Datum: 02.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:33 Uhr bis 22:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Verkaufshütte am Pavillon im Sport- und Erholungszentrum
1.2 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Nachtrag Baugrubenverbau, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
1.3 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Kosten für geänderten Energiestandard und Vergrößerung PV-Anlage
1.4 Bebauungsplan Nr. 51.6 für die Ortsmitte Poing-Süd Antrag auf Freistellung gemäß § 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Bahnstrecke München-Ost Pbf - Simbach, Strecken-Nr. 5600 Rücknahme des Antrags auf Freistellung
1.5 Repair-Cafe am Samstag, 23.07.2022 am Marktplatz im Rahmen des Poinger Klimatags
1.6 Information weitere Online-Services auf der gemeindlichen Website verfügbar
2 Schulentwicklung; Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Anni-Pickert-Grundschule ab dem Schuljahr 2022/2023
3 Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1); Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges
4 Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben und Vertrag mit der Firma NWS
5 Eisenbahnüberführung neue Ortsmitte; Begrünung Nordseite (BA 2) Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1
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1.1. Verkaufshütte am Pavillon im Sport- und Erholungszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Auf Antrag des ersten Vorsitzenden des TSV Poing, Marco Reischl, soll eine Verkaufshütte für die Heimspiele der 1. und 2. Herrenmannschaft des TSV Poing aufgestellt werden.

Diesem Antrag wurde in Abstimmung mit Herrn Matzner, dem Pächter des Wirtshauses „Poinger Einkehr“, und der Gemeindeverwaltung stattgegeben.

Die Verkaufshütte wurde am 04.05.2022 durch den Baubetriebshof auf der Freifläche vor dem Pavillon aufgestellt. Die Hütte ist mit einem Elektroanschluss versehen und kann ab sofort genutzt werden.

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1.2. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Nachtrag Baugrubenverbau, Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Auftrag für die Leistungen der Tragwerksplanung wird an das Büro AJG Ingenieure GmbH, 81829 München gem. Angebot vom 11.07.2019 auf Grundlage der HOAI vergeben. […]

Dem Gemeinderat wird folgender als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO erteilter Nachtragsauftrag zur Kenntnis geben:

Im Januar bis März 2020 wurden durch das Büro TBU Geotechnik GmbH Grundwasserstands-messungen durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Grundwasserhöhen zwischen 507,65 m über NN und 507,93 m über NN gemessen. Die Grundwasserschwankung mit Messzeitraum betrug auf dem Baufeld 28 cm. Es lagen durchwegs Niedrigwasserverhältnisse vor, Tendenz fallend.  
Gemäß Stellungnahme des Büros TBU Geotechnik GmbH wäre bei Vorherrschen von Niedrigwasserverhältnissen beziehungsweise mittleren Grundwasserständen keine Bauwasserhaltung erforderlich. Sollten höhere Grundwasserstände vorherrschen, empfiehlt der Bodengutachter eine möglichst wasserdichte Umschließung der Baugrube mit in die bindigen Moränenböden reichenden Spundwänden. 

Die Grundwasserstände sollten in Rücksprache mit dem Büro TBU Geotechnik GmbH während der Entwurfsplanung weiterhin beobachtet werden. Im August 2021 wurde im Baugebiet des neuen Schwimmbads ein Grundwasserstand in Höhe von 508,09 m über NN gemessen. Zudem waren im Jahr 2021 etliche allgemeine Hochwasserereignisse zu verzeichnen, sodass die fallende Tendenz des Grundwassers nicht mehr bestätigt werden konnte.  

Zusätzlich wurde die Dicke der Bodenplatte im kritischen Bereich der Technik durch Anforderungen der HLS-Planung von 45cm auf 80cm verstärkt, sodass sich der Eingriff in die voraussichtlich grundwasserführende Schicht um 35cm erhöht.

Aufgrund der vorgenannten planerischen Änderungen in der Entwurfsplanung sowie den neuen Erkenntnissen aus den Grundwassermessungen ist es zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung deutlich riskanter geworden, zur Bauzeit einen Wasserstand anzutreffen, der eine Baugrube ohne Wasserhaltung möglich macht.

Die zu beachtende Bemessungshöhe Wasser wurde deshalb für die Abdichtung, Baugrube und Gründung auf 510,30 m über NN als Planungsgrundlage festgelegt. Resultierend aus dieser Festlegung war kurzfristig eine Baugrubenumschließung zu planen, welche ebenfalls in der Kostenberechnung und der Terminplanung zu berücksichtigen war.

