Datum: 29.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 23:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Geplanter Neubau eines Seniorenzentrums Am Hanselbrunn wird nicht umgesetzt
1.2 Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; AWO-Kinderhort Jakl-Geißel, Schulstraße 31a Freiflächengestaltung Entwurfsplanung
1.3 Vorstellung des Energieberichts 2022 der Liegenschaften der Gemeinde Poing; Verzögerung der Vorstellung
1.4 Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße"; Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 16.05.2023 im Verfahren Normenkontrollsache Sylvester Heindl gegen Gemeinde Poing wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 58
1.5 Gesamtzuwendung für Generalsanierung der Rundlaufbahn im Sportzentrum
1.6 Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2023
1.7 Klimaschutznetzwerk Ebersberg-München 2024; Interessensbekundung
1.8 Kindertagesstätten in Poing; Elternbeitragserhöhung ab September 2023 und 2024
1.9 Schulentwicklung in Poing; Sachstand GTK Abrechnung Kinderland Plus gGmbH
2 Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2035 mit Simulation Gymnasium
3 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Strategie zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen
4 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023 a) die Beleuchtung im Sportzentrum auf LED umzurüsten, speziell in Bezug auf die Kegelbahnen und b) die Linoleumbeläge der Anläufe den modernen Anlagen anzupassen
5 Antrag der Fraktionen von CSU Aktive Bürger und SPD-Bürgerliste zum Wassermanagement im Bereich der gemeindlichen Liegenschaften u.a.; Ergebnis der Prüfaufträge

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Geplanter Neubau eines Seniorenzentrums Am Hanselbrunn wird nicht umgesetzt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Der geplante Neubau eines Seniorenzentrums Am Hanselbrunn wird nicht wie geplant umgesetzt. Der Investor des Seniorenzentrums teilte der Gemeinde Poing seinen endgültigen Rückzug aus dem Projekt mit. 

Im Mai wurden die Eckdaten noch einmal mit dem Investor, der Pflegestern Seniorenservice GmbH, der Gemeinde Poing, dem Planer sowie der finanzierenden Bank besprochen. Der Investor teilte im Nachhinein mit, dass sich die Rahmenbedingungen seit Projektbeginn derart geändert haben, dass ihm eine Umsetzung nicht mehr möglich ist. 

Die Gemeinde Poing bedauert diesen Entschluss sehr. Da der Bedarf an Pflegeplätzen weiterhin im Ort und in der Region vorhanden ist, wird die Gemeinde Poing in Abstimmung mit dem Pflegestern Alternativen prüfen.

zum Seitenanfang

1.2. Ersatzneubau Grundschule Karl-Sittler-Straße; AWO-Kinderhort Jakl-Geißel, Schulstraße 31a Freiflächengestaltung Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.05.2023 wurde die Kostenberechnung vorgestellt. 

Die Abweichung der Kostenberechnung zur Fluchttreppe gegenüber der Kostenschätzung ist darin begründet, dass zur Kostenschätzung am 05.04.2023 die Kosten aus einem Projekt aus dem Jahr 2022 zzgl. 10% Kostensteigerung angenommen wurden.

Der aktuellen Kostenberechnung liegt eine Angebotsauswertung aus April 2023 zu Grunde. 
Die Schlosserarbeiten haben seit 2022 die Stundensätze kräftig erhöht; auch das zugekaufte Material (Stufen) hat deutlich im Preis zugelegt. Ferner wird die Treppe am Balkon ein auskragendes Podest erhalten.

zum Seitenanfang

1.3. Vorstellung des Energieberichts 2022 der Liegenschaften der Gemeinde Poing; Verzögerung der Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Der Energiebericht 2022 für die Liegenschaften der Gemeinde Poing kann aufgrund von fehlenden Ressourcen im Gebäudemanagement aktuell nicht erstellt werden. 

Die Vorstellung wird sich auf unbestimmte Zeit verzögern.

zum Seitenanfang

1.4. Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße"; Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 16.05.2023 im Verfahren Normenkontrollsache Sylvester Heindl gegen Gemeinde Poing wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 58

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Am 16.05.2023 fand der Augenschein sowie im Anschluss die öffentliche mündliche Verhandlung in o.g. Angelegenheit statt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 1. Senat, hat am 22. Mai 2023 aufgrund mündlicher Verhandlung am 16. Mai 2023 folgendes Urteil erlassen:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ vom 28. April 2016, bekanntgemacht am 4. Mai 2016, ist im Bereich WA 3 hinsichtlich der Festsetzungen der Geschossflächen für die einzelnen Grundstücke und der damit zusammenhängenden textlichen Festsetzung C.2.1.3 unwirksam.

