Datum: 17.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:46 Uhr bis 21:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Gymnasium in Poing; Dank an alle Beteiligten
1.2 Containerstandplatz Grub
1.3 Einrichtung eines "Zebrastreifens" im Am Hanselbrunn
2 Finanzangelegenheiten der Gemeinde; Grundsteuerreform - Anpassung des Hebesatzes
3 Antrag der Gemeinderatsfraktion FWG Poing die Ausarbeitung einer Verkehrssimulation ("Verkehrskollaps verhindern", Identifikation und Vorschläge zur Verbesserung anhand von Simulationen) betreffend
4 Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs
5 Antrag der Gemeinderatsfraktion B`90/Die Grünen Poing an die Gemeinde Poing zum Ausbau der E-Ladesäulen an zwei Standorten in Poing
6 Baubetriebshof der Gemeinde Poing; Erlass einer neuen Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung)

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö informativ 1
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1.1. Gymnasium in Poing; Dank an alle Beteiligten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Der Kreis- und Strategieausschuss des Landkreises Ebersberg hat in seiner Sitzung am 07.10.2024 mit großer Mehrheit dem Kreistag empfohlen, das Projekt „Neubau eines Gymnasiums in Poing“ für den Haushalt 2025 von der Warteliste zu nehmen. Der entsprechende Beschluss soll in der Kreistagssitzung am 21.10.2024 getroffen werden.

Für die Unterstützung zur Umsetzung des Projekts bedankt sich die Gemeinde Poing bei Herrn Landrat Robert Niedergesäß, dem Kreistag mit seinen politischen Fraktionen, dem Landratsamt Ebersberg, dem Förderverein Gymnasium für Poing e.V. und allen weiteren Akteuren, die an der Weichenstellung für ein Gymnasium in Poing aktiv mitgewirkt haben. 

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1.2. Containerstandplatz Grub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Seit Juni 2023 ist inzwischen der öffentliche Containerstandort im Ortsteil Grub geschlossen. 
Dadurch dass die Gemeinde Poing dort selbst keine öffentlichen Flächen für einen Standort zur Verfügung hat, wurde mit den Bayerischen Staatsgütern ein neuer Platz in der Professor-Zorn-Straße in der Nähe des Schlachthofes als möglicher Standort gefunden. 
Voraussichtlich können ab 1. März 2025 wieder Wertstoffcontainer aller Wertstofffraktionen für die Bürgerinnen und Bürger von Grub angeboten werden.  

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1.3. Einrichtung eines "Zebrastreifens" im Am Hanselbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö 1.3

Sachverhalt

Am Hanselbrunn wurde nördlich des Maibaumplatzes ein Zebrastreifen eingerichtet. An dieser Stelle liegen die in den ministeriellen Richtlinien geforderten Voraussetzungen hinsichtlich der Fußgängerverkehrsstärken vor. Nach den Herbstferien wird dort auch ein Schulweghelfer zusätzlich eingesetzt. Davon losgelöst ist die Anordnung der Kombination des Gefahrenzeichens „Achtung Radfahrer“ (von rechts) mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h. Diese endet nach der Gefahrenstelle der Führung des rechten Radverkehrs in die Fahrbahn. Zur Klarstellung wird ein entsprechendes Zusatzzeichen mit der Länge des Streckenverbots unter dem Verkehrszeichen „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ noch angebracht werden.

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2. Finanzangelegenheiten der Gemeinde; Grundsteuerreform - Anpassung des Hebesatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.10.2024 ö beratend 2
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Auf den Vortrag in der HAFA-Sitzung am 08.10.2024 wird verwiesen.

