Datum: 25.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe
1.2 Kindertagesstätte Kinderland Kirchheimer Allee; Sanierung der Bäder im Erdgeschoss wegen Geruchsbelästigung Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
1.3 Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Herstellung einer Flutlichtanlage am Stadionplatz Aufstellung der Flutlichtmasten mit Hubschrauber
1.4 Schlusszuwendung für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße
1.5 Erfolgreiche Bewerbung der Gemeinde Poing bei der 5. Förderrunde „Allianzen für Menschen mit Demenz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1.6 Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Sanierungsmaßnahmen
1.7 Müll-Problematik Bergfeldsee
2 Gruber Straße 46 und 48; Vorstellung des Entwurfs eines neuen Nutzungskonzeptes
3 Bebauungsplan Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"; Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
4 Fortschreibung der Einwohnerprognose und Kinderbedarfsentwicklung bis 2035
5 Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.; Bestellung des/der stellvertretenden Vorsitzende/n und von drei weiteren Vorstandsmitgliedern
6 Musikschule Vaterstetten e.V.; Bestellung von zwei Vorstandsmitgliedern
7 Antrag der SPD-Bürgerliste Poing vom 21.03.2024 auf Mitgliedschaft im Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V.
8 Rücklagenbildung für körperschaftsteuerpflichtige Betriebe der Gemeinde
9 Vorlage der Jahresrechnung 2023
10 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Franz Langlechner
11 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Franziska Langlechner

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1
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1.1. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Scheckübergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing wurde vom Stiftungsvorstand in seiner Sitzung am 21.03.2024 genehmigt. 

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen haben sich im Jahr 2022 auf 270,60 Euro Zinsen und 1.750 Euro Spenden belaufen. Zur Mittelverwendung verblieben 2.172,87 Euro.

Das Grundvermögen der Stiftung beläuft sich unverändert auf 61.000 Euro, 5.006,87 Euro sind an gesetzlichen Rücklagen gebildet worden.

Der Stiftungsvorstand hat entschieden, aus den Erträgen einen Zuschuss in Höhe von 1.900 Euro für die Anschaffung von drei Reinigungswägen für die Hauswirtschaft zu gewähren.

Die Scheckübergabe an die Einrichtungsleitung, Frau Mimona Tabbali, erfolgte am 03.04.2024.

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1.2. Kindertagesstätte Kinderland Kirchheimer Allee; Sanierung der Bäder im Erdgeschoss wegen Geruchsbelästigung Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2021 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Ausführung zur Sanierung der Bäder im Erdgeschoss in zwei Bauabschnitten in enger Abstimmung mit dem Träger weiter zu verfolgen. Mittel in Höhe von 355.301,91 Euro brutto werden bereitgestellt.“

Im Haushalt 2022 wurden auf der Haushaltsstelle 46451.500000 359.000 Euro brutto bereitgestellt.

Die Sanierungsarbeiten haben planmäßig am 22.03.2022 begonnen.

Die Schadstoffbelastung hat sich im Bauverlauf jedoch massiver als vermutet erwiesen, daher konnte die Fertigstellung erst Ende 2022 realisiert werden. 

Die Trockenbauarbeiten wurden gem. Beauftragung vom 04.03.2022 und 1. Nachtrag vom 31.05.2022 mit dem Gesamtwert von 65.867,91 Euro beauftragt.

Durch die großflächige Ausdehnung der Schadstoffbelastung wurde die Massenmehrung mündlich beauftragt und ausgeführt und konnte erst mit der Schlussrechnung beziffert werden.
Die Abrechnungssumme gem. Schlussrechnung vom 29.02.2024 beträgt 138.732,83 Euro.

Die Architektenleistung wird nach Kostenfeststellung abgerechnet, da der tatsächliche Umfang der Arbeiten bei Beauftragung noch nicht bekannt war.

Das Weiterführen der Bauleitung wurde mündlich beauftragt und umgesetzt und konnte erst nach Vorliegen aller Schlussrechnungen beziffert werden. Das bedeutet eine Kostenerhöhung gegenüber der Beauftragung vom 07.03.2024 in Höhe von 26.000 Euro brutto von ca. 30.000 Euro brutto.

