Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Plakatierungsrichtlinie der Gemeinde Poing; Vorabinformation zur Aktualisierung der Anlage (Lagepläne, Stand 23.02.2012)
1.2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2023
1.3 Kindertagesstätten in Poing; Auszahlung des Zuschusses für Qualifizierungsmaßnahmen in den Poinger Einrichtungen
1.4 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern
2 Vorstellung des Umwelt- und Klimaschutzberichts 2022
3 Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Verlängerung der Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben und Vertrag mit der Firma NWS
4 Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Auftragsvergabe Gerüstarbeiten Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
5 Ferienbetreuung in Poing; Kinderland Plus gGmbH Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2023/2024
6 Schulentwicklung in Poing; Beantwortung der Anfrage der Gemeindefraktionen B´90/Die Grünen und SPD vom 04.05.2023
7 Antrag der FDP-Fraktion vom 16.06.2023 auf zusätzliche Ausstattung des Outdoor Calisthenics Fitness Park
8 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2019 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
9 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2020 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
10 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2021 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
11 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Barbara Kellendorfer-Schmid

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö informativ 1
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1.1. Plakatierungsrichtlinie der Gemeinde Poing; Vorabinformation zur Aktualisierung der Anlage (Lagepläne, Stand 23.02.2012)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Im Vollzug des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschuss vom 04.07.2006 wurde eine Verwaltungsrichtlinie für das Aufstellen von Plakaten, Transparenten, Werbe- und sonstige Informationsträger auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf Grundstücken im Eigentum der Gemeinde Poing – kurz: Plakatierungsrichtlinie der Gemeinde Poing – erlassen. 

Sie gilt nicht für die Benutzung der Info-Tafeln an den Ortseingängen und für das Aufhängen von Bannern (entspricht Werbeträger über DIN A0 Höhe 118,9 cm Breite 84,1 cm im Sinne der Sondernutzungssatzung) über oder entlang von öffentlichen Straßen, unabhängig davon, ob eine Genehmigung durch die Gemeinde bzw. durch das Landratsamt Ebersberg erforderlich ist. Die Verwaltungsrichtlinie gilt ferner nicht für die politische Werbung anlässlich allgemeiner Wahlen und Abstimmungen.

Diese Verwaltungsrichtlinie gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit durch Entscheidung des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Poing geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Hierüber ist der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Gemeinderat vorab zu informieren.

Zur Vorabinformation und zum aktuellen Anlass:

Die entsprechenden Lagepläne stammen aus dem Jahr 2012. Aufgrund der erheblichen baulichen Entwicklung ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, die Lagepläne dem aktuellen Stand anzupassen.

Die Verwaltung hat sich in diesem Zusammenhang mit der Frage beschäftigt, ob gleichzeitig eine summenmäßige Erhöhung der Aufstellflächen – bislang 43 Stück (somit entsprechend der Vorgaben maximal 129 Plakate, die insgesamt gleichzeitig aufgestellt werden dürfen) - einhergehen sollte. Dies erscheint jedoch nach den Praxiserfahrungen nicht geboten, insbesondere da viele Veranstalter zunehmend auch Anträge für Großflächenplakate („Bauzaunbanner“) stellen.

Insoweit würde die Verwaltung lediglich 43 Aufstellflächen im Gemeindegebiet neu anordnen. Die bisherigen Kriterien (in der Regel nicht innerhalb von Wohngebieten, entlang der Hauptverkehrsstraßen) wurden eingehalten. Überwiegend handelt es sich um eine Verschiebung einiger Flächen aus der „Gruber Straße“ und der „Bergfeldstraße“ zum „Am Hanselbrunn“.

Die geänderten Lagepläne sollen zum 15.08.2023 umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird sonst keine inhaltlichen Änderungen der Richtlinie vornehmen.

Informativ werden die bewährten Großflächenplakatstandorte mitgeteilt, die nicht der Richtlinie (in der Richtlinie als „Banner“ bezeichnet) unterliegen:

       Fußgängerbrücke der EBE 2 Plieninger Straße (2 Standorte für Banner),

  • EBE 17 Plieninger Straße bei Gelände Océ Canon (1 Standort für „Wesselmann“),

  • Knotenpunkt Plieninger Straße / Am Hanselbrunn (4 Standorte für „Wesselmann“ oder Banner an Bauzaun) und Knotenpunkt Gruber Straße / Plieninger Straße (1 Standort für Banner an Bauzaun),

       Am Hanselbrunn / Volksfestplatz (5 Standorte in Reihe für „Wesselmann“ oder Banner an Bauzaun),

       Kirchheimer Allee östlich vom Kreisverkehr (5 Standorte in Reihe für „Wesselmann“ oder Banner an Bauzaun) und

       Bergfeldstraße westlich Fasanenstraße (5 Standorte in Reihe für „Wesselmann“ oder Banner an Bauzaun).

Hierfür ist stets rechtzeitig ein entsprechender Antrag zu stellen.

Der Sachvortrag wird durch die Verwaltung anhand einer PowerPoint-Präsentation wiedergegeben.

Die Präsentation wird im Anschluss an die Sitzung in das Ratsinformationssystem eingestellt.

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1.2. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG); Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 80.000,00 € (i. W. achzigtausend €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2023.

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1.3. Kindertagesstätten in Poing; Auszahlung des Zuschusses für Qualifizierungsmaßnahmen in den Poinger Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Mit der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2023 wurde die Richtlinie zur kommunalen Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen in den Poinger Einrichtungen verabschiedet. Die Gemeinde hat dafür 100.000 EUR bereitgehalten.

Nach Bekanntmachung der Richtlinie haben vier von sechs Poinger Trägern einen Antrag auf den freiwilligen kommunalen Zuschuss gestellt. 

Nach Prüfung seitens der Verwaltung konnte ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 76.052,19 EUR an die Träger ausbezahlt werden. Nicht alle Träger haben den in 2023 zur Verfügung stehenden Zuschuss vollständig ausgeschöpft.

Da die Richtlinie auf die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr abstellt und der Zuschuss den Trägern noch nicht bekannt war, wurde mit Beschluss vom 16.03.2023 ein einmaliger Übertrag von nicht abgerufenen Haushaltsmitteln in 2024 zugestimmt. 

