Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 21:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Mehrkostenanmeldung der Sanierungsarbeiten
3 Bebauungspläne
3.1 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das "Teilgebiet südlich der Dorfstraße Angelbrechting" Erfolgte öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
3.2 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Teilgebiet Südlich der Wittelsbacher Straße"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens
3.3 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7, WA 8"; Aufstellungsbeschluss
4 Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5"; MI Gemeinbedarf
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792, Gemarkung Poing
6 Einziehung von Teilstrecken der Schwabener Straße
7 Widmung der Straßen Wildparkstraße und Am Hanselbrunn; Verlängerung der Anzinger Straße bis zum bisherigen Ausbauende
8 Widmung von Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 Wohngebiet W 6
9 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Freigelände Jackl-Geißl Kinderhort Schulstraße 31a

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Mehrkostenanmeldung der Sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird zur Kenntnis genommen und bildet mit folgenden Optionen die Grundlage für die weitere Planung:

optional

netto
brutto
BUA
GR
1
Umbau, Renovierung, NÄ 4.OG
       170.000,00 € 
       202.300,00 € 
ja
ja
2
Kernsanierung EG-Unten
       260.000,00 € 
       309.400,00 € 
ja
ja
3
Umbau 2OG, Mehrkosten
         25.000,00 € 
         29.750,00 € 
ja
ja
4
Umbau EG-Oben
         30.000,00 € 
         35.700,00 € 
ja
ja
5
Büro 3.OG
         10.000,00 € 
         11.900,00 € 
ja
ja
6
Dachterrasse
           3.000,00 € 
           3.570,00 € 
ja
ja
7
Lüftung/Klima
         41.000,00 € 
         48.790,00 € 
ja
ja
8
Sonnenschutzglas Süd+West
         25.000,00 € 
         29.750,00 € 
ja
ja
9
Neue Zugangstüren Nord
         15.000,00 € 
         17.850,00 € 
ja
ja
10
Erweiterte Sockeldämmung
         45.000,00 € 
         53.550,00 € 
ja
ja
11
Lüftung auf Dach Sitzungssaal
         17.000,00 € 
         20.230,00 € 
ja
ja
12
MSR
         64.000,00 € 
         76.160,00 € 
ja
ja


       705.000,00 € 
       838.950,00 € 




Die Kostenberechnung vom 31.10.2019 wird anerkannt.

Die Baumaßnahme „Sanierungsmaßnahmen Rathausstraße 3“ wird weitergeführt und die Architekten- und Ingenieurleistungen mit folgenden weiteren Leistungsphasen beauftragt: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung, Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe.

Die Gesamtkosten wurden nach Abschluss der Entwurfsplanung auf eine Gesamtsumme von 2.771.818,09 Euro brutto inkl. NK und inkl. einer Kostenanpassung für die gestiegenen Baukosten i.H.v. 5% berechnet (Stand 31.10.2019). 

Die Auftragsvergaben erfolgten im Sommer 2020.
Aufgrund Änderungen in der Ausführung und zusätzlichen Maßnahmen wurden am 17.06.2021 durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung Mehrkosten in Höhe von 300.000 € (280.000 € auf HHSt 06000.500000 – Hochbau und 20.000 € auf HHSt 06000.935005 – IuK) genehmigt.

Zwischenzeitlich wurden weitere notwendige/ sinnvolle Änderungen ersichtlich, die wiederum mit Mehrkosten verbunden sind. Im 1. OG sind diese Änderungen bereits umgesetzt worden.

Treppenhaus West - erforderliche Maßnahmen
Ursprünglich sollten die Wände glatt gespachtelt werden. Es zeigt sich jedoch, dass der alte Strukturputz nicht tragfähig ist und sich großflächig vom Untergrund löst. Der Strukturputz muss demnach vollständig entfernt werden.
Bedingt durch Elektroinstallationen ist es erforderlich im Bereich der Treppenpodeste GK-Decken zu erstellen und die Pfeiler mit Vorsatzschalen zu verblenden.
Die Zutrittskontrolle der Ausgangstüre im EG erfordert ein Motorschloss. Da der Einbauraum durch die Türkonstruktion begrenzt ist, kommt nur ein einziges, leider sehr teures Schloss in Frage und die Türe muss geringfügig umgebaut werden.

Treppenhaus Nord - erforderliche Maßnahmen
Bedingt durch Elektroinstallationen ist es erforderlich im Bereich der Treppenpodeste und –untersichten GK-Decken zu erstellen. Im 6.OG wird eine komplette GK-Unterdecke erstellt.
Die Zutrittskontrolle der Ausgangstüre im EG erfordert ein Motorschloss. Da der Einbauraum durch die Türkonstruktion begrenzt ist kommt nur ein einziges, leider sehr teures Schloss in Frage und die Türe muss geringfügig umgebaut werden.
Die vorhandenen Geländeranlagen erfüllen nicht mehr die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Es ist erforderlich, hier eine neue Geländeranlage zu errichten, die alle aktuellen Vorgaben einhält.

