Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
informativ
|
1 |
Sachverhalt
Es werden keine Bekanntgaben verlesen.
zum Seitenanfang
2. Ukrainehilfe;
Genehmigung der Spende der Freiwilligen Feuerwehr Poing
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Poing nahm an dem Spendenaufruf des Bayerischen Landesfeuerverbands zu Gunsten der Ukraine teil. Durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Poing wurden im Rahmen eines Konvois ausgesonderte Ausstattungsgegenstände und ein Mehrzweckfahrzeug nach Polen überführt. Das Fahrzeug hatte nur noch einen Restwert von einigen hundert Euro und wäre ohnehin alsbald ersetzt worden. Die Spende erfolgte offiziell an die Feuerwehrschule in Krakau, die die weitere Verteilung in die Ukraine übernahm.
Mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde durch den Bayerischen Gemeindetag zentral abgeklärt, dass unter den hier vorliegenden Bedingungen eine Teilnahme an der Hilfsaktion rechtlich unbedenklich sei.
In diesem Zusammenhang wurde durch das Ministerium gleichwohl empfohlen, das zuständige Kollegialorgan – hier der Haupt- und Finanzausschuss - die Spende bestätigen zu lassen.
Beschlussvorschlag
Die Spende der Freiwilligen Feuerwehr Poing im Rahmen der Ukrainehilfe des Bayerischen Landesfeuerverbands wird genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
Der Gesamtwert aller gespendeten Ausstattungsgegenstände beläuft sich auf ca. 2.000 Euro.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
X nein
Beschluss
Die Spende der Freiwilligen Feuerwehr Poing im Rahmen der Ukrainehilfe des Bayerischen Landesfeuerverbands wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vorberatung zur Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung
für den ruhenden Verkehr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
09.02.2021
|
ö
|
beratend
|
2 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
beratend
|
3 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
25.04.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2017
|
nö
|
beschließend
|
10 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.07.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
02.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.07.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht – ZustV -).
Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Seit 01.01.2018 macht die Gemeinde Poing hiervon für den fließenden Verkehr Gebrauch und hat eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben abgeschlossen.
In der Sitzung vom 09.02.2021 beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Frage, ob eine Erweiterung auf den ruhenden Verkehr vorgenommen werden soll. Ergebnis der Diskussion war eine Zurückstellung und Wiedervorlage durch die Verwaltung in einem Jahr.
Diese kann aktuell Folgendes berichten:
1. Einschätzung der Polizei
Die Gemeinde befragte die Polizeiinspektion Poing um ihre Einschätzung. Diese gab an, selbst 316 Verwarnungen im vergangenen Jahr durchgeführt zu haben und würde einer Einführung positiv gegenüberstehen. Als Schwerpunkte in der Kommune wurden folgende Stellen genannt:
• Das Parken in den Sommermonaten am Bergfeldsee.
• Die Problematik mit den Elterntaxis bei den Schulen, wie z.B. in der Seerosenstraße oder beim Rondell in der Gruber Straße. Insbesondere hier wird aus polizeilicher Sicht ein sehr großer Nutzen der KVÜ gesehen, da durch konsequentes Ahnden eine massive Verbesserung der Parksituation zu erwarten ist.
• Das Parken an Engstellen (z.B. Frühlingstraße, Ahorn-, Buchen-, Eichenweg), wo auch die Feuerwehr an ihre Grenzen stößt.
- Das Problem der Anhänger (länger als 2 Wochen) kann durch den Einsatz der KVÜ in der Bergfeldstraße und Kirchheimer Allee in den Griff bekommen werden.
