Datum: 28.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:14 Uhr bis 21:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2022
1.2 Teilnahme der Gemeinde Poing am Klimathon; Ergebnisse der Abschlussveranstaltung
1.3 Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1); Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges
2 Digitale Schule; Maßnahmen und Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen"
3 Vollzug des Leistungslaufbahngesetzes; Weiterbildung der Beamten der 3. Qualifikationsebene
4 Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.; Bestellung des/der stellvertretenden Vorsitzende/n und von drei weiteren Vorstandsmitgliedern
5 Musikschule Vaterstetten e.V.; Bestellung von zwei Vorstandsmitgliedern

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö informativ 1
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1.1. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 101.400,00 € (i. W. einhunderteintausendvierhundert €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2022 .

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1.2. Teilnahme der Gemeinde Poing am Klimathon; Ergebnisse der Abschlussveranstaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Wie in der BUA-Sitzung am 30.11.2021 bekanntgegeben, hat sich die Gemeinde Poing an der landkreisweiten Aktion „Klimathon“ beteiligt.

Am Dienstag, 26.04.2022, fand die Auszeichnungs-/Abschlussveranstaltung (online) statt.

Die Gemeinde Poing erreichte in 2 Teamkategorien („Gemeinde mit den meisten gesammelten Klimapunkten gesamt“ und „Gemeinde mit den meisten gesammelten Klimapunkten / Teilnehmenden“) jeweils den 2. Platz.

Der Preis / Gewinn hier ist ein Baumzertifikat für 44 Bäume.

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1.3. Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1); Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Mittlerweile liegt die Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Gruber Straße – Bau eines beidseitigen Geh- und Radweges – vor (beauftragt durch Landkreis EBE).

Die Vorstellung im Gemeinderat Poing ist für die Gemeinderatssitzung am 02.06.2022 vorgesehen, vorher erfolgt die Vorstellung im ULV-Ausschuss beim Landkreis.

Diese Ertüchtigung ist ein wichtiger Punkt aus unserem Radverkehrskonzept, da die Gruber Straße derzeit einen Unfallschwerpunkt darstellt.

In der Sitzung am 02.06.2022 wird als eigener Tagesordnungspunkt dann ebenfalls der Umsetzungsstand „Maßnahmen Radverkehrskonzept“ behandelt.

Unabhängig hiervon wird mitgeteilt, dass der restliche Umbau des Geh- und Radweges in der Prof.-Zorn-Straße derzeit erfolgt.

Sachstand zum Radweg westlich der Kirchheimer Allee:
Von der Reg.v.Obb. wurde uns am 09.02.2022 telefonisch mitgeteilt, dass das Förderprogramm „Stadt und Land“ beendet ist und die bereitgestellten 94 Millionen bereits gebunden sind.
Die schriftliche Förderabsage erfolgte mit Mail vom 06.04.2022.

Unser Förderantrag für den Neubau von Radwegen entlang der Kirchheimer Allee kann jedoch in einen Förderantrag nach BayGVFG umgewandelt werden. 
Für diesen Antrag reicht der vorgelegte Vorplanungsentwurf leider nicht aus, die Gemeinde muss der Regierung eine Ausführungsplanung mit erforderlichen Unterlagen incl. des geplanten Kreisverkehres bis 01.09.2022 vorlegen. Diese wird derzeit vorbereitet.

Derzeit läuft beim Landratsamt EBE ein Antrag auf Grabungserlaubnis bezüglich Bodendenkmäler.

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2. Digitale Schule; Maßnahmen und Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 beschließend 2

Sachverhalt

Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben. Eine der Herausforderungen besteht darin, eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT-Ausstattung an den Schulen bereitzustellen. Zuletzt zeigte die durch die Corona-Pandemie bedingte Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Unterrichtsformen die Bedeutung von digitalen Möglichkeiten im schulischen Umfeld.

Zur Schaffung bzw. Verbesserung digitaler Bildungsinfrastruktur haben der Bund und das Land Bayern in den vergangenen drei Jahren mit dem Masterplan „BAYERN DIGITAL II“ und dem „Digital Pakt Schule“ in verschiedenen Programmen erhebliche Fördermittel bereitgestellt. 
Die Gemeinde Poing hat Fördermittel aus den Förderprogrammen „Digitales Klassenzimmer“, „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ und „Sonderbudget Leihgeräte Schüler“ abgerufen. 
Die Antragstellung aus dem Förderprogramm „digitale Bildungsinfrastruktur (dBIR)“ steht noch aus. 
Mit dBIR gefördert werden u.a. Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden inkl. der WLAN-Infrastruktur, Beschaffung und Bereitstellung von digitalen Arbeitsgeräten und Anzeige- und Interaktionsgeräten, schulgebundene mobile Endgeräte (in begrenztem Umfang) sowie Maßnahmen zur Schaffung regionaler Infrastruktur.

