Datum: 23.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Zuweisungsraten im Haushaltsjahr 2024 für den Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing
1.2 Zuwendungsbescheid für den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kirchheimer Allee
1.3 Schlusszuwendung für die Errichtung von 100 Fahrradabstellanlagen nördlich der Bahn Poing
1.4 Information zu Vergaben am Wertstoffhof
1.5 Schmierereien Unterführung Gruber Straße
1.6 Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden und ruhenden Verkehr; Ergebnisse im Jahr 2024
1.7 Fahrplanwechsel der Landkreis-Buslinie 463; Auswirkungen auf Poing
2 Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Herr Gunter Schmidt
3 Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Frau Sieglinde Pehl
4 Änderung der Besetzung der Ausschüsse
5 Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.; Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds
6 Neubau Polizeiinspektion Poing in Grub; Vorstellung des Projekts
7 Neubau Polizeiinspektion Poing in Grub; 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub Aufstellungsbeschluss
8 Neubau Polizeiinspektion Poing in Grub; Bebauungsplan Nr. 57 "Sondergebiet Polizei" Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
9 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Sportzentrum Poing Dachsanierung der Dreifachhalle Vorstellung der Vorplanung mit Variantenvergleich
10 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Sozialwohnungen Römerstraße 52 - 54 Balkoninstandsetzung und energetische Sanierung Fenstertausch Ostfassade und Umsetzung PV-Anlage
11 Digitale Schulen; Bericht über umgesetzte Maßnahmen
12 Antrag der Fraktion SPD Bürgerliste Poing die Stärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung im Krisenfall betreffend
13 Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2025

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1
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1.1. Zuweisungsraten im Haushaltsjahr 2024 für den Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und Neubau einer Mensa in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Für den Ersatzneubau eines Schulschwimmbades und den Neubau einer Mensa in Poing hatte die Regierung von Oberbayern aufgrund des Fortsetzungsantrages vom 23.11.2023 und dem damaligen Kostenstand keine Haushaltsmittel für 2024 bereitstellen können.

Die Regierung empfahl der Gemeinde die Restsumme der bewilligten Fördersumme aus 2023 über 135.000 Euro zu beantragen. Bewilligt wurden am 12.06.2023 für das Jahr 2023 900.000 Euro, tatsächlich ausgezahlt lediglich 765.000 Euro, ergibt die Restsumme über 135.000 Euro. Diese wurden am 27.09.2024 an die Gemeinde ausgezahlt.

Weiterhin war es möglich, im November 2024 einen zweiten Fortsetzungsantrag 2024 zu stellen, um eventuell nicht abgerufene Fördermittel anderer Gemeinden zu erhalten.
Aufgrund unseres Antrages vom 08.11.2024 konnte der Gemeinde für den Neubau Schwimmbad und Mensa noch eine Förderrate in Höhe von 500.000 Euro am 12.12.2024 ausgezahlt werden.

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1.2. Zuwendungsbescheid für den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kirchheimer Allee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 23.10.2024 für den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kirchheimer Allee eine Zuwendung in Höhe von 471.500 Euro in Aussicht gestellt. Beantragt wurde von der Gemeinde Poing eine voraussichtliche Förderung von 650.000 Euro. Aufgrund der hohen Differenz (178.500 Euro weniger Förderung) beantragte die Verwaltung eine nochmalige Überprüfung der Förderhöhe. Tatsächlich hatte sich bei der Regierung ein Rechenfehler eingestellt und die Gemeinde erhielt am 19.12.2024 einen geänderten Förderbescheid, wonach eine Zuwendung in Höhe von 525.000 Euro in Aussicht gestellt wird.

Zusätzlich konnte die Gemeinde für die drei geplanten Bushaltestellen beim ÖPNV eine Förderung von 79.800 Euro am 22.11.2024 beantragen, hier liegt noch kein Förderbescheid vor. 

Demnach erhält die Gemeinde Poing voraussichtlich insgesamt eine Förderung über 604.800 Euro für den Neubau des Geh- und Radweges entlang der Kirchheimer Allee.        

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1.3. Schlusszuwendung für die Errichtung von 100 Fahrradabstellanlagen nördlich der Bahn Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Der Projektträger ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) bewilligte am 20.10.2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605 eine voraussichtliche Zuwendung in Höhe von 49.487 Euro für die Errichtung von 100 Fahrradabstellanlagen nördlich der Bahn.

Im Zuge der Umgestaltung der Nordseite des Poinger-S-Bahnhofes wurden die 100 Fahrradabstellanlagen in 2023 errichtet und konnten kostengünstiger hergestellt werden.
Die Maßnahme versursachte Gesamtkosten in Höhe von 88.637 Euro, hierfür erhielt die Gemeinde Poing die volle 50%-ige Förderung in Höhe von 44.318,50 Euro am 19.12.2024. 

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1.4. Information zu Vergaben am Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Altholz:
Der Vertrag mit dem bisherigen Entsorgungsunternehmen Firma IRV Interroh in München/Feldkirchen für die Altholzentsorgung am gemeindlichen Wertstoffhof endete nach 2-jähriger Laufzeit zum 31. Dezember 2024. 
Aufgrund dessen wurden im Rahmen eines Direktauftrages bzw. einer Verhandlungsvergabe mehrere Angebote von entsprechenden Entsorgerfirmen in der näheren Umgebung eingeholt. Firma Luthner aus Neufinsing hat für einen Vertrag über 2 Jahre das preisgünstigste Angebot abgegeben. Mit dieser Firma wurde nun auch ab 1.Januar 2025 der Vertrag über die Gestellung, Transport und Miete eines Großcontainers für Altholz sowie die Altholzentsorgung abgeschlossen. Der Containerwechsel ist bereits erfolgt. 

