Datum: 16.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 20:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Inbetriebnahme der Notrufsäule mit Defibrillator und neue Wasserspielgeräte am Bergfeldsee sowie Inbetriebnahme eines Defibrillators am Marktplatz
2 Ausbau der Ortsdurchfahrt Poing West (Gruber Straße), EBE 1, Geh- und Radweg Südseite; Projektvorstellung und Kostenübernahmevertrag
3 Teilfortschreibung des Regionalen Planungsverbandes München; Steuerungskonzept von Windenergie Stellungnahme der Gemeinde Poing
4 Kindertagesstätten in Poing; Unbefristete Umwandlung von 25 Krippenplätzen in 50 Kindergartenplätze in der Kindertageseinrichtung Kinderland Kirchheimer Allee

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö informativ 1
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1.1. Inbetriebnahme der Notrufsäule mit Defibrillator und neue Wasserspielgeräte am Bergfeldsee sowie Inbetriebnahme eines Defibrillators am Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Zu Beginn der Badesaison 2024 wurden am 13.05.2024 am Bergfeldsee eine neue Notrufsäule mit Defibrillator und die neue Wassermatschanlage in Betrieb genommen. Die Notrufsäule ist mit einer Sprechstelle versehen, die direkt auf die integrierte Leitstelle in Erding geschalten wird. Des Weiteren ist in der Notrufsäule ein vollautomatischer Defibrillator hinterlegt, der nach Betätigung des Druckknopfes bzw. nach dem Öffnen der Klappe entnommen werden kann. Der Defibrillator wurde mit einem GPS-Tracker versehen, um diesen bei Notwendigkeit orten zu können, wenn dieser nicht mehr in der Notrufsäule hinterlegt wird. Die Gesamtkosten der Notrufsäule und des Defibrillators belaufen sich auf 11.655,13 Euro.

Die alte Wassermatschanlage musste aufgrund des Alters und sicherheitstechnischen Bedenken erneuert werden. Mit der neuen Anlage können Kinder ausgiebig mit Sand und Wasser spielen, was die kindliche Entwicklung mit dem wichtigen Element Wasser fördert. Die Montagearbeiten wurden durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes durchgeführt. Die Gesamtkosten für die Beschaffung und den Aufbau belaufen sich auf ca. 16.000 Euro.

Auch der öffentliche Bereich des Marktplatzes wurde mit einem automatischen Defibrillator ausgestattet. Dieser ist in einem beheizbaren Outdoor-Wandschrank hinterlegt und wurde ebenfalls mit einem GPS-Tracker versehen. Der Standort des Defibrillators ist an der südlichen Außenwand der Kleidervermittlung des Familienzentrums. Für den Defibrillator mit Wandschrank entstanden Gesamtkosten in Höhe von 3.484,46 Euro.

Durch die neuen Defibrillatoren am Badesee und Marktplatz erhöht sich die Gesamtanzahl auf insgesamt 10 Stück, die die Gemeinde Poing den Bürgern für Notfälle zur Verfügung stellt.

Auf Anregung aus dem Gremium soll eine Beschattungsanlage – in Form eines Segels o.ä. – an beiden Örtlichkeiten geprüft werden.

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2. Ausbau der Ortsdurchfahrt Poing West (Gruber Straße), EBE 1, Geh- und Radweg Südseite; Projektvorstellung und Kostenübernahmevertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2023 ö informativ 1.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Landkreis Ebersberg, vertreten durch das Staatliche Bauamt Rosenheim, plant den Ausbau der Kreisstraße EBE 1 im Bereich der Ortsdurchfahrt Poing West.

Im Rahmen von Synergieeffekten wurde die Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radwegs geprüft. 
Die Machbarkeitsstudie zur „Ertüchtigung der Gruber Straße (EBE 1)“ zur Umsetzung eines beidseitigen Geh- und Radweges wurde vom Gemeinderat am 02.06.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bestandteil darin war auch eine Kostenschätzung über den beidseitigen Ausbau der Geh- und Radwege auf 3,0 m und Erneuerung des Asphaltoberbaues im Bereich der Gruber Straße. 
Der Ausbau des südlichen Geh- und Radweges wurde damals auf rund 470.000 Euro brutto geschätzt (Kostenanteil der Gemeinde Poing) - vorbehaltlich nicht bekannter Kostenentwicklungen und dem tatsächlichen Ausschreibungsergebnis bei Ausführung.

Ergänzend wurde am 30.06.2022 im Gemeinderat einer Beteiligung der Gemeinde Poing an den gemeinschaftlichen Planungen der Randschnellverbindung von der Münchner Innenstadt bis nach Markt Schwaben zugestimmt. 

In diesem Rahmen konnten zwischenzeitlich die Planungsarbeiten durch das IB „Wagner Ingenieure“ aus München weitergeführt werden.