Der Höchstbetrag zur Förderung der IT-Ausstattung für die Poinger Grundschulen sowie die Mittelschule beläuft sich auf 437.302 EUR.
Die Antragstellung muss bis 30.06.2022 erfolgen; der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.

Die für die Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen (Medienkonzept in Abstimmung mit den Schulen, Maßnahmenplanung, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan, Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support) wurden erarbeitet.

Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden auf der Basis der vorliegenden Medienkonzepte der Schulen sowie unter Zugrundelegung der Ist-Ausstattung identifiziert und sind in den Jahren 2022 bis 2024 geplant:

alle Schulen:
Ersatz für abgekündigte Unterrichtssoftware, Lern-Apps für Tablets

Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule:
flächendeckende Bereitstellung von WLAN, Maßnahmen aktive Netzwerkkomponenten nach Herstellung Glasfaseranschluss, Modernisierung und technische Neukonzeption der Präsentationstechnik und der Lehrerarbeitsplätze in 10 Fachräumen sowie 18 Klassenräumen der Mittelschule, Ersatzbeschaffung IT-Ausstattung in den Klassenzimmern der Grundschule (Lehrer-AP, Präsentationstechnik), Ausstattung der Schulküche mit Schülerarbeitsplätzen, Einrichtung eines weiteren (dritten) IT-Unterrichtsraumes, Bereitstellung von drei Tabletklassen, Ersatzbeschaffung Arbeitsplätze Lehrerzimmer, Erweiterung Telekommunikationsanlage, Beschaffung von Druckern zur gemeinsamen Nutzung in den Klassenbereichen, Ersatzbeschaffung zentraler Netzwerkkomponenten (Server, Schulfilter)

Grundschule am Bergfeld:
flächendeckende Bereitstellung von WLAN, Maßnahmen an aktiven Netzwerkkomponenten nach Herstellung Glasfaseranschluss, Bereitstellung einer Tabletklasse, Ersatzbeschaffung IT-Ausstattung in den Klassenzimmern (Lehrer-AP, Präsentationstechnik), Beschaffung von Druckern für weitere Gruppenräume, Ersatzbeschaffung zentraler Netzwerkkomponenten (Server, Schulfilter)

Grundschule an der Karl-Sittler-Straße:
Bereitstellung von drei Tabletklassen, Lehrerarbeitsplätze in Fachräumen

Die beiden neu errichteten Schulgebäude Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (Inbetriebnahme im Jahr 2020) sowie Grundschule am Bergfeld tragen bereits in hohem Maße dem Anspruch der Förderung der Kinder in ihrer Medienkompetenz Rechnung und ermöglichen den Einsatz zeitgemäßer neuer Medien im Unterricht. Gleichwohl stehen in den Jahren 2023 und 2024 die ersten Ersatzbeschaffungen der IT-Ausstattung in der Grundschule am Bergfeld (Inbetriebnahme 2017) auf der Agenda.

Nicht alle genannten bzw. geplanten Maßnahmen sind (vollumfänglich) förderfähig; s. dazu „Finanzielle Auswirkungen“.

Beschlussvorschlag

Der Durchführung der im Sachvortrag dargestellten Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Bildungsinfrastruktur wird zugestimmt; die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen 2023 und 2024 in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
Der Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm „Digitale Bildungsinfrastruktur“ soll unter Beantragung des Förderhöchstbetrages in Höhe von 437.302 EUR gestellt werden. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamt-Investitionssumme für die geplanten Maßnahmen an den drei Schulstandorten in den Jahren 2022 bis 2024 liegt bei ca. 800.000 EUR. Davon wären Maßnahmen in einem Kostenumfang von ca. 700.000 EUR grundsätzlich förderfähig. 
Die Förderrate liegt bei bis zu 90 %, jedoch maximal bei 437.302 EUR für den Schulsachaufwandsträger Gemeinde Poing (Förderhöchstbetrag).
Werden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt, so liegt der Finanzierungsanteil der Gemeinde nach Abzug der staatlichen Förderungen bei gut 360.000 EUR. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Durchführung der im Sachvortrag dargestellten Maßnahmen zur Schaffung einer digitalen Bildungsinfrastruktur wird zugestimmt; die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen 2023 und 2024 in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
Der Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm „Digitale Bildungsinfrastruktur“ soll unter Beantragung des Förderhöchstbetrages in Höhe von 437.302 EUR gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Leistungslaufbahngesetzes; Weiterbildung der Beamten der 3. Qualifikationsebene