  2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

  3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.


Mit den verbleibenden Festsetzungen kann das planerische Ziel der Gemeinde, insbesondere eine städtebauliche Entwicklung des Plangebiets zu gewährleisten und eine maßvolle und städtebauliche verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen, weiterhin erreicht werden. Die verbleibenden Festsetzungen zur Grundfläche sowie zur Wandhöhe ergeben zusammen mit den Festsetzungen zur Dachneigung die maximale Kubatur der Hauptgebäude.

Für die WA 1 – WA 2 sowie WA 4 bis WA 11 sowie MI 1 – MI 6 gelten die Festsetzungen unverändert weiter.

Die Festsetzung C.11 „Anzahl der Wohneinheiten“ gilt für das gesamte Bebauungsplangebiet unverändert weiter (auch für WA 3).

zum Seitenanfang

1.5. Gesamtzuwendung für Generalsanierung der Rundlaufbahn im Sportzentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Aufgrund des gestellten Verwendungsnachweises vom 24.11.2022 zum Förderantrag vom 22.12.2021 für die Sanierung der Rundlaufbahn im Sport- Freizeit- und Erholungszentrum, wurde der Gemeinde Poing am 22.06.2023 die Gesamtförderung über 145.000 € ausgezahlt.

Für die Maßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von 488.556,84 € entstanden.

zum Seitenanfang

1.6. Zuweisungen an die Gemeinden nach Art. 13h BayFAG (Straßenausbaupauschalen) 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern gewährt den Gemeinden zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 KAG pauschale Zuweisungen nach Art. 13 BayFAG (Straßenausbaupauschalen).

Die Höhe der Zuweisung im HH-Jahr 2023 wird auf 80.459 € festgesetzt.

Gemeinden dürfen die Straßenausbaupauschalen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwenden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Bestehen der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind (Art. 13 Abs. 1 Satz 2 BayFAG).

zum Seitenanfang

1.7. Klimaschutznetzwerk Ebersberg-München 2024; Interessensbekundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.06.2023 wurde die Gemeinde Poing über das neue Klimaschutznetzwerk Ebersberg-München 2023 von der Energieagentur Ebersberg – München bzw. der INEV (Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH) informiert.

Da mit dem seit 2020 laufenden Kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk „Ebersberg-München“ („KEEN"), an dem bislang 14 Kommunen aus unseren beiden Landkreisen teilgenommen haben, sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, soll nun eine weitere Runde starten.
 
Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH und das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH laden die Gemeinden ein, für 3 Jahre Teil des in 2024 neu startenden, geförderten kommunalen Klimaschutz-Netzwerkes als Fortsetzung dieser erfolgreichen Kooperationsplattform zu werden und von dessen Vorteilen zu profitieren.
 
Das neue Klimaschutz-Netzwerk bündelt eine Fülle von Angeboten, die von einzelnen Kommunen alleine, erst recht in finanzklammen Zeiten, oft nicht zu „stemmen“ sind.
 
Dazu gehören u. a. diese Leistungen:
 
  • Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Steigerung von Klimaschutz und Energieeffizienz in der Kommune.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der besten Maßnahmen.
  • Intensiver, professionell moderierter Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer mit anderen Kommunen exklusiv in unserer Region.
  • Zugang zu einem hochkompetenten Expertenteam bei der Energieagentur Ebersberg-München sowie beim Institut für nachhaltige Energieversorgung.
  • Förderung von 60 Prozent durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Gemeinde Poing bekundet das Interesse zur Teilnahme an diesem kommunalen Netzwerk.

zum Seitenanfang

1.8. Kindertagesstätten in Poing; Elternbeitragserhöhung ab September 2023 und 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss vom 10.11.2020 vorberaten und in der Gemeinderatsitzung am 26.11.2020 beschlossen, werden die Elternbeiträge analog der Tarifsteigerungen zum Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) entsprechend prozentual angepasst.

