Datum: 11.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:49 Uhr bis 20:06 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Es werden keine Bekanntgaben verlesen.
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2. Bebauungspläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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beratend
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2 |
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2.1. Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing "Am Bergfeld - W 5", MI Gemeinbedarf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 beschlossen, für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5“, MI Gemeinbedarf eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 03.08.2022 in Kraft.
Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung war es bis heute noch nicht möglich das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
Nachdem die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (02.08.2024) und die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, wird die Frist zur weiteren Sicherung der Planung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um 1 Jahr verlängert.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5“, MI Gemeinbedarf in der vorliegenden Fassung erlassen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing „Am Bergfeld – W 5“, MI Gemeinbedarf in der vorliegenden Fassung erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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3 |
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3.1. Neubau einer Realschule mit Dreifachturnhalle auf dem Grundstück Seerosenstraße 13a, Fl.-Nr. 2922 Gemarkung Poing;
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides für die Errichtung eines 4. Vollgeschosses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Am 27.07.2011 erteilte das Landratsamt Ebersberg den Vorbescheid für die Errichtung eines 4. Vollgeschosses.
Mit Bescheiden vom 14.07.2014, 12.08.2016, 14.09.2018, 02.06.2020 und 31.05.2022 wurde der Vorbescheid jeweils verlängert.
Mit Schreiben vom 01.03.2024 ging beim Landratsamt Ebersberg der Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides auf Errichtung eines 4. Vollgeschosses für weitere 2 Jahre ein.
Das o.g. Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 46.2 „Schulareal Am Bergfeld“.
Folgende Befreiungen wurden erteilt:
- Festsetzung Nr. 2.6 - Bezugspunkt Seerosenstraße
Als Bezugspunkt für die Wandhöhe soll der Vorplatz bei der VS Gruber Straße mit 513,00 m angenommen werden.
- Festsetzungen 2.5 – Abstandsflächen und Wandhöhe
Auf Grund der Wandhöhe von 16,20 m (bei einem 4-geschossigem Ausbau) werden die Abstandflächen im Norden um 1,20 m und im Süden von 0,20 m überschritten.
Die Wandhöhe wird um 1,20 m überschritten.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken für die Erteilung der Befreiungen.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung des Vorbescheides vom 27.07.2011 um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der Abstandsflächenübernahme wird zugestimmt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung des Vorbescheides vom 27.07.2011 um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der Abstandsflächenübernahme wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.2. Errichtung einer Anlage aus fünf temporären Gebäuden in Containerbauweise zur Nutzung als Asylbewerberunterkunft für insgesamt 150 Personen, Senator-Gerauer-Straße 100, Fl.-Nr. 1400 Gemarkung Poing;
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachverhalt
Am 09.04.2024 ging beim Landratsamt Ebersberg der o.g. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung bis zum 30.06.2026 ein.
Die Anlage wird für den beantragten Zeitraum auch weiterhin für die Unterbringung von Asylbewerber genutzt.
Für die Anlage, die aus 5 Einzelcontainer für bis zu max. 150 Personen besteht, wurde eine befristete Baugenehmigung am 25.04.2017 bis zum 30.06.2022 erteilt und zuletzt bis zum 30.06.2024 verlängert.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung der Baugenehmigung vom 25.04.2017 um weitere 2 Jahre bis zum 30.06.2026 wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung der Baugenehmigung vom 25.04.2017 um weitere 2 Jahre bis zum 30.06.2026 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3.3. Errichtung eines unzulässigen Stellplatzes im Wohngebiet W 7;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W7
Kiebitzstraße 5c, Fl.-Nr. 4099 Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.06.2023
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nö
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1.1 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachverhalt
Der Gemeinde Poing wurde durch das Landratsamt Ebersberg für das Grundstück Kiebitzstraße 5c, Fl.-Nr. 4099 ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7 zur Errichtung eines Stellplatzes mit Drainpflaster vorgelegt.
Zur Begründung wird angegeben, dass der Stellplatz für den Anschluss E-Mobilität am Haus errichtet wurde, da in der Tiefgarage die Möglichkeit nicht vorhanden ist.
Der Stellplatz wurde bereits 2023 unzulässigerweise errichtet. Die Gemeinde hat daraufhin im September 2023 um bauaufsichtliches Einschreiten beim Landratsamt Ebersberg gebeten. Das Landratsamt hat den Rückbau mit Schreiben vom 11.03.2024 angeordnet. Daraufhin wurde vom Antragsteller Klage eingereicht. Gleichzeitig wurde formal der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht.
