Datum: 08.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Vereinsförderung; Zuschussantrag für die Errichtung eines weiteren Tennisplatzes vom Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V.
3 Kindertagesstätten in Poing; Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung für das Jahr 2020
4 Kindertagesstätten in Poing; Betriebskostenabrechnung 2018 und 2019

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Vereinsförderung; Zuschussantrag für die Errichtung eines weiteren Tennisplatzes vom Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.07.2021 beantragt der Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. für die Errichtung eines weiteren Tennisplatzes einen freiwilligen gemeindlichen Zuschuss. 

Grundstück:
Wie bereits in der Bauausschusssitzung vom 09.03.2021 vorangekündigt und in der letzten Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022 bekanntgegeben, konnte bei der Vertragsgestaltung für die Grundstücksüberlassung des Flurstücks mit der Nummer 765/12 für das Projekt „Pumptrack“, die Möglichkeit geschaffen werden, eine Teilgrundstücksfläche von ca. 40 x 18 m dem Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. im Untermietverhältnis in Aussicht zu stellen. 

Die Grundstücksfläche von ca. 2250 qm ist für beide Vorhaben ausreichend. 

Der Verein begründet die Notwendigkeit eines weiteren Tennisplatzes wie folgt:

Der Verein hat sich in den vergangenen acht Jahren stark in Richtung Breitensport und Familien neu ausgerichtet. Seither ist die Mitgliederanzahl beim Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. von 267 auf 550 angestiegen. Die Anzahl an Tennisplätzen ist daher nicht mehr ausreichend. Dies nimmt besonderen Einfluss auf die Förderung des Jugend- und Mannschaftssports. 

Kinder, Jugendliche und Familien werden vom Tennisclub durch attraktive Beitragsgestaltung besonders unterstützt, wodurch der Verein einen erheblichen Beitrag zum Breitensport und insbesondere der Jugendförderung in Poing leistet. 

In den vergangenen Jahren hat der Tennisclub zahlreiche Investitionen aus Rücklagen finanziert. Obwohl diese Investitionen zuschussfähig gewesen wären, wurden seitens des Vereins keine Zuschüsse beantragt. Die vorhandenen Rücklagen sind daher nicht mehr ausreichend, um einen neuen Tennisplatz aus eigener Hand zu finanzieren.

In diesem Zusammenhang reichte der Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. ein Angebot in Höhe von 63.895,21 € ein. 

Durch das frühzeitige Einreichen des Zuschussantrages konnte ein geplanter HH-Mittelansatz von 60.000 Euro in den Haushalt 2022 aufgenommen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der gemeindliche Zuschuss auf 60.000,00 Euro gedeckelt wird. Etwaige weitere Kosten sind seitens des Vereins selbst zu tragen. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf einen gemeindlichen Zuschuss, insbesondere im Sinne der Kinder- und Jugendsportförderung, zuzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Der gemeindliche Zuschuss in Höhe von 60.000,00 Euro wird für die Errichtung eines Tennisplatzes durch den Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. zum Zwecke der Kinder- und Jugendsportförderung gewährt. 

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel 2022 in Höhe von 60.000 € auf der Haushaltsstelle 55000.988000 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der gemeindliche Zuschuss in Höhe von 60.000,00 Euro wird für die Errichtung eines Tennisplatzes durch den Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. zum Zwecke der Kinder- und Jugendsportförderung gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätten in Poing; Kompensation der Finanzierungsausfälle bei den Horten aufgrund der Schülerbeförderung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg hat der Gemeinde Poing bereits zum Schuljahresbeginn 2017/2018 mitgeteilt, dass die Zuschüsse gemäß BayKiBiG um eine Buchungszeitkategorie je nach Faktor staatlich und kommunal gekürzt werden müssen.
Dies tritt aufgrund des späteren Schulbeginns und dem damit verbundenen Unterrichtsende der Grundschule Am Bergfeld, Gebrüder-Grimm-Str. 2 a/b und der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Gebrüder-Grimm-Str. 2, in Verbindung mit der Schülerbeförderung für die Schulkinder, in den Horten auf.

Folgende Horte sind von den Kürzungen der Buchungszeitkategorie betroffen:

  • Haus für Kinder Kinderland Fresiengasse 
  • Haus für Kinder Kinderland Seerosenstraße
  • AWO Kinderhort Jakl-Geißel
  • Familienzentrum Poing Hort Bürgerhaus / Seerosenstraße

Die finanziellen Einbußen sind den Horten für den Zeitraum Januar 2020 bis August 2020 entstanden.

Die staatliche und kommunale Förderung wird anhand des Gewichtungsfaktors und des Buchungszeitfaktors errechnet:

Folgende Gewichtungsfaktoren sind gesetzlich festgesetzt:

  • reguläres Hort Kind --> Faktor 1,2 
  • Hort Kind mit Migrationshintergrund --> Faktor 1,3 
  • Integratives Hort Kind --> Faktor 4,5 

Folgende Buchungsfaktoren sind gesetzlich festgelegt und im Hort-Bereich gebräuchlich: 

  • 3-4 Stunden = Faktor 1,00
  • 4-5 Stunden = Faktor 1,25 

Die Abrechnungen der drei Träger für das Bewilligungsjahr 2020 liegen der Verwaltung vor und sind geprüft worden.
Das Defizit stellt sich für den Zeitraum von Januar 2020 bis August 2020 wie folgt dar:


