Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:13 Uhr bis 22:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung, Energieeinsparung und Energieerzeugung durch erneuerbare Energien
1.2 Gemeinschaftliche Planung der Radschnellwegverbindung Münchner Innenstadt - Markt Schwaben
1.3 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing
1.4 Ferienbetreuung in Poing; weitere Vorgehensweise
1.5 Schulentwicklung in Poing, Anfrage von den Gemeindefraktionen B´90/Die Grünen und SPD vom 04.05.2023
1.6 Sachstand Belegungssituation 2023/2024 Kinderbetreuung
1.7 Einführung eines Umwandlungsverbots von Mieteigentum in Wohnungs-/Teileigentum nach § 250 BauGB zum 1. Juni 2023
2 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; AWO-Kinderhort "Jakl-Geißel", Schulstraße 31a Freiflächengestaltung Entwurfsplanung
3 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023, den Ausbau des Fernwärmenetzes für Gesamtpoing zu forcieren
4 Antrag der FDP-Fraktion vom 08.05.2023 den Zustand der Aussegnungshalle auf dem Poinger Friedhof zu überprüfen, die Möglichkeit eines Umbaus/Anbaus darzustellen und Vorschläge zu machen, in welcher Weise die Halle den heutigen Anforderungen angepasst werden kann
5 Pflegestern Seniorenservice gGmbH; Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Gemeinde Poing
6 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Haltverbot bei Engstelle in Angelbrechting
7 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Prüfung von Parkmöglichkeiten für Wohnmobile

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1
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1.1. Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung, Energieeinsparung und Energieerzeugung durch erneuerbare Energien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2023 wurde über den aktuellen Sachstand der Förderrichtlinie zur rationellen Energienutzung informiert. 

Seit der Überarbeitung im Jahr 2021 wurden 12 Anträge bewilligt und 1 Antrag abgelehnt.

Bei dem abgelehnten Antrag handelte es sich um einen Fensteraustausch. Hier wären nicht alle Fensterflächen der Wohneinheit getauscht worden. Eine Förderfähigkeit hätte bestanden, wenn die bestehenden Fenster einen Uw –Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von max. 1,9 aufgewiesen hätten. Dies ist bei dem Baujahr 1992 standardmäßig nicht der Fall und hätte nachgewiesen werden müssen. 

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1.2. Gemeinschaftliche Planung der Radschnellwegverbindung Münchner Innenstadt - Markt Schwaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Im Rahmen des Radverkehrskonzepts der Gemeinde Poing war auch die Anbindung der Gemeinde Poing an den geplanten Radschnellweg zwischen Markt Schwaben und München das Thema.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, sich der Absichtserklärung zur gemeinschaftlichen Planung anzuschließen.

Am 24.04.2023 ging nunmehr die von allen beteiligten Gemeinden unterschriebene Absichtserklärung ein.

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1.3. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 20.04.2023 genehmigt. 

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2021 auf 6,10 Euro Zinsen und 1.950 Euro Spenden belaufen. Zur Mittelverwendung verblieb ein Betrag i.H.v. 2.111,37 Euro.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro.
5.006,87 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.900 Euro für Anschaffungen für die Bewohner und Einrichtung, wie Vorhänge für Bewohnerzimmer, Matratzen, zwei Kaffeemaschinen und diverse Küchengegenstände zur Verfügung zu stellen.

Die Scheckübergabe an den Geschäftsführer des Pflegesterns, Herrn Peter Haile, erfolgte am 08.05.2023.

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1.4. Ferienbetreuung in Poing; weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 1.4

Sachverhalt

Wie in der Bekanntgabe vom 19.01.2023 mitgeteilt, fand die Ferienbetreuung durch die Kinderland Plus gGmbH in den Osterferien für alle Grundschüler erstmalig im Jugendzentrum Poing statt. Es haben bis zu 30 Kinder teilgenommen. Die Ferienbetreuung wurde seitens des Kooperationspartners nur für das aktuell laufende Schuljahr zugesichert. 

Am 10.05.2023 erfolgte ein erneuter Abstimmungstermin mit dem Kooperationspartner.
Der Kooperationspartner teilte mit, dass dieser die Ferienbetreuung im Jugendzentrum Poing weiterführen möchte. 

