Datum: 07.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Vorstellung der Vorplanung zur Flutlichtanlage im Stadion und Variantenauswahl

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Vorstellung der Vorplanung zur Flutlichtanlage im Stadion und Variantenauswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 beschließend 2
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Am 25.06.2020 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Flutlichtanlage mittels moderner und umweltfreundlicher LED Flutlicht Technologie umzusetzen.

Das beauftragte Ingenieurbüro hat zwei Varianten in der Vorplanung untersucht. Der Planung liegen die technischen Anforderungen für Fußballspiele bis zur Bezirksliga zugrunde, für den Leichtathletikbereich wird die Klasse II (Regionale Wettkämpfe auf mittlerem Niveau sowie Leistungstraining) angesetzt.

Flutlichtbeleuchtung Variante 1:
4 Mastanlage (Höhe 18 m)
In dieser Variante der Flutlichtbeleuchtung werden 4 Masten in den bereits vorhandenen Fundamentringen eingesetzt.

Vorteile:
+ keine zusätzlichen Investitionskosten für Erdarbeiten, neue Zugschächte etc.
+ Verkabelung kann über vorhandene Schächte einfach eingezogen werden
+ Berechnungsergebnisse der Ausleuchtung mit 4 Masten liegen über den geforderten
   Werten (Fußballspiele bis zur Bezirksliga)

Nachteile:
- keine

Aus der Kostenschätzung ergeben sich Baukosten zur Variante 1 in Höhe von brutto 206.465 Euro ohne Nebenkosten.

Flutlichtbeleuchtung Variante 2:
6 Mastanlage (Höhe 16m)
In dieser Variante der Flutlichtbeleuchtung werden 4 Masten in den bereits vorhandenen Fundamentringen eingesetzt und zusätzlich 2 neue Masten zur Ausleuchtung der Spielfeldmitte aufgestellt.

Vorteile zu Variante 1:
+ 4 Strahler weniger erforderlich, dadurch geringere Betriebskosten


Nachteile:
- zusätzliche Investitionskosten für Lichtmastfundamente, Masten, Verkabelung, Leerrohre und Zugschächte bei nahezu gleicher Ausleuchtung
- Mehrkosten zu Variante 1 brutto ca. 33.320 Euro

Aus der Kostenschätzung ergeben sich Baukosten zu Variante 2 in Höhe von 
brutto 239.785 Euro ohne Nebenkosten.


Zusätzlich ist eine der folgenden Maßnahmen hinsichtlich der Stromversorgung, unabhängig der Anzahl der Masten, erforderlich:

Erweiterung der Stromversorgung Maßnahme 1:
Erneuerung der NSHV (Niederspannungshauptverteilung)
In dieser Variante wird die bestehende NSHV komplett erneuert, sodass diese auf den aktuell technischen Stand gesetzt wird und genügend Platz inkl. Reserven vorhanden ist.

Vorteile:
+ Anpassung der NSHV an aktuelle Installationen und Normen
+ NSHV ist bereits > 30 Jahre alt, somit wird eine Erneuerung in absehbarer Zeit sowieso    erforderlich

Nachteil:
- Zusätzliche Investitionskosten für Erneuerung NSHV
- Evtl. zusätzliche Investitionskosten für Anpassung der Verkabelung

Die Mehrkosten der ersten Maßnahmen zu Variante 1 oder 2 liegen nach Kostenschätzung bei brutto 17.850 Euro.

Erweiterung der Stromversorgung Maßnahme 2
Setzen einer neuen Unterverteilung
Es wird eine neue Unterverteilung erstellt, in der Abgänge für alle Flutlichtanlagen inkl. Steuerung untergebracht werden.
Die bestehenden Flutlichtanlagen aus dem Kunstrasenplatz und Rasenspielfeld werden von der NSHV in die neue Unterverteilung um verlegt.

Vorteile:
+ geringere Investitionskosten
+ Separieren sämtlicher Flutlichtanlagen auf neue Unterverteilung. (derzeit alle Abgänge    Flutlichtanlagen auf NSHV)
+ Zusätzlicher Platz in bestehender NSHV wird generiert

Nachteil:
- Es muss Platz neben der NSHV frei gemacht werden. Das Versetzen der bestehenden    Möblierung ist als bauseitige Leistung angesetzt und nicht in den Mehrkosten enthalten.

Die Mehrkosten der zweiten Maßnahmen zu Variante 1 oder 2 liegen nach Kostenschätzung bei brutto 3.750 Euro.

Eine Änderung im Bezahlsystem zu den bestehenden Münzautomaten kann aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen und wird in einem gesonderten Projekt realisiert.

An den bestehenden Leerrohrverbindungen zwischen den Kabelzugschächten fehlt vereinzelt die Durchgängigkeit wegen Wurzeleindringungen und vermutlich Setzungen, die mit der Maßnahme ertüchtigt werden müssen. Dazu sind zusätzliche Erdarbeiten erforderlich. Kosten in Höhe von brutto 9.520 Euro sind in den Kostenschätzungen zu den Varianten berücksichtigt.


Stellungnahme Verwaltung:
Die Verwaltung folgt der Empfehlung des Planungsbüros und favorisiert die Variante 1 mit 4 Mast Flutlichtanlage und die erste Maßnahme zur Erneuerung des NSHV (Niederspannungshauptverteiler).

Aus einer Förderanfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurde uns mitgeteilt, dass eine Neuerrichtung nicht gefördert wird. Förderungen aus dem Landessportverband werden aus Maßnahmen der Vereine betreffend gewährt.

Folgender weiterer terminlicher Ablauf zur Realisierung der Maßnahme ist geplant:

- Erstellung der Entwurfsplanung
- Ausführungsbeginn August 2023
- Fertigstellung Oktober 2023 - je nach Lieferzeit der Flutlichtmasten
- Nutzungsbeginn November 2023

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die zweite Stufe der Entwurfs-. und Genehmigungsplanung für die Variante 1 der 4 Mastanlagen und Erneuerung der NSHV (Niederspannungshauptverteiler) zum Ingenieurvertrag –Technische Ausrüstung- weiter zu führen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel stehen aus den HH-Resten aus 2022 zur Verfügung:

HH-Stelle 56000.950000 in Höhe von 153.600 Euro sowie HH-Stelle 56000.954000 mit 
350.000 Euro

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x ja, negativ. 

Es werden Ressourcen zur Herstellung der Anlage benötigt.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, die zweite Stufe der Entwurfs-. und Genehmigungsplanung für die Variante 1 der 4 Mastanlagen und Erneuerung der NSHV (Niederspannungshauptverteiler) zum Ingenieurvertrag –Technische Ausrüstung- weiter zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Planer wird beauftragt, eine CO2-Bilanzierung und Verbrauchswerte für beide Varianten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 18:17 Uhr