Im Mai 2023 erfolgte eine erneute Tariferhöhung zum Sozial- und Erziehungsdienst gemäß der Schlichtungsempfehlung. 
Die Personalkostensteigerung für 2023 basiert auf der einmaligen Inflationsausgleichszahlung und den Sonderzahlungen von Juni 2023 bis Februar 2024, insgesamt 3.000 €. Ab 2024 erfolgt eine Tarifanpassung um 200 Euro Festbetrag plus weitere 5,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 340 Euro.

Um die zusätzliche Belastung der Familien möglichst niedrig zu halten, erfolgt die Beitragsanpassung in der Gemeinde Poing in zwei Schritten (09/2023 und 09/2024). Eine Rückfrage der Verwaltung in mehreren Landkreisgemeinden zeigt, dass durch deren Beitragserhöhung die Belastung der Familien teilweise weit größer ist und Spitzen von bis zu 25% Steigerung in diesem Jahr erreicht werden. Für die Eltern bietet die Gemeinde Poing somit weiterhin attraktive und faire Preise für die Kinderbetreuung an. 

Die Anpassung der Elternbeiträge soll der Personalgewinnung und -qualifizierung zu Gute kommen, um eine fachgerechte Kinderbetreuung weiterhin sicherzustellen. 


Auszug aus der Beitragstabelle 2023: 
Der Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz mit einer Buchungszeit von 7-8 Stunden täglich erhöht sich um 13,00 Euro monatlich.
Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz mit einer Buchungszeit von 5-6 Stunden täglich erhöht sich um 24,00 Euro monatlich.
Ein Hortplatz mit einer täglichen Buchungszeit von 4-5 Stunden erhöht sich um 10,00 Euro. 

Die gestaffelte Tabelle der Elternbeiträge wird auf der Homepage der Gemeinde Poing veröffentlicht. 


Die geplante Elternbeitragsanpassung für 2024 wird auf der Grundlage der Elternbeiträge aus 2022 basieren. D.h. die Elternbeiträge steigen moderat, da die Ausgangsbasis der Elternbeitragserhöhung auf das Jahr 2022 abgestellt wird. 

Auszug aus der Beitragstabelle 2024: 
Der Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz mit einer Buchungszeit von 7-8 Stunden täglich wird um 6,00 Euro monatlich erhöht.
Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz mit einer Buchungszeit von 5-6 Stunden täglich erhöht sich um 12,00 Euro monatlich.
Ein Hortplatz mit einer täglichen Buchungszeit von 4-5 Stunden erhöht sich um 6,00 Euro. 

Die Eltern werden in einem gemeinsamen Schreiben mit Trägern und Verwaltung detailliert informiert.  

zum Seitenanfang

1.9. Schulentwicklung in Poing; Sachstand GTK Abrechnung Kinderland Plus gGmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö 1.9

Sachverhalt

Nach Vollendung des Schuljahres 2021/2022 hat die Kinderland Plus gGmbH die Kooperation im Rahmen der Durchführung von Angeboten des gebundenen Ganztagsangebotes an zwei Poinger Schulen (Grundschule an der Karl-Sittler-Straße und Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule) beendet. 

Durch die Beendigung der Kooperation in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wurde seitens der Kinderland Plus gGmbH eine Endabrechnung durchgeführt und der Verwaltung vorgelegt. Die Abrechnung hat eine Rückführung von Fördermitteln an die Gemeinde und die Regierung ergeben.

Der Kooperationspartner Kinderland Plus gGmbH hat mit Einführung der offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule, welche durch einen weiteren Kooperationspartner betreut wird, die Durchführung des Angebots des gebundenen Ganztages beendet. In der Mittelschule konnte seit dem Schuljahr 2022/2023 keine gebundene Ganztagesklasse mehr gebildet werden.

Mit der Beendigung der Kooperation nach Abschluss des Schuljahres 2021/2022 wurde auch am Schulstandort der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule eine Abrechnung seitens der Kinderland Plus gGmbH durchgeführt. Diese wurde bei der Verwaltung ebenfalls eingereicht. Auch hier hat die Abrechnung eine Rückführung von Fördermitteln an die Gemeinde und die Regierung ergeben.

Die Kinderland Plus gGmbH wird die Fördermittel an die Gemeinde Poing in Höhe von 10.000 € und an die Regierung in Höhe von 25.286,83 € zurückerstatten. 

