Datum: 24.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:32 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 21:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Kommunale Verkehrsüberwachung; Informationen zur Wiedervorlage des Themas „Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr“ und Maßnahmenkatalogs
1.2 Radverkehrskonzept - Fahrradstraßen in der Schulstraße und Rathausstraße
1.3 Cargobike Roadshow 2022 in Bayern
1.4 Unterbringung ukrainischer Geflüchteter
1.5 Schreiben an Herrn Kreishandwerksmeister Schwaiger
1.6 Öffnungszeiten Jugendzentrum
1.7 Zum Artikel der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Onbl vom 09.03.2022 "Wie viele Bäume dürfen gefällt werden?"
2 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Frau Michaela Tonollo
3 Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Frau Cornelia Gütlich
4 Änderung der Besetzung der Ausschüsse
5 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 Stellungnahme der Gemeinde
6 Überörtliche Verkehrsplanung München-Ost; Gründung des Vereins "Stadt und Land München Ost e.V." (Ostallianz)
7 Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Einbau EDV-Übertragungsnetze und Zutrittskontrolle Ertüchtigung der Elektroinstallationen

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1
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1.1. Kommunale Verkehrsüberwachung; Informationen zur Wiedervorlage des Themas „Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr“ und Maßnahmenkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 09.02.2021 beschlossen, dass das Thema der Kommunalen Verkehrsüberwachung sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs erneut durch die Verwaltung vorzulegen ist. Hierfür ist die entsprechende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022 vorgesehen. Die Verwaltung wird hierbei ihren Bericht insbesondere unter Einbeziehung der Polizeiinspektion vorstellen.

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1.2. Radverkehrskonzept - Fahrradstraßen in der Schulstraße und Rathausstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Wie bekannt, wurden in der Seerosenstraße und im Endbachweg Fahrradstraßen als Ausfluss des Radverkehrskonzeptes eingerichtet. Dies hatte Versuchscharakter, da ja alle Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes zunächst auf rechtliche und tatsächliche Umsetzung noch geprüft werden müssen. Eine entsprechende Abfrage bei der Polizeiinspektion Poing ergab keine negativen Rückmeldungen. Insoweit werden als nächster Schritt Fahrradstraßen im Bereich der Rathausstraße und Schulstraße eingerichtet. Für den Bereich der Schulstraße werden sich hierdurch positive Effekte auf die zu hohen Geschwindigkeiten und die Fahrzeugzahlen ergeben können. Anlieger können die genannten Straßen natürlich weiter befahren.

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1.3. Cargobike Roadshow 2022 in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 20.01.2022 bekanntgegeben, hat die Gemeinde Poing ihr Interesse an der Cargobike Roadshow 2022 in Bayern (25.09. bis 04.10.2022) bekundet.

Mit Schreiben vom 09.03.2022 wurde seitens der AGFK mitgeteilt, dass die Gemeinde Poing leider nicht als Gastgeberin ausgewählt wurde.

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1.4. Unterbringung ukrainischer Geflüchteter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Am 24.02.2022 hat Russland den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine begonnen. Seit Kriegsbeginn ist eine große Zahl an Menschen aus der Ukraine geflohen. Mit zeitlicher Verzögerung sind die ersten Geflohenen am 04.03.2022 in Poing angekommen.

Um die Unterbringung und Versorgung der Geflohenen bestmöglich zu gewährleisten, hat die Gemeinde frühzeitig eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den aktuellen Geschehnissen und den daraus erforderlichen Maßnahmen befasst. Das Handeln der Arbeitsgruppe erfolgt in sehr enger Abstimmung mit dem Landratsamt, es finden hierzu regelmäßige Videokonferenzen statt. Neben der Arbeitsgruppe wurde eine Hotline für das Thema Ukraine eingerichtet.

Innerhalb kürzester Zeit wurden die gemeindlichen Obdachlosenunterkünfte für die Aufnahme von Geflohenen vorbereitet und zeitnah mit 12 Personen belegt. Neben den gemeindlichen Unterkünften wurde ein Aufruf gestartet private Unterkunftsmöglichkeiten wie etwa Gästezimmer oder leerstehende Wohnungen, die durch das Landratsamt angemietet werden können, zu melden. Die gesamten Unterbringungsmöglichkeiten werden derzeit über ein landkreisweites Dashboard verwaltet, die Dateneingabe und Pflege für Poinger Angebote übernimmt die Gemeinde. Über das Dashboard sind die freien und belegten Plätze für den gesamten Landkreis sowie für jede Gemeinde einzeln ersichtlich.