1.OG - Änderung des Entwurfs + erforderliche Maßnahmen
Auf Bauherrenwunsch wurde der Entwurf in einigen Punkten geändert.
Es wurden für den Sitzungssaal neue Möbel (Geschirrschrank, Kühlschrank) angeschafft, um die durch den Serverraum entfallenen Lagerflächen zu kompensieren.
Im Kassenbereich wurde partiell ein Vinylboden statt des Kugelgarns verlegt.
In einigen Räumen mussten zudem neue Raffstoreanlagen verbaut werden, da die alten nicht wirtschaftlich instand zu setzen waren.

EG - Änderung des Entwurfs
Auf Bauherrenwunsch werden folgende Punkte geändert:
- Einbau Kassenautomat, dadurch zusätzliche Wände, Anpassungen, etc.
- Verlagerung Treppenlift zur Außenfassade
- Möblierung komplett durch Schreiner statt durch Büroausstatter. Hierfür fallen Planungskosten an.
- Alle Fenster sollen Sonnenschutzglas erhalten (auch Ost- und Nordseite)
- Vorhaltung höhenverstellbarer Schreibtische, dadurch erhöhter Platzbedarf. Dieser wird durch Fußbodenheizung kompensiert. Hierdurch sind spezielle Estriche erforderlich.

Im Zuge der weiteren Bauwerksuntersuchung für die Fußbodenheizung wurde festgestellt, dass im EG-Bereich ein Gussasphalt auf KMF-Dämmung verbaut ist. Hierfür sind höhere Abbruch- und Entsorgungskosten zu kalkulieren.
Aus technischen Gründen kann die Pforte nicht wie vorgesehen temporär im oberen Teil des EG untergebracht werden. Stattdessen wird nun vor dem Nebeneingang ein einfacher Bürocontainer aufgestellt und technisch ans Rathaus angebunden. Die Vorhaltedauer wird mit 1 Jahr angenommen.

Die Kostensteigerung auf der Haushaltsstelle 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Unterhalt) beträgt insgesamt ca. 390.000 € brutto:


Die Kosten für den Kassenautomaten sind in der Übersicht nicht enthalten, werden jedoch mit ca. 50.000 € brutto angenommen. D.h. die Mehrkosten für die Hochbaumaßnahme betragen insgesamt ca. 440.000 € brutto.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Mehrkostenanmeldung wird zur Kenntnis genommen. 
Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 440.000 € sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Die zusätzlich erforderlichen Mittel für die Sanierungsmaßnahme sind im Haushalt 2023ff auf der HHSt 06000.500000 (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung – Rathaus; Unterhalt) in Höhe von rd. 440.000 € anzusetzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die vorgestellte Mehrkostenanmeldung wird zur Kenntnis genommen. 
Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 440.000 € sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö informativ 3
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3.1. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das "Teilgebiet südlich der Dorfstraße Angelbrechting" Erfolgte öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

27.04.2021                BUA (TOP 7.1)
                       Änderungsbeschluss
28.10.2021                BUA (TOP 2.2)
                       Vorstellung Bebauungsplanentwurf
16.12.2021 mit
21.01.2022                Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Behörden-                                        /Trägerbeteiligung
03.05.2022                BUA (TOP 3.1)
                       Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen;
                       Billigungs- und Auslegungsbeschluss
19.05.2022 mit
24.06.2022                Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und                                 sonstiger Träger öffentlicher Belange

Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1. Landratsamt Ebersberg, Abt. Abfallwirtschaft und Kreisstraße, Schreiben vom 24.05.2022
2. gKu VE München-Ost, Schreiben vom 08.06.2022
3. SWM Services GmbH, Schreiben vom 24.05.2022
4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 20.06.2022

Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
1. Landratsamt Ebersberg, SG 42 Bauleitplanung, Schreiben vom 13.06.2022
2. Landratsamt Ebersberg, SG 45 untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 08.06.2022
3. Landratsamt Ebersberg, SG 44, untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.06.2022
4. Landratsamt Ebersberg, SG 44, Bodenschutzrecht, Schreiben  vom 27.12.2021 (gilt unverändert)
5. Gesundheitsamt Ebersberg, Schreiben vom 12.05.2022
6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 11.05.2022
7. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 02.06.2022
8. Eisenbahn-Bundesamt, Schreiben vom 15.06.2022
9. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Schreiben vom 13.06.2022
10. Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 17.06.2022
11. Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 19.05.2022
12. Gemeinde Anzing, Schreiben vom 31.05.2022
13. Gemeinde Kirchheim, Schreiben vom 16.05.2022
14. Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 11.05.2022
15. Polizeiinspektion Poing, Schreiben vom 11.05.2022
16. Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 16.05.2022
17. Handelsverband Bayern e.V., Schreiben vom 30.05.2022
18. Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 17.05.2022 
19. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 11.05.2022
20. Bayernets GmbH, Schreiben vom 12.05.2022
21. Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 10.05.2022
22. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 20.06.2022
23. Vodafone GmbH, Schreiben vom 24.06.2022


Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg,
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayerwerk AG
Bayer. Bauernverband
Brandschutzdienststelle im Landratsamt Ebersberg
Eberwerk GmbH & Co.KG
Gemeinde Pliening
Kreisheimatpflege Landratsamt Ebersberg
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
Bund Naturschutz Bayern e.V.
DB Services Immobilien GmbH
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
Gewerbeaufsichtsamt München-Land
Landesbund für Vogelschutz
Deutsche Flugsicherung GmbH


1. Landratsamt Ebersberg, Abt. Abfallwirtschaft und Kreisstraße, Schreiben vom 24.05.2022
Stellungnahme Kommunale Abfallwirtschaft:
Gegen den vorliegenden Bebauungsplan gibt es aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine Einwände.
Es sollten jedoch folgende Punkte berücksichtigt werden:

Bei der Planung der Stellplätze für gewerbliche, private Abfallbehälter sollte berücksichtigt werden, dass die Haushalte zu ihrer Restmülltonne auch eine Komposttonne erhalten, sofern keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung besteht.

Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen, müssen nach § 14 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg nach folgenden Fraktionen getrennt entsorgt bzw. verwertet werden:

1.         Inertes Material:
Ablagerung in einer dafür zugelassenen Kiesgrube oder Wiederverwertung.

2.         Baustellenmischabfälle (inertes Material vermischt mit sonstigen Altstoffen, wie z.B. Holz, Metall, Baufolien, Kartonagen etc.):
Sortierung auf einer genehmigten Sortieranlage.

3.         Baustellenrestmüll (Reststoffe, die kein inertes Material und keine Wertstoffe enthalten):
       Anlieferung am Entsorgungszentrum „An der Schafweise“.

Stellungnahme Kreisstraße:
In dem von der Änderung betroffenen Planungsbereich befindet sich keine Kreisstraße.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den Hinweisen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


2. gKu VE München-Ost, Schreiben vom 08.06.2022
Das Plangebiet ist durch eine Trinkwasserleitung erschlossen. Schmutzwassertechnisch ist das Plangebiet nicht erschlossen.

Für die weitere Erschließung ist folgendes zu beachten:
VE/MO benötigt für den Schmutzwasserkanal beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für die Flurnummern 932, 932/6 und 932/7, alle Gemarkung Poing.
Die Verlegung von Trinkwasserleitungen und Schmutzwasserkanälen auf bzw. in Tiefgaragen ist nicht möglich. Wir bitten Sie dies bei der weiteren Planung zu beachten. Gebäude mit Tiefgaragen können nur dann an das VE/MO Trinkwassernetz angeschlossen werden, wenn in der Tiefgarage, ein frostfreier, abschließbarer Anschlussraum vorhanden ist.
Schmutzwasserkanäle und Trinkwasserleitungen dürfen weder überpflanzt noch überbaut werden. Auf das Merkblatt DWA-M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, wird verwiesen. Kontrollschächte müssen stets zugänglich sein.
VE/MO betreibt ein, nach dem Trennsystem aufgebautes Entwässserungsverfahren, mit der Folge, dass unseren Kanälen nur Schmutzwasser aber kein Niederschlags- oder Grundwasser zugeleitet werden darf (nach §14 Abs. 1 EWS).

Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird dem Eigentümer zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung übermittelt.

Beschluss
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


3. SWM Services GmbH, Schreiben vom 24.05.2022
Anbei erhalten Sie folgende Dokumente zum Auskunftsfall 0263708, Poing, Dorfstraße 21, Poing/932/5:

  - Gas
Die vor dem Flurstück 932/5 an der Straße Hochfeldweg verlaufende Erdgashochdruckleitung -dinglich gesichert im Grundbuch- mit einem Schutzstreifen von 2,0 m muss unverändert in ihrer jetzigen Lage verbleiben, auch während der Bauarbeiten ist hierauf besondere Rücksicht zu nehmen.   Die vorhandene Überdeckung unserer Versorgungsanlagen darf sich durch bauliche Maßnahmen sowie Geländemodellierungen nicht verändern. Die vorhandenen Versorgungsanlagen sind im Bebauungsplan mit aufzunehmen. Der Schutzstreifen von beiderseits 1,0 m muss von jeglicher Über- und Unterbauung sowie Bepflanzung freigehalten werden.
Geplante Baumaßnahmen dürfen nur nach vorheriger örtlicher Einweisung in den Leitungsbestand durch die Aufgrabungskontrolle der Stadtwerke München Tel.-Nr. 089/2361-2139 begonnen werden.

Beschluss:
Der Planfertiger wird beauftragt, die vorstehenden Hinweise in den Bebauungsplan – soweit noch nicht vorhanden – unter den nachrichtlichen Übernahmen aufzunehmen.
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0


4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 20.06.2022
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). 
Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:

• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im  Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,

• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.

• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.

• In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschluss
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Es ist keine Änderung der Planung veranlasst.

JA-Stimmen                11
NEIN-Stimmen          0

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 26.07.2022 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

1. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

3. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Teilgebiet südlich der Dorfstraße“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 26.07.2022 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Teilgebiet Südlich der Wittelsbacher Straße"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2022 ö beschließend 2.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.11.2022 ö beschließend 2.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2023 ö beschließend 2.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.03.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Teilgebiet südlich der Wittelsbacher Straße “ gefasst.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu erstellen und diesen dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2022 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, negativ (Energieverbrauch)

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

Nein; Ressourcen schonende Innenentwicklung durch Nachverdichtung, dadurch Verhinderung einer Flächeninanspruchnahme im Außenbereich mit dem Erfordernis neuer Erschließungsmaßnahmen. Teilweise Entsiegelung von derzeit versiegelten Flächen.
Die festgesetzte Dachbegrünung und Versickerungsfähigkeit der Beläge im Bereich von Stellplätzen, Zufahrten und Abstellflächen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas sowie zur Verringerung des Wasserabflusses im Fall von Starkregenereignisse bei.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.07.2022 wird als Grundlage für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7, WA 8"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö beschließend 4.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.04.2024 ö beschließend 2.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2024 ö beschließend 3.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.06.2022 wurde der Beschluss gefasst, dass der o.g. Bebauungsplan zu überarbeiten ist.

