Datum: 22.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:22 Uhr bis 22:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Pilotprojekt "Treesense" gestartet
1.2 Seniorenarbeit in Poing; Sachstand Nachbarschaftshilfe Poing e.V.
1.3 Bauarbeiten Kreisverkehr Plieninger Straße Höhe Westring
1.4 Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2023
1.5 Poing beteiligt sich 2024 am STADTRADELN
1.6 Statistik Detektei und Ordnungswidrigkeiten 2023 (Überwachung Containerstandplätze)
1.7 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Herstellung einer Flutlichtanlage am Stadionplatz
1.8 Raum für Jugendliche - aktueller Sachstand
1.9 Teilnahme an der Zertifizierung "StadtGrün naturnah"
1.10 Ankündigung für das Bürgerbudget 2024 gestartet
2 Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing; Bepflanzungsplanung der Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Kirchheimer Allee Neubau eines Radweges zwischen Bergfeldstraße und Gruber Straße
3 DB Bike+Ride-Offensive - Schaffung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Neuen Ortsmitte; Vorstellung des Flächenprüfkonzeptes für verfügbare Abstellflächen
4 Fuhrpark des Baubetriebshofs; Fahrzeugersatz bzw. Neubeschaffung Geändertes Konzept

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1
zum Seitenanfang

1.1. Pilotprojekt "Treesense" gestartet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing startet in Zusammenarbeit mit der Fa. Treesense, München, ein Pilotprojekt – zunächst für den Zeitraum von einem Jahr – zur Erfassung, Messung und Visualisierung der Vitalität von Bäumen. 
Dazu werden im März 2024 fünf Sensoren in der Baumkrone ausgewählter Bäume angebracht. Die mittels Sensorik gewonnenen Daten werden interpretiert und durch ein von der Fa. Treesense entwickeltes Tool auf einer Cloud basierenden Plattform visualisiert. 

Mit dem Schwerpunkt auf das Thema „Bewässerungsmanagement“ sollen aus dem Pilotprojekt u.a. Erkenntnisse zur Baumvitalität in Abhängigkeit von Wasserversorgung, die Wirkung von Bewässerungsmaßnahmen und Hinweise auf Hitzestress bzw. Trockenheit gewonnen werden. 

Die Kosten für das Pilotprojekt belaufen sich auf knapp 8.200 EUR. Perspektivisch könnten– nach erfolgreichem Abschluss des Pilotprojektes – unter Anwendung von Sensorik verschiedenste Fragestellungen zur Baumauswahl und zum Baummanagement aufbereitet werden. Eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen wird nach Vorstellung der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt im 1. Quartal 2025 vorgelegt.

zum Seitenanfang

1.2. Seniorenarbeit in Poing; Sachstand Nachbarschaftshilfe Poing e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Der Versorgungsvertrag wurde rückwirkend zum 01.01.2024 zwischen der Nachbarschaftshilfe Poing e.V. und der zuständigen Krankenkasse unterzeichnet.

Die NBH Poing steckt in den letzten Zügen der Vorbereitung und wird in den nächsten Wochen die Vereinstätigkeit in Poing aktiv aufnehmen bzw. ausbauen. 

Wir danken in diesem Zusammenhang der Geschäftsführung und der Mitarbeiter/innen der Nachbarschaftshilfe Vaterstetten e.V. für die Unterstützung und den Aufbau der Nachbarschaftshilfe in Poing.

zum Seitenanfang

1.3. Bauarbeiten Kreisverkehr Plieninger Straße Höhe Westring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Im Rahmen der äußeren Erschließung der Wohngebiete „Am Bergfeld“ ist der Bau einer Kreisverkehrsanlage im Einmündungsbereich Plieninger Straße / Westring vorgesehen. 

Eine Abstimmung zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, dem Landratsamt Ebersberg, der ARGE Poing Am Bergfeld, dem MVV, der Gemeinde Pliening und der Gemeinde Poing ergab, dass eine Umsetzung im Jahr 2025 erfolgen soll. In diesem Zusammenhang sollen auch Straßenbauarbeiten im Bereich der Gemeinde Pliening und auf der Plieninger Straße in Poing erfolgen. Aus technischen Gründen ist mit einer Vollsperrung zu rechnen; Details werden rechtzeitig bekannt gegeben.

zum Seitenanfang

1.4. Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Gemeinden Poing, Pliening und Anzing (gemeinsame Aufgabenträger des PPA) erhalten gemäß Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023. 

Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von 161.000 Euro für den PPA gewährt.

zum Seitenanfang

1.5. Poing beteiligt sich 2024 am STADTRADELN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat sich wieder für das STADTRADELN 2024 beworben. Dieses findet vom 23. Juni bis zum 13. Juli statt. 

Die Ziele der größten internationalen Radkampagne sind u.a. privat und beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen, sodass ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und ein Zeichen für vermehrte Radförderung in der Kommune gesetzt wird. 

Letztlich steht aber auch der Spaß beim Fahrradfahren im Fokus.

zum Seitenanfang

1.6. Statistik Detektei und Ordnungswidrigkeiten 2023 (Überwachung Containerstandplätze)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Seit 2020 werden unsere Containerstandplätze sporadisch von einer Detektei überwacht.

In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022 wurde die dauerhafte Überwachung der Containerstandplätze mit jährlichem Sachstandsbericht beschlossen.

Hier die Zahlen 2023 zum Einsatz der Detektei und den Ordnungswidrigkeiten:

Statistik Ordnungswidrigkeiten
2023
2020
Anzahl der Einsätze 
144
94
Anzahl der Anzeigen 
238
400
davon Müllablagerung / Falscheinwurf
85
18
davon Ablagerung von Wertstoffen
11
53
davon Missachtung der Einwurfzeiten 
140
315
- teilweise zwei oder drei Verstöße gleichzeitig -
 
 
Personen aus Poing 
67%
68%
Personen von auswärts
33%
32%
Kosten Detektei
19.955,58 € 
19.310,97 € 
Anzahl Anzeigen nur sonstige Anzeigen 
(eigene Mitarbeiter, Wertstoffhof, Bauhof, 
private Anzeigen, Reinigungsfirma etc.)
91
200
Gesamteinnahmen aller 
Ordnungswidrigkeitenverfahren
(Detektei und andere Anzeigen)
8.928,00 € 
12.182,00

zum Seitenanfang

1.7. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Herstellung einer Flutlichtanlage am Stadionplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Am 05.12.2023 hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung über die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung einer Flutlichtanlage am Stadion Poing entschieden.

Das Planungsbüro hat der Verwaltung am 20.02.2024 nachfolgende Ausführungs- und Liefertermine von der ausführenden Firma Rädlinger mitgeteilt.

Die vorbereitenden Arbeiten, wie z.B. Herstellung der Fundamente, Instandsetzung Kabelschutzrohr, Kabelzug etc. ist für die KW 10 (04.03.2024) eingeplant.

Die Lieferung des Hauptverteilers ist für die KW 17 (22.- 26.04.2024) angegeben.

Der Liefertermin für die Flutlichtmasten ist in KW 18 / 19 (29.04. – 10.05.2024) vorgesehen. Die Bestellung wurde bereits im vergangenen Jahr ausgelöst.

Um die Lieferzeit zu verkürzen, versucht der Lieferant die Aufträge vorrangig zu bearbeiten.

zum Seitenanfang

1.8. Raum für Jugendliche - aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2022 beschlossen, unter anderem die Ausführung des Raums für Jugendliche auf Basis der vorgestellten Vorplanung voranzutreiben. 

Die vorbereitenden Arbeiten und die Containerstellung fanden im Jahr 2023 statt.

Leider wurden einige Zeit nach der Aufstellung Mängel ersichtlich (z.B. Lösen der Deckenbefestigung / Durchhängen der Decke; Feuchteflecken; Korrosion; Wasserlaufspuren), welche auf Wassereintritte schließen ließen.

Weitere Untersuchungen bestätigten den Feuchteeintrag in die Deckenkonstruktion.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Tragkonstruktion aus Kanthölzern stark beschädigt bzw. verrottet.