Somit erfolgt neben dem HH-Ansatz für 2024 von 100.000 EUR, ein zweckgebundener Übertrag in Höhe von 23.947,81 EUR. 

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1.4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Das Beteiligungsverfahren zur o.g. Änderung wurde im Dezember 2021 eingeleitet, ein ergänzendes Verfahren fand im August 2022 statt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 keine Anregungen zur Änderung vorgebracht, da sich durch den vorliegenden LEP-Entwurf keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Poing ergaben.

Positiv bewertet wurde die Rücknahme der Lockerung des Anbindegebots.

Der Bayerische Ministerrat hat nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens die LEP-Teilfortschreibung abschließend beschlossen. Diese wurde am 31.05.2023 im Bayer. Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) veröffentlicht und ist nach Veröffentlichung am 01.06.2023 in Kraft getreten.

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2. Vorstellung des Umwelt- und Klimaschutzberichts 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Umwelt- und Klimaschutzbericht für das Jahr 2022 wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Bericht ist eine Tätigkeitsübersicht aus dem Bereich „Umwelt und Klimaschutz“ der Gemeinde Poing. Er beinhaltet Maßnahmen, die vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 durchgeführt wurden oder sich in der Umsetzung befanden.

Hierdurch wird der Sachstand zur Klimaschutzregion gegeben.

Die Vorstellung der Treibhausgasbilanz erfolgt, sobald die erforderlichen Daten vorliegen.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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3. Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr; Verlängerung der Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben und Vertrag mit der Firma NWS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.02.2021 ö beratend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.05.2022 ö beratend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 25.04.2017 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 beschließend 10
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 02.06.2022 eine Kommunale Verkehrsüberwachung für den ruhenden Verkehr im Probebetrieb für ein Jahr im Umfang von ca. fünf Wochenstunden eingeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Ergebnis des Probebetriebs zeitgerecht darzustellen. Insoweit kann Folgendes mitgeteilt werden:

Durch die Kommunale Verkehrsüberüberwachung wurden seit dem Start im Oktober 2022 insgesamt 336 Verstöße festgestellt. Schwerpunkte der Überwachung waren die Umgriffe des Schulzentrums (47,6 %), der Grundschule am Bergfeld (15 %) und die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße (11 %). Somit konzentrierten sich ca. 75 % der Einsätze auf das Thema Schulwegsicherheit; der Auftrag des Gemeinderates vom 02.06.2022 wurde hierdurch erfüllt. 

Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die Bearbeitung konkreter Bürgerbeschwerden gelegt und die Kommunale Verkehrsüberwachung verstärkt in den jeweiligen Straßen eingesetzt. 

In der Sitzung werden durch die Verwaltung entsprechende Zahlen detailliert dargestellt und erläutert. 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine rein mathematische Berechnung im Sinne des Verhältnisses Einsatzstunden – Anzahl der Verwarnungen in Poing nicht zielführend wäre, da die Überwachung nicht punktuell (im Sinne z. B. der Kontrolle eines Parkscheinbereiches in einem Ortszentrum) durchgeführt wurde. Dies wäre auch in Poing aufgrund der baulichen Besonderheiten faktisch nicht möglich. Auch die mündlichen Hinweise an (noch) angetroffene Fahrzeughalterinnen und –halter würden in einer solchen Zahl unberücksichtigt bleiben. Die Wirksamkeit muss daher in Poing an Größen wie z. B. dem Beschwerdeaufkommen aus der Bürgerschaft festgemacht werden. Hier war eindeutig ein erkennbarer Rückgang feststellbar. Aus Sicht der Verwaltung hat sich daher die Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung auch für den ruhenden Verkehr bewährt.

Beschwerden über die Tätigkeit der Kommunalen Verkehrsüberwachung selbst - seitens verwarnter Bürgerinnen und Bürger - gingen nur in einer zu vernachlässigenden Anzahl im unteren einstelligen Bereich ein, die Einwendungen waren zudem rechtlich unbegründet.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die mit Beschluss vom 02.06.2023 gefasste Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben sowie den Vertrag mit der Firma NWS nicht zu kündigen. (Hinweis: Vertraglich verbleibt gleichwohl die Möglichkeit der jährlichen Kündigung -jeweils zum 30.09.).

Seitens der Verwaltung wäre es im Falle der Vertragsverlängerung (durch Nichtkündigung) vorgesehen, dem Gemeinderat einen jährlichen Einsatzbericht zu erstatten.

Beschlussvorschlag

  1. Die mit Beschluss vom 02.06.2023 gefasste Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben wird nicht gekündigt.

  1. Der Vertrag für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS) wird nicht gekündigt.

Finanzielle Auswirkungen

Bislang belaufen sich die Kosten auf ca. 8.000 €, die Einnahmen auf ca. 6.000 €

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Die mit Beschluss vom 02.06.2023 gefasste Zweckvereinbarung mit der Marktgemeinde Markt Schwaben wird nicht gekündigt.

  1. Der Vertrag für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Gemeinde Poing und der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH (NWS) wird nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing; Auftragsvergabe Gerüstarbeiten Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A am 27.04.2023 haben 13 Bewerber die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Eröffnungstermin am 24.05.2023 haben 6 Bieter ein Kostenangebot abgeben.

Der günstigste Bieter (Angebotspreis in Höhe von 73.026,56 € brutto) musste im Zuge der Angebotsprüfung nach § 15 Abs. 2 VOB/A ausgeschlossen werden, da er die ihm gesetzte Frist zur gänzlichen Aufklärung des Angebotsinhalts (hier: Bestätigung der im Bietergespräch getätigten Aussagen in Bezug auf die Einheitspreise; Nachreichung korrigiertes Preisblatt, da abweichend von Angebotsposition) unbeantwortet verstreichen ließ.

Die Angebotssumme des 1. Bieters i.H.v. 73.795,07 € brutto liegt um ca. 27,19  % bzw. um 15.776,83 Euro über den berechneten Kosten vom 12.01.2022 in Höhe von 58.018,24 Euro brutto und um ca. 10,77  % bzw. um 8.910,29 Euro unter dem bepreisten LV vom 25.04.2023 in Höhe von 82.705,36 Euro brutto.

