Am 25.06.2020 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Flutlichtanlage mittels moderner und umweltfreundlicher LED Flutlicht Technologie umzusetzen.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat zwei Varianten in der Vorplanung untersucht. Der Planung liegen die technischen Anforderungen für Fußballspiele bis zur Bezirksliga zugrunde, für den Leichtathletikbereich wird die Klasse II (Regionale Wettkämpfe auf mittlerem Niveau sowie Leistungstraining) angesetzt.
Flutlichtbeleuchtung Variante 1:
4 Mastanlage (Höhe 18 m)
In dieser Variante der Flutlichtbeleuchtung werden 4 Masten in den bereits vorhandenen Fundamentringen eingesetzt.
Vorteile:
+ keine zusätzlichen Investitionskosten für Erdarbeiten, neue Zugschächte etc.
+ Verkabelung kann über vorhandene Schächte einfach eingezogen werden
+ Berechnungsergebnisse der Ausleuchtung mit 4 Masten liegen über den geforderten
Werten (Fußballspiele bis zur Bezirksliga)
Nachteile:
- keine
Aus der Kostenschätzung ergeben sich Baukosten zur Variante 1 in Höhe von brutto 206.465 Euro ohne Nebenkosten.
Flutlichtbeleuchtung Variante 2:
6 Mastanlage (Höhe 16m)
In dieser Variante der Flutlichtbeleuchtung werden 4 Masten in den bereits vorhandenen Fundamentringen eingesetzt und zusätzlich 2 neue Masten zur Ausleuchtung der Spielfeldmitte aufgestellt.
Vorteile zu Variante 1:
+ 4 Strahler weniger erforderlich, dadurch geringere Betriebskosten
Nachteile:
- zusätzliche Investitionskosten für Lichtmastfundamente, Masten, Verkabelung, Leerrohre und Zugschächte bei nahezu gleicher Ausleuchtung
- Mehrkosten zu Variante 1 brutto ca. 33.320 Euro
Aus der Kostenschätzung ergeben sich Baukosten zu Variante 2 in Höhe von
brutto 239.785 Euro ohne Nebenkosten.
Zusätzlich ist eine der folgenden Maßnahmen hinsichtlich der Stromversorgung, unabhängig der Anzahl der Masten, erforderlich:
Erweiterung der Stromversorgung Maßnahme 1:
Erneuerung der NSHV (Niederspannungshauptverteilung)
In dieser Variante wird die bestehende NSHV komplett erneuert, sodass diese auf den aktuell technischen Stand gesetzt wird und genügend Platz inkl. Reserven vorhanden ist.
Vorteile:
+ Anpassung der NSHV an aktuelle Installationen und Normen
+ NSHV ist bereits > 30 Jahre alt, somit wird eine Erneuerung in absehbarer Zeit sowieso erforderlich
Nachteil:
- Zusätzliche Investitionskosten für Erneuerung NSHV
- Evtl. zusätzliche Investitionskosten für Anpassung der Verkabelung
Die Mehrkosten der ersten Maßnahmen zu Variante 1 oder 2 liegen nach Kostenschätzung bei brutto 17.850 Euro.
Erweiterung der Stromversorgung Maßnahme 2
Setzen einer neuen Unterverteilung
Es wird eine neue Unterverteilung erstellt, in der Abgänge für alle Flutlichtanlagen inkl. Steuerung untergebracht werden.
Die bestehenden Flutlichtanlagen aus dem Kunstrasenplatz und Rasenspielfeld werden von der NSHV in die neue Unterverteilung um verlegt.
Vorteile:
+ geringere Investitionskosten
+ Separieren sämtlicher Flutlichtanlagen auf neue Unterverteilung. (derzeit alle Abgänge Flutlichtanlagen auf NSHV)
+ Zusätzlicher Platz in bestehender NSHV wird generiert
Nachteil:
- Es muss Platz neben der NSHV frei gemacht werden. Das Versetzen der bestehenden Möblierung ist als bauseitige Leistung angesetzt und nicht in den Mehrkosten enthalten.
Die Mehrkosten der zweiten Maßnahmen zu Variante 1 oder 2 liegen nach Kostenschätzung bei brutto 3.750 Euro.
Eine Änderung im Bezahlsystem zu den bestehenden Münzautomaten kann aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen und wird in einem gesonderten Projekt realisiert.
An den bestehenden Leerrohrverbindungen zwischen den Kabelzugschächten fehlt vereinzelt die Durchgängigkeit wegen Wurzeleindringungen und vermutlich Setzungen, die mit der Maßnahme ertüchtigt werden müssen. Dazu sind zusätzliche Erdarbeiten erforderlich. Kosten in Höhe von brutto 9.520 Euro sind in den Kostenschätzungen zu den Varianten berücksichtigt.
Stellungnahme Verwaltung:
Die Verwaltung folgt der Empfehlung des Planungsbüros und favorisiert die Variante 1 mit 4 Mast Flutlichtanlage und die erste Maßnahme zur Erneuerung des NSHV (Niederspannungshauptverteiler).
Aus einer Förderanfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurde uns mitgeteilt, dass eine Neuerrichtung nicht gefördert wird. Förderungen aus dem Landessportverband werden aus Maßnahmen der Vereine betreffend gewährt.
Folgender weiterer terminlicher Ablauf zur Realisierung der Maßnahme ist geplant:
- Erstellung der Entwurfsplanung
- Ausführungsbeginn August 2023
- Fertigstellung Oktober 2023 - je nach Lieferzeit der Flutlichtmasten
- Nutzungsbeginn November 2023