Aktuell sind in Poing 78 Unterkünfte mit 115 freien und 102 belegten Plätzen gemeldet. Bis dato sind 15 Personen in durch das Landratsamt angemieteten Wohneinheiten untergebracht. (Stand: 24.03.2022 – 13:00)

Gleichzeitig zum Aufruf Unterkunftsmöglichkeiten zu melden, wurde ein Spendenaufruf im Ortsnachrichtenblatt veröffentlicht. Aufgrund dessen sind bis heute etwa 20.000 € eingegangen. Das Geld wird in Abstimmung mit dem Verein „OstEuropaHilfe e.V.“ in Poing verwendet werden. Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters Thomas Stark wird der Gemeinderat das Sitzungsgeld der heutigen Sitzung spenden.

Die Gemeinde Poing nimmt in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr auch selbst an einer Spendenaktion teil, die vom Landesfeuerwehrverband geplant und durchgeführt wird. Hierbei kann (neben Schutzausrüstung) insbesondere auch ein älteres Fahrzeug (MB Sprinter) an die ukrainische Feuerwehr übergeben werden. Dieses Fahrzeug ist entbehrlich, da die Ersatzbeschaffung aktuell bereits weit fortgeschritten ist. Das Fahrzeug wird durch zwei Poinger Feuerwehrdienstleistende im Rahmen eines Konvois am ersten Aprilwochenende nach Polen überführt.

Um den Bürgerinnen und Bürgern, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben oder aufnehmen möchten die ersten Schritte zu erleichtern wurde durch die Gemeinde eine Checkliste erstellt, in der alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind.
Neben dem Angebot der Checkliste gibt es auf der Website der Gemeinde Poing ein umfangreiches Angebot an Informationen.

Es sind Informationen zu folgenden Themen zu finden:
  • Wie kann ich helfen? (Spenden und Hilfeleistung)
  • Registrierung und Anmeldung
  • Sozialleistungen
  • Corona-Schutzimpfung
  • Kinder und Netzwerke (Kinderbetreuung, Schule und Kennenlernen)
  • Externe Informationen und Kontakt

Neben der Unterbringung und Information wurde bereits ein erstes Kennenlernangebot für ukrainische Eltern und Kinder in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum geschaffen. Das Kennenlernangebot findet jeden Mittwoch und Freitag von 15.30 bis 17.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Am 18.03.2022 wurde das Angebot erstmals von etwa 30 bis 40 Geflüchteten sehr gut angenommen.
Auch die Versorgung mit Lebensmitteln durch die Poinger Tafel ist angelaufen.

In den kommenden Wochen ist geplant, eine Kleiderkammer für die in Poing untergebrachten Flüchtlinge zu errichten und in den Schulen entsprechende Willkommensklassen zu schaffen. Weitere Angebote für Kinder im Kindergartenalter wie etwa Eltern-Kind-Treffen oder Spielgruppen werden aktuell noch in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt geplant.

Ab nächster Woche erfolgt die erste Barauszahlung der Sozialleistungen sowie die Ausgabe der Behandlungsscheine für ärztliche Behandlungen durch die Gemeinden im Rahmen einer Amtshilfe für das Landratsamt.

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1.5. Schreiben an Herrn Kreishandwerksmeister Schwaiger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.03.2022 hat Herr Erster Bürgermeister Thomas Stark auf das in der Ebersberger Zeitung vom 09.03.2022 veröffentlichte Interview mit Herrn Kreishandwerksmeister Schwaiger reagiert. 

Im Schreiben wurden Sachverhalte bezüglich des Neubaus des Poinger Gymnasiums richtiggestellt.

Herr Schwaiger wurde eingeladen, sich bezüglich eines fachlichen Austausches zu melden.

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1.6. Öffnungszeiten Jugendzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Aufgrund einer veränderten personellen Situation wird das Jugendzentrum ab Dienstag, 05.04.2022 vorerst bis Ende Juni wieder die regulären Öffnungszeiten anbieten

Diese sind von

Dienstag bis Donnerstag:         15:00 bis 21:00 Uhr und 

Freitag und Samstag:         15:00 bis 22:00 Uhr. 