Sperrmüll/Gewerbemüll Baubetriebshof:
Der Vertrag mit dem bisherigen Entsorgungsunternehmen Firma Ehgartner aus Geretsried/Forstinning über den Transport, die Gestellung und die Miete eines Großcontainers für Sperrmüll sowie der Vertrag über den Transport, die Gestellung und die Miete eines Containers für Gewerbeabfall (hausmüllähnlich) endete nach 5-Jähriger Laufzeit. 
Aufgrund dessen wurden im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mehrere Angebote von regionalen Entsorgerfirmen eingeholt. 
Firma Ehgartner hat hier wieder für einen Vertrag mit einer 5-jährigen Laufzeit das preisgünstigste Angebot abgegeben. Deshalb wurde mit dieser Firma ab 1.Januar 2025 der neue Vertrag über die Sperrmüll- bzw. Gewerbemüllentsorgung für den Baubetriebshof am Wertstoffhof abgeschlossen. Ein Containerwechsel ergab sich dadurch nicht. 

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1.5. Schmierereien Unterführung Gruber Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Am Montag, 20.01.2025 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass im Bereich der Unterführung Gruber Straße Schmierereien mit ukrainefeindlichen Botschaften festgestellt wurden. Darüber hinaus wurden auch Schriftzüge festgestellt, die Polizeivollzugsbeamte beleidigen.

Die Verwaltung hat die PI Poing informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Der Baubetriebshof wurde bereits mit der Entfernung der Schmierereien beauftragt. Der Fachbereich 4 – Generationen und Bildung nimmt ergänzend Kontakt mit dem Graffitikünstler auf, ob die Schmierereien übersprüht werden können. 

Die Mitarbeiter des Baubetriebshofs haben heute die Schmierereien so unkenntlich gemacht, dass diese nicht mehr leserlich sind. Die Beseitigung erfolgt zeitnah.

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1.6. Kommunale Verkehrsüberwachung für den fließenden und ruhenden Verkehr; Ergebnisse im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH/NWS legte als Auftragnehmer der kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Poing die Gesamtauswertung der Geschwindigkeitsverstöße sowie der der geahndeten Parkverstöße aus dem Jahr 2024 vor. 

Geschwindigkeitsverstöße des fließenden Verkehrs:

Neben den Messungen der kommunalen Verkehrsüberwachung kam auch der dauerhaft messende Enforcement-Trailer in der Plieninger Straße, dem Westring und der Schulstraße jeweils mehrere Tage zum Einsatz, die Ergebnisse wurden in der nachfolgenden Auswertung berücksichtigt. 

So sind zum Beispiel die Geschwindigkeitsverstöße 2024 im Westring sowie in der Schulstraße im Vergleich zum Vorjahr prozentual zurückgegangen. Während im Westring 2023 in 95 Stunden noch 349 Verstöße gemessen wurden, waren es 2024 in 127,5 Stunden 392 Verstöße.

In der Schulstraße wurden 2023 bei 115,5 Messstunden noch 102 Verstöße festgestellt, in 2024 waren es bei 155,5 Stunden mit 95 Verstößen deutlich weniger. Jedoch wurde auch hier ein Verstoß mit 63 km/h festgestellt. 

Auch in der Bergfeldstraße konnte ein prozentualer Rückgang der Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Somit waren es im Jahr 2023 insgesamt 902 Geschwindigkeitsüberschreitungen (ca. 226 Messstunden inkl. Trailer und 10.802 Fahrzeuge), wonach 8,35 % der Fahrzeuge zu schnell fuhren. 
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 187 Geschwindigkeitsüberschreitungen (ca. 30 Messstunden ohne Trailer und 3.460 Fahrzeuge) festgestellt, wonach hier 5,40 % der Fahrzeuge die Geschwindigkeit überschritten.

Die Auswertung ergab jedoch auch, dass der Überwachungsdruck an einigen Stellen erhöht werden muss. 
Zum Beispiel wurden bei den Auswertungen des Enforcement Trailers in der Plieninger Straße 2024 bei 20.711 gemessenen Fahrzeugen 276 Verstöße festgestellt, einer hiervon am Sonntag mit 88 km/h.

Insbesondere hier werden die Messungen nach Fertigstellung des Kreisverkehrs Plieninger Straße / Westring verstärkt fortgesetzt.


Insgesamt fanden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 insgesamt 134 Messungen ohne den Einsatz des Enforcement-Trailers statt wodurch 15.013 Fahrzeuge dabei gemessen wurden. 
Darunter gab es 1.077 Verstöße und davon 1.013 Verwarnungen.

Bußgelder gab es insgesamt 64, die unterteilt sind in 
16-20 km/h – 1,
21-25 km/h – 46,
26-30 km/h – 12,
31-40 km/h – 1 und
über 41 km/h – 4.

Fahrverbote gab es 2.



Verstöße des ruhenden Verkehrs:

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 02.06.2022 wurden die Begehungen mit ca. 5 Wochenstunden durchgeführt. 
Insgesamt wurden 2024 dabei 824 Parkverstöße im Gemeindegebiet festgestellt (422 zu 10 Euro, 100 zu 15 Euro, 171 zu 20 Euro, 4 zu 40 Euro und 22 zu 55 Euro). 
Bei 105 Vorgängen ist das Verfahren entweder eingestellt worden oder noch nicht abgeschlossen.
Bei den Verwarnungen zu 55 Euro handelt es sich um unzulässiges Parken auf dem Gehweg, in Bereichen von Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen. 

