Datum: 27.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:57 Uhr bis 21:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022
1.2 Bahnhof Poing; Anzeigetafeln und Beschallung an den Bahnsteigen
1.3 Schulbauvorhaben Gymnasium Poing - Sachstand
2 Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte - Begrünung Nordseite; Herstellung einer geordneten Fahrbahnquerung mit geordneten und barrierefrei hergestellten Busaufstellmöglichkeiten im Bereich der Alten Gruber Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
3 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Genehmigung überplanmäßiger Mittel aus Mehrkostenanmeldung vom 26.07.2022
4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)"; Erfolgte Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes in 2 Teilbereiche, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö informativ 1
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1.1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurde durch das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie das ergänzende Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022 eingeleitet (Frist: 19.09.2022).

Aufgrund der Verfahrensdurchführung in der Sommerpause wurde die gemeindliche Stellungnahme im Verwaltungswege abgegeben.

Seitens der Gemeinde Poing wurden im Rahmen dieses Verfahrens keine Anregungen bzw. Änderungswünsche vorgebracht.

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1.2. Bahnhof Poing; Anzeigetafeln und Beschallung an den Bahnsteigen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Durch die DB Station & Service AG wurde der barrierefreie Umbau der Bahnsteige umgesetzt. 

Momentan sind die Anzeigetafeln und die Beschallung aufgrund technischer Probleme noch nicht in Betrieb genommen worden.

Nach Rücksprache mit der Projektleitung von DB Station & Service AG haben wir auf Anfrage die Auskunft erhalten, dass an der Lösung der technischen Probleme gearbeitet wird und mit der Inbetriebnahme wenigstens jeweils einer Anzeige pro Fahrtrichtung – samt Beschallung - innerhalb der nächsten 2 Wochen gerechnet werden kann (Terminangabe vorbehaltlich nicht planbarer Krankheitsausfälle oder Komponentenlieferschwierigkeiten).

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1.3. Schulbauvorhaben Gymnasium Poing - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2022 beschlossen, die Schulbauvorhaben Gymnasium Poing und Berufsschulzentrum Grafing für den Haushalt 2023 auf der Warteliste zu belassen.

Bezüglich des Gymnasiums in Poing wurden Anträge der CSU/FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion angenommen, wonach weitere Planungsschritte eingeleitet bzw. eine Innovationspartnerschaft für den Neubau des Gymnasiums geprüft werden sollen. Ziel ist, durch kostenoptimierte Realisierung und Beschleunigung sowohl Kosten wie auch Bauzeit gegenüber der Machbarkeitsstudie deutlich zu reduzieren. Dabei sollen auch die umfangreichen Vorschläge der Interessensgruppe Gymnasium Poing (IG) mit einbezogen werden.

Herr Landrat Niedergesäß hat in Aussicht gestellt, die Konzepte der von der IG unterbreiteten Vorschläge noch in 2022 durch die Firmen im zuständigen Fachausschuss vorstellen zu lassen.

Die Gemeinde Poing wird alles dazu beitragen, den zeitnahen Bau des Gymnasiums in Poing zu ermöglichen.

Erster Bürgermeister Thomas Stark bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der IG Gymnasium für das große Engagement.

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2. Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte - Begrünung Nordseite; Herstellung einer geordneten Fahrbahnquerung mit geordneten und barrierefrei hergestellten Busaufstellmöglichkeiten im Bereich der Alten Gruber Straße; Vorstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.07.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2020 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2022 ö informativ 1.8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 02.06.2022 wurde der Beschluss gefasst, im Bereich der Alten Gruber Straße eine geordnete Fahrbahnquerung für Fußgänger und Radfahrer herzustellen. 
Zusätzlich sollen geordnete Busaufstellmöglichkeiten geschaffen werden. 

Aufgrund der Barrierefreiheit der Bahnsteige und Rampen sollen auch die Bushaltestellen für den barrierefreien Aus- und Einstieg der Buspassagiere geeignet sein. Deshalb wurde ein Verkehrsplaner unterstützend beauftragt. 

Die nun vorliegende Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt.

Die Ausführung soll zusammen mit den Begrünungsarbeiten in 2023 erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung wird zugestimmt.
Die Ausführung erfolgt – wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022 beschlossen – zusammen mit den Begrünungsarbeiten Nordseite.

Finanzielle Auswirkungen

In der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022 wurde der Beschluss gefasst, für die geordneten Busaufstellflächen und die Fahrbahnquerung Mittel in Höhe von 63.000 € bereitzustellen und die Arbeiten gemeinsam mit den Begrünungsarbeiten auszuführen.
Die barrierefreie Herstellung der Busaufstellflächen einschl. der taktilen Leitelemente mit dem gegenläufigen Busverkehr hat zur Folge, dass die Buspassagiere nicht mehr straßenseitig aussteigen müssen. Die Planung erfolgte durch einen Verkehrsplaner (Fachplaner).
Die Entwurfsplanung einschl. der Kostenberechnung liegt vor. Die Kosten für die barrierefreie Gestaltung der Busaufstellflächen  ist mit rund 130.000 € Brutto veranschlagt. Die qualifizierte Komplettlösung der Situation in der Alten Gruber Straße erfordert daher noch zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 67.000 €, Dieser Betrag ist bereits in der Haushaltsplanung für 2023 vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Der Entwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung wird zugestimmt.
Die Ausführung erfolgt – wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2022 beschlossen – zusammen mit den Begrünungsarbeiten Nordseite.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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3. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Genehmigung überplanmäßiger Mittel aus Mehrkostenanmeldung vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss (BUA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die vorgestellte Mehrkostenanmeldung wird zur Kenntnis genommen. 
Die dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 440.000 € sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen.