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1.7. Zum Artikel der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im Onbl vom 09.03.2022 "Wie viele Bäume dürfen gefällt werden?"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Zur GR Sitzung vom 24.02.2022 wurde mit Bekanntgabe auf die Notwendigkeit von Baumfällungen im Mitterfeldring hingewiesen. 

Mit einer Ortseinsicht soll dem Bau- und Umweltausschuss die Notwendigkeit der Durchführung von Pflegemaßnahmen, der Rückschnitt von Gehölzen, die Fällung von Bäumen und Nachpflanzung erläutert werden.

Die Ortseinsicht findet am Dienstag, 3. Mai 2022 um 17:00 Uhr statt.

Es ist bedauerlich, dass in dem oben genannten Artikel vor diesen Erläuterungen erneut die Baumfällungen kritisiert werden. Die betroffenen Mitarbeiter fühlen sich wieder in ihren Fachkompetenzen öffentlich in Frage gestellt.

Es wäre sicherlich hilfreich, zunächst die Ortseinsicht des Bau- und Umweltausschusses abzuwarten.

Erster Bürgermeister fügt hinzu, dass es sich bei den angesprochenen Mitarbeitern um sehr fachkompetente und engagierte Mitarbeiter handele. Solche Aussagen würden deshalb sehr demotivierend wirken.

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2. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Frau Michaela Tonollo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beratend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 festgestellt, dass das Ehrenamt von Frau Cornelia Gütlich als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 28.02.2022 endet.

Für Frau Gütlich rückt Frau Michaela Tonollo als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.

Frau Tonollo wurde dies mit Schreiben vom 25.02.2022 mitgeteilt.

Frau Tonollo erklärte mit Schreiben vom 01.03.2022 die Bereitschaft, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Thomas Stark vereidigt Frau Tonollo in der Sitzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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3. Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Frau Cornelia Gütlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beratend 3

Sachverhalt

Frau Cornelia Gütlich ist mit Ablauf des 28.02.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. 

Erster Bürgermeister Thomas Stark verabschiedet Frau Gütlich in der Sitzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Cornelia Gütlich ist eine Neubesetzung vorzunehmen. Die SPD-Fraktion schlägt folgende neue Besetzung der Ausschüsse vor:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Dominik Hohl (wie bisher)
Michaela Tonollo (bisher Cornelia Gütlich)

als Vertreter:
Barbara Kellendorfer-Schmid (wie bisher)
Christina Tarnikas (bisher Reinhard Tonollo)

Bau- und Umweltausschuss

als Mitglied:
Reinhard Tonollo (wie bisher)
Peter Maier (wie bisher)

als Vertreter:
Christina Tarnikas (bisher Cornelia Gütlich)
Dominik Hohl (wie bisher)

Rechnungsprüfungsausschuss

als Mitglied:
Dominik Hohl (wie bisher)
Barbara Kellendorfer-Schmid (wie bisher)

als Vertreter:
Christina Tarnikas (wie bisher)
Michaela Tonollo (bisher Cornelia Gütlich)

Beschlussvorschlag

Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der SPD-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Dominik Hohl (wie bisher)
Michaela Tonollo (bisher Cornelia Gütlich)

als Vertreter:
Barbara Kellendorfer-Schmid (wie bisher)
Christina Tarnikas (bisher Reinhard Tonollo)

Bau- und Umweltausschuss

als Mitglied:
Reinhard Tonollo (wie bisher)
Peter Maier (wie bisher)

als Vertreter:
Christina Tarnikas (bisher Cornelia Gütlich)
Dominik Hohl (wie bisher)

Rechnungsprüfungsausschuss

als Mitglied:
Dominik Hohl (wie bisher)
Barbara Kellendorfer-Schmid (wie bisher)

als Vertreter:
Christina Tarnikas (wie bisher)
Michaela Tonollo (bisher Cornelia Gütlich)

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Es wird folgende Neubesetzung der Ausschüsse aufgrund des Vorschlags der SPD-Fraktion vorgenommen:

