Datum: 14.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:59 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Jugendarbeit in Poing; Ergebnisse des kommunalpolitischen Planspiels vom 15. und 17. November 2023
1.2 Jugendarbeit in Poing; "zusammen digital" - Weiterbewilligung und Anschlussförderung in Höhe von 3.000 Euro
1.3 Gymnasium in Poing; Antwort des Landrates Niedergesäß auf die zweite Resolution
2 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum; Erweiterung des Sportgeländes um einen Rasenplatz und eine Boulderwand
3 Jugendarbeit in Poing; Auswertung der Jugendumfrage 2023
4 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung; Wegfall der Befreiung von der Komposttonne
5 Abberufung und Neubestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Jugendarbeit in Poing; Ergebnisse des kommunalpolitischen Planspiels vom 15. und 17. November 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Am Mittwoch,15.11.2023 und am Freitag, 17.11.2023 führte das Sachgebiet 4.2 gemeinsam mit einem externen Anbieter das zweite kommunalpolitische Planspiel mit der Klasse 10a der Dominik-Brunner-Realschule durch. 

Am Mittwoch arbeiteten die Schüler an digitalen Karten Plätze in Poing aus, die von verschiedenen Nutzergruppen besucht werden (diese waren: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien, Senioren, Hundebesitzer). Die Schüler entschieden sich dafür, vier Plätze besonders unter Augenschein zu nehmen: Der Monopteros, der Bergfeldsee, die Pumptrackanlage und der Marktplatz. In Gruppen aufgeteilt besuchten die Schüler daraufhin die von ihnen gewählten Plätze und betrachteten diese unter dem Aspekt der verschiedenen Nutzergruppen.

Die Eindrücke der Exkursionen und die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen wurden dann am Freitag noch einmal gesammelt. Die Schüler arbeiteten daraufhin Modelle aus, wie nach ihren Vorstellungen Verbesserungen an den jeweiligen Orten erzielt werden können. Eine Unterstützung bekamen die Schülergruppen dabei durch einen Mitarbeiter des Baureferats der Gemeinde Poing.

Anschließend präsentierten die Schüler aus den jeweiligen Arbeitsgruppen ihre Entwürfe den anwesenden vier Gemeinderäten und dem Ersten Bürgermeister. Dabei wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
  • Monopteros: Windschutz an der Westseite anbringen, Sitzgelegenheiten mit Holzflächen aufwerten, Tisch in der Mitte platzieren, „Windloch“ im Dach durch kleinen Dom regendicht machen, weiteren Mülleimer mit Flaschensammler aufstellen
  • Bergfeldsee: Lampen mit Bewegungsmelder anbringen, mehr Sitzgelegenheiten aufstellen, Lampen am Volleyballfeld
  • Pumptrack: Sonnendach über der Startfläche als Hitzeschutz, Beleuchtungsanlage für die Nacht, Tische an Bänken installieren für zuschauende ältere Menschen, Sonnen-/Regenschutz bis über die Fahrradständer anbringen
  • Marktplatz: belebte Ortsmitte schaffen, Pavillons mit Sitzgelegenheiten, Gastronomie (Café) mit öffentlichen Toiletten ansiedeln, Umwidmung des Containerbaus am Marktplatz zu einem Aufenthaltsort im Winter (auch mit Café).

Im Nachgang diskutierten die anwesenden Gemeinderäte mit den Schülern noch die Umsetzbarkeit der Projekte. 

Die Vorstellung des Ergebnisses in einer der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen wird mit der Schulleitung abgeklärt.


zum Seitenanfang

1.2. Jugendarbeit in Poing; "zusammen digital" - Weiterbewilligung und Anschlussförderung in Höhe von 3.000 Euro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Das Sachgebiet 4.2 hat mit E-Mail vom 04.12.2023 vom begleitenden Jugendmedieninstitut die Zusage über die Weiterbewilligung eines vom Bayerischen Staatsministeriums für Digitales gewährten Zuschusses in Höhe von 3.000 Euro für das generationenvernetzende Projekt „zusammen digital“ erhalten.

