Datum: 21.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 21:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
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ö
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informativ
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Versetzen der Ortstafel auf der EBE 2;
Plieninger Straße in Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
|
ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Ein erneuter Antrag auf Versetzung der Ortstafel auf der Plieninger Straße wurde am 04.05.2022 durch die Verwaltung gestellt.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 21.06.2022 vom Landratsamt Ebersberg wurde die Versetzung der Ortstafel um ca. 300 m nördlich angeordnet. Damit liegt die Zufahrt zum Sportzentrum sowie die Einmündung Rosenstraße nun innerorts und es gilt Tempo 50 km/h.
Die Umsetzung ist bereits erfolgt.
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1.2. Sanierung Lärmschutzwand W1 zwischen Westring und Rosenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
|
ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Die Arbeiten zur Sanierung der Lärmschutzwand entlang der Plieninger Straße aus dem Auftrag vom 21.03.2022 werden ab Montag, den 25.07.2022 von der Fa. Perr aus Riedering ausgeführt.
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1.3. Vorstellung des Umwelt- und Klimaschutzberichts 2021 sowie
Energiebericht der gemeindlichen Liegenschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
|
ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Für die heutige Sitzung war die Vorstellung der o.g. Berichte geplant.
Nachdem noch Daten / Unterlagen sowie personelle Kapazitäten fehlen, erfolgt die Fertigstellung der Berichte bis zur Gemeinderatssitzung am 22.09.2022. Diese GR-Sitzung wird u.U. eine eigene Sitzung nur zum Thema „Klima und Umwelt“.
Dasselbe gilt für den Treibhausgasbericht 2020 des Landkreises Ebersberg.
Ebenso können in dieser Sitzung die Energienutzungspläne (aufgestellt durch die Energieagentur) zu den Themen Windkraft, Freiland-PV-Anlagen und Potential Wärme, oberflächennahe Geothermie vorgestellt werden.
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1.4. PV-Festsetzung in Bauleitplänen und Solarpflicht beim Neubau;
Offener Brief an Ministerpräsident Söder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
|
ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Zorneding hat einen Beschluss gefasst, den Ministerpräsidenten in einem offenen Brief aufzufordern, durch Anpassung der Bayerischen Bauordnung Rechtssicherheit im Hinblick auf eine Solarpflicht bei Neubaugebieten zu schaffen.
Um die Schlagkraft des Briefs zu erhöhen, wurden alle Gemeinden im Landkreis Ebersberg gebeten, sich dem Brief der Gemeinde Zorneding anzuschließen.
Erster Bürgermeister Thomas Stark wird dieses Schreiben mitunterzeichnen.
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1.5. Kindertagesstätten in Poing;
Belegungssituation ab September 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
|
ö
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Kita-Jahr 2021/2022
Der Bedarf hinsichtlich der Betreuungsplätze in Poing konnte in dem vergangenen Kita-Jahr zu 100% gedeckt werden.
Kommendes Kita-Jahr 2022/2023
Im Krippenbereich:
Die Gemeinde hält grundsätzlich insgesamt 346 Krippenplätze vor.
Derzeit können jedoch wegen der Sanierungsarbeiten in der Kirchheimer Allee 19, nur 35 Krippenplätze anstatt 78 Krippenplätze belegt werden. 22 dieser 35 Krippenplätze sind derzeit in die Einrichtung Kinderland Seewinkel ausgelagert. Durch die Auslagerung sind des Weiteren 22 Krippenplätze im Seewinkel bis Ende Dezember 2022 nicht belegbar.
Somit stehen bis Ende Dezember 2022 281 Krippenplätze (zzgl. 6 Notfallplätze) zur Verfügung.
Zum Stand 01.07.2022 sind 274 Krippenplätze ab September 2022 belegt und ca. 10 Kinder befinden sich auf der sog. „Warteliste“, die im laufenden Kita-Jahr (ab Januar 2023) eine Betreuung wünschen und einen Rechtsanspruch haben.
