Datum: 16.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2022
1.2 Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Ergebnisse 2022
1.3 Kommunale Verkehrsüberwachung; Messergebnisse im Jahr 2022
1.4 Cargobike Roadshow 2023 in Bayern
1.5 Poing beteiligt sich 2023 wieder am STADTRADELN
1.6 Aktueller Stand Förderprogramm Mini-PV-Anlagen und Lastenräder
1.7 Europäische Mobilitätswoche 2023
1.8 Kindertagesstätten in Poing; Belegungssituation 2022/2023
1.9 Brand im Literaturhaus
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27.2 "für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße" Neubau LIDL-Markt in der Gruber Straße 59 c; Vorstellung Pilotprojekt (Holzbau-LIDL-Markt)
3 Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2023

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1
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1.1. Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Gemeinden Poing, Pliening und Anzing (gemeinsame Aufgabenträger des PPA) erhalten gemäß Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2022. 

Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 in Höhe von 159.000 Euro für den PPA gewährt.

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1.2. Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Ergebnisse 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH /NWS legte als Auftragnehmer der kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Poing erstmals nach Einführung die Gesamtauswertung der Parkverstöße aus dem Jahr 2022 (November bis Dezember) vor.

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 02.06.2022 wurden die Begehungen mit ca. 5 Wochenstunden durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 93 Parkverstöße im Gemeindegebiet festgestellt (34 zu 10 Euro, 2 zu 15 Euro, 28 zu 20 Euro, 22 zu 25 Euro und 7 zu 55 Euro). 
Bei den Verwarnungen zu 55 Euro handelt es sich um unzulässiges Parken auf dem Gehweg, in Bereichen von Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen.

Nicht berücksichtigt wurde der Monat Oktober, da anstelle von Verwarnungen mit Verwarngeld noch Hinweiszettel ohne Kosten an falsch Parkende verteilt wurden.

Eingesetzt wird die kommunale Verkehrsüberwachung u. a. an den der Gemeinde aus der Bevölkerung mitgeteilten Örtlichkeiten über Parkverstöße. Insbesondere wurde die kommunale Verkehrsüberwachung auch in den Bereichen der Schulen eingesetzt, neben den Verwarngeldern konnten falsch Parkende auch durch mündliche Hinweise vor Ort belehrt werden. 

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1.3. Kommunale Verkehrsüberwachung; Messergebnisse im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH/NWS legte als Auftragnehmer der kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Poing die Gesamtauswertung der Geschwindigkeitsverstöße aus dem Jahr 2022 vor. 

So sind zum Beispiel die Geschwindigkeitsverstöße 2022 in der Blumenstraße sowie in der Seerosenstraße im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Auch in der Schulstraße konnte ein deutlicher Rückgang der Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Somit waren es im Jahr 2021 insgesamt 62 Geschwindigkeitsüberschreitungen (6 Messungen, ca. 8 Stunden, 306 erfasste Fahrzeuge) und im Jahr 2022 insgesamt 48 Geschwindigkeitsüberschreitungen (11 Messungen, ca. 16,5 Stunden, 531 erfasste Fahrzeuge). 

Die Auswertung ergab jedoch auch, dass der Überwachungsdruck an einigen Stellen erhöht werden muss. 
Zum Beispiel in der Ende 2022 eingeführten Zone Tempo 30 km/h in der Bergfeldstraße wurden im Jahr 2022 bei 4.207 festgestellten Fahrzeugen insgesamt 398 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, der höchste hiervon lag bei 81 km/h. 
Insbesondere hier werden die Messungen im Jahr 2023 verstärkt fortgesetzt.

Im Ergebnis hat sich der Einsatz der kommunalen Verkehrsüberwachung aus Sicht der Verwaltung bewährt.

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1.4. Cargobike Roadshow 2023 in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Wie bereits im Jahr 2022 hat sich die Gemeinde Poing auch dieses Jahr für die Cargobike Roadshow 2023 Bayern (10.09.2023 – 19.09.2023) beworben.