Gemäß ursprünglicher Terminplanung war die Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat der Gemeinde Poing für den 14.10.2021 vorgesehen. Da die neuen Erkenntnisse zur Bauwasserhaltung erst im August 2021 in der Planung berücksichtigt werden konnten, war eine möglichst zeitnahe Beauftragung der Planung der Baugrubenumschließung, speziell hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kosten in der Kostenberechnung, erforderlich.
Um die Terminschiene nicht zu gefährden, wurde die Planung der Baugrubenumschließung als Nachtragsangebot bei dem beauftragten Tragwerksplaner AJG Ingenieure GmbH angefragt. Mit Angebot vom 19.08.2021 wurden durch AJG Ingenieure GmbH die nachfolgenden Planungsleistungen angeboten:

• Objektplanung Ingenieurbauwerk „Baugrubenverbau“ mit Örtlicher Bauüberwachung
• Tragwerksplanung für den Verbau als Ergänzung der bereits vorliegenden 
Tragwerksplanung des Gebäudes

Die Planungsleistungen wurden aufgrund der Dringlichkeit vorab dem Grunde nach beauftragt und bereits teilweise erbracht.
Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Honorar des geprüften Nachtragsangebots beläuft sich vorläufig auf 45.997,36 € netto für die Objektplanung und örtliche Bauüberwachung sowie 33.464,81 € netto für die Tragwerksplanung des Verbaus, insgesamt also 79.462,17 € netto bzw. 94.559,98 € brutto.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der freigegebenen Kostenberechnung.

Die Summe des bisher erteilten Auftrages beträgt 216.631,28 € netto. Die Summe der bisherigen Änderungen beträgt 0,00 Euro. Die Summe der neuen Gesamtvergütung entspricht mit der 1. Nachtragsvereinbarung 296.093,45 € netto bzw. 352.351,20 € brutto.

Die Mehrkosten sind im Rahmen der am 20.01.2022 genehmigten Kostenberechnung abgedeckt. Nachdem keine wirtschaftlichen und technischen Gründe dagegen sprachen, wurde der Nachtrag für die Objektplanung Ingenieurbauwerk „Baugrubenverbau“ mit Örtlicher Bauüberwachung und die Tragwerksplanung für den Verbau an das Büro AJG Ingenieure GmbH aus München vergeben.

Die Vergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Planungsablauf als Eilgeschäft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       ja
       nein

Begründung:

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1.3. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Kosten für geänderten Energiestandard und Vergrößerung PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2019 beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.02.2022 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2019 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Auftrag für die Leistungen der Tragwerksplanung wird an das Büro AJG Ingenieure GmbH, 81829 München gem. Angebot vom 11.07.2019 auf Grundlage der HOAI vergeben. […]

Dem Gemeinderat wird folgender als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO erteilter Nachtragsauftrag zur Kenntnis geben:

Im Januar bis März 2020 wurden durch das Büro TBU Geotechnik GmbH Grundwasserstands-messungen durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Grundwasserhöhen zwischen 507,65 m über NN und 507,93 m über NN gemessen. Die Grundwasserschwankung mit Messzeitraum betrug auf dem Baufeld 28 cm. Es lagen durchwegs Niedrigwasserverhältnisse vor, Tendenz fallend.  
Gemäß Stellungnahme des Büros TBU Geotechnik GmbH wäre bei Vorherrschen von Niedrigwasserverhältnissen beziehungsweise mittleren Grundwasserständen keine Bauwasserhaltung erforderlich. Sollten höhere Grundwasserstände vorherrschen, empfiehlt der Bodengutachter eine möglichst wasserdichte Umschließung der Baugrube mit in die bindigen Moränenböden reichenden Spundwänden. 

Die Grundwasserstände sollten in Rücksprache mit dem Büro TBU Geotechnik GmbH während der Entwurfsplanung weiterhin beobachtet werden. Im August 2021 wurde im Baugebiet des neuen Schwimmbads ein Grundwasserstand in Höhe von 508,09 m über NN gemessen. Zudem waren im Jahr 2021 etliche allgemeine Hochwasserereignisse zu verzeichnen, sodass die fallende Tendenz des Grundwassers nicht mehr bestätigt werden konnte.  

Zusätzlich wurde die Dicke der Bodenplatte im kritischen Bereich der Technik durch Anforderungen der HLS-Planung von 45cm auf 80cm verstärkt, sodass sich der Eingriff in die voraussichtlich grundwasserführende Schicht um 35cm erhöht.

Aufgrund der vorgenannten planerischen Änderungen in der Entwurfsplanung sowie den neuen Erkenntnissen aus den Grundwassermessungen ist es zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung deutlich riskanter geworden, zur Bauzeit einen Wasserstand anzutreffen, der eine Baugrube ohne Wasserhaltung möglich macht.

