Datum: 19.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:24 Uhr bis 20:57 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG);
Bewilligung von ÖPNV-Zuweisungen 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern gewährt den Gemeinden Poing, Pliening und Anzing gemäß Art. 20 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG aus Mitteln des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs eine vorläufige Zuweisung in Höhe von 80.500,00 € (i. W. Achtzigtausendfünfhundert €) als Festbetragsfinanzierung für das Haushaltsjahr 2024.
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1.2. Windenergieanlage Gruber Taxet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Der Immissionsschutzvorbericht wurde der Gemeinde Poing vom TÜV SÜD vorgelegt und beinhaltet folgende Themen und Ergebnisse:
a) Schallschutz: Der Vorbericht ergab keinerlei Schallbeeinträchtigung für die relevanten Gebiete.
b) Schattenwurf: Der Vorbericht ergab, dass es bis auf ein Gebäude im Gemeindegebiet
Vaterstetten keinerlei Schattenwurfprobleme für die relevanten Gebiete gibt.
Hier lässt sich durch eine minimale temporäre Abschaltung (je Wetterlage) eine
Auswirkung ausschließen.
c) Ertrag: Der Vorbericht ergab einen Ertrag zwischen 13,43 GWh/a und 14,54 GWh/a.
Derzeit finden Gespräche zwischen dem Grundstückeigentümer und der Gemeinde Poing zu dem Thema Flächensicherung statt.
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1.3. Einladung zur Informationsveranstaltung der Gemeinde Poing zur Baum- und Grünflächenpflege durch den Baubetriebshof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Am Mittwoch, den 09.10.2024 findet in der Zeit von 15–17 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Baum- und Grünflächenpflege durch den Baubetriebshof statt.
Treffpunkt ist am „Kinderland-Kindergarten Kirchheimer Allee“, Kirchheimer Allee 19, Ecke Mitterfeldring.
Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes Herr Ulrich Huber und Herr Tobias Fischer werden die Anwesenden über verschiedene Themen informieren wie z.B.
- Baumkontrolle
- Baumpflege
- Habitatbäume
- Nachpflanzungen
- Bodenverbesserung
- Pflegemaßnahmen an Gehölzen
- Intensiver Gehölzschnitt
- und allgemeine Grünflächenpflege.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
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1.4. Baubetriebshof der Gemeinde Poing;
HVO 100 – Neuer synthetischer Kraftstoff für Dieselfahrzeuge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
Nach Klärung zur Freigabe des HVO 100 mit den Fahrzeugherstellern kann der neue synthetische und hochreine HVO 100-Diesel in den vorhandenen Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Baubetriebshofes verwendet werden.
Seit dem 10. Juli 2024 wird der Baubetriebshof mit HVO 100 Regenerativ Diesel beliefert und löst seit diesem Tag den bis dato verwendeten GTL Fuel synthetischen Dieselkraftstoff ab.
Der Hauptvorteil zum HVO 100 besteht darin, dass der Kraftstoff aus 100 % erneuerbaren Rohstoffen hergestellt wird und somit die Treibhausgasemission deutlich senkt. Die Reduktion von CO2 kann, je nach Rohstoffart und Produktionsweg, bei bis zu 90 % liegen.
Der jährliche Dieselverbrauch bei den Baubetriebshoffahrzeugen liegt bei durchschnittlich 36.000 Litern. Die mögliche CO2 – Emissionseinsparung mit Verwendung des HVO 100 gegenüber zum fossilen Diesel wird mit 105,28 t angegeben.
Der Tagespreis für den HVO synthetischen Kraftstoff beträgt aktuell (Stand: 10.09.2024) 1,58 € pro Liter, im Vergleich zum fossilen Diesel sind dies Mehrkosten von 7 Cent.
Zu den Fahrzeugen der Feuerwehr mit Dieselmotoren haben die Fahrzeughersteller zum überwiegenden Teil keine Freigabe zur Verwendung von HVO 100 erteilt. Um eine Fehltankung bzw. um Motorschäden vermeiden zu können, werden die Feuerwehrfahrzeuge bei der örtlichen Tankstelle mit „normalem“ Diesel betankt.
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2. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften;
Sozialwohnungen Römerstraße 52 - 54
Balkoninstandsetzung und energetische Sanierung
Vorstellung Vorplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2023
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ö
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2024
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nö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2025
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2023 fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachvortrag genannten Maßnahmen (Balkoninstandsetzung und energetische Sanierung) zu realisieren.
