Datum: 20.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 21:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung, Energieeinsparung und Energieerzeugung durch erneuerbare Energien; Aktueller Sachstand
1.2 Cargobike Roadshow 2023 in Bayern
1.3 Schließung Containerstandplatz Grub
1.4 Errichtung der Wertstoffsammelstraße im Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel"
1.5 Bike+Ride Offensive; Flächenprüfkonzept für den Bereich S-Bahnhof Poing Nord und Süd
1.6 Kindertagesstätten in Poing; Richtlinie Kita-Härtefallhilfe 2023
1.7 Förderprogramm Lastenräder
2 Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing; Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Kirchheimer Allee Neubau eines Radwegs zwischen Bergfeldstraße und Gruber Straße
3 Schulentwicklung; Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Am Bergfeld ab dem Schuljahr 2023/2024
4 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; AWO-Kinderhort "Jakl-Geißel", Schulstraße 31a Freiflächengestaltung

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1
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1.1. Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung, Energieeinsparung und Energieerzeugung durch erneuerbare Energien; Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Im Jahr 2021 wurde die Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung, Energieeinsparung und Energieerzeugung durch erneuerbare Energien auf Einzelmaßnahmen überarbeitet.

Seit der Überarbeitung sind 13 Förderanträge eingegangen. 

Hiervon wurden 12 Anträge bewilligt und 1 Antrag abgelehnt. 

Es wurden bisher 5 Anträge in Höhe von ca. 6.000 Euro ausbezahlt. Die übrigen 7 Anträge stehen mit einem Betrag in Höhe von ca. 16.000 Euro noch offen.

Folgende Maßnahmen wurden beantragt:
  • 1 mal - Dämmung des Daches 
  • 4 mal - Dämmung der Außenwände
  • 7 mal - Fenstertausch
  • 4 mal - Energieberatung 
  • 3 mal - Einbau einer Wärmepumpe
  • 1 mal - Einbau einer thermischen Solaranlage 
  • 1 mal - Einbau einer automatisch beschickten Biomasseanlage


Für das Jahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von 27.000 Euro zur Verfügung.

Auf Nachfrage aus dem Gremium soll bitte noch mitgeteilt werden, welche Anträge konkret abgelehnt wurden und warum.

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1.2. Cargobike Roadshow 2023 in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 16.02.2023 bekanntgegeben, hat die Gemeinde Poing ihr Interesse an der Cargobike Roadshow 2023 in Bayern (10.09. bis 19.09.2023) bekundet.

Mit Schreiben vom 23.03.2023 wurde seitens der AGFK mitgeteilt, dass die Gemeinde Poing leider nicht als Gastgeberin ausgewählt wurde.

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1.3. Schließung Containerstandplatz Grub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Seit vielen Jahren befindet sich der Containerstandplatz Grub auf dem Gelände der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Da die Fläche nun anderweitig benötigt wird, muss der Standplatz dort bis 12. Juni 2023 aufgelöst werden. Wir sind auf der Suche nach einem neuen Standort, aber dies gestaltet sich leider sehr schwierig, da die Gemeinde in Grub kaum Grundstücke besitzt. Ab Juni 2023 wird dieser Standplatz daher vorerst ersatzlos aufgelöst.

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1.4. Errichtung der Wertstoffsammelstraße im Wohngebiet W 7 "Lerchenwinkel"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing nimmt Stellung zum Artikel in der Ebersberger Zeitung vom 04.04.2023 zur Errichtung einer Steinwand um die neue Wertstoffsammelstelle im Wohngebiet W 7.

Die Wertstoffsammelstelle an der Bergfeldstraße ist derzeit hergestellt, jedoch noch nicht fertiggestellt. Die Einfriedung - in Ausführung einer Gabionenwand - wird bis nach Ostern umfassend begrünt.
Rund um die Gabionenwand werden sechs Bäume gepflanzt. Die Gabionenwand selbst dient 25 Klettergewächsen wie Clematis, Efeu und wilder Wein als Rankhilfe, so dass die Wand mit der Zeit zu einer grünen und nachhaltigen Einfriedung wird, die als ökologisches System dauerhaft bestehen kann.