Die zu beachtende Bemessungshöhe Wasser wurde deshalb für die Abdichtung, Baugrube und Gründung auf 510,30 m über NN als Planungsgrundlage festgelegt. Resultierend aus dieser Festlegung war kurzfristig eine Baugrubenumschließung zu planen, welche ebenfalls in der Kostenberechnung und der Terminplanung zu berücksichtigen war.

Gemäß ursprünglicher Terminplanung war die Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat der Gemeinde Poing für den 14.10.2021 vorgesehen. Da die neuen Erkenntnisse zur Bauwasserhaltung erst im August 2021 in der Planung berücksichtigt werden konnten, war eine möglichst zeitnahe Beauftragung der Planung der Baugrubenumschließung, speziell hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kosten in der Kostenberechnung, erforderlich.
Um die Terminschiene nicht zu gefährden, wurde die Planung der Baugrubenumschließung als Nachtragsangebot bei dem beauftragten Tragwerksplaner AJG Ingenieure GmbH angefragt. Mit Angebot vom 19.08.2021 wurden durch AJG Ingenieure GmbH die nachfolgenden Planungsleistungen angeboten:

• Objektplanung Ingenieurbauwerk „Baugrubenverbau“ mit Örtlicher Bauüberwachung
• Tragwerksplanung für den Verbau als Ergänzung der bereits vorliegenden 
Tragwerksplanung des Gebäudes

Die Planungsleistungen wurden aufgrund der Dringlichkeit vorab dem Grunde nach beauftragt und bereits teilweise erbracht.
Die Prüfung hinsichtlich der Höhe der damit verbundenen Forderungen wurde nun abgeschlossen. Das Honorar des geprüften Nachtragsangebots beläuft sich vorläufig auf 45.997,36 € netto für die Objektplanung und örtliche Bauüberwachung sowie 33.464,81 € netto für die Tragwerksplanung des Verbaus, insgesamt also 79.462,17 € netto bzw. 94.559,98 € brutto.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der freigegebenen Kostenberechnung.

Die Summe des bisher erteilten Auftrages beträgt 216.631,28 € netto. Die Summe der bisherigen Änderungen beträgt 0,00 Euro. Die Summe der neuen Gesamtvergütung entspricht mit der 1. Nachtragsvereinbarung 296.093,45 € netto bzw. 352.351,20 € brutto.

Die Mehrkosten sind im Rahmen der am 20.01.2022 genehmigten Kostenberechnung abgedeckt. Nachdem keine wirtschaftlichen und technischen Gründe dagegen sprachen, wurde der Nachtrag für die Objektplanung Ingenieurbauwerk „Baugrubenverbau“ mit Örtlicher Bauüberwachung und die Tragwerksplanung für den Verbau an das Büro AJG Ingenieure GmbH aus München vergeben.

Die Vergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Planungsablauf als Eilgeschäft.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       ja
       nein

Begründung:

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1.4. Bebauungsplan Nr. 51.6 für die Ortsmitte Poing-Süd Antrag auf Freistellung gemäß § 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Bahnstrecke München-Ost Pbf - Simbach, Strecken-Nr. 5600 Rücknahme des Antrags auf Freistellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2022 angekündigt, fanden zu diesem Thema noch Gespräche statt, die allerdings zu keinem anderen Ergebnis führten.

Die DB Netz AG bleibt bei ihrer Stellungnahme vom 25.01.2022, dass langfristig ein Verkehrsbedürfnis für die DB-eigenen Flächen für die ABS 38 besteht.

Zur Vermeidung einer kostenpflichtigen Ablehnung des Freistellungsantrages wurde dieser mit Schreiben vom 01.06.2022 zurückgezogen.

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1.5. Repair-Cafe am Samstag, 23.07.2022 am Marktplatz im Rahmen des Poinger Klimatags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Durchführung des nächsten Repair-Cafes ist für Samstag, 23.07.2022, auf dem Marktplatz im Rahmen des Poinger Klimatags geplant.

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1.6. Information weitere Online-Services auf der gemeindlichen Website verfügbar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Auf den gemeindlichen Websites wurden weitere Online-Services zur Verfügung gestellt.
 
Neben den bereits bisher verfügbaren Service-Angeboten wird ab sofort u.a. die Möglichkeit der 
  • online-Beantragung und Bezahlung von Personenstandsurkunden 
(Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden)
  • Gewerbean-, um-, und abmeldung sowie 
  • Services aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
(u.a. Veranstaltungsanzeige, Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung, Schwerbehindertenparkausweis....) 
angeboten. 

