Datum: 20.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 21:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Würdigung des Haushalts für das Jahr 2025
1.2 Grundsteuerreform aktueller Sachstand
1.3 Jugendarbeit in Poing; Jugendzentrum - aktuelle Situation, Personaleinsatz, Öffnungszeiten
1.4 Ausbau der EBE 01 Ortsdurchfahrt Poing West (Gruber Straße)
1.5 Dankschreiben der ukrainischen Gemeinschaft in Poing
1.6 Schulentwicklung in Poing; Buchungszeiten der OGTS in den Poinger Grundschulen ab dem Schuljahr 2025/2026
2 Verein Stadt und Land München Ost e.V. - OstAllianz; Vorstellung und Einblicke in die aktuellen Projekte
3 Seniorenarbeit in Poing; Bericht für das Jahr 2024 über die gemeindliche Seniorenarbeit
4 Jugendarbeit in Poing; Konzeption selbstverwalteter Raum und geplante Inbetriebnahme des Containers am Volksfestplatz
5 Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2022 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung
6 Antrag der Iny-Lorentz-Stiftung zur Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1
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1.1. Würdigung des Haushalts für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.12.2024 (Eingang 18.12.2024) wurde der Gemeinde die Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt mitgeteilt.

Da keine Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung vorgesehen sind, war der Haushalt nicht genehmigungspflichtig. Es hat lediglich eine Würdigung durch das Landratsamt zu erfolgen (Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO).

Im Rahmen der Würdigung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass kein Anlass zur Beanstandung durch das Landratsamt gesehen wird. Somit konnte die Satzung entsprechend ausgefertigt werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 05.02.2025 ortsüblich im Ortsnachrichtenblatt.

Das Genehmigungsschreiben des Landratsamtes Ebersberg wird den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

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1.2. Grundsteuerreform aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.10.2024 ö beratend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Im vergangenen Jahr mussten alle bayerischen Gemeinden neue Hebesätze für die Grundsteuer beschließen, da die alten Hebesätze zum 31.12.2024 außer Kraft getreten sind. 

Die Gemeinde Poing hat anhand der ihr zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Messbetragsdaten den neuen Hebesatz aufkommensneutral berechnet. Die Aufkommensneutralität bezieht sich hierbei jedoch nicht auf die einzelnen Grundsteuerpflichtigen, sondern auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Gemeinde. Dies hat zur Folge, dass für einzelne Objekte mehr oder weniger Grundsteuer anfallen kann.

Aufgrund einer Vielzahl an Änderungen, die durch das Finanzamt seit der Berechnung des Hebesatzes vorgenommen wurden, gestaltet sich derzeit das Bild so, dass das tatsächliche Aufkommen mit dem berechneten Hebesatz von 505 nicht an das bisherige Steueraufkommen herankommt.



Grundsteuer A
Grundsteuer B
Summe
Ansatz 2024
28.034
2.656.336
2.684.370
Ist 2024
28.034,82
2.703.517,87
2.731.552,69
Abweichung 2024
0,82
47.181,87
47.183

Ansatz 2025
28.034
2.738.003
2.766.037
Ist 2025
12.086,82
2.250.864,44
2.147.211,19
Abweichung 2025
-15.947,18
-487.138,56
-503.085,74



Da seitens des Finanzamts beinahe täglich Änderungsbescheide erteilt werden, ist die Lage stetig aktualisiert zu betrachten. Sollte sich jedoch das aktuelle Bild mit Mindereinnahmen von etwa 500.000 € pro Jahr verfestigen, ist zwingend über eine Anpassung des Hebesatzes zu beraten.

Die Möglichkeit für eine Anpassung des Hebesatzes für das Jahr 2025 hat die Gemeinde grundsätzlich bis zum 30.06.2025.

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1.3. Jugendarbeit in Poing; Jugendzentrum - aktuelle Situation, Personaleinsatz, Öffnungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die derzeitige Situation im Jugendzentrum in Poing ist entspannt und ruhig. Die im Oktober und Dezember durchgeführten Partys waren gut besucht (ca. 60 bzw. 90 Teilnehmer). Der offene Betrieb wird derzeit von wenigen Jugendlichen besucht. Die Projektangebote wie gemeinsames Kochen oder Gestaltung der Räume werden jedoch von den Besuchern grundsätzlich gut angenommen. 