Die Ausführung als 2,50 m hohe Gabionenwand wurde als Alternative zu Holzwänden oder Hecken bewusst gewählt.
In erster Linie soll sie Müllverwehungen verhindern, die sich in der Vergangenheit auf der südlichen Seite der Bergfeldstraße regelmäßig in der Grünanlage des Versickerungsbeckens und im Naturteich des Biotops verteilt haben.

Die Verwendung von Holzwänden oder eine Einfriedung durch Hecken waren durchaus eine Überlegung. Bei Verwendung von Holzwänden müssten diese regelmäßig erneuert werden, da sie über die Jahre verrotten. Des Weiteren bieten die Gabionenwände durch die Zwischenräume in den Steinen im Gegensatz zur Holzwand zusätzlich Lebensraum für verschiedene Insektenarten.

Eine Einfriedung als Hecke wäre zweckdienlich gewesen. Diese sind jedoch im Winter entlaubt und nicht blickdicht und bieten auch keinen ausreichenden Schutz gegen die befürchteten Müllverwehungen. Die Hecken hätten die Funktion eines Siebs, in dem sich der Müll immer wieder verfangen würde und aufwendig eingesammelt werden müsste.
Zusätzlich dämmen die Gabionenwände den entstehenden Lärm bei der Entsorgung von Wertstoffen besser ein.

Die Gabionenwand um die Wertstoffsammelstelle steht nicht im Widerspruch zu der gemeindlichen Freiflächengestaltungssatzung. Die Satzung bezieht sich nicht auf Bauwerke, sondern auf die Gestaltung des Grünraums von baulichen Anlagen. Mit der intensiven Begrünung der Flächen um die Wertstoffsammelstelle wird die Gemeinde ihrer selbst auferlegten Verpflichtung in vollem Umfang gerecht.

Hinsichtlich der Pflanzung der Büsche erteilt Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo Herrn Helmut Sloim (ARGE) das Wort. 
Dieser beharrt darauf, dass gemäß eines Beschlusses aus dem Jahre 2021 keine Büsche vorgesehen waren. Entsprechende Variante wurde dem Gremium auch vorgestellt. 
Zudem würde er schon aufgrund von Platzmangel von einer Pflanzung abraten.

Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo insistiert, dass die Büsche gesetzt werden müssen.

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1.5. Bike+Ride Offensive; Flächenprüfkonzept für den Bereich S-Bahnhof Poing Nord und Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Am 14.09.2022 wurden potentielle Flächen für die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen im Bereich des Bahnhofs Poing (Nord- und Südseite) besichtigt. 

Im Rahmen der B+R- (Bike und Ride) Offensive sollen ca. 530 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Form von Reihenbügelanlagen und Doppelstockanlagen geschaffen werden.

Hierfür wurden im Rahmen der Besichtigung Flächen ausgewählt. 
Diese Flächen wurden von den Projektverantwortlichen der B+R-Offensive in einem Flächenprüfkonzept zusammengestellt und der DB Immobilien noch im Dezember zur Prüfung vorgelegt. Die Bearbeitungszeit wurde mit ca. 3 Monaten veranschlagt. 

Im Rahmen unserer Nachfrage wurde uns am 05.04.2023 per E-Mail mitgeteilt, dass wir uns noch einige Wochen gedulden müssen und wir Nachricht erhalten, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Auf Nachfrage soll dem Gremium noch mitgeteilt werden, welche Flächen hier zusammengestellt wurden.

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1.6. Kindertagesstätten in Poing; Richtlinie Kita-Härtefallhilfe 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö 1.6

Sachverhalt

Mit der Richtlinie „Kita-Härtefallhilfe 2023“ vom 15.03.2023 seitens des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales können nicht-kommunale Träger einen Ausgleich von energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen in Höhe von 3 % der im Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr 2023) zu erwartenden staatlichen Fördersumme bis zum 30.06.2023 beantragen. Der kommunale Pflichtanteil bleibt davon unberührt.

Die Gewährung der Härtefallhilfe stellt eine Prognoseentscheidung dar und basiert auf einer Kostenkalkulation seitens der Träger. Die Auszahlung erfolgt noch im laufenden Kalenderjahr. 
Die Richtlinie ist vorerst bis zum 31.12.2024 befristet.

