Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Öffentliche Auslegung Bodenrichtwerte 2024
2 Jugendarbeit in Poing; Bauliche Umsetzung von Vorschlägen aus dem kommunalpolitischen Planspiel der Klasse 10a der Dominik-Brunner-Realschule Poing vom 17.11.2023
3 Bebauungspläne
3.1 Erweiterung Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing; Überarbeiteter Planungsstand
4 Bauanträge
4.1 Neubau einer Wohnanlage mit 83 Wohneinheiten als freifinanzierter / preisgedämpfter Mietwohnungsbau und Tiefgarage mit 105 Stellplätzen, Wohngebiet W 7, Quartier WA 2.1, Fl.-Nr. 3984, Gemarkung Poing
4.2 Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010 Gemarkung Poing, Quartier WA 9.1
5 Klima- und Umweltschutz in Poing; Sachstandsbericht

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö informativ 1
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1.1. Öffentliche Auslegung Bodenrichtwerte 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses vom 01.01.2024 liegen in der Zeit vom 24.07.24 bis 23.08.24 im Bauamt der Gemeinde Poing während der Amtszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Des Weiteren werden die Unterlagen während des o. g. Zeitraums auf der Homepage der Gemeinde Poing veröffentlicht.

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2. Jugendarbeit in Poing; Bauliche Umsetzung von Vorschlägen aus dem kommunalpolitischen Planspiel der Klasse 10a der Dominik-Brunner-Realschule Poing vom 17.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das zweite kommunalpolitische Planspiel in der Gemeinde Poing mit der Klasse 10a der Dominik-Brunner-Realschule wurde am 17.11.2023 als eine Maßnahme der Jugendbeteiligung durchgeführt.

Die Jugendlichen stellten dem Ersten Bürgermeister Thomas Stark und den anwesenden Gemeinderäten Entwürfe zur kurzfristigen Aufwertung von Plätzen im Ort vor. Einige Vorschläge wurden bereits vor Ort mit einem Vertreter des Fachbereichs 3 auf Umsetzung geprüft. 

Der Themenbereich Pumptrack wurde zwischenzeitlich bereits umgesetzt und der von Jugendlichen gewünschte Wetterschutz bei Regen oder Sonne durch das Aufstellen eines Trägerdaches realisiert. 

Nach vorhergehender Prüfung durch die Verwaltung sind folgende Punkte des Planspiels umsetzbar:

  • Monopteros
    • Anbringung eines Windschutzes von der Wetterseite her (Glas oder Plexiglas, ca. 180 cm hoch, oben winddurchlässig, 3 Elemente) 
    • Aufwertung der Sitzmöglichkeiten durch Holzoberflächen (weil die Steine zu kalt sind)
      • Anmerkung: Der Baubetriebshof sieht hier potenzielle Gefahr für Vandalismus
    • Schließen des „Windlochs“ im Dach durch einen kleinen aufgesetzten „Dom“, damit kein Regen durch das Dach eindringen kann, der Wind jedoch abziehen kann
    • Aufstellung mindestens eines weiteren Mülleimers (falls möglich mit „Flaschensammler“)

  • Bergfeldsee
    • Aufstellen weiterer Tische und Bänke und Schaffung von Sitzmöglichkeiten mit Tischen (Bereich Beachvolleyballfeld und Spielplatz)
    • (Solar)-Lampen an den neu aufzustellenden Sitzgelegenheiten, die mit Bewegungsmeldern ausgestattet sind
      • Anmerkung: Bietet Aufenthaltsmöglichkeiten auch zu Nachtzeiten. Laut Anlagensatzung kann der Badesee bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden. Daher gibt es bisher keine Beleuchtung am gesamten Badesee. 

Die Vorschläge zur Umgestaltung des Marktplatzes wurden bereits während des Planspiels als nicht umsetzbar bewertet (Aufstockung des Kinder-Second-Hand-Ladens als zweigeschossiges Gebäude inklusive Gastronomie und Außenterrasse, Pavillons mit Sitzgelegenheiten). 