Eingesetzt wird die kommunale Verkehrsüberwachung u. a. an den der Gemeinde aus der Bevölkerung mitgeteilten Örtlichkeiten über Parkverstöße. Insbesondere wurde die kommunale Verkehrsüberwachung auch in den Bereichen der Schulen eingesetzt, neben den Verwarngeldern konnten falsch Parkende auch durch mündliche Hinweise vor Ort belehrt werden.


Im Ergebnis hat sich der Einsatz der kommunalen Verkehrsüberwachung aus Sicht der Verwaltung bewährt.

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1.7. Fahrplanwechsel der Landkreis-Buslinie 463; Auswirkungen auf Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurde der Linienverlaufsplan der Landkreis-Buslinie 463 dahingehend geändert, dass Pliening, Ottersberg, Poing, die S-Bahn-Haltestellen Poing und Grub sowie die Gemeinde Kirchheim nicht mehr bedient werden. 


In der Gemeindeverwaltung gingen bereits einige Beschwerden aus der Bevölkerung Poings und Plienings ein, wonach die nun fehlende (Schul-) Busverbindung zum Gymnasium Kirchheim kritisiert wurde. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Gemeinden Poing und Pliening wurde bereits Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes Ebersberg sowie des MVV aufgenommen. Ebersberg sicherte uns hierbei eine Prüfung und Stellungnahme in dieser Angelegenheit zu. 


Kurzfristige Alternativen zur S-Bahn Poing bieten die PPA-Busverbindungen 460 und 464, für welche jedoch zu den Hauptverkehrszeiten etwas mehr Zeit eingeplant werden müsse.

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2. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Herr Gunter Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beratend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 festgestellt, dass das Ehrenamt von Frau Sieglinde Pehl als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.12.2024 endet.

Für Frau Sieglinde Pehl rückt Herr Gunter Schmidt als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der Bündnis 90/Die Grünen in den Gemeinderat nach.

Herrn Schmidt wurde dies mit Schreiben vom 19.11.2024 mitgeteilt.

Herr Schmidt erklärte mit Schreiben vom 19.11.2024 die Bereitschaft, das Amt anzutreten und den Eid gemäß Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung zu leisten.

Erster Bürgermeister Thomas Stark vereidigt Herrn Schmidt in der Sitzung.

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3. Verabschiedung des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Frau Sieglinde Pehl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beratend 3

Sachverhalt

Frau Sieglinde Pehl ist mit Ablauf des 31.12.2024 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. 

Erster Bürgermeister Thomas Stark verabschiedet Frau Pehl in der Sitzung.

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4. Änderung der Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des bisherigen Gemeinderatsmitgliedes Sieglinde Pehl ist eine Neubesetzung der Ausschüsse vorzunehmen. 


Bau- und Umweltausschuss

Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion schlägt folgende neue Besetzung des Bau- und Umweltausschusses vor:

als Mitglied:
Daniel Becker (wie bisher)

als Vertreter:
Gunter Schmidt (bisher Sieglinde Pehl)


Rechnungsprüfungsausschuss:

Für die Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses schlägt die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion vor:

als Mitglied:
Gunter Schmidt (bisher Sieglinde Pehl)

als Vertreter:
Yvonne Großmann (wie bisher)

Beschlussvorschlag

Es werden folgende Neubesetzungen der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion in den Ausschüssen vorgenommen:

Bau- und Umweltausschuss

Daniel Becker als Mitglied (wie bisher)
Gunter Schmidt als Vertreter (bisher Sieglinde Pehl)

Rechnungsprüfungsausschuss:

Gunter Schmidt als Mitglied (bisher Sieglinde Pehl)
Yvonne Großmann als Vertreter (wie bisher)

Beschluss

Es werden folgende Neubesetzungen der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion in den Ausschüssen vorgenommen:

Bau- und Umweltausschuss

Daniel Becker als Mitglied (wie bisher)
Gunter Schmidt als Vertreter (bisher Sieglinde Pehl)

Rechnungsprüfungsausschuss:

Gunter Schmidt als Mitglied (bisher Sieglinde Pehl)
Yvonne Großmann als Vertreter (wie bisher)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.; Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.04.2024 bestellte der Gemeinderat die Vorstandsmitglieder des Volkshochschule Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. wie folgt:

  1. Sieglinde Pehl
  2. Wolfgang Spieth
  3. Christina Tarnikas

Gemäß § 11 Absatz 3 der Satzung des Volkhochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V. hat im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds die Mitgliedsgemeinde unverzüglich ein neues Vorstandsmitglied für die Restlaufzeit der Amtsperiode zu bestellen. Der Vorstand wird grundsätzlich für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählt, die laufende Amtsperiode endet somit zum 30.04.2026.

Frau Sieglinde Pehl legte das Amt als Vorstandsmitglied des Volkhochschule Vaterstetten – Erwachsenenbildung e.V. vorzeitig zum 31.12.2024 nieder. 

Das Bündnis 90/Die Grünen schlägt als neues Vorstandsmitglied Herrn Daniel Becker vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt zum 01.01.2025 Herrn Daniel Becker als neues Vorstandsmitglied des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt zum 01.01.2025 Herrn Daniel Becker als neues Vorstandsmitglied des Volkshochschule Vaterstetten - Erwachsenenbildung e.V.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Neubau Polizeiinspektion Poing in Grub; Vorstellung des Projekts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Rosenheim wurde mit der Erstellung der Projektunterlage für die Maßnahme „Neubau Polizeiinspektion, zentrale Einsatzdienste und polizeiliches Einsatztrainingszentrum in Poing“ beauftragt. 

Das zu bebauende Grundstück liegt im südlichen Bereich des Ortsteils Grub entlang der Senator-Gerauer-Straße; westlich befindet sich ein Park+Ride Parkplatz, während sich östlich landwirtschaftliche Nutzflächen erstrecken. Auf dem Grundstück befinden sich erhaltenswerte Bäume und Gehölze (Biotopkartierung) sowie stillgelegte Hühnerställe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Die Bestandsbauten werden im Zuge der Maßnahme abgebrochen.