Das Bayerische Staatsministerium trägt mit dieser Richtlinie dazu bei, dass die Familien nicht durch weitere Elternbeitragserhöhungen zusätzlich belastet werden.

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1.7. Förderprogramm Lastenräder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Seit 1. Februar 2023 ist die Förderrichtlinie zur Förderung von Lastenrädern in Kraft. 

Hier wurden 10.000 Euro für Fördermittel angesetzt. 

Mittlerweile sind auch bei den Lastenrädern die Mittel aufgebraucht. Es konnte die Anschaffung von 11 Rädern gefördert werden.

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2. Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing; Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Kirchheimer Allee Neubau eines Radwegs zwischen Bergfeldstraße und Gruber Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2017 die Verwaltung beauftragt, eine Verlängerung des Geh- und Radweges an der Kirchheimer Allee (Lückenschluss Ost – West Richtung) zu prüfen. 

Die Umsetzung der Maßnahme ist als Netzergänzung im Radverkehrskonzept der Gemeinde unter der Maßnahmennummer 1.3.1 aufgeführt. Unter der Maßnahmennummer 1.3.2 ist zudem der Lückenschluss zwischen EBE 1 / EBE 17 und Bergfeldstraße aufgeführt.

Vom Planungsbüro liegt die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 25.08.2022 vor.

Objekt 1: Geh- u. Radweg südl. der Kirchheimer Alle (Ost-West Verbindung)
Gemeinsamer Geh- und Radweg an der Kirchheimer Allee zwischen dem Kreisel Bergfeldstraße zum Bestand. Der Entwurf vom 25.08.2022 sieht eine Fortführung des Bestands in gleicher Breite (3 m) vor. Nach Aussage der Regierung von Oberbayern wird jedoch nur die nach den einschlägigen Regelwerken empfohlene Mindestbreite von 2,50 m gefördert.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Fortführung des Bestands in 3 m Breite analog zu bereits im Gemeindegebiet neu gebauten bzw. geplanten Geh- und Radwegen, beispielsweise Am Hanselbrunn, Bergfeldstraße und Westring.

Objekt 2: Radweg westlich Kirchheimer Alle (Nord-Süd Verbindung)
Vom neuen Kreisverkehr an der Kreuzung mit der Bergfeldstraße wird westlich ein neuer Radweg bis zum Kreisverkehr der Gruber Straße errichtet und schließt die vorhanden Lücke nach Grub. Der Radweg wird in einer Breite von 2 m mit Asphaltbefestigung ausgeführt und liegt vollständig in der Förderung. 

Die vorhandenen 2 Bushaltestellen an der Kirchheimer Allee werden höhenmäßig in die neuen Wege übernommen und barrierefrei umgestaltet; dabei ist es erforderlich, zwei Bäume (Stammumfang ca. 45 cm) zu fällen. Ein Baum aus der Bepflanzung am Kreisel ist zur Anbindung des Geh- u. Radweg zu versetzen.

Die Bushaltestelle an der Bergfeldstraße vor dem OMV Kreisel wird barrierefrei ausgebaut.
In dem Bereich der Baumaßnahmen liegen Verdachts-Flächen zum Denkmalschutz und müssen bodendenkmalfachlich begleitet werden.

Gesamtkosten laut Kostenberechnung vom 25.08.2022 (3 m Breite):        brutto 774.550,00 €

Seitens der Regierung von Oberbayern werden 75 % der förderfähigen Kosten als Zuwendung nach BayGVFG in Aussicht gestellt. Dies entspricht für die förderfähige Mindestbreite von 2,50 m in etwa einer Summe von brutto 406.500,00 €.

Die erforderlichen Eigenmittel betragen demnach ca. 368.050,00 €.

Voraussetzung der Förderung ist der Beginn der Ausführung im Jahr 2023.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung vom 25.08.2022 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen

Es sind Mittel in Höhe von € 840.000 für die Maßnahme im Haushalt 2022 und 2023 auf der HH-Stelle 63000.95000 eingestellt.

Die Fördermittel wurden im Haushalt 2024-2026 auf HH-Stelle 63000.361000 i.H.v. 472.000 € angesetzt.

Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel betragen demnach 368.000,00 €.