Beschlussvorschlag

Einer Umsetzung wird wie im Vortrag ausgeführt zugestimmt. 

Finanzielle Auswirkungen

Im aktuellen Haushalt sind noch keine Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen eingestellt. 
In Abhängigkeit anderer zur Verfügung stehender Mittel sind möglicherweise bauliche Veränderungen noch in diesem Jahr möglich. Im Haushalt 2025 werden Mittel für die Maßnahmen berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Beschluss

Der Windschutz am Monopteros wird nicht realisiert. Eine Beleuchtung am Bergfeldsee wird ebenfalls nicht errichtet.
Der weiteren Umsetzung wird wie im Vortrag beschrieben zugestimmt. 

Zusätzlich dazu ist zu prüfen, ob überdachte Plätze im Bergfeldpark geschaffen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö informativ 3
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3.1. Erweiterung Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing; Überarbeiteter Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 3
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen des Antrags der CSU-Fraktion zur Konzepterstellung einer stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums vom 16.11.2023 hat Erster Bürgermeister Thomas Stark mitgeteilt, dass eine erneute Bedarfsabfrage an alle in Betracht kommenden Vereine und Hauptnutzer erfolgen werde. 
Alle vorgebrachten Wünsche werden anschließend an die Planerin zur Prüfung weitergeleitet und unter Abwägung aller möglichen Konsequenzen so weit wie möglich berücksichtigt. 

Im Zeitraum vom 07.03.2024 bis 12.04.2024 hatten die Vereine und Hauptnutzer die Möglichkeit, erneut ihre Wünsche entsprechend bei der Verwaltung vorzubringen. 

Folgende Anregungen der Vereine zur Sportplatzerweiterungen auf Grundlage des B-Plans vom 25.06.2020 wurden vorgebracht: 

TSV Poing e.V. - Fußball
  • Gerätehaus ebenerdig und größer        
  • Imbiss

SG Poing 
  • Zwei Basketballplätze vollwertig 
  • Zwei Beachvolleyballplätze
  • Kugelstoßanlage
  • Mitnutzung Gebäude Stockschützen / Imbiss

TC RW Poing – Tennis 
  • Vereinsheim 240m²
  • 10 Plätze
  • Traglufthalle 

Bogenschützen 
  • Bogenschießanlage

Kleingartenanlage
  • Wasserversorgung Kleingärten
  • Zuwegung vom Parkplatz der Poinger Einkehr

Die eingegangenen Wünsche wurden daraufhin an die Planerin weitergeleitet und in zwei Varianten unter Berücksichtigung der örtlichen Einschränkungen eingearbeitet. 
Variante A beinhaltet als wesentliches Merkmal eine Bogenschießanlage, weshalb aufgrund dieser Größe andere Bereiche nicht entsprechend berücksichtigt werden könnten. 
So wären im Vergleich zu Variante B folgende Anlagen nicht umzusetzen: 
  • Ein Basketballplatz, ein Soccer5-Platz, Imbiss und Lagergebäude, Kleinfeld Rasenspielfeld, ein weiterer 10. Tennisplatz

Variante B kann nahezu alle wesentlich geforderten Inhalte erfüllen. Die Bogenschießanlage und ein weiterer 10. Tennisplatz wären aufgrund der mangelnden Platzkapazitäten nicht umsetzbar. 

Ebenfalls ist aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen eine Traglufthalle nicht genehmigungsfähig. Aufgrund der hellen Beleuchtung in den Nachtstunden sowie der Höhe der baulichen Anlage zum angrenzenden Außenbereich mit der dort befindlichen Ausgleichsfläche und der Rissmoräne ist ein solches Vorhaben fachlich nicht zu befürworten. 

Die Zuwegung zur Kleingartenanlage vom Parkplatz der Poinger Einkehr wird berücksichtigt. 
Eine mögliche Wasserversorgung befindet sich noch in Prüfung. 