Die Mittel in Höhe von 810.000 € brutto werden im Haushalt 2024 auf der Haushaltsstelle 88025.500000 angesetzt.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Errichtung einer PV-Anlage im Vorfeld einer Dacherneuerung zu prüfen.
In der heutigen Sitzung wird der Vorentwurf inkl. Kostenschätzung durch Herrn Lederhofer (Planungsbüro Schimmer) vorgestellt.
Energetische Sanierung (Grundpaket) - gem. Beschluss vom 19.10.2023:
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke
- Entfernung der Fassadenplatten, Westfassade
- Dämmung der Westfassade
- Austausch der Fenster, Westfassade
- Austausch der Kellerfenster
- Streichen der gesamten Außenfassade
- Erneuerung der Hauseingangstüren einschl. Podeste
Gemäß vorliegender Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für o.g. Maßnahmen auf ca. 425.000 € brutto (ohne Heizungsanlage).
Heizungsanlage, Bestandteil des Grundpakets
Die vorhandene Gasheizung ist nicht mehr zuverlässig funktionsfähig und zu erneuern, die Herstellung eines Fernwärmeanschluss ist noch nicht final beschlossen worden. Im Zuge der Bewertung der energetischen Sanierungsmaßnahmen wurde ein Fernwärmeanschluss als Heizungstauschmaßnahme berücksichtigt. Eine detaillierte Überprüfung der bestehenden Anlagentechnik, insbesondere hinsichtlich der technischen Anschlussbedingungen der Bayernwerk Natur GmbH, fand nicht statt und ist bei Bedarf durch eine Fachfirma durchzuführen. Für eine Heizungserneuerung werden in der Kostenschätzung Kosten in Höhe von rund
180.000 € brutto angesetzt.
Variantenvergleich Balkonsanierung / Balkonerneuerung:
Aufbauend auf den Ergebnissen der Baustoffprüfungen an 6 ausgewählten Balkonen, durchgeführt von der Ingenieurgesellschaft für Baustofftechnik und Begutachtung mbH, wurde ein Instandsetzungskonzept samt Kostenschätzung und -gegenüberstellung entwickelt.
Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für eine Balkoninstandsetzung auf ca. 274.000 € brutto, für eine Balkonerneuerung auf ca. 361.000 € brutto.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird vom Planungsbüro Schimmer eine Balkoninstandsetzung empfohlen.
Energetische Sanierung (optional) (nicht im Energieberatungsbericht 2011 enthalten):
Lüftungsanlage:
Zusätzlich zu den empfohlenen Maßnahmen aus dem Energieberatungsbericht aus 2011 wird der Einbau einer Lüftungsanlage dringend empfohlen, um Schimmelbildung zu vermeiden. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen ergibt sich nach DIN 1946-6 sowie infolge der sich einstellenden, erhöhten Luftdichtheit der Gebäudehülle in Folge der energetischen Sanierungsmaßnahmen (WDVS, Fenstertausch, etc.). Die Kostenschätzung beziffert die Kosten für die Installation dezentraler Wohnraumlüfter und Abluftventilatoren mit ca. 110.000 € brutto.
Fenstertausch Süd und Ost:
Ferner beziffert die Kostenschätzung den nicht aufgeführten Fenstertausch an der Süd- und Ostfassade einschl. Kellerfenster mit einer Gesamtsumme von ca. 95.000 € brutto (nur Fenstertausch, ohne Sonnenschutzeinrichtungen).
Prüfung PV-Anlage:
Eine Belegung der Dachfläche mit einer PV-Anlage ist statisch möglich, die Kostenschätzung beziffert die Summe für die Erneuerung der Dachdeckung inkl. PV-Belegung mit ca. 178.000 € brutto.
Sonstiges:
Kosten der LPH 1-9 (errechnet anhand der Kostenschätzungen) sowie Kosten für evtl. neu zu errichtende Briefkastenanlagen werden in der Kostenschätzung mit insgesamt rund 133.000 € brutto berücksichtigt.
Fazit:
Infolge der energetischen Bewertung der Sanierungspakete GRUNDPAKET und OPTIONAL führen beide Pakete zu einer erheblichen Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz. Brennstoffmengen können eingespart werden. Außerdem kann durch die Nutzung regenerativer Energien und Reduzierung der CO2-Emissionen eine positive Umweltwirkung erreicht werden. Durch den verringerten Brennstoffverbrauch reduzieren sich (in Abhängigkeit der Brennstoffpreisentwicklung) die Brennstoffkosten. Zudem kann der Wert der Immobilie erhöht werden. Außerdem könnten dadurch höhere Mieterträge generiert werden. Aus energetischer Sicht ist demnach die Umsetzung der Sanierungspakete GRUNDPAKET und OPTIONAL empfehlenswert.