Schwierig gestaltet sich nach wie vor die Personalakquise. Derzeit ein hauptamtlicher Mitarbeiter. Der Betrieb wird durch Anerkennungs- und Semesterpraktikanten bzw. Minijobber ergänzt, um stets zwei Mitarbeiter vor Ort zu haben. Um die Attraktivität zu steigern, sucht die Gemeinde weiteres Fachpersonal. Die noch zur Verfügung stehenden Planstellen sollen dabei auf Teilzeitbeschäftigte zukünftig aufgeteilt werden. Durch die Verteilung auf möglichst mehrere Teilzeitkräfte, kann das Angebot erweitert und weitere Kooperationen ermöglicht werden. Ebenso kann dadurch eine attraktivere Arbeitszeit angeboten werden.

Außerdem können die Öffnungszeiten somit wieder ausgebaut werden (derzeit täglich 14 bis 19 Uhr, ohne Samstag). 

Die Planung der zukünftigen Öffnungszeiten sieht Folgendes vor:
Montag bis Mittwoch von 14 bis 19 Uhr
Donnerstag und Freitag von 15 bis 20 Uhr

Samstag nach Bedarf einmal monatlich (Workshops, Partys, Veranstaltungen etc.)
Das JUZ wäre dann an einem weiteren Samstag frei und könnte den örtlichen Vereinen und Initiativen für Veranstaltungen (idealerweise für die Jugend) zur Verfügung gestellt werden.

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1.4. Ausbau der EBE 01 Ortsdurchfahrt Poing West (Gruber Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Rosenheim plant, die EBE 01 (Gruber Straße) zwischen Kreisel Münchener Straße / Kichheimer Allee (Kreisverkehr bleibt frei) und Einmündung Alte Gruber Straße im Zeitraum 24.03.–26.09.2025 auszubauen.

Der Ausbau erfolgt mit halbseitiger Sperrung mit Einbahnregelung und lokaler Umleitung über die Kichheimer Allee. Um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme in vier Hauptphasen/Abschnitte unterteilt.

Die EBE 01 (Gruber Straße) wird gemäß den RASt 06 (hier: Oberbauverstärkung) ausgebaut. Bisher gibt es nur auf der Nordseite einen Geh- und Radweg. Im Zuge des Ausbaus wird der südliche Gehweg verbreitert und als Geh- und Radweg neu gebaut. Mit dem Neubau des südlichen Geh- und Radweges wird eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer erreicht, da der Radfahrer zukünftig die Möglichkeit hat, auf der Südseite Richtung Osten und auf der Nordseite Richtung Westen jeweils auf einem Geh- und Radweg zu fahren. Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger wird ebenfalls verbessert, da es zukünftig vier statt zwei Querungsstellen geben wird.

Der Anliegerverkehr soll während der Bauzeit möglichst aufrechterhalten werden. Beim Abfräsen und Aufbringen von Asphaltschichten wird es ggf. auch für Anlieger Einschränkungen geben. Mit welcher Bauphase begonnen wird, wird in Abstimmung mit der Baufirma entschieden. Unmittelbar betroffene Anlieger werden gesondert informiert. Wir werden zu gegebener Zeit auf der Gemeinde-Homepage weiter darüber informieren. 

Die zuständige Stelle für die Straßensanierungsmaßnahme ist das staatliche Bauamt Rosenheim.
Kontaktdaten:
Staatliches Bauamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 11
83022 Rosenheim
Telefonnummer:  08031 /394-0
E-Mail-Adresse: poststelle@stbaro.bayern.de


Auf Nachfrage aus dem Gremium soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob die Haltebucht an der BayWa in der Ausführungsplanung wie bereits angeregt zurückgebaut wird.

Erster Bürgermeister Thomas Stark sichert eine Prüfung zu.

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1.5. Dankschreiben der ukrainischen Gemeinschaft in Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die ukrainische Gemeinschaft in Poing übermittelte ein Dankschreiben an die Gemeinde Poing:

„Sehr geehrter Herr Stark,

im Namen meiner Familie und der gesamten ukrainischen Gemeinschaft, die in Poing Zuflucht gefunden hat, möchte ich Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde unseren tiefsten Dank aussprechen.