In der kommenden HaFa-Sitzung am 04.07.2023 werden in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen für die Ferienbetreuung (u.a. Räumlichkeiten, Zuschuss, Ferienzeiten), letztmalig behandelt mit Beschluss vom 06.05.2010, aktualisiert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

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1.5. Schulentwicklung in Poing, Anfrage von den Gemeindefraktionen B´90/Die Grünen und SPD vom 04.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 1.5

Sachverhalt

Mit Anfrage vom 04.05.2023 seitens der Gemeinderatsfraktionen B´90/Die Grünen und SPD soll in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen auf Themen bezüglich des Schulstandortes Poing und dem zukünftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im schulpflichtigen Alter (Grundschulkinder) ab 2026 eingegangen werden. 
Die Anfrage wird im Ratsinformationssystem zur heutigen Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt. 

Die Themen 

- Schülerzahlentwicklung,
- Ganztagsformen,
- Auslastung schulnahe Betreuung,
- Digitalisierung in den Grundschulen und die
- Finanzierung der Ganztagsbetreuung,  

werden in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2023 vorgestellt.

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1.6. Sachstand Belegungssituation 2023/2024 Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 1.6

Sachverhalt

Bekanntgabe

Kita-Jahr 2022/2023
Der Bedarf hinsichtlich der Betreuungsplätze in Poing kann aktuell im laufenden Kita-Jahr gedeckt werden.

Kommendes Kita-Jahr 2023/2024

Im Krippenbereich: 
Die Gemeinde Poing hat insgesamt 346 Krippenplätze (zzgl. 6 Notfallplätze) zur Verfügung. 
Zum Stand 22.05.2023 sind 245 Krippenplätze ab September 2023 belegt.

Im Kindergartenbereich: 
Es stehen insgesamt 912 Kindergartenplätze in Poing zur Verfügung. (Variiert mit den Hortplätzen).

Auch im Kita-Jahr 2023/2024 startet der AWO Kindergarten Blumenstraße 69 im September 2023 nur dreizügig (-29 Plätze). Des Weiteren kann nach heutigem Stand davon ausgegangen werden, dass der Kath. Kindergarten Am Endbachweg im Kita-Jahr 2023/2024 ebenfalls keine Vollauslastung von 100 Plätzen (-50 Plätze) erreichen wird. 
Somit können derzeit 833 Kindergartenplätze (zzgl. 39 Notfallplätze) zum September 2023 belegt werden. 

Zum Stand 22.05.2023 sind 784 Kindergartenplätze ab September 2023 belegt und ca. 12 Kinder (sog. Krippenwechsler) befinden sich auf der sog. „Warteliste“, die im laufenden Kita-Jahr eine Betreuung wünschen und erhalten werden. 
 
Ganztagsklassen:        
An der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße besuchen zum Schuljahr 2023/2024 insgesamt 81 Kinder die gebundenen Ganztagsklassen.

In der Anni-Pickert-Grundschule gehen 44 Kinder in die gebundenen Ganztagsklassen. 
Für die offene Ganztagsschule an der Anni-Pickert-Grundschule, sind bisher 88 Kinder gemeldet.

In der offenen Ganztagsschule an der Anni-Pickert-Mittelschule sind derzeit 50 Mittelschüler geplant. Die Möglichkeit zur Anmeldung für die offene Ganztagsschule ist noch nicht abgeschlossen.  

An der Grundschule Am Bergfeld wird ab dem Schuljahr 2023/2024 ebenfalls die offene Ganztagsschule eingeführt. Hier sind bisher 114 Kinder gemeldet.  


Schulnahe Betreuung:
Es stehen derzeit 367 Betreuungsplätze für Grundschulkinder wie folgt zur Verfügung
im Hortbereich:                                                 257 Plätze
und in der Mittagsbetreuung an Grundschulen (KS):         110 Plätze. 

Derzeit läuft die Platzvergabe im Hortbereich. Die Freigabe der Plätze erfolgt am 01.06.2023.

Hierzu ist grundsätzlich anzumerken, dass kein Rechtsanspruch auf eine schulnahe Betreuung besteht. Die Gemeinde ist jedoch stets bemüht, jeden Betreuungsbedarf zu erfüllen, auch wenn es nicht immer die Wunscheinrichtung sein kann. 