Zwischenzeitlich liegen aber bereits mehrere Nachträge und auch eine Rechnung für die bereits ausgeführten Leistungen vor.

Die noch vorhandenen Mittel auf der HHSt. 06000.500000 werden dafür bis Ende des Jahres und bis zur Genehmigung des neuen Haushalts in 2023 nicht ausreichen.
Ein Teil der genehmigten Mehrkosten ist deshalb überplanmäßig für 2022 zu genehmigen.

Auf der Haushaltsstelle 06002.500000 – Rathausstraße 4 - stehen ca. 330.000 € zur Verfügung.
Die Mittel waren angedacht als Planungsbudget für die Sanierung Rathausstraße 4.
Kapazitäten auf Verwaltungsseite und auch auf Seite der Planer stehen derzeit nicht zur Verfügung, sodass die Mittel in diesem Jahr definitiv nicht benötigt werden. Ein Neuansatz für den nächsten Haushalt + Finanzplan ist jedoch nötig.

Die restlichen vom BUA genehmigten Mehrkosten i.H.v. 110.000 € werden für 2023 neu auf 06000.500000 angesetzt.

Beschlussvorschlag

Die Mehrkosten in Höhe von 330.000 € werden überplanmäßig für 2022 genehmigt.

Die Deckung erfolgt indirekt durch die gleichzeitige Auflösung des HAR auf der HHSt. 06002.500000 – Rathausstraße 4.

Finanzielle Auswirkungen

Die Deckung von 330.000 € erfolgt indirekt durch die gleichzeitige Auflösung des HAR auf der HHSt. 06002.500000, so dass dort die entsprechende Mittelbindung frei wird.
Die restlichen vom BUA genehmigten Mehrkosten i.H.v. 110.000 € werden für 2023 neu auf 06000.500000 angesetzt.
Der Neuansatz der Planungsmittel für die Sanierung der Rathausstraße 4 ist ebenfalls im Zuge der aktuellen Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Die Mehrkosten in Höhe von 330.000 € werden überplanmäßig für 2022 genehmigt.

Die Deckung erfolgt indirekt durch die gleichzeitige Auflösung des HAR auf der HHSt. 06002.500000 – Rathausstraße 4.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.6 für die "Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)"; Erfolgte Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes in 2 Teilbereiche, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.03.2021 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beratend 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

21.03.2019
GR (TOP 2)
Aufstellungsbeschluss
21.03.2019
GR (TOP 3)
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
09.03.2021
BUA (TOP 6)
Verlängerung der Veränderungssperre
08.09.2020
BUA (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten
09.03.2021
BUA (TOP 4)
Vorstellung der Planungsvarianten (überarbeitet)
25.03.2021
GR (TOP 3)
Vorstellung der Planungsvarianten (überarbeitet)
29.07.2021
GR (TOP 2)
Festlegung der Verfahrensart § 13 a BauGB,
Vorstellung der Verfahrensunterlagen
09.09.2021 mit
11.10.2021

Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB
13.09.2022
BUA (TOP 3)
Beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplans in 2 Teilbereiche; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Dieser TOP wurde in der BUA-Sitzung am 13.09.2022 (TOP 3.1) vorberaten.

Hierzu wird auf die Beschlussvorlage verwiesen.

Aufteilungsbeschluss in 2 Teilbereiche:
Nachdem sich die Freistellung für die Bahnflächen derzeit nicht erreichen lässt bzw. keine Freistellung durch DB Station & Service erfolgen wird, wurde der Antrag durch die Gemeinde Poing am 01.06.2022 zurückgezogen. 

Der Gemeinderat wurde hierüber in seiner Sitzung am 02.06.2022 informiert.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bebauungsplanentwurf in 2 Teilbereiche aufzuteilen – die Bahnflächen, Fl.-Nrn. 684/3, 684/4, 684/13 und 684/67 Teilfl. werden aus dem Bebauungsplanumgriff genommen. Hierfür erfolgt derzeit kein weiteres Verfahren.

Die nachfolgende Beschlussfassung erfolgt dementsprechend nur für die im Geltungsbereich verbleibenden Bereiche:

- Südlich der Bahnhofstraße, zwischen Neufarner Straße und Römerstraße: Fl.-Nrn. 378, 378/2, 378/3, 378/4, 378/5, 378/7, 378/9, 378/10, 378/11, 379/2, 380/2, 380/4, 684/22, 684/23

- Bahnhofstraße: Fl.-Nrn. 684/8

- Nördlich der Bahnhofstraße, westlich der Neufarner Straße: Fl.-Nrn. 684/52, 684/26, 684/14


Auf Antrag von Herrn GR Franz Langlechner wurde einleitend beschlossen, die Grundstücke Fl.-Nrn. 684/14 – Plieninger Straße 3 sowie 684/26 – Bahnhofstraße 2 und die Fl.-Nr. 684/25 (Stichstraße) ebenfalls aus dem Geltungsbereich zu nehmen, um sich für eine spätere (evtl. mögliche) Überplanung der Bahnflächen nichts zu verbauen.

Damit entfällt der Bereich nördlich der Bahnhofstraße vollständig aus dem weiterzuverfolgenden Teilbereich, es verbleiben nur die Grundstücke südlich der Bahnhofstraße im Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

1.
Der Gemeinderat nimmt von der Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)“ einzuarbeiten.

3. 
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (nördlich und südlich der Bahnhofstraße)“einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in der Fassung vom 27.10.2022.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

1.
Der Gemeinderat nimmt von der Darlegung für die Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB Kenntnis.

2. 
Der Gemeinderat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)“ einzuarbeiten.

3. 
Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 51.6 für die „Ortsmitte Poing, südlich der Bahn (südlich der Bahnhofstraße)“einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in der Fassung vom 27.10.2022.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2022 09:55 Uhr