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1.5. Poing beteiligt sich 2023 wieder am STADTRADELN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat sich wieder für das STADTRADELN 2023 beworben. Dieses findet vom 25. Juni bis zum 15. Juli statt. 

Die Ziele der größten internationalen Radkampagne sind u.a., privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen, sodass ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und ein Zeichen für vermehrte Radförderung in der Kommune gesetzt wird. 
Letztlich steht aber auch der Spaß beim Fahrradfahren im Fokus. 

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1.6. Aktueller Stand Förderprogramm Mini-PV-Anlagen und Lastenräder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Seit der Veröffentlichung (am 25.01.2023) der neuen Förderrichtlinie zur Förderung von Mini-PV-Anlagen und Lastenrädern sind 41 Anträge für Mini-PV-Anlagen und 4 Anträge für Lastenräder eingegangen. 

Die Förderhöhe der Mini-PV-Anlagen beläuft sich bereits auf 9.008,80 Euro und die der Lastenräder auf 3.715,75 Euro. (Stand 16.02.2023)

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1.7. Europäische Mobilitätswoche 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.01.2022 sowie der Zusage der Antragsteller auf Unterstützung wird sich die Gemeinde Poing dieses Jahr für die Europäische Mobilitätswoche anmelden.

Die Aktionen sollen an einem Tag, z.B. Samstagnachmittag, am Marktplatz durchgeführt werden.

Die Europäische Mobilitätswoche findet dieses Jahr vom 16. – 22. September statt, so dass die Durchführung z.B. am Samstag, den 16.09.2023, stattfinden könnte.

Im Jahr 2022 musste die Teilnahme mangels Personalressourcen und Zusagen der Akteure abgesagt werden.

Die EMW ist eine Kampagne der Europäischen Kommission. Seit 2002 bietet sie Kommunen die perfekte Möglichkeit, ihren Bürgern die komplette Bandbreite nachhaltiger Mobilität vor Ort näher zu bringen. Im Rahmen der EMW können innovative Verkehrslösungen ausprobiert oder mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität in den Kommunen geworben werden.

So werden beispielsweise Parkplätze und Straßenraum umgenutzt, neue Fuß- und Radwege eingeweiht, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt.

Auch wenn sich die EMW primär an Kommunen richtet, haben ebenso Vereine, Institutionen und Unternehmen die Möglichkeit, über MOBILITYACTIONS Teil der europäischen Bewegung für mehr nachhaltige Mobilität zu werden (hier zählt jede Aktion, die ein nicht-kommunaler Akteur während des Jahres umsetzt).

Für Kommunen:
Es sollte mindestens einer der drei folgenden Bestandteile der Europäischen Mobilitätswoche umgesetzt werden:

1. Woche der Aktivitäten:
Es findet eine Woche der Aktivitäten und Veranstaltungen statt, die auf nachhaltige Mobilität aufmerksam machen und das Jahresmotto aufgreifen.

2. Permanente Maßnahme:
Mindestens eine praktische, langfristig angelegte Maßnahme, die Menschen dazu bewegt, sich für nachhaltige Mobilität zu entscheiden, sollte während der EMW umgesetzt oder eingeführt werden.

3. Autofreier Tag:
Der autofreie Tag findet am 22. September statt. An diesem Tag sollten eine oder mehrere Straßen für den Autoverkehr gesperrt und für Menschen geöffnet werden. Es gibt keine Vorgaben zur Länge der gesperrten Straßen(abschnitte). Sie sollten aber groß genug sein, um Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile von sicheren öffentlichen Räumen zu verdeutlichen.

Teilnehmende Kommunen müssen zwar nicht alle drei Bestandteile der EMW umsetzen, sollten aber mindestens einen davon organisieren. Diejenigen Kommunen, die alle 3 Bestandteile umsetzen, erreichen den sog. „Goldstatus“ und können sich um den Preis der EMW bewerben.

