Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:41 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt
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07.11.2023
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Es werden keine Bekanntgaben verlesen.
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2. Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen
(inkl. Finanzplan 2023 - 2027, ohne Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt
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07.11.2023
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ö
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beratend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates - Haushalt
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30.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Haushaltssatzung und Planunterlagen mit Anlagen und Beilagen wurden am Tag der Ladung im Rats- und Informationssystem hochgeladen.
Die Entwicklungen des Haushalts- und Finanzplans werden durch den Kämmerer in der Sitzung anhand einer Präsentation vorgestellt.
Im Vorgang zur Haushaltsberatung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die Ausschussmitglieder bereits über die derzeitigen finanziellen Verhältnisse informiert.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024 mit Finanzplan bis 2027 und Anlagen (außer dem Stellenplan) mit in dem Vortrag genannten Änderungen zu erlassen bzw. aufzustellen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nicht unmittelbar, jedoch ggf. durch einzelne enthaltene Maßnahmen.
Beschluss
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024 mit Finanzplan bis 2027 und Anlagen (außer dem Stellenplan) mit in dem Vortrag genannten Änderungen zu erlassen bzw. aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung
für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt
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07.11.2023
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ö
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beratend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet zum 31.12.2023. deshalb ist eine neue Kalkulation vorzunehmen. Bei der Kalkulation ist auf eine Kostendeckung zu achten, das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Gewinnerzielung ist jedoch nicht zulässig.
Die Dateien Grundlagen der Kalkulation werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Die durchgeführte Nachkalkulation zum 31.12.2023 mit Prognose bis 31.12.2027 ergab eine Unterdeckung bei den Abfallgebühren im letzten Kalkulationszeitraum von 386.720 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation ausgabenseitig und damit gebührenbedarfssteigernd ein.
Folglich ergeben sich die nachstehenden Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr:
Gleichzeitig zur Kalkulation der Gebühren für das Holsystem wurden die Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof neu kalkuliert. Hierbei ergeben sich Steigerungen, welche aus der Kostensteigerung sowie der Aufteilung der Kosten zwischen dem Hol- und den Bringsystem beruht. In den vergangenen Kalkulationen wurden die Kosten des Wertstoffhofs, ausgenommen der reinen Entsorgungskosten, vollständig dem Holsystem zugeordnet.
Folglich wurde der Wertstoffhof durch die Gebühren des Holsystems in den vergangenen Jahren stark quersubventioniert. Eine solche Quersubventionierung ist zulässig. Um dem Rechnung zu tragen, dass der Wertstoffhof durch die Bürger in unterschiedlicher Intensität in Anspruch genommen wird, sollte diese Quersubventionierung reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der obenstehend geschilderten Hintergründe ergeben sich die folgenden Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kalkulation führt zu annähernd kostendeckenden Gebühreneinnahmen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Direkte Auswirkungen sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen. Dem Gemeinderat wird empfohlen, diese zu erlassen bzw. aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Seniorenarbeit in Poing;
Nachbarschaftshilfe Poing e.V. - Antrag auf kommunalen Zuschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.06.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt
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07.11.2023
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ö
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4 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Mit Beschlussfassung zum gemeindlichen Seniorenkonzept, letztmalig behandelt im Gemeinderat am 29.06.2023, aber auch mit Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Ebersberg 2022, wurde festgestellt, dass der Bedarf für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen bereits seit Jahren groß ist und dieser noch auf Grund steigender Seniorenzahlen (auch in Poing) größer werden wird.
Ziel ist es, ältere Menschen solange wie möglich zu Hause zu unterstützen und damit die Selbstständigkeit zu erhalten.
Mit Antrag vom 26.04.2023 aus der Bürgerversammlung und der Beschlussfassung vom 29.06.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die bereits bestehende strategische Ausrichtung und das bestehende Netzwerk vor Ort weiterzuentwickeln, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Im Handlungsfeld „Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige“ des gemeindlichen Seniorenkonzeptes wurde des Weiteren für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen ein sehr hoher Bedarf festgestellt. Die haushaltsnahen Dienstleistungen und Betreuungsleistungen sind daher ein wesentlicher Bestandteil, der zukünftig ausgebaut werden muss.
Um das Angebot der haushaltsnahen Dienstleistungen und Betreuungsmöglichkeiten weiterhin bedarfsgerecht auszubauen, wurde in Abstimmung mit der Kernarbeitsgruppe (Seniorenbeirat und Seniorensprecher) und der Verwaltung mit verschiedenen Trägern Kontakt aufgenommen, jedoch ohne Erfolg.
Der ortsansässige, gemeinnützige Dienstleister bestätigte bereits im Gespräch mit der Verwaltung vom 11.10.2021, dass er diese Bereiche nicht ausbauen kann bzw. wird.
Am 03.05.2022 fand ein gemeinsamer Termin mit dem Nachbarschaftshilfe Vaterstetten e.V. statt, der u.a. bereits in den Gemeinden Zorneding und Grasbrunn tätig ist.