Das schulische Angebot des gebundenen Ganztags wird in beiden Grundschulen durch einen anderen Kooperationspartner weitergeführt.

zum Seitenanfang

2. Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2035 mit Simulation Gymnasium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Bezugnehmend auf die letzte Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2023, vorgestellt im Gemeinderat am 20.05.2021, und der Bekanntgabe vom 16.03.2023 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Bedarfsentwicklung für die Grundschulen, wurde die Fortschreibung durch das Fachbüro bre - büro für räumliche entwicklung erstellt.

In diesem Zusammenhang erfolgte ebenfalls eine erneute Simulation für ein neues Gymnasium.
Es wird festgestellt, dass der Bedarf, trotz vorübergehender Aufnahme durch das Gymnasium Kirchheim bei München, weiterhin deutlich zeigt, dass ein fünftes Gymnasium im Landkreis Ebersberg dringend notwendig ist. Die Schülerzahlen können von den bisher bestehenden Gymnasien im Landkreis Ebersberg keinesfalls bewältigt werden. 

Das Fachbüro bre stellt in der heutigen Gemeinderatssitzung die Einwohnerentwicklung, die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung und die Simulation für ein neues Gymnasium zum Stand Juni 2023 vor.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

zum Seitenanfang

3. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023; Strategie zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 26.04.2023 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, (angesichts der Rückmeldung hinsichtlich der neuen Pflegeeinrichtung) eine Strategie zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort (Experten der Gemeinde im Bereich der Pflege, Seniorenreferenten, Seniorenbeirat) zu entwickeln. Somit sollen pflegende Angehörige entlastet werden.“

Einführend bezieht sich die Verwaltung auf das gemeindliche Seniorenkonzept, das im Gemeinderat vom 30.06.2022 vorgestellt und einstimmig beschlossen wurde. 

Im gemeindlichen Seniorenkonzept wurde bereits das Handlungsfeld „Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen“ mit Punkt 2.4.5 thematisiert und im Maßnahmenplan konkretisiert. 

Auch seitens des Landkreises Ebersberg wird im seniorenpolitischen Gesamtkonzept vom 13.12.2021 auf die Thematik eingegangen. Im Gesamtkonzept wurde u.a. seitens der ARGE und Experten folgende Maßnahmen nochmals bekräftigt:

  • Aufbau von örtlichen Beratungsangeboten für ratsuchende (ältere) Bürger, insbesondere durch Schaffung fachkundiger hauptamtlicher Anlauf- und Beratungsstellen (Quartiersmanagement, Kümmerer, Gemeindeschwester etc.)
  • Stetige Aktualisierung des Seniorenratgebers
  • Beibehaltung der Weitervermittlung von Angeboten im Rahmen der präventiven Hausbesuche

Um die Gemeinderatsmitglieder vorab möglichst umfassend zu informieren und die Präsentation so kurz wie möglich zu halten, gibt die Verwaltung in diesem Zusammenhang einen kurzen Überblick über die bisher umgesetzten Maßnahmen des Seniorenkonzepts. 

Entsprechend der aktuellen Fragestellung werden die Schwerpunkte „Unterstützung von pflegenden Angehörigen“ und „Angebote für bestimmte Zielgruppen“ an den Anfang gestellt, aber wie im Folgenden ersichtlich wird, ist eine zielgerichtete intensive Bearbeitung der anderen Themenkomplexe für eine hohe Lebensqualität im Alter und eine Bewältigung der Pflegesituation auch von großer Bedeutung: 

  • Unterstützung von pflegenden Angehörigen
    • Beratung durch Team vom Sachgebiet Senioren, „Kümmererarbeit“ wurde erfolgreich fortgesetzt (184 Beratungen 2022 bei Senioren und ihren Angehörigen)
    • 40-Stunden-Kurs nach § 45a SGB XI zum Alltagsbegleiter/Demenzhelfer in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft LKR EBE e.V. und dem LRA EBE
    • Kurs EduKation (besonders für pflegende Angehörige) in Kooperation mit der Caritas
    • Start eines Pflegestammtisches im März 2023 auf Initiative und in Kooperation mit dem VdK Ortsverband Poing
    • Geplanter Aufbau einer Angehörigengruppe mit regelmäßigen Treffen
    • Quartalsweises Beratungsangebot der Betreuungsstellen direkt in Poing im Bürgerhaus (Start: 22.08.2023)