Auf dem Gelände sollen die Polizeiinspektion Poing (PI), die Zentralen Ergänzungsdienste (ZED) und ein Polizeiliches Einsatztrainingszentrum (PE) errichtet werden.

Die Aufgabe besteht in der Planung von Verwaltungs-, Trainings- und Einsatzräumen für die Bayerische Polizei in Holz-Hybrid-Bauweise. Im Raumprogramm enthalten ist im Besonderen eine Raumschießanlage. 

Eine angemessene Begrünung und Bepflanzung, Reduzierung des Versiegelungsgrades, Nutzungsmöglichkeiten von Solarenergie sowie sonstiger regenerativer Energiequellen werden als Prämissen untersucht. Auf einen hohen energetischen Standard und eine ressourcenschonende Bauweise wird auch seitens der Bayerischen Staatsregierung besonderes Augenmerk gelegt, weshalb eine kompakte und flächensparende Bauweise angestrebt wird.

PKW-, Motorrad- und Fahrradstellplätze werden auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing vom 05.07.2017 und der Fahrradabstellplatzsatzung vom 29.09.2021 nachgewiesen.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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7. Neubau Polizeiinspektion Poing in Grub; 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Hinsichtlich der inhaltlichen Darstellung wird auf Tagesordnungspunkt 6 verwiesen.

Dieses Konzept bedarf die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 1402/1 und 1402/9, Gemarkung Poing.

Mit der Flächennutzungsplanänderung wird die Fläche als Sondergebiet sowie mit Grünflächen dargestellt. 

Mit der Erstellung der Flächennutzungsplanänderung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Aufstellung der 21. Flächennutzungsplanänderung nach § 2 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Aufstellung der 21. Flächennutzungsplanänderung nach § 2 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Neubau Polizeiinspektion Poing in Grub; Bebauungsplan Nr. 57 "Sondergebiet Polizei" Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö informativ 6
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Hinsichtlich der inhaltlichen Darstellung wird auf Tagesordnungspunkt 6 verwiesen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 1402/1, 1402/9 sowie einen Teilbereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1402/8, jeweils Gemarkung Poing.

Mit dem Bebauungsplan wird die Fläche als Sondergebiet sowie mit Grünflächen festgesetzt. 

Mit der Erstellung des Bebauungsplans wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren

Beschlussvorschlag

Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“, 1. Änderung, nach § 2 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“, 1. Änderung, nach § 2 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Sportzentrum Poing Dachsanierung der Dreifachhalle Vorstellung der Vorplanung mit Variantenvergleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Zinkdach Dreifachhalle
Am Hallendach treten seit Jahren immer wieder Probleme in Form von Wassereintritten auf, der Lochfraß der Zinkdeckung wurde immer wieder mit Flüssigkunststoff provisorisch abgedichtet. 
Ähnlich wie bereits am Pavillon ist die Weißrostbildung des Zinkdaches durch ein Zusammenwirken verschiedener konstruktiver Gegebenheiten (geringe Dachneigung, Feuchtigkeit bzw. Kondensatbildung unter den Blechen, Bitumenbahn unter Blecheindeckung ohne weitere Trennlage) aus heutiger Sicht eine mangelhafte Ausführung. 
Eine Gesamtinstandsetzung des Daches ist erforderlich. Das Büro bharchitektengesellschaft mbH wurde für die Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zu Sanierungsmöglichkeiten mit Prüfung einer PV-Belegung einschl. Kostenschätzung beauftragt.

Die punktuelle Prüfung hat ergeben, dass die vorhandene Holzkonstruktion zwar feucht ist, aber bisher keinen Schaden genommen hat und bestehen bleiben kann. 
Die statische Prüfung hat gezeigt, dass die Konstruktion über den Umkleiden aufgrund von neuen Berechnungsmethoden für die Schneelast verstärkt werden muss, auf der ganzen Fläche aber mit einer PV-Anlage belegt werden kann. 
Als möglicher Neuaufbau der Dachdeckung eignet sich eine industriell vorgefertigte Stehfalzprofil- oder eine Doppelstehfalzdeckung.
Die Stehfalzprofildeckung (Aluminium, z. B. Kalzip, vgl. Schwimmbad) ist wirtschaftlich, unterscheidet sich aber optisch vom Bestand. 
Die Doppelstehfalzdeckung (Edelstahl, z. B. Uginox, vgl. Pavillon) ähnelt optisch dem Bestand, ist im Vergleich zu einer Kalzip-Deckung jedoch teurer. 

Da die Dachfläche kaum einsehbar ist und mit PV belegt werden soll und die technischen Vorteile überwiegen, empfiehlt das Büro bharchitekten den Wiederaufbau der Dachfläche mit industriell vorgefertigtem Stehfalzprofilen. Die Verwaltung folgt der Empfehlung. 

Die reinen Baukosten bei einer Kalzip-Deckung werden auf ca. 1.090.000 Euro brutto geschätzt, das bedeutet ca. 1,3 Mio. Euro brutto Gesamtkosten. 
Die Mehrkosten bei einer Doppelstehfalzdeckung betragen einschl. Nebenkosten ca. 200.000 Euro brutto, die gesamte Bausumme also ca. 1,5 Mio. Euro brutto. 
   

