Datum: 24.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße; Information über ermächtigte Auftragsvergabe des Bürgermeisters
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung von 4 Werbetafeln für die Agri-PV-Anlage zu Forschungs- und Versuchszwecken am Standort Grub, Fl.-Nr. 1387 Gemarkung Poing
2.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeauffüllung, Am Taxetfeld, Fl.-Nr. 1430 Gemarkung Poing
2.3 Antrag auf Tektur zur Baugenehmigung vom 22.03.2023; Neubau eines Milchviehstalles, Fl.-Nr. 1377 Gemarkung Poing
2.4 Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit; Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing
3 Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs; Vorberatung
4 Klima- und Umweltschutz in Poing; Sachstandsbericht

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö informativ 1
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1.1. Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße; Information über ermächtigte Auftragsvergabe des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö informativ 1.1

Sachverhalt

In der Sitzung des BUA am 23.07.2024 wurde der Erste Bürgermeister ermächtigt, Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Brückensanierung der Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße bis zu einer Höhe von 150.000 Euro in eigener Zuständigkeit zu vergeben. 
Die Vergaben sind dem Bau- und Umweltausschuss bekanntzugeben. 
Die Vergaben waren aufgrund der geplanten Ausführung im Herbst zeitlich notwendig.

Durch den Ersten Bürgermeister erfolgten nun folgende Vergaben:

  • Auftrag an die Fa. Streicher – Erneuerung Bohlenbelag – mit einer Auftragssumme in Höhe von 113.848,91 Euro.
  • Auftrag an die Fa. Elektro Schramm – Beleuchtung der Brückentafel – mit einer Auftragssumme in Höhe von 38.084,22 Euro.

Erster Bürgermeister Thomas Stark führt ergänzend aus, dass der Baubeginn in den Herbstferien startet.

Auf Nachfrage der Grünen-Fraktion, aus welcher Region das Holz nun stamme, erklärt er, dass die Eichen aus dem europäischen Raum geliefert würden. Konkretere Angaben werden durch die Verwaltung noch nachgeliefert.

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung von 4 Werbetafeln für die Agri-PV-Anlage zu Forschungs- und Versuchszwecken am Standort Grub, Fl.-Nr. 1387 Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Am 25.07.2024 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt im Bereich der Agri-PV-Anlage vier Werbetafeln, die ausschließlich zu Informationenzwecken (Projektvorstellung) zur Agri-PV-Anlage aufgestellt werden. Als Standorte wurden für eine Tafel der Kirchheimer Weg und für die drei weiteren Tafel der nördliche Bereich der Agri-PV-Anlage festgelegt.

Die Tafeln werden in einer Stahl-/Aluminium-Ausführung mit einer Gesamtgröße von 1,50 m x 2,50 m und einer Ansichtsfläche von ca. 0,84 m x 1,25 m errichtet.

Die Errichtung der drei Tafeln am nördlichen Standort der Anlage wurden bereits im genehmigten landschaftspflegerischen Begleitplan in der Weise berücksichtigt, dass diese auf einer Grünfläche neben einer festgesetzten Hecke errichtet werden.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Agri-PV-Anlage wurde nach 
§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt und genehmigt, so dass auch hier die Privilegierung der vier Tafeln im Zusammenhang mit der Anlage gesehen wird.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Neuerrichtung von 4 Werbetafeln für die Agri-PV-Anlage zu Forschungs- und Versuchszwecken am Standort Grub, Fl.-Nr. 1387, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Neuerrichtung von 4 Werbetafeln für die Agri-PV-Anlage zu Forschungs- und Versuchszwecken am Standort Grub, Fl.-Nr. 1387, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeauffüllung, Am Taxetfeld, Fl.-Nr. 1430 Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Am 28.07.2024 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Bauantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt den Auftrag eines Erdhaufwerks auf eine Fläche von ca. 4000 m² mit ca. 10 cm.