Haupt- und Finanzausschuss

als Mitglied:
Dominik Hohl (wie bisher)
Michaela Tonollo (bisher Cornelia Gütlich)

als Vertreter:
Barbara Kellendorfer-Schmid (wie bisher)
Christina Tarnikas (bisher Reinhard Tonollo)

Bau- und Umweltausschuss

als Mitglied:
Reinhard Tonollo (wie bisher)
Peter Maier (wie bisher)

als Vertreter:
Christina Tarnikas (bisher Cornelia Gütlich)
Dominik Hohl (wie bisher)

Rechnungsprüfungsausschuss

als Mitglied:
Dominik Hohl (wie bisher)
Barbara Kellendorfer-Schmid (wie bisher)

als Vertreter:
Christina Tarnikas (wie bisher)
Michaela Tonollo (bisher Cornelia Gütlich)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20.12.2021 wurde das Beteiligungsverfahren zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) eingeleitet.

Frist für die Stellungnahme: 01.04.2022

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

  1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
  2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
  3. Für nachhaltige Mobilität

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen (Die Unterlagen werden im RIS hochgeladen).

Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Änderungen möglich. Es wird gebeten, Hinweise, Anregungen oder Einwendungen unter Angabe der jeweils betroffenen Änderungsstelle(n) zu übermitteln.

Andere Festlegungen des LEP oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens.

In Anhang 2 „Strukturkarte“ werden alle Inhalte der Karte dargestellt, obwohl die Angrenzung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf und die Ausweisung der Zentralen Orte nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind.

Hinweis der Verwaltung:
Die Gemeinde Poing liegt unverändert im Verdichtungsraum von München, die Einstufung als Mittelzentrum bleibt unberührt.

Die Stellungnahmen / Informationen des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München sowie die des Bayer. Gemeindetages werden zur Informationszwecken ebenfalls im RIS hochgeladen – die Stellungnahme des PV dient als Grundlage für die gemeindliche Stellungnahme.

Es wird in der gemeindlichen Stellungnahme nur auf die für Poing relevanten Änderungen eingegangen, d.h. auf Ausführungen zum ländlichen Bereich wird verzichtet.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.: Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns:
Keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 2.: Raumstruktur:
Wird in Poing berücksichtigt (z.B. Gründung einer „Ostallianz“), somit keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 3.: Siedlungsstruktur:
3.1 Nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung, Flächensparen
Problem ist, dass es keine Definition gibt, was ein leistungsfähiger ÖPNV ist. Ein vorhandener 
S-Bahn-Haltepunkt ist ein leistungsfähiger ÖPNV, auch wenn die Fahrgast-Kapazitäten längst erschöpft sind.

Die Gemeinde Poing berücksichtigt dies bereits, somit keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot (S. 68-73 LEP-E) 
Dieses Kapitel wurde ebenfalls einer größeren Reform unterzogen. Drei der Ausnahmen des Ziels 3.3 (Anbindegebot), wonach „neue Siedlungsflächen (…) möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen“ sind, fallen weg. Die folgenden Ausnahmen von diesem Ziel sollen entfallen:

Wenn 
  • „ein Gewerbe- oder Industriegebiet unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen an einer Autobahnanschlussstelle oder an einer Anschlussstelle einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an einem Gleisanschluss ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist, 
  • ein Gewerbe- oder Industriegebiet, dessen interkommunale Planung, Realisierung und Vermarktung rechtlich gesichert sind, unter Ausschluss von Einzelhandels-nutzungen ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbilds geplant sowie kein geeigneter angebundener Alternativstandort vorhanden ist, 
  • eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage oder dem Tourismus dienende Einrichtung errichtet werden soll, die auf Grund ihrer spezifischen Standortanforderungen oder auf Grund von schädlichen Umwelteinwirkungen auf dem Wohnen dienende Gebiete nicht an-gebunden werden kann.“ 

Außerdem wird die Ansiedlung nicht angebundener Logistikunternehmen an Autobahnanschlussstellen strenger gehandhabt. Für diese gilt künftig die Maßgabe, dass deren Ansiedlung ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds zu planen ist. 
Vertrauensschutz bis zum 31.12.2028 genießen hierbei jedoch Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch vor dem Ministerratsbeschluss zur LEP-Teilfortschreibung am 14.12.2021 gefasst wurde (vgl. § 3a des Entwurfs der Verordnung zur Änderung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern).