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Ausführung zur Dachsanierung der Dreifachhalle gem. Sanierungsvorschlag des Büros bharchitekten weiter zu verfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt 2025 wurden auf der Haushaltsstelle 56020.500000 1.365.000 Euro für die Dachsanierung eingestellt. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Ausführung zur Dachsanierung der Dreifachhalle gem. Sanierungsvorschlag des Büros bharchitekten weiter zu verfolgen. Die Errichtung einer großflächigen PV-Anlage ist im Zuge der Sanierung mit einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Sozialwohnungen Römerstraße 52 - 54 Balkoninstandsetzung und energetische Sanierung Fenstertausch Ostfassade und Umsetzung PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

In seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2024 fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

Zu dem empfohlenen Fensterrausch an der Ostfassade sollen die tatsächlichen technischen Gegebenheiten geprüft werden. 

Ebenfalls soll die Ausstattung der beidseitigen Dachflächen mit einer PV-Anlage hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit durch einen Fachplaner beurteilt und im Rahmen der Vorstellung der Entwurfsplanung abschließend beraten werden

Fenstertausch:
Aus dem Energieberatungsbericht der Firma Intep GmbH vom 23.05.2011 ergibt sich, dass die Fenster auf der Ost- und Südfassade im Jahr 1997, also vor 27 Jahren, eingebaut wurden und mit einem k-Wert (= heutiger U-Wert) von 1,3 W/m²K angegeben sind.

Rein altersbedingt ist es daher empfehlenswert, die Fenster durch neue, energetisch optimierte, Fenster zu ersetzen. 
Aus energetischer Sicht weisen die neuen Fenster (bei einer BAFA BEG Einzelmaßnahmenförderung) einen Uw-Wert von ≤ 0,95 W/m²K auf. 
In der Energiebedarfsberechnung nach DIN 18599 betragen die jährlichen Energieverluste über die Fenster im Bestand rund 26.600 kWh. 
Bei Sanierung der Fenster der Westfassade können die jährlichen Energieverluste über die gesamten Fensterflächen auf rund 25.800 kWh, beim Tausch aller Fenster auf 23.200 kWh reduziert werden. 
Dies bedeutet eine rechnerische Reduzierung der Energieverluste über die Fenster von rund 13% im Vergleich zur Bestandssituation.
Gemäß Kostenschätzung vom 11.09.2024 wurden die Kosten für die Fensterarbeiten an Süd- und Ostfassade mit 92.350 Euro brutto angesetzt. Darin berücksichtigt ist auch der Tausch der Kellerfenster auf entsprechenden Gebäudeseiten.
Das Büro Schimmer empfiehlt, auch den Fenstertausch auf der Süd- und Ostfassade im Zuge der geplanten Sanierungsmaßnahme durchzuführen. 

PV-Anlage:
Das Ingenieurbüro Schnabl wurde mit der Prüfung der Ausstattung der beidseitigen Dachflächen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit beauftragt. 
Es wurden Anlagengrößen von 5 kWp und 20 kWp mit Überschusseinspeisung sowie 38 kWp mit Volleinspeisung gegenübergestellt und der Eigenstromverbrauch aus 2022 als Eigenverbrauch angesetzt. Es wurden die aktuell gültigen Fördersätze, gültig bis 31. Januar 2025, zu Grunde gelegt, wie anschließend entschieden wird ist noch unklar.
Mieterstrom als Abnehmer wurde nicht betrachtet, da hier keine großen Verbräuche zu erwarten sind und nicht von einer festen Größe ausgegangen werden kann und die Abrechnung aufwändig ist. 

Folgendes Ergebnis kann aufgezeigt werden:


Römerstraße 52
Römerstraße 54
Eigenverbrauch in 2022            für Allgemeinstrom
ca. 2.000 kWh                         (einschl. Heizung für 52+54)
ca. 230 kWh
Amortisationszeit


5 kWp, Überschusseinspeisung
11 Jahre
27 Jahre
20 kWp, Überschusseinspeisung
22 Jahre
35 Jahre
38 kWp, Volleinspeisung
20 Jahre
20 Jahre

Als Anlagenlebensdauer kann von > 20 Jahren ausgegangen werden. 

Beschlussvorschlag

Fenstertausch:
Die Verwaltung wird beauftragt, den im Sanierungspaket OPTIONAL enthaltenen Fenstertausch an der Süd- und Ostfassade umzusetzen. 

PV-Anlage:
Die Verwaltung wird beauftragt, die aus wirtschaftlicher Sicht günstigste Anlage mit 5 kWp mit Überschusseinspeisung auf dem Gebäude Römerstraße 52 umzusetzen. 

Finanzielle Auswirkungen

Fenstertausch:
Der Fenstertausch an der Süd- und Ostfassade ist im Sanierungspaket OPTIONAL enthalten, die Kosten wurden bereits auf der Haushaltsstelle 88025.940000 angesetzt. 

PV-Anlage:
Ab einem Eigenverbrauchsanteil von mindestens 15 % wird eine Eigenverbrauchsanlage wirtschaftlich sinnvoll. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv                Begründung: energetische Sanierung, Energieeinsparung
       ja, negativ
       nein

Beschluss 1

Fenstertausch:
Die Verwaltung wird beauftragt, den im Sanierungspaket OPTIONAL enthaltenen Fenstertausch an der Süd- und Ostfassade umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

PV-Anlage:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine 38 kwP PV-Anlage auf dem Gebäude Römerstraße 52 + 54 vorzubereiten. Das Projekt Mieterstrom soll mit der EBERwerk GmbH & Co. KG und der Energieagentur Ebersberg-München geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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11. Digitale Schulen; Bericht über umgesetzte Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 die Durchführung umfangreicher Maßnahmen zur Schaffung digitaler Bildungsinfrastruktur in den kommunalen Schulen unter Förderung aus dem Förderprogramm „dBIR - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ beschlossen.