Seit dem 09.10.2024 sind keine neuen Daten eingegangen, die zu einer anderen Betrachtung führen. Entsprechend zu den Ausführungen in der HAFA-Sitzung am 08.10.2024 wird ein Hebesatz von 505 vorgeschlagen, um die Aufkommensneutralität zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Poing (Hebesatzsatzung) wird in der beiliegenden Fassung gemäß des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes erlassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Poing (Hebesatzsatzung) wird in der beiliegenden Fassung gemäß des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Antrag der Gemeinderatsfraktion FWG Poing die Ausarbeitung einer Verkehrssimulation ("Verkehrskollaps verhindern", Identifikation und Vorschläge zur Verbesserung anhand von Simulationen) betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinderatsfraktion FWG Poing hat mit Schreiben vom 08.07.2024 folgenden Antrag gestellt:

- vorab und proaktiv mit der Ausarbeitung einer Verkehrsstromsimulation der wesentlichen Verkehrsknoten mit dem Ziel zu beginnen, zukünftige Änderungen und Optimierungen der Verkehrseinrichtungen bewerten zu können. Das Simulationsmodell soll dann die Grundlage des Gemeinderats und eventuell andere Behörden für die Einbringung von Lösungskonzepten sein. Dadurch sollen ergebnisoffen Erkenntnisse gewonnen werden und Konsequenzen auf individuelle Änderungen hervorgehen.
- die Verwaltung soll geeignete Planungs- bzw. Simulationsbüros auswählen und diese inklusive einem Kostenangebot dem Gemeinderat zur Auswahl vorstellen (Ziel 2024)
- Die resultierenden Planungs- bzw. Simulationskosten dafür sind im Haushalt 2025 ff. zu berücksichtigen.“

Hinsichtlich der Begründung wird auf das mit der Sitzungsladung verteilte Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Klärung des Antragsgegenstandes hat die Verwaltung ein Informationsgespräch mit dem Verkehrsingenieur durchgeführt, der bereits in Poing das Verkehrsmodell 2019 begleitet hat und dadurch über entsprechende Orts- und Sachkenntnisse verfügt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein flächendeckendes Modell (sog. makroskopische Simulation) für Poing derzeit keinen Sinn ergibt, da – wie auch im Antrag zutreffend beschrieben - (mit Ausnahme weniger Stellen) alle größeren Straßenbaumaßnahmen bereits abgeschlossen sind oder demnächst umgesetzt werden (Kreisverkehr Gruber Straße / Kirchheimer Allee, Kreisverkehr Kirchheimer Allee / Bergfeldstraße, Kreisverkehr Plieninger Straße / Westring, Verlängerung Am Hanselbrunn zur Anzinger Straße, Radwegnetzverbesserung Westring / Bergfeldstraße / Kirchheimer Allee, Unterführung Neue Ortsmitte usw.).

In Frage käme jedoch eine sog. mikroskopische Simulation des Bereiches Gruber Straße zwischen Alte Gruber Straße und Am Hanselbrunn/Plieninger Straße. 

Vorab ist festzuhalten, dass eine Simulation lediglich ein Bewertungsinstrument ist. Hierdurch können Vorschläge als vor- oder nachteilhaft bewertet werden. „Eigene“ Vorschläge im Sinne von Szenarien oder Prozessänderungen erstellt das System nicht, diese müssten zusätzlich entwickelt und beauftragt werden (klassische Planung). 

Auch wird durch einen verbesserten Verkehrsstrom naturgemäß nicht weniger Verkehr entstehen, möglicherweise ist sogar das Gegenteil der Fall. 

Als ersten Schritt hat die Verwaltung zur Marktsondierung ein Angebot für Simulation und Planung angefordert. Dieses liegt aktuell noch nicht vor. Nach mündlicher Aussage wird es sich im fünfstelligen Bereich bewegen.

Diese Kosten müssen nach Auffassung der Verwaltung unter nachfolgenden Aspekten bewertet werden:

- Für den Rückstau (zur nachmittäglichen/abendlichen Spitzenstunde) in der Gruber Straße ist insbesondere die zusätzliche Phase der Lichtzeichenanlage verantwortlich, die Folge der Empfehlung der Unfallkommission war und vom Landratsamt angeordnet wurde. 

- Die aktuelle Verkehrsmehrung ist auch auf die Autobahnbaustellen der A 94 und der A 99 zurückzuführen.