Am 16.05.2024 ging erneut ein Schreiben ein, wonach der Rechtsanwalt des Antragstellers mitteilt, dass vom Befreiungsantrag unter Berücksichtigung des folgenden Lösungsvorschlages Abstand genommen wird:
- Wir würden die Parkplätze bzw. Stellplätze im Sinne des Art. 2 Abs. 8 BayBO, wie sie derzeit entstehen, auf beiden Grundstücken zurückbauen.
- Anstelle würde unten mit einer reinen Kunststofffolie auf dem Kies eben jene Folge ausgebracht werden. Die Kunststofffolie ist knapp 0,5 cm dick und weist eben eine entsprechende Härte auf. Darüber wird so dann Erde geschüttet und mit Rasensamen Rasen angesät.
- Es entsteht somit eine normale Grünfläche.
- Für die Zeit des Aufladens des Elektroautos (wie üblich ca. zweimal in der Woche für 3-4 Stunden) kann das Auto nur zum Ladevorgang auf dieser Fläche kurzfristig abgestellt werden.
Es findet keine Versiegelung statt. Das Auto wird unmittelbar auf der Rasenfläche für den Lagevorgang abgestellt.
Nach meiner juristischen Auffassung ist damit die Thematik im Sinne aller Parteien geregelt. Es existiert kein Stellplatz mehr. Eine bauliche Anlage im Sinne eines Stellplatzes wurde auch nicht hergestellt. Vielmehr ist es eine ganz normale Rasen- bzw. Vorgartengrünfläche. Diese wird lediglich zweimal die Woche zum Aufladen des PKW (3-4 Stunden) genutzt. Ansonsten liegt eine Grünfläche vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 7 Abs. 1 der Festsetzungen i.V.m. Nr. 5.7 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W 7 sind im WA5 Kraftfahrzeuge in der Gemeinschaftstiefgarage unterzuzubringen.
Der Stellplatz auf dem Grundstück widerspricht dieser Festsetzung. Die Unterbringung in der Gemeinschaftstiefgarage wurde gezielt im Bebauungsplan festgesetzt, um zu Gunsten der nicht versiegelten Freiräume das Gebiet von Stellplätzen freizuhalten.
Des Weiteren verstößt der oberirdische und versiegelte Stellplatz gegen die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 der Festsetzungen des Bebauungsplanes wonach die nicht überbauten Baugrundstücke gärtnerisch als Rasen-, Wiesen- oder Pflanzflächen zu gestalten sind.
Zum einen wären durch einzelne Ausnahmen die Grundzüge der Planung betroffen, zum anderen die Sicherstellung der Grünordnung, die für alle nicht überbauten Grundstücke Rasen-, Wiesen-, oder Pflanzflächen vorsieht, durch die Errichtung von Stellplatzflächen nicht mehr gegeben.
Die Entscheidung, dass der Anschluss zur E-Mobilität in der Garage nicht gegeben ist, beruht auf einer Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Die technischen Voraussetzungen zur E-Mobilität wären vorhanden gewesen.
Die Errichtung von Stellplätzen hätte Präzedenzwirkung. Eine Anfrage hierzu gab es bereits und wurde abgelehnt.
Aufgrund des o.g. Sachverhaltes wurde auch das bauaufsichtliche Einschreiten beantragt.
Dem nun vorliegendem Lösungsvorschlag kann aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.
Der Gemeinde stellt sich die geplante Maßnahme, die Fläche mit einer Kunststofffolie zu versehen, nicht als Grünfläche dar. Durch die 0,5 cm dicke Kunststofffolie ist keine versickerungsfähige Fläche gegeben.
Weiter entsteht durch das Abstellen des Fahrzeuges tatsächlich eine Stellplatzfläche, wenn auch nur zweimal wöchentlich für 3 bis 4 Stunden zum Ladevorgang. Diese Fläche, wie oben ausgeführt, ist nicht zulässig und hätte eine Präzedenzwirkung zur Folge. Eine Zustimmung hierzu würde den Eigentümern im Wohngebiet W 7 womöglich eine vielfältige Auslegung des Begriffs von Parkmöglichkeiten eröffnen.
Beschlussvorschlag
Dem o.g. Lösungsvorschlag, nach Rückbau der bestehenden Stellplatzfläche eine Grünfläche mit Kunststofffolie herzustellen sowie das kurzzeitige Abstellen zum Ladevorgang des PKWs, wird nicht zugestimmt.
