Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Feldgeschworene der Gemeinde Poing
2 Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027
3 Antrag der CSU-Fraktion zur Konzepterstellung einer stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums
4 Entsendung in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG
5 Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 7 (WA 1.1) der Gemeinde Poing; Baukostenzuschuss
6 Nachrichten der Gemeinde Poing; Ortsnachrichtenblatt Änderung der Redaktionsrichtlinien

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö informativ 1
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1.1. Feldgeschworene der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Am 11.10.2023 wurden Herr Stephan Pointner als neuer Feldgeschworener und Herr Kaspar Braun als neuer Obmann von den im Amt stehenden Feldgeschworenen einstimmig gewählt. 

Die Herren Thomas Hümmeler und Maximilian Maurer, welche beide seit 01.03.2018 das Ehrenamt des Feldgeschworenen ausgeübt haben, legen aufgrund Wegzuges aus der Gemeinde Poing kraft Gesetzes dieses Ehrenamt nieder.

Herr Braun wurde als Ersatz für den verstorbenen Martin Maurer zum Obmann gewählt.

Erster Bürgermeister Thomas Stark vereidigte am 13.11.2023 Herrn Pointner für das Amt des Feldgeschworenen.

Die Gemeinde Poing verfügt derzeit über 6 ehrenamtlich tätige Feldgeschworene.

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2. Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 ö beratend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet zum 31.12.2023, deshalb ist eine neue Kalkulation vorzunehmen. Bei der Kalkulation ist auf eine Kostendeckung zu achten, das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Gewinnerzielung ist jedoch nicht zulässig.

Die Grundlagen der Kalkulation wurden im Rahmen der Sitzung des HAFA am 07.11.2023 vorgestellt und erläutert. Entsprechend dem Diskussionsverlaufs wurde die Gebühr für einen Eimer Bauschutt auf 1,00 € festgelegt. Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen wurden anteilig auf die anderen zwei Maßeinheiten aufgeteilt. Ein geringer Anteil der Mindereinnahme wurde zur Vermeidung eines übermäßig hohen Anstiegs bei den Kategorien Schubkarren und PKW-Anhänger auf das Holsystem umgelegt. Diese Umlage auf das Holsystem wirkt sich lediglich bei den Tonnengrößen 240 und 1100 Litern aus, da der Mehrbetrag pro Liter Abfall sich erst auf die dritten Nachkommastelle darstellt.

Die durchgeführte Nachkalkulation zum 31.12.2023 mit Prognose bis 31.12.2027 ergab eine Unterdeckung bei den Abfallgebühren im letzten Kalkulationszeitraum von 386.720 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation ausgabenseitig und damit gebührenbedarfssteigernd ein.

Folglich ergeben sich die nachstehenden Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr:


Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €


Gleichzeitig zur Kalkulation der Gebühren für das Holsystem wurden die Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof neu kalkuliert. Hierbei ergeben sich Steigerungen, welche aus der Kostensteigerung sowie der Aufteilung der Kosten zwischen dem Hol- und den Bringsystem beruht. In den vergangenen Kalkulationen wurden die Kosten des Wertstoffhofs, ausgenommen der reinen Entsorgungskosten, vollständig dem Holsystem zugeordnet.

Folglich wurde der Wertstoffhof durch die Gebühren des Holsystems in den vergangenen Jahren stark quersubventioniert. Eine solche Quersubventionierung ist zulässig. Um dem Rechnung zu tragen, dass der Wertstoffhof durch die Bürger in unterschiedlicher Intensität in Anspruch genommen wird, sollte die diese Quersubventionierung reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der obenstehend geschilderten Hintergründe ergeben sich die folgenden Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €


(2) § 4 Abs. 2 entfällt ersatzlos.

(3) In § 4 Abs. 3 wird der Passus „jeden Sack 4 EURO“ gegen „jeden Sack 6,30 EURO“ ersetzt. 

(4) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €


(5) In § 4 Abs. 4 wird unterhalb der Gebührentabelle der folgende Passus ergänzt:
„Bei der Mengeneinheit PKW-Anhänger darf die Summe der Breite, Höhe und Tiefe nicht 2,50 Meter übersteigen. Die Maße sich auf der Innenseite der Ladefläche zu nehmen.“

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kalkulation führt zu annähernd kostendeckenden Gebühreneinnahmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Direkte Auswirkungen sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €


(2) § 4 Abs. 2 entfällt ersatzlos.