- Im Jahr 2025 stehen ferner in diesem Bereich umfangreiche und längerdauernde Straßenbaumaßnahmen an, die zu einer Vollsperrung der nördlichen Plieninger Straße und einer halbseitigen Sperrung der Gruber Straße führen werden.

- Die im Antrag beschriebenen Grundstücksverhandlungen sind aktuell noch nicht abgeschlossen.

- Die Gemeinde Poing ist nicht primärer Straßenbaulastträger und nicht Straßenverkehrsbehörde für die Gruber Straße. Eine Abstimmung im Vorfeld mit dem Landratsamt und/oder dem Staatlichen Bauamt Rosenheim – einschließlich eines Gespräches über eine mögliche Kostenaufteilung – ist geboten. Unter Umständen bestehen gerade im Staatlichen Bauamt eigene und gleichwertige Lösungsmöglichkeiten zur Verkehrsstromverbesserung.

Fazit:
Finanzintensive Planungen (einschließlich der Bewertung durch Simulationen) sind letztlich nur dann sinnvoll, wenn auch Möglichkeiten zur Umsetzung bestehen. Da in diesem Bereich zumindest von gewissen Handlungsoptionen (z. B. durch Veränderung der Abbiegespuren) auszugehen ist, ist eine vertiefte Untersuchung durchaus vertretbar.

Bei einer Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt besteht allerdings die Gefahr, dass die Ergebnisse nur eingeschränkt verwertbar sind und zusätzliche Kosten entstehen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, eine entsprechende Untersuchung erst nach Ende der Straßenbaumaßnahmen durchzuführen und im Vorfeld mit den zuständigen Behörden in den Austausch auch hinsichtlich eigener Lösungsansätze und einer Kostenbeteiligung zu treten. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsuntersuchung mit Simulation in der Gruber Straße zwischen Alte Gruber Straße und dem Knotenpunkt Plieninger Straße/Am Hanselbrunn nach Ende der Straßenbaumaßnahmen zu vergeben, sofern sich in Gesprächen mit den zuständigen Behörden (insbesondere Staatliches Bauamt Rosenheim) keine andere und gleichwertige Lösung zur Verkehrsstromverbesserung ergibt.

ja/nein

Finanzielle Auswirkungen

Kann noch nicht konkret beziffert werden, Haushaltsmittel wurden für das Jahr 2025 in die Haushaltsplanung auf grob geschätzter Basis eingestellt Haushaltsstelle 65000.950000, 50.000 €.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Begründung:

Planungen haben zunächst keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsuntersuchung mit Simulation in der Gruber Straße zwischen Alte Gruber Straße und dem Knotenpunkt Plieninger Straße/Am Hanselbrunn nach Ende der Straßenbaumaßnahmen zu vergeben, sofern sich in Gesprächen mit den zuständigen Behörden (insbesondere Staatliches Bauamt Rosenheim) keine andere und gleichwertige Lösung zur Verkehrsstromverbesserung ergibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 24.09.2024 vorberaten und auf die Beschlussvorlage wird verwiesen. 

Folgende Änderungen wurden zusätzlich mit aufgenommen: 

  • Lastenanhänger mit einer Mindestzuladung von 20 kg, sowie eine max. Breite von 1,00 Meter, eine max. Länge von 2,00 Metern und einer max. Höhe von 1,40 Meter, werden mit 25% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 250,- € gefördert. 

Beschlussvorschlag

Der Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

Der Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Antrag der Gemeinderatsfraktion B`90/Die Grünen Poing an die Gemeinde Poing zum Ausbau der E-Ladesäulen an zwei Standorten in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Von der Gemeinderatsfraktion B`90/Die Grünen Poing wurde am 04.08.2024 folgender Antrag an die Verwaltung gestellt: 

Die Gemeinde prüft die technische Umsetzbarkeit und erstellt eine Kostenschätzung für jeweils eine weitere Ladestation (mit 2 je 2 Plugs) an beiden bereits bestehenden Standorten für E-Ladestationen Sudentenstraße und Karl-Sittler-Straße. 

