Datum: 28.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Familienarbeit in Poing; Stellungnahme des Familienzentrums Poing e.V. zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge
2 Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)
3 Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2024 bis 2028
4 Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Sieglinde Pehl

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 ö informativ 1
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1.1. Familienarbeit in Poing; Stellungnahme des Familienzentrums Poing e.V. zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 ö 1.1

Sachverhalt

In der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 05.11.2024 wurde angeregt, dass die Mitgliedsbeiträge des Familienzentrums in Poing angepasst werden könnten. 

Der Verein hat mit Schreiben vom 26.11.2024 dazu Stellung genommen:
  
Die geringe Höhe der Mitgliedsbeiträge erklärt sich aus der sozialen Aufgabe der Familienzentren und durch die Förderstrukturen. Die bayerische Staatsregierung fördert den Kernbereich von Familienzentren wie u.a. Offene Treffs, Spielgruppen (teilweise), Kinderbetreuung (jedoch keine Personalkosten beim Miniclub). 
  
Fördervoraussetzungen dabei sind u.a., 
  • dass der Besuch des oben genannten Kernbereichs für alle Personengruppen barrierefrei und schwellenarm – auch in finanzieller Hinsicht - möglich sein muss. Auch Nichtmitglieder sind explizit willkommen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den üblichen Vereinsstrukturen, z.B. bei Sportvereinen.
  • dass die Zentren eine finanzielle Förderung/einen finanziellen Zuschuss durch die Heimatkommune bekommen.
  • dass die Zentren Eigenmittel bereitstellen.

Im ZiM bestehen zwei Bereiche: der Kernbereich und die Kursangebote. Der Kernbereich ist für alle offen – auch für Nicht-Mitglieder. Die Besucher ständig wiederkehrender Kursangebote müssen Mitglied sein. 

Das Familienzentrum Poing ist jedoch primär ein Verein mit sozialen Aufgaben. Und als solcher kann dieser keine Zwei-Klassenbeiträge einfordern. Aus diesem Grund gibt es nur einen Mitgliedsbeitrag für beide Bereiche. 
Wir haben viele Gäste, die nur den Kernbereich nutzen und trotzdem Mitglieder sind und Mitgliedsbeiträge entrichten. Bei einer Steigerung der Mitgliedsbeiträge, gerade im Kernbereich, ist mit einem Rückgang der Mitgliederanzahl zu rechnen, da dieser nicht zwingend notwendig ist, um das niedrigschwellige Angebot zu nutzen. 

Die Mitgliedsbeiträge vom Familienzentrum Poing liegen im Vergleich zu anderen Familienzentren auf Augenhöhe. 
  
Der Verein bedankt sich beim Gemeinderat und der Gemeinde Poing für das Vertrauen und die Unterstützung der Familienarbeit in Poing.“  

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2. Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 05.11.2024 ö 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht in der vom Haupt- und Finanzausschuss am 05.11.2024 empfohlenen Fassung wurde zwischenzeitlich abgeändert und mit der Ladung zur heutigen Sitzung im Rats- und Informationssystem hochgeladen. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Bei den nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen wurden Änderungen vorgenommen:

Glied.
Grupp.
Bezeichnung
2025
2026
2027
2028

90000

010000

Einkommensteueranteil

17.686.109

18.686.344

19.969.379

21.013.317

90000

012000

Umsatzsteueranteil

1.644.720

1.699.296

1.755.026

1.793.570

90000

061002

sonst. allg. Zuweisungen vom Land

1.277.637

1.277.637

1.299.039

1.319.039

91800

207000

Zinseinnahmen von privaten Unternehmen

1.250.000

250.000

200.000

150.000

91600
300000
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
897.177
2.141.255
3.515.566
4.706.068