Durch die vollflächige Verklebung des PU-Schaums konnte die Tragkonstruktion von innen jedoch nicht bzw. nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ausgetauscht werden.

Folgende Lösungsmöglichkeiten wurden daraufhin untersucht:

  1. Austausch der gesamten Dachgruppe
  2. Ersatzbeschaffung durch gebrauchte, max. 4 Jahre alter Raumcontainer sowie einem neuen Sanitärcontainer
  3. Ersatzbeschaffung durch neue Container.


Nach Abstimmung mit Erstem Bürgermeister Stark wurde Variante 2 weiterverfolgt und am 29.11.2023 zu Kosten i.H.v. 48.105,75 € beauftragt.

Die Demontage, Abfuhr und Entsorgung der bestehenden Containeranlage sind bereits für den Zeitraum 28.02. – 01.03.2024 terminiert, die Lieferung und Aufstellung der Ersatzanlage für den Zeitraum 04.03. – 07.03.2024.

Nach Fertigstellung und Abnahme der Anschlussarbeiten sowie der Festsetzung eines Konzepts zur selbstverwalteten Nutzung kann eine Übergabe an die Jugendlichen erfolgen.

zum Seitenanfang

1.9. Teilnahme an der Zertifizierung "StadtGrün naturnah"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing plant dieses Jahr an einem Label-Verfahren mit dem Titel „Kommunen für biologische Vielfalt“ teilzunehmen und die damit verbundene Zertifizierung „StadtGrün naturnah“ zu erhalten. 

Das Credo dieser Zertifizierung ist es, das kommunale Engagement beim Erhalt der biologischen Vielfalt aufzuzeigen. Der Zertifizierung sind bereits 65 Städte und Gemeinden, unter anderem auch die Gemeinde Haar, beigetreten.

In diesem Verfahren soll mit gezielten Projekten im Bereich „Naturnahes Grün“ und mit einer Bestandserfassung des schon vorhandenen Potenzials unserer Grünflächen das Image der Gemeinde Poing in Sachen Insektenfreundlichkeit sowie Umwelt- und Artenschutz öffentlichkeitswirksam gestärkt werden. In der Arbeitsgruppe, welche dieses Zertifizierungsprojekt begleitet, werden Vertreter aus ortsansässigen Poinger Vereinen (Imkerverein, Obst- und Gartenbauverein und Bund Naturschutz) sowie aus der Gemeindeverwaltung (Baubetriebshof, Umweltreferat) mitwirken. 

Zum Schluss der Zertifizierung im nächsten Jahr (2025) wird eine öffentlichkeitswirksame Preisverleihung im Rahmen eines bundesweiten Vernetzungstreffens stattfinden.

zum Seitenanfang

1.10. Ankündigung für das Bürgerbudget 2024 gestartet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 ö beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Mit Erscheinen des gestrigen Ortsnachrichtenblatts wurde die Ankündigung für das Bürgerbudget 2024 auf allen Gemeindemedien (Ortsnachrichtenblatt, Facebook, Homepage) gestartet. 

Das Bürgerbudget ist ein neu eingeführtes Förderprogramm der Gemeinde Poing für mehr Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, Projektideen von Bürgerinnen und Bürgern finanziell mit bis zu 10.000 € zu fördern und bei der Umsetzung zu unterstützen. 

Interessierte Bürger können sich ab März einen Monat lang auf der Homepage der Gemeinde bewerben (poing.de/buergerbudget). Dort wird das Online-Formular zur Antragstellung ab März freigeschaltet. Bei Fragen können sich Interessierte an buergerbudget@poing.de oder telefonisch an 08121-9794-110 wenden.  

Auf der Homepage der Gemeinde finden sich auch die Richtlinien für die Vergabe des Bürgerbudgets.