Gemäß der Einwohnerprognose vom Mai 2021 (erstellt vom „büro für räumliche entwicklung“(bre)) liegt der Betreuungsbedarf im Jahr 2022/2023 bei 324 (obere Variante).
Im Kindergartenbereich:
Es stehen insgesamt 920 Kindergartenplätze in Poing zur Verfügung.
Aktuell startet der AWO Kindergarten Blumenstraße 69 im September 2022 nur dreizügig (-29 Plätze). Des Weiteren kann nach heutigem Stand davon ausgegangen werden, dass der Kath. Kindergarten Am Endbachweg zum 01.09.2022 in Betrieb gehen wird. Eine Vollauslastung kann jedoch erst im laufenden Kita-Jahr erfolgen.
Somit können derzeit 891 Kindergartenplätze (zzgl. 39 Notfallplätze) zum September 2022 belegt werden.
Zum Stand 01.07.2022 sind 805 Kindergartenplätze ab September 2022 belegt und ca. 15 Kinder (sog. Krippenwechsler) befinden sich auf der sog. „Warteliste“, die im laufenden Kita-Jahr eine Betreuung wünschen und erhalten werden.
Gemäß der Einwohnerprognose liegt der Bedarf bei 880 (obere Variante) für das Jahr 2022/2023.
Schulnahe Betreuung:
Es stehen derzeit 454 Betreuungsplätze für Grundschulkinder wie folgt zur Verfügung:
im Hortbereich: 253 Plätze (Bedarf +20)
und in der Mittagsbetreuung an zwei Grundschulen 201 Plätze (Vollbelegung)
Diese Plätze sind belegt.
Der Bedarf an der Grundschule Am Bergfeld konnte für 20 Kinder im ersten Durchgang nicht gedeckt werden, da weiterhin an diesem Standort keine schulische Ganztagbetreuung angeboten werden kann, mangels Bedarf. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Hortgruppe durch den Träger Kinderland Plus gGmbH im Schulgebäude der Grundschule Am Bergfeld kann der Bedarf gedeckt werden. Ob diese Notfallgruppe tatsächlich benötigt wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Die Bedarfsprognose bestätigt als obere Variante 255 Plätze für den Hort und 230 Plätze für die Mittagsbetreuung.
Hierzu ist grundsätzlich anzumerken, dass kein Rechtsanspruch auf eine schulnahe Betreuung besteht. Die Gemeinde ist jedoch stets bemüht, jeden Betreuungsbedarf zu erfüllen, auch wenn es nicht immer die Wunscheinrichtung sein kann.
Ganztagsklassen:
An der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße besuchen zum Schuljahr 2022/2023 insgesamt 77 Kinder die gebundenen Ganztagsklassen.
Die Bedarfsprognose ergab 80 Grundschüler in allen Jahrgangsstufen.
In der Anni-Pickert-Grundschule gehen 64 Kinder in die gebundenen Ganztagsklassen
Offene Ganztagsschule an der Anni-Pickert-Grundschule, bisher sind 66 Kinder gemeldet.
In der Offenen Ganztagsschule an der Anni-Pickert-Mittelschule sind derzeit 56 Mittelschüler gemeldet.
Die Bedarfsprognose für das Schuljahr 2022/23 liegt bei 65 Mittelschülern.
An der Grundschule Am Bergfeld wird derzeit kein schulisches Ganztagesangebot eingeführt.
Zusammenfassung:
Der aktuell gemeldete Bedarf an Betreuungsplätzen kann zum Beginn des Kita-Jahres 2022/2023 gedeckt werden.
Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die bereits verlängerten Sanierungsmaßnahmen zum Jahresbeginn 2023 abgeschlossen sein müssen um den etwaigen Zuzug (W7) im Krippenbereich aufzufangen.
In der schulnahen Betreuung, sprich der Mittagsbetreuung und im Hortbereich, schwanken die Zahlen erfahrungsgemäß bis zum Schulbeginn stark.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass in allen Einrichtungen ausreichend Personal vorhanden sein muss.