91000

310000

Entnahmen aus den allgemeinen Rücklagen

5.871.712

1.510.519

510.434

0

88010

540005

sonst., regelm. Bewirtsch. d. BBH

700

700

700

700

21100

546000

Bewirtschaftung Grundstücke u. Gebäude

13.000

14.000

14.000

14.000

21101

546000

Bewirtschaftung Grundstücke u. Gebäude

9.000

9.500

9.500

9.500

08000

562003

Reisekosten im Zus. mit Fortbildungs-

8.000

8.000

8.000

8.000

77100

632000

Verwaltungs- und Betriebsausgaben - IuK

8.500

8.500

8.500

8.500

03000

641000

Vermögenseigenschaden-Kassenversicherung

20.000

20.000

20.000

20.000

72000

672000

Sperrmüllentsorgungs-/Deponiegebühr

1.020.000

1.020.000

1.020.000

1.020.000

46400

700012

Kindbezogene Zuschüsse nach BayKiBiG

900.000

1.000.000

1.000.000

1.000.000

21332

705000

Zuschüsse an Verbände, Vereine

100.000

100.000

100.000

100.000

91400

850000

Deckungsreserve allgemein (§ 11 KommHV)

35.000

100.000

100.000

100.000

91600
860000
Zuführung zum Vermögenshaushalt
897.177
2.141.255
3.515.566
4.706.068
91000
910000
Zuführung an allgemeine Rücklagen
0
0
0
3.484.068

Die Beteiligungsbeträge an den Gemeinschaftssteuern wurden nach den durch das Landesamt für Statistik mitgeteilten Beträgen angepasst. Wie bereits in der Sitzung des HAFA mitgeteilt, wurden in den vorliegenden Entwurf die gestiegenen Entsorgungskosten und die vorgeschlagenen Kompensationen eingearbeitet. Zudem wurden aufgrund der Anpassungen die Zuführungsbuchungen zwischen den Haushalten analog angepasst um den Haushaltsausgleich darzustellen. 

Der vorgelegte Plan berücksichtigt eine Kreisumlage von 49,5 Punkten.

Beschlussvorschlag

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Erste Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, alte Haushaltsreste in Abgang zu stellen oder diese weiter zu übertragen, bzw. neue Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 zu bilden.

  1. Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Ggf. durch einzelne Maßnahmen.

Beschluss

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2025 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Stellenplan wird in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

  1. Der Erste Bürgermeister Thomas Stark wird ermächtigt, alte Haushaltsreste in Abgang zu stellen oder diese weiter zu übertragen, bzw. neue Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 zu bilden.

  1. Die Nutzung des Schuldendienstbudgets 20 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Ansammlung von Mitteln zur Darlehensrückzahlung im laufenden und in späteren Jahren und deren entsprechende Verwendung wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Beschluss über den Finanzplan für die Planjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Planunterlagen mit Anlagen wurden mit der Ladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzschusses am 05.11.2024 im Rats- und Informationssystem hochgeladen; diese wurden zwischenzeitlich abgeändert und daher erneut hochgeladen.

Der Finanzplan sowie Inhalt und Ergebnis der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss werden in der Sitzung im Zuge der Ausführungen zum vorhergehenden TOP Nr. 2 durch die Verwaltung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Finanzplan für die Planjahre 2024 bis 2028 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Ggf. durch einzelne Maßnahmen

Beschluss

Der Finanzplan für die Planjahre 2024 bis 2028 mit Anlagen wird in der vorliegenden Fassung aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Frau Sieglinde Pehl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates - Haushalt 28.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Sieglinde Pehl legt mit Schreiben vom 8. November 2024 das Amt zum 31. Dezember 2024 nieder.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Gemäß dem Wahlvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger nach.

Herr Gunter Schmidt hat mit Schreiben vom 19.11.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 8. November 2024 das Ehrenamt von Frau Sieglinde Pehl als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2024 endet.

Für Frau Sieglinde Pehl rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 8. November 2024 das Ehrenamt von Frau Sieglinde Pehl als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Dezember 2024 endet.

Für Frau Sieglinde Pehl rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2025 16:08 Uhr