Die Entscheidung, welches Projekt umgesetzt wird, trifft der Gemeinderat.

zum Seitenanfang

2. Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing; Bepflanzungsplanung der Verlängerung des Geh- und Radwegs entlang der Kirchheimer Allee Neubau eines Radweges zwischen Bergfeldstraße und Gruber Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2017 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2020 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.11.2020 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2021 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 informativ 1.1
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 informativ 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 3

Sachverhalt

Objekt 1: Geh- und Radweg südl. der Kirchheimer Allee (Lückenschluss Ost – West)
Am 16.01.2024 wurde dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung über das Ergebnis des Vor-Ort-Termins vom 23.11.2023 zur Dimensionierung der Schutzmaßnahmen und Definition einer möglichen Baubreite des gemeinsamen Geh- und Radweges (mind. 2,50 m) informiert.

Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Ebersberg wurden zwei Varianten zum Umgang mit den Bäumen entlang des neu zu bauendem Radweg vorgestellt. Dabei wurde mit Schreiben vom 01.12.2023 eine Variante zum Erhalt der Bäume aufgrund des bereits heute vorhandenen „desolaten Zustands“ nicht empfohlen und folgendes ausgeführt:

Bei diesem breiten Grünstreifen und damit möglichem durchwurzelbarem Raum müsste es den Bäumen eigentlich gut gehen. Bei genauerer Betrachtung kann man jedoch feststellen, dass nahezu alle Bäume eine schlechte Vitalität aufweisen. Die Ursache liegt vermutlich […darin…], dass die Bäume in den blanken Kies gepflanzt wurden und mit gerade einmal […] einer 15-20 cm Oberbodenschicht auskommen müssen. Dementsprechend können keine Tiefwurzeln ausgebildet werden […]. [Die] oberflächennahen Wurzeln [sorgen] dafür, dass die Bäume weniger resilient gegenüber starker Sonneneinstrahlung und Trockenheit sind, weshalb die Bäume im Sommer vermutlich unter Trockenstress leiden.

Nach Abstimmung eines realisierbaren Konzepts zur Beseitigung betroffener Bäume und Nachpflanzung inkl. Bodenverbesserung und Bewässerungskonzept findet am 19.02.2024 ein Ortstermin zusammen mit den Mitgliedern des Gemeinderates, dem Bund Naturschutz, den Sachverständigen (Herr Ferres, LRA Ebersberg/ Untere Naturschutzbehörde; Herr Bauer, Landschaftsarchitekturbüro Bauer; Herr Huber, Gemeinde Poing) und dem Bund Naturschutz Ortsgruppe Poing statt.

Folgende Varianten werden dabei vorgestellt.

Variante 1: Mögliches Vorgehen zum Erhalt der Bäume mit Baumschutzmaßnahmen
Baumschutz gem. Vorgaben der Normen und technischen Standards nicht möglich. Reduzierte Maßnahmen wären:
  • Durchführung Kronenrückschnitt
  • Anbringen eine Stammschutzes
  • Auslegen von Lastverteilungsplatten im Wurzelbereich
  • Erstellen eines Wurzelvorhanges

Gemäß dem durchgeführten Schürfen zur Wurzelerkundung (Abstand vom Stamm ca. 1,50 m) ist beim geplanten Fuß- und Radweg mit Grobwurzeln zu rechnen. Ausfälle und Folgeschäden können bei diesem Vorgehen nicht ausgeschlossen werden. Erhöhter Aufwand beim Tiefbau, aufgrund der Einschränkungen durch den Baumbestand bei der Abwicklung (Kosten).
Vorab ergeben sich grob geschätzte Kosten bei der Umsetzung durch eine qualifizierte Ausführungsfirma für den Landschaftsbau in Höhe von ca. 190.000 EURO brutto, hinzu kommen Planungskosten in Höhe von ca. 35.700 EURO brutto.

Variante 2: Neupflanzung der Bäume
Gemäß der Einschätzung des Kreisfachberaters Herr Ferres könnte ein Alternativkonzept wie folgt aussehen:
  • Beseitigung der betroffenen Bäume
  • Optimierung der Baumstandorte (z.B. Einbau von Baumsubstrat, Bodenverbesserung des kompletten Baumgrabens, Einbau Bewässerungssystem.
  • Nachpflanzung, jedoch in reduzierter Anzahl mit einem Abstand von 15 m zwischen den Bäumen, anstatt bisher 10 m
  • Verwendung unterschiedlicher Baumarten nach den Angaben des Kreisfachberaters (Feld-Ahorn, Hainbuche, Baumhasel, Hopfenbuche und kleinkronige Winter-Linde)