Aus wirtschaftlicher Sicht wird unter Ansatz der getroffenen Annahmen für die Amortisationsberechnungen über die Nutzungsdauer sowie die ohnehin anfallenden Erhaltungskosten eine Amortisationsdauer von 22 (GRUNDPAKET) bzw. 24 (OPTIONAL) Jahren errechnet.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der gesamten Maßnahmen.
Mögliche Förderungen werden beantragt, mögliche Fördersummen wurden noch nicht berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Balkonsanierung umzusetzen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zusätzlich zu den gem. Energieberatungsbericht aus 2011 empfohlenen und am 19.10.2023 beschlossenen Maßnahmen, den Einbau einer Lüftungsanlage, den Fenstertausch an der Ostseite sowie das Herrichten der Dachfläche einschl. PV-Belegung umzusetzen.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 450.000 € werden auf der Haushaltsstelle 88025.940000 für das Haushaltsjahr 2025 angesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtinvestitionsvolumen rund 1,4 Mio. € brutto, bestehend aus:
- Instandsetzung Balkone ca. 274.000 €
- Energetische Sanierung GRUNDPAKET ca. 605.000 € (inkl. Heizungsanlage)
- Energetische Sanierung OPTIONAL ca. 385.000 €
- Allgemein/Sonstiges ca. 133.000 €
Die Kosten von insgesamt 810.000 € wurden in Höhe von 272.000 € auf der Haushaltsstelle 88025.500000 sowie 578.000 € auf der Haushaltsstelle 88025.940000 für das Haushaltsjahr 2024 angesetzt. Für die optionale Energetische Sanierung einschl. Nebenkosten werden
450.000 € auf der Haushaltsstelle 88025.940000 angesetzt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
x nein, positiv
ja, negativ
nein
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt, die Balkonerneuerung umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5
Beschluss 2
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, zusätzlich zu den gem. Energieberatungsbericht aus 2011 empfohlenen und am 19.10.2023 beschlossenen Maßnahmen den Einbau einer Lüftungsanlage umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 3
Zu dem empfohlenen Fenstertausch an der Ost- und Südfassade sollen die tatsächlichen technischen Gegebenheiten geprüft werden. Ebenfalls soll die Ausstattung der beidseitigen Dachflächen mit einer PV-Anlage hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit durch einen Fachplaner beurteilt werden. Beide Punkte sollen bei der Vorstellung der Entwurfsplanung entschieden werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 450.000 € werden auf der Haushaltsstelle 88025.940000 für das Haushaltsjahr 2025 angesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im Bereich der Beamten in der Gemeinde Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Seit dem 01.01.2019 ist in der Gemeinde Poing im Bereich der Tarifbeschäftigten das System der leistungsorientierten Bezahlung im Einsatz.
Nachdem sich das System der leistungsorientierten Bezahlung grundsätzlich bewährt hat, ist beabsichtigt, dieses Leistungssystem auf Grundlage der Art. 66, 67 und 68 BayBesG sowie Art. 62 LlbG auch im Bereich der Beamten einzuführen und hierfür eine eigene Dienstvereinbarung zu erlassen, welche dem Grunde nach den Regelungen der Tarifbeschäftigten entspricht.
Durch die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im Bereich der Beamten soll eine weitestgehende Gleichbehandlung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden.
Die Höhe des Vergabebudgets richtet sich nach Art. 68 BayBesG und beträgt demnach ein Prozent der Grundgehaltssumme der Besoldungsordnungen A und B des Vorjahres. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von ca. 5.300,00 €.
Durch die Einführung der leistungsorientieren Bezahlung könnten den insgesamt 13 Beamtinnen und Beamten zudem steuerfreie Sachbezüge angeboten werden, so wie es ab Oktober 2024 im Bereich der Tarifbeschäftigten umgesetzt wird. Diese erhalten ab Oktober 2024 steuerfreie Sachbezüge in Form des Poing-Gutscheins oder wahlweise eine vergünstigte Mitgliedschaft bei der EGYM Wellpass GmbH. Die Finanzierung erfolgt aus dem Leistungstopf.
Für die Gemeinde Poing ergeben sich aufgrund der steuerfreien Sachbezüge keine zusätzlichen Kosten.
