Datum: 25.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
1.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
1.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
1.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
1.5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
1.6. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
1.7. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
zum Seitenanfang
2. Gruber Straße 46 und 48;
Vorstellung des Entwurfs eines neuen Nutzungskonzeptes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.02.2024
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
informativ
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wurde in nichtöffentlicher Sitzung am 22.02.2024 das Nutzungskonzept für das Grundstück in der Gruber Straße 46 und 48 präsentiert.
Die dort gewünschten Anpassungen wurden eingearbeitet und das aktuelle Nutzungskonzept wird in der Sitzung durch den Investor und seine Architekten vorgestellt.
Im Anschluss wird in einem separaten Tagesordnungspunkt über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans beraten.
zum Seitenanfang
3. Bebauungsplan Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße,
südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)";
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
22.02.2024
|
nö
|
beschließend
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
informativ
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Hinsichtlich der inhaltlichen Darstellung wird auf Tagesordnungspunkt 2 verwiesen.
Das Nutzungskonzept sieht eine höhengestaffelte Bebauung vor, die von vier Geschossen im Eck Gruber Straße / Kirchheimer Allee nach Westen hin ansteigt. Die aktuell für das Gesamtgebiet geltende max. Wandhöhe von 15,3 bzw. 18,8 m wird daher teilräumlich differenziert und insbesondere im westlichen Teil angehoben werden.
Zielgröße des Investors ist hier eine max. Wandhöhe von 22,5 m, die es ihm ermöglichen würde, auf unterschiedliche Nutzungsinteressenten (Büro, Verwaltung, Labor) flexibel reagieren zu können.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass die Bebauung im Plangebiet künftig den Bezugsmaßstab für benachbarte Gewerbegrundstücke im einfachen Bebauungsplan Nr. 54 bilden würde. Dieser setzt kein Nutzungsmaß fest, so dass Vorhaben planungsrechtlich nach dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu beurteilen sind. Eine Neubebauung im Umfeld des gegenständlichen Vorhabens würde dort künftig in gleicher Höhe und Dichte wie diese genehmigungsfähig sein.
Die erforderlichen Stellplätze für das Vorhaben sind gemäß Nutzungskonzept überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht. Abhängig von der Anzahl und Lage der Ein- und Ausfahrten und eventueller Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren hat der Investor mittels Verkehrsgutachten den Nachweis zu erbringen, dass durch den Bebauungsplan verkehrliche Belange auf den angrenzenden Straßen nicht negativ beeinflusst werden.
Die Durchquerbarkeit des Plangebiets in Nord-Süd-Richtung für den öffentlichen Fußverkehr ist von hoher Bedeutung. Im Bebauungsplan soll dies planungsrechtlich gesichert werden.
Das Grundstück Fl.-Nr. 550 soll weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.
Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 sowie 550. Der Geltungsbereich umfasst 21.949 m². Als Grundlage dient das in der Sitzung vorgestellte Nutzungskonzept vom 16.04.2024 und liegt dem Aufstellungsbeschluss als Anlage bei.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgen. Es wird keine Umweltprüfung durchgeführt (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Die Kostenübernahme durch den Investor für Untersuchungen/Gutachten, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans und die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Nach Aufstellungsbeschluss wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat befürwortet das Planungsziel, für die im Sachvortrag genannten Flächen eine gemischte Nutzung und eine Erhöhung der Baudichte zu ermöglichen.
Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"
umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550 der Gemarkung Poing.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flurnummer 539, 539/5 und 550)" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten und den erforderlichen Gutachten zu schließen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Begründung: kein Anspruch auf Bebauung durch Aufstellungsbeschluss
zum Seitenanfang
4. Fortschreibung der Einwohnerprognose und Kinderbedarfsentwicklung bis 2035
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.03.2023
|
ö
|
|
1.1 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
29.06.2023
|
ö
|
informativ
|
2 |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
informativ
|
4 |
Sachverhalt
Bezugnehmend auf die letzte Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2035, vorgestellt im Gemeinderat am 29.06.2023, wurde die Einwohnerprognose durch das Fachbüro bre - büro für räumliche entwicklung aktualisiert.
Das Fachbüro stellt in der heutigen Gemeinderatssitzung die Einwohnerentwicklung und die Kinderbedarfsplanung zum Stand April 2024 vor und steht für weitere Fragen zur Verfügung.