In Teilbereichen der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 wurden die in der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 55 festgesetzten Aufbauten auf den Reihenhäusern durch die Bauträger nicht realisiert. Dies führte nunmehr zu Bauwünschen der Eigentümer im Bereich eines Quartiers.

Nach Nr. 3.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 55 Wohngebiet kann die Positionierung nicht einem Gebäude zugeordnet werden. Vielmehr ist bei Anwendung dieser Festsetzung eine Verschiebung dieser Aufbauten um 10 m möglich. 

Des Weiteren enthält der Bebauungsplan Nr. 55 im Bereich des Bauquartiers WA 8, Wilhelm-Hauff-Straße 47a-f einen offensichtlichen Fehler in der Planzeichnung. Hier wurde der festgesetzte Aufbau die Anzahl der Geschossflächen mit II anstatt mit III versehen.

Eine Überarbeitung und Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aufgrund von Rechtsunklarheit erforderlich.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld“ – 
W 5, MI Gemeinbedarf umfasst folgende Grundstücke:

Im Bauquartier WA 6 die Fl.-Nrn.: 3561, 3562, 3563, 3564, 3546, 3547, 3548, 3549, 3283, 3284, 3286.

Im Bauquartier WA 7 die Fl.-Nrn.: 3370, 3372, 3374, 3376, 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3388, 3390, 3392, 3394, 3396, 3398, 3400.

Im Bauquartier WA 8 die Fl.-Nrn.: 3291, 3292, 3293, 3294, 3295, 3402, 3458, 3460, 3462, 3464, 3466, 3470, 3472, 3474, 3476, 3480, 3482, 3484, 3486.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld“ – 
W 5, MI Gemeinbedarf umfasst folgende Grundstücke:

Im Bauquartier WA 6 die Fl.-Nrn.: 3561, 3562, 3563, 3564, 3546, 3547, 3548, 3549, 3283, 3284, 3286.

Im Bauquartier WA 7 die Fl.-Nrn.: 3370, 3372, 3374, 3376, 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3388, 3390, 3392, 3394, 3396, 3398, 3400.

Im Bauquartier WA 8 die Fl.-Nrn.: 3291, 3292, 3293, 3294, 3295, 3402, 3458, 3460, 3462, 3464, 3466, 3470, 3472, 3474, 3476, 3480, 3482, 3484, 3486.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5"; MI Gemeinbedarf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll unter vorhergehendem Tagesordnungspunkt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5, MI Gemeinbedarf beschlossen werden.

Zur Sicherung dieser Planung wird empfohlen für folgende Grundstücke:

Bauquartier WA 6 Fl.-Nrn.: 3561, 3562, 3563, 3564, 3546, 3547, 3548, 3549, 3283, 3284, 3286 Gemarkung Poing,
Bauquartier WA 7 Fl.-Nrn.: 3370, 3372, 3374, 3376, 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3388, 3390, 3392, 3394, 3396, 3398, 3400 Gemarkung Poing,
Bauquartier WA 8 Fl.-Nrn.: 3291, 3292, 3293, 3294, 3295, 3402, 3458, 3460, 3462, 3464, 3466, 3470, 3472, 3474, 3476, 3480, 3482, 3484, 3486 der Gemarkung Poing.

eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt zu erlassen:


Satzung der Gemeinde Poing über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 Poing „Am Bergfeld“-W5, MI, Gemeinbedarf

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf folgende Grundstücke:
Bauquartier WA 6 Fl.-Nrn.: 3561, 3562, 3563, 3564, 3546, 3547, 3548, 3549, 3283, 3284, 3286 Gemarkung Poing,
Bauquartier WA 7 Fl.-Nrn.: 3370, 3372, 3374, 3376, 3378, 3380, 3382, 3384, 3386, 3388, 3390, 3392, 3394, 3396, 3398, 3400 Gemarkung Poing,
Bauquartier WA 8 Fl.-Nrn.: 3291, 3292, 3293, 3294, 3295, 3402, 3458, 3460, 3462, 3464, 3466, 3470, 3472, 3474, 3476, 3480, 3482, 3484, 3486 der Gemarkung Poing.

§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
In den von der Veränderungssperre betroffenen Gebieten dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde von der Veränderungssperre eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baulich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zurückstellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wird die Satzung über eine Veränderungssperre in der vorliegenden Fassung erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wird die Satzung über eine Veränderungssperre in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Für den bestehenden Pferdepensionsbetrieb Langhof soll in Betriebsnähe ein Betriebsleiterhaus mit Garagen für die den Betrieb leitenden und bewirtschaftenden Betriebseigentümer errichtet werden. 
Um ausreichend Flächen für künftige Erweiterungen frei zu halten, soll das geplante Gebäude mit entsprechenden Abstand zu den bestehenden Betriebsgebäuden und Betriebsflächen an östlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Fl.-Nr. 792 errichtet werden.
Die Zufährt wird über den öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg „Kurzer Weg“ geplant.