Beschlussvorschlag

Der Planung zu Variante A / Variante B wird zugestimmt. 

Beschluss

Die Planungen sollen aufgrund von Variante B weiterverfolgt werden. Den Hauptnutzern wird auf dieser Grundlage die Möglichkeit zur Konkretisierung ihrer Bedarfe gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö informativ 4
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4.1. Neubau einer Wohnanlage mit 83 Wohneinheiten als freifinanzierter / preisgedämpfter Mietwohnungsbau und Tiefgarage mit 105 Stellplätzen, Wohngebiet W 7, Quartier WA 2.1, Fl.-Nr. 3984, Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 13.05.2024 ging der o.g. Bauantrag beim Landratsamt ein. Mit Schreiben vom 23.05.2024 wurde die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens aufgefordert.

Für das o.g. Bauvorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 14.08.2023 vor. Befreiungen wurden erteilt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Wohngebiet W 7.

Der Antragsteller plant die Errichtung von 3 Wohngebäuden mit einer drei- und viergeschossigen Bebauung.

Von den 83 Wohneinheiten errichtet der Antragsteller 33 preisgedämpfte Wohnungen und 50 freifinanzierte mit folgender Aufteilung

       25         1-Zimmerwohnungen (freifinanziert)
       33         2- und 3-Zimmerwohnungen (preisgedämpft)
         6        2- und 3-Zimmerwohnungen (freifinanziert)
       19        4-Zimmerwohnungen (freifinanziert)

Für die Berechnung der Stellplätze der preisgedämpften Wohnungen wird analog der nach EOF-geförderten Bauvorhaben der Stellplatzschlüssel nach Nr. 1.9 (Wohnanlagen der sozialen Wohnraumförderung) angewendet.
Somit ergibt sich eine Anzahl von 105 Stellplätzen, die in der Tiefgarage nachgewiesen werden.

Gemäß § 8 der Festsetzung zum Bebauungsplan Nr. 62 sind 131 Fahrradabstellplätze zu errichten. Der Antragsteller errichtet 140 Fahrradabstellplätze.
Die Fahrradstellplätze werden oberirdisch errichtet. Davon ist die Hälfte in einem abschließbaren Nebengebäude untergebracht. Weitere Stellplätze sind im Bereich des Angers überdacht.

Die Dächer der Wohngebäude werden jeweils mit einer Photovoltaikanlage mit Gründach und Extensivbegrünung ausgestattet.

Folgende Vorrüstung ist nach den folgenden Ausführungen des Antragstellers für die E-Mobilität vorgesehen:
Die erforderliche Vorhaltung/Vorrüstung im WA 2.1 für E-Mobilität gemäß Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ist eingehalten. D.h. die Vorhaltung der Trassenwege und des Leistungsbedarfs für E-Mobilität wird sichergestellt.
Damit ist es möglich, dass entweder jeder Stellplatz einzeln durch den Mieter mit einer Wallbox ausgestattet wird oder die gesamte Wohnanlage wird später mit einem Betreiberkonzept ausgestaltet und von einem externen Betreiber betrieben.


Zu den genehmigten Befreiungen des Vorbescheides wurden mit dem o.g. Bauantrag weitere Anträge auf Befreiung gestellt, zum Teil auch Befreiungen, die im Vorbescheid erteilt wurden.
Zur Übersichtlichkeit werden alle Befreiungen dargestellt. Die bereits erteilten Befreiungen sind blau dargestellt.

  1. Befreiung Artenliste Gehölze
Befreiung gemäß § 31 BauGB von § 14 Abs. 5 der Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 62 zu Verwendung von mindestens 80 % Baumartenauswahl gemäß Pflanzliste 1 und 2.