Der Nachbarschaftshilfe Vaterstetten e.V. ist seit 49 Jahren und mit 2.700 Mitgliedern ein zuverlässiger Partner im Bereich der Altenhilfe und assoziierte Organisation beim Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. und Mitglied im Diakonischen Werk Bayern.
In dem gemeinsamen Termin wurde die Gründung eines gemeinnützigen Vereines „Nachbarschaftshilfe Poing e.V.“ thematisiert. Auf Grund der (steigenden) Einwohnerzahlen und der demographischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflege, Betreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen in Poing substantiell steigen. Deswegen sei die Gründung einer eigenen Nachbarschaftshilfe notwendig; ebenso sehe man eine größere Akzeptanz und damit größeres Potential, um Poinger BürgerInnen zur Mithilfe zu gewinnen.
Der Geschäftsführer des Nachbarschaftshilfe Vaterstetten e.V. hat in diesem Zusammenhang angeboten, den Poinger Verein mit seinem bestehenden Team aus Vaterstetten aufzubauen, d.h. die Gründung, die kommissarische Vorstandsübernahme und das Antragsverfahren für die kassenärztliche Zulassung zu übernehmen. Ebenso die ersten Angebote zu organisieren und mit entsprechendem Personal (inkl. Akquise und Fortbildung) aufzubauen; dies bisher freiwillig und überwiegend unentgeltlich.
Die Gründungsveranstaltung fand am 04.02.2023 mit zahlreichen Interessenten in Poing statt.
Der Nachbarschaftshilfe Poing e.V. konnte erfolgreich am 14.03.2023 gegründet werden und ist seit dem 09.06.2023 im Amtsregister eingetragen. Der Antrag auf einen Versorgungsvertrag liegt momentan zur Prüfung bei der AOK in Kulmbach.
Der Verein hat mit Stand vom 24.10.2023 insgesamt 80 Mitglieder und ist bereits für 18 Personen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen in Poing tätig, weitere 22 Personen befinden sich auf der Warteliste. Aktuell bestehen weitere fünf Anfragen für Alltagsbegleitung und Einkauf.
Des Weiteren bietet der Verein seit 2020 einen mobilen Mittagstisch an, der in Poing sehr gefragt ist.
Der Nachbarschaftshilfe Poing e.V. hat bisher 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Poing tätig sind bzw. in der Zukunft tätig werden möchten:
- 8 Pflegekräfte (TZ, Minijob)
- 4 Hauswirtschaftliche Helferinnen und Helfer
- 2 Demenzhelfer
Der niedrigschwellige Mitgliedsbeitrag (nicht verpflichtend bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen seitens des Vereines) beträgt 12,00 Euro im Jahr. Bisher wurden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
Mit Schreiben vom 24.10.2023 stellt der Verein einen Antrag auf jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,00 Euro pro Einwohner mit der Bitte, die Zuschüsse für die Jahre 2024 und 2025 als Vorschuss zu gewähren. In diesem Zusammenhang wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Stichtag der Einwohnerzahl wird auf den 01.07. eines Jahres festgelegt. Für das Jahr 2025 erfolgt die Zuschusshöhe analog dem Jahr 2024.
Mit Stichtag zum 01.07.2023 sind 16.734 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Der Zuschuss soll vorerst für drei Jahre bewilligt werden, um ggfs. Anpassungen in der Finanzierung je nach Entwicklung vornehmen zu können.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Zuschuss mit gemeinsamer Auszahlung für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt 33.468 Euro, zweckgebunden für die im Antrag genannten Punkte, zu gewähren.
Ebenso soll für das Jahr 2026 ein Zuschuss in Höhe von ca. 17.800 Euro (Einwohnerprognose) in der Finanzplanung vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf einen zweckgebundenen kommunalen Zuschuss in Höhe von insgesamt 51.268 Euro für 2024, 2025 und 2026 wird zugestimmt.
Der gemeinsamen Auszahlung für die Jahre 2024 und 2025 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresrechnungen 2024, 2025 und 2026 zu überprüfen.
Finanzielle Auswirkungen
Die entsprechenden HH-Mittel sollen im Haushalt für 2024 (für zwei Jahre in Höhe von insgesamt 33.468 Euro) ausbezahlt und im Haushaltsjahr 2026 mit einer Höhe von ca. 17.800 Euro (geschätzt) veranschlagt werden. HH-Stelle: 47000.709100
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Dem Antrag auf einen zweckgebundenen kommunalen Zuschuss in Höhe von insgesamt 51.268 Euro für 2024, 2025 und 2026 wird zugestimmt.
Der gemeinsamen Auszahlung für die Jahre 2024 und 2025 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zweckgebundene Mittelverwendung anhand der Jahresrechnungen 2024, 2025 und 2026 zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2024 08:48 Uhr