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zum 01.01.2011 ist das Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern in Kraft getreten. Durch den Verzicht auf die 4 Laufbahngruppen zugunsten einer einzigen Leistungslaufbahn haben sich die bisherigen Aufstiegsverfahren verändert. Seit 01.01.2012 wurde mit der modularen Qualifizierung nach Art. 20 Leistungslaufbahngesetzt (LlbG) begonnen.

Aus gegebenen Anlass ist die Festlegung auf ein Konzept zur Weiterbildung der Beamtinnen und Beamten der 3. Qualifikationsebene (3. QE, ehemals gehobener Dienst) erforderlich. Die Zuständigkeit obliegt hier dem Gemeinderat als oberste Dienstbehörde. 

Im Rahmen der Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung (ModQV) können oberste Dienstbehörden selbständig Konzepte der modularen Qualifizierung erstellen oder auf vorhandene zurückgreifen. 

Im kommunalen Bereich stehen für die Umsetzung folgende Möglichkeiten zur Auswahl: 

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Poing erstellt für seine Beamtinnen und Beamten ein eigenes Konzept der modularen Qualifizierung. Dieses unterliegt der Genehmigung durch den Landespersonalausschuss (Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG). 

2.        Der Gemeinderat der Gemeinde Poing übernimmt das Konzept der modularen Qualifizierung einer anderen obersten Dienstbehörde und bildet nach diesem System aus. Auch dies unterliegt der Genehmigung durch den Landespersonalausschuss (LPA). 

3.        Der Gemeinderat erstellt kein eigenes Konzept. Die modulare Qualifizierung erfolgt von einer anderen obersten Dienstbehörde oder einer anderen Ernennungsbehörde nach deren genehmigten Konzept. Voraussetzung ist, dass die aufnehmende Behörde zustimmt und die modulare Qualifizierung insgesamt nach deren Konzept durchlaufen wird. Als aufnehmende oberste Dienstbehörde kommen auch öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen mit Dienstherreneigenschaft, wie z. B. die Bayerische Verwaltungsschule, in Betracht. Eine Genehmigung durch den Landespersonalausschuss ist nicht erforderlich.

Aufgrund der bisher mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) gemachten Erfahrungen schlägt die Personalverwaltung vor, die Beamtinnen und Beamten nach dem Konzept der BVS weiter zu qualifizieren.

Die Modulare Qualifizierung für Ämter der 4. QE über die BVS besteht aus folgenden Themenblöcken:

Modul 1: 
„Staats- und Europarecht“ und „Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht“

Modul 2: 
„Personalmanagement“ und „Finanzmanagement“

Modul 3: Auswahl von 2 Seminaren zu den Themen:
„Führungskompetenz f. Einsteiger“ / „Führungskompetenz f. Fortgeschrittene“
„Personal- u. Teamentwicklung“
„Projektmanagement“
„Controlling und Organisation“

Modul 4: 
„Rechtsanwendung i. d. kommunalen Praxis“ / „Rechtsanwendung i. d. Verwaltungspraxis“

Insgesamt werden für den Besuch der Seminare zu den jeweiligen Themenblöcken insgesamt ca. 20 Arbeitstage aufgewendet. Zwischen dem Beginn der ersten Maßnahme und der Prüfung am Ende der letzten Maßnahme muss mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. Am Ende wird die Qualifizierung mit einer Prüfung vor einer von der BVS eingesetzten Prüfungskommission abgeschlossen. 

Für die Zulassung zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 gelten die folgenden Mindestvoraussetzungen:

  1. Positiver Feststellungsvermerk in der letzten periodischen Beurteilung
  2. Bei Beginn der Maßnahme ist mindestens die Besoldungsgruppe A 11 erreicht
  3. Bei Besuch des Moduls 4 ist der Beamte in der Besoldungsgruppe A 13 eingestuft
  4. Beschluss der obersten Dienstbehörde zur Teilnahme an der modularen Qualifizierung der BVS

Die Zulassung zur modularen Qualifizierung der 3. Qualifikationsebene wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.02.2015 auf den ersten Bürgermeister mit der Maßgabe übertragen, dass ein dienstliches Interesse an der Weiterbildung bestehen muss. Damit ist es gerechtfertigt, die Teilnahme an den Seminaren durch Dienstbefreiung zu ermöglichen und die Kosten für die Qualifizierung zu übernehmen. Das gleiche Vorgehen wird für die modulare Qualifizierung der 4. Qualifikationsebene vorgeschlagen. 