Ggf. notwendige Anpassungen werden im Zuge der Haushaltsplanung 2024 eingearbeitet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ, dient jedoch der Mobilitätswende
       nein

Beschluss

Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung vom 25.08.2022 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Schulentwicklung; Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Am Bergfeld ab dem Schuljahr 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung seitens der Regierung von Oberbayern vom 26.03.2013 ergänzt mit Bescheid vom 13.06.2013, wurde die Notwendigkeit einer dritten Grundschule mit Dreizügigkeit in der Gemeinde Poing ab dem Schuljahr 2017/2018 bestätigt.
Die schulaufsichtliche Genehmigung für die Grundschule Am Bergfeld beinhaltete ebenfalls eine schulische Ganztagsbetreuung, die seitens des Freistaates Bayern investitionsgefördert wurde. Somit ist in der dritten Poinger Grundschule ebenfalls eine schulische Ganztagsbetreuung einzurichten.
 
Das Schulgebäude der Grundschule Am Bergfeld wurde zum Schuljahr 2017/2018 fristgerecht fertiggestellt.
Mit dem notwendigen Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wurden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße in dem Zeitraum von September 2017 bis August 2020 in das neugebaute Schulgebäude der Grundschule Am Bergfeld ausgelagert. 

Die neu gegründete Grundschule Am Bergfeld wurde übergangsweise parallel bis zum Schuljahresende 2019/2020 in den Räumlichkeiten der zwei benachbarten Kindertagesstätten befristet untergebracht. 

Durch die Unterbringung in den Kindertagesstätten, als Interimslösung, konnte aufgrund der fehlenden räumlichen Kapazitäten keine Ganztagsbetreuung eingeführt werden. 
Mit Einzug in das Schulgebäude Am Bergfeld zum Schuljahresbeginn 2020/2021 konnte durch die Mittagsbetreuung und durch die Schaffung von weiteren Hortplätzen der Betreuungsbedarf bis zum Schuljahr 2021/2022 gedeckt werden. Anmerkung: Pandemiebedingt schwankte der Bedarf seitens der Eltern hinsichtlich einer Ganztagsbetreuung in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022.

Mit Platzvergabe zur schulnahen Betreuung im Juni 2022 wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass der Bedarf an der Grundschule Am Bergfeld wieder gestiegen ist. Mit Unterstützung des Hortträgers vor Ort und der Schulleitung konnte der Bedarf im Schuljahr 2022/2023 durch die Schaffung von zusätzlich 20 befristeten Hortplätzen als Außengruppe im Schulgebäude gedeckt werden.

Die pädagogische Ausrichtung einer Grundschule obliegt dem Staatlichen Schulamt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung. Die Bedarfsabfrage an dieser Grundschule hat deutlich gezeigt, dass die Eltern in diesem Sprengelgebiet eine flexible Ganztagsbetreuung (doppelt so viele Anmeldungen für die Kurzgruppen wie für die Langgruppen) benötigen. Bei einem gebundenen Ganztag gibt es diese Flexibilität nicht. Auf Wunsch der Schulleitung/ -familie soll daher eine offene Ganztagsschule im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2023/2024 angeboten werden. Die Förderrichtlinie zur offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich vom 30.03.2020 ist maßgeblich. 

Ein entsprechender Förderantrag mit einer pädagogischen Rahmenkonzeption, abgestimmt mit dem Kooperationspartner, der Schulleitung und dem Sachaufwandsträger, ist Grundvoraussetzung. Der Antrag wurde seitens der Schulleitung vorbereitet und am 03.04.2022 zur Prüfung bei der Verwaltung eingereicht. 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der jeweilige Sachaufwandsträger ein bedarfsgerechtes und ausreichendes Betreuungsangebot für das gesamte Gemeindegebiet vorhalten soll. Gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII soll eine schulnahe Betreuung angeboten werden, in welcher Form ist nicht festgelegt. 
Bei der Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Am Bergfeld ist zu beachten, dass ein Betreuungsangebot durch die Mittagsbetreuung im gleichen Schulgebäude förderschädlich ist und somit nicht beide Formen vor Ort angeboten werden dürfen.
Die bestehenden Betreuungsverhältnisse für alle Schülerinnen und Schüler müssen bei Einführung einer offenen Ganztagsschule, bei weiterbestehendem Betreuungsbedarf, übergeleitet werden. Der Kolpingfamilie Poing e. V. sicherte die Umwandlung und Überleitung der betroffenen Schülerinnen und Schüler (ebenso die Kinder aus der Außengruppe Hort) zu.  