Folgende wesentlichen Maßnahmen wurden in den Jahren 2022 bis 2024 auf der Basis der Anforderungen aus den Medienkonzepten der Schulen und unter Zugrundelegung der Ist-Ausstattung umgesetzt:

Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule:
  • Teilmodernisierung Netzwerkverkabelung (Glasfaser bis zur Etage) und Erneuerung aktiver Netzwerkkomponenten
  • flächendeckende Bereitstellung von WLAN
  • Modernisierung Lehrerarbeitsplätze und Präsentationstechnik in insgesamt 43 Klassen- und Fachräumen
  • Erneuerung Verkabelung Lehrerarbeitsplatz – digitales Display (Tafel)
  • Ausstattung der Schulküche mit Schülerarbeitsplätzen
  • Bereitstellung von drei Tabletklassen
  • Beschaffung von Druckern zur gemeinsamen Nutzung in den Klassenbereichen
  • Ersatzbeschaffung zentraler Netzwerkkomponenten (Server, Firewall)
  • Glasfaseranschluss Gebäude 


Grundschule am Bergfeld:
  • Teilmodernisierung Netzwerkverkabelung (Glasfaser bis zur Etage) und Erneuerung aktiver Netzwerkkomponenten
  • flächendeckende Bereitstellung von WLAN
  • Modernisierung Lehrerarbeitsplätze und Präsentationstechnik in insgesamt 14 Klassen- und Fachräumen
  • Erneuerung Verkabelung Lehrerarbeitsplatz – digitales Display (Tafel)
  • Bereitstellung weitere Tabletklasse
  • Beschaffung von Multifunktions-Druck/Kopiersystemen zur gemeinsamen Nutzung in den Gruppenräumen
  • Ersatzbeschaffung zentraler Netzwerkkomponenten (Server, Firewall)
  • Glasfaseranschluss Gebäude 


Grundschule an der Karl-Sittler-Straße:
Bereitstellung von drei Tabletklassen


alle Schulen:
Aufstockung der (mobilen) Lehrerdienstgeräte unter Förderung aus dem Sonderbudget „Lehrerdienstgeräte“ um weitere 22 auf nun insgesamt 82 Lehrerendgeräte

In den Jahren 2022 bis 2024 beliefen sich die Kosten für Investitionen in die IT-Ausstattung der Kommunalen Schulen auf 692.100 EUR (inkl. Beratungskosten, ohne Kosten für die – gesondert geförderte - Herstellung der Glasfaser-Hausanschlüsse und die Beschaffung von Lehrerendgeräten).

Diese Investitionen sind größtenteils (570.200 EUR) aus dem Förderprogramm „dBIR – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ förderfähig. Dem Schulsachaufwandsträger Gemeinde Poing wurde mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 01.09.2022 zunächst ein Förderhöchstbetrag von 437.302 EUR und in einer Nachbewilligungsrunde mit Bescheid vom 06.12.2024 eine Erhöhung um 20.733 EUR bewilligt. Mit Schlussbescheid der Regierung von Oberbayern vom 13.01.2025 wird die Zuwendung auf den Förderhöchstbetrag von 458.035 EUR festgesetzt. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Investitionen in die Schul-IT in den Jahren 2022 bis 2024 beträgt 234.065 EUR.

Die Herstellung der Glasfaseranschlüsse in der Anni-Pickert-Schule und der Grundschule am Bergfeld durch die Dt. Telekom im Jahr 2022 verursachte Kosten in Höhe von 124.944,38 EUR.
Aus dem Förderprogramm „Glasfaser/WLAN-Richtlinie“ wurde eine Förderung in Höhe von 99.955,49 EUR gewährt. Der Eigenanteil der Gemeinde belief sich auf 24.988,89 EUR.

Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine herausfordernde Aufgabe. Neben der Bereitstellung einer zeitgemäßen IT-Ausstattung und der Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs ist die pädagogisch sinnvolle Nutzung und Implementierung neuer Unterrichtsformen eine der großen Herausforderungen.

In der Sitzung wird der Sachvortrag mittels Präsentation mit weiteren Themen (u.a. Gesamtübersicht über die aktuelle IT-Ausstattung, Administrationsförderung, Digitalisierung in der Schulverwaltung) ergänzt. 

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Eingang der Fördermittel aus dem Förderprogramm „dBIR – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ in Höhe von 458.035 EUR wird für das erste Halbjahr 2025 erwartet.




Auswirkungen auf den Klimaschutz:

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein





Beschlussvorschlag:









Ortsnachrichten:

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12. Antrag der Fraktion SPD Bürgerliste Poing die Stärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung im Krisenfall betreffend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Fraktion SPD Bürgerliste Poing hat mit Schreiben vom 11.12.2024 folgenden Antrag gestellt:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  • zu prüfen, wie eine Stärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung im Krisenfall (z. B. auch durch die Errichtung bzw. Wiederinstandsetzung von Schutzräumen) möglich ist,
  • hierzu ein Konzept zu erarbeiten
  • und dem Gemeinderat vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

a) Katastrophenschutz

Zunächst ist der Katastrophenschutz Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr, der den Ländern obliegt. Konkret ist gesetzlich das Landratsamt Ebersberg für das Gemeindegebiet Poing die zuständige Katstrophenschutzbehörde. Die Gemeinde Poing und die Freiwillige Feuerwehr Poing sind dabei zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Landratsamt und Gemeinde stehen hier im regelmäßigen Austausch. Ein Handlungsbedarf seitens der Gemeinde ist aktuell nicht ersichtlich.

b) Daseinsvorsorge/örtliche Sicherheitsbehörde

Daneben gibt es den eigenen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge bzw. der örtlichen Sicherheitsbehörde. Die Gemeinde Poing hat sich in diesem Rahmen - unter Beachtung der Leistungsfähigkeit und der Verhältnismäßigkeit - vorbereitet, um beim Eintreten eines Krisenfalls entsprechend gut aufgestellt zu sein. 