Die Nachtragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von weiteren Verzögerungen im Bauablauf.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Der Mehrbedarf für die Schlussrechnung Trockenbau und Architektenleistung beträgt 149.000 Euro brutto, die Mittelbereitstellung erfolgt über die Haushaltsstelle 56020.500000, Dreifachhalle (Erneuerung Sportboden + Prallwände, aus Kapazitätsgründen in 2024 voraussichtlich nicht umsetzbar).

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1.3. Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Gemeinde Poing; Herstellung einer Flutlichtanlage am Stadionplatz Aufstellung der Flutlichtmasten mit Hubschrauber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2023 ö informativ 1.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.03.2023 ö beschließend 2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 ö informativ 1.7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Im Folgenden eine Erläuterung zur Notwendigkeit der Aufstellung der Flutlichtmasten am Stadion Poing mit einem Hubschrauber:

Das aktuell vorliegende Angebot der Fa. Helikopter Travel München in Höhe von ca. 2.600 Euro entspricht den Anforderungen (Mindestannahme 60 Flugminuten). Die Firma hat sich persönlich vor Ort über die Gegebenheiten ein Bild gemacht.

Eine Aufstellung der Flutlichtmasten mittels Autokran würde die Kosten aus folgenden Gründen deutlich übersteigen:

  • Eine Befahrung der neuen Tartanbahn mit Autokran wäre nur mit einer aufwändigen Verlegung von Lastverteilungsplatten möglich.
  • Maststandorte im Bereich der Tribüne können nicht direkt angefahren werden und sind nur mit großem Gerät mit enormer Länge des Auslegers unter Berücksichtigung der zu hebenden Last > 750 kg möglich.
  • Mehrmaliges Umsetzen des Autokrans mit Umlegung des Lastverteilungsplatten wäre sehr zeitintensiv (ca. 2 Arbeitstage) und würde den Lastenflug um eine vielfaches übersteigen.

Der Termin zum Lastenflug ist am Montag, den 06.05.2024 ab 9:00 Uhr vereinbart und wird voraussichtlich bis 10:00 Uhr andauern. Sofern der Termin auf Grund der Witterungsverhältnisse
verschoben werden muss, werden wir über das Ingenieurbüro benachrichtigt.

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1.4. Schlusszuwendung für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern bewilligte aufgrund des gestellten Verwendungsnachweises vom 08.12.2022 am 12.06.2023 für das Haushaltsjahr 2023 eine Schlussrate über 874.000 Euro für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße. 

Es erfolgte eine intensive Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung, die auch einige Zeit in Anspruch nahm. Am 21.03.2024 wurde die Schlussrate endlich bewilligt und ausgezahlt. Die Gemeinde Poing erhielt somit die gesamte bewilligte Zuweisung in Höhe von 4.370.000 Euro für den Ersatzneubau der Grundschule.

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1.5. Erfolgreiche Bewerbung der Gemeinde Poing bei der 5. Förderrunde „Allianzen für Menschen mit Demenz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.5

Sachverhalt

In der GR- Sitzung am 29.06.2023 hat das Sachgebiet 4.3 Senioren die Fortschreibung des gemeindlichen Seniorenkonzeptes mit den Schwerpunkten: Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Menschen mit dementiellen Erkrankungen vorgestellt, die einstimmig angenommen wurde.

Dabei wurde dargelegt, dass mit der steigenden Anzahl von älteren Menschen in unserer Gemeinde zu erwarten ist, dass sich auch die Anzahl der Menschen mit demenziellen Erkrankungen entsprechend der aktuellen Prävalenzraten für diesem Erkrankung erhöhen wird.

Bisher sind in der Gemeinde Poing wenige Teilhabemöglichkeiten für Betroffene vorhanden und es werden Entlastungsangebote für pflegende Angehörige dringend benötigt.
Um in den nächsten Jahren für diese Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt eine Erweiterung der Angebotspalette mit einer finanziellen Unterstützung aufzubauen, hat sich am 15.05.2023 die Gemeinde Poing bei der 5. Förderrunde „Allianzen für Menschen mit Demenz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Projekt „vitamiN d (vital mit interessanten Netzwerkangeboten dabei sein) beworben.

Als Allianzpartner bekundeten ihr Interesse im Vorfeld:
  • vhs Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. - Zweigstelle Poing,
  • ZiM des Familienzentrums Poing e.V.,
  • VdK Ortsverband Poing
  • Kath. Kirchenstiftung St. Michael Poing.