Poing – die Stadt der Menschlichkeit

Deutschland, Bayern, Poing – vielleicht ist es für manche nur ein Punkt auf der Weltkarte. Doch für uns, Ukrainer, für Menschen, die Schutz suchten, wurde es ein zärtlicher und warmer Zufluchtsort auf dieser Erde.

Ein fremder, unbekannter Ort, der uns in der schwierigsten Stunde die Hand reichte.
Er nahm uns auf, umarmte uns mit seinen fürsorglichen Armen, schenkte uns ein Gefühl der Sicherheit, als der Boden unter unseren Füßen wankte und die Zukunft ungewiss erschien.

Wir ließen unsere Heimatstädte, unsere Häuser, unsere Straßen und unser gewohntes Leben hinter uns. Wir verloren das Vertraute, doch wir fanden eine neue Zuflucht, eine neue Hoffnung.

Hier, in Poing, fragte uns niemand, wer wir sind oder woher wir kommen. Man beurteilte uns nicht nach unserer Sprache oder unseren Dokumenten. Man half uns einfach – mit einem Lächeln, mit Worten, mit Taten.

Poing wurde für uns nicht nur ein Ort auf der Landkarte. Es wurde ein Symbol der Menschlichkeit, ein Zeichen dafür, dass selbst in den dunkelsten Zeiten Licht existiert – und dieses Licht brennt in den Herzen der Menschen, die andere nicht im Stich lassen.

Der Wolf im Schafspelz

Russland zeigte uns bereits 2014 seine Fratze. Wir wollten nicht an einen solchen Verrat glauben.
Vielleicht konnte die ganze Welt es nicht begreifen. Wir unterstützten uns gegenseitig in dieser Not, besonders jene, deren Heimat vom Feind besetzt wurde.

Unzählige Fragen – Warum? Wozu? – ließen uns nicht los. Denn wir Ukrainer haben nie fremde Länder zerstört, nie andere Menschen unterdrückt, nie danach gestrebt, jemanden zu unterwerfen. Wir lebten einfach. Wir entwickelten uns. Wir träumten. Wir liebten.

Anfang 2024 lag die Bedrohung einer vollständigen Besetzung der Ukraine durch den unersättlichen Feind – Russland – in der Luft. Panzer rollten, Flugzeuge brachten den Tod. Sie zerrissen unser Land, zerstörten unsere Städte, nahmen Leben.

Menschen gingen ohne Waffen auf die Straßen, stellten sich den Panzern entgegen, versuchten sie mit bloßen Händen zu stoppen. Doch die Ungeheuer, die in unser Land eingedrungen waren, zeigten ihr wahres Gesicht – das Gesicht von Folterknechten und Bestien.

Viele Ukrainer mussten ihre Häuser verlassen. Einige flohen aus ihrem zerbrochenen Leben, ohne sich noch einmal umzusehen.

Doch diese Geschichte handelt nicht von Grausamkeit. Sie handelt von Menschlichkeit.

Der Weg ins Ungewisse

Menschen fuhren mit ihren Kindern tausende Kilometer. 10–12 Stunden ohne Halt, aus Angst, auch nur eine Minute zu verlieren. Überall – Kolonnen militärischer Fahrzeuge, die auf zivile Autos feuerten. Erst an der Grenze konnten sie endlich tief durchatmen.

Angst. Schrecken. Unfassbarkeit. Sorge um die Angehörigen, die noch immer dort waren, unter den Bomben. An der Grenze telefonierten wir miteinander mit nur einer Frage:
Wohin sollen wir gehen? Wie sollen wir weiterleben?

März 2024. Ein Morgen in Poing.

Wie der erste Frühlingsmorgen nach einer langen, dunklen Nacht, so empfing uns dieser kleine Ort in Bayern.

Ein schönes, gemütliches Städtchen, voller freundlicher Menschen. Hier schien alles zu beruhigen, zu umarmen, mit Fürsorge und Liebe zu umhüllen. Hoffnung keimte auf: Du bist nicht verlassen, du bist nicht allein mit deinem Schmerz.

Jeden Tag, jede Minute spürten wir die Entschlossenheit dieser Menschen, uns zu helfen – nicht nur mit Worten, sondern mit Taten. Sie öffneten nicht nur ihre Häuser für uns. Sie öffneten uns ihre Herzen.