Das Projekt kann daher über den bisher gewährten Zeitrahmen hinaus um ein Jahr verlängert werden und bis 31.03.2025 weiterlaufen. 

Im Projekt werden einmal wöchentlich Seniorinnen und Senioren in der Nutzung digitaler Endgeräte durch Jugendliche beraten. 

zum Seitenanfang

1.3. Gymnasium in Poing; Antwort des Landrates Niedergesäß auf die zweite Resolution

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.12.2023 teilte uns Herr Landrat Robert Niedergesäß mit, dass der Kreistag am 23.10.2023 folgenden Beschluss gefasst hat:

3. Die beiden Schulneubauten Gymnasium Poing und Berufsschulzentrum Ebersberg in
Grafing-Bahnhof werden im Oktober 2024 vorbehaltlich der Sicherstellung der dauernden
Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts sowie der Haushalte der Städte, Märkte
und Gemeinden des Landkreises Ebersberg zur Einplanung in den Kreishaushalt 2025
ff von der Warteliste genommen.

Die Zeit bis dahin soll intensiv genutzt werden, um den Beschluss zur Umsetzung zu bringen. 
Am 04.12.2023 hat der Kreis- und Strategieausschuss mit zwei Gegenstimmen beschlossen, das Vergabeverfahren für die Leistungsphase 0 einzuleiten. Ein Projektsteuerer wird beauftragt mit dem Ziel, den Bau des Gymnasiums deutlich günstiger zu realisieren, Zitat: „(Stichworte: “einfach Bauen“, modulare bzw. serielle Bauweise, Funktionalausschreibung, …)“

Der Landrat weist darauf hin, dass aufgrund vergaberechtlicher Auflagen und Vorlaufzeiten jedoch frühestens im Frühjahr 2025 abschließende Ergebnisse erwartet werden. Er geht aber davon aus, dass bereits im Oktober 2024 ein vorläufiger Grundbetrag vorliegt, um das Projekt von der Warteliste zu nehmen und in den Haushalt und die Finanzplanung aufnehmen zu können. 
 

zum Seitenanfang

2. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum; Erweiterung des Sportgeländes um einen Rasenplatz und eine Boulderwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.10.2021 zum Antrag der CSU-Fraktion zur kurzfristigen Erweiterung des Sportgeländes um einen Rasenplatz (Hybridrasen) folgenden Beschluss gefasst:

Dem Antrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in den Haushalt 2022 Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für einen weiteren Rasenplatz sowie eine Kletter-/ Boulderwand eingestellt werden.

In der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023 einigte sich der Gemeinderat zudem darauf, dass im Zuge der Umplanungen hinsichtlich der Erweiterungen des Sportzentrums der Regenwassergewinnung bzw. -nutzung (z.B. durch Erdtanks, Zisternen etc.) hohe Priorität eingeräumt werden soll.

Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.11.2023 zum Antrag der CSU-Fraktion zur Konzepterstellung einer stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums folgenden Beschluss gefasst:

Dem Antrag wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Sportzentrums und Umsetzung entsprechend geforderter Ausgleichsmaßnahmen vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt Honorarangebote zur Aktualisierung der vorliegenden Planung inkl. Kosten sowie zur Prüfung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn (Machbarkeitsstudie) einzuholen.

Der Vorentwurf inkl. Kostenschätzung für ein neues Fußballfeld in den 3 Varianten:
  1. Naturrasen
  2. Kunstrasen (unverfüllt)
  3. Hybridrasen

für die optionalen Leistungen:
  • Flutlichtanlage
  • Beregnungsanlage

sowie für die Boulderwand wurde am 28.11.2023 durch das beauftragte Büro vorgelegt.

Frau Wrulich wird diese in der Sitzung vorstellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.11.2023 dargestellt, wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung" im Oktober 2018 eine grobe Einteilung der Erweiterung in 5 mögliche Bauabschnitte vorgenommen, woraufhin die Varianten für den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet wurden.
Der Bebauungsplan für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums Poing ist seit 05.05.2021 in Kraft.