Kommt für die Gemeinde Poing leider zu spät – Vaterstetten hat sich diese „Sonderregelung“ aus der letzten Fortschreibung zu Nutze gemacht und einen Gewerbepark auf der grünen Wiese ohne Anbindung an den Hauptort bzw. einen Ortsteil umgesetzt.

Ansonsten keine Auswirkungen auf die Gemeinde.

Zu 4 Mobilität und Verkehr 
Die geplante 3. Startbahn des Flughafens München ist nicht Gegenstand der Fortschreibung (Stellungnahmen hierzu sind nicht zielführend).

Zu 5 Wirtschaft:
Keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 6 Energieversorgung:
Größere Veränderungen gibt es in 6.2 Erneuerbare Energien, vor allem die Regionalplanung betreffend.

6.2.3 Photovoltaik wurde in Bezug auf Freiflächenanlagen neu gefasst (Grundsätze). So soll künftig deren Realisierung nur noch „vorzugsweise“ (und nicht mehr „möglichst“) auf vorbelastete Standorte erfolgen – dafür aber auch in „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“. Generell soll auf eine Vereinbarkeit der Erzeugung von Solarstrom mit landwirtschaftlichen Nutzungen dieser Flächen hingewirkt werden (sogenannte „Agri-Photovoltaik“).

Keine Auswirkungen auf die Gemeinde Poing.

Zu 7 Freiraumstruktur:
Hier werden viele Änderungen vorgenommen, die aber ausschließlich Grundsätze betreffen und die Möglichkeiten der Regionalplanung ausweiten 

Die Grundsätze zum 7.1.3 Erhalt freier Landschaftsbereiche sind in Bezug auf den Bau von Infrastruktureinrichtungen verschärft worden: Künftig sollen diese in freien Landschaftsbereiche nur noch dann gebaut werden, wenn sie unverzichtbar sind (G, Absatz 1).

Darüber hinaus sollen bislang nicht vom Lärm beeinflusste freie Landschaftsbereiche weiterhin vor Lärm geschützt werden (G, Absatz 2).

Dieser Grundsatz wird von der Gemeinde Poing begrüßt.


Seitens der Gemeinde Poing werden keine Anregungen vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergeben.

Positiv bewertet wird die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots, weil unsere erheblichen Bedenken hierzu aus der LEP-Teilfortschreibung 2017 nur bedingt (es wurden „Nachbesserungen in der Formulierung“ vorgenommen) wahrgenommen wurden.

Beschlussvorschlag

Seitens der Gemeinde Poing werden keine Anregungen vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergeben.

Positiv bewertet wird die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots, weil unsere erheblichen Bedenken hierzu aus der LEP-Teilfortschreibung 2017 nur bedingt (es wurden „Nachbesserungen in der Formulierung“ vorgenommen) wahrgenommen wurden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Seitens der Gemeinde Poing werden keine Anregungen vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergeben.

Positiv bewertet wird die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots, weil unsere erheblichen Bedenken hierzu aus der LEP-Teilfortschreibung 2017 nur bedingt (es wurden „Nachbesserungen in der Formulierung“ vorgenommen) wahrgenommen wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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6. Überörtliche Verkehrsplanung München-Ost; Gründung des Vereins "Stadt und Land München Ost e.V." (Ostallianz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Hintergrund
Die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten, der Markt Markt Schwaben, sowie die Landeshauptstadt München mit den Stadtbezirken Bogenhausen und Trudering Riem haben seit dem Jahr 2016 in einem intensiven zweistufigen Abstimmungsprozess ein räumliches Entwicklungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Im Jahr 2020 wurde durch Gremienbeschlüsse aller Kommunen eine Abschlusserklärung verabschiedet, die die Verstetigung der Zusammenarbeit vorsieht (Gemeinderatsbeschluss 17.09.2020, TOP 4). Vertreter der Kommunen haben sich im März 2021 darauf geeinigt, hierfür die Gründung eines Vereins vorzusehen. Ein Verein ist die am besten geeignete Organisationsform, um der auf Dauer angelegten Zusammenarbeit der Kommunen einen institutionellen Rahmen zu geben. Vorbildgebende Beispiele in der Region sind der Verein Dachauer Moos e.V., der Heideflächenverein Münchener Norden e.V., der Erholungsflächenverein e.V. und der Verein Regionalmanagement München Südwest e.V..