Eckpunkte im Überblick:
- Wegfall von 75 Kindergartenplätzen (Kath. Kindergarten Am Bergfeld)
- Rückgang der Geburten
- Geringfügige Abweichung beim Zuzug in Poing
- Ausbau Ganztagsangebote an den Grundschulen weiterhin notwendig
- Umwandlung von Krippenplätzen in Kindergartenplätzen erforderlich
- Ausreichend Kapazitäten im Bereich Kindergarten/Krippe/Hort bis 2035 vorhanden
Die Gemeinde Poing stellt genügend Betreuungsplätze im Bereich Krippe und Kindergarten zur Verfügung. Die gesetzliche empfohlene Betreuungsquote für die schulische Nachmittagsbetreuung von 80 Prozent ist bereits erreicht und kann bei weiterem Ausbau von schulischen Ganztagsbetreuungsangeboten langfristig gehalten bzw. auf 92 Prozent gesteigert werden.
Ergänzung zur Nachmittagsbetreuung im schulpflichtigen Alter (Rechtsanspruch ab 2026):
Mit Rechtsanspruch ab 2026 kommt auf alle Gemeinden eine weitere Pflichtaufgabe zu.
Um das Betreuungsangebot im schulischen Nachmittagsbereich weiter auszubauen, erfolgte am 31.01.2024 ein erstes Austauschtreffen gemeinsam mit den Schulleitungen und den Poinger Trägern und Kooperationspartnern. Bei den Austauschtreffen wurde signalisiert, dass man gemeinsam den kommenden Rechtsanspruch im Bereich der schulnahen Betreuung bewältigen wird.
Die Schulleitungen bestätigten, dass weitere räumliche Kapazitäten für die schulische Ganztagsbetreuung (Mittagsbetreuung, offene Ganztagsschule und gebundener Ganztag) zur Verfügung gestellt werden können. Wichtiges Thema weiterhin ist in allen Bereichen ausreichend Personal vorzuhalten bzw. die benötigten Lehrerstunden bewilligt zu bekommen.
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
X nein
zum Seitenanfang
5. Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.;
Bestellung des/der stellvertretenden Vorsitzende/n und von drei weiteren Vorstandsmitgliedern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Volkshochschule Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. besteht aus den nachfolgenden Gemeinden mit insgesamt 18 Vorstandsmitgliedern, sowie dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten (ohne Stimmrecht):
Vaterstetten
|
7 Sitze
|
Poing
|
4 Sitze
|
Zorneding
|
3 Sitze
|
Grasbrunn
|
2 Sitze
|
Anzing
|
1 Sitz
|
Pliening
|
1 Sitz
|
Gemäß des § 11 Absatz 1 der Satzung des Volkhochschule Vaterstetten e.V. werden die/der stellvertretende Vorsitzende und drei weitere ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von der Gemeinde Poing bestellt.
Der Gemeinderat hatte am 28.04.2022 folgende Vorstandsmitglieder bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Weitere Vorstandsmitglieder: Sieglinde Pehl
Wolfgang Spieth
Christina Tarnikas
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren, beginnend zum 01.05. des Jahres, berufen. Die Amtsperiode der bisherigen Vorstandsmitglieder endet zum 30.04.2024.
Durch den Gemeinderat sind ab 01.05.2024 die Vorstandsmitglieder neu zu bestellen.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat bestellt als stellvertretenden Vorsitzenden des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:
Thomas Stark, Erster Bürgermeister
- Der Gemeinderat bestellt als weitere drei Vorstandsmitglieder des Volkshochschule Vaterstetten -Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:
Sieglinde Pehl
Wolfgang Spieth
Christina Tarnikas
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
zum Seitenanfang
6. Musikschule Vaterstetten e.V.;
Bestellung von zwei Vorstandsmitgliedern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Musikschule Vaterstetten e.V. besteht aus folgenden Gemeinden mit insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern:
Vaterstetten 7 Sitze (Vorsitzende und 6 weitere Vorstandsmitglieder)
Poing 2 Sitze
Zorneding 2 Sitze (stellv. Vorsitzende und 1 weiteres Vorstandsmitglied)
Grasbrunn 2 Sitze
Anzing ohne Stimmrecht
Pliening ohne Stimmrecht
sowie dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten (ohne Stimmrecht).
Gemäß des § 11 Absatz 1 der Satzung des Musikschule Vaterstetten e.V. werden zwei ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von der Gemeinde Poing bestellt.
Der Gemeinderat hatte am 28.04.2022 folgende Vorstandsmitglieder bestellt:
Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren, beginnend zum 01.05. des Jahres, berufen. Die Amtsperiode der bisherigen Vorstandsmitglieder endet zum 30.04.2024.