(3) In § 4 Abs. 3 wird der Passus „jeden Sack 4 EURO“ gegen „jeden Sack 6,30 EURO“ ersetzt. 

(4) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €


(5) In § 4 Abs. 4 wird unterhalb der Gebührentabelle der folgende Passus ergänzt:
„Bei der Mengeneinheit PKW-Anhänger darf die Summe der Breite, Höhe und Tiefe nicht 2,50 Meter übersteigen. Die Maße sich auf der Innenseite der Ladefläche zu nehmen.“

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Kurzbericht

(sto) Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet zum 31.12.2023, deshalb ist eine neue Kalkulation vorzunehmen. Bei der Kalkulation ist auf eine Kostendeckung zu achten, das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Gewinnerzielung ist jedoch nicht zulässig.

Folglich wurden für die Zeit ab dem 01.01.2024 die nachstehenden Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr beschlossen:

Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €

Gleichzeitig zur Kalkulation der Gebühren für das Holsystem wurden die Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof neu kalkuliert, welche sich wie folgt darstellen:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €

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3. Antrag der CSU-Fraktion zur Konzepterstellung einer stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 10.10.2023 (eingegangen am 16.10.2023) folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit-, und Erholungszentrums für die aktuell besonders dringlichen Abschnitte zu erstellen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2024 und Finanzplan 2025-2027 einzustellen.

Beispiel:

Abschnitt 1
Kosten für einen weiteren Rasenplatz

Abschnitt 2
Umstrukturierung im Bereich der Parkplätze mit den damit zusammenhängenden weiteren Maßnahmen

Abschnitt 3
Umwandlung von Platz 1 in einen weiteren Kunstrasenplatz."

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.


Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung" wurde dem Gemeinderat am 26.07.2018 öffentlich durch das Landschaftsarchitekturbüro Prof. Kagerer eine (Vorentwurfs-) Planung in zwei Ausbaustufen präsentiert.

Eine grobe Einteilung der Erweiterung in 5 mögliche Bauabschnitte mit Kostenermittlung für die Freianlagen, d.h. ohne Gebäude, wurde bereits im Oktober 2018 vorgenommen.

Am 25.07.2019 wurden dem Gemeinderat öffentlich 3 Varianten als mögliche Grundlage für den Bebauungsplanentwurf vorgestellt, von welchen Variante 1 mit Beschluss der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wurde. Auch wurde die Berücksichtigung / Planung einer PPA-Bushaltestelle angeregt. Für die Krautgärten sollen im Norden 3.000 qm Fläche vorgesehen werden. Dafür wird der geplante Bachlauf nach Osten umgeplant.

Der Bebauungsplan für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums Poing ist am 05.05.2021 in Kraft getreten. Ein Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Sportzentrums und Umsetzung entsprechend geforderter Ausgleichsmaßnahmen steht jedoch nach wie vor aus.

Die Konkretisierung der Planung und Bildung tatsächlicher Bauabschnitte unter Berücksichtigung von Dringlichkeit und Abhängigkeiten der Bauabschnitte untereinander sowie Anpassung der Kosten daraufhin können erst in einem zweiten Schritt erfolgen.

Sofern dem Antrag zugestimmt wird, sollte demnach der Grundsatzbeschluss vorbereitet und ein Angebot zur Aktualisierung der vorliegenden Planung inkl. Kosten eingeholt werden. 
Darüber hinaus ist es sinnvoll in diesem Zusammenhang die Verkehrs- und Parksituation im Bereich Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn zu prüfen und ggf. zu überplanen.

Die Einstellung von Mitteln zur Umsetzung einzelner Bauabschnitte erfolgt in Abwägung aller anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen nach Priorität und zur Verfügung stehender Personalressourcen.
Im Haushalt 2024ff sind Mittel i.H.v. 1,439 Mio. für die Umsetzung eines weiteren Rasenplatzes sowie einer Boulderwand angesetzt. Die Vorplanung wird dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.