2. Abfrage bei Nachbargemeinden
In Folge befragte die Gemeinde Poing vergleichbar große Nachbargemeinden, welche die Kommunale Verkehrsüberwachung - KVÜ - für den ruhenden Verkehr bereits eingeführt haben. Die Auswertung ergab ähnliche, aber doch auch sehr verschiedene Problemstellungen. Als wesentlicher Unterschied wurde deutlich, dass in den Gemeinden mit „KVÜ ruhend“ Ortszentren oder Flächengebiete zur Kontrolle (z. B. Parkscheinsystem wie in Markt Schwaben) vorhanden sind. Ähnlich sind Themen wie z. B. abgestellte Anhänger, die ohne Zugfahrzeug über den Zweiwochenzeitraum abgestellt werden oder Behinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge.
Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung in den Hauptzeiten des schulisch bedingten Verkehrs wurde ausdrücklich bei der Befragung einer Vergleichskommune in der Praxis nicht empfohlen. Gleiches gilt für Kontrollen in Wohngebieten ohne Beschwerdelagen.
3. Ortsbefahrung mit dem Dienstleister der Kommunalen Verkehrsüberwachung (NWS)
Insoweit war es geboten, eine umfassende Befahrung des Gemeindegebiets mit dem Dienstleister durchzuführen, um dessen Einschätzung und Bewertung der konkreten Situation zu erhalten. Zu einer üblichen Kontrollzeit wurden u. a. folgende Straßen befahren und die parkenden Fahrzeuge auf Verstöße geprüft:
- Alte Gruber Straße
- Am Hanselbrunn
- Anzinger Straße
- Bahnhofstraße
- Bergstraße (Angelbrechting)
- Bergfeldstraße (auch Bergfeldsee)
- Birkenallee
- Blumenstraße
- Bürgerstraße
- Bürgermeister-Germeier-Straße
- Dahlienstraße
- Dorfstraße (Angelbrechting)
- Eckartstraße
- Endbachweg (auch Friedhof)
- Friedenstraße
- Frühlingsstraße
- Gebrüder-Grimm-Straße (auch Schule)
- Gruber Straße
- Hauptstraße
- Herbststraße
- Hohenstaufenring
- Hohenzollernstraße
- Kampenwandstraße
- Kirchheimer Allee
- Lindacher Straße
- Marktstraße
- Michael-Ende-Straße
- Mitterfeldring
- Neufarner Straße
- Pfarrhofweg
- Poststraße (auch Schule)
- Prielmayrstraße
- Rathausstraße (auch Schule)
- Römerstraße
- Rosenstraße
- Schulstraße
- Seerosenstraße (auch Schule)
- Sultenstraße
- Watzmannstraße
- Westring
- Wildparkstraße
- Wilhelm-Hauff-Straße
- Wittelsbacherstraße
Im Ergebnis konnten keine nennenswerten Verstöße festgestellt werden. Die ca. 5 Verstöße berührten nicht die Verkehrssicherheit, sondern die Ordnung des Verkehrs.
4. Fazit
Für die situationsbezogenen punktuellen Problemstellungen in Poing – z. B. konkrete Behinderung einer Einfahrt – ist das Konzept der Kommunalen Verkehrsüberwachung weder gedacht noch geeignet.
Hier ist für die gewünschte Sofortreaktion die Polizei – ggf. gemeinsam mit dem Ordnungsamt - der geeignete Ansprechpartner. Als Beispiel sei hierfür das verbotswidrige Parken am S-Bahnhof Grub nach der Sperrung der S-Bahnstation Poing im vergangenen Jahr genannt. Dieses Problem konnte in dieser Weise pragmatisch und zeitnah gelöst werden.
Das Ordnungsamt kontrolliert bereits heute die im Gemeindegebiet abgestellten Anhänger ohne Zugfahrzeug und kontaktiert die Halter bei entsprechend überzogener Abstelldauer. Die Anhängersituation in der Kirchheimer Allee und Bergfeldstraße ist mit dieser Vorgehensweise weitestgehend unter Kontrolle. Die Verkehrssicherheit ist bei dieser Thematik regelmäßig nicht berührt, es handelt sich vielmehr um unerlaubte Sondernutzung.
