Datum: 11.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Zusammenlegung von Treibhausgasbilanz-Bericht und Klimabericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Der Klimabericht der Gemeinde Poing wird dem Gemeinderat dieses Jahr zusammen mit dem Treibhausgasbilanz-Bericht im 4. Quartal 2024 vorgestellt.
Grund: Die Bearbeitung seitens der Energieagentur ist erst Ende des 3. Quartals abgeschlossen.
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1.2. Kindertagesstätten in Poing;
Belegungssituation Kita-Jahr 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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beratend
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1.2 |
Sachverhalt
Kita-Jahr 2023/2024
Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Poing konnte für das laufende Kita-Jahr gedeckt werden.
Kommendes Kita-Jahr 2024/2025
Krippenbereich:
Die Gemeinde Poing hat insgesamt 321 Betreuungsplätze (zzgl. 6 Notfallplätze) für den Krippenbereich zur Verfügung.
Zum Stand 30.06.2024 werden 229 Krippenplätze ab September 2024 belegt.
Es können im Kita-Jahr 2024/2025 insgesamt 48 Krippenplätze wegen fehlendem Personal nicht besetzt werden, die jedoch bisher nicht benötigt werden.
Kindergarten- und Hortbereich:
Die Gemeinde Poing hat insgesamt 1.158 Betreuungsplätze (zzgl. 41 Notfallplätze) für den Kindergarten- und Hortbereich zur Verfügung.
Zum Stand 30.06.2024 werden 796 Kindergartenplätze ab September 2024 belegt.
Es können im Kita-Jahr 2024/2025 insgesamt 54 Kindergartenplätze wegen fehlendem Personal nicht besetzt werden, die jedoch bisher nicht benötigt werden.
Zum Stand 30.06.2024 werden 292 Hortplätze ab September 2024 belegt.
Mittagsbetreuung:
Im Schuljahr 2024/2025 werden insgesamt 106 Kinder der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße die Mittagsbetreuung besuchen.
Ganztagsklassen:
An der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße werden im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 81 Kinder die gebundenen Ganztagsklassen besuchen.
An der Anni-Pickert-Grundschule werden im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 16 Kinder die gebundene Ganztageklasse besuchen.
Für die offene Ganztagsschule sind bisher 93 Kinder gemeldet.
An der Grundschule Am Bergfeld sind für das Schuljahr 2024/2025 bisher insgesamt 119 Kinder für die offene Ganztagesschule gemeldet.
Hierzu ist grundsätzlich anzumerken, dass kein Rechtsanspruch auf eine schulnahe Betreuung besteht. Die Gemeinde Poing ist jedoch stets bemüht, jeden Betreuungsbedarf zu erfüllen, auch wenn es nicht immer die Wunscheinrichtung sein kann.
Zusammenfassung:
Der aktuell gemeldete Bedarf an Betreuungsplätzen im Krippen- und Kindergartenbereich kann zum Beginn des Kita-Jahres 2024/2025 gedeckt werden.
Die Personalsituation bleibt auch im kommenden Kita-Jahr weiterhin angespannt.
Bei der schulnahen Betreuung, sprich in der Mittagsbetreuung und im Hortbereich, schwanken die Zahlen erfahrungsgemäß bis zum Schulbeginn.
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1.3. Projekt "Poing Gutschein";
Aktueller Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Zum 11. Juli 2024 sind 29 Unternehmen als Akzeptanzstellen für den Poing Gutschein registriert, darunter Händler, Gastronomen und Dienstleister.
Das jüngste Mitglied im Poing-Gutschein-Netzwerk ist die ortsansässige Volkshochschule. Diese hat sich in diesem Monat für eine Teilnahme als Akzeptanzstelle entschieden. Voraussichtlich zum Ende dieses Monats wird es auch dort möglich sein, Poing Gutscheine aufzuladen und einzulösen.
Am Arbeitgeberprogramm nehmen derzeit 10 Unternehmen teil.
Die Gesamtsumme des aufgeladenen Guthabens seit Start des Projekts im November 2021 beträgt Stand Juni 2024 rund 151.000 Euro.
Um weitere Partner für das Poing Gutschein-Netzwerk zu gewinnen, werden zielgerichtete, crossmediale Marketing-Maßnahmen laufend umgesetzt, z.B. ein neuer Infoflyer für das Arbeitgeberprogramm des Poing Gutscheins, welcher Anfang Juli gezielt an Poinger Unternehmen versendet wurde. Daraus resultierend konnte bereits ein neues Unternehmen für das Arbeitgeber-Programm gewonnen werden. Die Aktion wird aktuell auch im Ortsnachrichtenblatt sowie den gemeindlichen Social-Media-Kanälen beworben.
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1.4. Grundsteuerreform 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bundestag und Bundesrat haben daher im November 2019 unter hohem Zeitdruck ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Außerdem hat der Bundesgesetzgeber durch eine Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für eine eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelung geschaffen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für Bayern einen flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer treten mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümer werden die neuen Berechnungsgrundlagen seit dem 1. Juli 2022 von den Finanzämtern ermittelt und den Städten und Gemeinden mittels elektronischem Datenabruf zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage bestimmen die Städte und Gemeinden die jeweiligen Grundsteuerhebesätze. Jede bayerische Stadt oder Gemeinde muss ihre Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 neu festlegen. Die Grundsteuer mit den neuen Berechnungsgrundlagen wird bei den Grundsteuerpflichtigen erstmalig ab 2025 zahlungswirksam.
In den kommenden Wochen wird durch die Gemeindeverwaltung eine Informationsseite auf der Website der Gemeinde Poing veröffentlicht. Diese Seite wird eine FAQ-Sektion (häufig gestellte Fragen) enthalten, um die Bürger über die Grundsteuerreform und deren Auswirkungen zu informieren. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren. Nach der Sommerpause wird der neue Hebesatz in den zuständigen Gremien beraten.