Die aktuelle Ausführungspläne mit Bauphasenkonzept werden in der Sitzung vorgestellt.

Die aktuelle Kostenschätzung für den von der Gemeinde Poing zu tragenden Baukostenanteil beläuft sich laut momentanem Planungsstand auf ca. 590.000 Euro brutto. 
Hierzu ist anzumerken, dass die tatsächlich angefallenen Kosten nach Abschluss der Arbeiten anteilig von der Gemeinde Poing übernommen werden müssen. Evtl. Abweichungen durch Mehr- oder Minderkosten sind dabei zu berücksichtigen.

Mehrkosten für optionale Änderungen zur aktuellen Planung sind mit folgenden Kostenansätzen verbunden: (Bruttobeträge)

  1. Ausführung bzw. Befestigung des südlichen Geh- und Radweges 
mit Münchner Gehwegplatten                                                  90.000 Euro

  1. Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein)                   110.000 Euro

Für die Durchführung der Baumaßnahme, die Kostenmaßnahmen und die nachfolgende Verkehrssicherheitspflicht ist eine Vereinbarung abzuschließen.

Die Vereinbarung beinhaltet im wesentlichen folgende Punkte:

Durchführung der Baumaßnahme
Die Straßenbauverwaltung ist für die gesamte Planung, Schaffung des Baurechts, Ausschreibung, vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. 

Kostentragung 
Die Gemeinde trägt alle Kosten der Baumaßnahme für den Umbau des südlich der EBE 1 liegenden Gehweges zu einem Geh- und Radweg.

Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten für den Ausbau der EBE 1, sowie für den Umbau des nördlichen Geh- und Radweges.

Zusätzlich fällt eine 5%ige Verwaltungskostenpauschale an.

Grunderwerb
Die Gemeinde ist für die Durchführung des für den Umbau des südlich der EBE 01 liegenden Gehweges zu einem Geh- und Radweg erforderlichen Grunderwerbs einschließlich der Beantragung der Vermessung und Vermarktung sowie für die Beurkundung zuständig. 

Baulast nach Fertigstellung 
Die Baulast an den fertiggestellten Straßenteilen, soweit nichts anderes vereinbart, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BayStrWG. 

Somit obliegt die Baulast für den zukünftig südlich der EBE 1 neu hergestellten Geh- und Radweg der Gemeinde

Darüber hinaus obliegt die Straßenbaulast für die Querungshilfe zukünftig der Straßenbauverwaltung. 

Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht 
Die Unterhaltung an den fertiggestellten Straßenteilen richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BayStrWG. 

Somit obliegt die Unterhaltungslast für den zukünftig südlich der EBE 1 neu hergestellten Geh- und Radweg der Gemeinde. 

Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht und der Winterdienst für die Übergänge/Querungshilfen einschließlich der Noppen- und Rillenplatten der behindertengerechten Ausführung. 

Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung für den nördlich der EBE 1 liegenden Geh- und Radweg im o.g. Ausbaubereich. Die Gemeinde verpflichtet sich sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Unterhaltung und Verkehrssicherung dieses Geh- und Radweges auf ihre Kosten auszuführen. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere die Durchführung der Grünpflege im Bereich der Radweggrundstücke. 

Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde die Durchführung des Winterdienstes im o.g. Ausbaubereich. Für diese Leistung erhält die Gemeinde eine jährliche Entschädigung von 0,15 Euro / m² hergestellter Asphaltdeckschicht von der Straßenbauverwaltung. 

Die Gemeinde stellt die Straßenbauverwaltung von sämtlichen Ansprüchen, auch Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht sowie der Unterhaltung ergeben können, frei. 

Beschlussvorschlag

Der Ausführung gemäß der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

Die südlichen Geh- und Radwege sollen mit Münchner Gehwegplatten und einem Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein) umgesetzt werden.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Finanzielle Auswirkungen

Auf der HH-Stelle 65000.982000 sind ausreichende Mittel eingestellt.

Die Förderungen werden insgesamt vom Auftraggeber (Landkreis EBE) beantragt und nach Abschluss der Maßnahme verrechnet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       ja
x        nein

Begründung: Die vorhandenen Flächen sind bereits versiegelt; diese Flächen werden angepasst und mit neuen Belägen versehen.

Beschluss

  1. Der Ausführung gemäß der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

  1. Der südliche Geh- und Radweg soll einheitlich mit dem nördlichen Geh- und Radweg umgesetzt werden.

  1. Eine Ausführung bevorzugt mit Münchner Gehwegplatten und einem Sicherheitsstreifen in Natursteinpflaster (Granitkleinstein) wird Gegenstand der Ausführungsplanung nach Beurteilung durch die Unfallkommission.