Der Aushub besteht aus dem abgetragenen Humus aus dem Bauvorhaben des Jungviehstalles. Der Auftrag soll dauerhaft auf der Ackerfläche verbleiben.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 1 BauGB als privilegiert angesehen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Geländeauffüllung am Acker, Taxetfeld, Fl.-Nr. 1430, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Geländeauffüllung am Acker, Taxetfeld, Fl.-Nr. 1430, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Tektur zur Baugenehmigung vom 22.03.2023; Neubau eines Milchviehstalles, Fl.-Nr. 1377 Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Am 29.07.2024 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Tekturantrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem zuletzt genehmigten Bauantrag ergeben:
  • Wegfall von Untergeschoss und Obergeschoss
  • Wegfall des Besucherbereichs
  • Reduzierung um eine Gebäudeachse; Volumenverkleinerung
  • Vereinfachung des Brandschutzes

Das Gebäude mit 76,01 m x 42,94 m wird geringfügig kleiner. Die Stallfläche bleibt in seiner Größe erhalten. Die Technikeinrichtung wird verkleinert. Die bisher im nicht begehbaren Dachraum vorgesehenen Technikleitungen werden im Erdgeschoss verlegt.

Der Besucherbereich entfällt komplett.

Es werden 5 Stellplätze nachgewiesen. Der Busstellplatz entfällt.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung vom 22.03.2023, Neubau eines Milchviehstalls, Fl.Nr. 1377 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung vom 22.03.2023, Neubau eines Milchviehstalls, Fl.-Nr. 1377 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit; Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Am 07.07.2024 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt eine Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit im Dachgeschoß, den Anbau und Errichtung einer Wohneinheit an das bestehende Gebäude sowie den Umbau der Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoß und Umbau der Erdgeschoß-Gewerbeeinheit.

Für das Grundstück liegt bereits ein Baugenehmigungsbescheid vom 06.10.2023 für die Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit sowie Umbau der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss vor.

Das bestehende Wohngebäude besteht derzeit aus einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoß und zwei Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoß (Wohnung Nr. 1 und Wohnung Nr. 2).
Zwei weitere Wohneinheiten sind geplant. Eine Wohneinheit soll durch die Aufstockung des Dachgeschosses (Wohnung Nr. 3) sowie eine weitere Wohneinheit im Anbau an das bestehende Gebäude entstehen. Diese Wohneinheit zieht sich über das Erdgeschoß, das 1. Oberschoss und den Keller (Wohnung Nr. 4). 

Der geplante Anbau an das bestehende Gebäude im nördlichen Bereich ist ca. 16 m lang und 6,21 m breit. Die Fläche des Anbaus besteht im Erdgeschoß aus einer Durchfahrt zu den Stellplätzen des Grundstückes Hauptstraße Nr. 3 und im nördlichen Bereich einer Wohnfläche (Teilfläche Wohnung Nr. 4). Im 1. Obergeschoß entsteht auf die ganze Länge des Anbaus eine zusätzliche Wohnfläche für die bestehende Wohnung (Wohnung Nr. 1) sowie für die Wohnung Nr. 4. Im 2. Obergeschoß soll die Fläche des Anbaus als Dachterrasse für Wohnung Nr. 2 errichtet werden.

Geplant sind im Dachgeschoss Dachflächenfenster sowie eine südseitige Photovoltaikanlage.

Auf dem Grundstück sollen zwei Bäume (Robinien) entfernt werden. Eine Ersatzpflanzung gemäß Freiflächenplan ist vorgesehen. Die Stellplätze sollen mit Rasenpflaster errichtet und die Zufahrten sollen durch Verbundpflaster ersetzt werden.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, somit erfolgt die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch.

Nach Flächennutzungsplan ist für das Gebiet ein Mischgebiet festgesetzt. Gemäß § 6 Abs. 2 Baunutzungsverordnung sind das Wohnen und das geplante Gewerbe mit Verkaufsfläche und Lagerräumen zulässig.

Als Referenz hinsichtlich des Einfügens zur Firsthöhe und Dachneigung wurde bereits im Bauantrag aus dem Jahr 2023 auf das Gebäude Hauptstraße 1 Bezug genommen und durch das Landratsamt auch genehmigt. Das Bauvorhaben hält auch weiterhin die Firsthöhe und Dachneigung ein.

Hinsichtlich GRZ und GFZ wird auf die Gebäude Hauptstraße 1 und 3 Bezug genommen.