Wir sahen Hilfe überall – in den Blicken, in den Lächeln, in den aufrichtigen Worten. Und besonders berührte uns, dass diese Menschen nicht nur uns halfen, die hier Zuflucht fanden, sondern auch jenen, die in der Ukraine geblieben waren.

Tränen der Dankbarkeit traten uns in die Augen, als wir in Supermärkten einen großen Tisch mit Spenden für Ukrainer in den besetzten Gebieten sahen. Dort, in der Heimat, gab es Menschen, die nicht einmal Brot und Wasser hatten.

Doch hier, in Poing, verstanden wir: Menschlichkeit kennt keine Grenzen.

Die Möglichkeit zu leben, zu lernen, zu arbeiten

Wir fanden nicht nur eine sichere Zuflucht – wir bekamen die Chance, weiterzuleben. 
Unsere Kinder konnten weiter zur Schule gehen, sich entwickeln, Freundschaften schließen, ihre Zukunft gestalten – trotz aller Prüfungen, die das Schicksal ihnen auferlegte.

Wir, die Erwachsenen, erhielten die Möglichkeit, wieder zu arbeiten, uns weiterzubilden, uns selbst zu verwirklichen. Man gab uns die Chance, nicht nur zu überleben, sondern ein erfülltes Leben zu führen – und das ist unbezahlbar.


Danke, Poing.

Danke für Wärme und Schutz.
Danke an jeden, der uns unterstützte, half und unser Schicksal teilte.

Unsere gebrochenen Herzen beginnen zu heilen. Und wir werden es niemals vergessen: Hier, in Poing, haben Liebe und Güte den Schmerz und die Dunkelheit besiegt.

Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen, der Gemeindeverwaltung und allen Einwohnern von Poing für Ihre Unterstützung danken. Ihre Hilfe hat uns Hoffnung gegeben und gezeigt, dass Menschlichkeit keine Grenzen kennt.

Möge Poing weiterhin ein Ort der Wärme, des Miteinanders und der Offenheit bleiben. Wir werden diese Zeit und die Menschen, die uns in dieser schweren Phase unterstützt haben, niemals vergessen.

Mit aufrichtiger Dankbarkeit,

im Namen der ukrainischen Gemeinschaft in Poing

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1.6. Schulentwicklung in Poing; Buchungszeiten der OGTS in den Poinger Grundschulen ab dem Schuljahr 2025/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Der Träger Kolpingfamilie Poing e.V. der OGTS an der Anni-Pickert-Grundschule und der Grundschule Am Bergfeld wird ab dem Schuljahr 2025/2026 in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen die Betreuungszeiten anpassen. Die Elternbeiräte und Eltern wurden darüber bereits im Januar/Februar 2025 informiert. 

Hierbei geht es im Wesentlichen darum, dass die Betreuungszeiten mindestens an zwei Tagen bis 15.30 Uhr (vorher 14 Uhr) gebucht werden müssen. Die Eltern müssen grundsätzlich an zwei Tagen die gleiche Betreuungszeit festlegen. 

In der letzten Woche erfolgte ein gemeinsames Gespräch mit der Gemeindeverwaltung, dem Träger und der Schulleitung Am Bergfeld. In diesem Gespräch wurde nochmals dargelegt, dass der Träger und die Schulleitung sehr bemüht sind, den kommenden Rechtsanspruch schrittweise langsam umzusetzen bzw. das Angebot weiter auszubauen. Der Träger benötigt in diesem Zusammenhang langfristig mehr Personal, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Grundsätzlich müssen die Träger bereits zum jetzigen Zeitpunkt an der Personalgewinnung und insbesondere an der Personalbindung arbeiten, um die dem Rechtsanspruch entsprechende Buchungszeit bis 16 Uhr (in Poing bis 15.30 Uhr) abdecken zu können.

Die Schulleitung und der Träger haben zugesichert, dass an den zwei längeren Betreuungstagen eine Hausaufgabenbetreuung stattfinden kann bzw. Arbeitsgruppen (z.B. Sport, Musik) angeboten werden. 
Ein Gespräch mit der Anni-Pickert-Schule ist für den März 2025 vorgesehen. 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern, ist die Anpassung der Betreuungszeiten rechtlich zulässig und nach Auffassung seitens der Regierung als zumutbar zu bewerten.
Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern sind bereits einige andere Schulstandorte von den Kurzgruppen abgewichen.
Zudem darf ein Träger in Abstimmung mit der Schulleitung grundsätzlich selbst festlegen, wie das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule gestaltet werden soll.