Des Weiteren kann der Leserausweis für die Gemeindebücherei online beantragt werden. 

Für Ferienveranstaltungen wurde die Möglichkeit der Online-Bezahlung angebunden.

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2. Schulentwicklung; Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Anni-Pickert-Grundschule ab dem Schuljahr 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der bilinguale Ganztagszweig wurde erfolgreich im Schuljahr 2006/2007 in der Grundschule der Anni-Pickert-Schule eingeführt. Der bilinguale Unterricht ist ein Herausstellungsmerkmal für diesen Schulstandort. 
Bisher konnte für jedes Schuljahr ein entsprechender Zug gebildet werden. 

Nach Rücksprache mit der Schulleitung und Überprüfung der Schülerzahlen anhand der 5-Jahres-Schülerstatistik für das kommende Schuljahr wurde ersichtlich, dass die Schülerzahlen im Grundschulbereich bei der Anni-Pickert-Grundschule sinken. Laut Mitteilung der Schulleitung/stellv. Schulleitung vom 18.03.2022 sind insgesamt 12 Anmeldungen für den gebundenen Ganztag eingegangen, so dass für das Schuljahr 2022/2023 keine gebundene Klasse gebildet werden kann. 

Das bilinguale Angebot soll als Halbtagsklasse an der Grundschule weitergeführt werden, derzeit liegen für diese Klasse 27 Anmeldungen vor.
Auf Wunsch der Schulleitung soll zusätzlich eine offene Ganztagsschule im Grundschulbereich ab Schuljahr 2022/2023 angeboten werden. Die Förderrichtlinie zur offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich vom 30.03.2020 ist maßgeblich. 

Ein entsprechender Förderantrag mit einer pädagogischen Rahmenkonzeption, abgestimmt mit dem Kooperationspartner, Schulleitung und Sachaufwandsträger, ist Grundvoraussetzung. Der Antrag wurde seitens der stellvertretenden Schulleitung vorbereitet und am 08.04.2022 per E-Mail an die Verwaltung zur Prüfung eingereicht. 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der jeweilige Schulsachaufwandsträger ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Betreuungsangebot für das gesamte Gemeindegebiet vorhalten soll. Gemäß § 24 SGB VIII soll eine schulnahe Betreuung angeboten werden, in welcher Form ist nicht festgelegt. 

Bei der Einführung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Anni-Pickert-Schule ist ebenfalls zu beachten, dass parallel die Mittagsbetreuung im gleichen Schulbereich förder-schädlich ist und somit nicht beides vor Ort angeboten werden darf.

Die bestehenden Betreuungsverhältnisse für alle Schülerinnen und Schüler müssen bei Einführung einer offenen Ganztagsschule, bei weiterbestehenden Betreuungsbedarf, übergeleitet werden. 

Um eine etwaige Umwandlung und Überleitung der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu prüfen und abzustimmen, fand am 13.04.2022 mit der Verwaltung und der Kolpingfamilie Poing ein Termin zu diesen Themen statt. Die Kolpingfamilie Poing e.V. teilte mit, dass eine Umwandlung möglich sei und die Verträge mit den Eltern entsprechend übergeleitet werden können.

In der Anlage zur Beschlussvorlage sind die einzelnen Leistungen/Unterschiede von beiden Betreuungsformen nochmals dargestellt.

Des Weiteren erfolgte am 26.04.2022 ein Abstimmungsgespräch zum Thema „Schulentwicklung in Poing und Ganztag“ mit allen drei Grundschulleitungen und dem Ersten Bürgermeister. 
Alle drei Schulleitungen werden ein Ganztagsangebot, insbesondere die flexible Ganztagsbetreuung, beibehalten bzw. ausbauen. Zum Rechtsanspruch und dessen Auswirkungen wird der Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen gesondert informiert.  

Der Elternbeirat wurde seitens der Schulleitung angehört. Die Stellungnahme des Elternbeirates vom 13.05.2022 ist in der Anlage beigefügt. 


Weiterführung des bilingualen gebundenen Ganztags in den Jgst. 2.-4.

Der gebundene Ganztag im Grundschulbereich wurde bisher durch den Kooperationspartner Kinderland Plus gGmbH unterstützt.
Mit Stellungnahme vom 04.05.2022 teilte die Kinderland Plus gGmbH mit, das durch die geplante Einführung der offenen Ganztagsschule der gebundene Ganztag kurz- bzw. mittelfristig an diesem Schulstandort nicht mehr zu halten sei. Durch den Personaleinsatz, dessen Kosten und den klassenabhängigen Fördermitteln entstehe hierdurch auf Dauer ein Defizit, das der Träger Kinderland Plus gGmbH nicht auffangen kann. 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl des Kooperationspartners der jeweiligen Schulleitung allein obliegt. 