- Zu den Lastkraftwägen im Wohngebiet:
Die Beschwerden, welche z. B. die über Nacht im Wohngebiet parkenden Lkw betreffen, können regelmäßig nur aufgrund von Wahrnehmungen der dort Wohnenden zu den Nachtzeiten wirksam zur Ahndung gebracht werden. Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird den Zeitraum des verbotswidrigen Parkens durch Lkw (Ü 7,5 t) in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in der Regel nicht abgedeckt.
- Zu den Elterntaxis (siehe oben)
Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung in den Hauptzeiten des schulisch bedingten Verkehrs wurde ausdrücklich bei der Befragung einer Vergleichskommune in der Praxis nicht empfohlen.
- Zur Kontrolle in Wohngebieten ohne Beschwerdelagen (siehe oben)
Der Einsatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung zur Kontrolle in Wohngebieten ohne Beschwerdelagen wurde ausdrücklich bei der Befragung einer Vergleichskommune in der Praxis nicht empfohlen.
- Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Effektivität und Effizienz einer Kommunalen Verkehrsüberwachung in Poing deutlich unter den Ergebnissen der befragten Vergleichskommunen liegen würde. Die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung sind wirksam, die Beteiligung der Polizei bei konkret auftretenden Problemlagen alternativlos.
Die Verwaltung empfiehlt daher derzeit (noch) keine Einführung. Sollten sich Faktoren ändern, wäre eine neue Betrachtung sinnvoll und erforderlich.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat wird empfohlen / nicht empfohlen, die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Bereits bei einem niedrigen Wocheneinsatz von nur 5 Stunden ist mit Personalkosten bei der Parkraumüberwachung von mehr als 8.000 Euro jährlich zu rechnen. Hinzu treten Ausgaben im technischen Bereich, im Softwarelizenzbereich, im Fahrtkostenbereich und bei den Fallpauschalen in der Vorgangsbearbeitung. Daneben entstehen Personalkosten in der eigenen Verwaltung. Die Einnahmen werden bereits im Ansatz nicht kostendeckend sein.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
X nein
Beschluss 1
Antrag Gemeinderat Herbert Lanzl:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die uneingeschränkte Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Beschluss 2
Dem Gemeinderat wird empfohlen, eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr im Probebetrieb im Umfang von ca. fünf Wochenstunden für ein Jahr einzuführen. Das Ergebnis ist zunächst zu evaluieren. Daneben soll die Verwaltung wie bisher konzertierte Aktionen mit der Polizeiinspektion Poing durchführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
4. Essenversorgung an den drei kommunalen Schulen;
Kolpingfamilie Poing e.V.
Betriebskostenabrechnung 2020/2021
Personalkostenansatz 2021/2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
|
4 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
28.02.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Der Kolpingfamilie Poing e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde Poing die Essensversorgung für die Schulkinder an der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule und der Grundschule Am Bergfeld. Die pandemiebedingte Übernahme der Essensversorgung der Mittelschüler wurde beibehalten.
Betriebskostenabrechnung 2020/2021:
An der Ausgabestelle in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, Gruber Str. 4 wurden wöchentlich ca. 350 Essen während des Distanzunterrichts und bis zu 850 Essen während des regulären Betriebs ausgegeben.
An der Ausgabestelle in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a wurden wöchentlich ca. 300 Essen während des Distanzunterrichts und bis zu 580 Essen während des regulären Betriebs ausgegeben.
An der Ausgabestelle in der Grundschule Am Bergfeld, Gebrüder-Grimm-Str. 2 wurden wöchentlich ca. 150 Essen während des Distanzunterrichts und bis zu 260 Essen während des regulären Betriebs ausgegeben.
Zur Finanzierung der Mittagsversorgung für das Schuljahr 2020/2021 hat der Gemeinderat dem Träger eine Summe in Höhe von 69.000,00 Euro zur Verfügung gestellt und den Überschuss aus dem Schuljahr 2019/2020 in Höhe von 10.760,94 Euro überlassen.
