Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 19:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
2 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Baubetriebshof; Sanierung des Waschplatzes mit Entwässerung sowie Sanierung der Waschhalle
3 Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße; Erneuerung des Bohlenbelages und Ergänzung der Beleuchtung
4 Unterführungsbauwerk Siemensallee; noch fehlende Sanierungsarbeiten - Entwässerung der Fuß- und Radwege

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es werden keine Bekanntgaben verlesen.

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2. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Baubetriebshof; Sanierung des Waschplatzes mit Entwässerung sowie Sanierung der Waschhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2015 wurde im Sachvortrag erläutert, dass die baulichen Mängel, welche noch aus dem Neubau aus 2008 herrühren, beseitigt werden müssen. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Mängelbeseitigung um folgende Leistungspakete:

  • Ertüchtigung bzw. Neuherstellung der vorhandenen und stark sanierungsbedürftigen Waschplatzplatte aus Beton auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit entsprechender Fugenausbildung;
  • Einbau von zwei großen Schlammfängen, zur Aufnahme des Waschschlammes und der Feinteile /Schwebstoffe aus der Kehrgutbox mit ausreichend Absetzraum und Dimensionierung zur maschinellen Leerung mittels am Baubetriebshof vorhandener Geräte;
  • Rückbau der vorhandenen Hofabläufe und Sanierung der Abwasserleitungen mit Gegengefälle;
  • Anpassung der Asphaltflächen im Umgriff der Waschplatzplatte, des Koaleszenzabscheiders und der sanierungsbedürftigen Leitungstrassen;
  • Einbau von 2 Schlammfängen im Bereich der Waschhalle als zusätzliche Sanierungsmaßnahme und
  • Erneuerung der Abdichtungen innerhalb der Waschhalle als zusätzliche Sanierungsmaßnahme;

Die Waschplatzplatte wird möglichst erschütterungsfrei rückgebaut und neu hergestellt. Beim Abbruch der Betonplatte wird ein Trennschnitt in der Betonplatte parallel zur Spritzschutzwand so gesetzt, dass ein für die Standsicherheit der Mauer notwendiger, ca. 2,50 m breiter Reststreiten erhalten bleibt. Anstelle der vorhandenen Hofabläufe werden zwei Schlammfänge (ca. 1.000 x 6000 mm und 600 x 5000 mm) mit möglichst großem Absetzvolumen und befahrbaren Gitterrostabdeckungen in die neue Bodenplatte integriert (siehe Planskizze) Die Betonplatte wird umlaufend mit einer überfahrbaren Aufkantung von ca. 3 bis 5 cm ausgeführt. Die vorhandenen, Schmutzwasserleitungen mit Gegengefälle oder Unterbögen werden saniert und als Freispiegel-ableitungsrohre zum Koaleszenzabscheider wieder verwendet. 

Ergänzend zu dem aus 2008 herrührenden Sanierungsbedarf und dem vor genannten Leistungspaketen wurde die Situation und der bauliche Zustand der Waschhalle kontrolliert und festgestellt, dass auch die Bodenabläufe und Leitungen in der Waschhalle durch Schlamm und Sedimente verstopft werden und die Waschhalle nicht in dem erforderlichen Umfang (vor allem auch im Winter) genutzt werden kann. Hier sollen zwei Schlammfänge mit den Abmessungen Länge 1,00 m (möglichst 1,50 m) und Breite 0,60 m nachgerüstet werden. Die vorhandenen Bodenabläufe werden rückgebaut.

Bei einer Sichtkontrolle wurde zudem festgestellt, dass die vorhandene Beschichtung der Bodenplatte und der Wände Fehlstellen aufweist, da sie sich aufgrund mechanischer und chemischer Einwirkungen ablöst. Die Bauteile haben eine dem Alter entsprechende Instandsetzungsbedürftigkeit. Um letztendlich die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festlegen und ausschreiben zu können, sollten folgende betontechnologischen Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Haftzugfestigkeit prüfen – mit Vorbohren;
  • Druckfestigkeit der Bauteile mit dem Rückprallhammer prüfen;
  • Betonüberdeckung der Bewehrung mit dem Hilti-Ferroscan prüfen;
  • Öffnungen herstellen zur Feststellung des Stabdruckmessers und des Korrosionsgrades;
  • Ermittlung des Chloridgehaltes;
  • Carbonatisierungstiefe mit der Phenolphthalein-Methode prüfen


Aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse kann der Umfang der erforderlichen Leistungen festgestellt, ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Arbeiten ausgeschrieben werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Waschplatzbereiches mit den erforderlichen Leistungspaketen laut Sachvortrag zu planen, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Arbeiten auszuschreiben. Ebenso sollten die Maßnahmen zur Feststellung des Sanierungsumfanges in der Waschhalle durchgeführt, die Arbeiten nach festgestellter Erfordernis geplant und zusammen mit der Waschplatzsanierung ausgeschrieben werden. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenschätzung für die Sanierungsarbeiten der Waschplatzplatte liegt lt. IB Seitz bei rund 178.000 Euro brutto. Die für die Ingenieurleistungen der einzelnen Leistungsphasen darauf anfallenden Kosten betragen rund 29.350,00 Euro.
Der Sanierungsanteil der Waschhalle ist vorläufig mit geschätzten Kosten in Höhe von 105.000 Euro angesetzt. Dieser Aufwand muss anhand der betontechnologischen Untersuchungen und der Ausschreibung noch genau ermittelt werden.
Die anteiligen Ingenieurleistungen für die Waschhallensanierung belaufen sich auf - Basis der Kostenschätzung ermittelt - auf rund 20.250 Euro. 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden für die Leistungspakete zur Sanierung der Waschplatzplatte zuzüglich des Anteiles für die Waschhallensanierung für 2024 auf der Haushaltsstelle 77000.950000 eingestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße; Erneuerung des Bohlenbelages und Ergänzung der Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Geh- und Radwegbrücke am Sport- und Freizeitzentrum über die Plieninger Straße wurde 2009 saniert, wobei der vorhandene und geschädigte Gussasphaltbelag durch einen Holzbohlenbelag (Lärchenbelag) ersetzt wurde. Die Verwendung eines entsprechend verschleißarmen und witterungsbeständigen Hartholzbohlenbelages aus Azobè (Bongossi) war seinerzeit nicht zugelassen.

Regelmäßig müssen bei dem vorhandenen Lärchenholzbelag aufgrund von Verschleiß- und Verwitterungserscheinungen einzelne oder mehrere Bohlen ausgetauscht werden. Hinzu kommt, dass nunmehr auch die Lagerhölzer unterhalb der Bohlen erhebliche Fäulnis aufweisen und die Bohlen daher nicht mehr kraftschlüssig befestigt werden können.

Nachteilig wirkt sich bei dem verwendeten, vergleichsweise weichen Lärchenholz auch aus, dass sich aus Verschleißgründen die eingefrästen Profile relativ schnell abnutzen und der Belag bei Nässe sehr „rutschig“ wird. Um weitere, regelmäßig sehr aufwändige Austauscharbeiten zu vermeiden und die Griffigkeit (Rutschhemmung) zu verbessern, sollte der Bohlenbelag einschließlich der Lagerhölzer erneuert werden.

Da eine möglichst hohe Traglast in Abhängigkeit der seinerzeit der Bemessung des Brückenbauwerkes zu Grunde gelegten Einwirkungen erhalten bleiben soll, ist ein Belag zu wählen, der die Radlasten (Punktlasten) möglichst gleichmäßig auf die Brückenfläche verteilt. Biegeweiche Kunststoffe o. ä. sind daher eher ungeeignet.

Ein Überfahren der Brücke mit Räum- und Streugeräten (bis max. 4,0 t) muss gewährleistet werden, somit ist die Verwendung von Hartholzbohlen (Laubholz DIN 4076-AZO, Festigkeitsklasse D60 DIN EN 338) zur gleichmäßigen Lastübertragung ohne größere Verformungen des Belages zu empfehlen. 