Des Weiteren wird vorsorglich dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen § 7 Abs 1 und § 14 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7 zur Errichtung eines Stellplatzes mit Drainpflaster auf dem Grundstück Kiebitzstraße 5c, Fl.-Nr. 4099 nicht zugestimmt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, negativ
x nein, nur bei Zustimmung zur Befreiung entsteht Flächenversiegelung
Beschluss
Dem o.g. Lösungsvorschlag, nach Rückbau der bestehenden Stellplatzfläche eine Grünfläche mit Kunststofffolie herzustellen sowie das kurzzeitige Abstellen zum Ladevorgang des PKWs, wird nicht zugestimmt.
Des Weiteren wird vorsorglich dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen § 7 Abs 1 und § 14 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7 zur Errichtung eines Stellplatzes mit Drainpflaster auf dem Grundstück Kiebitzstraße 5c, Fl.-Nr. 4099 nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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3.4. Errichtung eines unzulässigen Stellplatzes im Wohngebiet W 7;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W7
Kiebitzstraße 3c, Fl.-Nr. 4112 Gemarkung Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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beschließend
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3.4 |
Sachverhalt
Der Gemeinde Poing wurde durch das Landratsamt Ebersberg für das Grundstück Kiebitzstraße 3c, Fl.-Nr. 4112 ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7 zur Errichtung eines Stellplatzes mit Drainpflaster vorgelegt.
Zur Begründung wird angegeben, dass der Stellplatz für den Anschluss E-Mobilität am Haus errichtet wurde, da in der Tiefgarage die Möglichkeit nicht vorhanden ist.
Der Stellplatz wurde bereits 2023 unzulässigerweise errichtet. Die Gemeinde hat daraufhin im September 2023 um bauaufsichtliches Einschreiten beim Landratsamt Ebersberg gebeten. Das Landratsamt hat den Rückbau mit Schreiben vom 21.09.2023 angeordnet. Daraufhin wurde vom Antragsteller Klage eingereicht. Gleichzeitig wurde formal der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht.
Am 16.05.2024 ging erneut ein Schreiben ein, wonach der Rechtsanwalt des Antragstellers mitteilt, dass vom Befreiungsantrag unter Berücksichtigung des folgenden Lösungsvorschlages Abstand genommen wird:
- Wir würden die Parkplätze bzw. Stellplätze im Sinne des Art. 2 Abs. 8 BayBO, wie sie derzeit entstehen, auf beiden Grundstücken zurückbauen.
- Anstelle würde unten mit einer reinen Kunststofffolie auf dem Kies eben jene Folge ausgebracht werden. Die Kunststofffolie ist knapp 0,5 cm dick und weist eben eine entsprechende Härte auf. Darüber wird so dann Erde geschüttet und mit Rasensamen Rasen angesät.
- Es entsteht somit eine normale Grünfläche.
- Für die Zeit des Aufladens des Elektroautos (wie üblich ca. zweimal in der Woche für 3-4 Stunden) kann das Auto nur zum Ladevorgang auf dieser Fläche kurzfristig abgestellt werden.
Es findet keine Versiegelung statt. Das Auto wird unmittelbar auf der Rasenfläche für den Lagevorgang abgestellt.
Nach meiner juristischen Auffassung ist damit die Thematik im Sinne aller Parteien geregelt. Es existiert kein Stellplatz mehr. Eine bauliche Anlage im Sinne eines Stellplatzes wurde auch nicht hergestellt. Vielmehr ist es eine ganz normale Rasen- bzw. Vorgartengrünfläche. Diese wird lediglich zweimal die Woche zum Aufladen des PKW (3-4 Stunden) genutzt. Ansonsten liegt eine Grünfläche vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 7 Abs. 1 der Festsetzungen i.V.m. Nr. 5.7 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet W 7 sind im WA5 Kraftfahrzeuge in der Gemeinschaftstiefgarage unterzuzubringen.
Der Stellplatz auf dem Grundstück widerspricht dieser Festsetzung. Die Unterbringung in der Gemeinschaftstiefgarage wurde gezielt im Bebauungsplan festgesetzt, um zu Gunsten der nicht versiegelten Freiräume das Gebiet von Stellplätzen freizuhalten.
Des Weiteren verstößt der oberirdische und versiegelte Stellplatz gegen die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 der Festsetzungen des Bebauungsplanes, wonach die nicht überbauten Baugrundstücke gärtnerisch als Rasen-, Wiesen- oder Pflanzflächen zu gestalten sind.