In der Kostenprognose zum 60%-Paket, welche dem Gemeinderat am 27.10.2022 nichtöffentlich vorgestellt wurde, waren für die Gerüstarbeiten 69.621,88 Euro brutto eingestellt. Die Kostenunterdeckung beläuft sich demnach auf 4.173,19 Euro brutto und kann über die allg. Risikoreserve für Unerwartetes, Preissteigerungen aufgrund Corona, Ukrainekrieg etc. finanziert werden. Der aktuelle Stand der Risikoreserve beläuft sich nach wie vor auf 623.866,10 Euro brutto (stand GR 29.06.2023), da das Budget für das Gewerk Gerüstbau bereits i.H.d. bepreisten LV´s eingepflegt war. 


Der Auftrag wurde auf Grundlage einer schriftlichen Vergabeempfehlung des Planungsbüros Seifert Hugues Architekten GmbH und der Projektsteuerung Hitzler Ingenieure am 20.07.2023 als Eilgeschäft an die Firma Gerüstbau Zumkeller aus 85649 Brunnthal zum Angebotspreis von 73.795,07 € brutto vergeben. 

Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von weiteren Verzögerungen im Bauablauf.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Finanzmittel sind auf den Haushaltsstellen 21200.940000 (Anni-Pickert-Grundschule – Hochbaumaßnahmen) und 57000.940000 (Badeanstalten – Hochbaumaßnahmen) angesetzt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Begründung:
 ja, negativ durch Flächenversiegelung, Energieverbrauch

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

nein; Revidieren der Grundsatzbeschlüsse vom 04.07.2013 und 27.04.2017 zur Realisierung eines Schulschwimmbades nicht mehr möglich, da bereits mit der Ausführung begonnen wurde

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5. Ferienbetreuung in Poing; Kinderland Plus gGmbH Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö 1.4

Sachverhalt

In der Bekanntgabe vom 25.05.2023 teilte die Verwaltung mit, dass der Kooperationspartner Kinderland Plus gGmbH die Ferienbetreuung in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums Poing weiterführen möchte.

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung einer Ferienbetreuung für Grundschulkinder wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2010 letztmalig behandelt. In Abstimmung mit dem Kooperationspartner und der Verwaltung wurden die Rahmenbedingungen überarbeitet bzw. angepasst. 

Die Kinderland Plus gGmbH bietet weiterhin für alle Grundschulkinder in Poing ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Ferienbetreuung an.  

Folgende Rahmenbedingungen sollen für die Ferienbetreuung gelten:

  1. Räumlichkeiten:
Die Betreuung der Schulkinder aller Poinger Grundschulen wird im Jugendzentrum der Gemeinde Poing in der Friedensstraße 3a, 85586 Poing stattfinden. Die Gemeinde stellt für diesen Zweck die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Bei Bedarf können zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden (z.B. Turnhalle).

  1. Betreuungsumfang:
Eine Betreuung kann von den Eltern in den Oster- und Sommerferien täglich von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Mo-Fr) flexibel gebucht werden. Grundsätzlich werden durch die Ferienbetreuung der Kinderland Plus gGmbH sechs Wochen der Ferienzeit mit einer Betreuungsleistung abgedeckt. Für die Eltern ist keine Mindestbuchung notwendig.
Bei Bedarf kann in rechtzeitiger Absprache mit dem Kooperationspartner eine Betreuung in weiteren Ferienzeiten stattfinden.

  1. Teilnehmerbeitrag:
Der Teilnehmerbeitrag wird von dem Kooperationspartner in Absprache mit der Verwaltung festgelegt und erhoben.

  1. Personal:
Der Kooperationspartner hat für die Betreuung der Schulkinder fachlich geeignetes Personal (z.B.: Jugendleiter, Werkstudenten, etc.) einzusetzen.
Die Betreuungssituation soll sich an dem empfohlenen Anstellungsschlüssel in den Kindertageseinrichtungen orientieren, so dass ein Verhältnis von 1:10 (Betreuer/ Kind) angestrebt werden soll. Der Kooperationspartner trägt dafür Sorge, dass das eingesetzte Personal ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen hat.

  1. Mindestanzahl der Teilnehmenden:
Für die Durchführung einer Ferienbetreuung ist die Teilnahme von mindestens 15 Schulkindern erforderlich.

  1. Durchführung der Ferienbetreuung:
Der Kooperationspartner veröffentlicht das bedarfsgerechte Programm zeitnah auf seiner Homepage. Unter ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Ferienbetreuung fallen beispielsweise Ausflüge, Projekte, Veranstaltungen etc.

  1. Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung für die Ferienbetreuung wird direkt über den Kooperationspartner abgewickelt. Vorrangig steht das Betreuungsangebot für Poinger Familien zur Verfügung.
Die Verwaltung bewirbt die Ferienbetreuung über das gemeindliche Internetportal nupian, in welchem das Ferienprogramm der Gemeinde Poing angeboten wird.

  1. Reinigungskosten:
Die Reinigungskosten werden durch die Gemeinde Poing übernommen.

  1. Freiwilliger kommunaler Zuschuss:
Der kommunale Zuschuss soll sich an der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG orientieren.
Förderfähig sind hier ausschließlich Schulkinder, die ihren Wohnsitz in dem Gemeindegebiet Poing haben.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 3,00 € pro Kind pro Betreuungstag in der Ferienbetreuung.

Der kommunale Zuschuss wird zweckgebunden für Materialgeld gewährt. Das Materialgeld wird von der Verwaltung wie folgt definiert: Der Zuschuss ist für die Beschaffung von Material, welches für die Durchführung der Programmangebote notwendig ist, zu verwenden. Hierunter fallen beispielsweise Bastelutensilien, Fußbälle, etc.

Die Daten der teilnehmenden Kinder werden seitens der Verwaltung erhoben und jährlich überprüft. Die datenschutzrechtliche Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird zeitnah in der Verwaltung intern abgestimmt.


Hinweis: Mit Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2025/2026 sind mit dem Kooperationspartner rechtzeitig etwaige Anpassungen hinsichtlich der Ferienbetreuung abzustimmen. 