  • Rathaus, Baubetriebshof, Feuerwehr und Polizei sind bereits seit längerer Zeit mit (teilweise mobilen) Notstrommöglichkeiten versorgt, ein Tanklager für die Einsatzfahrzeuge ist angelegt. 

  • Die Freiwillige Feuerwehr Poing wurde umfangreich und hochwertig ausgestattet.

  • In der Dreifachturnhalle wurde – gedacht als mögliche Unterbringungsmöglichkeit - die Notbeleuchtung erweitert. Hier kann eine mobile Notstromversorgung eingespeist werden.

  • Für eine redundante Kommunikation (zwischen Landratsamt – Rathaus – Feuerwehr – Polizei) wurde eine Amateurfunkverbindung zwischen dem Landratsamt Ebersberg und der Gemeinde Poing bereits positiv getestet. Entsprechende Haushaltsmittel wurden eingestellt, allerdings fehlen für eine Umsetzung noch entscheidende Informationen des Landratsamtes.

  • Gespräche für eine Notversorgung bzw. -betreuung wurden mit der Feuerwehr, dem BRK, der Polizei, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, einigen örtlichen Betrieben und Einrichtungen (Nahversorger, Apotheke, Tankstelle etc.) geführt. Eine Wiederholung ist vorgesehen. Der Fokus liegt dabei naturgemäß auf den Einsatzkräften, Einsatzfahrzeugen und besonders hilfsbedürftigen Personen.

  • Pflegeeinrichtungen wurden ebenfalls abgefragt und über die Problematik informiert. 

  • Im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls im Gemeindegebiet Poing ist die Versorgung mit Trinkwasser für über 72 Stunden sichergestellt. Auch die Schmutzwasserentsorgung kann VE|MO für über 72 Stunden im öffentlichen Bereich (mit Ausnahme Schwabener Straße 12-19) sicherstellen. 

  • Im Bereich des Hochwasserschutzes wurden umfangreiche bauliche Maßnahmen getroffen. 

  • Entsprechend der ministeriellen Empfehlung wird die Gemeinde Poing – soweit es die Lage erforderlich macht – in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem BRK im Krisenfall sogenannte „Leuchttürme“ (Notfall-Infopunkte, Nothilfe) einrichten. Hierzu erfolgt dann eine gesonderte Information (Ort, Öffnungszeiten, Dienstleistungen etc.), die notfalls auch über Lautsprecher verbreitet wird.

Auch auf Basis des Schulungsangebotes des Landratsamtes („Online-Meetings der länder- und fachbereichsübergreifenden Task Force Bewältigung Komplexer Krisen (ehemals Task Force Blackout)“) wurden und werden die Maßnahmen durch die Verwaltung regelmäßig überprüft und bei Bedarf verbessert.

Auch wenn die Gemeinde Poing insbesondere mit der kritischen Infrastruktur zwar bereits einige sicher sehr wirkungsvolle Maßnahmen getroffen hat, eine Verpflegung, Unterbringung oder Notstromversorgung von mehreren tausend Personen ist gemeindlich nicht leistbar und wird dann letztlich zur staatlichen Aufgabe. 

Losgelöst von den behördlichen Verantwortlichkeiten ist jedoch die private oder betriebliche Vorsorge zwingend erforderlich und wird entsprechend durch die Fachbehörden empfohlen. Entsprechende Hinweise wurden daher auf der Gemeindehomepage eingestellt.

c) Zivilschutz

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums - hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen und übernimmt hierzu u.a. Aufgaben des Zivilschutzes. Hierzu gehören insbesondere die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau oder der Selbstschutz. 

Zur Warnung der Bevölkerung: Wie bekannt wurden Warneinrichtungen (Sirenen) bereits in Poing flächendeckend installiert. Hier besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

Zum Schutzbau: In Deutschland stünden – so die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - aktuell keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume zur Verfügung. Die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume sei aufgrund der geänderten Sicherheitslage nach Ende des Kalten Krieges bereits im Jahr 2007 eingestellt worden. Im Einvernehmen mit den Ländern würden seitdem öffentliche Schutzräume sukzessive rückabgewickelt. Seit September 2020 sei die BImA mit der Entwidmung betraut. 

Mit Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine habe das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im März 2022 die BImA und das BBK allerdings beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume (öSR) durchzuführen. Gegenstand der Untersuchung seien insbesondere die Fragen gewesen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch gewidmeten öSR wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten. Die hierzu durchgeführte dreistufige Bestandsaufnahme sei planmäßig Ende März 2023 abgeschlossen worden. 

Bund und Länder haben sich nunmehr in der 221. Sitzung der Innenministerkonferenz im Juni 2024 auf wesentliche Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes verständigt. Die weitere Ausgestaltung fände – so die Angaben in der Bundespressekonferenz vom 25.11.2024 - aktuell unter Beteiligung der Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe statt. Grundlage sei das von der Bundesregierung 2003 entwickelte Gesamtszenario zur Umsetzung der „Konzeption Zivile Verteidigung“. Gemeinsam mit den Ländern sei beabsichtigt, in den nächsten Schritten Eckpunkte für die Entwicklung eines Schutzraumkonzeptes weiter auszuarbeiten. 