Zum einen wären durch einzelne Ausnahmen die Grundzüge der Planung betroffen, zum anderen die Sicherstellung der Grünordnung, die für alle nicht überbauten Grundstücke Rasen-, Wiesen-, oder Pflanzflächen vorsieht, durch die Errichtung von Stellplatzflächen nicht mehr gegeben.
Die Entscheidung, dass der Anschluss zur E-Mobilität in der Garage nicht gegeben ist, beruht auf einer Entscheidung der Eigentümergemeinschaft. Die technischen Voraussetzungen zur E-Mobilität wären vorhanden gewesen.
Die Errichtung von Stellplätzen hätte Präzedenzwirkung. Eine Anfrage hierzu gab es bereits und wurde abgelehnt.
Aufgrund des o.g. Sachverhaltes wurde auch das bauaufsichtliche Einschreiten beantragt.
Dem nun vorliegendem Lösungsvorschlag kann aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.
Der Gemeinde stellt sich die geplante Maßnahme, die Fläche mit einer Kunststofffolie zu versehen, nicht als Grünfläche dar. Durch die 0,5 cm dicke Kunststofffolie ist keine versickerungsfähige Fläche gegeben.
Weiter entsteht durch das Abstellen des Fahrzeuges tatsächlich eine Stellplatzfläche, wenn auch nur zweimal wöchentlich für 3 bis 4 Stunden zum Ladevorgang. Diese Fläche, wie oben ausgeführt, ist nicht zulässig und hätte eine Präzedenzwirkung zur Folge. Eine Zustimmung hierzu würde den Eigentümern im Wohngebiet W 7 womöglich eine vielfältige Auslegung des Begriffs von Parkmöglichkeiten eröffnen.
Beschlussvorschlag
Dem o.g. Lösungsvorschlag, nach Rückbau der bestehenden Stellplatzfläche eine Grünfläche mit Kunststofffolie herzustellen sowie das kurzzeitige Abstellen zum Ladevorgang des PKWs, wird nicht zugestimmt.
Des Weiteren wird vorsorglich dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen § 7 Abs 1 und § 14 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7 zur Errichtung eines Stellplatzes mit Drainpflaster auf dem Grundstück Kiebitzstraße 3c, Fl.-Nr. 4112 nicht zugestimmt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein, nur bei Zustimmung zur Befreiung entsteht Flächenversiegelung
Beschluss
Dem o.g. Lösungsvorschlag, nach Rückbau der bestehenden Stellplatzfläche eine Grünfläche mit Kunststofffolie herzustellen sowie das kurzzeitige Abstellen zum Ladevorgang des PKWs, wird nicht zugestimmt.
Des Weiteren wird vorsorglich dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen § 7 Abs 1 und § 14 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7 zur Errichtung eines Stellplatzes mit Drainpflaster auf dem Grundstück Kiebitzstraße 3c, Fl.-Nr. 4112 nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. Klima- und Umweltschutz in Poing;
Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
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ö
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informativ
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4 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.04.2024
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Dem Bau- und Umweltausschuss wird der aktuelle Sachstandsbericht über laufende Projekte im Bereich Klima- und Umweltschutz vorgestellt.
Stadtradeln:
Vom 23.06.2024 bis zum 13.07.2024 findet das Stadtradeln in der Gemeinde Poing bzw. im Landkreis Ebersberg statt.
Verfolgt wird das Ziel, privat und beruflich möglichst viele Kilometer und Fahrten mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurückzulegen und damit für mehr Klimaschutz, mehr Radförderung und mehr Lebensqualität in den Kommunen zu werben und letztlich Spaß beim Fahrradfahren zu haben.
Teilnehmen kann jeder, der in Poing wohnt / arbeitet oder einem Verein angehört. Die Registrierung / Anmeldung erfolgt über www.stadtradeln.de/poing. Dort besteht die Möglichkeit, selbst ein Team zu gründen (z.B. als Familie, Verein, Firma, Freunde, Schule, Kindergarten etc.) oder einem bestehenden Team beizutreten. Es gibt auch die Gruppe „Offenes Team“ für jeden, der ohne Team teilnehmen möchte.
Am 23.06.2024 wird es eine Auftaktradeltour geben. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Rathaus, Rathausstraße 3.
Die Rundtour verläuft über Zorneding nach Möschenfeld und über Parsdorf zurück.