  • Angebote für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit dementiellen Erkrankungen)
    • Prüfung und mögliche Umsetzung einer Betreuungsgruppe bzw. einer ähnlichen Einrichtung für Menschen mit Demenz mit entsprechenden Kooperationspartnern in der Gemeinde Poing
    • Zeitplan neues Seniorenzentrum noch unklar
Nutzung Tagespflege (Stand Ende Mai 2023) in umliegenden Gemeinden
      • Finsing: 
        aktuell 11 von 25 Plätzen durch Poinger belegt
        Warteliste 25 Personen, darunter 5 Poinger
      • Kirchheim: 3 Gäste aus Poing, keine Person aus Poing auf der Warteliste
      • Vaterstetten: aktuell kein Gast aus Poing, 1 Person aus Poing
        Warteliste, eine Person aus Poing

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    • Auftaktveranstaltung zur Gründung der Nachbarschaftshilfe Poing im Februar 2023, Versorgungsvertrag folgt 
    • SG Senioren und NBH Poing e.V. planen engmaschige Austauschtreffen in Startphase
    • Kurs nach § 45a SGB XI zum Alltagsbegleiter/Demenzhelfer (April/Mai 2023)
    • Caritas bietet Einkaufshilfen sowie Alltagshilfen/Demenzhilfen an

  • Bürgerschaftliches Engagement – Aufbau von Helferpools, Weiterentwicklung der Helfer- und Patensysteme
    • Aufbau eines ehrenamtlichen Helferpools für die Seniorennachmittage (aktuell 6 Helfer)
    • Weiterführung des Projekts „Seniorenpaten“ (aktuell 3 Paten)
    • Kursangebot nach § 45a SGB XI zum Alltagsbegleiter/Demenzhelfer
    • Begleitung des Generationswechsels im Seniorenbeirat

  • Mobilität und Barrierefreiheit
    • Veranstaltung „sicher mobil“ des ADAC im Auftrag des Verkehrssicherheitsrates, reges Interesse (November 2022)
    • Ortsbegehung der Verwaltung, Seniorensprecher, VdK Ortsverband Poing sowie ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter (November 2022)
    • Nachfrage nach Fahr- und Begleitdiensten 

  • Präventive Angebote
    • Vortrag „Knochenstarke Ernährung“ in Kooperation mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten EBE-ED (Oktober 2022)
    • Vortrag „Vorsorge bei Alter, Unfall und Krankheit“ in Kooperation mit dem VdK Ortsverein Poing und der Betreuungsstelle des LRA EBE (Oktober 2022)
    • Vortrag „Betrugsmaschen bei Senioren“ in Kooperation mit dem VdK Ortsverein Poing und der Polizeidirektion ED (November 2022)
    • Informationsveranstaltung „Corona Impfung! Die wichtigsten Fakten“ in Kooperation mit dem Familienzentrum e.V. und dem LRA EBE

  • Gesellschaftliche Teilhabe – Die Möglichkeiten wurden vielfältig aufgebaut und werden weiter entwickelt.
    • 1x monatliches Boule Turnier am Marktplatz (seit März 2022)
    • wöchentliche Seniorennachmittage, Anzinger Str. 1 (seit Mai 2022)
    • monatliche Durchführung „Offener Treff“ in Kooperation mit FAZ (seit Juli 2022)
    • Durchführung Seniorennachmittag beim Poinger Volksfest
    • Seniorenrundfahrt mit Ersten Bürgermeister, mit Kaffee und Kuchen
    • Große Adventsfeier mit 120 Senioren (Dezember 2022)
    • Generationenübergreifende Aktionen zu Ostern und Weihnachten (mit Schulen)
    • Stammtisch „Strickbrunch“ im Café im ZiM (seit Januar 2023)
    • Faschingsveranstaltungen für Senioren (Poing Süd und Nord)
    • Weitere Angebote durch Externe (bspw. Seniorenbeirat, Pfarrgemeinden, VHS, Sportvereine etc.