Ziel des Projektes ist es, Menschen mit Demenz zu unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, aber auch pflegende Angehörige zu stärken und zu entlasten.
Außerdem sollen eine konstruktive Vernetzung der Akteure und eine Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für das Thema Demenz erreicht werden, sowie das bürgerschaftliche Engagement in diesem Bereich gestärkt werden.

Mit Bewilligung vom 28.02.2024 erhielt die Gemeinde Poing eine staatliche Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro.
Die Zuwendung wird als Projektförderung auf drei Jahre gewährt, d.h. jährlich jeweils 10.000 Euro.

Das erste Treffen der Allianzpartner hat am 08.04.2024 stattgefunden. 
Die offizielle Auftaktveranstaltung für das Projekt „vitamiN d“ wird gerade von den Netzwerkpartnern vorbereitet und soll voraussichtlich am 18.06.2024 im Café vom Zentrum in der Mitte (ZiM) stattfinden.
Dabei werden auch die Aktionen, Veranstaltungen und Angebote vorgestellt, die 2024 im Rahmen des Projektes „vitaminN d“ geplant sind.

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1.6. Liegenschaften der Gemeinde Poing - Rathausstraße 3; Sanierungsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Bei den Sanierungs- und Umbauarbeiten im Rathaus konnten weitere Meilensteine erreicht werden und die Fertigstellung rückt näher.

Die Geschosse eins bis fünf sowie das Untergeschoss des Rathauses sind weitgehend fertig saniert.

Seit Oktober 2022 fanden folgende Arbeiten im unteren Bereich des Erdgeschosses statt:

  • die Komplettentkernung des Bestands
  • Herrichten der Räumlichkeiten (Bürgerbüro, Standesamt/ Soziales) inklusive barrierefreiem Zugang und Umsetzung datenschutzrechtlicher Belange durch Schaffung von Einzelbüros bzw. Bürozellen
  • Vergrößerung des Wartebereichs mit nun 8 Sitzplätzen
  • Erneuerung der Beleuchtung
  • Erneuerung der Heizung
  • Erneuerung der Elektro- und Datenverkabelung
  • Umbau Pforte / Empfang
  • Erneuerung Eingangsfassade
  • Erweiterung der Schließanlage
  • technische Neuerungen: Erneuerung der Aufrufanlage, Einführung eines Kassenautomaten, eines Anmeldeterminals und eines digitalen Wegweisers 

Nach einigen Störungen im Bauablauf wurden die Arbeiten im unteren Teil des Erdgeschosses im 2. Quartal 2024 weitgehend abgeschlossen.
Bis dahin war es notwendig, die Pforte interimsweise in einen Container vor dem Bauamt (Rathausstraße 4) und den Hauptzugang zum Rathaus an den Seiteneingang zu verlegen.
Der Hauptzugang wird ab Montag 29.04.2024 wieder geöffnet sein.
Die Pforte und die Bereiche Bürgerbüro sowie Standesamt / Soziales sind dann im sanierten Teil des Erdgeschosses zu finden.

Im Anschluss an die Arbeiten im unteren Teil des Erdgeschosses erfolgt die Sanierung und der Ausbau des oberen Teils für die Unterbringung des Ordnungsamtes sowie die Sanierung der Treppenhäuser.

Die Gesamtmaßnahme ist mit ca. 3,82 Mio. Euro brutto inkl. Nebenkosten angesetzt.
Die technischen Neuerungen schlagen zusätzlich mit 72.000 Euro zu Buche.

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1.7. Müll-Problematik Bergfeldsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Mit dem 15. April hat am Bergfeldsee die Badesaison im Sinne der Anlagensatzung begonnen. 

In diesem Zusammenhang wurden 9 Mülltonnen zu je 240 Liter und ein Müllcontainer mit 1.100 Liter Fassungsvermögen aufgestellt. Damit stehen im Vergleich zum Vorjahr größere Kapazitäten zur Verfügung.

Auf die beiden Plastikmüllsackspender wird in diesem Jahr vorläufig verzichtet, da die Müllsäcke in der Vergangenheit teilweise leider nicht zweckmäßig verwendet wurden. Auch mussten bereits mehrmals Müllsäcke aus dem Gewässer entnommen werden. 

Die aktuelle Situation wird in den nächsten Wochen weiter beobachtet. Sollte sich die Situation nachteilig verändern, können zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt werden.

In der Hochsaison wird die Verwaltung bei Bedarf eine zusätzliche Reinigungsdienstleistung beauftragen.