Die Verwaltung arbeitet derzeit mit dem „bre“ und in Abstimmung mit dem Landkreis Ebersberg an der Fortschreibung der Einwohnerprognose und der Entwicklung von weiteren Arbeitsschritten zur Überprüfung des örtlichen Bedarfs in der Gemeinde Poing.
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1.6. Kindertagesstätten in Poing;
Elternbeitragserhöhung zum September 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.07.2022
|
ö
|
|
1.6 |
Sachverhalt
Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss vom 10.11.2020 vorberaten und in der Gemeinderatsitzung am 26.11.2020 beschlossen, werden die Elternbeiträge analog der Tarifsteigerungen zum Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) entsprechend prozentual angepasst.
Im Mai 2022 erfolgte die letzte Tariferhöhung zum Sozial- und Erziehungsdienst. Daher erfolgt die Anpassung der Elternbeiträge entsprechend zum September 2022 durch die Verwaltung.
Auszug aus der Beitragstabelle:
Der Elternbeitrag für ein Kindergartenplatz mit einer Buchungszeit von 7-8 Stunden täglich erhöht sich um 9,00 Euro monatlich.
Der Elternbeitrag für ein Krippenplatz mit einer Buchungszeit von 6-7 Stunden täglich erhöht sich um 19,00 Euro monatlich.
Ein Hortplatz mit einer täglichen Buchungszeit von 5-6 Stunden um 9,00 Euro.
Die gestaffelte Tabelle der Elternbeiträge ist auf der Homepage der Gemeinde Poing veröffentlicht.
Die Anpassung der Elternbeiträge soll der Personalgewinnung und -qualifizierung zu Gute kommen, um eine fachgerechte Kinderbetreuung weiterhin sicherzustellen.
Die Elternbeiträge in Poing liegen im Vergleich zu den Nachbargemeinden niedriger bzw. gleich hoch.
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2. Eisenbahnüberführung Ortsmitte, Begrünung Nordseite (BA 2);
Ausführung einer Grüninsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.07.2020
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.09.2020
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
02.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.09.2022
|
ö
|
informativ
|
1.8 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
27.10.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.03.2023
|
nö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde am 02.06.2022 einstimmig der Beschluss gefasst, die Begrünungsarbeiten auf der Nordseite (BA 2) auf Basis der Entwurfsplanung vom 06.05.2022 mit Kostenschätzung des Büros Prof. Kagerer auszuführen.
Die Grüninsel in der Asphaltfläche der nördlichen Rampe soll nochmals behandelt und gesondert über die Ausführung entschieden werden. Hierzu wurde am 28.06.2022 um 17.30 Uhr ein Ortstermin mit dem BUA angesetzt, der die markierte Grüninsel vor Ort begutachtete und hinsichtlich etwaiger Einschränkungen und Behinderungen des Personen- und Radverkehrs bei ankommenden und abfahrenden S-Bahnen und Bussen (erhöhte Anzahl von Verkehrsteilnehmer) in diesem Bereich bewertete.
Im Rahmen der Ortseinsicht wurden von den anwesenden Gemeinderäten noch ein paar Änderungsvorschläge eingebracht und die Markierung entsprechend „umgebaut“.
Die Änderungen bezogen sich zum einen auf die Verkürzung der Insellänge auf der Südseite (Nord-Süd-Richtung) um ca. 3,00 m und zum anderen auf eine Verkürzung der nördlichen Seitenlänge auf der Nord-West-Seite um ca. 1,50 m.
Für die Gestaltung der Insel gibt es daher neben der Planung vom 06.05.2022 noch 4 weitere Varianten – also insgesamt 5 Varianten:
Variante 1: Ausführung der Grüninsel gemäß Planung vom 06.05.2022
Variante 2: Verkürzung der Länge in Nord-Süd-Richtung auf der Südseite um ca. 3,00 m
Variante 3: Verkürzung der Nördlichen Seitenlänge auf der Nord-Westseite um ca. 1,50 m
Alle anderen Eckpunkte bleiben bei den Varianten 1 und 2 gleich;
Variante 4: Verkürzungen der Varianten 1+2 zusammengefasst
Variante 5: Grüninsel entfällt
In der heutigen Sitzung soll nun eine Variantenentscheidung getroffen werden.
