beschluss

Die Satzung der Gemeinde Poing über die Benutzung der öffentlichen Anlagen in der Gemeinde Poing (Anlagensatzung) wird mit folgenden Änderungen erlassen:

  • § 2 Absatz 2: Änderung der Bezeichnung „Papierkörbe“ in „Abfallbehälter“
  • § 3 Absatz 2, Satz 2: „außerhalb von Einrichtungen, wie Grillstellen oder Ähnliches“ wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Verordnung der Gemeinde Poing zum Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Alkoholverbotsverordnung wurde erstmals 2015 erlassen, dieser Zeitraum (nach der Höchstgeltungsdauer von vier Jahren) wurde 2019 für weitere vier Jahre durch Neuerlass verlängert. Die Verordnung hat sich im damaligen Geltungsrahmen bewährt.

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber jedoch den begrenzenden Zeitrahmen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr für einen Verordnungserlass nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz aufgehoben. Grund hierfür war, dass sich in der sicherheitsbehördlichen Praxis gezeigt hatte, dass sich alkoholbedingte Störungen tatsächlich nicht nur auf diese Zeiten beschränken. 

Die Verwaltung befragte daher die Polizei, ob eine zeitliche Ausdehnung auch in Poing geboten sei. Diese teilte mit, dass eine Auswertung der polizeilichen Einsätze in den Jahren 2020 und 2021 im Bereich des Marktplatzes und der unmittelbaren Umgebung einen Schwerpunkt der Einsätze bei Ordnungswidrigkeiten, Lärmbelästigungen etc. bereits ab 18:00 Uhr ergebe.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Alkoholverbotsverordnung um den Zeitraum 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erweitern. Somit wäre ein Gesamtgeltungszeitraum von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr umfasst.

Die Polizei teilte ebenso mit, dass die Notwendigkeit einer Alkoholverbotsverordnung weiter gegeben sei.

Da aufgrund der gesetzlichen Höchstgeltungsdauer von vier Jahren für die Alkoholverbotsverordnung bereits im Folgejahr ohnehin die Verordnung vollständig neu erlassen werden müsste, schlägt die Verwaltung vor, die Verordnung bereits jetzt mit angepasstem Geltungsbereich und in aktueller Formulierung neu zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing zum Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing zum Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen in der Gemeinde Poing (Alkoholverbotsverordnung) wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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9. Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auch im Jahr 2022 sollen folgende Märkte stattfinden:

• 29.05.2022 (Frühjahrsmarkt) und am 
• 23.10.2022 (Herbstmarkt).

Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. 

Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen. 

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen. 

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.

Die Sonntagsöffnung muss sich daher nach Rechtsauffassung der Verwaltung auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:

Alte Gruber Straße
Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
Bahnhofstraße
Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Bürgerstraße
Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
Hauptstraße
Marktstraße
Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Poststraße 
Rathausstraße

Die Verwaltung schlägt somit vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2022 wird in der in der Sitzung dargestellten Form / mit folgenden Änderungen … erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, negativ

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2022 wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Antrag der Gemeinderatsfraktionen FWG Poing und CSU Aktive Bürger das Hinwirken auf Anordnung „Tempo 70“ auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing - Angelbrechting - Neufarn betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktionen der FWG Poing und der CSU Aktive Bürger beantragten mit Schreiben vom 06.02.2022, dass der Gemeinderat beschließen möge, beim Landratsamt Ebersberg, Herrn Landrat Niedergesäß, auf die Anordnung „Tempo 70“ auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing – Angelbrechting – Neufarn hinzuwirken.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen, welches mit der Sitzungsladung verteilt wurde.

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf dem genannten Streckenabschnitt der EBE 2 gilt außerhalb der geschlossenen Ortschaft die Regelgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Zuständigkeit für die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Tempobeschränkung liegt als Kreisstraße im Landratsamt Ebersberg. Sollte der Gemeinderat dem Antrag mehrheitlich zustimmen, wäre ein Antrag der Gemeinde Poing beim Landratsamt Ebersberg zu stellen. 

Sofern ein entsprechender Beschluss auch im Gemeinderat Vaterstetten gefasst werden würde, wäre aus Sicht der Verwaltung ein gemeinsamer Antrag sinnvoll.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit gemeinsam mit der Gemeinde Vaterstetten die Anordnung von „Tempo 70“ außerorts auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing – Angelbrechting – Neufarn beim Landratsamt Ebersberg zu beantragen. 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, positiv

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit gemeinsam mit der Gemeinde Vaterstetten die Anordnung von „Tempo 70“ außerorts auf der Kreisstraße EBE 2 im Streckenabschnitt Poing – Angelbrechting – Neufarn beim Landratsamt Ebersberg zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Cornelia Gütlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö 11

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Cornelia Gütlich beantragt mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 28. Februar 2022.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 20. Dezember 2021 das Ehrenamt von Frau Cornelia Gütlich als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 28. Februar 2022 endet.

Für Frau Cornelia Gütlich rückt Frau Michaela Tonollo als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach. 

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 20. Dezember 2021 das Ehrenamt von Frau Cornelia Gütlich als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 28. Februar 2022 endet.

Für Frau Cornelia Gütlich rückt Frau Michaela Tonollo als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 00:08 Uhr