Es ist eine gemeinsame Brotzeit im Anschluss der Tour im Biergarten Grub (S-Bahn) geplant.
Die gesamte Strecke umfasst dieses Jahr ca. 32 km.
Klimatag:
Es ist geplant, am 20.10.2024 einen Klimatag stattfinden zu lassen.
Dieser soll zusammen mit dem Poinger Marktsonntag organisiert sein.
Die BUND-Ortsgruppe Poing übernimmt in diesem Jahr einen Teil der Organisation.
Derzeit laufen die Anfragen für mögliche Beteiligungen.
Ziel der Maßnahme ist es, das Bewusstsein der Bürger für Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit zu fördern.
Die Datierung auf den Marktsonntag erfolgt aus dem Grund, dass mehr Publikumsverkehr an den Ständen entlangläuft und somit die Reichweite erhöht werden kann.
Der Energiemonitor ist für die Öffentlichkeit zugänglich.
Es ist geplant, eine visuelle Darstellung über den Bildschirm in der Pforte sowie im Wartebereich des Bürgerbüros zu ermöglichen.
Eine Anfrage bei Bayernwerk zum Ausbau des Bestandsnetz ergab folgende Straßen (-abschnitte), in denen dieses Jahr noch Arbeiten stattfinden werden:
Straße Anschlüsse
- Anzinger Straße 4
- Endbachweg 1
- Hauptstraße 6
- Prielmayrstraße 5
- Schulstraße 1
- Böhmerwaldstraße (W3) 18 (teils 2025)
- Riesengebirgsstraße (W3) 6 (teils 2025)
- Sudetenstraße (W3) 5 (teils 2025)
- Südmährenstraße (W3) 3 (teils 2025)
Gesamt 49
Insgesamt werden 49 Anschlüsse fertiggestellt.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen werden zusammen mit Bayernwerk Natur GmbH weitere Planungen ausgearbeitet.
Im Herbst 2024 wird Herr Budde von Bayernwerk Natur GmbH eingeladen und gebeten, über den aktuellen Sachstand sowie über zukünftige Planungen zu berichten.
Die Pilotphase ist seit dem 01.05.2024 offiziell gestartet. Die zugangsberechtigten Mitarbeiter wurden in die Software eingearbeitet und können die Daten interpretieren.
Von 10 Sensoren liefern derzeit 9 Sensoren verwertbare Daten. Bei einem Sensor ist aufgrund der Baumart eine Standortverlegung oder ein technischer Umbau in der Überlegung (verstärkte Verharzung der Sensorik).
Eine praktische Auswirkung zum Bewässerungsmanagement ist bereits erfolgt. So konnte eine Bewässerung aufgrund der Daten der Software um eine Woche verschoben werden.
- Ausgleichsflächen:
- Insgesamt hat die Gemeinde Poing 27,8233 ha, wovon 20,402 ha innerhalb (25 Einzelflächen und 1 Ökofläche) und 7,4213 ha (17 Einzelflächen) außerhalb der Gemeinde liegen.
- Die Gemeinde Poing hat ihr bisheriges Monitoring zu den Pflegemaßnahmen überprüft und aktualisiert bzw. erweitert.
- Das Sachgebiet 3.3 hat nun einen eigenen Zugang zum erweiterten Ökoflächenkataster und kann nun unabhängig von der unteren Naturschutzbehörde aktuelle Daten zu jeder einzelnen Fläche abrufen und Einträge vornehmen.
- Am 23.05.2024 erfolgte vor Ort eine Begutachtung aller Ausgleichsflächen innerhalb des Gemeindegebiets durch die Untere Naturschutzbehörde.
Unsere Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils in einem guten bis überwiegend sehr guten Zustand und so bekamen wir viel Lob seitens der Unteren Naturschutzbehörde.
Der Gemeinde wurden punktuell kleinere Verbesserungen vorgeschlagen, welche sich zeitnah umsetzen lassen (z.B. Mahdzeitenverschiebungen).
- Eine Begutachtung der Ausgleichsflächen außerhalb des Gemeindegebiets erfolgt in der KW 25.
- Derzeit wird die Überlegung geprüft, auf ausgewählten Flächen eine Artenbestimmung durchzuführen.
Ziel einer solchen Maßnahme wäre es, den Pflege-Istzustand mit dem Pflegeziel abzugleichen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
X ja, positiv
ja, negativ
nein
Datenstand vom 25.09.2024 12:01 Uhr