Datum: 25.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 21:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Poinger Volksfest; Abrechnung 2023
1.2 Würdigung des Haushalts für das Jahr 2024
1.3 Mietstufen zur Wohngeldberechnung - Einstufung der Gemeinde Poing;
1.4 Schulentwicklung in Poing; Gründung "Förderverein Gymnasium für Poing"
1.5 Antrag auf Baumfällung gemäß Baumschutzverordnung BV Palfinger VEP Nr. 27.3.1
2 Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage
3 Änderung der der Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing
4 Bürgerbudget der Gemeinde Poing; Verabschiedung der Richtlinie

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1
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1.1. Poinger Volksfest; Abrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Das Volksfest 2023, das vom 07. bis 16.07.2023 durchgeführt wurde, wird von allen Beteiligten als sehr gelungen beurteilt.

Insgesamt sind der Gemeinde für das Volksfest 2023 Kosten in Höhe von 90.336,36 € entstanden.

Die Kosten des Ehrenamtsempfanges in Höhe von 23.318,30 € sind - wie in den Vorjahren - nach Auffassung der Verwaltung nicht unmittelbar dem Volksfest zuzuordnen, sondern wären auch bei Durchführung einer eigenen Veranstaltung außerhalb des Volksfestes angefallen.

Unter Berücksichtigung dieser Position, und ohne die Einnahme von 2.000 € für die Beteiligung des Festwirtes an dem in 2019 angeschafften Stromverteiler, haben sich die Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2023 auf 69.018,06 € belaufen.

Die laufenden Aufwendungen haben sich damit gegenüber 2022 insbesondere durch die Kosten für den Sicherheitsdienst für den Außenbereich um den Volksfestplatz und dem gestiegenen Personal- und Fahrkosteneinsatz des Baubetriebshofes erhöht. Ebenso sind seit 2022 die Preise für die Bier- und Essensmarken gestiegen.

Die in 2019 angeschafften und fest installierten Stromverteiler des Festplatzes haben indes die Kosten der früheren mobilen Verteilung erheblich reduziert. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Das Volksfest wirkt sich durch den Energieverbrauch aus dem Festbetrieb (Zelt, Schausteller, Imbissbuden) und den Verkehr der Volksfestbesucher belastend auf den Klimaschutz aus.

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1.2. Würdigung des Haushalts für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.12.2023 (Eingang 18.12.2023) wurde der Gemeinde die Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt mitgeteilt.

Da keine Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung vorgesehen sind, war der Haushalt nicht genehmigungspflichtig. Es hat lediglich eine Würdigung durch das Landratsamt zu erfolgen (Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO).

Im Rahmen der Würdigung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass kein Anlass zur Beanstandung durch das Landratsamt gesehen wird. Somit konnte die Satzung entsprechend ausgefertigt werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 10.01.2024 ortsüblich im Ortsnachrichtenblatt.

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1.3. Mietstufen zur Wohngeldberechnung - Einstufung der Gemeinde Poing;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing wurde zum Jahreswechsel 2022/2023 von der Mietstufe VII in die Mietstufe VI eingeordnet. Diese Mietstufen dienen zur Orientierung der Miethöhe und sind untergliedert in die Mietstufen von I (günstigste Mietstufe) bis Mietstufe VII (teuerste Mietstufe).

Im Gemeinderat wurde nach den Hintergründen zu dieser Einstufung gefragt. Hierzu kann Folgendes mitgeteilt werden:

Die Festlegung der Wohngeldstufe erfolgt durch den Bund. Die letzte Anpassung fand per Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) zum 1. Januar 2023 statt.

Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich nach dem Mietenniveau, welches nach § 12 Absatz 4 Satz 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage der amtlichen Wohngeldstatistik festgestellt wird. Hiernach liegen die Parameter für die Einstufung der Gemeinde Poing im Bereich der Stufe VI vor.

Eine Einflussnahme auf die Festlegung der Wohngeldstatistik ist nicht möglich. Das Landratsamt ist gehalten, die festgelegten Wohngeldstufen zu übernehmen.