Bei Zustimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Sportzentrums und Umsetzung entsprechend geforderter Ausgleichsmaßnahmen vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt Honorarangebote zur Aktualisierung der vorliegenden Planung inkl. Kosten sowie zur Prüfung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn (Machbarkeitsstudie) einzuholen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 56000.950000 sind derzeit Mittel i.H.v. 1,439 Mio. für die Umsetzung eines weiteren Rasenplatzes sowie einer Boulderwand angesetzt.
Auf der Haushaltsstelle 65000.950000 sind für das Haushaltsjahr 2024 i.H.v. ca. 30.000, - € für eine Machbarkeitsstudie zum Kreisverkehr Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ, durch weitere Flächenversiegelung und Ressourcenverbrauch
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

x        ja, keine Erweiterung
       nein

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Sportzentrums und Umsetzung entsprechend geforderter Ausgleichsmaßnahmen vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt Honorarangebote zur Aktualisierung der vorliegenden Planung inkl. Kosten sowie zur Prüfung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn (Machbarkeitsstudie) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Entsendung in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die EBERwerk GmbH & Co. KG hat einen Aufsichtsrat, der aus 21 Mitgliedern besteht. Die Laufzeit des Aufsichtsrats-Amtes beträgt 3 Jahre.

Für die Gemeinde Poing ist derzeit Erster Bürgermeister Thomas Stark im Aufsichtsrat vertreten. 

Darüber hinaus gibt es per Satzung der EBERwerk zwei Aufsichtsräte, die in einer Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafter sowie der Energieagentur Ebersberg München gGmbH gewählt werden.

Die gewählten Aufsichtsräte sind derzeit Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler (Leiter der Energieagentur Ebersberg München).

Für die neue Amtszeit der Aufsichtsräte bis zum Ende der kommunalen Legislaturperiode 2026 (30.04.2026) bittet die EBERwerk GmbH & Co. KG um eine Bestätigung der Entsendung des Aufsichtsrats beziehungsweise um eine Änderung im Falle einer Neubesetzung.

Des Weiteren schlägt die EBERwerk GmbH & Co. KG vor, dass in einer Gesellschafterversammlung Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler im Aufsichtsratsamt bestätigt und wieder gewählt werden sollen. Deren Amtszeit endet ebenso mit der kommunalen Legislaturperiode zum 30.04.2026.

Beschlussvorschlag

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG bis zum 30.04.2026 entsendet.

Ferner wird zugestimmt, dass auf einer Gesellschafterversammlung Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler (Leiter Energieagentur Ebersberg München) als Aufsichtsräte gewählt werden.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Erster Bürgermeister Thomas Stark wird in den Aufsichtsrat der EBERwerk GmbH & Co. KG bis zum 30.04.2026 entsendet.

Ferner wird zugestimmt, dass auf einer Gesellschafterversammlung Herr Landrat Robert Niedergesäß sowie Herr Dr. Stiehler (Leiter Energieagentur Ebersberg München) als Aufsichtsräte gewählt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 7 (WA 1.1) der Gemeinde Poing; Baukostenzuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die GEWOFAG Wohnen GmbH beabsichtigt auf den Flur-Nrn. 3979 und 3978 "Am Bergfeld“ 76 einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen zu errichten. 

Es werden neunzehn 1-Zimmerwohnungen, elf 2-Zimmerwohnungen, einundzwanzig 3-Zimmerwohnungen, einundzwanzig 4-Zimmerwohnungen und vier 5-Zimmerwohnungen entstehen. 

Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.

Der Baubeginn war im Juni 2023 und die Fertigstellung ist ca. Ende 2025 geplant.

Die Nettomieten werden zwischen 12,90 € und 13,50 € pro m² liegen.

Mit Schreiben vom 27.07.2023 beantragt die GEWOFAG Wohnen GmbH einen Baukosten-zuschuss in Höhe von 366.500 € durch die Gemeinde Poing. Der Förderantrag bezieht sich auf Poing „Am Bergfeld“, Wohngebiet 7, WA 1.1., Gebäude A-C (BA 1-WA 1.1).


Beim Landratsamt Ebersberg wurde ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt, die Bewilligung wurde noch nicht erteilt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

  1. Bei dem Projekt handelt es sich um den vertraglich vereinbarten 2. Bauabschnitt der EOF-Wohnungen. Grundlage bildet der Städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Poing und der ARGE vom 12.12.2018.