Durch das beschriebene Vorgehen würden keine Bäume erhalten bleiben, es müssten 59 Bäume gefällt und 37 Bäume würden als „neue“ Baumreihe gepflanzt werden. Optimale Standortbedingungen mit langfristigem Entwicklungspotential der Bäume können dadurch geschaffen werden. Ebenfalls ergibt sich ein reduzierter Aufwand beim Tiefbau, da keine Einschränkungen durch den Baumbestand bei der Abwicklung der Baustelle vorhanden sind.

Vorab ergeben sich grob geschätzte Kosten bei der Umsetzung durch eine qualifizierte Ausführungsfirma in Höhe von ca. 119.000 EURO brutto zzgl. Planungskosten in Höhe von ca. 23.800 EURO brutto.

Wie bereits beim Westring erfolgen alle Erdbauarbeiten vorab, damit von Seiten des Landschaftsbaues lediglich Pflanzenlieferung und Pflanzung in das Pflanzloch, sowie Einbau der Bewässerung und Ansaat der Flächen erfolgen muss. Die Kosten für den Erdbau, wie z.B. Baumsubstrat oder Rotlage, sind somit Teil der Ausschreibung Fuß- und Radweg.

Variante 3: Ersatzpflanzung in 2 Bauabschnitten
Um längere Ausfallzeiten der Bäume möglichst kurz zu halten, ist zu berücksichtigen, dass die Baumfällungen grundsätzlich nur von Oktober bis Ende Februar möglich sind. Somit würden die Bäume im 1. BA im Bereich des Erdwalls Anfang Oktober 2024, die Bäume im 2. BA (20 Stck. zw. Wall und Kreisverkehr) voraussichtlich im Zeitraum zwischen Mitte Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025 gefällt werden. Bei einer angenommenen Bauzeit von ungefähr drei Monaten könnte die Nachpflanzung im 1. BA dann voraussichtlich bereits Ende 2024 erfolgen und im 2. BA nach Abschluss der Baumaßnahme voraussichtlich im März / April 2025. Witterungsbedingte Verschiebungen aufgrund der Frostperiode bleiben unberücksichtigt.
Zusätzliche Mehrkosten der Variante 2 werden mit ungefähr 5.000 EURO wegen
Aufgrund 2x Fällen und 2x Pflanzenlieferung einschl. Pflanzungen kalkuliert.

Variante 4
Die Überlegung, jeden 2ten Baum zu ersetzen, würde dazu führen, dass bei den zu erhaltenden Bäumen dennoch ein Baumschutz notwendig wäre (analog Variante 1) und aufgrund des weiterhin vorhandenen Baumbestandes für die Neupflanzung kein idealer Standort geschaffen werden kann (wie in Variante 2 Neupflanzung der Bäume).
Somit ergibt sich kein Vorteil aus einer Kombination der beiden Varianten, sondern die Nachteile überwiegen:
  • Hohe Kosten für Baumschutz, trotzdem sind Ausfälle und Folgeschäden zu erwarten
  • Teilfällung notwendig
  • Neupflanzung ohne den kompletten durchgängigen Pflanzgraben herzustellen
  • Erhöhter Aufwand beim Tiefbau, aufgrund der Einschränkungen durch den Baumbestand und Wurzelschutz

Somit wird die Ausführung der Variante 4 nicht vorgeschlagen.

Unabhängig der Variante soll der Geh- und Radweg (Lückenschluss Ost – West) in einer Breite von 2,50 m hergestellt werden, um für den Pflanzstreifen mit den Baumgruben eine ausreichende Breite zu erhalten.

Objekt 2: Radweg westlich Kirchheimer Allee (Nord-Süd Verbindung)
Die Festlegungen der Entwurfsplanung wird nach Beschluss des Gemeinderats vom 20.04.2023 ohne Änderung in die Ausführungsplanung übernommen.