Mit Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 04.04.2017 wurde der Antragstellerin der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit einer Grundfläche von 14 m x 10 m und einer Doppelgarage mit einer Grundfläche von 6,50 m x 6,00 m genehmigt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach§ 35 BauGB beurteilte. 
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 wurde festgestellt. Der Vorbescheid ist abgelaufen.

Der Gemeinde liegt nunmehr der o.g. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses vor.

Der Antrag Vorbescheid enthält folgende Fragen:

1. Kann das Betriebsleiterhaus an der vorgeschlagenen Stelle gebaut werden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorbescheid vom 04.04.2017 setzte den Standort des Betriebsleiterhauses nördlich der Bewegungshalle fest. Das nunmehr geplante Betriebsleiterhaus ist in einer Entfernung von ca. 120 m östlich der bestehenden Bewegungshalle geplant. Begründet wird dies, dass aufgrund künftiger Erweiterungen die Fläche zwischen den bestehenden Betriebsgebäude und Betriebsflächen und dem geplanten Betriebsleiterhaus frei gehalten werden sollen.
Die räumliche Nähe zur betrieblichen Anlagen ist hier noch gegeben und kann als zulässig beurteilt werden.

2. Ist eine Wohnfläche von ca. 230 m² zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Vorbescheid vom 04.04.2017 wurde von Seiten des Landratsamt Ebersberg daraufhin gewiesen, dass nach ständiger Verwaltungspraxis des Landratsamtes Ebersberg für den Wohnbedarf des Betriebsleiters und der Austragler nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 eine maximale Wohnfläche von insgesamt 330 m² zulässig sind. Dabei ist zu beachten, dass die Wohnfläche des Betriebsleiterhauses davon maximal 230 m² und die Wohnfläche des Austragshauses (bzw. der –wohnung) maximal 145 m² aber mind. 100 m² aufweisen darf.
Die geplante Wohnfläche von 230 für das Betriebsleiterhaus wird somit als zulässig beurteilt.

3. Sind zwei Vollgeschosse zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die zwei Vollgeschosse für das Betriebsleitergebäude werden als zulässig beurteilt.

4. Ist ein Quergiebel zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Quergiebel wird als zulässig beurteilt.

5. Ist ein angebautes Garagengebäude für zwei Stellplätze einschließlich Geräteraum / Lagerfläche zulässig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Vorbescheid vom 04.04.2017 wurde das geplante Garagengebäude mit einer Länge von 6,50 m anstatt von 10 m Länge genehmigt, so dass bei der vorgelegten Planung ein Garagengebäude mit einer Länge von 6,5 m x 6 m zugestimmt wird.

Zusammenfassende Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen inkl. der zusammenfassenden Feststellung, beschlossen.
Die Erschließung soll über den gewidmeten Feld- und Waldweg „Kurzer Weg“ erfolgen. Der Weg steht im Eigentum der Gemeinde. Durch die Genehmigungserteilung darf der Gemeinde kein unangemessener Erschließungsaufwand entstehen. Es ist deshalb durch die Antragstellerin mit den weiteren Baulastträgern sicherzustellen, dass der Weg dauerhaft als Zufahrt zum geplanten Wohngebäude genutzt werden kann. Ansonsten bestehen Bedenken seitens der Gemeinde Poing, dass die Erschließung tatsächlich gesichert ist.

Im Weiteren sollen die Nebenbestimmungen des Vorbescheides vom 04.04.2017 erneut inhaltlich festgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen inkl. der zusammenfassenden Stellungnahme, beschlossen.

Beschluss

Die Beantwortung der Fragen aus dem Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Garagen, Auweg, Fl.-Nr. 792 der Gemarkung Poing werden, wie im Sachvortrag vorgetragen inkl. der zusammenfassenden Stellungnahme, beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Einziehung von Teilstrecken der Schwabener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Mit der Baumaßnahme Verlängerung der Anzinger Straße bis zu dem bisherigen Ausbauende Am Hanselbrunn und dem Neubau der Eisenbahnüberführung EÜ km 17,041 wurde die Eisenbahnüberführung EÜ km 17,126 der Strecke München Ost – Simbach zurückgebaut. 

Daneben wurden auch Straßenabschnitte im direkten Querungsbereich mit der Bahn zurückgebaut. 

Die Schwabener Straße wurde nördlich der Bahnlinie an die Verbindungsstraße zwischen Am Hanselbrunn und Schwabener Straße angebunden, südlich der Bahnstrecke mündet sie in die Wildparkstraße.

Die nicht mehr vorhandenen Straßenabschnitte der Schwabener Straße im Bereich beidseits der Bahnstrecke (siehe beiliegenden Lageplan) müssen eingezogen werden.