Durch den Gemeinderat sind ab 01.05.2024 die Vorstandsmitglieder neu zu bestellen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt als Vorstandsmitglieder des Musikschule Vaterstetten e.V. folgende Personen:
Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
zum Seitenanfang
7. Antrag der SPD-Bürgerliste Poing vom 21.03.2024 auf Mitgliedschaft im Verein
Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 21.03.2024 stellte die Gemeinderatsfraktion SPD-Bürgerliste Poing folgenden Antrag:
„Die Gemeinde Poing soll Mitglied im Verein „Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V. werden. Der Jahresmitgliedsbeitrag für die Gemeinde Poing würde derzeit bei 180 Euro liegen.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auch Frauen und Kinder aus der Gemeinde Poing profitieren von der Arbeit des Vereins. Die Gemeinde Poing begrüßt das Engagement des Vereines und unterstützt dieses sehr gerne.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt/nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
HH-Stelle:46030.708000 HH-Mittel für sonstige Zwecke sind im HH 2024 ausreichend veranschlagt und werden zukünftig bei der Finanzplanung berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
zum Seitenanfang
8. Rücklagenbildung für körperschaftsteuerpflichtige Betriebe der Gemeinde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Bei der Gemeinde Poing sind für die Einrichtungen Photovoltaikanlagen, die Beteiligung an der EBERwerk GmbH & Co. KG, die Vermietung der Sportgaststätte und den Betrieb der Ladesäulen Körperschaftsteuererklärungen abzugeben.
Ein Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei einem Gewinn von über 30.000 € fällt zusätzlich eine Kapitalertragsteuer von 15 % an. Es wird angenommen, dass bei einem Regiebetrieb (Führung im allgemeinen Haushalt) der Gewinn als ausgeschüttet gilt.
In Textziffer 35 des BMF-Schreibens vom 28.01.2019 wird die Möglichkeit eröffnet, dass in Höhe eines Gewinns eine Rücklage gebildet werden kann, wenn hierfür ein Beschluss der Trägerkörperschaft vorliegt.
Die Rücklage muss nicht tatsächlich z.B. in Form eines Bankguthabens angelegt werden.
Bei der Gemeinde unterliegt der Gewinn der Photovoltaikanlagen und der Beteiligung EBERwerk GmbH & Co. KG der Körperschaftsteuer. Darüber hinaus ergibt sich für ausgeschüttete Gewinne eine Kapitalertragsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Das Finanzamt nimmt eine Gewinnausschüttung bei Regiebetrieben an.
Es besteht die Möglichkeit, in Höhe des Gewinns bei den steuerpflichtigen Betriebszweigen eine Rücklage zu bilden. Hierfür ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass die bei den körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben entstehenden Gewinne einer Rücklage zugeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
X nein
zum Seitenanfang
9. Vorlage der Jahresrechnung 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Vorlage erfolgt mittels Hochladens der entsprechenden PDF-Dateien in das Rats- und Informationssystem.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
- Örtliche Rechnungsvorprüfung durch einen externen Sachverständigen.
- Vorlage des Vorprüfberichtsberichts mit Stellungnahme der Verwaltung.
- Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Prüfberichts.
- Behandlung des Prüfberichts im Gemeinderat.
- Feststellung des Rechnungsergebnisses.
- Entlastung der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2023.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung samt den Anlagen zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
zum Seitenanfang
10. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Franz Langlechner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Franz Langlechner legt mit Schreiben vom 7. März 2024 das Amt zum 31. Mai 2024 nieder.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Gemäß dem Wahlvorschlag der CSU rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger nach.
Herr Anton Finauer jun. hat mit Schreiben vom 25.03.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Herrn Franz Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.
Für Herrn Franz Langlechner rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
zum Seitenanfang
11. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Franziska Langlechner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Franziska Langlechner legt mit Schreiben vom 7. März 2024 das Amt zum 31. Mai 2024 nieder.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Gemäß dem Wahlvorschlag der CSU würde Herr Robert Rieger als nächster Listennachfolger nachrücken. Dieser hat mit Schreiben vom 22.03.2024 die Ausübung des Ehrenamtes abgelehnt.
Die darauffolgenden Listennachfolgerinnen, Frau Natalie Stepanek und Frau Angelika Herzog, haben aufgrund ihres Wegzugs aus Poing ihre Wählbarkeit verloren.
Der nächste Listennachfolger, Herr Martin Halbinger, hat mit Schreiben vom 05.04.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Frau Franziska Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.
Für Frau Franziska Langlechner rückt Herr Martin Halbinger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Datenstand vom 25.04.2024 15:36 Uhr