Zusammenfassung: 

Der aktuell gemeldete Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich kann zum Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 gedeckt werden. 
Die Personalsituation hat sich in den letzten Jahren stärker angespannt. 
In der schulnahen Betreuung, sprich der Mittagsbetreuung und im Hortbereich, schwanken die Zahlen erfahrungsgemäß bis zum Schulbeginn stark. 

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1.7. Einführung eines Umwandlungsverbots von Mieteigentum in Wohnungs-/Teileigentum nach § 250 BauGB zum 1. Juni 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Am 25.04.2023 hat der Bayerische Ministerrat die Änderung der Gebietsbestimmungsverordnung Bau (GBestV-Bau) beschlossen und damit von der Möglichkeit des mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführtem § 250 BauGB Gebrauch gemacht, in Städten und Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Umwandlung von Miet und Eigentumswohnungen befristet bis zum 31.12.2025 unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Die geänderte Verordnung wird zum 01.06.2023 in Kraft treten.

Die Genehmigungspflicht gilt künftig in 50 bayerischen Städten und Gemeinden für Bestandsgebäude mit mindestens 11 Wohnungen. Wohngebäude mit bis zu 10 Wohnungen sind ebenso wie Neubauten von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Die Gemeinde Poing gehört zu den 50 Städten und Gemeinden.

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2. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; AWO-Kinderhort "Jakl-Geißel", Schulstraße 31a Freiflächengestaltung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 

Die Freiflächengestaltung an der Schulstraße 31 erfolgt ohne Wertstoffsammelstelle. Es soll die gesamte Fläche mit 225 qm als Freianlage für den Jakl-Geißel-Hort hergestellt werden. Die Freispielfläche wird mit einer Nestschaukel, einem Sandspielkasten mit Beschattung und Rasenspielfläche, Fahrradständer und einer kleinen befestigten Fläche für die Bestuhlung ausgestattet. Die MVV-Bushaltestelle in der Schulstraße erhält einen Fahrgastunterstand. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen.

Die im Vorentwurf vorgestellte Variante der Freispielfläche für den Jakl-Geißel-Hort wurde in der Entwurfsplanung weiter konkretisiert. Anstatt der Rigole zur Regenentwässerung wird ein bestehender Sickerschacht auf dem ehemaligen Wertstoffgelände ertüchtigt, mit gelochten Schachtringen ausgestattet und um eine Kiespackung ergänzt, um die Versickerungsleistung zu erhöhen. Das spart Kosten in Höhe von brutto ca. 14.000 Euro.

In der Kostenschätzung der Vorplanung Freiflächen waren nicht enthalten der Sonnenschutz über dem Sandkasten und zwei Rundbänke im Hortgarten. Die Kosten für Erdarbeiten und Fundament der Fluchttreppe waren in den Hochbaukosten enthalten und wurden in die Freianlagenkosten verschoben. Es ergeben sich unter Berücksichtigung der Einsparung bei der Rigole noch Mehrkosten in Höhe von brutto ca. 4.548,18 Euro.

Der Gehweg der MVV-Bushaltestelle wird im Bereich des geplanten Unterstandes barrierefrei hergestellt, der Gehweg auf der gesamten Grundstückslänge neu hergestellt. Die Kosten in Höhe von brutto ca. 34.000,00 Euro waren in der Vorplanung noch nicht berücksichtigt.

Die Kostenberechnung der Freifläche Hort vom 11.05.2023 beträgt brutto ohne Nebenkosten 245.199,50 Euro. Die Kostenberechnung liegt um 38.228,63 Euro bzw. um 18,64 % über der Kostenschätzung vom 12.04.2023 in Höhe von brutto 206.670,87 Euro.

Die Kostenberechnung der Fluchttreppe ohne Fundament und Erdarbeiten beträgt brutto ohne Nebenkosten 36.899,52 Euro. Die Kostenberechnung liegt um 10.719,52 Euro bzw. um 40,95 % über den geschätzten Kosten vom 12.04.2023.

Für Landschaftsarchitektin, Architekt, Statiker, Baugrundgutachter und Verkehrsanlagenplanung werden die Nebenkosten auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Zusammengefasst werden die Kosten mit Stand 15.05.2023 auf brutto 303.570,39 Euro berechnet.