  1. Auf die Parkbucht in Höhe des Baumarkts soll verzichtet werden.

  1. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Teilfortschreibung des Regionalen Planungsverbandes München; Steuerungskonzept von Windenergie Stellungnahme der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen.

Im Rahmen des informellen Vorabbeteiligungsverfahren wurden die Mitglieder des Regionalplanungsverbandes München beteiligt und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. 
Dazu sind die im Landesentwicklungsprogramm Bayern vorgesehenen Vorranggebiete festzulegen. 
Ziel dahinter ist die Herstellung einer räumlichen Ordnung bzw. die Vermeidung eines unkoordinierten, zersiedelnden Ausbaus der Windenergienutzung. 

Die Regionalplanung dient insbesondere der Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten ggfs. auch von Ausschlussgebieten. 

Die Regionalplanung ist dabei nicht an Darstellungen im Flächennutzungsplan gebunden und kann grundsätzlich unabhängig nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen ihr Steuerungskonzept aufstellen. 
Dabei sind kommunale Planungen jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen. 

Ebenfalls können Gemeinden auch weiterhin Flächen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ausweisen, die außerhalb der Vorrangflächen des Regionalplans sind.
Dies wurde auch explizit durch den Regionalen Planungsverband auf Nachfrage bestätigt. 

Dadurch das die Gemeinde Poing zum aktuellen Zeitpunkt nicht unmittelbar durch die Regionalplanung betroffen ist, da die Umsetzung der Windenergieanlage im Gruber Taxet eine Bauleitplanung erfordert, hat die Verwaltung folgende Stellungnahme ausgearbeitet.

Stellungnahme der Verwaltung: 
Hiermit nehmen wir die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans München zur Vorstellung des Vorabentwurfs des Steuerungskonzeptes Windenergie wahr.

Bereits im Jahr 2011 gab es eine Konzentrationsflächenplanung des Landkreises Ebersberg, in der die Nutzung der Windenergie untersucht wurde. 
Für die Gemeinde Poing ergibt sich aus dem digitalen Energienutzungsplan eine Windpotentialfläche des Gruber Taxet, welche sich derzeit auf einer Weißfläche befindet. 
Diese detailliertere Standortauswahl erfolgte in Abstimmung mit dem Eigentümer der vorgesehenen Fläche.
Die Gemeinde befindet sich derzeit in der Vorprüfung zur Umsetzung. Hierfür wurden bereits Voranfragen bei der Deutschen Flugsicherung, der Bundeswehr, sowie ein immissionsschutzrechtliches Gutachten beauftragt. 

Die Errichtung der Windenergieanlage soll im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung erfolgen.

Kritisch betrachten wir die Ausweisung von Weißflächen, sofern dadurch die kommunale Bauleitplanung eingeschränkt wird. Denn der Flächenbeitragswert nach WindBG sollte als Mindestanforderung zu verstehen sein. Im Sinne der Positivplanung müssten unbedingt zusätzliche Ausweisungen der Gemeinden möglich bleiben.

Die Gemeinde stimmt einer übergeordneten Planung durch den Regionalen Planungsverband grundsätzlich zu, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Belange der Gemeinde Poing berücksichtigt werden und die Errichtung einer Windenergieanlage im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung weiterhin umsetzbar bleibt. 

Beschlussvorschlag

Der Stellungnahme gemäß dem Vortrag wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Stellungnahme gemäß dem Vortrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Kindertagesstätten in Poing; Unbefristete Umwandlung von 25 Krippenplätzen in 50 Kindergartenplätze in der Kindertageseinrichtung Kinderland Kirchheimer Allee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.03.2023 ö 1.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö informativ 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö informativ 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund der gemeldeten Belegungszahlen im ersten Abgleich für Krippen- und Kindergartenkinder für das Betreuungsjahr 2024/2025 und der fortgeschriebenen Einwohnerprognose wurde festgestellt, dass im Krippenbereich voraussichtlich 100 - 120 Plätze zum 1. September 2024 frei bleiben werden. 
Auf die Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024 wird verwiesen.

Ebenso kann bestätigt werden, dass die von der Umwandlung betroffenen 25 Krippenplätze laut der aktualisierten Kinderbedarfsprognose der Gemeinde Poing dauerhaft nicht mehr benötigt werden. Die Aufsiedlung orientiert sich seit Jahren in der Praxis an der unteren Variante der prognostizierten Zahlen.

Grundsätzlich kann ein zuzugsbedingter Bedarf unterjährig weiterhin gedeckt werden. Jedoch wird gemäß der aktuellen Fortschreibung der Einwohnerprognose 2024 der Bedarf an Krippenplätzen spätestens zum Jahr 2029 wieder deutlich ansteigen.

In Poing stehen insgesamt 1.098 Betreuungsplätze für den Kindergarten- und Hortbereich zur Verfügung.