Die Gemeinde appelliert in diesem Zusammenhang an alle Besucherinnen und Besucher, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

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2. Gruber Straße 46 und 48; Vorstellung des Entwurfs eines neuen Nutzungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 beschließend 2

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde in nichtöffentlicher Sitzung am 22.02.2024 das Nutzungskonzept für das Grundstück in der Gruber Straße 46 und 48 präsentiert.

Die dort gewünschten Anpassungen wurden eingearbeitet und das aktuelle Nutzungskonzept wird in der Sitzung durch den Investor und seine Architekten vorgestellt. 

Im Anschluss wird in einem separaten Tagesordnungspunkt über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans beraten. 

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3. Bebauungsplan Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"; Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 beschließend 2

Sachverhalt

Hinsichtlich der inhaltlichen Darstellung wird auf Tagesordnungspunkt 2 verwiesen. 

Die Durchquerbarkeit des Plangebiets in Nord-Süd-Richtung für den öffentlichen Fußverkehr ist von hoher Bedeutung. Im Bebauungsplan soll dies planungsrechtlich gesichert werden. 

Das Grundstück Fl.-Nr. 550 soll weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. 

Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 sowie 550. Der Geltungsbereich umfasst 21.949 m². Als Grundlage dient das in der Sitzung vorgestellte Nutzungskonzept vom 16.04.2024 und liegt dem Aufstellungsbeschluss als Anlage bei. 

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgen. Es wird keine Umweltprüfung durchgeführt (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Die Kostenübernahme durch den Investor für Untersuchungen/Gutachten, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans und die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Nach Aufstellungsbeschluss wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat befürwortet das Planungsziel, für die im Sachvortrag genannten Flächen eine gemischte Nutzung und eine Erhöhung der Baudichte zu ermöglichen.

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"
umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550 der Gemarkung Poing.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flurnummer 539, 539/5 und 550)" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten und den erforderlichen Gutachten zu schließen. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Begründung:        kein Anspruch auf Bebauung durch Aufstellungsbeschluss 

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet das Planungsziel, für die im Sachvortrag genannten Flächen eine gemischte Nutzung und eine Erhöhung der Baudichte zu ermöglichen.

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550)"
umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 539, 539/5 und 550 der Gemarkung Poing.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 „Gewerbegebiet nördlich und westlich der Gruber Straße, südlich der Kirchheimer Allee (Flurnummer 539, 539/5 und 550)" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten und den erforderlichen Gutachten zu schließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Fortschreibung der Einwohnerprognose und Kinderbedarfsentwicklung bis 2035

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bezugnehmend auf die letzte Fortschreibung der Einwohnerprognose bis 2035, vorgestellt im Gemeinderat am 29.06.2023, wurde die Einwohnerprognose durch das Fachbüro bre - büro für räumliche entwicklung aktualisiert.

Das Fachbüro stellt in der heutigen Gemeinderatssitzung die Einwohnerentwicklung und die Kinderbedarfsplanung zum Stand April 2024 vor und steht für weitere Fragen zur Verfügung.

Eckpunkte im Überblick: 

  • Wegfall von 75 Kindergartenplätzen (Kath. Kindergarten Am Bergfeld)
  • Rückgang der Geburten
  • Geringfügige Abweichung beim Zuzug in Poing
  • Ausbau Ganztagsangebote an den Grundschulen weiterhin notwendig 
  • Umwandlung von Krippenplätzen in Kindergartenplätzen erforderlich
  • Ausreichend Kapazitäten im Bereich Kindergarten/Krippe/Hort bis 2035 vorhanden

Die Gemeinde Poing stellt genügend Betreuungsplätze im Bereich Krippe und Kindergarten zur Verfügung. Die gesetzliche empfohlene Betreuungsquote für die schulische Nachmittagsbetreuung von 80 Prozent ist bereits erreicht und kann bei weiterem Ausbau von schulischen Ganztagsbetreuungsangeboten langfristig gehalten bzw. auf 92 Prozent gesteigert werden. 

Ergänzung zur Nachmittagsbetreuung im schulpflichtigen Alter (Rechtsanspruch ab 2026):
Mit Rechtsanspruch ab 2026 kommt auf alle Gemeinden eine weitere Pflichtaufgabe zu. 
Um das Betreuungsangebot im schulischen Nachmittagsbereich weiter auszubauen, erfolgte am 31.01.2024 ein erstes Austauschtreffen gemeinsam mit den Schulleitungen und den Poinger Trägern und Kooperationspartnern. Bei den Austauschtreffen wurde signalisiert, dass man gemeinsam den kommenden Rechtsanspruch im Bereich der schulnahen Betreuung bewältigen wird.