  • Kooperation und Vernetzung
    • Netzwerktreffen Senioren im November 2022
    • Treffen der Kernarbeitsgruppe zu wichtigen Themen
    • Mitarbeit im Arbeitskreis „Demenz im Landkreis“
    • Kooperationsveranstaltungen (z.B. bei präventiven Angeboten)


Fazit:
Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen wurden bereits in das Seniorenkonzept 2022 integriert und in zahlreichen Punkten umgesetzt. 

Jedoch ist eine mittel- bis langfristige Ausweitung und Vertiefung aufgrund des auch in der Gemeinde Poing spürbaren demographischen Wandels notwendig. Es ist nicht nur mit einer steigenden Anzahl von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf zu rechnen, sondern auch mit einer höheren Zahl von pflegenden Angehörigen, deren psychische und physische Belastung voraussichtlich auch zunehmen wird.

Durch den Ausbau der Tagespflege ließe sich eine Entlastung pflegender Angehöriger erreichen. Mit den strategischen Partnern wird darauf hingearbeitet, hier mittel- bzw. langfristige Lösungen zu erzielen, die zur Entspannung der Pflegesituation beitragen. 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass das Sachgebiet 4.3 die Handlungsfelder „Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen“ und „Angebote für besondere Zielgruppen“ entsprechend den vorgestellten Maßnahmenplänen ergänzend zum gemeindlichen Seniorenkonzept 2022 vertieft und weiter entwickelt.

Beschlussvorschlag

Das Sachgebiet 4.3 Senioren wird beauftragt, im Rahmen der bereits im Seniorenkonzept verankerten Bausteine „Unterstützung pflegender Angehöriger“ und „Angebote für besondere Zielgruppen“, die bereits bestehende strategische Ausrichtung und das bestehende Netzwerk der Akteure vor Ort weiterzuentwickeln, um pflegende Angehörige zu entlasten. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Das Sachgebiet 4.3 Senioren wird beauftragt, im Rahmen der bereits im Seniorenkonzept verankerten Bausteine „Unterstützung pflegender Angehöriger“ und „Angebote für besondere Zielgruppen“, die bereits bestehende strategische Ausrichtung und das bestehende Netzwerk der Akteure vor Ort weiterzuentwickeln, um pflegende Angehörige zu entlasten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 26.04.2023 a) die Beleuchtung im Sportzentrum auf LED umzurüsten, speziell in Bezug auf die Kegelbahnen und b) die Linoleumbeläge der Anläufe den modernen Anlagen anzupassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 26.04.2023 wurde folgender Antrag mehrheitlich angenommen:

„Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, die Möglichkeit zu prüfen, 
a) die Beleuchtung im Sportzentrum auf LED umzurüsten, speziell in Bezug auf die Kegelbahnen 
und  
b) die Linoleumbeläge der Anläufe den modernen Anlagen anzupassen.“ 

Stellungnahme der Verwaltung:
Zu a) Die Dreifachturnhalle, Flure, Umkleide- und die Sanitärräume im Sportzentrum wurden im Jahr 2017 auf energiesparende LED-Beleuchtung umgerüstet. Die Technikräume, der Kraftraum sowie die Bereiche zum Restaurant und zur Kegelbahn waren von der damaligen Umrüstung nicht betroffen.

Die Umrüstung der Beleuchtung auf LED im Bereich der Kegelbahn ist möglich, die Materialkosten werden sich auf ca. 3.600 €/brutto belaufen. Die Installationsarbeiten können durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes durchgeführt werden. Mit dem bevorstehenden Verkaufsverbot von T5- und T8-Leuchtstoffröhren wird die Notwendigkeit zu einer Umrüstung auf LED zusätzlich verstärkt. Haushaltsmittel für die Umrüstung der Kegelbahn auf LED Beleuchtung sind für das HH-Jahr 2023 nicht ausreichend vorhanden. 
Die dazu notwendigen Haushaltsmittel werden im HH-Jahr 2024 vorgesehen und die Maßnahme umgesetzt.