Ein Mitglied der SPD-Fraktion weist darauf hin, dass die Wohngeldstufe auch einen Einfluss auf das Gehalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst habe. Deren Gehalt werde dann entsprechend zurückgestuft. Deshalb sollte die Gemeinde evtl. über den Städte- und Gemeindetag intervenieren.

Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo antwortet, dass seitens des Ersten Bürgermeisters Thomas Stark bereits eine Nachfrage erfolgt sei. Diesbezügliche Informationen werden ggf. an die Gemeinderäte weitergegeben.

Ergänzend teilt er mit, dass zur Berechnung der Statistik lediglich die (günstigeren) EOF-Wohnungen herangezogen würden. Das verzerre das Ergebnis, sei aber bundesweit so vorgeschrieben.

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1.4. Schulentwicklung in Poing; Gründung "Förderverein Gymnasium für Poing"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö 1.4

Sachverhalt

Am 17.01.2024 fand die Gründungsversammlung für den „Förderverein Gymnasium in Poing“ statt.
Gemäß der Vereinssatzung dient der Verein vorrangig dem Zweck, auf eine schnellstmögliche Errichtung und Inbetriebnahme eines Gymnasiums in Poing durch Unterstützung und Begleitung des Vorhabens in der Planungs- und Errichtungsphase hinzuwirken. 

Die einzelnen Gründungsmitglieder sind bereits in der lokalen Presseerstattung vorgestellt worden.

Die Verwaltung begrüßt das Engagement aller Beteiligten und wird den Förderverein im Rahmen ihrer Möglichkeiten gern unterstützen.  

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1.5. Antrag auf Baumfällung gemäß Baumschutzverordnung BV Palfinger VEP Nr. 27.3.1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Poing ging ein Antrag gemäß der gemeindlichen Baumschutzverordnung mit der Bitte um Zustimmung zur Baumfällung für das BV Palfinger, Gruber Straße, Flur-Nr. 511 Gemarkung Poing, ein.

Zum jetzigen Zeitpunkt konnte aufgrund des zeitlichen Aspekts der Antrag noch nicht ausreichend auf die Richtlinien der Baumschutzverordnung geprüft werden. 

Die Prüfung wird die im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Juni 2023 und der erneuten Auslegung im Dezember 2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf" eingegangenen Einwände der Träger öffentlicher Belange so weit wie möglich berücksichtigen.

Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo bejaht die Nachfrage aus dem Gremium, ob der Bund Naturschutz auch Träger öffentlicher Belange sei.

Vorrangig gehe es heute darum, Transparenz zu schaffen und den Gemeinderat so früh wie möglich zu unterrichten.

Ziel sei es, so viel Bäume und Sträucher wie möglich zu erhalten. Diese werden im Zuge einer gutachterlichen Baumbegleitung untersucht und festgestellt, welche Pflanzen wirklich gerodet werden müssen – nicht zuletzt, um einen Westring 2.0 zu vermeiden.

Da eine Fällung lediglich bis 01.03.2024 möglich ist, soll eine Entscheidung/Einigung bis Februar erfolgen.

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2. Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auch im Jahr 2024 sollen folgende Märkte stattfinden:

• 12.05.2024 (Frühjahrsmarkt) 
• 20.10.2024 (Herbstmarkt)

Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.

Die Sonntagsöffnung muss sich daher nach Rechtsauffassung der Verwaltung auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:

Alte Gruber Straße
Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
Bahnhofstraße
Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Bürgerstraße
Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
Hauptstraße
Marktstraße
Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Poststraße 
Rathausstraße

Die Verwaltung schlägt somit vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten für das Jahr 2024 zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2024 wird in der dargestellten Form erlassen.

ja/nein

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x     ja, negativ
       nein

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2024 wird in der dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Änderung der der Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Da seit 2014 fortlaufend der Fuhr- und Gerätepark der Freiwilligen Feuerwehr Poing - i.d.R. altersbedingt - nahezu vollständig ausgetauscht werden musste, war es im Jahr 2022 als Folge rechtlich zwingend geboten, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing aus dem Jahr 2004 in der Kalkulation entsprechend anzupassen bzw. aufgrund der zwischenzeitlich auch rechtlich weitreichenden Veränderungen neu zu erlassen.