Bei ähnlichen Bauwerken, wie

  • der Kolomanbrücke über die Isar – eine Fuß–und Radwegbrücke, Baujahr 1985;
  • der Zufahrtsbrücke zu Schloss Blutenburg in München, eine 30 t Brücke – Bj. 1983;
  • der Fuß- und Radwegbrücke zu Schloss Blutenburg in München;
  • der Fuß- und Radwegbrücke über den Rhein-Main-Donaukanal – Bj. 1988 und
  • der 30 t Brücken „Am Altwasser“ bei denen die geschädigten Lärchenholzbohlen 2021 durch Bohlen aus AzoBè ersetzt wurden; 

konnten gute Erfahrungen mit Belägen aus Bohlen aus Azobè (Bongossi) gemacht werden. Der Bohlenbelag weist nur geringe Verschleißerscheinungen auf. Die Bohlen der Zufahrtsbrücke zur Blutenburg in München mussten erstmals nach ca. 20 Jahren teilweise ausgetauscht werden.

Die Hartholzbohlen – 140/80 mm aus Laubholz DIN 4076-AZO, Festigkeitsklasse D 60 DIN EN 338, Azobè (Bongossi) mit FSC-Zertifizierung mit Profilierung – entsprechend der Musterzeichnung HS 6 (Anlage) der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung – weisen eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren auf und sind infolge der geringen Unterhaltskosten im Vergleich zu anderen Werkstoffen oder Belägen sehr kostengünstig. 
Es ist vorgesehen, im Bohlenbelag einige leicht zugängliche Reinigungsöffnungen für Wartungsarbeiten (entfernen von Splitt und Schmutz usw.) anzuordnen. 

Im Zuge der Belagsausbesserung könnte auch eine fehlende Brückenbeleuchtung nachgerüstet werden. Die Verwendung von 4 Stück Solar-Pollerleuchten, welche am Brückenkörper mittels Flanschplatte befestigt werden können, wäre eine Möglichkeit der Ausleuchtung.

Als hochwertigere Variante für die Beleuchtung der Brückentafel könnte im Bereich des Geländers – unterhalb des Handlaufes – ein Lichtband in einem teilweise geschlitzten Rundrohr (Werkstoffnummer 1.4571) welches mit LED-Streifen bestückt ist, hergestellt werden. Durch diese „vandalismussichere“ Ausführung könnte eine hilfreiche Ausleuchtung des Brückenbereiches erreicht werden. Die Beleuchtungsfarbe wäre in weiß gehalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Brückenbelages gemäß dem Vorschlag des IB Seitz laut Sachvortrag mit Bongossi Hartholzbohlenbelag auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung zu planen, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Leistungen auszuschreiben. 
Ferner soll die vom BUA gewählte Beleuchtung nachgerüstet werden. Entsprechend hat die Planung und Umsetzung zu erfolgen.

Alle Maßnahmen sind im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim technisch abzustimmen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt. 

                                                               ja                nein


Eine Nachrüstung der Beleuchtung soll gemäß folgender Variante erfolgen:

Beleuchtungsvariante mit Pollerleuchten:                        ja                nein

Beleuchtungsvariante mit Leuchtband weiß                        ja                nein

Beleuchtungsvariante mit Leuchtband farbig                ja                nein

Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenschätzung des IB Seitz für den Austausch des Brückenbelages unter Verwendung von Bongossi-Hartholz für den neuen Belag beläuft sich auf rund 87.000 Euro brutto. Die Kosten für die Ingenieurleistungen betragen – auf Basis der Kostenschätzung ermittelt – rund 17.000 Euro.
Auf der Haushaltsstelle 63000.510001 sind diese Mittel für 2024 eingestellt. 

Eine Brückenbeleuchtung mittels LED Mastleuchten (Pollerleuchten) ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 16.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen anzusetzen. 

Für die Brückenbeleuchtung mittels farbigem Lichtband sind Kosten in Höhe von ca. 26.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen zu erwarten. Für ein einfarbig weißes Lichtband müssen rund 19.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen angesetzt werden.