Beschlussvorschlag

Der Absicht zur Einziehung der Teilstrecken der Schwabener Straße südlich und nördlich der Bahn Fl.-Nrn. 684/36 T, 684/38 T, 684 T wird zugestimmt. Sollten innerhalb der dreimonatigen Bekanntmachungsfrist keine Einwendungen erhoben werden, sind die Teilstrecken Fl.-Nrn. 684/36 T, 684/38 T, 684 T einzuziehen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung vorzunehmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Absicht zur Einziehung der Teilstrecken der Schwabener Straße südlich und nördlich der Bahn Fl.-Nrn. 684/36 T, 684/38 T, 684 T wird zugestimmt. Sollten innerhalb der dreimonatigen Bekanntmachungsfrist keine Einwendungen erhoben werden, sind die Teilstrecken Fl.-Nrn. 684/36 T, 684/38 T, 684 T einzuziehen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Widmung der Straßen Wildparkstraße und Am Hanselbrunn; Verlängerung der Anzinger Straße bis zum bisherigen Ausbauende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die im Lageplan dargestellten Straßen Wildparkstraße und Am Hanselbrunn (Verlängerung der Anzinger Straße bis zum bisherigen Ausbauende nördlich der Bahnstrecke) sind als öffentliche Verkehrsflächen im Bebauungsplan Nr. 32-O Hauptstraße Ost festgesetzt.

Die Straßen und Wege sind hergestellt und dem öffentlichen Verkehr freigegeben.

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sind die Straßen als Ortsstraßen zu widmen.

Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Poing.

Beschlussvorschlag

Die Straßen Am Hanselbrunn (Teilstück zwischen Anzinger Straße und bisheriges Ausbauende nördlich der Bahnstrecke) und Wildparkstraße werden wie folgt gewidmet:

Zur Ortsstraße:
Am Hanselbrunn
Anfangspunkt:                 bisheriges Ausbauende
Endpunkt:                        Einmündung Hauptstraße
Fl.-Nrn.:                        81/8 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,243 km
Straßenbaulastträger:        Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung:        keine

Zur Ortsstraße:
Wildparkstraße
Anfangspunkt:                 Einmündung Am Hanselbrunn
Endpunkt:                        Nördliche Grenze 907/4
Fl.-Nrn.:                        81/8 T, 782 T, 684/36 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,287 km
Straßenbaulastträger:        Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung:        keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Straßen Am Hanselbrunn (Teilstück zwischen Anzinger Straße und bisheriges Ausbauende nördlich der Bahnstrecke) und Wildparkstraße werden wie folgt gewidmet:

Zur Ortsstraße:
Am Hanselbrunn
Anfangspunkt:                 bisheriges Ausbauende
Endpunkt:                        Einmündung Hauptstraße
Fl.-Nrn.:                        81/8 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,243 km
Straßenbaulastträger:        Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung:        keine

Zur Ortsstraße:
Wildparkstraße
Anfangspunkt:                 Einmündung Am Hanselbrunn
Endpunkt:                        Nördliche Grenze 907/4
Fl.-Nrn.:                        81/8 T, 782 T, 684/36 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,287 km
Straßenbaulastträger:        Gemeinde Poing
Widmungsbeschränkung:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Widmung von Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 Wohngebiet W 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö 8

Sachverhalt

Die im Lageplan dargestellten Straßen und Wege sind als öffentliche Straßenverkehrsfläche bzw. Verkehrsfläche im Bebauungsplan Nr. 56 Wohngebiet W 6 festgesetzt.

Die Straßen und Wege sind hergestellt und dem öffentlichen Verkehr freigegeben.

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sind die Straßen und Wege als öffentliche Straßen und Wege zu widmen.

Beschlussvorschlag

Die Straßen und Wege im Wohngebiet W 6 werden gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wie folgt gewidmet:

Zum beschränkt-öffentlichen Weg:
Straßenbaulastträger bei folgenden Straßen ist die Gemeinde Poing.

Widmungsbeschränkung für folgende Straßen:
Die Beschränkung der Wege wird festgelegt auf die Benutzung als Geh- und Radweg.

Verbindungsweg Nr. 38 Wohngebiet 6
Anfangspunkt:                        Einmündung nördliches Ende Grünzug Fl.-Nr. 586/8
Endpunkt:                        Einmündung Hechtstraße
Fl.-Nrn.:                         588 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,010 km

Verbindungsweg Nr. 41 Wohngebiet 6
Anfangspunkt:                        Einmündung nördliches Ende Grünzug Fl.-Nr. 588/4
Endpunkt:                        Einmündung Einmündung Schwanenstraße
Fl.-Nrn.:                         3262 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,022 km

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Straßen und Wege im Wohngebiet W 6 werden gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wie folgt gewidmet:

Zum beschränkt-öffentlichen Weg:
Straßenbaulastträger bei folgenden Straßen ist die Gemeinde Poing.

Widmungsbeschränkung für folgende Straßen:
Die Beschränkung der Wege wird festgelegt auf die Benutzung als Geh- und Radweg.