Begründung
Aufgrund der dichten Wohnbebauung und der großflächigen Unterbauung mit Tiefgarage können keine allergenen Baumarten und tiefwurzelnde Baumarten verwendet werden. Dafür werden standortgerechte und stresstolerante Klimabaumarten aus den Vorschlagslisten der GALK und der LWG Veitshöchheim gewählt.
Von den 22 geforderten und nachgewiesenen großen und mittelgroßen Bäumen entsprechen 10 Stück der Artenliste. Hinzukommen zwei klein- bis mittelgroße Bäume (Feldahorn) der Pflanzliste 3.
Geplant sind somit 25 Neupflanzungen, davon 6 Großbäume, 17 mittelgroße Bäume und 2 Kleinbäume.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat zur beantragten Befreiung eine Stellungnahme beim Kreisfachberater Herrn Ferres von der Unteren Naturschutzbehörde in Ebersberg angefordert. Folgende Stellungnahme ging ein:

Die negativen Auswirkungen von falsch geplanten und umgesetzten Baumpflanzungen im innerörtlichen Bereich sowie die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf unsere Stadtbäume sehe ich leider jede Woche bei meinen Außendiensten im Landkreis.
Deshalb muss hier generell ein Umdenken stattfinden, hin zu mehr kleinkronigeren Bäumen (wegen Platzmangel), mehr Aufwand für die Bewässerung und Bodenverbesserungen und zur Erweiterung der Baumarten im urbanen Bereich. Bei letztem Punkt geht es vor allem darum Bäume in die Innenbereiche zu bekommen, die mit den Standortfaktoren (mehr Hitze, Trockenstress, Salzeintrag, etc.) besser zurechtkommen und gleichzeitig Schatten spenden und durch Verdunstung herunter kühlen. Dies können einige heimische Baumarten leisten, jedoch auch viele nichtheimische Arten, die mit diesen Bedingungen besser zurechtkommen.
Ein weiterer, unangenehmer Fakt ist leider, dass immer öfter ganze Gehölzarten von Krankheiten oder den Klimaveränderungen betroffen sind, die innerhalb kürzester Zeit massive Ausfälle nach sich ziehen. Als Beispiele wären hier Borkenkäferbefall bei Fichten, Ulmensterben, Eschentriebsterben oder als neue, aufkommende Krankheit das Hainbuchensterben zu nennen. Gerade deshalb sollten Sie als Gemeinde auch versuchen, möglichst viele unterschiedliche Baumarten im Gemeindegebiet anzusiedeln.
Deshalb empfehle ich ausdrücklich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Mit der Auswahl der geplanten Bäume besteht das Einverständnis von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde.

Der Befreiung kann aus o.g. Gründen zugestimmt werden.

  1. Befreiung Baugrenze
(Befreiung gem. Frage 3 des Antrags auf Vorbescheid, Aktenzeichen V-2023-1162)

Bebauungsplan / Festsetzungen:
Bebauungsplan Nr. 62, Teil B, 1. Festsetzungen durch Planzeichen, 4. Bauweise, Punkt a

Gemäß B-Plan wird das Baufeld WA 2.1 durch mehrere Baugrenzen definiert. Eine Baugrenze definiert die Außenkanten des Baufeldes. Innerhalb dieser Baugrenze befinden sich zwei weitere Baugrenzen, die innerhalb des Baufeldes nicht überbaubare Flächen definieren.

Beschreibung der Befreiung:
Mit der aktuellen Planung wird die nördliche der beiden inneren Baugrenzen einseitig um 1,42 m überschritten bzw. im Bereich der Fluchttreppe um 5,02 m (siehe Anlage). Dies entspricht einer Fläche von 37 qm.

Begründung:
Die Überschreitung resultiert aus der Gebäudegeometrie und der Wiederholung der Grundrisstypologie. Gleichzeitig wirkt sich die Überschreitung positiv auf die Größe des Angers zwischen Bauteil A und Bauteil B aus.