Beschlussvorschlag

Die Entwurfsplanung der Freianlagen für den Jakl-Geißel-Hort mit öffentlichem Gehweg sowie die Baukosten gemäß Kostenberechnung vom 11.05.2023 werden zur Ausführung genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 46430.500000, AWO-Kinderhort Schulstraße sind für das Jahr 2023 Mittel für Fluchttreppen in Höhe von 100.000,00 Euro und für Außenanlagen 200.000 Euro angesetzt.
Auf der Haushaltsstelle 21100.500000, Grundschule Karl-Sittler-Straße Unterhalt sind für den Umbau Fallschutz Pausenhof 30.000 Euro für das Jahr 2023 angesetzt.

Die für die Baumaßnahme angesetzten Finanzmittel sind somit ausreichend.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Anreize für klimafreundliche Mobilität, Boden entsiegelt, mehr Biodiversität, gutes Stadtklima.

Beschluss

Die Entwurfsplanung der Freianlagen für den Jakl-Geißel-Hort mit öffentlichem Gehweg sowie die Baukosten gemäß Kostenberechnung vom 11.05.2023 werden zur Ausführung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023, den Ausbau des Fernwärmenetzes für Gesamtpoing zu forcieren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 26.04.2023 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, anlässlich der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen den Ausbau des Fernwärmenetzes bei der Bayernwerk Natur GmbH für Gesamtpoing zu forcieren. Alle Bürger in Poing sollen die gleiche Chance bekommen, sich an das Fernwärmenetz anzuschließen. Die betriebswirtschaftliche Bewertung (insbesondere für das Wohngebiet W4) durch die Bayernwerk Natur GmbH soll schon jetzt und nicht erst in ca. 2 Jahren durchgeführt werden, u.a. deshalb, damit die CO2-Verringerung weiter vorangetrieben werden kann. Die Bayernwerk Natur GmbH soll einen konkreten Betrag für die Anschlusskosten benennen.“.

Begründung:
Die Gemeinde soll hier entsprechend auf den Betreiber des Fernwärmenetzes, die Bayernwerk Natur GmbH, einwirken. Die Kosten hierfür sind durch Bayernwerk auf den Tisch zu legen.“

Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Bayernwerk Natur GmbH wurde zuletzt in der BUA-Sitzung am 13.09.2022 ein Sachstandsbericht zu Ausbauzustand und Ausbaupotenzialen, Kostenentwicklung usw. vorgestellt.

Aufgrund vielfältiger Nachfragen wurde durch die Gemeinde Poing eine Infoveranstaltung für die Bürger / Anschlusswilligen im November 2022 organisiert, in der durch die Bayernwerk Natur GmbH nochmal alle Möglichkeiten vorgestellt wurden.

Dann gab es im Januar 2023 noch eine eigene Infoveranstaltung für die Quartiere W 3 und W 4.

Alle Präsentationen / Vorträge dieser Veranstaltungen wurden jeweils für die Öffentlichkeit auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

Unabhängig vom W 4 melden sich in zahlreichen weiteren Bereichen Interessenten und machen einen Bedarf geltend.

Wie in diesen Infoveranstaltungen durch die Bayernwerk, Herrn Budde erläutert wurde, ist eine Erhöhung der anzuschließenden Haushalte möglich (Senkung der Vorlauf-/Rücklauftemperatur sowie durch sparsameren Verbrauch der bisher angeschlossenen Haushalte). 

Herr Budde wird den aktuellen Stand in der Sitzung vorstellen / erläutern.

Unabhängig hiervon wurde im Rahmen des digitalen Energienutzungsplanes auch die Möglichkeit zur Wärmeversorgung über Grundwasserwärme untersucht. Hier wurde ein sehr hohes Potenzial für die Nutzung Oberflächennaher Geothermie (ONG) über Grundwasserwärmepumpen (insbesondere für den Einfamilienhausbestand) identifiziert.

Hierzu wird auf die Vorstellung des Digitalen ENP Landkreis Ebersberg, Potenzial-Vorstellung & Maßnahmen-Schwerpunktlegung für die Gemeinde Poing in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2022 (entsprechender Auszug liegt bei) verwiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich den weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes auf der Basis von Geothermie im gesamten Gemeindegebiet und appelliert an die Bayernwerk Natur GmbH, alle wirtschaftlich und technisch sinnvollen Möglichkeiten für einen Ausbau wohlwollend zu prüfen und – sofern möglich – umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Antrag der FDP-Fraktion vom 08.05.2023 den Zustand der Aussegnungshalle auf dem Poinger Friedhof zu überprüfen, die Möglichkeit eines Umbaus/Anbaus darzustellen und Vorschläge zu machen, in welcher Weise die Halle den heutigen Anforderungen angepasst werden kann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 4
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2023 ö beratend 3

Sachverhalt

Die FDP-Fraktion stellte am 08.05.2023 folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zustand der Aussegnungshalle auf dem Poinger Friedhof zu überprüfen, die Möglichkeit eines Umbaus/Anbaus darzustellen und Vorschläge zu machen, in welcher Weise die Halle den heutigen Anforderungen angepasst werden kann.