Beschlussvorschlag

Den angepassten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in Poing, durchgeführt von der Kinderland Plus gGmbH, wird ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

HH-Stelle 46030.708000: 
Es sind ausreichend Haushaltsmittel im laufenden HH-Jahr 2023 vorhanden.
Die Verwaltung wird die Mittel auf der HH-Stelle 46030.708000 auch für die kommenden Jahre einplanen. Geschätzter Zuschuss ab dem Schuljahr 2023/2024 (bei 30 Kindern) 2.700,00 Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Den angepassten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder in Poing, durchgeführt von der Kinderland Plus gGmbH, wird ab dem Schuljahr 2023/2024 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Schulentwicklung in Poing; Beantwortung der Anfrage der Gemeindefraktionen B´90/Die Grünen und SPD vom 04.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Wie mit Bekanntgabe am 25.05.2023 im Gemeinderat angekündigt, wird die Anfrage seitens der Gemeinderatsfraktionen B´90/Die Grünen und SPD vom 04.05.2023 wie folgt beantwortet:

Einführung: 
Mit Zustimmung durch den Bundestag am 10.09.2021 auf Bundesebene, wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) verabschiedet. 

Parallel wird im § 24 SGB VIII Absatz 4 neu eingefügt. Dieser tritt zum 01.08.2026 in Kraft: 
Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.“

Anspruchsberechtigt sind zunächst nur die Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Jahrgangsstufe besuchen. 

Im Freistaat Bayern sind im Bereich der Ganztagsschulen, Kitas und Mittagsbetreuungen bereits 262.731 Plätze geschaffen worden (ca. 54 Prozent). Bis zum Jahr 2028 sollen weitere 130.000 Plätze geschaffen werden. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Soziales und Arbeit geht mit Stellungnahme vom 20.12.2022 davon aus, dass die Nachfrage an Betreuungsplätzen bis 2029 auf bis zu 80 Prozent steigen wird. 
Die Gemeinde Poing liegt bereits jetzt bei nahezu 81 Prozent.

In der letzten Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 wurden die Betreuungsquoten und der Bedarf bis 2023 vom Büro bre für die Gemeinde Poing vorgestellt.

Die Eckpunkte nochmals im Überblick:
Zunahme von Grundschulkindern bis 2035 von 870 auf maximal 1.158 Kinder (obere Variante).
Die Betreuungsquote liegt im Schuljahr 2022/2023 bereits bei 81 Prozent aufgeteilt in Hort mit 30 Prozent, die offene Ganztagsschule (OGTS) mit dem gebundenen Ganztag (GGT) mit 27 Prozent und die Mittagsbetreuung mit 24 Prozent.
Das Bedarfswachstum bis 2035 wird mit 120 bis 205 Plätzen (obere Variante) prognostiziert.
Die Schülerzahlen und deren Entwicklung an den jeweiligen Grundschulen sind in der Prognose ebenfalls dargestellt. Hier wird unter Berücksichtigung der geplanten Umsprengelung im Jahr 2028 nochmals bestätigt, dass die Kapazitäten an den drei Schulstandorten ausreichend sind. 

Die Standorte der Grundschulen sind einzeln betrachtet, wie folgt konzipiert worden: 

Grundschule 
an der Karl-Sittler-Straße                Neubau bereits mit Ganztagsinvestitionsförderung
Sprengeleinzugsgebiet:                 Alt-Poing bis zur S-Bahnlinie mit Ortsteil Angelbrechting
Schulkapazität:                        336 Schulplätze (Dreizügigkeit)
Raumförderprogramm:                 25 Jahre Bindungsfrist für die geförderte Ganztagsfläche
Ganztag im Schulgebäude:                232 qm (4 Klassenräume variabel im Schulgebäude) 
Mittagsbetreuung:                        265 qm 

Betreuungsangebot:
Standortnahe Hortbetreuung:         eine Horteinrichtung mit max. 54 Plätzen 
Mittagsbetreuung :                        110 Plätze 
zusätzlich Ganztag:                        96 Plätze (im Konzept) ggfs. +16 Plätze
Platzangebot gesamt        :                260 Plätze (+16 Plätze)
Prognose Bedarf gesamt:                248 – 281 (bei 100%iger Bedarfsabdeckung)

Grundschule Am Bergfeld        Neubau bereits mit Ganztagsinvestitionsförderung 
Sprengeleinzugsgebiet:                 W5, W6, W7 und W 8
Schulkapazität:                        336 Schulplätze (Dreizügigkeit)
Raumförderprogramm:                 25 Jahre Bindungsfrist für die geförderte Ganztagsfläche
Ganztag im Schulgebäude:                260 qm (vier Klassenräume variabel im Schulgebäude)
Mittagsbetreuung:                        290 qm 

Betreuungsangebot:
Standortnahe Hortbetreuung:         zwei Horteinrichtungen mit derzeit genehmigten 
                                                          variablen Hortplätzen bis zu 200/ derzeit 100 belegt
Ganztag im Schulgebäude:               112 (kann auch als OGTS geführt werden)
Offene Ganztagsschule:                112 (vorher Mittagsbetreuung)
Platzangebot gesamt bisher:                324 Plätze (Umsprengelung ab 2028 notwendig)
                                                          Steuerungsmöglichkeit) mit bis zu 100 Hortplätzen als 
                                                          Puffer, je nach Elternbedarf
Prognose Bedarf gesamt:                530-578 (ohne Umsprengelung)

Anni-Pickert-Grundschule         Bestandsgebäude ohne Bindungsfrist, Mensaerweiterung, derzeit im Bau mit entspr. Ganztagsinvestitionsförderung 
Sprengeleinzugsgebiet:                restliches Gebiet in Poing mit Ortsteil Grub
Schulkapazität:                        448 (Vierzügigkeit)
Raumförderprogramm:
Mensa:                                gesamt geförderte Fläche sind 490 qm von 709 qm
Ganztag im Schulgebäude:                keine Bindungsfrist mehr
Mittagsbetreuung:                        keine Bindungsfrist mehr

Betreuungsangebot:
Standortnahe Hortbetreuung:        drei Horteinrichtungen mit insgesamt 104 bis max.150
Ganztag im Schulgebäude:        variabel GGT bis zu 224 genehmigt (2-zügig genehmigt)
Offene Ganztagsschule:        derzeit 90, Aufstockung mgl. (vorher Mittagsbetreuung)
Platzangebot gesamt bisher:        418 bis 464 
Prognose Bedarf gesamt:        194-208 (bei 100%iger Bedarfsabdeckung ohne Umsprengelung)

Es besteht nach Art. 42 Absatz 1 BayEUG die sogenannte Sprengelpflicht bei der Schule, in deren Schulsprengel der gewöhnliche Aufenthalt sprich der Hauptwohnsitz ist. Ein Schulwechsel ist grundsätzlich nur möglich, wenn zwingende persönliche Gründe zum Besuch einer anderen Schule bestehen. Dies setzt eine Unzumutbarkeit zum Besuch der zuständigen Sprengelschule voraus. Daher ist zu beachten, dass es grundsätzlich kein Wahlrecht zwischen den Schulstandorten/ Schulprofilen gibt. 