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2. Verein Stadt und Land München Ost e.V. - OstAllianz; Vorstellung und Einblicke in die aktuellen Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.09.2022 ö informativ 1.7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

Überblick

Die Gemeinde Poing ist mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.03.2022 der OstAllianz beigetreten. 

Die OstAllianz ist der Zusammenschluss von 13 Gemeinden und Stadtbezirken im Münchner Osten. Sie bündelt regionale Interessen, entwickelt gemeinsame Strategien und setzt innovative Projekte um, um die Lebensqualität in der Region nachhaltig zu sichern. Mit einem stabilen institutionellen Rahmen, einem funktionierenden digitalen Mitgliederbereich und einer klaren Vision gestaltet sie die Region München-Ost zukunftsfähig.
Ziel der OstAllianz ist die Kräfte der Region zu vereinen, um durch interkommunale Zusammenarbeit nachhaltige Lösungen für Mobilität, Siedlungsentwicklung, Wirtschaft und Umwelt zu schaffen. In Abstimmung zwischen Gemeinden verknüpft sie Akteure und setzt wegweisende Projekte für die Region um.
Auf Grundlage eines umfassenden Konzeptes wirkt die OstAllianz auf zwei Ebenen:

Intern: Entwicklung interkommunaler Abstimmungsprozesse und Konsensfindung, um eine reibungslose und effiziente Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu gewährleisten.

Extern: Positionierung der OstAllianz als starke Marke und vertrauenswürdiger Partner in der Region, um gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Wissenschaft innovative Projekte umzusetzen.
Dabei sind insbesondere folgende Themenschwerpunkte beinhaltet: 
  • Verkehrsvermeidung
  • Verkehrsverlagerung
  • Verträgliche Verkehrsabwicklung
  • Landschafts- und Naherholungsräume
  • Interkommunale Kommunikation

Hierzu wird Herr Koch als Geschäftsführer in der Sitzung persönlich die OstAllianz noch einmal vorstellen sowie einen Einblick in laufende Projekte und einen Ausblick für 2025 präsentieren.

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen. 

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3. Seniorenarbeit in Poing; Bericht für das Jahr 2024 über die gemeindliche Seniorenarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.06.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö beschließend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Die gemeindliche Seniorenarbeit ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung der Kommunen.

Mit Schaffung des Sachgebietes 4.2 Senioren im Jahr 2020 und der schrittweisen Umsetzung des gemeindlichen Seniorenkonzeptes trägt die Gemeinde Poing dazu bei, die Seniorinnen und Senioren vor Ort in ihrem Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen. 

In der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgt durch die Mitarbeiter des Sachgebietes 4.3 Senioren die Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2024 mit folgenden Themen:

  • Arbeitsschwerpunkte 2024

  • Darstellung ausgewählter aktueller Themenfelder (Teilhabe, Versorgung und Beteiligung)

  • Ausblick Projekte 2025

Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

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4. Jugendarbeit in Poing; Konzeption selbstverwalteter Raum und geplante Inbetriebnahme des Containers am Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö informativ 4

Sachverhalt

Die Beschlussfassung des Jugendkonzeptes vom 29.07.2021 sieht unter anderem auch die Einrichtung und Installation eines selbstverwalteten Jugendraumes als ein weiteres Instrument der Partizipation Jugendlicher in Poing vor. 

Die ursprünglich zur Verfügung gestellten Container, die am Volksfestplatz bereits im Jahr 2022 aufgestellt wurden, konnten aufgrund diverser Mängel leider nicht in Betrieb genommen und mussten ausgetauscht werden.

Nach der erfolgreichen Erneuerung der Container am Volksfestplatz im Frühjahr 2024 wurde das Projekt „Selbstverwalteter Jugendtreff“ aufgrund der Situation mit auffälligen Jugendlichen vorerst zurückgestellt.

Nach Beruhigung der Situation soll im Kalenderjahr 2025 der selbstverwaltete Jugendtreff den Jugendlichen zur Selbstverwaltung übergeben werden.

