Datum: 02.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 18:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:44 Uhr bis 20:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Bebauungspläne
2.1 Bebauungsplan Nr. 49.1 für die "Erweiterung des Friedhofes nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1)"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes, Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
3 Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing
4 Neugestaltung Gehege der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 der Gemarkung Poing

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö informativ 2
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2.1. Bebauungsplan Nr. 49.1 für die "Erweiterung des Friedhofes nach Norden (östlich Plieninger Straße / südwestlich des Endbachweges, Fl.Nrn. 700/2 und 702/1)"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes, Beschluss zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 ö beschließend 5
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 2.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung wurde vom Büro BAUER Landschaftsarchitekten, Wörth, erarbeitet und wird in der heutigen Sitzung durch Frau Ludwig / Herrn Bauer vorgestellt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 02.02.2022 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung Träger sonstiger Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein, auf dem Grundstück stand früher ein Gebäude mit Nebenanlagen – diese Gebäude wurden abgebrochen.
Es handelt sich hier um eine Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“, zur Bindung von CO² wurde auf gute Durchgrünungsmaßnahmen mit standortgerechten Laubgehölzen geachtet.

Beschluss

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 02.02.2022 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung Träger sonstiger Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 13.12.2021 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt, in die bestehende Lagerhalle weitere Mietlager im EG und neue Mietlager im OG einzurichten sowie im Lagerhaus neue Mietlager im OG und DG einzurichten. Des Weiteren werden das Lagerhaus um einen Aufzug und ein Treppenhaus sowie die Lagerhalle um zwei Treppenhäuser erweitert.

Die Lagerhalle besteht aus einem Erdgeschoss und Obergeschoss. Im Erdgeschoss wurden im Jahr 2020 12 Mietlager errichtet. Zusätzlich sind 12 Mietlager im Erdgeschoss und 45 im Obergeschoss geplant. 

Im Lagerhaus sind im Obergeschoss 39 Mietlager und im Dachgeschoss 32 Mieterlager geplant.

Insgesamt sollen in beiden Gebäuden 140 Mietlager entstehen.

Das Grundstück Neufarner Straße 8 liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet festgesetzt. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 kann die geplante Nutzung zu Mietlagern in den auch bisher genutzten Lagerstätten als sonstiger Gewerbebetrieb als zulässig angesehen werden.

Gemäß Nr. 8.2 der derzeit gültigen Stellplatzsatzung sind für die Lagerflächen mit einer Nutzfläche von 797,25 m² 8 Stellplätze herzustellen. Nach dem vorgelegten Stellplatznachweis werden 8 oberirdische Stellplätze errichtet.
Gemäß Nr. 6.2 der derzeit gültigen Fahrradabstellplatzsatzung sind für die Lagerflächen mit einer Nutzfläche von 797,25 m² 8 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Auf dem Grundstück werden 8 oberirdische Stellplätze im südlichen Bereich der Lagerhalle und nordwestlichen Bereich des Lagerhauses nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing wird erteilt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

nein

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau und Nutzungsänderung einer Lagerhalle und eines landwirtschaftlichen Lagerhauses zu einer Mietlagereinrichtung (Selfstorage), Neufarner Straße 8, Fl.Nr. 380/3 Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Neugestaltung Gehege der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 der Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 10.01.2022 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt mit der Neugestaltung des Geheges der Kamerunschafe die Errichtung von 2 Ställen mit einer Größe von 8,50 m x 6,50 m.

Mit der Neugestaltung werden die 3 bestehenden Ställe aus Altersgründen abgerissen sowie die  Zaunanlage versetzt.

Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), da der Wildpark im Außenbereich liegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch wurde für den Neu-/ Umbau und die Erweiterung einzelner Bauvorhaben des Wildparks Poing bereits festgestellt, sodass das geplante Bauvorhaben zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Neugestaltung des Geheges der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 Gemarkung Poing wird erteilt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Neugestaltung des Geheges der Kamerunschafe im Wildpark Poing, Wildparkstraße 32, Fl.Nr. 914 Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2023 11:13 Uhr