Durch die Überschreitung der Baugrenze werden keine übergeordneten städtebaulichen Bezüge verlassen. Quantitativ wird die Fläche der nicht überbauten Bereiche im Innenhof mit der vorliegenden Planung weiterhin eingehalten. Durch die Überschreitung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Nachbarbelange werden nicht berührt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Vorbescheid vom 14.08.2023 wurde eine Befreiung der nördlichen Baugrenze zur Errichtung des Laubenganges um 1,50 m bzw. Im Bereich der Fluchttreppe um bis zu 4,70 m mit einer Gesamtfläche von 37 m² erteilt. Die Befreiung wird nun mit einer Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 1,42 m bzw. im Bereich der Fluchttreppe um 5,02 m beantragt. Die Gesamtfläche von 37 m² bleibt gleich.
Der Befreiung kann zugestimmt werden.

  1. Befreiung – Baugrenze Tiefgarage

Bebauungsplan / Festsetzungen:
Bebauungsplan Nr. 62, Teil B, 1. Festsetzungen durch Planzeichen, 4. Bauweise, Punkt a

Gemäß B-Plan wird das Baufeld WA 2.1 durch mehrere Baugrenzen definiert. Eine Baugrenze definiert die Außenkanten des Baufeldes. Innerhalb dieser Baugrenze befinden sich zwei weitere Baugrenzen, die innerhalb des Baufeldes nicht bebaubare Flächen definieren.

Beschreibung der Befreiung:
Mit der aktuellen Planung werden die beiden inneren Baugrenzen mit einer Fläche von 243 qm im nördlichen und 193,5 qm im südlichen Bereich durch die Tiefgarage unterbaut. Im Bereich des Angers zur Straße hin wird die Baugrenze mit einer Fläche von 127 qm unterbaut. Die Gesamtfläche der Überschreitung beträgt damit 576 qm.

Begründung:
Die Überschreitung resultiert aus der hohen Anzahl an Pkw-Stellplätze aus der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing. Insgesamt müssen für 83 Wohnungen 105 Stellplätze hergestellt werden. Dazu kommt eine hohe Anzahl an barrierefreien Stellplätzen mit einer Breite von 3,5 m. Auf Duplex-Parkanlagen soll aufgrund des hohen Grundwasserstands verzichtet werden. Um daher alle Stellplätze in nur einem Untergeschoss unterbringen zu können, fällt die Grundfläche der Tiefgarage entsprechend groß aus. 

Da die Überschreitung der Baugrenzen mit der Tiefgarage unter der Geländeoberkante bleibt, werden keine übergeordneten städtebaulichen Bezüge tangiert. Die Anforderung an die Überdeckung mit 80 cm fachgerechtem Bodenaufbau wird gem. Bebauungsplan § 7 Abs. 8 eingehalten. Die beiden freibleibenden inneren Baufelder bleiben konzeptionell erhalten: die Planung sieht zwei unbebaute Bereiche vor, die zur Entwässerung der Tiefgaragendecke dienen. Außerdem wird die GRZ I + II von max. 0,7 gem. Bebauungsplan §5 Abs. 4 eingehalten

Stellungnahme der Verwaltung:
Die nach § 5 Abs. 4 der Festsetzungen des Bebauungsplanes festgesetzte GRZ von 0,7 wird eingehalten.
Der Befreiung kann zugestimmt werden.


  1. Befreiung – Höhenbezugspunkt
(Befreiung gem. Frage 4 des Antrags auf Vorbescheid, Aktenzeichen V-2023-1162)

Bebauungsplan / Festsetzungen:
Bebauungsplan Nr. 62, Teil B, 1. Festsetzungen durch Planzeichen, 8. sonstige Festsetzungen, Punkt g zur Festlegung des Höhenbezugspunkt

Beschreibung der Befreiung:
Der Höhenbezugspunkt für das Baufeld WA 2.1 ist gemäß B-Plan auf die Höhe 510,9 m ü. NHN definiert. Die aktuelle Straßenplanung sieht im Bereich des Straßenknickpunktes einen Hochpunkt in Straßenmitte von 511,08 m ü. NHN vor. Gemäß Schemaquerschnitt der Straßenplanung bedeutet dies einen Hochpunkt entlang der Grundstücksgrenze in diesem Bereich von (511,08 m + 0,17 m) 511,25 m ü. NHN. Dieser Hochpunkt der Straßenplanung liegt damit 35 cm über dem festgelegten Höhenbezugspunkt gemäß B-Plan für dieses Baufeld und wird in der Planung als neuer Höhenbezugspunkt definiert.