  1. Bedarf an sozial geförderten Wohnraum in Poing besteht aktuell.

  1. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.

  1. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

  1. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.

Der Förderbescheid der Regierung von Oberbayern und die Bewilligung des Landkreises Ebersberg liegen zwar noch nicht vor, aber um den Baubeginn von sozial geförderten Wohnungen, die dringend benötigt werden, nicht zu verzögern, schlägt die Verwaltung vor, den beantragten Baukostenzuschuss zu gewähren. 
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Mittel in mindestens der gleichen Höhe bereitstellt und die Förderung durch die Regierung gewährleistet ist.

Dem Bauträger wird die Bewilligungszusage der Gemeinde Poing erst dann erteilt, wenn genannte Voraussetzungen erfüllt sind und dies auch entsprechend belegt wurde.

Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des nachgewiesenen Baufortschritts.

Beschlussvorschlag

Der GEWOFAG Wohnen GmbH wird ein Baukostenzuschuss für das Wohngebiet 7, WA 1.1., Gebäude A-C (BA 1-WA 1.1) bis zu einer Höhe von 366.500 € gewährt. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 auf der Haushaltsstelle 62000.987000 berücksichtigt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der GEWOFAG Wohnen GmbH wird ein Baukostenzuschuss für das Wohngebiet 7, WA 1.1., Gebäude A-C (BA 1-WA 1.1) bis zu einer Höhe von 366.500 € gewährt. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen, wenn die Bewilligungszusagen der Regierung von Oberbayern und des Landkreises Ebersberg vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Nachrichten der Gemeinde Poing; Ortsnachrichtenblatt Änderung der Redaktionsrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2023 ö 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 21.09.2023 wurde durch den Gemeinderat die Umstellung des Erscheinungszyklusses des Ortsnachrichtenblatts auf 14-tägig beschlossen. Die Verwaltung nahm dies zum Anlass, die entsprechenden Redaktionsrichtlinien aus dem Jahr 1997 (Anlage 1) zu überarbeiten und der gemeindlichen Entwicklung bzw. bereits gelebter Praxis anzupassen. 

Das Erfordernis von Richtlinien wird durch die Verwaltung weiterhin gesehen, da bereits durch die Rechtsprechung Amtsblättern enge Grenzen gesetzt werden. Letztlich darf die Verwaltung nicht in Konkurrenz zur freien Presse treten, sondern insbesondere nur im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts von einer Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch machen. Auch vor diesem Hintergrund haben sich – letztlich begrenzende – Richtlinien bewährt. Dies gilt ebenso für den Anzeigenteil.

In der Grundstruktur der Richtlinien 2023 (Anlage 2) soll es weiterhin einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil geben:

  1. Amtlicher Teil mit Impressum
  2. Farbanzeigenseite der Gemeindeverwaltung
3.        Nichtamtlicher Teil mit
- Forum der Parteien
- Soziale Dienste und Senioren
- Schule und Erwachsenenbildung
- Mitteilungen für Kinder und Jugendliche
- Vereinsnachrichten
- Musik
- Sportnachrichten
- Wirtschafts- und Gewerbestandort Poing
- Kirchliche Nachrichten
- Bereitschaftsdienste und wichtige Rufnummern
4.        Anzeigenteil des Verlages

Die einzelnen Änderungen sind detailliert ggf. mit einer Begründung in einer Synopse dargestellt (Anlage 3). Da eine Vielzahl der in der Richtlinie 2023 beschriebenen Punkte bereits der aktuellen Redaktionspraxis entsprechen, sind erhebliche (negative) Veränderungen für die Parteien, die Vereine oder andere externe Organisationen nicht erkennbar. 

Hervorzuheben ist insbesondere der leicht veränderte neue Redaktionsschluss (jeweils Montag vor dem Erscheinungstermin um 9 Uhr), der Folge der Änderung des Erscheinungszyklusses und des Vertrages mit dem Verlagshaus ist.

Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung erarbeitete Richtlinien-Entwurf wird als verbindliche Richtlinie für das Ortsnachrichtenblatt erlassen.

Die Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der von der Verwaltung erarbeitete Richtlinien-Entwurf wird als verbindliche Richtlinie für das Ortsnachrichtenblatt erlassen.

Die Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2024 11:43 Uhr