Beschlussvorschlag

Beamtinnen und Beamte der Gemeinde Poing der 3. QE werden für Ämter der 4. QE nach dem Konzept der Bayerischen Verwaltungsschule entsprechend modular qualifiziert. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing kann selbständig bestimmen, welche Beamtinnen und Beamte an der modularen Qualifizierung teilnehmen dürfen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Teilnahme an den gesamten Themenblöcken fallen Seminargebühren in Höhe von rund 4.300 € und der Aufwand für die Freistellung der Beamten an. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Beamtinnen und Beamte der Gemeinde Poing der 3. QE werden für Ämter der 4. QE nach dem Konzept der Bayerischen Verwaltungsschule entsprechend modular qualifiziert. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Poing kann selbständig bestimmen, welche Beamtinnen und Beamte an der modularen Qualifizierung teilnehmen dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.; Bestellung des/der stellvertretenden Vorsitzende/n und von drei weiteren Vorstandsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö 4

Sachverhalt

 Der Volkshochschule Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. besteht aus folgenden Gemeinden mit insgesamt 18 Vorstandsmitgliedern:

Vaterstetten                   7 Sitze
Poing                        4 Sitze        
Zorneding                3 Sitze
Grasbrunn                2 Sitze
Anzing                 1 Sitz
Pliening                1 Sitz

sowie dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten (ohne Stimmrecht).

Gemäß des § 11 Absatz 1 der Satzung des Volkhochschule Vaterstetten e.V. werden die/der stellvertretende Vorsitzende und drei weitere ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von der Gemeinde Poing bestellt. 

Der Gemeinderat hatte am 12.05.2020 / 11.11.2021 folgende Vorstandsmitglieder bestellt:

Stellvertretender Vorsitzender:         Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Weitere Vorstandsmitglieder:         Frau Cornelia Gütlich
                                       Frau Sieglinde Pehl
                                       Herr Wolfgang Spieth                 

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren, beginnend zum 01.05. des Jahres, berufen. Die Amtsperiode der bisherigen Vorstandsmitglieder endet zum 30.04.2022.

Durch den Gemeinderat sind ab 01.05.2022 die Vorstandsmitglieder neu zu bestellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bestellt als stellvertretenden Vorsitzenden des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Thomas Stark, Erster Bürgermeister

  2. Der Gemeinderat bestellt als weitere drei Vorstandsmitglieder des Volkshochschule Vaterstetten -Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Sieglinde Pehl
    Wolfgang Spieth
    Christina Tarnikas

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestellt als stellvertretenden Vorsitzenden des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Thomas Stark, Erster Bürgermeister

  2. Der Gemeinderat bestellt als weitere drei Vorstandsmitglieder des Volkshochschule Vaterstetten -Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Sieglinde Pehl
    Wolfgang Spieth
    Christina Tarnikas

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Musikschule Vaterstetten e.V.; Bestellung von zwei Vorstandsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.04.2022 ö 5

Sachverhalt

 Der Musikschule Vaterstetten e.V. besteht aus folgenden Gemeinden mit insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern:

Vaterstetten                   7 Sitze (Vorsitzende und 6 weitere Vorstandsmitglieder)
Poing                        2 Sitze        
Zorneding                2 Sitze (stellv. Vorsitzende und 1 weiteres Vorstandsmitglied)
Grasbrunn                2 Sitze
Anzing                 ohne Stimmrecht
Pliening                ohne Stimmrecht

sowie dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten (ohne Stimmrecht).

Gemäß des § 11 Absatz 1 der Satzung des Musikschule Vaterstetten e.V. werden zwei ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von der Gemeinde Poing bestellt.

Der Gemeinderat hatte am 12.05.2020 folgende Vorstandsmitglieder bestellt:

Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren, beginnend zum 01.05. des Jahres, berufen. Die Amtsperiode der bisherigen Vorstandsmitglieder endet zum 30.04.2022.

Durch den Gemeinderat sind ab 01.05.2022 die Vorstandsmitglieder neu zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt als Vorstandsmitglieder des Musikschule Vaterstetten e.V. folgende Personen:

Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt als Vorstandsmitglieder des Musikschule Vaterstetten e.V. folgende Personen:

Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 00:19 Uhr