Verbindungsweg Nr. 38 Wohngebiet 6
Anfangspunkt:                        Einmündung nördliches Ende Grünzug Fl.-Nr. 586/8
Endpunkt:                        Einmündung Hechtstraße
Fl.-Nrn.:                         588 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,010 km

Verbindungsweg Nr. 41 Wohngebiet 6
Anfangspunkt:                        Einmündung nördliches Ende Grünzug Fl.-Nr. 588/4
Endpunkt:                        Einmündung Einmündung Schwanenstraße
Fl.-Nrn.:                         3262 T, Gemarkung Poing
Länge:                                0,022 km

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; Freigelände Jackl-Geißl Kinderhort Schulstraße 31a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.07.2021 stellte der AWO Kreisverband Ebersberg e.V., der die Trägerschaft für den Jackl-Geißl-Hort hat, folgenden Antrag:

  1. Freigelände für den AWO Kinderhort

    Durch den Neubau der Karl-Sittler-Grundschule wurde das Schulfreigelände, das früher auch der Hort nutzte, um etwas die Hälfte verkleinert. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Kinder, die am Nachmittag den Schulhof nutzen erheblich zu. Den 40 Hortkindern steht dadurch kein eigenes Freigelände zur Verfügung, das sie am Nachmittag nutzen können. Eine Durchmischung der Nutzergruppen ist aus Gründen der Aufsichtspflicht im Regelbetrieb nicht möglich. Um den Hortkindern ein eigenes Freispielgelände zu ermöglichen, bitten wir darum, dass die geplante angrenzende Wertstoffinsel verkleinert wird und das Teilgrundstück dem Hort zugeordnet wird.

  2. Änderung des Verlaufs der Rettungsrutsche aus dem 1. OG

Ebenso bitten wir zu prüfen, ob es möglich ist, die Rettungsrutsche von der Außenfläche im 1. OG parallel zum Hortgelände anzubringen. Die Ausrichtung der Rutsche in Richtung Schule birgt aus unserer Sicht erhöhte Unfallgefahr und bedarf einer starken Reglementierung und Kontrolle für alle Nutzer, die im Alltag nicht zu leisten ist.

  1. Alternative zum Rundkiesel als Fallschutz

    Die Problematik mit dem Rundkiesel unter den Spielgeräten, der durch das Geländegefälle immer wieder zu unserer Notausgangstür aus dem Souterrain fällt und diese blockiert, wurde aufgezeigt.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1. Freispielgelände:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2016 einstimmig die vorgestellte Entwurfsplanung samt den Außenanlagen für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße genehmigt. Der Entwurf sah für den Jackl-Geißl Kinderhort in der Schulstraße keine zusätzlichen Freiflächen vor, da der Kinderhort den Pausenhof der Grundschule bislang mit nutzt. Der vorgestellte Entwurf und die Kostenberechnung enthielt auch die Wiederherstellung der angrenzenden und im Planungswettbewerb enthaltenen Wertstoffsammelstelle in der Schulstraße. Im Entwurf enthalten sind befestigte Flächen als Asphaltbelag, Einfriedungen mittels Stabgitterzaun, Pflanzungen mit Bäumen und Hecken für berechnete Kosten in Höhe von 17.428,94 Euro. 

Während der Baumaßnahmen am angrenzenden Jackl-Geißl-Hort wurde die bestehende Niederschlagswasserbeseitigung als ungenügend vorgefunden. Auch die Entwässerung der geplanten Wertstoffsammelstelle erfordert weitergehende Maßnahmen. Es wurde im Anschluss an die Fertigstellung der Außenanlagen Grundschule ein Ingenieurbüro beauftragt, die Entwässerungssituation und die Freianlagen am Jackl-Geißl-Hort und der Werstoffsammelstelle zu untersuchen. Als Ergebnis wird, in Abhängigkeit der versiegelten Flächen, eine entsprechend dimensionierte Rigolenversickerung auf dem Grundstück der ehemaligen Wertstoffsammelstelle notwendig.

Die Wertstoffsammelstelle in der Schulstraße wurde als größerer Standort, an dem Großcontainer und Container aller Wertstofffraktionen (Papier, LVP, Glas, Altkleider) in ausreichender Zahl aufgestellt werden können, geplant. Er bestand vor dem Schulhausneubau schon in entsprechender Größe und wurde im Zuge der Baumaßnahmen 2017 stillgelegt. Das Einzugsgebiet des Standplatzes ist vorwiegend das gesamte Wohngebiet um die Schulstraße bis zur Hauptstraße, Neufarner Straße samt den Nebenstraßen und zum Teil die Anzinger Straße. Die nächstliegenden Wertstoffsammelstellen mit Vollausstattung aller Wertstofffraktionen liegen am Bahnhof, Endbachweg und der Wildparkstraße.

Eine Verkleinerung der Wertstoffsammelstelle zugunsten einer kleinen Freispielfläche würde die Aufstellung von Großcontainern und die Aufstellung von Containern für alle Wertstofffraktionen nicht zulassen und wird von der Verwaltung nicht empfohlen.

Als Vorentwurf wurden nun zwei Varianten, jeweils über die gesamte Fläche, geplant: zusätzliche Entwässerungsanlagen, asphaltierte Oberfläche der Wertstoffsammelstelle, neue Pflasterbeläge am Hort und für den Gehweg. Die Baukosten werden auf ca. 196.000 Euro brutto ohne Nebenkosten geschätzt.

Die Verwaltung empfiehlt die alternativ berechnete Variante, anstatt eine asphaltierte Oberfläche eine Rasenfläche als Freispielfläche, eine Rigolenversickerung, Erneuerung der Pflasterflächen am Hort und dem Gehweg. Die Baukosten werden auf ca. 170.000 Euro brutto ohne Nebenkosten geschätzt.

