Datum: 19.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:29 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Würdigung des Haushalts für das Jahr 2023
1.2 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Sachstand zur Flutlichtanlage für den Stadionplatz
1.3 Verbreiterung der Aufstellflächen am Bahnsteig Nord
1.4 Sammlung für Altholz am Wertstoffhof der Gemeinde
1.5 Vierte Runde der Lärmaktionsplanung; Zuständigkeiten für die Erstellung der Lärmkarten und Aufstellung der Lärmaktionspläne
1.6 Ferienbetreuung in Poing; Schuljahr 2022/2023
1.7 Poinger Volksfest; Abrechnung 2022
1.8 Baugebiete W 7 und W 8; Äußere Erschließung - Westring Durchführung der Baumfäll- und Rodungsarbeiten
2 Förderung von Lastenrädern und Mini-PV-Anlagen; Förderrichtlinie
3 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Nachträge Abbrucharbeiten Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1
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1.1. Würdigung des Haushalts für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.12.2022 (Eingang 30.12.2022) wurde der Gemeinde die Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt mitgeteilt.

Da keine Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung vorgesehen sind war der Haushalt nicht genehmigungspflichtig. Es hat lediglich eine Würdigung durch das Landratsamt zu erfolgen (Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO).

Im Rahmen der Würdigung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass kein Anlas zur Beanstandung durch das Landratsamt gesehen wird. Somit konnte die Satzung entsprechend ausgefordert werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 11.01.2023 ortsüblich im Ortsnachrichtenblatt.

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1.2. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Sachstand zur Flutlichtanlage für den Stadionplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Folgender terminlicher Ablauf zur Realisierung der Maßnahme ist geplant:

- Vorstellung Planung in der BUA am 07.03.2023
- Ausführungsbeginn August 2023
- Fertigstellung Oktober 2023 je nach Lieferzeit der Flutlichtmasten
- Nutzungsbeginn November 2023

Bevorzugt wird eine 6-Mastanlage, sonstige Vorgaben mit den Hauptnutzern (Leichtathletikverein und Fußballer TSV POING) sind bekannt.

Zusätzlich zu den Ingenieurleistungen der Starkstromtechnik ist ab einer Masthöhe von 10 m ein Bauantrag erforderlich.

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1.3. Verbreiterung der Aufstellflächen am Bahnsteig Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Mit der Vergrößerung der Aufstellflächen im nördlichen Bahnsteigbereich wurde die Station & Service von der Gemeinde Poing am 23.08.2022 beauftragt. 

Am 09.11.2022 konnten die Arbeiten abgeschlossen werden. 
Am 21.11.2022 ging ein Schreiben der Gemeinde Poing an das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – an Herrn Staatsminister Bernreiter – mit der Bitte um finanzielle Unterstützung bezüglich der netto ca. 40.000 Euro teuren Zusatzmaßnahme.

Am 14.12.2022 erhielten wir die Antwort, dass die Verbreiterung der Bahnsteige auch aus Sicht des Staatsministers den Haltepunkt noch attraktiver und sicherer machen würde und die Gemeinde Poing mit der Kostenübernahme im Interesse der Fahrgäste pragmatisch, schnell und unbürokratisch gehandelt habe.

Leider sei aber eine nachträgliche oder zusätzliche Förderung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen nicht mehr möglich. 

Die Kostentragung der Maßnahme liegt daher alleine bei der Gemeinde Poing.

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1.4. Sammlung für Altholz am Wertstoffhof der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Zum 31. Dezember 2022 endete der Vertrag über die Gestellung,  den Transport und die Miete eines Großcontainers für Altholz sowie die Altholzentsorgung mit dem bisherigen Entsorgungsunternehmen Firma Wurzer Umwelt GmbH in Eitting.

Aufgrund dessen wurden im Rahmen einer Direktvergabe mehrere Angebote von entsprechenden Entsorgerfirmen in der näheren Umgebung eingeholt. 