Derzeit können noch keine genauen Aussagen zur Entwicklung des Hebesatzes getroffen werden. Es fehlen noch Daten, die vom Finanzamt übermittelt werden müssen, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Im August werden mit den dann vorliegenden Daten Vergleichsberechnungen erstellt. Diese Berechnungen dienen dazu, einen möglichen neuen Hebesatz zu ermitteln, der sowohl den Anforderungen der Reform als auch den finanziellen Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird.
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2. Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing;
Bestätigung des Kommandanten und eines stellvertretenden Kommandanten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Am 12.06.2024 führte die Freiwillige Feuerwehr Poing satzungsgemäß die Wahl eines Kommandanten und in Folge des Wahlergebnisses (Rücktritt des bisherigen Stellvertreters aufgrund seiner Wahl zum Kommandanten) die eines stellvertretenden Kommandanten durch. Die Amtszeit des anderen stellvertretenden Kommandanten (Herr Emanuel Ruhland) blieb von der Wahl unberührt. Diese läuft bis zum Jahr 2025 regulär weiter.
Der Feuerwehrkommandant bzw. im Anschluss ein stellvertretender Kommandant wurden dabei in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Poing einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Die Wahl fand nach § 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Poing im Rahmen einer Dienstversammlung statt.
- Für das Amt des Kommandanten wurde Herr Marcus Neubert einstimmig gewählt.
- Für das Amt eines stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Sebastian Halbritter mehrheitlich gewählt.
Die Amtszeit des Kommandanten und des jetzt gewählten Stellvertreters beträgt hierbei nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) bis zum Jahr 2030 sechs Jahre.
Die Wahl des Kommandanten sowie die Wahl des stellvertretenden Kommandanten sind gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Poing im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Gemäß der telefonischen Bestätigung des Kreisbrandrates vom 04.07.2024 sind Herr Marcus Neubert und Herr Sebastian Halbritter fachlich geeignet und haben bereits alle vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht.
Herr Neubert und Herr Halbritter sowie der vormalige Kommandant Herr Gaipl sind in der Sitzung anwesend und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt den Kommandanten bzw. den stellvertretenden Kommandanten zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
Herr Marcus Neubert wird als Kommandant für die Freiwillige Feuerwehr Poing bestätigt.
Herr Sebastian Halbritter wird als stellvertretender Kommandant für die Freiwillige Feuerwehr Poing bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesetzlich bestimmte Aufwandsentschädigung, Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayFwG
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Herr Marcus Neubert wird als Kommandant für die Freiwillige Feuerwehr Poing bestätigt.
Herr Sebastian Halbritter wird als stellvertretender Kommandant für die Freiwillige Feuerwehr Poing bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. Mobile Jugendarbeit in Poing;
Antrag der SPD-Bürgerliste Poing vom 07.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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17.10.2024
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nö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.11.2024
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nö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 07.06.2024 stellte die Gemeinderatsfraktion SPD-Bürgerliste Poing folgenden Antrag:
„Die Gemeinde tritt mit freien Trägern der Jugendhilfe in Kontakt, um zu prüfen, ob die Installation einer mobilen Arbeit durch die freien Träger möglich ist. Die Kosten für die Einführung einer mobilen Jugendarbeit sind darzulegen.“
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Mobile Jugendarbeit (MoJa, auch Jugend-Streetwork genannt) ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit), § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und § 11 SGB VIII (Jugendarbeit).
Die Notwendigkeit einer Mobilen Jugendhilfe als Ergänzung bzw. Unterstützung der o.g. Bereiche sieht die Verwaltung als sinnvoll an. Aus pädagogischer Sicht ist ein langsamer und stetiger Beziehungsaufbau zu den Zielgruppen erforderlich, da die Mobile Jugendarbeit anders als die bestehenden Angebote nach der sogenannten „Geh-Hin-Struktur“ arbeitet.
Mobile Jugendarbeit ist ein aufsuchendes Angebot der Jugendhilfe. Das Angebot arbeitet niedrigschwellig, anwaltschaftlich, lebenswelt- und klientorientiert. Die Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit Bayern e.V. (LAG) weist in ihrem 2023 veröffentlichten Fachstandards darauf hin, dass Mobile Jugendarbeit keinerlei personenbezogene Daten sammelt oder dokumentiert. Weiterhin wird eindeutig die Abgrenzung zu sicherheits- und ordnungspolitischen Instrumenten beschrieben (LAG, S. 8 f.). Mobile Jugendarbeit tritt in einer „Gastrolle“ auf, die sich in der individuellen Lebenswelt der Jugendlichen bewegt und hier langfristig durch Beziehungsarbeit Jugendlichen (ab 14 Jahren) und jungen Erwachsenen ein adäquates Kontakt-, Beratungs – und Unterstützungsangebot zur Verfügung stellt (LAG, S. 4).
Die offene Stelle ist trotz wiederholter Stellenausschreibungen bereits seit Jahren unbesetzt, u.a. auf Grund der Einsatzzeiten und des Fachkräftemangels. Entsprechend den Richtlinien der LAG folgend sollte das Team einer Mobilen Jugendarbeit aus „mindestens zwei hauptamtlichen Fachkräften, nach Möglichkeit unterschiedlich gelesener Geschlechter (f*/m*/d)“ (LAG, S. 10) bestehen.
Die Verwaltung wird, die Zustimmung des Gremiums vorausgesetzt, gerne Kontakt mit Trägern aufnehmen und die Möglichkeiten einer Installation einer Mobilen Jugendarbeit prüfen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2024 22:51 Uhr