Begründung:
Bei der Höhenlage des Gebäudes wird zum einen die Ausbildung eines kleinen Hochparterres, zum anderen die barrierefreie Zugänglichkeit des Innenhofes angestrebt. Ebenso spielt der konstruktive Holzschutz, die Höhenlage der Tiefgarage, die Rampenneigung und die Anschlusshöhen zu den Gehwegen eine große Rolle. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurde eine Höhenlage im EG von m+ 0,00 = 511,70 m ü. NHN gewählt.

Unter Einhaltung einer lichten Raumhöhe von mind. 2,50 m (geplant 2,55 m), eines durch den Holzbau höheren Deckenpaketes von 37 cm und einer sehr hohen Dämmstoffstärke (EH40 Standard) auf dem Dach ergibt sich eine Wandhöhe in Bezug auf den Höhenbezugspunkt im BePlan von + 13,05 m (OK Attika = 523,95 m ü. NHN).

Damit überschreitet die geplante Wandhöhe die im B-Plan festgesetzte maximale Wandhöhe von 12,70 m um 35 cm. Die Überschreitung resultiert aus der Abweichung der Straßenplanung zu dem festgelegten Höhenbezugspunkt gemäß Bebauungsplan um genau 35 cm.

Durch die Befreiung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

Stellungnahme der Verwaltung:
Für das Vorhaben wurde bereits mit Bescheid eine Befreiung vom im Bebauungsplan angegebenen Höhenbezugspunkt zur Festlegung der maximalen Wandhöhe um bis zu 35 cm erteilt.
Der Höhenbezugspunkt mit 511,25 m ü. NN wird weiterhin eingehalten.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen dürfen nicht überschritten werden.


  1. Abweichung – Größe der Fahrradstellplätze
(Abweichung gem. Frage 6 des Antrags auf Vorbescheid, Aktenzeichen V-2023-1162)

Vorschrift:
Fahrradabstellplatzsatzung (FAbS) der Gemeinde Poing §5 (2), Fläche der Fahrradabstellplätze mindestens 1,90 m x 0,70 m

Beschreibung:
Von der in der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder der Gemeinde Poing definierten Fläche eines Fahrradabstellplatzes von mindestens 1,90 m x 0,70 m wird mit der vorliegenden Planung abgewichen. Durch die Verwendung von geeigneten Fahrradständerkonstruktionen wird die Größe auf 1,90 m x 0,50 m reduziert.

Begründung:
Die Fahrradabstellplätze werden mit vom ADFC empfohlenen geeigneten Fahrradständern ausgestattet, die bei Hoch- / Tief-Einstellung der Vorderräder einen Radabstand von 0,5 m aufweisen. Diese Fahrradständer sind vom ADFC technisch geprüft und empfohlen (siehe Anlage).

Gemäß Satzung kann von den genannten Maßen bei geeigneten Fahrradständerkonstruktionen ausnahmeweise abgewichen werden.

Alle Fahrradabstellplätze sind gut erreichbar. Durch diese Fahrradständerkonstruktionen wird die Nutzung der Abstellbereiche nicht eingeschränkt. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Befreiung wurde mit Vorbescheid vom 14.08.2024 bereits erteilt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 83 Wohneinheiten als freifinanzierter / preisgedämpfter Mietwohnungsbau und Tiefgarage mit 105 Stellplätzen, Wohngebiet W 7, Quartier 2.1, Fl.-Nr. 3984 Gemarkung Poing wird gestimmt.

Den beantragten Befreiungen Nr. 1 bis 3 wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Wohnanlage mit 83 Wohneinheiten als freifinanzierter / preisgedämpfter Mietwohnungsbau und Tiefgarage mit 105 Stellplätzen, Wohngebiet W 7, Quartier 2.1, Fl.-Nr. 3984 Gemarkung Poing wird gestimmt.