Die Firma IRV INTERROH Rohstoffverwertungs GmbH aus München-Riem hat das preisgünstigste Angebot abgegeben. Mit dieser Entsorgerfirma wurde nun ab 1. Januar 2023 ein Vertrag für 2 Jahre über die Gestellung, den Transport und die Miete eines Großcontainers für Altholz sowie die Altholzentsorgung abgeschlossen. 

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1.5. Vierte Runde der Lärmaktionsplanung; Zuständigkeiten für die Erstellung der Lärmkarten und Aufstellung der Lärmaktionspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Auszug aus Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 27.12.2022:

Nach dem BImSchG sind für bestimmte Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmkarten zu erstellen, um die Lärmbelastungen, die von diesen Lärmquellen ausgehen, „sichtbar“ zu machen. Einzelheiten der Kartierung regelt die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
 
Auf Grundlage der erstellten Lärmkarten sind nach § 47d BImSchG für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken und der Großflughäfen Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. In den Lärmaktionsplänen werden mit Beteiligung der Öffentlichkeit technische oder planerische Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation festgelegt. Dabei sollen im Rahmen der vorhandenen rechtlichen Regelungen und der verfügbaren Finanzierungsprogramme verschiedene kurz-, mittel- oder auch langfristig wirksame Maßnahmen kombiniert werden.
 
Die Zuständigkeiten für die Erstellung der Lärmkarten und die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind in § 47e BImSchG sowie in Art. 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 und 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) geregelt. Die nachfolgende Tabelle fasst die Zuständigkeiten zusammen:

Aufgabe
Zuständigkeit
Erstellung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes
Eisenbahn-Bundesamt
Erstellung der übrigen Lärmkarten
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Aufstellung eines zentralen Lärmaktionsplans für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken (ausgenommen Haupteisenbahnstrecken des Bundes)
Seit dem 1. Januar 2021: Regierung von Oberfranken (nur auf Antrag bei der Regierung von Oberfranken: Gemeinden für nicht gemeindeübergreifende Fälle)
Aufstellung eines Lärmaktionsplans für einen Großflughafen
Regierungen
Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume
Gemeinden
Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.
Seit dem 1. Januar 2015: Eisenbahn-Bundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans

Wie oben hervorgehoben, besteht für bayerische Gemeinden – mit Ausnahme der Stadt Ingolstadt und der Landeshauptstadt München – keine Verpflichtung zur Aufstellung eines eigenen Lärmaktionsplans. Zuständig für die Aufstellung eines zentralen Lärmaktionsplans für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken (ausgenommen Haupteisenbahnstrecken des Bundes – hier liegt die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung beim Eisenbahn-Bundesamt) ist die Regierung von Oberfranken.

Innerhalb der nächsten Monate werden durch das Bayerische Landesamt für Umwelt die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 veröffentlicht. Damit startet die vierte Runde der Lärmaktionsplanung.

Die Gemeinde wird die Termine und Möglichkeiten zur Beteiligung jeweils entsprechend veröffentlichen.

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1.6. Ferienbetreuung in Poing; Schuljahr 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 15.12.2022 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022 bekanntgegeben, wird die Ferienbetreuung durch das Kinderland Plus gGmbH - vorerst für das aktuelle Schuljahr - für alle Poinger Grundschulkinder weiterhin durchgeführt. 

Am 11.01.2023 erfolgte ein weiteres Abstimmungsgespräch hinsichtlich neuer Räumlichkeiten/Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Träger und der Verwaltung.

Für das Schuljahr 2022/2023 (perspektivisch aber auch für zukünftige Schuljahre) steht das Jugendzentrum mit ausreichender Fläche und vielseitigen Spielmöglichkeiten für die externe Ferienbetreuung zur Verfügung. Der reguläre Betrieb vom Jugendzentrum wird dadurch nicht beeinträchtigt. 

Ab sofort können sich alle interessierten Eltern beim Träger direkt auf der Homepage anmelden.

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1.7. Poinger Volksfest; Abrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Das Volksfest 2022, das vom 08. bis 17.07.2022 durchgeführt wurde, wird von allen Beteiligten als sehr gelungen beurteilt.