Die umgehende Ausschreibung der Leistung zum Bau der Radwege (Nord-Süd-Verbindung und Ost-West-Verbindung) ist verbindlich, um die Frist bis zum 01.05.2024 zur Einreichung der Ausschreibungsergebnisse bei der Förderstelle einzuhalten.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsplanung aus dem Konzept der Vorplanung des Landschaftsarchitekten Bauer vom 07.02.2024 wird nach Variante 1 / 2 / 3 / 4 zugestimmt. 

Die Anpassung der Ausführungsplanung sowie der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Wegebauarbeiten erfolgt durch das Planungsbüro Niedenzu.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel der Planungskosten des Landschaftsplaners, sowie die Kosten zur Ausführung der Landschaftsbauarbeiten, sind beim Bau des Geh- und Radweges bisher nicht berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Die Auswirkungen zum Klimaschutz wurden im Beschluss vom 20.04.2023 bereits erläutert.

Beschluss

Der Entwurfsplanung aus dem Konzept der Vorplanung des Landschaftsarchitekten Bauer vom 07.02.2024 wird nach Variante 2 mit der Maßgabe des Ersatzes von 56 Bäumen (möglichst an gleicher Stelle) zugestimmt. 

Die Anpassung der Ausführungsplanung sowie der Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der Wegebauarbeiten erfolgt durch das Planungsbüro Niedenzu und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

3. DB Bike+Ride-Offensive - Schaffung von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Neuen Ortsmitte; Vorstellung des Flächenprüfkonzeptes für verfügbare Abstellflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 ö informativ 1.7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Bereich der „Neuen Ortsmitte“ sollen im Wesentlichen auf Flächen der DB südlich und nördlich der Bahn die „alten“ Fahrradabstellanlagen durch neue Anlagen ersetzt und zusätzlich neue Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.

Von den insgesamt 458 neu zu errichtenden Fahrradabstellplätzen wurden 100 Abstellmöglichkeiten bereits im Rahmen der „Begrünung Nordseite“ auf Gemeindegrund errichtet. Somit verbleiben rechnerisch noch 358 Stellplätze, wobei es sich bei 120 Plätzen um bereits vorhandene Stellplätze handelt, die quasi „modernisiert“ werden. 238 Stellplätze sollen auf den Flächen der DB Netz AG bzw. der DB Station & Service AG neu geschaffen und zur Verfügung gestellt werden. Weitere 34 Fahrradabstellmöglichkeiten auf der Fläche „E“ können auf einem gemeindeeigenen Grundstück angeordnet werden. 

Zum Bau der Abstellplätze sind auch Erdarbeiten, Fundamentarbeiten, Entwässerungen, Spartenarbeiten (Strom für die Beleuchtung u. ä.) erforderlich. Zur Ausschreibung, Durchführung und Begleitung dieser Leistungen konnte ein Ingenieurbüro aus dem nahegelegenen Isen gefunden werden, welches zunächst die erforderlichen Kosten auf Basis einer Kostenschätzung ermittelt und auch die Ingenieurleistungen entsprechend angeboten hat.

Das freigegebene Flächenprüfkonzept der Grundstückseigentümer (DB Netz AG und DB Station & Service AG) vom 31.08.2023 kann nun im Gemeinderat vorgestellt werden. Auch die hinzugekommenen Flächen wurden für eine Überbauung entsprechend freigegeben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Schaffung von weiteren 358 Fahrradabstellplätzen mit den Standorten und dem Umfang gemäß Flächenprüfkonzept der DB vom 31.08.2023 umzusetzen, die dafür notwendigen Gewerke und Arbeiten auszuschreiben und das erforderliche Mobiliar anzuschaffen. Die Ingenieurleistungen sind mit den notwendigen Leistungsphasen zu beauftragen. 

Beschlussvorschlag

  1. Die Schaffung bzw. Modernisierung von insgesamt 358 Fahrradabstellplätzen gemäß Flächenprüfkonzept der DB vom 31.08.2023 soll umgesetzt, die dafür notwendigen Gewerke und Arbeiten ausgeschrieben und das erforderliche Mobiliar angeschafft werden. 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. 
Die dafür notwendigen Leistungsphasen werden an das Ingenieurbüro Schelske aus Isen beauftragt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB einen Gestattungsvertrag abzuschließen, der die Schaffung der im Sachvortrag beschriebenen Fahrradabstellmöglichkeiten ermöglicht.