Der Träger hat den Zuschuss in Höhe von 69.000,00 Euro in voller Höhe beantragt und erhalten.
Die Verwaltung hat die vorgelegte Abrechnung für das Schuljahr 2020/2021, wie auch die kalkulatorischen Personalkosten für das Schuljahr 2021/2022, überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Einnahmen im Schuljahr 2020/2021 gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers sind:
Überschuss aus Vorjahr SJ 2019/2020 10.760,94 Euro
Zuschuss der Gemeinde Poing für das SJ 2020/2021 69.000,00 Euro
Lt. Träger Einnahme der Essenbeiträge SJ 2020/2021 121.714,62 Euro
Gesamteinnahmen im SJ 2020/2021 201.475,26 Euro
Die Ausgaben im Schuljahr 2020/2021 gemäß beiliegender Haushaltsabrechnung des Trägers sind:
Essensversorgung 120.904,40 Euro
Personalkosten gesamt 81.154,64 Euro
Gesamtausgaben im SJ 2020/2021 202.059,04 Euro
Dies ergibt ein Defizit in Höhe von 583,78 Euro
Das Defizit wird vom Träger über die Essensbeiträge für das Schuljahr 2021/2022 ausgeglichen.
Die Betriebskostenabrechnung 2020/2021 wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Für das Schuljahr 2021/2022 rechnet der Träger mit Personalkosten in Höhe von 86.500,00 Euro.
Diese Personalkosten verteilen sich laut Träger wie folgt:
Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule 39.500,00 Euro
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 27.500,00 Euro
Grundschule Am Bergfeld 19.500,00 Euro
Personalkosten gesamt 86.500,00 Euro
Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von 126.000,00 Euro für die Essenversorgung bereitgestellt.
Entsprechend der Kostenkalkulation des Trägers sind diese Mittel für das Schuljahr 2021/2022 ausreichend.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Personalkostenzuschuss für die Mittagsversorgung für alle drei Schulen für das Schuljahr 2021/2022 in Höhe von 87.000,00 Euro zu bewilligen.
Beschlussvorschlag
Für die Mittagsversorgung für alle drei Schulen (Schuljahr 2021/2022) wird ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 87.000,00 Euro bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
HHST 21332.705001 mit einem HH-Ansatz in Höhe von 126.000,00 Euro
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
X nein
Beschluss
Für die Mittagsversorgung für alle drei Schulen (Schuljahr 2021/2022) wird ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 87.000,00 Euro bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Mittagsbetreuung in den drei kommunalen Schulen;
Kolpingfamilie Poing e.V.
Betriebskostenabrechnung 2020/2021
Personalkostenansatz 2021/2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
|
5 |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
28.02.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Der Kolpingfamilie Poing e.V. betreibt im Auftrag der Gemeinde Poing die Mittagsbetreuung für die Grundschulkinder der Anni-Pickert-Grundschule, der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und der Grundschule Am Bergfeld.