Die Grundschulen sind daher praxisüblich anhand der rechtlich festgelegten Sprengelgebiete geplant und gebaut worden. Die vorgestellte Fortschreibung der Einwohnerprognose, letztmalig am 29.06.2023 macht dies nochmals deutlich. 

Zu 1 a):
Die Schülerzahlen verändern sich grundsätzlich nicht, die Zuzüge sind in allen drei Grundschulen bis 2035 prognostiziert worden. Die Sprengelpflicht und –aufteilung nach Art. 42 Absatz 1 BayEUG ist für die Kapazitätsauslastung maßgeblich. Ein ausreichendes Bedarfsangebot wird seitens der Gemeinde am jeweiligen Schulstandort vorgehalten. Es wird jedoch zu einzelnen Verschiebungen innerhalb der Betreuungsangebote kommen, die wir derzeit nicht vorhersehen können. 

Hinweis zum Wunsch- und Wahlrecht:
Gemäß den Ausführungen zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Förderung in den Tageseinrichtungen von Februar 2022 hat der Gesetzgeber die Vielfalt an schulischen Angeboten und Betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit berücksichtigt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Betreuungsform. Das Wahlrecht nach § 5 Absatz 1 SGB VIII wurde im Deutschen Bundestag erörtert. In diesem Zusammenhang wurde klargestellt, dass der Anspruch nicht an jeder Schule, sondern im Gebiet des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kommune) erfüllt werden kann. Nach aktueller rechtlichen Würdigung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kommt das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII nur dann zur Anwendung, wenn bei einem nicht vorhandenen Angebot einer Ganztagsgrundschule mehrere Tageseinrichtungen der Jugendhilfe ein Angebot vorhalten. Das Wunsch- und Wahlrecht im SGB VIII gilt bisher grundsätzlich für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, je nach Kapazität.

Zu 1 b):
Der Zuzug und die Einwohnerentwicklung ist in der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 vorgestellt worden. 

Zu 1 c):
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für Realschulen und Gymnasien beim Landkreis Ebersberg. Auf Anfrage wurde der Verwaltung folgendes mitgeteilt:
Gemäß der Prognose aus dem SFB-Ausschuss vom Landkreis Ebersberg (Stand 12.05.2022) hat die Realschule Poing eine Kapazität von 725 Schulplätzen. Im Schuljahr 2022 lag die Schülerzahl bei 712, im laufenden Schuljahr liegt sie bei 730. Die Prognose zeigt eine Steigerung bis 2023 von bis auf 886 Schülern. Die letzten Schuljahre weisen eine kontinuierliche Steigerung der Schülerzahlen auf.
Die Schüler kommen u.a. aus den Gemeinden (laut Realschule zum Stand 21.06.2023):  
Poing (438), Pliening (149), Anzing (105), Vaterstetten (11), Kirchheim (5), Markt Schwaben (4) und weitere 18 Schüler vereinzelt aus Nachbargemeinden.
Wie bereits durch das beauftragte Fachbüro bre in der letzten Gemeinderatssitzung mitgeteilt, ist die Übertrittsquote auf das Gymnasium im Zeitraum von 2014 bis 2023 um 14 Prozent (von 40 auf 54 Prozent) gestiegen. Trotzdem ist ein Anstieg in der Realschule Poing zu verzeichnen. Die Schülerzahlen aus Poing, Pliening und Anzing bestätigen auch weiterhin einen höheren Bedarf an Realschulplätzen. 

Zu 2):
Wie bereits ausgeführt, ist in den neugebauten Schulen ein Ganztagsangebot fördermittelbedingt für 25 Jahre vorzuhalten. Die Ausgestaltung kann in Form des gebundenen Ganztags und/ oder der offenen Ganztagsschule erfolgen. Folgende schulische Angebote wurden an den jeweiligen Grundschulen genehmigt und können somit bei Bedarf belegt werden:

Grundschule an der Karl-Sittler-Straße:        einen gebundenen Ganztag (bei Bedarf zweiter Zug)
Grundschule Am Bergfeld:                        offene Ganztagsschule (Anzahl Gruppen variabel)
Anni-Pickert-Grundschule:                        zwei geb. Ganztagszüge und offene Ganztagsschule
Anni-Pickert-Mittelschule:                        einen geb. Ganztag und offene Ganztagsschule


Zu 3):
Der Bedarf am gebundenen Ganztag ist die letzten Jahre in Bezug auf zwei Schulstandorte zurückgegangen. Der Elternbedarf spiegelt bei diesen zwei Schulstandorten einen flexiblen Betreuungsbedarf wieder. Grundsätzlich gibt es keine Reduktion des gebundenen Ganztages. Der gebundene Ganztag wird an zwei Schulstandorten weiterhin angeboten. Ein gebundener Ganztag kommt jedoch nur zu Stande, wenn ausreichend Schüler/innen sich anmelden, vorausgesetzt es gibt ausreichend Lehrerstunden. Es ist festzustellen, dass der Bedarf in der offenen Ganztagsschule gestiegen ist bzw. steigen wird. Im Hortbereich ist der aktuelle Bedarf in etwa gleich geblieben. 
Die Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder außerhalb der Hortferienbetreuung wird durch den Kooperationspartner weitergeführt (siehe TOP 5 zur heutigen Gemeinderatssitzung). Aktuell konnte der Bedarf für die Ferienbetreuung seitens der Eltern im Hortbereich und in der Ganztagsbetreuung gedeckt werden. Durch die Möglichkeit, dass bei Bedarf zwei Kooperationspartner in der Ganztagsbetreuung grundsätzlich in den Schulen eingesetzt werden können um den Rechtsanspruch (u.a. Ferienbetreuung) zukünftig zu erfüllen, könnte die Ferienbetreuung zukünftig wieder im jeweiligen Schulgebäude stattfinden.