Beschlussvorschlag
Es wird die Ausführung der Variante 1 / 2 / 3 / 4 / 5 beschlossen
Finanzielle Auswirkungen
Die geschätzten Kosten für die Grüninsel laut Planung vom 06.05.2022 liegen bei rund 9.000 €.
Die Anpassung der Insel gemäß Variante 4 bringt eine Kostenersparnis in Höhe von ca. 2.500 €.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Bei Ausführung der Insel
X ja, positiv
ja, negativ
nein
Beschluss 1
Es wird die Ausführung der Variante 1 beschlossen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 18
Beschluss 2
Es wird die Ausführung der Variante 2 beschlossen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 21
Beschluss 3
Es wird die Ausführung der Variante 3 beschlossen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 15
Beschluss 4
Es wird die Ausführung der Variante 4 beschlossen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 23
Beschluss 5
Es wird die Ausführung der Variante 5 beschlossen. Eine erneute Beurteilung erfolgt nach Anwuchs der beschlossenen Bepflanzung im Nord-Osten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkehrsströme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5
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3. 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld
(IV. Entwicklungsstufe),
Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte
für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr)
und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring";
Entscheidung zum Ausbau Westring
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.03.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
28.10.2021
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.05.2022
|
ö
|
beratend
|
3.3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.06.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
25.04.2023
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
25.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
5.1 |
Bau- und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
07.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2022 wurde das Ergebnis der Anliegerversammlung vorgestellt sowie das Ergebnis der Prüfaufträge aus dieser. Die Pläne vom Ingenieurbüro Niedenzu wurden ins RIS eingestellt, ebenso weitere Ausführungen von Anliegern.
Hier nochmal die Zusammenfassung der Ergebnisse der Prüfaufträge:
Die „Querungshilfe“ Höhe Blumenstraße / Ausgang Kleingartenanlage wird nicht empfohlen.
Es werden ausreichend Wendemöglichkeiten vor den Garagen/Stellplätzen geschaffen, um ein rückwärts ausfahren auf den Westring zu vermeiden.
Im Bereich der Kleingartenanlage (Südostecke) kann eine Lärmschutzwand errichtet werden.
Das Ergebnis der in der Sitzung vorgestellten Prüfung sollte in den Fraktionen beraten werden.
Heute soll die Entscheidung über den Vorentwurf erfolgen.
Beschlussvorschlag
Für die weitere Planung wird die Variante 2 mit den Ergänzungen des Ingenieurbüros Niedenzu vom 30.06.2022 und ggf. folgenden Änderungen / Ergänzungen .................
festgelegt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Für die weitere Planung wird die Variante 2 mit den Ergänzungen des Ingenieurbüros Niedenzu vom 30.06.2022 festgelegt. Die Anregungen der Anwohner sind im Zuge der Ausführungsplanung zu prüfen. Das Ergebnis ist mit den Anliegern abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Kommunales Bussystem Poing-Pliening-Anzing (PPA);
Gestiegene Treibstoffpreise im ÖPNV
Sonderzahlungen an Verkehrsunternehmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die im Gemeindegebiet Poing verkehrenden MVV-Regionalbuslinien werden aktuell ausschließlich mit Diesel betrieben. Die seit dem Ukrainekrieg drastisch gestiegenen Dieselpreise haben die Busunternehmen im Landkreis stark getroffen. Im Vergleich zum März 2022 sind die Dieselpreise zwar kurzzeitig wieder gesunken, haben sich jedoch aktuell auf einem hohen Niveau eingependelt.