Vorgesehene Themen und Maßnahmen 
Als Grundlage für die Arbeit des Vereins dienen der Bericht Stufe 2 Überörtliche Verkehrsplanung Raum München Ost vom 04.05.2020 und die darin enthaltenen Entwicklungsziele und Maßnahmen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind demnach Maßnahmen in den Bereichen Verkehr/Mobilität, Siedlungsentwicklung und Landschaft. In dem Treffen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Anfang 2021 wurden weitere Themen, wie z. B. Digitalisierung, gemeinsame Anlaufstelle für juristische Fragen, z. B. Vergaben, angesprochen. Eine Zusammenarbeit in solchen zusätzlichen Themenfeldern wurde als grundsätzlich sinnvoll beurteilt und soll in der laufenden Arbeit des Vereins beraten werden.

Vereinsgründung, Satzung, Finanzierung 
Vereinsmitglieder sollen die eingangs genannten, bisher am Prozess beteiligten Kommunen, also die Gemeinden Anzing, Aschheim, Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, Kirchheim b. München, Pliening, Poing, Vaterstetten, der Markt Markt Schwaben, sowie die Landeshauptstadt München, werden. Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost. 

Die Gemeinde Vaterstetten hat sich bereiterklärt, die Formalitäten bei der Gründung des Vereins und dessen Eintragung in das Vereinsregister zu erledigen. Sie steht auch bereit, für die ersten drei Jahre den Vorsitz zu übernehmen. Die Geschäftsstelle des Vereins wird sich damit zunächst in der Gemeinde Vaterstetten befinden. Nähere Angaben zur Struktur des Vereins enthält der Satzungsentwurf.

Der Verein finanziert sich über Beiträge, die die 12 Mitgliedskommunen nach einem in der Anlage festgelegten Schlüssel entrichten. Außerdem sollen öffentliche und private Zuschüsse beantragt bzw. akquiriert werden. Eine Gemeinnützigkeit des Vereins ist nach einer Auskunft des zuständigen Finanzamtes Erding wohl nicht möglich. Eine verbindliche Prüfung kann nach Gründung des Vereins erfolgen. Der entsprechende Passus in der Satzung kann dennoch verbleiben, weil er unschädlich ist. 

Beabsichtigt ist die Einstellung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin (1,0 Stelle). Der/die Mitarbeiter/in hat seine/ihre Arbeitsstelle im Rathaus der Gemeinde Vaterstetten. Die Kommune erhält hierfür einen Kostenausgleich der Raum- und Sachkosten. 
Die Personaldurchschnittskosten eines Mitarbeiters (Vollzeit) betragen zwischen 74.550 Euro (E10) und 97.275 Euro (E14). Vorgesehen ist die Einstellung eins Mitarbeiters in E10/E 11.

Das Haushaltsvolumen des Vereins ist im Wesentlichen abhängig von dem einzustellenden / zu beanspruchenden Personal und den vorgesehenen Projektkosten.

Nach der derzeitigen Planung beträgt das jährliche Haushaltsvolumen des Vereins rund 80.000 Euro zzgl. der jeweiligen Projektkosten abzgl. evtl. Förderungen.  Der Vereinsbeitrag der Gemeinde Poing beläuft sich demnach auf voraussichtlich 7.688 Euro im ersten Jahr. Der Verein rechnet jährlich den Finanzbedarf mit den Mitgliedern ab.

Weitere Schritte
Die Kommunen fassen in den kommenden Monaten die Beschlüsse zum Beitritt zu dem zu gründenden Verein. Die Gemeinde Vaterstetten wickelt die Eintragung ins Vereinsregister ab. Sie beruft künftig die Sitzungen der Vereinsorgane ein und bereitet sie vor. In diesen werden sodann die notwendigen Entscheidungen des Vereins getroffen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt die Teilnahme an der Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“.

Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost.

Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben. 

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HH-Stelle 61000.661000 sind Mittel i.H.v. 10.000 Euro / Jahr (ab dem HH-Jahr 2022) eingestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Begründung:
Die reine Beschlussfassung zur Vereinsgründung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt die Teilnahme an der Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“.

Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost.

Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Einbau EDV-Übertragungsnetze und Zutrittskontrolle Ertüchtigung der Elektroinstallationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Feuerwehrhaus in der Friedensstraße 1 besteht der Bedarf der Instandsetzung und Modernisierung des EDV-Übertragungsnetzes, der Zutrittskontrolle und einiger Elektroinstallationen. Das Feuerwehrhaus wurde im Jahr 1990 errichtet, die technischen Anlagen der Zutrittskontrolle, der Elektroinstallationen und der EDV-Technik sind noch ursprünglich.

Im Jahr 2021 wurde im Auftrag der Verwaltung durch ein Ingenieurbüro für Elektrotechnik ein Zustandsbericht des Bestandes erstellt und eine erste Kostenschätzung abgegeben. Zugleich wurde durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Poing ein neuer Schließplan für die Zutrittskontrolle erstellt und ebenfalls die Kosten ermittelt.

Aus dem Zustandsbericht des Ingenieurbüros für Elektrotechnik:
„Die Elektrounterverteilungen befinden sich noch auf dem technischen Stand der Erbauung.
Dementsprechend sind Reiheneinbaugeräte wie Klemmen, Leitungsschutzschalter, Relais verschlissen. Fehlerstromschutzschalter sind nicht vorhanden. An Schaltgeräten sind Schmauchspuren vorhanden was auf überhöhte Temperaturen im Verteilerschrank schließen lässt. Die Abgangsklemmen sind als wartungsintensive Schraubklemmen ausgeführt. Plastikteile sind zum Teil bereits porös. Es ist von einer erhöhten Brandgefahr auszugehen. Es sind keine Platzreserven vorhanden. Die Verteilungen entsprechen weder dem aktuellen Stand der Technik noch den heutigen DIN -Normen.“

Die Verwaltung prüft inwieweit Förderprogramme insbesondere zur Erneuerung der Beleuchtung zur Verfügung stehen.

Die Grobkostenschätzung (ohne Nebenkosten) untergliedert sich in folgende drei Bereiche:

  1. Geplante Maßnahmen Elektroinstallation – EDV-Übertragungsnetze und Zutrittskontrolle mit Kosten ca. 90.000 Euro brutto ohne Nebenkosten.

  2. Technisch erforderliche Maßnahmen Elektroinstallation – Überprüfung Notstromaggregat, Ertüchtigung/ Erneuerung Elektroverteilungen sowie Ertüchtigung der Brandabschot-tungen mit Gesamtkosten i.H. von ca. 55.000 Euro brutto.

  3. Technisch empfohlene Maßnahmen Elektroinstallation 
    - Erneuerung Sprechanlage, ca. 6.200 Euro brutto
    - Schalter/ Steckdosen, ca. 3.600 Euro brutto
    - Einbau Gebäudeautomation ELT-Verteilungen, ca. 15.000 Euro brutto
    - Erneuerung Beleuchtung ca. 95.200 Euro brutto.

  4. Nebenkosten: 60.000 Euro brutto

Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen inklusive Nebenkosten werden auf circa 325.000 Euro brutto geschätzt. 

Die Verwaltung empfiehlt, die genannten Maßnahmen durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachvortrag unter Punkt 1. – 3. genannten Maßnahmen zu realisieren. Die fehlenden Mittel in Höhe von 205.000 Euro brutto werden im Haushalt 2023 auf den Haushaltsstellen 13000.940000 sowie 13000.500000 angesetzt. 

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 13000.940000 sind Mittel in Höhe von 70.000 Euro für die Schließanlage angesetzt und auf der Haushaltsstelle 13000.500000 sind Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Elektroinstandsetzung angesetzt. Die fehlenden Mittel in Höhe von 205.000 Euro brutto sind in der Haushaltsplanung 2023 anzusetzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

Nein, das grundlegende Ziel ist die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu erhalten und die technischen Anforderungen an das Gebäude zu erfüllen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachvortrag unter Punkt 1. – 3. genannten Maßnahmen zu realisieren. Die fehlenden Mittel in Höhe von 229.800 Euro brutto werden im Haushalt 2023 auf den Haushaltsstellen 13000.940000 sowie 13000.500000 angesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 12:34 Uhr