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Aussegnungshalle mit Leichenhaus wurde 1962 genehmigt und 1964 fertiggestellt. 
Das Leichenhaus wurde 1990 durch den jetzigen Neubau mit Laubengang ersetzt.
Der Friedhofsverwaltung liegen keine Rückmeldungen vor, dass die vorhandene Anzahl von ca. 35 Sitzplätzen nicht ausreichend ist. 
Der Wunsch nach einer Verbesserung der Belichtungssituation wird jedoch gelegentlich geäußert.

Möglichkeiten:
  • kurzfristige Abhilfe (in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung; z.B. engere Stellung der Sitzmöglichkeiten, um zusätzlichen Platz zu generieren)
  • Vorschlag: Einbindung der Kirchen, um tatsächlichen Bedarf zu ermitteln

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel sind nicht vorhanden

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Pflegestern Seniorenservice gGmbH; Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing ist als Gesellschafterin der Pflegestern Seniorenservice gGmbH nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 02.06.2006 i. d. F. vom 09.02.2022 berechtigt zwei Mitglieder des Aufsichtsrates zu benennen. Die benannten Mitglieder werden gem. § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversammlung für eine Gesamtdauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Amtszeit der beiden AR-Mitglieder endet mit Ablauf des 18.06.2023, sie blieben jedoch bis zur Neuwahl im Amt (§ 13 Abs. 2 Gesellschaftervertrag).

Die Verwaltung schlägt vor die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, den Ersten Bürgermeister Thomas Stark und Herrn Gemeinderat Peter Maier als Mitglied des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH erneut zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing benennt als Mitglieder des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH:

1. Thomas Stark, Erster Bürgermeister

2. Peter Maier

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Gemeinde Poing benennt als Mitglieder des Aufsichtsrats der Pflegestern Seniorenservice gGmbH:

1. Thomas Stark, Erster Bürgermeister

2. Peter Maier

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Haltverbot bei Engstelle in Angelbrechting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung vom 26.04.2023 wurde folgender Antrag mehrheitlich beschlossen:

„Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, an der Engstelle in der Dorfstraße (kurz nach der Einmündung Bergstraße) ein dauerhaftes Parkverbot zu prüfen.“

Die Ausweisung eines Haltverbots ist eine Einzelmaßnahme der Straßenverkehrsordnung, für die der Erste Bürgermeister zuständig ist (§ 11 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b) Geschäftsordnung). 

Eine Beschlussfassung ist somit nicht vorgesehen. 

Inhaltlich teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Das Halten und Parken im Bereich der Anwesen Dorfstraße Nr. 10 und 11 ist zunächst durch die gesetzlichen Vorgaben des § 12 Straßenverkehrsordnung hinreichend geregelt.

Bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, bei selbstfahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, kann jedoch die Breite 3,00 m (statt der allgemeinen Breite von 2,55 m nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) betragen. Hier können z. B. lichttechnische Einrichtungen noch zusätzlich hinzukommen.

Die Verwaltung hatte deshalb bereits in einem Schriftwechsel mit einem dortigen landwirtschaftlichen Anwesen im Sommer 2022 vorgeschlagen, bei entsprechender Beantragung ein zeitlich beschränktes Haltverbot z. B. für die Erntezeit einzurichten. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch nicht gestellt.