Die Weiterführung des gebundenen Ganztages in den Jahrgangsstufen 2.-4. ist daher durch den neuen Kooperationspartner Kolpingfamilie Poing e.V. sicherzustellen. 
Die Kolpingfamilie Poing legte in diesem Zusammenhang am 08.04.2022 ein mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die gebundenen Ganztagsklassen vor. Ein Wechsel des Kooperationspartners ist weder durch den Sachaufwandsträger noch durch die Regierung von Oberbayern genehmigungspflichtig, dieser ist lediglich anzeigepflichtig. 

Die offene Ganztagsschule in der Mittelschule wird von der Kinderland Plus gGmbH als Kooperationspartner weiterhin begleitet. 



Zusätzliche Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler im gebundenen Ganztag/offene Ganztagsschule

Mit Beschluss vom 06.05.2010 wurde einstimmig beschlossen, eine ergänzende Ferienbetreuung für die Ganztagsschülerinnen und -schüler im Schulgebäude der Anni-Pickert-Schule für beide Grundschulen durch den damaligen Kinderland Poing e.V., jetzt Kinderland Plus gGmbH, neben den Horten und der Mittagsbetreuung zusätzlich zu schaffen. 

In diesen Zusammenhang wurde seitens Kinderland Plus gGmbH mitgeteilt, dass die Ferienbetreuung weiterhin durchgeführt wird. 

Abschließend erfolgte am 24.05.2022 ein Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Kooperationspartnern und dem Ersten Bürgermeister in Vorbereitung zur heutigen Gemeinderatssitzung. In diesem Gespräch wurde nochmals der Sachverhalt dargestellt und erläutert, des Weiteren wurde die weitere Vorgehensweise abgestimmt. 


Erweiterung/Ersatzneubau Mensa

Die bisherigen baulichen Planungen hinsichtlich der Erweiterung/Ersatzneubau Mensa werden hiervon nicht berührt. Die schulaufsichtliche Genehmigung für den „Mensabau“ basiert auf den Bestandszahlen sowie den Prognosezahlen der Grundschulkinder (mit einer etwaigen Umsprengelung) der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule und der Grundschulkinder aus dem Sonderpädagogischen Förderzentrum. 
Die Mittagsversorgung ist ebenfalls Bestandteil der offenen Ganztagsschule und wird weiterhin von der Kolpingfamilie Poing e.V. durchgeführt. Die Mittagsversorgung ist jeweils bei den Kurz- oder Langgruppen geplant.
Mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch im Bereich der schulnahen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist der geplante Neubau der Mensa ausreichend.

Die Finanzierung wird wie folgt gegenübergestellt: 



Schuljahr 2022/2023 

gebundener Ganztag
          
                  offene Ganztagsschule

Staatliche Förderung 
  1. Jahrgangsstufe
  2. Jahrgangsstufe
  3. Jahrgangsstufe
  4. Jahrgangsstufe




13.357,00 €
11.586,00 €
7.936,00 €
7.936,00 €

Langgruppen:
40.550,00 €
40.550,00 €
35.140,00 €
35.140,00 €

Kurzgruppen:
1.-4. Jgst. 12.024,00 €

Kommunaler Pflichtanteil*


6.604,00 €/Klasse

Langgruppen:
6.604,00 €/Gruppe
Kurzgruppen:
6.012,00 €/Gruppe

Freiwilliger kommunaler Zuschuss (Poing) 


1.000,00 €/Klasse

Vorschlag Deckelung:
max. 8.500,00 €/Langgruppe

nach Prüfung der Jahresrechnung

Um die offene Ganztagsschule im Grundschulbereich der offenen Ganztagsschule im Mittelschulbereich qualitativ gleichzustellen, soll hier ebenfalls eine zweite Fachkraft für die Hausaufgabenbetreuung in der Kernzeit (nur Langgruppen) zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll bei Bedarf, freitags, eine Betreuungszeit bis 15.30 Uhr angeboten werden. 
Hierfür beantragt die Kolpingfamilie Poing e.V. ebenfalls einen gedeckelten Zuschuss in Höhe von max. 8.500,00 Euro pro Gruppe. 