Der Elternbeirat wurde seitens der Schulleitung angehört. Die Stellungnahme des Elternbeirates vom 06.03.2023 ist in der Anlage beigefügt. 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl des Kooperationspartners der jeweiligen Schulleitung obliegt. 

Ferienbetreuung für die Schulkinder der offenen Ganztagsschule:

In der beigefügten Stellungnahme des Kooperationspartners vom 05.04.2023 wird bestätigt, dass die Ferienbetreuung für die Schulkinder in der Betreuungsform der offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2023/2024 fortgeführt wird.

Finanzierung:

Die Verwaltung verweist ergänzend in diesem Zusammenhang auf die Beschlussfassung vom 02.06.2022 zur „Errichtung einer offenen Ganztagsschule an der Anni-Pickert-Grundschule“. Um das Angebot der offenen Ganztagsschule bei beiden Grundschulen gleichzustellen, soll hier ebenfalls eine zweite Fachkraft für die Hausaufgabenbetreuung in der Kernzeit (nur Langgruppen) zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll bei Bedarf, freitags, eine Betreuungszeit bis 15.30 Uhr angeboten werden. 
Dafür beantragt der Kolpingfamilie Poing e. V. ebenfalls einen gedeckelten Zuschuss in Höhe von max. 8.500,00 Euro pro Langgruppe. Dieser wird anhand der Personalkosten separat geprüft. 

Ausgaben für die Grundschule Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2022/2023:

kommunaler Zuschuss Personalkosten MiBe:                         83.108,00 € (Vergleich 2022/2023)
komm. Anteil BayKiBiG-Förderung (Außengruppe Hort)                21.845,49 € (KiBiG.web)

Gesamtausgaben:                                                                          104.953,49 € 

Vorschlag Haushaltsansatz ab 2024 für offene Ganztagsschule insgesamt:

Zusätzlich komm. Pflichtanteil offene Ganztagsschule:                 55.884,00 €  (bei 3 LG/ 6 KG)
Zusätzlich freiwilliger komm. Zuschuss offene Ganztagsschule:   25.500,00 €  (bei 3 LG)

Gesamtausgaben:                                                                          81.384,00 €
In diesem Zusammenhang wurde seitens des Kooperationspartners mitgeteilt, dass bei der Errichtung der offenen Ganztagsschule ein gesonderter Antrag auf einen freiwilligen kommunalen Zuschuss für Spielmaterial, was nicht von der Förderrichtlinie abgedeckt wird, notwendig sein könnte. Nach Rücksprache mit dem Kolpingfamilie Poing e. V. liegt die geschätzte Höhe bei max. 5.000,00 €. 

Die Schulleitung und der Kooperationspartner sind in der heutigen Gemeinderatssitzung anwesend und stehen für Fragen zur Verfügung. 

Ergänzend merkt die Verwaltung an, dass mit der aktuellen Fortschreibung zur Einwohnerentwicklung und der örtlichen Bedarfsplanung (Kindertagesstätten) durch das externe Fachbüro u.a. die Betreuungsquote und das Betreuungsangebot überprüft werden.
Die Fortschreibung der Einwohnerentwicklung und die örtliche Bedarfsplanung werden zeitnah dem Gremium vorgestellt. 
Zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab 2026 und dessen Auswirkungen wird der Haupt- und Finanzausschuss in einer der kommenden Sitzungen gesondert informiert.  

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagsschule im Bereich der Grundschule Am Bergfeld Poing wird ab dem Schuljahr 2023/2024 mit dem vorgelegten Konzept der Schulleitung, erteilt.

Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von max. 8.500,00 €/ pro Langgruppe wird ab dem Schuljahr 2023/2024, nach Prüfung, zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen etwaigen freiwilligen kommunalen Zuschuss bis max. 5.000,00 € ab dem Schuljahr 2023/2024 für Spielmaterial, nach Prüfung der Jahresrechnung, zu bewilligen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel sind für das laufende Schuljahr 2022/2023 auf der HH-Stelle 21332.705000 bereits ausreichend angesetzt.