Für die gewählte Beleuchtung sind die übrigen Mittel auf der Haushaltsstelle 63000.510001 verfügbar. Mehrkosten sind über die Haushaltsstelle 67000.960000 „Straßenbeleuchtung“ abgedeckt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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4. Unterführungsbauwerk Siemensallee; noch fehlende Sanierungsarbeiten - Entwässerung der Fuß- und Radwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Sanierungsarbeiten des Unterführungsbauwerkes der Siemensallee wurden - zumindest was den Fahrbahnbereich und die Straßenentwässerung betrifft – im Laufe des Jahres 2018 ausgeführt. Im Folgenden wurden jedoch Schäden an der Asphaltdecke festgestellt. Die Ursache dieser Schäden kann wie folgt erklärt werden:

Die Konstruktion des Unterführungsbauwerkes ist ein trogförmiges Bauwerk mit beidseitigen, äußeren Trogwänden (Anlage 1). Die Fahrbahn ist von den beidseitigen und höher liegenden Geh- und Radwegen durch Stahlbetonwände getrennt. Die Auffüllung der Fuß- und Radwege ist mit Kies und Frostschutzkies ausgeführt. Als Belag wurden Gehwegplatten verwendet.

Durch Schürfen im Bereich des westlichen Fuß- und Radweges wurde zusätzlich folgendes festgestellt: (Anlage 2 und Bilder Fußwegwanne)

  • Über den Plattenbelag dringt Niederschlagswasser in den Kieskörper der Geh- und Radwege ein.

  • Die Fugenausbildung im Bereich der Trogaußenwände ist mangelhaft und undicht;
daher ist davon auszugehen, dass auch über die Trogaußenwände Wasser in den Kieskörper eindringt.

  • Im Fuß- und Radwegbereich staut sich aus vorgenannten Gründen Wasser im Kieskörper auf (Anlage 2).

Das angesammelte und aufgestaute Wasser im Kieskörper drückt auf die undichten Fugen der innenliegenden Stahlbetonwand und der Bodenplatte, was zur Unterläufigkeit des Fahrbahnbelages führt und nicht nur bei Frosteinwirkung Schäden verursachen kann (Anlage 3). Möglicherweise sind auch die Leitungen der vorhandenen Abläufe der Geh- und Radwege undicht, was einen zusätzlichen Aufstau des Kieskörpers und Druck auf die undichten Fugen der Stahlbetonwände und somit den Fahrbahnaufbau bewirkt.

Ein Abdichten dieser Trogwände ist – ebenso wie bei den Stahlbetonwänden - nachträglich nicht möglich bzw. würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten. 
Daher wurde nach einer technischen Lösung gesucht, um den Kieskörper der beiderseits der Fahrbahn angeordneten Gehwege zu entwässern. 

Es wird daher empfohlen,

  • in den Fußwegen Straßenabläufe mit einer Ableitung des Regenwassers durch Kernbohrungen in der Wannenkonstruktion zu den bestehenden Entwässerungseinrichtungen und damit zum Pumpenhaus herzustellen (Anlage 4.1) und 

  • durch die Entwässerungsöffnungen das Abfließen des Niederschlagswassers aus den Fuß- und Radwegtrögen zu ermöglichen. Dabei sollen im Wannentiefpunkt in den Fußwegtrögen Schachtbauwerke zur Kontrolle vorgesehen werden.

  • Ergänzend ist noch technische Gebäudeausrüstung des Pumpenhauses nachzurüsten. Unter anderem ist eine Gebläsesteuerung zur Entfeuchtung des Innenraumes, sowie ein Betriebsstundenzähler erforderlich. Außerdem müssen noch Verbindungsflansche entrostet und korrosionsgeschützt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die Sanierungsmaßnahmen gemäß Sachvortrag zu planen, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Arbeiten auszuschreiben.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Eine Kostenschätzung des IB Seitz zur Umsetzung der im Sachvortrag beschriebenen Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 115.000 Euro brutto liegt vor. Für die zusätzliche, technische Gebäudeausrüstung ist ein Betrag von rund 10.000 Euro einschl. der Ingenieurleistungen anzusetzen. 
Die Kosten für die Ingenieurleistungen betragen - auf Basis der Kostenschätzung ermittelt – rund 20.000 Euro. 
Die benötigten Mittel sind auf der Haushaltsstelle 63010.950000 eingestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2024 21:09 Uhr