Beschlussvorschlag
Der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im Bereich der Beamten in der Gemeinde Poing wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Aktuell ein Prozent der Grundgehaltssumme im Sinn des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG der Besoldungsordnungen A und B des Vorjahres.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung im Bereich der Beamten in der Gemeinde Poing wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Antrag der Fraktion CSU Aktive Bürger vom 09.07.2024 zur Beauftragung einer Kostenermittlung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Fraktion CSU Aktive Bürger stellte am 09.07.2024 folgenden Antrag:
Die Gemeinde Poing gibt eine Kostenermittlung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in Auftrag. Dies soll auf Basis der bereits erstellten Machbarkeitsstudie erfolgen. Zudem soll die Feuerwehr als Nutzer eingebunden werden. Auf der Basis der Kostenschätzung ist ein Finanzierungskonzept zu erstellen und dabei sind staatliche Fördermittel und ggf. weitere Kostenbeteiligungen Dritter zu prüfen.
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im März 2022 wurde der Auftrag zur Erstellung einer Kostenermittlung auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie vergeben.
Daraufhin erfolgte eine Besichtigung der Örtlichkeiten mit dem beauftragten Architekturbüro, welches anschließend verschiedene Varianten zur Erweiterung des Feuerwehrhauses ausarbeitete.
Diese Varianten wurden der Freiwilligen Feuerwehr Poing mit der Frage, welche der Varianten priorisiert verfolgt werden soll, weitergeleitet.
Zwischenzeitlich wurde von der neuen Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Poing eine bevorzugte Variante mit der Gemeindeverwaltung besprochen. Auf dieser Grundlage wird mit dem beauftragten Architekturbüro die Machbarkeitsstudie mit Kostenermittlung erstellt.
Vorschlag der Verwaltung:
- Ausstehende Machbarkeitsstudie abschließen und Kostenermittlung erstellen
- Finanzielle Mittel im Haushalt berücksichtigen
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Angelegenheiten des gemeinsamen Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgung München Ost;
Zustimmung zur Änderung der Unternehmensaufgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Poing ist einer der Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgung München Ost (gKU VE|MO). Gemäß Art. 50 Abs. 6 Satz 2 KommZG, § 6 Abs. 3 Unternehmenssatzung gKU VE|MO bedarf eine Änderung der Unternehmensaufgabe der Zustimmung aller Träger, also auch die der Gemeinde Poing. Nachdem die Trägergemeinden ihre Zustimmung zur Änderung der Unternehmensaufgabe erteilt haben, kann der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens VE|MO im Nachgang eine entsprechende Satzung erlassen und die Aufgaben können künftig wahrgenommen werden.
In der Verwaltungsratssitzung vom 17.07.2024 wurde angeregt, die Unternehmensaufgabe in Bezug auf die Trinkwasserversorgung zu präzisieren. Inhaltlich betrifft der Vorschlag die Präzisierung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung. Es sollen die Bereitstellung der Löschwasserversorgung und die Zuständigkeit für Errichtung und Betrieb von Trinkwasserbrunnen im Versorgungsgebiet im Text ausdrücklich erfasst werden.
a) Löschwasserversorgung
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis sowohl nach Art. 57 Abs. 1 GO die Trinkwasserversorgung als auch nach Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes zu besorgen. Die letztere Pflichtaufgabe umfasst — in den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde — die Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen, Art. 1 Abs. 2 BayFwG. Die Bereitstellung von Löschwasser erfolgt — soweit möglich — über die Wasserleitungen. Da diese Leitungen für die Lieferung des Trinkwassers ohnehin hergestellt und unterhalten sein müssen, wird das vorhandene Trinkwassernetz in der Praxis zur Bereitstellung und im Brandfall zur Lieferung von Löschwasser mitbenutzt.
Sieben Gemeinden haben die Aufgabe der Trinkwasserversorgung auf VE|MO übertragen. Aufgrund der technischen Einheit der Anlagen für die Trinkwasserversorgung und den besagten Grundschutz der Löschwasserversorgung nimmt VE|MO diese Teilaufgabe für die Gemeinden auch bereits wahr. Es ändert sich durch die Klarstellung in der Satzung daran nichts. Es soll lediglich rechtlich die Gebühren- und Beitragsfähigkeit für die Anlagen, die sowohl der Wasserversorgung als auch der Löschwasserbereitstellung dienen, abgesichert werden. Es ist nach der Rechtsprechung der bayerischen Verwaltungsgerichte legitim, die Kosten auf den Abgabenschuldner für diese „doppelt“ genutzten Anlagen umzulegen, da die Sicherstellung der leitungsgebundenen Löschwasserbereitstellung im Grundschutz im Rahmen der Wasserversorgung miterledigt wird und dafür keine zusätzlichen Kosten entstehen; (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3.3.1997 — 23 N 92.3515 — GK 1997, Rn. 167; Nitsche, Satzungen zur Wasserversorgung, Anm. 3 und 10; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Teil III / 6 / 4. / 4.2).