Ausgaben für die Grundschule mit gebundenen Zweig und Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2021/2022:
kommunaler Pflichtanteil gebundener Ganztag:                         26.416,00 €   (bei 4 Klassen)
freiwilliger komm. Zuschuss gebundener Ganztag:                          4.000,00 €   (bei 4 Klassen)
kommunaler Zuschuss Personalkosten MiBe:                        59.779,00 €   (Vergleich 21/22)

Gesamtausgaben:                                                                        90.195,00 € 


Vorschlag Haushaltsansatz ab 2023 ff. für gebundenen und offenen Zweig insgesamt:
kommunaler Pflichtanteil gebundener Ganztag:                         25.828,00 €  (bei 3 Klassen)
freiwilliger komm. Zuschuss gebundener Ganztag:                     3.000,00 €  (bei 3 Klassen)
Zusätzlich komm. Pflichtanteil offene Ganztagsschule:                 25.232,00 €  (bei 2 LG/2 KG)
Zusätzlich freiwilliger komm. Zuschuss offene Ganztagsschule:          17.000,00 €  (bei 2 LG)

Gesamtausgaben:                                                                        71.060,00 €

In diesen Zusammenhang wurde seitens der Kolpingfamilie Poing mitgeteilt, dass bei Errichtung der offenen Ganztagsschule ein gesonderter Antrag auf einen freiwilligen kommunalen Zuschuss für Spielmaterial, was nicht von der Förderrichtlinie abgedeckt wird, notwendig sein könnte. Nach Rücksprache mit der Kolpingfamilie Poing liegt die geschätzte Höhe bei max. 5.000,00 €. 

Der Antrag auf Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Anni-Pickert-Grund-Schule wurde unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates am 25.05.2022 fristgerecht eingereicht. 

Die Schulleitung und der Kooperationspartner Kolpingfamilie Poing e.V. sind in der heutigen Gemeinderatsitzung anwesend und stehen für Fragen zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagschule im Bereich der Grundschule der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing wird ab dem Schuljahr 2022/2023 mit dem vorgelegten Konzept des Kooperationspartners Kolpingfamilie Poing e.V. erteilt. 

Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von max. 8.500,00 €/pro Gruppe wird ab dem Schuljahr 2022/2023 zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen etwaigen freiwilligen kommunalen Zuschuss bis max. 5.000,00 € ab dem Schuljahr 2022/2023 für Spielmaterial, nach Prüfung der Jahresrechnung, zu bewilligen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel sind für das laufende Schuljahr 2021/2022 auf der HH-Stelle 21300.574003 bereits ausreichend angesetzt. 
Die Haushaltsmittel für das kommende Schuljahr 2022/2023 sind entsprechend dem schulischen Ganztagsangebot einzuplanen bzw. anzupassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

ja, positiv
ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagschule im Bereich der Grundschule der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule Poing wird ab dem Schuljahr 2022/2023 mit dem vorgelegten Konzept des Kooperationspartners Kolpingfamilie Poing e.V. erteilt. 

Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von max. 8.500,00 €/pro Gruppe wird ab dem Schuljahr 2022/2023 zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen etwaigen freiwilligen kommunalen Zuschuss bis max. 5.000,00 € ab dem Schuljahr 2022/2023 für Spielmaterial, nach Prüfung der Jahresrechnung, zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1); Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 28.04.2022 bekanntgegeben, erfolgt heute die Vorstellung der o.g. Machbarkeitsstudie durch das vom Landkreis Ebersberg beauftragte Büro BBI Ingenieure GmbH, Herrn Pritscher.

Im ULV-Ausschuss des Landkreises erfolgte die Vorstellung am 18.05.2022 (mit einem positiven Ergebnis). 

Beschlussvorschlag

Die Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1) zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen

Über die Kostenbeteiligung wird eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Gemeinde Poing geschlossen. Seitens der Gemeinde Poing sind nur die Kosten für den südlichen Geh- und Radweg zu tragen. Die Planungskosten sind im HH-Jahr 2023 zu berücksichtigen, die Baukosten für 2024.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Die Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1) zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Einführung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben und Vertrag mit der Firma NWS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 88 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht – ZustV -). 

Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 88 Abs. 3 Nr. 3 ZustV den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Seit 01.01.2018 macht die Gemeinde Poing hiervon für den fließenden Verkehr Gebrauch und hat eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben abgeschlossen.

In der Sitzung vom 10.05.2022 beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Frage, ob eine Erweiterung auf den ruhenden Verkehr vorgenommen werden soll. Ergebnis der Beratung war dem Gemeinderat zu empfehlen, zunächst eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr im Probebetrieb im Umfang von ca. fünf Wochenstunden für ein Jahr zu beschließen und diesen Zeitraum zunächst zu evaluieren. Daneben soll die Verwaltung (wie bisher) – konzertierte Aktionen – mit der Polizeiinspektion Poing durchführen.

Auf die entsprechenden Sitzungsunterlagen wird verwiesen. 