Insgesamt sind der Gemeinde für das Volksfest 2022 Kosten in Höhe von 79.701,38 € entstanden.

Die Kosten des Ehrenamtsempfanges in Höhe von 19.361,90 € sind - wie in den Vorjahren - nach Auffassung der Verwaltung nicht unmittelbar dem Volksfest zuzuordnen, sondern wären auch bei Durchführung einer eigenen Veranstaltung außerhalb des Volksfestes angefallen.

Unter Berücksichtigung dieser Position, und ohne die Einnahme von 2.000 € für die Beteiligung des Festwirtes an dem in 2019 angeschafften Stromverteiler, haben sich die Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2022 auf 62.339,48 € belaufen.

Die laufenden Aufwendungen haben sich damit gegenüber 2019 insbesondere durch die Kosten für den Sicherheitsdienst für den Außenbereich um den Volksfestplatz und dem gestiegenen Personal- und Fahrkosteneinsatz des Baubetriebshofes erhöht. Ebenso sind seit 2019 die Preise für die Essensmarken gestiegen.

Die in 2019 angeschafften und fest installierten Stromverteiler des Festplatzes haben indes die Kosten der früheren mobilen Verteilung erheblich reduziert.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Das Volksfest wirkt sich durch den Energieverbrauch aus dem Festbetrieb (Zelt, Schausteller, Imbissbuden) und den Verkehr der Volksfestbesucher belastend auf den Klimaschutz aus.

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1.8. Baugebiete W 7 und W 8; Äußere Erschließung - Westring Durchführung der Baumfäll- und Rodungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten für den Umbau des Westrings müssen aus naturschutzrechtlichen Gründen die Baumfäll- und Rodungsarbeiten noch vor/bis Ende Februar 2023 durchgeführt werden.

Diese werden durch den gemeindlichen Baubetriebshof ausgeführt.

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2. Förderung von Lastenrädern und Mini-PV-Anlagen; Förderrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Wie in der BUA-Sitzung am 28.06.2022 angekündigt, ist beabsichtigt, den Kauf von Lastenrädern und Lastenpedelecs sowie von Mini-PV-Anlagen zu fördern.

Seitens der Verwaltung wird eine Förderung wie folgt vorgeschlagen:

Lastenfahrräder und Lastenpedelecs
25 % der Anschaffungskosten
  • max. 500 Euro bei Lastenfahrrädern
  • max. 1.000 Euro bei Lastenpedelecs
Mini-PV-Anlage / PlugPlay-Modul
25 % der Anschaffungskosten, max. jedoch 250 Euro

Beginn der Förderung: 01.02.2023

Die Verwaltung hat den Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Förderrichtlinie wird in der vorliegenden Fassung - ggf. mit den beschlossenen Änderungen / Ergänzungen - zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HH-Stelle 79000.988000 sind 20.000 Euro veranschlagt (Lastenräder),
auf der HH-Stelle 62000.988000 10.000 Euro für Balkonkraftwerke.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

X        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss 1

Der Förderrichtlinie hinsichtlich der Mini-PV-Anlagen wird in der vorliegenden Fassung mit den redaktionellen Änderungen/Ergänzungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Förderrichtlinie hinsichtlich der Lastenfahrräder/Lastenpedelecs wird in der vorliegenden Fassung mit den redaktionellen Änderungen/Ergänzungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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3. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Nachträge Abbrucharbeiten Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO seit September 2022 erteilten Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben: 

Nachtrag 01 Mehrleistungen Abbruch Hausmeisterhaus: 4.479,96 € brutto
Nachtrag 02 Abtrag Rotlage: 20.354,96 € brutto
Nachtrag 03 Entsorgung Haufwerke Wall 1+2: -1.053,15 € brutto        
Nachtrag 04 + 05 Massenmehrung/ Vorhaltung Zaun/ Abbruch Teich/ Abzug Grasnarbe Nord/ Haufwerk-Entsorgung Rotlage: 23.713,51 € brutto        

Die Nachträge wurden auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 271.704,43 € brutto. 

Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Datenstand vom 17.03.2023 09:11 Uhr