Durch das Vorhaben entsteht ein Ausgleichsflächenbedarf.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Sportpark Poing wurde dieser wie folgt beziffert:


Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Gestaltung sämtlicher nördlich und östlich angrenzender Flächen bis zur Hangkante als zusammenhängende Ausgleichsfläche) sowie die Umsiedelung der Krautgärten mit 3.000 qm Fläche in den Norden des Areals und die dafür notwendige Umplanung des geplanten Bachlaufs nach Osten wurden bis dato in Bauabschnitt II (nach den Maßnahmen im Bereich Parkplatz Nord) angedacht.

Durch das Vorziehen der Ausführung des neuen Rasenplatzes von Bauabschnitt IV in den Bauabschnitt I ergeben sich folgende Notwendigkeiten:

  1. Die Spielfelder östlich des Endbachgrabens sind im B-Plan als Rasenspielfelder ausgewiesen – bei Abweichung der Ausführungsart Abstimmung mit der UNB nötig 
  2. Teile der Flächen sind derzeit an einen Landwirt verpachtet – die Pachtverträge sind unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen zu kündigen.
  3. Die Krautgärten, die sich auf dem nördlichen Teil des künftigen Spielfeldes befinden, müssen ab Ende 2024 verlegt werden. 
  4. Die Erschließung des Platzes muss neu geplant werden (ELT und HLS), da ohne vorherige Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen und damit einhergehender Verlegung des Endbachs an die Hangkante, die östlichen Sportflächen nicht vom bestehenden Sportparkgelände erschlossen werden können. Die Zuwegung über die derzeitige Endbachverrohrung wäre möglich.
  5. Die (temporäre) Einfriedung des Platzes muss geklärt werden, da ohne vorherige Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen Wildhecken zur Fernhaltung der Wildtiere (Schutz- und Leitpflanzung) vom Spielfeld fehlen.

Beschlussvorschlag

Das neue Fußballfeld soll als


  1. Naturrasen

  1. Kunstrasen (unverfüllt)

  1. Hybridrasen


ausgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen für die Umsetzung des Rasenspielfeldes inkl. Beregnung und Flutlicht und der Boulderwand zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen

Folgende Mittel wurden auf der HH-Stelle 56000.950000 Freisportanlage inkl. Umkleidepavillon Plieninger Straße, Tiefbaumaßnahmen angesetzt:

Im Jahr 2023 für Planungskosten 50.000 Euro, im Jahr 2024 mit 439.000 Euro und 2025 mit 1 Mio. Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, negativ

Es werden Ressourcen zur Herstellung der Anlage benötigt.

Beschluss

Das neue Fußballfeld soll als Naturrasen ausgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen für die Umsetzung des Rasenspielfeldes inkl. Beregnung und Flutlicht und der Boulderwand zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Jugendarbeit in Poing; Auswertung der Jugendumfrage 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Sachgebiet 4.2 Jugendarbeit hat im September 2023, wie im Jugendkonzept von 2021 festgelegt, eine Jugendumfrage durchgeführt. Ziel der Jugendumfrage war es, die Bedarfe der Jugend zur Jugendarbeit und der Ortsentwicklung abzufragen, um die Interessen der großen Bevölkerungsschicht der Jugendlichen aufzugreifen und weiter zu entwickeln.

Das Sachgebiet 4.2 hat die Umfrage in Eigenregie durchgeführt und einen eigenen Fragenkatalog entworfen. Dieser soll die Grundlage für weitere Befragungen darstellen und so zukünftige Ergebnisse mit bisherigen vergleichbar machen. Die jetzige Umfrage und ihre Auswertung dienen dabei als Kriterium zur Weiterentwicklung des Fragebogens.

Die Umfrage wurde komplett digital mit dem Tool „LamaPoll“ durchgeführt. Um die Jugendlichen zum Mitmachen zu bewegen, wurde eigens eine Postkartenaktion durchgeführt. Persönlich angeschrieben wurden 1438 Jugendliche im weiterführenden Schulalter (11 bis 17 Jahre). Offene Werbung über das Ortsnachrichtenblatt, die sozialen Netzwerke, die Zeitung, Aushänge und über die Schulen erreichten auch weitere Zielgruppen.

Der Ablauf, die Durchführung und die Ergebnisse der Fragen werden vorgestellt und den Gemeinderäten zur Diskussion präsentiert. 