Die technische Umsetzbarkeit sollte folgende Varianten umfassen. Für die neue Ladestation je Standort
  1. wird eine 22 kW-Anschlussleistung (pro Plug 11kW) zur Verfügung gestellt. So können zukünftig alle 4 Ladestationen mit 11 kW laden
  2. wird eine DC-Ladesäule (Schnelllader) errichtet, z.B. mit 160 kW 
  3. werden die bestehenden 22 kW mittels Lastmanagement auf die Ladestationen verteilt. Bei dieser Variante sinkt die Ladeleistung pro Plug und die Ladedauer steigt weiter an. 

Außerdem beantragen wir die Prüfung, unter welchen Voraussetzung ein Parkplatz, inkl. Ladestation-Plug einer AC-Ladestation, beim Bau einer weiteren Ladestation an der Sudentenstr. für das CarSharing reserviert werden kann, wenn der Verein in ein bis zwei Jahren ein E-Automobil im Portfolio hat. 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Vorprüfung durch die Verwaltung ergab, dass in der Karl-Sittler-Straße der einzige freie Stellplatz bereits für die Errichtung des vorhandenen Ladestandortes benötigt wurde. Es wurde jeweils Platz für die Ladesäule und die barrierefreie Herstellung eines Stellplatzes benötigt. Das heißt, der Stellplatznachweis erfordert die Verfügbarkeit der noch vorhandenen Anzahl der Stellplätze. Andernfalls müssten Stellplätze aus der Poststraße dem Objekt zugeordnet werden. 

In der Sudetenstraße ergab eine Vorprüfung, dass der erforderliche Stellplatz für die Errichtung einer weiteren Ladesäule mit 2 Ladepunkten vorhanden wäre. Die Kostenentwicklung zur Errichtung einer AC bzw. DC Ladesäule würde sich wie folgt darstellen:

AC-Ladesäule mit 22 KW und 2 Ladepunkten mit je 11 KW
Da hierfür keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, ergeben sich im Wesentlichen folgende Kosten:
  • Stromanschluss Bayernwerke                ca.   2.500 Euro
  • AC Ladesäule mit 2 Ladepunkten        ca. 18.000 Euro
  • Erdarbeiten, Pflaster, Tiefbau, Kabel        ca. 10.000 Euro
  • Sonstige Nebenkosten                        ca.   2.500 Euro
Gesamtkosten                                ca. 33.000 Euro

DC-Ladesäule mit 160 KW und 2 Ladepunkten mit je 80 KW
Da hierfür keine weiteren Förderungen mehr zur Verfügung stehen, ergeben sich im wesentlichen folgende Kosten:
  • Stromanschluss Bayernwerke                ca.   55.000 Euro
  • AC Ladesäule mit 2 Ladepunkten        ca.   52.000 Euro
  • Erdarbeiten, Pflaster, Tiefbau, Kabel        ca.   10.000 Euro
  • Sonstige Nebenkosten                        ca.     2.500 Euro
Gesamtkosten                                ca. 119.500 Euro


Die Kosten für die kaufmännische Betriebsführung, sowie Wartung und Service sind hier noch nicht angesetzt. Diese müssen noch hinzugerechnet werden.

Mittel für die Umsetzung müssten im Haushalt 2025 eingestellt werden. 

Die angesprochene Blockiergebühr sowie eine Begrenzung ausschließlich für CarSharing-Fahrzeuge sind technisch und rechtlich möglich.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Dem Antrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Verwaltung alternativ 50 kW und ein Pachtmodell für mehr Ladepunkte im gesamten Gemeindegebiet prüfen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Baubetriebshof der Gemeinde Poing; Erlass einer neuen Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.10.2024 ö beratend 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08.10.2024 wurde der Erlass einer neuen Satzung vorberaten. Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, die Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung) zum 01.01.2025 zu erlassen.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Poing die Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2025

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Poing die Satzung über Gebühren für Einsätze und andere Leistungen des gemeindlichen Baubetriebshofes (BBH-Gebührensatzung) in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2025

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 22:53 Uhr