Zu b) Die Kegelbahnen wurden 2016 mit neuen Segmentplatten in der Wunschfarbe Blau ausgestattet, zudem wurden zu dieser Maßnahme auch die Aufsatzbohlen der Anläufe erneuert. Die vorhandenen Anläufe in der Farbe Grün sind in einem guten nutzbaren Zustand, sind aber farblich nicht passend zu den blauen Segmentplatten. Für die Erneuerung der Anläufe mit Aufsatzbohlen sind lt. Angebot Kosten in Höhe von 9.690,05 €/brutto zu erwarten. Aufgrund der aktuellen Gegebenheit, dass die Anläufe und die Segmentplatten lediglich farblich nicht zueinander passend sind, wird es als nicht zwingend erforderlich angesehen, die Anläufe mit Aufsatzbohlen zum jetzigen Zeitpunkt zu erneuern. Haushaltsmittel werden erst vorgesehen, wenn der technische Zustand es tatsächlich erfordert. Nach Rücksprache mit einer Fachfirma sind die Anläufe in technisch einwandfreiem Zustand.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

zum Seitenanfang

5. Antrag der Fraktionen von CSU Aktive Bürger und SPD-Bürgerliste zum Wassermanagement im Bereich der gemeindlichen Liegenschaften u.a.; Ergebnis der Prüfaufträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 ö beratend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Verwaltung beauftragt, 

  1. die Realisierung von Regenrückhalteanlagen / Zisternen o.ä. im Bereich der gemeindlichen Liegenschaften zu überprüfen. 

Für eine Umsetzung der Bewässerung mit der bereits vorhandenen gemeindlichen Infrastruktur wurde zuallererst das Regenrückhaltebecken unterhalb des Abenteuerspielplatzes Endbachweg neben dem Baubetriebshof geprüft. Wasserproben und eine Vorratsabmessung im Jahr 2022 hatten ergeben, dass selbst in der trockensten Zeit des Jahres – im August – 200 m³ Regenwasser vorhanden waren. 

Der Baubetriebshof hat daher beim Landratsamt Ebersberg einen Antrag zur Entnahme von Gießwasser aus dem Rückhaltebecken am Endbachweg gestellt, der bereits genehmigt wurde. Das Regenwasser darf nun für gemeindliche Zwecke, wie z.B. das Gießen des Straßenbegleitgrüns sowie der Bäume entnommen werden.

Um die erforderliche Menge an Wasser entnehmen zu können, wurde daraufhin eine Tauchpumpe in das Becken eingebaut. Die Bilder der Tauchpumpe mit Entnahmestelle sind dieser Beschlussvorlage im Anhang zu entnehmen. Zudem wurde das Becken in der KW 24 komplett gereinigt. 

Dadurch ist es nun möglich, das gesamte Gießaufkommen für das Straßenbegleitgrün (ca. 800 m³/Jahr) sowie die Bäume aus dem Regenrückhaltebecken zu decken.

Des Weiteren wurde innerhalb der gemeindlichen Liegenschaften die Gießwassergewinnung von Dachflächen geprüft. Mit einer besonders großen Dachfläche bietet sich hier z.B. die Dreifachturnhalle an. 

Dachfläche Dreifachturnhalle + Multifunktionsraum + Restaurantgebäude = ca. 3.400 m².

Die Dachflächen werden zur Ost- und Westseite entwässert, das Regenwasser zur Westseite könnte allerdings nur mit sehr großem Aufwand zur Ostseite geführt werden. Der Multifunktionsraum wird zudem nur mit innenliegenden Rohren entwässert. Es ist anzunehmen, dass eine Regenrückhaltung zu ca. 50% der Dachfläche mit ca. 1.008 m³ möglich ist. Die jährliche Regenmenge im Landkreis Ebersberg lag 2022 bei 913,3 l/m². 

Die Kosten-Einschätzung einer Neuinstallation einer Regenwasser-Gewinnungsanlage mit allen Grab- und Rohrverlegungsarbeiten liegt allerdings bei ca. 50.000 Euro. Diese Kosten stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Trinkwasser-Einsparungspotenzial, denn die Kosten für 1.008 m³ Wasser aus dem Trinkwassernetz (ohne Abwassergebühren) betragen aktuell 1.290,24€ netto.

Des Weiteren wurden die Kosten für eine Regenwasserzisterne zur Bewässerung der Rasenflächen der Sportanlagen (ca. 7.000 m³/Jahr) geprüft:

Tagesverbrauch zur Bewässerung der Rasenfläche pro Gießvorgang ca. 185 m³ - Vorratshaltung ca. 21 Tage = ca. 3.885 m³.

Größter transportabler Erdtank 122 m³ – Kosten Brutto ohne Transport, Einbau und Verrohrung ca. 54.895 € brutto (30 Stück notwendig – ca. 1,7 Mio. €).