Kinder/Personal:
Laut Mitteilung des Trägers wurden im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 244 Grundschulkinder (Stand Oktober 2021) betreut. Davon sind ca. 1/3 der Grundschulkinder aus den Jahrgangsstufen 3 und 4. Die anderen 2/3 der Grundschulkinder sind aus den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, hat der Träger insgesamt 24 Mitarbeiterinnen beschäftigt:
Anni-Pickert-Grundschule 6 Mitarbeiterinnen
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 9 Mitarbeiterinnen
Grundschule Am Bergfeld 9 Mitarbeiterinnen
Die Verwaltung hat die am 20.01.2022 vorgelegte Jahresrechnung des Trägers der Mittagsbetreuung aus dem Schuljahr 2020/2021 überprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Die Einnahmen im Schuljahr 2020/2021 gemäß beiliegender Jahresrechnung des Trägers sind:
Überschuss aus Vorjahr 2019/2020 25.814,95 Euro
Zuschüsse der Gemeinde 2020/2021 190.000,00 Euro
Personalkostenzuschuss der Regierung von Obb. 82.230,00 Euro
Elternbeiträge 82.197,85 Euro
Corona Soforthilfe 27.223,60 Euro
Verwaltungsanteil 14.400,00 Euro
Gesamteinnahmen: 421.866,40 Euro
Die Ausgaben im Schuljahr 2020/2021 gemäß beiliegender Jahresrechnung des Trägers sind:
Personalkosten 422.574,52 Euro
Laufende Kosten Verwaltung 2.044,98 Euro
Laufende Kosten Betreuung 4.490,01 Euro
Gesamtausgaben: 429.109,51 Euro
Daraus ergibt sich folgende Differenz (Einnahmen abzüglich Ausgaben), die sich wie folgt zusammensetzt:
Anni-Pickert-Grundschule 1.224,11 Euro
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 2.479,95 Euro
Grundschule am Bergfeld 3.539,05 Euro
Gesamtdifferenz: 7.243,11 Euro
Die entstandene Gesamtdifferenz in Höhe von 7.243,11 Euro für das Schuljahr 2020/2021 soll über den freiwilligen kommunalen Elternbeitragsersatz (siehe TOP 5) ausgeglichen werden.
Die Betriebskostenabrechnung 2020/2021 wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Für das Schuljahr 2021/2022 rechnet/plant der Träger mit einem potentiellen Defizit der Personalkosten in Höhe von 223.403,00 Euro.
Das Defizit verteilt sich laut Träger wie folgt:
Anni-Pickert-Grundschule 59.779,00 Euro
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße 95.521,00 Euro
Grundschule am Bergfeld 68.103,00 Euro
Gesamt 223.403,00 Euro
Die Personalkosten der Mittagsbetreuung werden durch die Elternbeiträge und die Personalkostenzuschüsse der Regierung von Oberbayern nicht vollständig abgedeckt.
Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von 250.000,00 Euro für die Mittagsbetreuung bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, das voraussichtlich errechnete Defizit hinsichtlich der Mittagsbetreuung für alle drei Grundschulen in Höhe von 224.000,00 Euro zu bewilligen.
Beschlussvorschlag
Das voraussichtliche Defizit hinsichtlich der Mittagsbetreuung für alle drei Schulen (Schuljahr 2021/2022) wird in Höhe von 224.000,00 Euro bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
HHST 21332.705000 mit HH-Ansatz in Höhe von 250.000,00 Euro (Ansatzerhöhung durch Elternbeitragsersatz).
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
X nein
Beschluss
Das voraussichtliche Defizit hinsichtlich der Mittagsbetreuung für alle drei Schulen (Schuljahr 2021/2022) wird in Höhe von 224.000,00 Euro bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Mittagsbetreuung in den drei kommunalen Schulen;
Kolpingfamilie Poing e.V.
Freiwilliger kommunaler Zuschuss als Elternbeitragsersatz
für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.05.2021 beschlossen, wurde der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz für die Kindertagesstätten genehmigt und an die Träger ausbezahlt. In dieser Sitzung wurde der Hinweis gegeben, dass die Mittagsbetreuung ggfs. auch einen Antrag auf Elternbeitragsersatz stellt.
Der Kolpingfamilie Poing e.V. hat am 19.01.2022 einen Antrag auf den freiwilligen kommunalen Elternbeitragsersatz in Höhe von 30 % für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 gestellt. Der Antrag kann im Anhang eingesehen werden.
Aufgrund der zeitweisen staatlichen Schließungen der Schulen und der Mittagsbetreuung und dem damit verbundenen Appell an die Eltern, die Kinderbetreuung möglichst nicht in Anspruch zu nehmen, um die Zahl der Kontakte möglichst gering zu halten, wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus der Elternbeitragsersatz mit den Ministerialschreiben vom 18.03.2021, 28.06.2021 und 24.09.2021 geregelt (Anlage).