Den beantragten Befreiungen Nr. 1 bis 3 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.2. Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010 Gemarkung Poing, Quartier WA 9.1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö beschließend 4.2
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt zum o.g. genehmigten Bauvorhaben eine Tektur mit folgenden Änderungen:

  • Anstelle der Tiefgarage sind Versenkgaragen geplant. Die Versenkgaragen sollen mit jeweils zwei unterirdischen Stellplätzen unter den oberirdischen Stellplätzen errichtet werden. Dadurch entfällt die Tiefgarage zusammen mit der Zufahrtsrampe / Rampengebäude, den Lüftungsschächten und dem in die Tiefgarage führenden Treppenhaus.
  • Die Lage der Einfamilienhäuser sowie des Reihenhauses wurde durch den Entfall der Tiefgarage optimiert. Dabei wurde jeweils das EFH 1 um 0,63 m, das EFH 2 um 0,06 m und das EFH 3 um 0,10 m nach Süden verschoben. Das RH wurde um 0,65 m nach Westen verschoben.
  • Die gemäß §19 BauNVO gerechnete Grundfläche reduziert sich um 223,70 m2. Dabei bleibt die Hauptgrundfläche mit 902,59 m2 und einer GRZ I von 0,31 gleich, es verringert sich jedoch die Nebengrundfläche von 848,11 m2 auf 639,62 m2 und die GRZ II von 0,60 auf 0,53.
  • Sonstige Änderungen: 
  • Überplanung der Kellergrundrisse der DHH 2 und DHH 3 mit jeweiliger Unterkellerung der Erker (L 5,74 m x B 0,75 m) auf der Ost- / bzw. Westseite sowie 
  • Anpassung der Freifläche.

ohne Änderungen:
  • Gebäudehauptmaße (Ausnahme Unterkellerung der Erker DHH 2 und DHH 3)
  • Wand- und Firsthöhen
  • Abmessungen Terrassen
  • Geländehöhen
  • Fassadengestaltung

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 62 Wohngebiet W 7.
Die Baugenehmigung wurde am 09.05.2023 bzw. der Änderungsbescheid am 16.08.2023 erteilt.
Bei der genehmigten Planung wurden die Stellplätze in einer Tiefgarage sowie die Besucherstellplätze oberirdisch nachgewiesen und genehmigt. Es wurde eine Befreiung für den Tiefgaragenzugang außerhalb der Baugrenze erteilt. 

Für das Vorhaben sind 28 Stellplätze - davon 3 Besucherstellplätze - nachzuweisen.
Gemäß der Stellplatzsatzung sind für Besucherstellplätze Doppel- oder Mehrfachparkplätze nicht zulässig, so dass 3 Besucherstellplätze als einfache Stellplätze errichtet werden.
Alle übrigen Stellplätze werden in 10 Versenkgaragen untergebracht.

Bei den geplanten Versenkgaragen handelt es sich um Garagen mit 2 unterirdischen Stellflächen und einem oberirdischen Stellplatz. 

Zur Fahrzeugentnahme der unterirdischen Stellplätze wird die Versenkgarage in die Höhe gefahren und muss zwingend wieder heruntergefahren werden. Der oberirdische Parkplatz ist somit jederzeit frei anfahr- und abfahrbar.

Hinweis des Antragstellers bzw. Herstellers:
Das Steuerungssystem der Versenkgaragen gestattet dem Nutzer lediglich das Abziehen des Schlüssels im heruntergefahrenen Zustand. Somit wird das System nur während der Fahrzeugentnahme hochgefahren und muss danach wieder versenkt werden.
Auf der obersten Stellplatzfläche können aus statischen Gründen nur Pflasterplatten aus Recycling Gummigranulat als Abschluss verlegt werden.
Bei Bedarf kann zu jedem oberirdischen Stellplatz im Bereich der Versenkgaragen eine E-Ladestation / Wallbox installiert werden. Die Errichtung der E-Ladestationen wird mittels Verlegung entsprechender Leerrohre in den Schächten der Versenkgaragen vorbereitet. Dazu werden die oberirdischen Stellplätze mit Ladestationen mit einer Kabelschleppe ausgerüstet, so dass das System mit den Versenkgaragen unabhängig davon funktioniert.