  1. Der Förderantrag soll entsprechend gestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen im Rahmen des Bike und Ride (B+R) Konzeptes der DB geschaffen werden. Hierfür können entsprechende Fördermittel über das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ in Höhe von (bis zu) 75 % beantragt werden. 

Die Kosten verteilen sich gemäß Kostenschätzung wie folgt:
Die Beschaffung der Reihenbügel und Doppelstockparker (Fa. Orion) erfordert Mittel in Höhe von ca. 105.000 €. Die Überdachungen (Fa. Kienzler) der vorgestellten Standorte (außer D und E) schlägt mit ca. 284.000 € brutto zu Buche. Hier sei erwähnt, dass die Firmen Kienzler und Orion in Verbindung mit dem Flächenprüfkonzept durch die DB vorgeschlagen wurden. Zwischen DB und den genannten Firmen existieren Rahmenverträge, die bei Inanspruchnahme dieser Firmen jedoch nicht „förderschädlich“ sind. Die mögliche Verwendung günstigerer Varianten bzw. alternativer Produkte wird noch geprüft.
Weitere Kosten entstehen durch die erforderlichen Gewerke Erd-, Fundament- und Spartenarbeiten, sowie Beton- und Asphaltabbrucharbeiten, Flächenbefestigungen, die Wiederherstellung von Oberflächen und erforderlichen Entwässerungsarbeiten. Diese Arbeiten sind mit ca. 236.000 € zu veranschlagen. 
Für die Ingenieurleistungen errechnet sich ein Anteil in Höhe von rund 49.690 €. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
Auf der Haushaltsstelle 63040.950000 werden daher Mittel in Höhe von rund 675.000 € benötigt. Diese Mittel sind vorhanden.

Die Umsetzung ist für die Jahre 2024/2025 geplant.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

  1. Die Schaffung bzw. Modernisierung von insgesamt 358 Fahrradabstellplätzen gemäß Flächenprüfkonzept der DB vom 31.08.2023 soll mit den im Vortrag erwähnten Änderungen umgesetzt, die dafür notwendigen Gewerke und Arbeiten ausgeschrieben und das erforderliche Mobiliar angeschafft werden. 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. 
Die dafür notwendigen Leistungsphasen werden an das Ingenieurbüro Schelske aus Isen beauftragt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB einen Gestattungsvertrag abzuschließen, der die Schaffung der im Sachvortrag beschriebenen Fahrradabstellmöglichkeiten ermöglicht.

  1. Der Förderantrag soll entsprechend gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Fuhrpark des Baubetriebshofs; Fahrzeugersatz bzw. Neubeschaffung Geändertes Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö beratend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2024 beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 beschließend 6

Sachverhalt

Den Gemeinderäten wurde am 17.02.2023 im Rahmen einer Besichtigung die Möglichkeit gegeben, sich über den aktuellen Fuhrpark des Baubetriebshofes zu informieren. 

Dabei wurden die neu beschafften Fahrzeuge gezeigt und es wurden die notwendigen Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für das Jahr 2024 erläutert. Zum Ende des Jahres 2023 zeigte es sich aufgrund von mehreren festgestellten technischen Mängeln an Fahrzeugen ab, dass das Konzept zu den Ersatzbeschaffungen nochmals geprüft bzw. geändert werden muss. Auch zur Neuanschaffung eines Hackenlift-Anhängers haben sich neue Erkenntnisse ergeben, die im geänderten Konzept Berücksichtigung finden. 