Sollte sich der Gemeinderat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses anschließen, stehen folgende weitere Schritte an:

  1. Abschluss einer neuen „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz“ mit dem Markt Markt Schwaben. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2023. Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.09.2023 die Vereinbarung gekündigt worden ist. In den Folgejahren verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht binnen einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Jahres gekündigt wird.
  2. Abschluss eines Vertrags für die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS), welcher bis zum 31.12.2023 befristet wird. 
  3. Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg und der Polizeiinspektion Poing.

Ein zeitlich realistischer Start könnte im Spätsommer / Herbst erfolgen. 

Beschlussvorschlag

  1. Eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr wird im Probebetrieb für ein Jahr im Umfang von ca. fünf Wochenstunden eingeführt. Das Ergebnis des Probebetriebs ist durch die Verwaltung zeitgerecht darzustellen. 

  1. Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz“ mit dem Markt Markt Schwaben wird zugestimmt.

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden dabei im erforderlichen und nach genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

       § 2 Nr. 1 Zweckvereinbarung (fließender und ruhender Verkehr)
       § 3 Nr. 1 Zweckvereinbarung (Ordnungswidrigkeitenverfahren)

  1. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrags für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS), welcher bis zum 31.12.2023 befristet wird, ermächtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Bereits bei einem niedrigen Wocheneinsatz von nur 5 Stunden ist mit Personalkosten bei der Parkraumüberwachung von mehr als 8.000 Euro jährlich zu rechnen. Hinzu treten Ausgaben im technischen Bereich, im Softwarelizenzbereich, im Fahrtkostenbereich und bei den Fallpauschalen in der Vorgangsbearbeitung. Daneben entstehen Personalkosten in der eigenen Verwaltung. Die Einnahmen werden nicht kostendeckend sein.

Für die im Jahr 2022 ggf. bereits anfallenden anteiligen Ausgaben sind Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 11000.633001 vorhanden. Für das Jahr 2023 sind entsprechende Haushaltsmittel anzusetzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

  1. Eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr wird im Probebetrieb für ein Jahr im Umfang von ca. fünf Wochenstunden eingeführt. Das Ergebnis des Probebetriebs ist durch die Verwaltung zeitgerecht darzustellen. 

  1. Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz“ mit dem Markt Markt Schwaben wird zugestimmt.

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden dabei im erforderlichen und nach genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

       § 2 Nr. 1 Zweckvereinbarung (fließender und ruhender Verkehr)
       § 3 Nr. 1 Zweckvereinbarung (Ordnungswidrigkeitenverfahren)

  1. Die Verwaltung wird zum Abschluss des Vertrags für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS), welcher bis zum 31.12.2023 befristet wird, ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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5. Eisenbahnüberführung neue Ortsmitte; Begrünung Nordseite (BA 2) Vorstellung und Genehmigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2022 ö informativ 1.8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

1) Die Umsetzung der gestalterischen Verbesserungen soll grundsätzlich stufenweise auch unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der Bahn AG auf Grundlage der Variante 3 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen erfolgen:

Südliche Rampe:
  • Die Absturzsicherung (Bepflanzung mit integriertem Maschendrahtzaun) wird als oberste Priorität umgesetzt. 
  • Die Baumreihe an der Böschung Ost und 
  • die Baumgruppe im Süden wird umgesetzt. 
Von einer farblichen Gestaltung wird derzeit abgesehen.

2) Nördliche Rampe:
Gestaltung der Kiesfläche durch Anlage von Pflanzflächen + Fahrradanlehnbügel (zunächst ohne Rankpflanzen).

3) Nördliche Rampe:
  • Die Pflanzung der Baumgruppe wird zurückgestellt, bis die Prüfung der „Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger“ im Bereich der Bushaltestelle/-aufstellfläche geklärt ist. 
Die schrägen Wände an der Nordseite werden derzeit weder bepflanzt noch farblich gestaltet. Hier wird die Fertigstellung des barrierefreien Ausbaus durch die Bahn AG im Jahr 2021 abgewartet.

Die Begrünungsarbeiten auf der Nordseite im Bereich der Eisenbahnunterführung „Neue Ortsmitte Poing“ müssen noch ausgeführt werden. Die Arbeiten für die barrierefreien Zugänge zu den Bahnsteigen sind abgeschlossen, so dass die Flächen mit den Begrünungsarbeiten fertiggestellt werden können. 