Hierbei seien folgende Punkte beinhaltet: eine möglichst systematische Erfassung von Gebäuden und auch privaten Immobilien, die als öffentliche Zufluchtsorte genutzt werden könnten ‑ das könnten entweder etwa Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume sein ‑, ein auf diesen Daten aufbauendes digitales Verzeichnis, das es Bürgerinnen und Bürgern ermögliche, über Warn- und Kartendienste die für sie nächstgelegenen Schutzorte über das Handy zu ermitteln, Möglichkeiten zur flächendeckenden Schaffung von Räumen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Kellern selbst schützen könnten, Handlungsempfehlungen zu deren baulicher Ertüchtigung sowie umfassende Informationskampagnen, die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Schutzräumen und die Möglichkeiten des Selbstschutzes informieren. 

Ein Fertigstellungstermin des Konzeptes könne nicht genannt werden.

Zur Situation in Poing:

Ein derartiger entwidmeter und nicht einsatzbereiter Schutzraum (für ca. 325 Personen) ist im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu finden, der aktuell durch den Schützenverein als Schießstand genutzt wird. Aktuell findet hier eine technische Bestandsaufnahme/Untersuchung für einen eventuellen Lüftungsumbau im Zusammenhang mit dem Vereinsschießbetrieb statt.

Ferner gibt es – als nennenswertes „unterirdisches öffentliches Gebäude“ – insbesondere die Tiefgarage am Rathaus. 

Sonstige Möglichkeiten wie Katakomben, Stollen, Tunnel oder U-Bahnhöfe befinden sich - wie bekannt - in der Gemeinde Poing nicht. 

Insoweit müssten zwingend private Immobilien in ein wirksames Konzept einbezogen werden. Dies begegnet aber einer Vielzahl von offenen, durch die Gemeinde regelmäßig nicht lösbaren Rechtsfragen.

Auch für die Erstellung von Handlungsempfehlungen - z. B. für private Hausbesitzer - bedarf es offenkundig einer spezifischen Expertise, die wohl nur in den dafür zuständigen Fachbehörden - insbesondere des Bundes - vorhanden sein dürfte.

Aus Sicht der Verwaltung müssen daher zunächst die Empfehlungen bzw. die gesetzlichen Vorgaben der Bundes- und Landesbehörden im Zivilschutz abgewartet werden. Hierzu zählt auch die Frage der Finanzierung, da der Bund die Kosten, die den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG), durch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf Grund dieses Gesetzes und durch Weisungen der zuständigen Bundesbehörden entstehen, trägt (§ 29 Abs. 1 ZSKG).

Empfehlung der Verwaltung zum Zivilschutz:

Die Verwaltung empfiehlt daher, grundsätzlich erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Vorgaben, Hinweise und ggf. Förderprogramme die dann erforderlichen Maßnahmen im Zivilschutz zu prüfen.

Unberührt von dieser Empfehlung bleibt die Thematik Lüftungsanlage im vormaligen Schutzraum im Zusammenhang mit dem Vereinsschießbetrieb. Diese ist in dem bereits begonnenen Verfahren gesondert zu prüfen und ggf. von den zuständigen Gremien zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Die obigen Ausführungen zu den Themen Katastrophenschutz, gemeindliche Daseinsvorsorge und örtliche Sicherheitsbehörde werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Für den Bereich Zivilschutz sind die entsprechenden Veröffentlichungen, Vorgaben und ggf. Förderprogramme im Zusammenhang mit einem nationalen Schutzraumkonzept abzuwarten. Die Verwaltung wird beauftragt, sich dann daraus ergebende Maßnahmen zu prüfen. Das bereits begonnene Verfahren zur Thematik Lüftungsanlage im vormaligen Schutzraum im Zusammenhang mit dem Vereinsschießbetrieb bleibt davon unberührt.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die obigen Ausführungen zu den Themen Katastrophenschutz, gemeindliche Daseinsvorsorge und örtliche Sicherheitsbehörde werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Für den Bereich Zivilschutz sind die entsprechenden Veröffentlichungen, Vorgaben und ggf. Förderprogramme im Zusammenhang mit einem nationalen Schutzraumkonzept abzuwarten. Die Verwaltung wird beauftragt, sich dann daraus ergebende Maßnahmen zu prüfen. Das bereits begonnene Verfahren zur Thematik Lüftungsanlage im vormaligen Schutzraum im Zusammenhang mit dem Vereinsschießbetrieb bleibt davon unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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13. Erlass einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 13

Sachverhalt

Auch im Jahr 2025 sollen folgende Märkte stattfinden:

• 01.06.2025 (Frühjahrsmarkt) 
• 19.10.2025 (Herbstmarkt)

Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt. Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.

Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.

Um auch Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.

Die Sonntagsöffnung muss jedoch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang stehen und darf nur noch in einem sehr engen örtlichen Bezug zum Markt selbst stattfinden. Hierauf wurde die Gemeinde Poing durch das Landratsamt Ebersberg als Aufsichtsbehörde überdies schriftlich hingewiesen.

Die Sonntagsöffnung muss sich daher nach Rechtsauffassung der Verwaltung auf nachfolgende Straßenzüge beschränken:

Alte Gruber Straße
Anzinger Straße (zwischen Hauptstraße und Bürgermeister-Germeier-Straße)
Bahnhofstraße
Birkenallee (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Bürgerstraße
Endbachweg (zwischen Hauptstraße und Bahnunterführung)
Friedensstraße (zwischen Marktplatz und Jugendzentrum)
Hauptstraße
Marktstraße
Neufarner Straße (zwischen Hauptstraße und Eichenweg)
Poststraße
Rathausstraße

Die Verwaltung schlägt somit vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten für das Jahr 2025 zu erlassen

Beschlussvorschlag

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2025 wird in der dargestellten Form erlassen.

ja/nein

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x     ja, negativ
       nein

Beschluss

Die Verordnung der Gemeinde Poing zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2025 wird in der dargestellten Form erlassen.

ja/nein

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2025 16:30 Uhr