Es wurde ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Lage der Versenkgaragen teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze gestellt. Durch die Errichtung der Versenkgaragen ergibt sich eine Überschreitung der Baugrenze von 109,26 m².

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010, wird erteilt.

Der Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet zur Lage der Versenkgaragen - teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze - wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung vom 09.05.2023 für den Neubau von drei Einfamilienhäusern, zwei Doppelhäusern und einem Dreispänner mit Stellplätzen und Versenkgaragen, Kiebitzstraße 6a-k, Fl.-Nr. 4010, wird erteilt.

Der Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 62 Wohngebiet zur Lage der Versenkgaragen - teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze - wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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5. Klima- und Umweltschutz in Poing; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Am 20.06.2024 erfolgte vor Ort eine Begutachtung der Ausgleichsflächen außerhalb des
Gemeindegebiets durch die Untere Naturschutzbehörde.
Unsere Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils in einem guten bis sehr guten Zustand. Auf 3 Flächen ist der Zustand verstärkt zu kontrollieren und zu verbessern.
Der Gemeinde wurden punktuell kleinere Verbesserungen vorgeschlagen, welche sich
zeitnah umsetzen lassen (z.B. Mahdzeitenverschiebungen).

  • Windenergieanlage Gruber Taxet:
Der Immissionsschutzvorbericht wurde der Gemeinde Poing vom TÜV SÜD vorgelegt und
beinhaltet folgende Themen und Ergebnisse:
  1. Schallschutz: Der Vorbericht ergab keinerlei Schallbeeinträchtigung für die relevanten Gebiete.
  2. Schattenwurf: Der Vorbericht ergab, dass es bis auf ein Gebäude im Gemeindegebiet
    Vaterstetten keinerlei Schattenwurfprobleme für die relevanten Gebiete gibt.
Hier lässt sich durch eine minimale temporäre Abschaltung (je Wetterlage) eine
Auswirkung ausschließen.
  1. Ertrag: Der Vorbericht ergab einen Ertrag zwischen 13,43 GWh/a und 14,54 GWh/a.

Der nächste Schritt umfasst demnächst Gespräche zwischen dem Grundstückeigentümer und der Gemeinde Poing zu dem Thema Flächensicherungsvertrag.

  • PV-Potential:
    Es wurden intern Gespräche geführt, wie man im Zuge von Sanierungen der gemeindlichen Liegenschaften zukünftig verstärkt das Thema Photovoltaik mit einbeziehen kann.

Des Weiteren wird geprüft, inwieweit Maßnahmen gleichzeitig ablaufen können (Sanierungen unter der Berücksichtigung einer Investition im Bereich Photovoltaik und zusätzlich von
Projekten außerhalb dieser Maßnahmen).

  • Anpassung der Förderrichtlinie:
Die aktuelle Förderrichtlinie der Gemeinde Poing in Bezug auf ,,Mini-PV-Anlagen und Lastenräder“ wird derzeit überarbeitet und damit dem aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung angepasst.
Eine Vorstellung erfolgt nach abschließender Beratung.

  • Kommunale Wärmeplanung:
Die von der Landesregierung vorgesehene gesetzliche Anpassung hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung wird nicht wie ursprünglich geplant Mitte des Jahres 2024 erfolgen, sondern frühestens Anfang 2025.
Der Bayerische Städtetag empfahl in seiner letzten Sitzung den Gemeinden abzuwarten, bis eine detaillierte Anforderungsbeschreibung und die Frage der Finanzierung geklärt ist.

Datenstand vom 07.11.2024 21:39 Uhr