Zu 4):
Die Betreuungsquote in der Gemeinde Poing liegt bereits jetzt bei der staatlich anvisierten Quote von 80 Prozent. Der Bedarf wird sich ggfs. in Zukunft in Hinblick auf die Betreuungsformen verschieben.
Fraglich ist, ob der gebundene Ganztag langfristig noch nachgefragt wird. Bei einer Verschiebung zwischen den beiden schulischen Angeboten (OGTS und GGT) kann die offene Ganztagschule aufgestockt werden. Hierfür gibt es in den Schulgebäuden genügend freie Räumlichkeiten nach Schulschlussende. Ein Umbau der drei Grundschulen ist nicht notwendig. Die bestehenden Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung, das Sportgelände, die Differenzierungsräume, die Außenanlagen, die Schulküchen, der Werkraum, das Musikzimmer etc. stehen zur Verfügung. Durch den Rechtsanspruch hat der Gesetzgeber die Öffnung der klassischen Schulräumlichkeit für eine Doppelnutzung freigegeben. Insbesondere ist bei der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße das sog. Lernhauskonzept bereits umgesetzt. Hier werden die Clustermitten als weitere Freizeitfläche genutzt bzw. können genutzt werden. Dies ist ebenfalls in der Grundschule Am Bergfeld möglich. In der Anni-Pickert-Schule bestehen derzeit freie Kapazitäten im Bereich der Mittelschule, die man nutzen kann. In diesem Zusammenhang ist die räumliche Öffnung im Schulgebäude für den Ganztag von großer Bedeutung. Eine enge Abstimmung mit den Schulleitungen und dem Kooperationspartner ist daher erforderlich. 
Die Ganztagsschule ist und bleibt ein schulisches Angebot, die Anmeldungen in der GGT und OGTS sind verbindlich. Ein schulisches Ganztagsangebot soll auch wie der reguläre Unterricht in den Klassenzimmern stattfinden. 

Zu 5):
In allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (BayKiBiG) gibt es seitens des Gesetzgebers einen gesetzlich vorgeschriebenen Anstellungsschlüssel von 1:11 und eine Fachkraftquote über 50%. Die staatliche und kommunale Förderung ist ausschließlich kindbezogen, d.h. der Förderanteil wird anhand des Gewichtungsfaktors, der Buchungskategorie und dem Basiswert errechnet.  

Gemäß der Förderrichtlinie zur offenen Ganztagsschule und dem gebundenen Ganztag wird seitens des Kultusministeriums das benötigte Personal (eine Betreuungsperson pro Gruppe) festgelegt. Die Förderung durch die Regierung von Oberbayern und der Kommune bezieht sich auch hier auf die Anzahl der Schulkinder.  

Die Verwaltung zahlt keinen Personalkostenzuschuss, sondern beteiligt sich an der gesetzlich vorgeschriebenen Mitfinanzierung auch in diesen schulischen Angeboten, rein gruppenbezogen.
Die freiwilligen Zuschüsse seitens der Gemeinde werden unter Ziffer 7 nochmals genannt.

Zu 6):
In den Schulen wird Infrastruktur geschaffen und Ausstattung bereitgestellt, um diese in einem pädagogischen Kontext einzusetzen. Durch den fachübergreifenden Einsatz von IT und unter Nutzung unterrichtsbezogener Medien können Lehrkräfte auf vielfältige Weise bei der Vermittlung von Wissen unterstützt werden. Gleichzeitig solle neben Fachkenntnissen vor allem die Fähigkeit, Medien sinnvoll, sicher und bezogen auf die Situation einzusetzen (Medienkompetenz), vermittelt werden.
Im Unterrichtskontext bedeutet dies die Ausstattung der Schulen mit entsprechender Infrastruktur (Internetzugang, LAN, WLAN, Server, Speicher), von Klassen- und Fachräumen mit entsprechender Hardware (Präsentationstechnik, Lehrer- und Schülerendgeräten, Peripheriegeräte) sowie die Bereitstellung von Software und digitalen Medien.

Neben dem Unterrichtszweck dient Digitalisierung auch der Schulverwaltung. Sie unterstützt die Schulleitungen bei der Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben; genannt seien hier exemplarisch Schülerverwaltung, Unterrichtsplanung, Elternkommunikation u.v.m.
Für das Jahr 2023/2024 sind Investitionen mit einem Gesamtbudget für alle kommunalen Schulen von ca. 670.000 EUR vorgesehen; die Maßnahmen werden mit 437.000 EUR aus dem Förderprogramm „digitale Bildungsinfrastruktur“ und 22.000 EUR aus dem „Sonderbudget Lehrerendgeräte“ gefördert.

Die Nutzungsdauer von IT-Geräten wird mit 3 Jahren (für Tablets), über 5 Jahre (für Server, Notebooks), 10 Jahre (Router, Switches, Access-Points) bis hin zu 20 Jahren (Verkabelung, Patchfelder) angegeben (Quelle: Votum 2022 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus).
D.h. jede Ausstattungsmaßnahme wird die Notwendigkeit zyklischer Nachinvestitionen auslösen.
Es wird in den kommenden Jahren stetig erforderlich sein, in Neu- und Ersatzausstattung zu investieren. Gleichzeitig steht nicht fest, wie sich die Schulfinanzierung – insbesondere in Bezug auf eine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung - im Bereich der Digitalausstattung weiter entwickelt und welche (zusätzlichen) Ausstattungserfordernisse sich aus der Aktualisierung von Lehrplänen ergeben werden.
Die nächste Fortschreibung der Investitionsmaßnahmen und deren Kosten erfolgt zur Haushaltsplanung 2024.