Durch den Wegfall von 75 Kindergartenplätzen (Kita Am Bergfeld) werden die variablen Betreuungsplätze zwischen Kindergarten und Hort im Hortbereich langfristig reduziert, da der Bedarf von Kindergartenplätzen weiterhin ansteigen wird. Mit dem Rechtsanspruch auf eine schulische Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ff. sollen die Hortplätze weiterhin erhalten werden.
Bereits seit Jahren ist dem Gemeinderat und der Verwaltung sehr wichtig, dass für die Betreuung auch ohne Rechtsanspruch ausreichend Plätze für schulpflichtige Kinder zur Verfügung gestellt werden. Die Betreuungsquote lag im Kindergartenjahr 2023/2024 bereits bei 84 Prozent.

Die gesetzlich empfohlene Betreuungsquote für die schulische Nachmittagsbetreuung von 80 Prozent ist bereits erreicht und kann bei weiterem Ausbau von schulischen Ganztagsbetreuungsangeboten langfristig gehalten bzw. auf 92 Prozent gesteigert werden. Die Schulleitungen haben bereits signalisiert, dass weitere Räumlichkeiten in den Schulgebäuden zur Verfügung gestellt werden können. Dieser Bereich soll langsam aber stetig weiter ausgebaut werden.

Im Vorfeld hat am 08.04.2024 unter anderem mit der staatlichen Aufsichtsbehörde (Landratsamt Ebersberg) ein gemeinsamer Termin zur Besichtigung der Einrichtung Kinderland Kirchheimer Allee stattgefunden.

Bei diesem wurde seitens der staatlichen Aufsichtsbehörde deren Einvernehmen für das Vorhaben ausgesprochen, schriftlich bestätigt am 09.04.2024. Der Träger Kinderland Plus gGmbH und das Team der Kirchheimer Allee unterstützen die Umwandlung. 

Da die Einrichtung als Haus für Kinder konzipiert wurde, ist eine Betreuung von Kindergartenkindern mit dem bestehenden Konzept möglich, da bereits Kindergartenkinder in diesem Haus betreut werden.
Es sind kleinere Umbaumaßnahmen notwendig (Sanitärbereich – Auswechselung von vier Toiletten und zwei Waschbecken).

Der Träger wird einen Antrag auf Erstausstattung von Mobiliar stellen. Kleinere Ausstattungsgegenstände für Kindergartenkinder sind teilweise vorhanden.

Die geplante Umwandlung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Oberbayern, da diese die damit verbundene Verlängerung der Bindungsfrist bzw. Rückforderung der Investitionsförderung U3 prüft und bewilligen muss.

In einem ersten Abstimmungstermin mit der Regierung von Oberbayern am 16.04.2024 wurde der Sachverhalt vorbesprochen. Die Regierung von Oberbayern bat um einen ausführlichen Antrag mit der Einwohnerprognose und um Stellungnahme der Beteiligten. Bereits in diesem Termin teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass einer Befristung nicht mehr zugestimmt werden kann, sondern ggfs. einer dauerhaften Umwandlung. Der Antrag hierfür ist seitens der Verwaltung bereits gestellt worden. 
Der Beschluss des Gemeinderates ist diesem Antrag nachzureichen.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Zustimmung für die Umwandlung der 25 Krippenplätze in bis zu 50 Kindergartenplätze ab dem Kitajahr 2024/2025, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberbayern. Dadurch können Hortplätze weiterhin erhalten und somit der kommende Bedarf erfüllt werden. Die staatliche Aufsichtsbehörde wird nach Zustimmung der Regierung von Oberbayern die Betriebserlaubnis der Einrichtung Kinderland Kirchheimer Allee anpassen.

Beschlussvorschlag

Der unbefristeten Umwandlung von 25 Krippenplätzen in bis zu 50 Kindergartenplätze wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 für die Einrichtung Kinderland Kirchheimer Allee zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 war die Umwandlung der Krippenplätze in Kindergartenplätze noch nicht abzusehen. Der Träger rechnet mit Erstausstattungskosten in Höhe von ca. 25.000 Euro.

Für die Erstausstattung der beiden Kindergartengruppen eine Haushaltsstelle (46451.935000) im Vermögenshaushalt angelegt.

Diese beinhaltet derzeit keine Haushaltsmittel. Jedoch kann von der Haushaltsstelle 65000.982000 verwaltungsintern eine Sollübertragung durchgeführt werden, um Haushaltsmittel bereits im Jahr 2024 auf der neuen HH-Stelle zur Verfügung zu stellen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der unbefristeten Umwandlung von 25 Krippenplätzen in bis zu 50 Kindergartenplätze wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 für die Einrichtung Kinderland Kirchheimer Allee zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2024 13:59 Uhr