Um alle anfallenden Aufgaben und Herausforderungen gerecht werden zu können, benötigt der Baubetriebshof nicht nur fachliches Personal, sondern auch einen zuverlässigen und schlagkräftigen Fuhrpark.
Dem Baubetriebshof stehen aktuell 41 Fahrzeuge und 19 Anhänger für Bau- und Pflegearbeiten bzw. für den Winterdienst zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 haben sich Ersatzbeschaffungen angestaut, die in diesem Jahr abgewickelt werden müssen. In dem geänderten Fahrzeugkonzept bzw. zu den notwendigen Ersatzbeschaffungen wurde das Hauptaugenmerk vor allem auf folgende Punkte gelegt:

  • Fahrzeuge im Ersatz nur zu beschaffen, wenn eine tatsächliche Auslastung gegeben ist und eine Anmietung nicht zielführender ist.
  • E-Fahrzeugen den Vorzug zu geben, wenn im Einsatzbereich eine uneingeschränkte Nutzung möglich ist.
  • Abzuwägen, ob anstelle von Kommunalfahrzeugen Landwirtschaftsfahrzeuge mit kostengünstigeren Anbaugeräten den Vorzug gegeben werden kann. 

Für das Jahr 2024 müssen aufgrund des Anstaus bzw. der Notwendigkeit insgesamt 10 Ersatzbeschaffungen sowie 1 Neubeschaffung durchgeführt werden. 

Im Ersatz beschafft werden müssen:
Toilettenwagen                                Baujahr 1993
750 kg-Anhänger                                Baujahr 2008*
Fiat Doblo (Hausmeisterfahrzeug)                Baujahr 2011*
Hansa I                                        Baujahr 2011
Fiat Dukato Pritsche                                Baujahr 2012*
Iseki (Freisportanlage)                        Baujahr 2013*
Jugendbus                                        Baujahr 2013*
Ferrari II                                        Baujahr 2013*
Hansa III                                        Baujahr 2013
Iseki (Baubetriebshof)                        Baujahr 2014

*Bereits beschafft bzw. in Beauftragung

Notwendige Neubeschaffung:
Aufgrund der bis dato noch nicht optimalen Zwischenlagerung von Grün- und Strauch-/Heckenschnitt am Endbachweg (nahe zum Baubetriebshof), ist dringender Handlungsbedarf gegeben, eine Möglichkeit zu finden und umzusetzen, damit das Schnittgut den Vorschriften entsprechend zwischengelagert werden kann. Die anfallende Menge zum Schnittgut kann sehr unterschiedlich sein, sodass eine größtmögliche Flexibilität zum Abtransport notwendig ist. Diese Flexibilität wird in einem Standard-Hackenliftanhänger mit dichtschließenden Wechselmulden gesehen. Die Mulden in den dafür notwendigen Größen werden am Endbachweg auf dem Platz zur derzeitigen Schütte, aber auch auf dem Lagerplatz zum Friedhof und später mit Erweiterung der Sportanlage zum Einsatz kommen. Weitere feste Standorte zu Wechselmulden sind aktuell nicht vorgesehen.

HVO 100 – neuer synthetischer Kraftstoff – ab April 2024 auf dem Markt
Um möglichst viele Möglichkeiten ausschöpfen zu können und um klimafreundlich mit den Dienstfahrzeugen des Baubetriebshofes Poing unterwegs sein zu können, klärt der KFZ-Werkstattleiter derzeit ab, ob der neue synthetische und hochreine HVO 100 Diesel, der im April dieses Jahres zum Kauf zur Verfügung stehen wird, für die Fahrzeuge des Baubetriebshofes und der Feuerwehr verträglich bzw. zulässig ist.
Der größte Vorteil liegt lt. Angabe der FuelMotion GmbH in der erheblich verbesserten Gesamt-Treibhausgas-Bilanz. Die Reduktion kann, je nach Rohstoffart und Produktionsweg, bei bis zu 90% liegen. Die Reduzierung von Partikeln und Stickoxiden wird zu moderneren Euro 6 Motoren mit ca. 25% angegeben. Nach Klärung zur Freigabe des HVO 100 durch die Fahrzeughersteller wird der Bürgermeister sowie der Gemeinderat dazu nochmals gesondert informiert.

Beschlussvorschlag

Dem Konzept für Fahrzeugersatz und Neubeschaffung des Baubetriebshofes wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel in Höhe von 896.000 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Dem Konzept für Fahrzeugersatz und Neubeschaffung des Baubetriebshofes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 13:06 Uhr