Mit der Entwurfsplanung vom 06.05.2022 hat das Büro Prof. Kagerer den Planungsstand des   BA 2 (Begrünung Nordseite) auf Basis der vom Gemeinderat am 17.09.2020 beschlossenen Variante 3 vorgelegt. Aktuelle Anregungen der Anlieger und Beteiligten sind in die Planung eingeflossen und wurden berücksichtigt. Die aktuelle Planung wird von Frau Wrulich, Büro Prof. Kagerer, vorgestellt.

Die Pflanzung der Baumgruppe hat aufgrund der großzügig freigehaltenen Verkehrsflächen für Fußgänger, Radfahrer und wartende Buspassagiere keinen negativen Einfluss. Ergänzend dazu wurde ein Beschilderungs- und Markierungsvorschlag durch die Verwaltung für die „Alte Gruber Straße“ in Bezug auf das Radverkehrskonzept vorgelegt. Diese Maßnahme war ursprünglich nicht Bestandteil der Planung. Hierfür wurde auch eine gesonderte Kostenermittlung durchgeführt. Vom GR müsste diese Maßnahme zusätzlich beschlossen werden, da sich die Arbeiten außerhalb des ursprünglich festgelegten Baufeldes befinden und die Kosten nicht im damals (GR – Sitzung am 17.09.2020) freigegeben Kostenrahmen enthalten waren. 

Anzumerken ist, dass lt. Planung nun insgesamt ca. 100 Fahrradstellplätze geschaffen werden können – anstatt der ursprünglich angenommenen 74 Stück. Eine gemeinsame Ausführung der Begrünungsarbeiten Nordseite und der zusätzlichen Beschilderungs- und Belagsänderungsarbeiten in der Alten Gruber Straße wären vorteilhaft, da so Kosten gespart werden können.

Die Vorstellung der Planung erfolgt durch das beauftragte Fachplanungsbüro.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Entwurfsplanung vom 06.05.2022 inkl. Kostenberechnung als Grundlage zur Ausführungsplanung und Ausschreibung wird genehmigt.  Ferner sollen die zusätzlichen Arbeiten zur Herstellung einer geordneten Fahrbahnquerung für Fußgänger und Radfahrer und zur Schaffung vernünftiger und geordneter Busaufstellmöglichkeiten im Bereich der „Alten Gruber Straße“ zusammen mit den Begrünungsarbeiten ausgeführt werden. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der vom Gemeinderat beschlossenen Baumaßnahme (Variante 3) wurden in der Sitzung vom 17.09.2020 mit 173.124 Euro (lt. Kostenschätzung) angesetzt. Die Mittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.950000 bereitgestellt. In 2021 wurde der 1. Bauabschnitt der Begrünungsarbeiten ausgeführt und mit dem Rechnungsbetrag in Höhe von 35.700 Euro zuzüglich 819,87 Euro Pflegekosten an die ausführende Fa. Niedermeier vergütet. Ein Restbudget in Höhe von 122.228,26 Euro ist daher für diese Baumaßnahme auf der genannten Haushaltsstelle nach Abzug der Planungsleistungen noch verfügbar. 

Die aktuelle Kostenschätzung der Restmaßnahme ist mit 153.801,55 Euro Brutto angesetzt. Somit benötigen wir für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme unter Berücksichtigung der derzeitigen Preissteigerungen (Material, Energie, usw.) zusätzlich noch rund 31.573,29 Euro (Kostenerhöhung rund 10% der in 2020 geschätzten reinen Baukosten) - zuzüglich Planungs- und Bauleitungskosten für den BA 2 in Höhe von ca. 16.500 Euro.
Sollen die Belagsänderungs- Beschilderungs- und Markierungsarbeiten im Bereich der „Alten Gruber Straße“ für die Querungseinrichtungen und Busaufstellflächen in Verbindung mit der Baumaßnahme hergestellt werden, müssen weitere Mittel in Höhe von Brutto ca. 63.000 Euro bereitgestellt werden. 

Die Finanzierung der in 2022 kassenwirksam werdenden Ausgaben ist mit den derzeit auf HHSt 63000.950000 verfügbaren Mitteln sichergestellt. Die Differenz von ca. 111.000 Euro ist im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2023 anzusetzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

X        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

Die vorgestellte Entwurfsplanung vom 06.05.2022 inkl. Kostenberechnung als Grundlage zur Ausführungsplanung und Ausschreibung wird mit Ausnahme des Baumdreiecks genehmigt. 

Ferner sollen die zusätzlichen Arbeiten zur Herstellung einer geordneten Fahrbahnquerung für Fußgänger und Radfahrer und zur Schaffung vernünftiger und geordneter Busaufstellmöglichkeiten im Bereich der „Alten Gruber Straße“ zusammen mit den Begrünungsarbeiten ausgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 10:52 Uhr