Hinweis: Zuletzt wurde dem Gremium in der Haupt-und Finanzausschusssitzung am 06.10.2020 zum Sachstand „Digitalisierung der gemeindlichen Schulen“ berichtet.
Die Präsentation dazu ist im Dokumentarchiv des Ratsinformationssystems im Ordner > Präsentationen Vorträge Berichte > Schulen abgelegt.

Zu 7):
Staatliche Förderung: Gemäß den Richtlinien zur offenen Ganztagsschule und dem gebundenen Ganztag erfolgt die Förderung seitens der Regierung von OBB direkt an den jeweiligen Kooperationspartner, somit nicht an die Schulen bzw. an die Verwaltung. Die Fördersummen werden in Punkt 8 benannt. Die Antragsstellung erfolgt über die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner. Inwieweit die Mittel ausgeschöpft wurden/ werden, kann nur der jeweilige Kooperationspartner beantworten.

Anmerkung: Mit Bekanntgabe vom 30.06.2023 erfolgte die Abrechnung seitens des bisherigen Kooperationspartners für die Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule sowie der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße. Der bisherige Kooperationspartner hat nicht alle Fördermittel und freiwilligen kommunalen Zuschüsse benötigt. 

Freiwillige kommunale Zuschüsse: 
pro gebundener Ganztagsklasse 1.000,00 EUR, Beschluss vom 15.03.2012,        
pro Langgruppe bei der OGTS max. 8.500 EUR, Beschluss vom 20.04.2023, 02.06.2022 und 17.06.2021. 
Für die Mittagsbetreuung betrug der kommunale Zuschuss im Schuljahr 2021/2022 für alle drei Grundschulen insgesamt 224.000 EUR, dies wurde zuletzt in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 28.02.2023 behandelt.

Darüber hinaus sind die Kommunen für die Bereitstellung des Schulsachaufwandes gem. 
Art. 3  BaySchFG verpflichtet. 

Zu 8):
Zu dieser Frage kann die Verwaltung in Bezug auf Investitionsförderungen keine fundierte Aussage treffen. Die Zuständigkeit liegt bei der Regierung von Oberbayern. 

Die Verwaltung kann nur die Fördertabellen für die Ganztagsschulen und deren Gestaltung (Budget) für die Schuljahre 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 darstellen, siehe Anlage. 

Zu 9):
Grundsätzlich besteht die besondere Situation, dass der zukünftige Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in zwei verschiedene Zuständigkeiten fällt, d.h. zum einen betrifft es das schulische Angebot seitens des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zum anderen das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe seitens des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten können für die Umsetzung in der Praxis durchaus schwierig sein (u.a. Datenschutz, Fachaufsicht etc.).

Die Richtlinien zur offenen Ganztagsschule und dem gebundenen Ganztag müssen zeitnah angepasst werden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen (u.a. Freitag und die Ferienzeitenabdeckung). 

Ebenso muss beachtet werden, dass die Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe nach Art. 19 BayKiBiG Elternbeiträge erheben müssen, damit die staatliche Förderung gewährt werden kann. 
Somit entsteht ein Ungleichverhältnis zwischen dem schulischen Angebot (elternbeitragsfrei) und den Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe.  

Finanzierung/ Förderung:
In den zwei neugebauten Grundschulen und bei der Mensaerweiterung sind durch das FAGplus 15 bereits Fördermittel für den Ganztagsausbau abgerufen worden. 
Die Länder und Kommunen führen bereits begonnene Investitionsprogramme im Bereich des Ganztagsausbaus für Grundschulkinder wie geplant weiter. Bereits gewährte Mittel aus Landesprogrammen (FAGplus 15) dürfen nicht durch die Bundesmittel aus diesem Investitionsprogramm ersetzt werden. Ebenso besteht nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 21.06.2023 keine Fördermöglichkeit, bei einer „reinen Umwandlung“ einer Mittagsbetreuung in eine offene Ganztagsschule, solange es keinen Umbau benötigt.  

Die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung zwischen den Ländern und dem Bund ist am 
18. Mai 2023 in Kraft getreten. Die entsprechende Richtlinie zum Landesförderprogramm Ganztagsausbau in Bayern tritt voraussichtlich im Juli 2023 in Kraft. Die Eckpunkte allgemein: 

Jeder neu geschaffene Betreuungsplatz wird zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gefördert. Diese Förderung wird bis Ende 2027 unbürokratisch als Pauschale für neu geschaffene Plätze gewährt: 
- 6.000 EUR pro Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Horte) 
- einheitliche Pauschale von 4.500 EUR pro Platz für rechtsanspruchserfüllende Angebote unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung) 

Bisher ist die Bayerische Förderrichtlinie noch nicht bekanntgegeben.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung ggfs. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erweiterung der OGTS bzw. gebundener Ganztag zeitnah vorsorglich beantragen.

Hinweis: Ausstattung
Weder § 3 GaFinHG noch § 1 der Verwaltungsvereinbarung schließen die Förderfähigkeit von Ausstattung als eigenständige Maßnahme aus. Die Förderfähigkeit von Ausstattungen ist demnach auch nicht zwingend an eine investive Maßnahme in Form von Neubau, Umbau oder Erweiterung gebunden. 
Hierauf wird die Verwaltung in den Haushaltsberatungen mit den Schulleitungen in Bezug auf die Erweiterung der offenen Ganztagsschule und gebundenen Ganztag detailliert abstimmen. 

Zu 10):
Bisher sind keine weiteren Anträge auf kommunale Zuschüsse gestellt worden. Grundsätzlich gibt es in jedem Jahr Haushaltsbesprechungen mit allen Schulleitungen für das kommende Haushaltsjahr. Ebenso erfolgt eine jährliche Abstimmung mit den Kooperationspartnern für die Mittagsbetreuung/ -versorgung. Die Schulleitungen stimmen sich konzeptionell direkt mit dem Kooperationspartner für die offene Ganztagsschule und den gebundenen Ganztag ab. 

Zu 11):
Gemäß Bewilligungsbescheid seitens der Regierung von Oberbayern vom 28.03.2015 wurden nach dem FAGplus15 Fördermittel in Höhe von 964.562,00 EUR u.a. Ganztagsbetreuung/ MiBe für die Grundschule Am Bergfeld gewährt.