Der Ersatz der Elternbeiträge soll einerseits die Eltern finanziell entlasten, wenn sie die Mittagsbetreuung nicht in Anspruch genommen haben oder durch Schließung nicht nehmen konnten, sowie anderseits dem Träger der Mittagsbetreuung eine Kompensation bieten, wenn die Betreuung nicht angeboten werden durfte oder nicht wahrgenommen wurde.
Die Gewährung des Ersatzes von Elternbeiträgen aufgrund der Corona-Pandemie wurde mit dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.03.2021 auf die Monate Januar 2021 bis März 2021 festgelegt und mit Schreiben vom 28.06.2021 auf die Monate April 2021 und Mai 2021 verlängert.
Somit beläuft sich der zeitliche Rahmen für den Ersatz der Elternbeiträge auf die Monate Januar 2021 bis Mai 2021.
Der Freistaat unterstützt nach oben genannten Ministerialschreiben die Träger der Mittagsbetreuung und übernimmt 70 % des Elternbeitrages, mit max. 48,00 € bzw. 77,00 €.
Die restlichen 30 %, sprich 20,00 € bzw. 33,00 €, können im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung übernommen werden.
Der Träger hat für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Genehmigung des staatlichen Elternbeitragsersatzes gestellt.
Der staatliche Elternbeitragsersatz wurde, wie folgt, für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 bewilligt:
Anni-Pickert-Grundschule
Beitragsersatz staatlich 70 % 6.309,10 Euro
errechneter kommunaler Anteil 30% 2.703,90 Euro
Grundschule an der Karl-Sittler-Straße
Beitragsersatz staatlich 70 % 8.591,10 Euro
errechneter kommunaler Anteil 30 % 3.681,90 Euro
Grundschule Am Bergfeld
Beitragsersatz staatlich 70 % 14.323,40 Euro
errechneter kommunaler Anteil 30% 6.138,60 Euro
Die Gemeinde Poing leistet durch den freiwilligen Zuschuss einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Kinderbetreuung und unterstützt dadurch den Träger.
Durch die finanzielle Unterstützung der Gemeinde, werden auch die Poinger Eltern finanziell in der Zeit der Pandemie von Januar 2021 bis Mai 2021 entlastet.
Im Haushaltsplan 2022 sind insgesamt Mittel in Höhe von 250.000,00 Euro für die Mittagsbetreuung bereitgestellt. Darin ist auch bereits ein etwaiger Elternbeitragsersatz für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021 berücksichtigt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Übernahme des kommunalen freiwilligen Anteils von 30 % des Elternbeitragsersatzes in der Gesamtsumme von 12.524,40 Euro für alle drei Grundschulen zu bewilligen.
Beschlussvorschlag
Der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz (30 %) in Höhe von 12.524,40 Euro für die Leistung der Mittagsbetreuung an allen drei Grundschulen durch den Träger Kolpingfamilie Poing e.V., wird für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021, aufgrund der Corona-Pandemie 2021 bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
HHST 21332.705000 nach Abzug des Personalkostenzuschusses verbleiben hier Mittel in Höhe 26.000,00 Euro
Nachrichtlich:
Für die Poinger Kindertagesstätten wurde insgesamt ein staatlicher Elternbeitragsersatz (70 %) in Höhe von 57.540,00 Euro, beantragt. Der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz (30 %) betrug 23.580,00 Euro.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
X nein
Beschluss
Der freiwillige kommunale Elternbeitragsersatz (30 %) in Höhe von 12.524,40 Euro für die Leistung der Mittagsbetreuung an allen drei Grundschulen durch den Träger Kolpingfamilie Poing e.V., wird für die Monate Januar 2021 bis Mai 2021, aufgrund der Corona-Pandemie 2021 bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2022 10:59 Uhr