Die Haushaltsmittel für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind auf der HH-Stelle 21101.574001 entsprechend dem Ganztagsangebot einzuplanen bzw. anzupassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Zustimmung für die Errichtung einer offenen Ganztagsschule im Bereich der Grundschule Am Bergfeld Poing wird ab dem Schuljahr 2023/2024 mit dem vorgelegten Konzept der Schulleitung, erteilt.

Dem freiwilligen kommunalen Zuschuss für die offene Ganztagsschule in Höhe von max. 8.500,00 €/ pro Langgruppe wird ab dem Schuljahr 2023/2024, nach Prüfung, zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen etwaigen freiwilligen kommunalen Zuschuss bis max. 5.000,00 € ab dem Schuljahr 2023/2024 für Spielmaterial, nach Prüfung der Jahresrechnung, zu bewilligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; AWO-Kinderhort "Jakl-Geißel", Schulstraße 31a Freiflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Auf der ehemaligen Fläche der Wertstoffsammelstelle in der Schulstraße wird eine Freispielfläche für die Nutzung durch den Jakl-Geißel-Hort und den Ergänzungen für die Entwässerung hergestellt. Die Nutzung einer Teilfläche für kleinere Wertstoff-Container und ein Buswartehäuschen sind planerisch alternativ zu untersuchen.

Für den 2. Flucht- und Rettungsweg von der Dachterrasse wird eine Fluchttreppe errichtet.

Als Ersatz für den Rieselfallschutz wird ein Kunstrasenfallschutz mit Fallschutzplatten eingebaut.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden auf der HH-Stelle 46430.500000, AWO-Kinderhort Schulstraße 31a für das HH-Jahr 2023 neu angesetzt.

In zwei Vorentwurfsvarianten wurde die Möglichkeit untersucht, eine Freifläche für den Jakl-Geißel-Hort und eine Teilfläche für kleinere Wertstoffcontainer vorzusehen oder alternativ die gesamte Freifläche für den Jakl-Geißel-Hort als Spielfläche herzustellen.

Aufgrund des Bedarfes einer Baustelleneinrichtungsfläche an der Schulstraße für die Baustelle des Ersatzneubaus der Grundschule wurde im Jahr 2017 die Wertstoffsammelstelle vorübergehend an die Anzinger Straße verlegt. Der vom Gemeinderat am 15.09.2016 beschlossene Entwurf sieht vor, die Wertstoffsammelstelle an der Schulstraße wieder vollständig herzustellen. Die Verlegung der Wertstoffsammelstelle an die Anzinger Straße ist verbunden mit Anwohnerbeschwerden, weil es dort vor 2017 keine Glascontainer gab.

Aus abfallwirtschaftlicher Sicht ist ein Standort zur Wertstoffsammlung in der Schulstraße empfehlenswert. Sollte die ursprüngliche Planung auf eine Teilfläche reduziert werden, ist die aus fachlicher Sicht kleinstmögliche Variante mit 10 Container mit je 1.100 Liter möglich. Diese könnten wie folgt aufgeteilt werden: 2x Weißglas, 1x Grünglas, 1x Braunglas, 3x Papier, 3x Verkaufsverpackungen.

Aufgrund der geringen Anzahl der Container ist zu erwarten, dass es zu Überfüllungen führt, weil eine Leerung nur 2x pro Woche erfolgt und eine Erhöhung der Leerungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist. Somit ist es erforderlich, dass auch der Containerstandplatz in der Anzinger Straße erhalten bleibt, auch wenn in der Schwabener Straße / Wildparkstraße ein großer Containerstandplatz entstanden ist.

Die alternative Variante im Vorentwurf sieht vor, die Wertstoffsammelstelle an der Schulstraße aufzulösen und die Fläche als Freispielfläche für den Jakl-Geißel-Hort herzustellen. 

Die Seitens der Hortleitung gewünschten Spielgeräte, eine Nestschaukel und ein Sandspielkasten, Fahrradständer und eine kleine befestigte Fläche für Bestuhlung, sind im Vorentwurf beider Varianten enthalten. In Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule wird der Fallschutz bei den Spielgeräten umgebaut und ein Zaun wird die Hortaußenanlage von den Pausenhofflächen trennen. Für den Hort bleibt der Zugang in den Geräteraum erhalten.