Für die geplante Nutzung des Gebäudes sind insgesamt 12 Stellplätze zu errichten. Für die 4 Wohnungen sind 8 Stellplätze erforderlich, da die 4 Wohnungen jeweils größer als 80 m² sind. Für das geplante Gewerbe als Verkaufsfläche sind 4 Stellplätze erforderlich.
Die Stellplätze werden für die Wohnungen mit Duplex-Garagen sowie als 5 oberirdische Stellplätze für Gewerbe und Besucherstellplätze nachgewiesen.

Gemäß der Fahrradabstellplatzsatzung sind für Wohnen und Gewerbe 10 Stellplätze erforderlich. Diese werden in dem an die Duplexgaragen angrenzenden Schuppen nachgewiesen sowie 1 oberirdisch im Bereich der oberirdischen Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit mit Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit mit Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Februar 2023 wurde die Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs neu aufgelegt.
Aufgrund der gesammelten Erfahrung und des technischen Fortschritts soll die Förderrichtlinie wie folgt geändert werden:

  1. Einheitliche und verbesserte Wortführung in der Förderrichtlinie.
  2. Die Installation wird nicht mehr gefördert.
  3. Gefördert wird der Kauf einer Mini-PV-Anlage mit oder ohne Speicher nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen (nur Gesamtsysteme und keine Einzelkomponenten).
  4. Drosselbare Wechselrichter größer der Leistung des gesetzlichen Regelwerks werden nicht gefördert.
  5. Der Erwerb gebrauchter Mini-PV-Anlagen ist nicht gestattet.
  6. Die Zuwendungsvoraussetzungen für Lastenräder wurden genauer definiert.
  7. Eine Kombination mit staatlichen Fördermitteln ist nicht gestattet.
  8. Spätestens 6 Monate nach Förderzusage ist die Rechnung mit einer Vollzugsmeldung mittels Fotobeweis der installierten Mini-PV-Anlage vorzulegen. Andernfalls entfällt die Förderung.

Die Änderungen sind grün dargestellt.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen der Förderrichtlinie - gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen - zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen der Förderrichtlinie, der redaktionellen Änderung hinsichtlich 3.2. b) sowie den Ergänzungen zur Förderung von Lastenanhängern analog zu den in München geltenden Richtlinien, bis auf die max. zulässige Last, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Klima- und Umweltschutz in Poing; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Seit 01.01.2024 sind bei der Förderung von Mini-PV-Anlagen und Lastenrädern 38 Anträge für Mini-PV-Anlagen eingegangen. Hiervon wurden 6 abgelehnt (z.B. Speicherkauf, Wechselrichterleistung zu hoch).
Für die Lastenräder sind 5 Anträge eingegangen, wovon 2 Anträge abgelehnt wurden (kein Lastenrad im eigentlichen Sinn, Jobleasing).

  • Energie- und Umweltbeirat:
Die bisherigen Teilnehmer des Energie- und Umweltbeirates wurden durch die Verwaltung angeschrieben. Die erste Veranstaltung soll bereits im Laufe des 4. Quartals stattfinden.
Bei dem ersten Treffen werden sich die Mitglieder vorstellen und ihre Themenvorschläge für die nächsten Gesprächsrunden äußern.

  • Stadtradeln:
    Bekanntgabe der Abschlussveranstaltung

Das dreiwöchige Stadtradeln endete am Samstag, 13. Juli 2024.

Hier die offiziellen Zahlen:
       

Stand: 2024
Vergleich 2023:
Aktiv Radelnde
(= hier sind bereits Kilometer eingetragen) 
356
296
Anzahl der Teams
20
15
Anzahl der Kilometer
67.949
52.164
Anzahl CO₂-Ersparnis
11,280 t
8,5 t

Die Anzahl der Teilnehmer/innen, der Teams, der erradelten Kilometer sowie der CO₂-Ersparnisse konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden.

Die Abschlussveranstaltung findet am 16.10.2024 statt.
Alle Teilnehmer werden über die Örtlichkeit und die Uhrzeit gesondert informiert.

  • Windkraftanlage:
Hierzu wird auf die öffentliche Bekanntgabe der Gemeinderatssitzung am 19.09.2024 verwiesen. Die Ergebnisse der TÜV-Untersuchungen wurden den Räten nach der Sitzung über das RIS zur Verfügung gestellt.

Datenstand vom 07.11.2024 21:45 Uhr