Die Verwaltung hat daher den vorliegenden Antrag zum Anlass genommen, mit dem jetzigen Antragsteller, weiteren Landwirten und der Polizei am 04.05.2023 eine erneute Verkehrsschau durchzuführen. Einvernehmlich wurde als Ergebnis ein beidseitiges Haltverbot im jährlichen Zeitrahmen „01.03. – 31.10.“ aufgrund der landwirtschaftlichen Fahrzeugbreiten festgehalten. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits erlassen, die Maßnahme ist bereits in der Umsetzung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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7. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Prüfung von Parkmöglichkeiten für Wohnmobile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung vom 26.04.2023 wurde folgender Antrag mehrheitlich beschlossen:

 „Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, einen zentralen Stellplatz/Parkplatz für Wohnmobile einzurichten bzw. einen möglichen Standort im öffentlichen Bereich zu prüfen. Des Weiteren soll durch die Verwaltung ein Maßnahmenkatalog zur Beseitigung der Problematik erarbeitet werden.“

Die Ausweisung einer Parkfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund für Wohnmobile ist eine Einzelmaßnahme der Straßenverkehrsordnung, für die der Erste Bürgermeister zuständig ist (§ 11 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b) Geschäftsordnung).

Eine Beschlussfassung ist somit nicht vorgesehen. 

Inhaltlich teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Wohnmobile sind – je nach Zulassung - Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung (vgl. Anlage XXIX StVZO, EG-Fahrzeugklassen). Nach Auskunft der Zulassungsstelle Ebersberg sind im ganzen Gemeindegebiet Poing (mit Ortsteilen) zum Stichtag 01.05.2023 168 Wohnmobile und 109 Wohnanhänger amtlich zugelassen.

Die Straßenverkehrsordnung stellt aber leider nicht mit ihren Vorschriften für das Parken in § 12 Straßenverkehrsordnung auf die Fahrzeugklassen ab, sondern orientiert sich z. B. am zulässigen Gesamtgewicht. Nur wenn Wohnmobile Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t darstellen, gibt es bereits gesetzliche Einschränkungen für das Parken in Wohngebieten. 

Dies bedeutet: 
Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 45 StVO – z. B. bei Behinderungen für den ÖPNV - vorliegen, kann die Behörde das Parken von Wohnmobilen unter 7,5 t „aktiv“ durch Beschilderung durch das Verkehrszeichen 314 Parken mit Zusatzzeichen 1010-58 Personenkraftwagen (entspricht nach der Formulierung der Fahrzeugklasse M 1 „Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz“) untersagen. Eine flächenhafte Untersagung im Sinne einer „wohnmobilfreien“ Gemeinde oder ganzer Wohngebiete entspricht dabei jedoch nicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Diese Ansicht wird durch die Gemeinde Kirchheim geteilt.

Die Verwaltung hat im Sinne der Empfehlung der Bürgerversammlung gerne geprüft, ob es geeignete Flächen auf öffentlichem Grund gäbe, die man speziell für Wohnmobile - insbesondere der Poinger Bevölkerung - vorhalten könnte. 

Eine derartige Fläche, auch wenn sie hypothetisch z. B. nur ein Drittel der Wohnmobile und –anhänger (56 Wohnmobile, 36 Wohnanhänger) ausgelegt werden würde, ist im öffentlichen Verkehrsraum jedoch leider tatsächlich in zentraler Weise nicht vorhanden. Geeignete Flächen im Fiskaleigentum sind ebenfalls nicht erkennbar.

Ohne flächendeckendes Verbot (wie dargestellt unzulässig) wäre ein Steuerungseffekt für den Parkdruck darüber hinaus mehr als fraglich, erst recht, wenn diese Fläche als Parklizenzbereich gebührenpflichtig wäre.

Letztendlich darf auch nicht verkannt werden, dass ein derartiges Angebot möglicherweise erst den Anreiz schaffen würde, ein Wohnmobil oder einen Anhänger zu erwerben.

Fazit: 
Die grundsätzliche Thematik des Gemeingebrauchs durch zugelassene Fahrzeuge ist durch die Gemeinde nicht lösbar. Gleiches gilt für das Bundesrecht (Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Steuerrecht) oder das Zivilrecht für den Erwerb. 

Der in Poing bestehende Parkraum steht im Rahmen der Gesetze und Anordnungen auch diesen Fahrzeugen zur Verfügung. Sofern es die Rechtslage zulässt und eine Erforderlichkeit vorliegt, wird die Gemeinde weiterhin an problematischen Örtlichkeiten (im Sinne der Verkehrssicherheit) nach Verkehrsschau mit der Polizei entsprechende Parkbeschränkungen für Wohnmobile oder andere Fahrzeuge vornehmen. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Datenstand vom 19.10.2023 12:46 Uhr