Gemäß Bewilligungsbescheid seitens der Regierung von Oberbayern vom 30.03.210 wurden nach dem FAGplus15 Fördermittel in Höhe von 1.048.605,00 EUR u.a. Ganztagsbetreuung für die Grundschule an der Karl-Sittler-Straße gewährt.

Gemäß Bewilligungsbescheid seitens der Regierung von Oberbayern vom 18.05.2022 wurden nach dem FAGplus15 Fördermittel in Höhe von 1.088.000,00 EUR u.a. Ganztagsbetreuung für die Grundschule Am Bergfeld gewährt.

Bei Ausbau von weiteren Plätzen im Bereich der OGTS, GGT oder der (verlängerten) Mittagsbetreuung können weitere Fördermittel beantragt werden.

Mit der Verwaltungsvereinbarung ist zukünftig auch das Mobiliar förderfähig, dies wird zeitnah für die Mensaerweiterung der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule beantragt. 

Zu 12):
Gemäß § 79 SGB VII obliegt die Gesamtverantwortung dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sprich dem Landkreis Ebersberg. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das staatliche Schulamt mit dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe unter der jeweiligen Fachaufsicht (Kita-Aufsicht und Schulamt), Empfehlungen zeitnah an alle betroffenen Grundschulen geben. 

Die Verwaltung kann in Ihrer Zuständigkeit als Sachaufwandsträger die Schulen bereits bei der Haushaltsplanung finanziell unterstützen.
Wie bereits ausgeführt, kann die Verwaltung bei Schaffung von zusätzlichen Plätzen die Fördermittel gemäß der Landesrichtlinie zeitnah beantragen. 
Grundsätzlich ist es des Weiteren möglich, dass bei Bedarf ein zweiter Kooperationspartner für die offene Ganztagsschule oder für den gebundenen Ganztag, (u.a. Ferienbetreuung) eingesetzt werden kann. 
Das zukünftige Platzvergabeverfahren muss zwischen den Grundschulen und der Verwaltung enger abgestimmt werden, vorausgesetzt, die gesetzlichen Regelungen lassen dies zu (z.B. Datenschutz, unterschiedliche Fristen).

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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7. Antrag der FDP-Fraktion vom 16.06.2023 auf zusätzliche Ausstattung des Outdoor Calisthenics Fitness Park

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die FDP-Fraktion stellt mit Schreiben vom 16.06.2023 folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Outdoor Calisthenics Fitness Park mit weiteren Fitnessgeräten auszustatten, um ein größeres Angebot an Trainingsmöglichkeiten für die Nutzer anzubieten.“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Der Wunsch, drei weitere Geräte aufzustellen, kann technisch umgesetzt werden, die nötigen Abstände sind vorhanden.

Der Fitness-Parcours an der Bergfeldstraße ist derzeit mit einer „Schwebenden Plattform“ und Slackline (Koordination / Geschicklichkeit) ausgestattet.

Zum Modul (Kraft / Schwerkraft) sind eine Calisthenics Anlage und eine Trimmfit Trainingszone (Rückenstrecker) vorhanden.

Die Kosten der zusätzlichen Geräte belaufen sich auf ca. 15.000 Euro inklusive Montage und Fundament.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Es sind keine Haushaltsmittel in 2023 vorhanden; diese müssten im kommenden Haushalt eingeplant werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt. Durch die Verwaltung soll die zusätzliche Aufstellung von Sportgeräten für Bürgerinnen und Bürger mit Handicap geprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2019 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2019 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 19.07.2022 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Jahresrechnung und dem Gutachten der Sachverständigen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt den folgenden Bericht ab:
1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen werden. 
4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.


2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2019 zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2019 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2019 festgestellt.

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2019.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2019 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2019 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2019 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, 
Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
(sto) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht 2019 zur Kenntnis genommen und keinen weiteren Prüfungsbedarf gesehen. Er hat ferner das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 festgestellt und die Verwaltung für das entsprechende Jahr entlastet.

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9. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2020 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2020 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 19.07.2022 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Jahresrechnung und dem Gutachten der Sachverständigen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt den folgenden Bericht ab:
1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen werden. 
4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.


2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2020 zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2020 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2020 festgestellt.

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2020.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2020 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2020 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2020 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, 
Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
(sto) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht 2020 zur Kenntnis genommen und keinen weiteren Prüfungsbedarf gesehen. Er hat ferner das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 festgestellt und die Verwaltung für das entsprechende Jahr entlastet.

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10. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2021 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts

Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2021 wurde durch eine Sachverständige vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 19.07.2022 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Jahresrechnung und dem Gutachten der Sachverständigen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt den folgenden Bericht ab:
1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen werden. 
4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat keine neuen Regelungen empfohlen.
5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.


2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2021 zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2021 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2021 festgestellt.

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2021.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss 1

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2021 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2021 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Jahresrechnung 2021 - Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung, 
Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
(sto) Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht 2021 zur Kenntnis genommen und keinen weiteren Prüfungsbedarf gesehen. Er hat ferner das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 festgestellt und die Verwaltung für das entsprechende Jahr entlastet.

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11. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Barbara Kellendorfer-Schmid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.07.2023 ö 11

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Barbara Kellendorfer-Schmid beantragt mit Schreiben vom 28. Juni 2023 aus persönlichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31. August 2023.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Gemäß dem Wahlvorschlag der SPD würde Frau Arasu Atai als nächste Listennachfolgerin nachrücken. Aufgrund ihres Wegzugs aus Poing hat diese ihre Wählbarkeit verloren.

Die darauffolgende Listennachfolgerin, Frau Jessica Freifrau von und zu Aichelburg, hat mit Schreiben vom 10.07.2023 die Ausübung des Ehrenamtes abgelehnt.

Der nächste Listennachfolger, Herr Robert Zitzlsperger, hat mit Schreiben vom 19.07.2023 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 28. Juni 2023 das Ehrenamt von Frau Barbara Kellendorfer-Schmid als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. August 2023 endet.

Für Frau Barbara Kellendorfer-Schmid rückt Herr Robert Zitzlsperger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 28. Juni 2023 das Ehrenamt von Frau Barbara Kellendorfer-Schmid als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. August 2023 endet.

Für Frau Barbara Kellendorfer-Schmid rückt Herr Robert Zitzlsperger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2023 13:54 Uhr