Die Maßnahme wird als nicht zielführend angesehen. Die umsetzbare Lösung wäre die Bohrung eines Brunnens, um Grundwasser zum Gießen der Rasenplätze nutzen zu können. Probebohrungen wurden im Jahr 2014 bereits durchgeführt, hatten aber leider nicht den erhofften Erfolg. 


  1. Des Weiteren soll überprüft werden, ob sich im Bereich der ortsansässigen Gewerbe auch Möglichkeiten zum Regenrückhalt realisieren lassen. Hier wären die großen Dachflächen prädestiniert zur Regenwasserrückgewinnung. 

Auf Nachfrage bei zwei großen Poinger Industriebetrieben wurde die Bereitschaft von beiden Unternehmen signalisiert, der Gemeinde das Dachflächen-Wasser für Gießzwecke zu überlassen. 

Allerdings befindet sich in keinem dieser Gewerbeflächen eine Auffang-Anlage. Die Gemeinde müsste Regenwasserzisternen inklusive dem gesamten Leitungsnetz vor Ort auf eigene Kosten installieren. 

Darüber hinaus bekam die Gemeinde Poing die Rückmeldung einer großen Poinger Firma, die es uns ermöglichen würde, größere Mengen Grundwasser kostenlos zu erhalten. Die vorhandene Infrastruktur von Anschlüssen wäre für das Befüllen großer Tankwägen geeignet. 

Der Baubetriebshof hat daraufhin geprüft, ob dieses Grundwasser für das Gießen der Sportanlage verwendet werden könnte. Allerdings würde dies bedeuten, dass das Wasser zum Sportzentrum transportiert werden müsste. Bei einem täglichen Verbrauch für die Rasenplätze von 185.000 Litern müsste der Tankwagen allerdings mindestens sechs Mal hin und her fahren. Bedenkt man weiterhin, dass die Gießzeit in der Regel zwischen 1 Uhr und 6 Uhr nachts bzw. morgens stattfindet ist dies für das Personal nur schwierig zu bewerkstelligen. Zudem ist der Tankwagen derart schwer, dass er die Zufahrtswege beschädigen würde. Daher kommt diese Variante der Gießwasserentnahme leider nicht in Betracht.


  1. Auch im Bereich der größeren Wasserverbraucher wie z.B. Feuerwehr, Baubetriebshof etc. sind Einsparungsmaßnahmen zu überprüfen.

Die Überprüfung der Feuerwehr ergab, dass bei einem Wasserverbrauch von 858 m³ (Wert aus dem Jahr 2021) eine Regenwasserzisterne ebenfalls in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. 

Darüber hinaus hat im Feuerwehrbereich u.a. die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung im Katastrophenfall hohe Priorität.


  1. Außerdem soll geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, das geklärte Abwasser der Kläranlage Neufinsing, welches derzeit in den Isarkanal geleitet wird, zur Bewässerung von Grünanlagen zu nutzen.“

Der Baubetriebshof hat eine Anfrage an das gKu VE München Ost gestellt, geklärtes Wasser zum Gießen nehmen zu dürfen.

Dies ist jedoch nicht möglich, da das Wasser mind. einen Klärgrad 3 aufweisen muss, um als Gießwasser verwendet werden zu können. Das Wasser aus der Kläranlage weist allerdings immer noch zu viele Reststoffe wie z.B. Mikroplastik und Legionellen auf. Somit kann das Wasser nicht zum Gießen verwendet werden.
Außerdem müsste ein aufwendiger Transport mittels Tankwagen nach Poing erfolgen.

Fazit: 
Mit dem gemeindlichen Regenrückhaltebecken wurde die Möglichkeit geschafften, dass der Baubetriebshof den Gießwasserbedarf zum Gießen des Straßenbegleitgrüns sowie der Bäume decken kann. Im ersten Jahr der Testphase wird sich die Ergiebigkeit zum notwendigen Bedarf zeigen. 

Hinsichtlich der Bewässerung des Sportzentrums gibt es leider derzeit keine wirtschaftliche sinnvolle Lösung.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv (Trinkwasser-Ressourcensparend).
       ja, negativ
       nein

Datenstand vom 27.10.2023 09:58 Uhr