Um den Vortrag in einem zeitlich vertretbaren Rahmen zu halten, wird die in der Gemeinderatssitzung gezeigte Präsentation bereits vorab mit hochgeladen.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

zum Seitenanfang

4. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung; Wegfall der Befreiung von der Komposttonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 ö beratend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16. November 2023 wurden auf Grund der Neukalkulation die Müllgebühren ab 1. Januar 2024 beschlossen. Bei den neuen Gebühren gibt es keinen Abschlag mehr für die Eigenkompostierung und somit auch keine Befreiung von der Komposttonne.

Die Abfallwirtschaftssatzung ist entsprechend zu ändern und der Passus zur Befreiung von der Komposttonne ersatzlos zu streichen. Somit wird folgende Änderungssatzung vorgeschlagen:

Auf Grund des Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 sowie Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf die Gemeinden des Landkreises Ebersberg erlässt die Gemeinde Poing folgende Änderungssatzung:

§ 1 Änderungen

  1. In § 13 Abs. 4 wird folgender Passus gestrichen:

    „Eine Befreiung von der Komposttonne kann ausschließlich von den nutzungsberechtigten Gartenbesitzern (bei Mietern im Einvernehmen mit dem Grundeigentümer) beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    a) Nachweis der Möglichkeit einer Kompostierung und Verwertung des Kompostes. Die zu düngende Gartenfläche soll mindestens 50 qm pro zum Haushalt gehörende Person betragen.

    b) Bereitschaft wie auch Verpflichtung, alle organischen Abfälle aus Küche, Haus und Garten selbst zu kompostieren (sog. 100 %-Kompostierer).
    Werden bei durchzuführenden Kontrollen der Restmülltonnen in diesen kompostierbare Abfälle gefunden, wird den Betroffenen eine Komposttonne von der Gemeindeverwaltung zugestellt.
    Die Restmülltonne wird in diesem Fall nicht geleert.

    c) Für die o.g. Befreiung ist ein schriftlicher Antrag, der eine Verpflichtung nach Buchstabe b enthält, bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.“

  1. In § 13 Abs. 4 wird folgender Passus eingefügt:

„Sollte vor dem 31.12.2023 die Befreiung von der Pflicht zur Beschaffung einer Komposttonne des § 13 Abs. 4 dieser Satzung in der Fassung bis 31.12.2023 in Anspruch genommen worden sein, so besteht weiterhin keine Verpflichtung zur Beschaffung einer Komposttonne. Die bis dato gewährte Gebührenermäßigung entfällt jedoch.“

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Der o.g. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zum 01.01.2024 wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der o.g. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zum 01.01.2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Abberufung und Neubestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat gem. Art. 37 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. 

Dazu wurde im Jahr 2021 die Fa. actago GmbH, Landau a.d. Isar, mit der Wahrnehmung von Tätigkeiten im Bereich des Datenschutzes beauftragt und mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2021 Frau Pia Pieringer als (externe) Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Poing bestellt.

Frau Pieringer steht der Fa. actago GmbH künftig nicht mehr zur Verfügung und ist dementsprechend als Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Poing abzuberufen.

Als neuer Datenschutzbeauftragter für die Gemeinde Poing soll der durch die Fa. actago benannte Herr Nico Lepel künftig die Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Poing übernehmen.

Beschlussvorschlag

Die Bestellung der bisherigen Datenschutzbeauftragten, Frau Pia Pieringer, wird mit Ablauf des 14.12.2023 aufgehoben.

Die Gemeinde Poing bestellt den persönlich benannten Mitarbeiter der Fa. actago GmbH, Herrn Nico Lepel, mit Wirkung vom 15.12.2023 gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Poing. 

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Bestellung der bisherigen Datenschutzbeauftragten, Frau Pia Pieringer, wird mit Ablauf des 14.12.2023 aufgehoben.

Die Gemeinde Poing bestellt den persönlich benannten Mitarbeiter der Fa. actago GmbH, Herrn Nico Lepel, mit Wirkung vom 15.12.2023 gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO zum Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Poing. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2024 12:01 Uhr