Die Schulleitungen bestätigten, dass weitere räumliche Kapazitäten für die schulische Ganztagsbetreuung (Mittagsbetreuung, offene Ganztagsschule und gebundener Ganztag) zur Verfügung gestellt werden können. Wichtiges Thema weiterhin ist in allen Bereichen ausreichend Personal vorzuhalten bzw. die benötigten Lehrerstunden bewilligt zu bekommen. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

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5. Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.; Bestellung des/der stellvertretenden Vorsitzende/n und von drei weiteren Vorstandsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Volkshochschule Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. besteht aus den nachfolgenden Gemeinden mit insgesamt 18 Vorstandsmitgliedern, sowie dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten (ohne Stimmrecht):

Vaterstetten
7 Sitze
Poing
4 Sitze
Zorneding
3 Sitze
Grasbrunn
2 Sitze
Anzing 
1 Sitz
Pliening
1 Sitz

Gemäß des § 11 Absatz 1 der Satzung des Volkhochschule Vaterstetten e.V. werden die/der stellvertretende Vorsitzende und drei weitere ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von der Gemeinde Poing bestellt.

Der Gemeinderat hatte am 28.04.2022 folgende Vorstandsmitglieder bestellt:

Stellvertretender Vorsitzender:        Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Weitere Vorstandsmitglieder:                Sieglinde Pehl
                                                   Wolfgang Spieth
                               Christina Tarnikas

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren, beginnend zum 01.05. des Jahres, berufen. Die Amtsperiode der bisherigen Vorstandsmitglieder endet zum 30.04.2024.

Durch den Gemeinderat sind ab 01.05.2024 die Vorstandsmitglieder neu zu bestellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat bestellt als stellvertretenden Vorsitzenden des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Thomas Stark, Erster Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat bestellt als weitere drei Vorstandsmitglieder des Volkshochschule Vaterstetten -Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Sieglinde Pehl
    Wolfgang Spieth
    Christina Tarnikas

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestellt als stellvertretenden Vorsitzenden des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Thomas Stark, Erster Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat bestellt als weitere drei Vorstandsmitglieder des Volkshochschule Vaterstetten -Erwachsenenbildung Vaterstetten e.V.:

    Sieglinde Pehl
    Wolfgang Spieth
    Christina Tarnikas

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Musikschule Vaterstetten e.V.; Bestellung von zwei Vorstandsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Musikschule Vaterstetten e.V. besteht aus folgenden Gemeinden mit insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern:

Vaterstetten                   7 Sitze (Vorsitzende und 6 weitere Vorstandsmitglieder)
Poing                        2 Sitze        
Zorneding                2 Sitze (stellv. Vorsitzende und 1 weiteres Vorstandsmitglied)
Grasbrunn                2 Sitze
Anzing                 ohne Stimmrecht
Pliening                ohne Stimmrecht

sowie dem Kommunalunternehmen Gemeindeentwicklung Vaterstetten (ohne Stimmrecht).

Gemäß des § 11 Absatz 1 der Satzung des Musikschule Vaterstetten e.V. werden zwei ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von der Gemeinde Poing bestellt.

Der Gemeinderat hatte am 28.04.2022 folgende Vorstandsmitglieder bestellt:

Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren, beginnend zum 01.05. des Jahres, berufen. Die Amtsperiode der bisherigen Vorstandsmitglieder endet zum 30.04.2024.

Durch den Gemeinderat sind ab 01.05.2024 die Vorstandsmitglieder neu zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt als Vorstandsmitglieder des Musikschule Vaterstetten e.V. folgende Personen:

Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt als Vorstandsmitglieder des Musikschule Vaterstetten e.V. folgende Personen:

Thomas Stark, Erster Bürgermeister
Günter Scherzl

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Antrag der SPD-Bürgerliste Poing vom 21.03.2024 auf Mitgliedschaft im Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.03.2024 stellte die Gemeinderatsfraktion SPD-Bürgerliste Poing folgenden Antrag:

„Die Gemeinde Poing soll Mitglied im Verein „Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V. werden. Der Jahresmitgliedsbeitrag für die Gemeinde Poing würde derzeit bei 180 Euro liegen.“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung: 
Auch Frauen und Kinder aus der Gemeinde Poing profitieren von der Arbeit des Vereins. Die Gemeinde Poing begrüßt das Engagement des Vereines und unterstützt dieses sehr gerne.  