Als Grundlage für weitere Planungen ist eine Grundsatzentscheidung erforderlich, ob die Freispielfläche für den Jackl-Geißl Kinderhort anstatt der asphaltierten Wertstoffsammelstelle ausgeführt werden soll.


Zu 2. Wiederherstellung einer Fluchtrutsche oder Fluchttreppe: 

Das Gebäude des Jackl-Geißl-Horts wurde mit Bescheid vom 03.07.1991 genehmigt. Als Auflage wurde in den Genehmigungsplänen für den 2. Flucht- und Rettungsweg aus dem 1. OG an der Westfassade eine Treppe gefordert. Davon abweichend wurde eine Fluchtrutsche in den Pausenhof der Grundschule Karl-Sittler-Straße errichtet. Diese wäre genehmigungsfähig, wenn zusätzlich für die Feuerwehr eine Anleitermöglichkeit auf die westliche Dachterrasse gegeben ist. Dies ist durch eine Tektur baurechtlich zu prüfen und genehmigen zu lassen. In den neu hergestellten Spielflächen des Pausenhofes wurde die Fluchtrutsche planerisch nach dem Bestand integriert. Dabei sind die Fallschutzbereiche der Spielgeräte berücksichtigt und ein ausreichender Abstand der Fluchtrutsche gegeben.

Als Nachteil bei der Fluchtrutsche wird die heiße Oberfläche des Materials gesehen. Das Aluminium heizt sich bei Sonneneinstrahlung sehr stark auf.

Die Kosten für eine neue Fluchtrutsche (die alte ist beschädigt und muss ersetzt werden) werden auf ca. 30.000 Euro brutto geschätzt.

Alternativ zur Rutsche empfiehlt die Verwaltung eine Fluchttreppe vom 1. OG zu errichten. Planungen und Kosten dazu liegen bisher keine vor.


Zu 3. Fallschutzriesel Pausenhof

Der Fallschutzbereich der Spielflächen im Pausenhof wurde mit Riesel versehen. Aufgrund des Höhenunterschiedes von bis zu 30cm zwischen OK Pflaster Grundschule und OK Pflaster Hort wird ständig der Riesel in Richtung Hort getragen, wo dieser im Kellerabgang zur Turnhalle zum Liegen kommt und eine Gefahr für den Flucht- und Rettungsweg darstellt und einen hohen Aufwand im täglichen Unterhalt verursacht. Eine Änderung des Fallschutzbelages in einen Kunstrasenfallschutz mit Fallschutzplatten, wie bereits in der Grundschule am Bergfeld nachgerüstet, wird auf ca. 30.000 Euro brutto geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Kunstrasenfallschutz.


Terminplan: 
Damit im Jahr 2023 die einzelnen Baumaßnahmen zur Gestaltung der Freiflächen im Bereich des Jackl-Geißl-Hortes aufeinander abgestimmt ausgeführt werden können, ist bis zum Jahresende 2022 eine ausführungsreife Planung zu erstellen. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird nicht auf Ferienzeiten beschränkt werden können. Daher wird die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule und der Leitung des Jackl-Geißl-Hortes die Ausführung für den laufenden Schul- und Hortbetrieb planen.

Beschlussvorschlag

Auf der ehemaligen Fläche der Werstoffsammelstelle in der Schulstraße wird eine Freispielfläche für die Nutzung durch den Jackl-Geißl-Hort und den Ergänzungen für die Entwässerung hergestellt.

Für den 2. Flucht- und Rettungsweg von der Dachterrasse wird eine Fluchttreppe errichtet.

Als Ersatz für den Rieselfallschutz wird ein Kunstrasenfallschutz mit Fallschutzplatten eingebaut.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden auf der HH-Stelle 46430.500000, AWO-Kinderhort Schulstraße 31a für das HH-Jahr 2023 neu angesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 46430.500000, AWO-Kinderhort Schulstr. 31a, Unterhalt, sind im HH-Jahr 2022 Ausgaben für Fluchttreppe in Höhe von 100.000 Euro und für die Erneuerung Außenanlagen 100.000 Euro angesetzt.

Auf der Haushaltsstelle 72000.510000, Abfallbeseitigung Unterhalt, sind im HH-Jahr 2022 Ausgaben für Ersatzneubau Werstoffsammelstelle Schulstraße in Höhe von 150.000 Euro angesetzt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv bei einer Rasenfläche mit Bäumen
x        ja, negativ bei einer asphaltierten Wertstoffsammelstelle
       nein

Beschluss

Auf der ehemaligen Fläche der Werstoffsammelstelle in der Schulstraße wird eine Freispielfläche für die Nutzung durch den Jackl-Geißl-Hort und den Ergänzungen für die Entwässerung hergestellt. Die Nutzung einer Teilfläche für kleinere Wertstoff-Container und ein Buswartehäuschen sind planerisch alternativ zu untersuchen.

Für den 2. Flucht- und Rettungsweg von der Dachterrasse wird eine Fluchttreppe errichtet.

Als Ersatz für den Rieselfallschutz wird ein Kunstrasenfallschutz mit Fallschutzplatten eingebaut.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden auf der HH-Stelle 46430.500000, AWO-Kinderhort Schulstraße 31a für das HH-Jahr 2023 neu angesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:32 Uhr