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1.8. Kindertagesstätten in Poing; Belegungssituation 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö 1.8

Sachverhalt

Die aktuelle Belegungssituation in den Poinger Einrichtungen für das Kita-Jahr 2022/2023 stellt sich, zum Stand Februar 2023, wie folgt dar:

Zwei Träger haben vorübergehend in zwei Einrichtungen die Betreuungszeiten anpassen müssen.
In sieben Einrichtungen können derzeit nicht alle Betreuungsplätze angeboten werden. 

Jedoch konnte die Gemeinde Poing den unterjährigen Betreuungsbedarf, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (drei Monate), bisher sicherstellen.

Trotz der schwierigen Personalsituation in den Einrichtungen, versuchen die Träger in Poing immer wieder Lösungen (u.a. Belegung von Notfallplätzen, vorzeitige Wechselwünsche und genehmigte Überbelegungen) für die Poinger Eltern zu finden. 

Des Weiteren stellt sich bei einem Träger bereits heraus, dass die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personal (insbesondere die Assistenzkräfte) einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Betreuungssituation in Poing darstellt.

In der Gemeinderatssitzung am 16.03.2023 wird der Prüfauftrag aus der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022 hinsichtlich weiterer kommunaler Zuschüsse für die Poinger Einrichtungen behandelt.

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1.9. Brand im Literaturhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Am Mittwoch, den 15.02.2023 um ca. 22.15 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Brand in das Literaturhaus gerufen. Im Innenraum des Hauses wurden gelagerte Bücher angezündet und haben in der Hauptsache einen Rauchschaden verursacht. Durch einen Löschversuch vor Eintreffen der Feuerwehr entstand durch den Einsatz eines Pulverlöschers eine sehr starke Verunreinigung des Inventars und der Bücher.

Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen, dass alle gelagerten Bücher im Literaturhaus entsorgt werden müssen und dass der Innenraum durch eine Fachfirma grundgereinigt werden muss. 

Um das Literaturhaus wurde durch den Baubetriebshof ein Bauzaun errichtet, um den Bereich entsprechend abzusichern.

Eine Schadenshöhe ist derzeit noch nicht bekannt. 

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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27.2 "für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße" Neubau LIDL-Markt in der Gruber Straße 59 c; Vorstellung Pilotprojekt (Holzbau-LIDL-Markt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 informativ 1.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 informativ 4
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.01.2023 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27.2 ist seit 19.10.2005 rechtskräftig.

Aufgrund ökologischer Überlegungen sowie Neuorientierung des Marktes im Innenbereich gibt es Überlegungen seitens des Betreibers, einen Ersatzneubau zu erstellen.

Die Planungen hierzu werden in der heutigen Sitzung durch einen Vertreter der Firma Lidl vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Planung sowie die erstellte Ökobilanz zum Ersatzneubau werden zustimmend zur Kenntnis genommen und dienen als Grundlage für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.2 „für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße“

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv

Begründung:
Es wurde eine Ökobilanz – Variantenvergleich erstellt, die im Ergebnis die vorgestellte Variante positiv bewertet.
Im Rahmen des Neubaus können positive Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Beschluss

Die vorgestellte Planung sowie die erstellte Ökobilanz zum Ersatzneubau werden zur Kenntnis genommen und dienen als Grundlage für die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.2 „für einen Lebensmittelmarkt an der Gruber Straße“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auch im Jahr 2023 sollen folgende Märkte stattfinden:

• 21.05.2023 (Frühjahrsmarkt) und am 
• 22.10.2023 (Herbstmarkt).

Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. 
Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. 
Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.

Die Sonntagsöffnung muss sich daher nach Rechtsauffassung der Verwaltung auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:

Alte Gruber Straße
Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
Bahnhofstraße
Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Bürgerstraße
Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
Hauptstraße
Marktstraße
Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Poststraße 
Rathausstraße

Die Verwaltung schlägt somit vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten für das Jahr 2023 zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2023 wird in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2023 wird in der dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 09:20 Uhr