Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:42 Uhr bis 19:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Regelung zur Eigenkompostierung ab 2024
2 Volkshochschule Vaterstetten Erwachsenenbildung e.V. und Musikschule Vaterstetten e.V.; Neue Zuschussvereinbarungen

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.10.2023 ö informativ 1
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1.1. Regelung zur Eigenkompostierung ab 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.10.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Zum 01.01.2024 erfolgte wegen Vertragsablauf eine Neuausschreibung zur Hausmüllabfuhr. 

Gleichzeitig ist eine neue Gebührenkalkulation für die Hausmüllabfuhr zu erstellen, bei der die Gebührenermäßigung für eine Eigenkompostierung komplett wegfallen soll (Abstimmung in der Fraktionssprechersitzung vom 11.02.2023). 

Die wenigen Altfälle (insgesamt 90) mit einer aktuell noch bestehenden Gebührenermäßigung (Abschlag bei einer 80 l Tonne 36 € pro Jahr, bei einer 120 l Tonne 60 € pro Jahr) werden von der Verwaltung entsprechend angeschrieben. Diesen Fällen wird freigestellt, entweder im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Eigenkompostierung ohne Nutzung einer Komposttonne wie bisher weiterzuführen (z.B. bei Platzproblemen) oder eine Komposttonne zu kaufen, diese zu nutzen und anzumelden. In beiden Fällen fällt jedoch der jetzige Abschlag für die Eigenkompostierung weg.

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2. Volkshochschule Vaterstetten Erwachsenenbildung e.V. und Musikschule Vaterstetten e.V.; Neue Zuschussvereinbarungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Zuschussvereinbarungen für den Musikschule Vaterstetten e.V. und den Volkshochschule Vaterstetten Erwachsenenbildung e.V. wurden letztmalig am 20.07.2017 im Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Die bisherigen Zuschussvereinbarungen sind in der Anlage beigefügt. 

Ausgangspunkt der Überlegungen bzgl. einer Neuausrichtung der Bezuschussung der Volkshochschule Vaterstetten e.V. (VHS) und der Musikschule Vaterstetten e.V. (Musikschule) war eine Analyse der finanziellen Kennzahlen beider Vereine.

Dabei wurde festgestellt, dass zum einen bei der Musikschule aufgrund der bestehenden Zuschussvereinbarung nie die Zuwendung durch den Freistaat Bayern realisiert werden kann, da hierfür eine 35%ige kommunale Beteiligung an den Personalkosten Voraussetzung ist. Darüber hinaus ergab die Analyse, dass bezogen auf den jeweiligen Jahresumsatz, der bei beiden Einrichtungen im Kalenderjahr 2019 in etwa gleich war, der Anteil der kommunalen Bezuschussung bzw. der Deckungsbeitrag durch Gebühreneinnahmen im Jahr 2019 bei der VHS 45,6% bzw. 45,2% und bei der Musikschule 34,2% bzw. 59,3% betragen hat. Eine von der Gemeinde Haar im Jahr 2020/2021 durchgeführte Umfrage hat zudem ergeben, dass im interkommunalen Vergleich, dass die Bezuschussung der örtlichen VHS eher überdurchschnittlich ausfällt, wohingegen die Bezuschussung der Musikschule sich eher unterdurchschnittlich gestaltet.

Eine Konsequenz dieser unterschiedlichen relativen Zuschusshöhe war es unter anderem, dass die beiden Einrichtungen verschiedene Entwicklungen bei der Finanzreserve aufwiesen. So war und ist diese bei der VHS als gut und bei der Musikschule trotz aller Bemühungen vor allen Dingen auch in den Corona-Jahren als bedenklich einzustufen. Ziel eines neuen Zuschussmodells sollte es daher sein, dass beide Einrichtungen in etwa gleich bezuschusst werden und beide Vereine in etwa finanziell gleich stabil aufgestellt werden.

Aus diesem Grund fanden in den letzten beiden Jahren eine Vielzahl von Besprechungen auf der Ebene der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden statt, wie oben genanntes Ziel erreicht werden kann. Im Ergebnis bestand Konsens die Bezuschussung der Musikschule von aktuell 30% auf 35% der Personalkosten anzuheben, um erstens damit die volle Bezuschussung durch den Freistaat Bayern zu sichern und zweitens die finanzielle Lage der Musikschule zu stabilisieren. Es bestand auch Einigkeit darüber, dass in Summe jedoch nicht zusätzliche Haushaltsmittel der Gemeinden für die Bezuschussung der VHS und Musikschule bereitgestellt werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der kommunale Zuschuss an die VHS (aktuell 90% des Personalkostenansatzes ohne Dozentenhonorare) in mehreren Schritten entsprechend reduziert werden muss. So soll der Zuschusssatz im Jahr 2024 auf 85% sinken und in den Jahren 2025 und 2026 nochmal auf 82,5% bzw. 80% abgesenkt werden.

Auf Basis der oben skizzierten Parameter wurden die Zuschussvereinbarungen mit den beiden Vereinen neu erstellt. Darüber hinaus wurde auf deren Wunsch eine Revisionsklausel mitaufgenommen und Ungenauigkeiten der bisherigen Vereinbarungen (u.a. Regelung Mietkostenzuschuss VHS, Definition Rücklage VHS, Weitergeltungsklausel bei Kündigung etc.).

Nachdem es bei der Umstellung der bisherigen Zuschussmodelle aufgrund der unterschiedlichen Zuschussanteile sowie aufgrund der unterschiedlichen Anzahl von Zuschussgebern bei den jeweiligen Vereinen bei den Gemeinden, die nur die VHS bezuschussen, zu einer einseitigen Entlastung kommt, wird die kommunale Mitfinanzierung der VHS künftig aus zwei Säulen bestehen. Aus einem Sockelbetrag in Höhe von 1 € je Einwohner quasi als Zuschuss dafür, dass es die Einrichtung überhaupt gibt, sowie einem „verbrauchsabhängigen“ Zuschuss, dessen Bemessung nach dem bisherigen System erfolgt.

Die Auswirkungen der oben dargestellten Änderungen auf die einzelnen Gemeinden werden auf Basis der Zahlen für das Haushaltsjahr 2023 exemplarisch je Verein dargestellt. Der jeweilige Mietkostenzuschuss an die VHS und an die Musikschule, dessen Bemessung und Verteilung unverändert bleibt, wurde bei der Betrachtung dabei nicht einbezogen, die Übersicht ist als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Der geänderten Zuschussvereinbarung mit dem Volkshochschule Vaterstetten Erwachsenenbildung e.V. wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Der geänderten Zuschussvereinbarung mit dem Musikschule Vaterstetten e.V. wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Die HH-Ansätze ab 2024 auf den HH-Stellen 35000.705001 und 33300.705001 werden entsprechend angepasst. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Der geänderten Zuschussvereinbarung mit dem Volkshochschule Vaterstetten Erwachsenenbildung e.V. wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Der geänderten Zuschussvereinbarung mit dem Musikschule Vaterstetten e.V. wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2023 08:42 Uhr