Offen waren zu diesem Zeitpunkt die Beschaffungen eines Mannschaftstransportwagens (MTW) und eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20). Zwischenzeitlich konnte der MTW in den Dienst gestellt und abgerechnet werden. Ebenso ist das LF 20 in der Endfertigung, auch hier sind die Finanzdaten bereits abschließend bekannt. Insoweit ist es jetzt geboten, die Kosten beider Fahrzeuge in der Anlage „Pauschalsätze“ zur Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing anzupassen. Die bisherigen Kostensätze können zwingend nicht mehr zur Anwendung kommen, da beide Fahrzeuge nicht mehr im Besitz der Freiwilligen Feuerwehr Poing sind.

Grundlage für die Kalkulation sind – wie 2022 – die Berechnungstabellen und -hilfen des Bayerischen Gemeindetags. 

Die Streckenkosten im Verzeichnis der Pauschalsätze (Nr. 1 der o. g. Anlage) ändern sich wie folgt:

Mannschaftstransportwagen MTW        2004:        5,30 Euro                2024:        1,28 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        2004:         7,26 Euro                2024:        10,90 Euro

Die Ausrückestundenkosten im Verzeichnis der Pauschalsätze (Nr. 2 der o. g. Anlage) ändern sich wie folgt:

Mannschaftstransportwagen MTW        2004:        154,20 Euro                2024:        57,27 Euro
Löschgruppenfahrzeug LF 20        2004:         140,45 Euro                2024:        192,35        Euro

Die Kalkulation des MTW, welche erheblich niedrigere Kosten zu 2004 ausweist, ergibt sich zwingend aus der aktuellen und auch künftig zu erwartenden unterschiedlichen Nutzungsintensität. Es wäre nicht sachgerecht gewesen, die Einsatzstunden des bisherigen MTW mit dem neuen MTW zu vergleichen. Das vormalige Fahrzeug hatte in Folge der fehlenden technischen Ausrüstung und des technischen Zustands eine wesentlich geringere Nutzung. Sachlich geboten war als Kalkulationsvergleich das (relativ neue) Mehrzweckfahrzeug. Hier fallen zum Vergleich Streckenkosten von 1,79 € bzw. Ausrückestundenkosten von 76,67 € (ursächlich jeweils der höhere Anschaffungspreis des MZF) an. Beide Fahrzeuge sind hinsichtlich des Fahrzeugs- als auch des Aufbauherstellers identisch.

Brandeinsätze und Einsätze zur Menschenrettung sind natürlich unverändert kostenfrei.

Unabhängig davon können bei der tatsächlichen Gebührenhöhe Billigkeitsentscheidungen getroffen werden, soweit dies im Einzelfall geboten ist.

Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Finanzielle Auswirkungen

Positiv, da die der Gemeinde zustehenden Aufwendungs- und Kostenersätze rechtssicher erhoben werden können.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Poing über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Poing wird in der in der Sitzung dargestellten Form erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Bürgerbudget der Gemeinde Poing; Verabschiedung der Richtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Die Fraktionen des Gemeinderats stellten mit ihrem Schreiben vom 10.10.2023 den fraktionsübergreifenden Antrag für die Einführung eines Bürgerbudgets in der Gemeinde Poing. 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 19.10.2023 mit der Erstellung einer Richtlinie beauftragt. Diese wird dem Gemeinderat heute zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussvorschlag

Der Richtlinie für das Bürgerbudget der Gemeinde Poing wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Der Richtlinie für das Bürgerbudget der Gemeinde Poing wird zugestimmt.

Die redaktionellen Änderungen werden in die Richtlinie übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 12:56 Uhr