Die in den Verträgen mit den im MVV tätigen Verkehrsunternehmen verankerten Preisanpassungsklauseln decken lediglich die zu erwartende Preissteigerungen und Preissenkungen ab. Die aktuellen Entwicklungen sind damit nicht abgedeckt und gehen über die getroffenen vertraglichen Klauseln hinaus.
Die Verbundgesellschaft hat sich mit den Aufgabenträgern ausgetauscht, wie auf die aktuelle Entwicklung reagiert werden könne.
Folgende Rahmenbedingungen wurden für potentielle Sonderzahlungen definiert:
- außervertraglich
- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der Aufgabenträger
- jederzeit widerruflich
- (zunächst) befristet
Die Verkehrsunternehmen müssen bei den Sonderzahlungen gleichbehandelt werden, um Verstöße gegen das Vergaberecht auszuschließen und gegebenenfalls Förderrichtlinien nicht zu verletzen. Eine möglichst unbürokratische, handhabbare Lösung ist anzustreben.
Unter den definierten Rahmenbedingungen wurde folgendes Verfahren durch den MVV vereinbart:
- dem Index 2021 (Durchschnittswert 2021 aktuell in Bearbeitung) werden die aktuellen Indexwerte Gegenüber gestellt
- auf dieser Grundlage wurde für März 2022 (auf Basis des bereits vorliegenden Energie-Indizes März 2022) eine Sonderzahlung geleistet
- anschließend erfolgt eine quartalsmäßige Betrachtung am Ende des Quartals
- die Sonderzahlungen erfolgen längstens bis zur nächsten vertraglich regulären Anpassung (voraussichtlich April 2023)
- gewährt wird die Sonderzahlung als monatlicher Pauschalbetrag je Linie
Auf Basis der vorliegenden Index-Werte für März 2022 wurde eine erste Sonderzahlung der PPA-Aufgabenträger von ca. 13.300 € geleistet. Dieser Betrag teilt sich auf die drei Aufgabenträger auf, wonach Poing davon nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel 60,30 % (8.019,90 €), Pliening 25,72 % (3.420,76 €) und Anzing 13,98 % (1.859,34 €) tragen. Diese Sonderzahlung beträgt etwa 15,5% im Vergleich zum Preistand März 2021.
Auf Grundlage der aktuellen Entwicklung wird davon ausgegangen, dass für die Monate nach März 2022 eine geringere Sonderzahlung von Seiten der Aufgabenträger zu leisten sein und sich der Betrag der Sonderzahlungen künftiger Monate dadurch verringern könnte. Die Mehrkosten der kommenden Monate werden derzeit auf 10% - 13% prognostiziert, eine finale Festlegung kann jedoch noch nicht erfolgen. Bei einem gleichbleibenden Preisniveau wie im Monat März (15,5 %) würde der Haushalt 2022 bis zum Ende des Jahres mit insgesamt ca. 133.000 € belastet werden. Davon entfallen aufgrund des Verteilungsschlüssels auf Poing 80.199,00 €, Pliening 34.207,60 € und Anzing 18.593,40 €.
Durch den MVV wurden daher Soforthilfen für alle Aufgabenträger beim Freistaat Bayern für die Sonderzahlungen des Monats März beantragt. Derzeit ist von einer Einmalzahlung für den März von ca. 5.454,28 € für die Gemeinde Poing auszugehen. Zu etwaigen weiteren Soforthilfen für die folgenden Monate sind der Verwaltung keine Informationen bekannt.
Die MVV-Verbundlandkreise streben ein einheitliches Vorgehen zur freiwilligen Gewährung dieser Sonderzahlung an. Entsprechende Beschlüsse wurden daher bereits in den Landkreisen München, Ebersberg, Erding, Freising und Dachau getroffen.
Die Verwaltung empfiehlt, sich dem Vorgehen der anderen Aufgabenträger anzuschließen.
Beschlussvorschlag
- Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung im April 2023, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.
- Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden in der tatsächlich anfallenden Höhe, maximal jedoch 133.000 € genehmigt und sind der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Mit überplanmäßigen Ausgaben infolge der Sonderzahlungen an die Verkehrsunternehmen ist im schlechtesten Fall mit maximal 133.000,00 € zu rechnen.
Der Haushalt 2022 der Gemeinde Poing wird im Monat März somit um ca. 7.845,72 € (13.300 € - 5.454,28 €) außer Plan belastet. Die Zahlungen der Gemeinden Pliening und Anzing erhalten wir nach einer gesonderten Rechnung vom MVV über die tatsächlich geleisteten Sonderzahlungen.
Die Sonderzahlungen für den Monat März 2022 können mit den im Haushalt eingestellten Mitteln bedient werden. Bezüglich der anderen Monate kann aufgrund der noch nicht bekannten Sonderzahlungshöhe keine finale Aussage getroffen werden. Eine finale Rückverrechnung des Jahres 2022 erfolgt erst mit der endgültigen Jahresabrechnung 2024.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sonderzahlungen (überplanmäßige Ausgabe) sind im Haushaltsjahr 2022 ggf. der allgemeinen Rücklage zu entnehmen und auf der Haushaltsstelle 82000.677000 anzusetzen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sonderzahlungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Haushaltsstelle 82000.677000 in Höhe von 39.900,00 € anzusetzen.
Eventuelle weitere staatliche Zahlungen aus z.B. Rettungsschirmen für die Unternehmen würden bei zukünftigen Sonderzahlungen berücksichtigt, um eine Überkompensation auszuschließen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
- Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung im April 2023, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.
- Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden in der tatsächlich anfallenden Höhe, maximal jedoch 133.000 € genehmigt und sind der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Wasser-/Abwasserbeseitigung in Neubaugebieten;
Finanzierung von Erschließungsmaßnahmen von gKU VE|MO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Verwaltungsrat hat sich in seiner letzten Sitzung am 31.05.22 unter TOP 2 erneut mit dem Thema „Refinanzierung von Neuerschließungen durch VE|MO mittels städtebaulichen Verträgen“ befasst. Es wurde der folgende, einstimmige Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat nimmt den Vertragsentwurf einer städtebaulichen Vereinbarung zur Refinanzierung von Erschließungskosten bei Baulandentwicklungsprojekten der Trägergemeinden zur Kenntnis und führt eine grundsätzliche Weichenstellung zum Thema „Vertragslösung und Abgabenfinanzierung“ bis zu den bayerischen Sommerferien in den Trägergemeinden herbei.“
Bei großen Neubauvorhaben entstehen defizitäre Erschließungen; die Erschließungskosten sollen bei Baulandentwicklungsprojekten durch den Erschließungsträger entrichtet und nicht auf den allgemeinen Beitragszahler umgelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Gemeinde Poing werden Neubaugebiete in der Regel durch einen Investor mit entsprechenden Erschließungsverträgen und Städtebaulichen Verträgen ausgewiesen und damit die vom gKU VE|MO vorgeschlagene Regelung bereits angewendet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der künftigen Refinanzierung der Erschließungsleistungen des gKU VE München Ost durch Verträge nach BauGB / Satzung (Städtebauliche Verträge / Sondervereinbarungen) zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die konkrete Umsetzung, der sich aus dem Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen, zu prüfen und abzustimmen.
Der Erste Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde im Verwaltungsrat wird beauftragt, den Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung vom 20.04.2022 zwischen den Gemeinden und VE|MO abzustimmen und entsprechend zu zeichnen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der künftigen Refinanzierung der Erschließungsleistungen des gKU VE München Ost durch Verträge nach BauGB / Satzung (Städtebauliche Verträge / Sondervereinbarungen) zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die konkrete Umsetzung, der sich aus dem Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen, zu prüfen und abzustimmen.
Der Erste Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde im Verwaltungsrat wird beauftragt, den Entwurf der städtebaulichen Vereinbarung vom 20.04.2022 zwischen den Gemeinden und VE|MO abzustimmen und entsprechend zu zeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 15:28 Uhr