Die ausdrückliche Klarstellung in der Satzung soll für bessere Rechtssicherheit sorgen.
b) Trinkbrunnen:
Der Bundesgesetzgeber hat mit der Änderung von § 50 Abs. 1 S. 2 WHG klargestellt, dass öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Aufgabe der Wasserversorgung gehören. Um die Gebührenfähigkeit dieser Teilaufgabe zu erhalten, sollte eine klare Übertragung auch dieser Teilaufgabe der Wasserversorgung auf VE|MO erfolgen.
Dies wird mit der vorgeschlagenen textlichen Erweiterung in § 2 Abs. 1 Unternehmenssatzung umgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Präzisierung der Unternehmensaufgabe des gKU VE München Ost hinsichtlich der Aufgabe der Trinkwasserversorgung in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Trinkbrunnen zu.
Die neue Formulierung lautet:
„Dem gemeinsamen Kommunalunternehmen wird nach Art. 50 Abs. 1, 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Aufgabe der Versorgung der Gebiete im räumlichen Wirkungsbereich des Unternehmens mit Trinkwasser, was die Bereitstellung von Löschwasser für den Grundschutz, soweit dies technisch möglich und hygienisch vertretbar ist, sowie die Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten wie Klima und Geografie verhältnismäßig ist, umfasst, und die Aufgabe der Beseitigung des Schmutzwassers im räumlichen Wirkungsbereich übertragen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Präzisierung der Unternehmensaufgabe des gKU VE München Ost hinsichtlich der Aufgabe der Trinkwasserversorgung in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Trinkbrunnen zu.
Die neue Formulierung lautet:
„Dem gemeinsamen Kommunalunternehmen wird nach Art. 50 Abs. 1, 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Aufgabe der Versorgung der Gebiete im räumlichen Wirkungsbereich des Unternehmens mit Trinkwasser, was die Bereitstellung von Löschwasser für den Grundschutz, soweit dies technisch möglich und hygienisch vertretbar ist, sowie die Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten wie Klima und Geografie verhältnismäßig ist, umfasst, und die Aufgabe der Beseitigung des Schmutzwassers im räumlichen Wirkungsbereich übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Musikschule Vaterstetten e.V.;
Bestellung eines Ersatzmitgliedes für den Vorstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Gemäß der aktuell gültigen Satzung vom 30.01.2021 des Musikschule Vaterstetten e.V. besteht der Vorstand grundsätzlich aus 11 Vorstandsmitgliedern.
Eine Beschlussfähigkeit besteht gemäß § 10 Absatz 3, wenn mindestens sieben Vorstandsmitglieder anwesend sind.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juni 2024 konnte wegen Terminschwierigkeiten keine Beschlussfähigkeit hergestellt werden.
Mit Schreiben vom 18.07.2024 bat die Geschäftsführung des Musikschule Vaterstetten e.V. um Benennung eines Vorstandsersatzmitgliedes bei Verhinderung pro Gemeinde, damit die Beschlussfähigkeit in Zukunft gesichert ist.
Mit Beschluss vom 25.04.2024 sind seitens der Gemeinde Poing zwei Vorstandsmitglieder benannt worden, Erster Bürgermeister Thomas Stark und Herr Günter Scherzl.
Bei Verhinderung dieser beiden Vorstandsmitglieder soll Herr Reinhard Tonollo mit Wirkung vom 19.09.2024 als Ersatzvorstandsmitglied benannt werden.
Gemäß der Satzung erfolgt die Bestellung analog turnusgemäß befristet auf zwei Jahre, somit bis zum 30.04.2026.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestellt als Ersatzvorstandsmitglied des Musikschule Vaterstetten e.V. Herrn Reinhard Tonollo.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt als Ersatzvorstandsmitglied des Vorstandes der Musikschule Vaterstetten e.V. Herrn Reinhard Tonollo.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.01.2025 09:53 Uhr