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt/nicht zugestimmt. 

Finanzielle Auswirkungen

HH-Stelle:46030.708000 HH-Mittel für sonstige Zwecke sind im HH 2024 ausreichend veranschlagt und werden zukünftig bei der Finanzplanung berücksichtigt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Dem Antrag wird mit der Änderung zugestimmt, den Mitgliedsbeitrag auf 500 Euro jährlich festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Rücklagenbildung für körperschaftsteuerpflichtige Betriebe der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bei der Gemeinde Poing sind für die Einrichtungen Photovoltaikanlagen, die Beteiligung an der EBERwerk GmbH & Co. KG, die Vermietung der Sportgaststätte und den Betrieb der Ladesäulen Körperschaftsteuererklärungen abzugeben.

Ein Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei einem Gewinn von über 30.000 € fällt zusätzlich eine Kapitalertragsteuer von 15 % an. Es wird angenommen, dass bei einem Regiebetrieb (Führung im allgemeinen Haushalt) der Gewinn als ausgeschüttet gilt.

In Textziffer 35 des BMF-Schreibens vom 28.01.2019 wird die Möglichkeit eröffnet, dass in Höhe eines Gewinns eine Rücklage gebildet werden kann, wenn hierfür ein Beschluss der Trägerkörperschaft vorliegt. 

Die Rücklage muss nicht tatsächlich z.B. in Form eines Bankguthabens angelegt werden.

Bei der Gemeinde unterliegt der Gewinn der Photovoltaikanlagen und der Beteiligung EBERwerk GmbH & Co. KG der Körperschaftsteuer. Darüber hinaus ergibt sich für ausgeschüttete Gewinne eine Kapitalertragsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Das Finanzamt nimmt eine Gewinnausschüttung bei Regiebetrieben an.

Es besteht die Möglichkeit, in Höhe des Gewinns bei den steuerpflichtigen Betriebszweigen eine Rücklage zu bilden. Hierfür ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die bei den körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben entstehenden Gewinne einer Rücklage zugeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
X        nein

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die bei den körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben entstehenden Gewinne einer Rücklage zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Vorlage der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Vorlage erfolgt mittels Hochladens der entsprechenden PDF-Dateien in das Rats- und Informationssystem.

Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
  • Örtliche Rechnungsvorprüfung durch einen externen Sachverständigen. 
  • Vorlage des Vorprüfberichtsberichts mit Stellungnahme der Verwaltung. 
  • Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Prüfberichts. 
  • Behandlung des Prüfberichts im Gemeinderat. 
  • Feststellung des Rechnungsergebnisses. 
  • Entlastung der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2023. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung samt den Anlagen zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung samt den Anlagen zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Franz Langlechner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Franz Langlechner legt mit Schreiben vom 7. März 2024 das Amt zum 31. Mai 2024 nieder.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Gemäß dem Wahlvorschlag der CSU rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger nach.

Herr Anton Finauer jun. hat mit Schreiben vom 25.03.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Herrn Franz Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.

Für Herrn Franz Langlechner rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Herrn Franz Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.

Für Herrn Franz Langlechner rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Franziska Langlechner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Franziska Langlechner legt mit Schreiben vom 7. März 2024 das Amt zum 31. Mai 2024 nieder.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Gemäß dem Wahlvorschlag der CSU würde Herr Robert Rieger als nächster Listennachfolger nachrücken. Dieser hat mit Schreiben vom 22.03.2024 die Ausübung des Ehrenamtes abgelehnt.

Die darauffolgenden Listennachfolgerinnen, Frau Natalie Stepanek und Frau Angelika Herzog, haben aufgrund ihres Wegzugs aus Poing ihre Wählbarkeit verloren.

Der nächste Listennachfolger, Herr Martin Halbinger, hat mit Schreiben vom 05.04.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Frau Franziska Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.

Für Frau Franziska Langlechner rückt Herr Martin Halbinger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Frau Franziska Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.

Für Frau Franziska Langlechner rückt Herr Martin Halbinger als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 23:37 Uhr