Im Vorentwurf wurde ein Fahrgastunterstand vorgesehen. Die Größe und Qualität entspricht den sonstigen vorhandenen Fahrgastunterständen in Poing.

Die Planung sieht auch vor, den Gehweg über die gesamte Grundstückslänge zu erneuern und die 3 PKW-Stellplätze am Hort mit versickerungsfähigem Belag auszustatten.

Kostenschätzung Variante Spielfläche Hort mit kleinem Wertstoff-Containerstandplatz, ohne Nebenkosten: brutto 253.298,64 Euro.

Kostenschätzung Variante nur Spielfläche Hort mit Verzicht auf Wertstoff-Containerstandplatz, ohne Nebenkosten: brutto 206.670,87 Euro.

In beiden Varianten enthalten sind die Kosten für den Umbau des Fallschutzes im Pausenhof mit brutto 26.185,95 Euro und die Kosten für den Fahrgastunterstand mit 23.800,00 Euro.

Die Kosten der Fluchttreppe werden mit brutto 32.000,00 Euro ohne Nebenkosten angenommen.

Die angesetzten Finanzmittel sind unter Berücksichtigung zu erwartender Nebenkosten, Kosten für Baugrundrisiken und Kosten für Spartenverlegungen, ausreichend. Konkrete Angaben werden auf Grundlage der Entscheidung mit oder ohne Wertstoffsammelstelle ermittelt und in der Entwurfsplanung vorgetragen.

In einer der nächsten Sitzungen soll die vollständige Entwurfsplanung für die Freiflächen, der Entwässerungsanlage, und die Fluchttreppe mit der Kostenberechnung zur Freigabe der Ausführung vorgetragen werden.

Beschlussvorschlag

Die Freiflächengestaltung an der Schulstraße 31 erfolgt gemäß Planzeichnung Variante 2 mit verkleinerter Fläche von 80 qm für 10 Wertstoffcontainer mit je 1.100 Liter sowie eine Freianlage für den Jakl-Geißel-Hort mit 145 qm.

Alternativ:
Die Freiflächengestaltung an der Schulstraße 31 erfolgt gemäß Planzeichnung Variante 1 ohne Wertstoffsammelstelle. Es soll stattdessen die gesamte Fläche mit 225 qm als Freianlage für den Jakl-Geißel-Hort hergestellt werden.

Die Freispielfläche wird in beiden Varianten für den Jakl-Geißel-Hort mit einer Nestschaukel, ein Sandspielkasten mit Beschattung und Rasenspielfläche, Fahrradständer und eine kleine befestigte Fläche für Bestuhlung ausgestattet.

Die MVV-Bushaltestelle in der Schulstraße erhält einen Fahrgastunterstand.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 46430.500000, AWO-Kinderhort Schulstraße sind für das Jahr 2023 Mittel für Fluchttreppen in Höhe von 100.000 Euro und für Außenanlagen 200.000 Euro angesetzt.

Auf der Haushaltsstelle 72000.950000, Abfallbeseitigung Tiefbaumaßnahmen, sind für die Wertstoffsammelstelle Schulstraße 100.000 Euro für das Jahr 2023 angesetzt.

Auf der Haushaltsstelle 21100.500000, Grundschule Karl-Sittler-Straße Unterhalt sind für den Umbau Fallschutz Pausenhof 30.000 Euro für das Jahr 2023 angesetzt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv:

Anreize für klimafreundliche Mobilität, Boden entsiegelt, mehr Biodiversität, gutes Stadtklima.

Beschluss

Die Freiflächengestaltung an der Schulstraße 31 erfolgt ohne Wertstoffsammelstelle. 

Es soll die gesamte Fläche mit 225 qm als Freianlage für den Jakl-Geißel-Hort hergestellt werden.

Die Freispielfläche wird mit einer Nestschaukel, einem Sandspielkasten mit Beschattung und Rasenspielfläche, Fahrradständer und einer kleinen befestigten Fläche für die Bestuhlung ausgestattet.

Die MVV-Bushaltestelle in der Schulstraße erhält einen Fahrgastunterstand.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2023 12:40 Uhr