1. AWO-Hort Jakl-Geißel                        2020                 30.595,73 €        (für 38 Kinder)

2. Kinderland-Hort
    Fresiengasse                                2020                   1.198,08 €        (für 2 Kinder)

3. Kinderland-Hort
    Seerosenstraße 17                                2020                   1.272,96 €        (für 3 Kinder)

4. Hort Familienzentrum, Bür        gerhaus/S.        2020                 16.983,64 €        (für 41 Kinder)

Gesamt:                                                          50.050,41 €


Die Verwaltung schlägt vor, die aufgelisteten Defizite zu übernehmen und damit die Finanzierung, insbesondere des Personals, sicherzustellen. 
Ab dem Kalenderjahr 2021 ist keine Defizitübernahme zu erwarten, da die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße zum 01.09.2020 ihren Standort, Rathausstraße 3a im Neubau bezogen hat und somit die Schülerbeförderung zu den Horten nicht mehr benötigt wird. 

Beschlussvorschlag

Die im Sachvortrag erläuterten Kompensationsbeträge zur Finanzierung der Ausfälle im Kalenderjahr 2020 bei den Horteinrichtungen der Träger AWO Kreisverband Ebersberg e.V., Kinderland PLUS gGmbH und dem Familienzentrum Poing e.V. werden übernommen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf den HH-Stellen 46430.706000, 46480.706000 und 46490.706000 stehen insgesamt 90.000,00 Euro zur Verfügung.


Nachrichtlich: Im Vorjahr (2019) wurden insgesamt 86.826,62 € an die Träger bewilligt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die im Sachvortrag erläuterten Kompensationsbeträge zur Finanzierung der Ausfälle im Kalenderjahr 2020 bei den Horteinrichtungen der Träger AWO Kreisverband Ebersberg e.V., Kinderland PLUS gGmbH und dem Familienzentrum Poing e.V. werden übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Kindertagesstätten in Poing; Betriebskostenabrechnung 2018 und 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Die kommunale und staatliche (kindbezogene) Förderung gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) erfolgt kalenderjahrbezogen. Die Förderung wird in vier Abschlagszahlungen (96 %) im laufenden Jahr und mit der Endabrechnung (4 %) im Folgejahr an die freigemeinnützigen und sonstigen Träger ausgereicht. 

Gemäß Art. 22 Satz 3 BayKiBiG können Gemeinden darüber hinaus sonstige kommunale Zuschüsse und Sachleistungen auf ihren kommunalen Förderanteil anrechnen. 

Die kindbezogene Förderung seitens des Freistaates und den Gemeinden deckt im Regelfall nur einen Teil der gesamten Betriebskosten einer Einrichtung ab, so dass es zur 100%igen Deckung der gesamten Betriebskosten weiterer kommunaler Fördermittel (Sachleistungen) bedarf.

Die Gemeinde Poing vergab für ihre eigenen Einrichtungen die Trägerschaft an Dritte und schloss in diesem Zusammenhang den sogenannten Trägerschaftsvertrag ab. In diesem Vertrag wird u.a. geregelt, dass die Träger erwirtschaftete Überschüsse bis zu einer festgelegten Obergrenze als Budgetrücklage bilden dürfen.

Seitens der Verwaltung wurden die eingereichten Betriebskostenabrechnungen für 2018 und 2019 geprüft. Das Ergebnis ist zuletzt mit den betroffenen Trägern am 19.01.2022 abgestimmt worden.
Die Betriebskostenabrechnung wird von der Verwaltung in der heutigen Sitzung erläutert.

Ergebnis Überschüsse / Defizite (Rücklagenentwicklung) 2018 und 2019

Die bei den Trägern bisher gebildeten Rücklagen bzw. Defizite werden mit den Überschüssen bzw. entstandenen Defiziten seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 vertragsgemäß in die Folgejahre übertragen, verrechnet und fortgeschrieben.

Rücklagenstand der Träger im Betriebsjahr 2019:                                              
                  
AWO Kreisverband Ebersberg e.V.
3 Einrichtungen: 
Kinderhort Jakl-Geißel Poing, Kinderhaus Birkenallee, Kindergarten an der Blumenstraße 

Gesamt:                                                                                   EUR 17.612

Kinderland Plus gGmbH                
5 Einrichtungen: 
Kinderland „kleine Hände – große Taten“, Kinderland „Little Feet – big steps“, Kinderland Fresiengasse, Seerosenstraße 17 und Kirchheimer Allee 19

Gesamt:                                                                                           EUR 863.525


Familienzentrum Poing e. V. 
3 Einrichtungen: 
Zauberwinkel 1, Zauberwinkel 2, Seerosenstraße 15 

Gesamt:                                                                                 EUR 510.626


Vertragsgemäß werden Rücklagen, höher als 3 Monatsgehälter, von der Verwaltung eingezogen und einer Sonderrücklage, zweckgebunden für die Einrichtungen, zugeführt.
Dies war 2018 und 2019 bei keinem Träger der Fall.

Dem Haupt- und Finanzausschuss werden die Betriebskostenabrechnungen für 2018 und 2019 zur Kenntnis gegeben. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.    

Finanzielle Auswirkungen

Keine direkten

Datenstand vom 11.05.2022 09:17 Uhr