Das Sachgebiet 4.2 hat hierzu einen Rahmenkonzeptplan entwickelt, der anhand einer PowerPoint-Präsentation in der heutigen Sitzung vorgestellt wird.

Inhaltlich werden folgende Punkte erläutert:

  • Was bedeutet Selbstverwaltung?
  • Bewerbung bei Jugendlichen
  • Zielgruppengewinnung
  • Zeitplan zur Umsetzung
  • Finanzierung

Beschlussvorschlag

Der wie im Konzept beschriebenen Maßnahme zum Aufbau eines selbstverwalteten Jugendraumes durch die Verwaltung wird zugestimmt und die entsprechenden Mittel bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Im HH-Plan sind auf der HH-St. 46030.935000 Mittel in Höhe von 10.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt. 
Des Weiteren sind sonstige Einnahmen (Spende und Fördermittel) in Höhe von insgesamt 7.100 Euro vereinnahmt/geplant. 

Die Grundausstattung für den Container wird mit ca. 12.000 Euro veranschlagt. 
Weitere Kosten entstehen durch die Einrichtung von WLAN und das Austauschen von Türschlössern (ca. 1.000 Euro).

Optional wird wie am Pumptrack die Anschaffung eines zusätzlichen kleinen Containers (6.000 Euro) als Lagermöglichkeit nach erfolgreicher Inbetriebnahme notwendig sein, vorbehaltlich einer baurechtlichen Genehmigung. 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Ggf. durch einzelne Maßnahmen.

Beschluss

Der wie im Konzept beschriebenen Maßnahme zum Aufbau eines selbstverwalteten Jugendraumes durch die Verwaltung wird zugestimmt und die entsprechenden Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Jahresrechnung 2022 Behandlung des Berichts über die örtliche Prüfung Feststellung der Jahresrechnung sowie Entlastung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Rechnungsprüfungsausschuss Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 21.01.2025 beschließend 1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Behandlung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts
Die örtliche Vorprüfung der Jahresrechnung 2022 wurde durch einen Sachverständigen vorgenommen. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung wurde erstellt.
Am 21.01.2025 befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Jahresrechnung und dem Gutachten des Sachverständigen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt den folgenden Bericht ab:
  1. Das Ergebnis der örtlichen Vorprüfung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Weiterer Bedarf zur Vorprüfung besteht nicht.
  3. Die örtliche Rechnungsprüfung konnte auf dieser Grundlage abgeschlossen werden.
  4. Auf Grund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung werden dem Gemeinderat die in dem Gutachten empfohlenen Regelungen empfohlen.
  5. Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
  6. Dem Gemeinderat wird die Entlastung der Verwaltung empfohlen.


2. Feststellung der Jahresrechnungen
Die Voraussetzungen für die Feststellung der Jahresrechnung (Inhalt siehe beiliegendes Ergebnisblatt) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO sind gegeben.

3. Entlastung der Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2022 zu entlasten.

Beschlussvorschlag

1. Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2022 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.


2. Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2022 festgestellt.


3. Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2022.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss 1

Rechnungsprüfung
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen. Für das Jahr 2022 besteht kein weiterer Prüfungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Feststellung
Das Ergebnis der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem Inhalt des mit der Ladung zugestellten Ergebnisblattes für das Jahr 2022 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Entlastung
Die Verwaltung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entlastet für das Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Antrag der Iny-Lorentz-Stiftung zur Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Vorstand der Iny-Lorentz-Stiftung beantragte mit Schreiben vom 25.01.2025 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens. Das Gemeindewappen soll u.a. auf der geplanten Homepage, in den sozialen Medien sowie im allgemeinen Schriftverkehr der Stiftung verwendet werden.  

Die Stiftung hat den überwiegenden Zweck, die kulturellen, jugendspezifischen und sozialen Belange insbesondere in der Gemeinde Poing zu fördern. Vorgesehen ist auch die Weitergabe von Mitteln an juristische Personen des öffentlichen Rechts und steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts, die die Zwecke des Satzes 1 fördern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung).

Da keine wirtschaftlichen Interessen seitens der Iny-Lorentz-Stiftung entgegenstehen, sprechen aus Sicht der Verwaltung keine Gründe gegen die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens. 

Beschlussvorschlag

Der Iny-Lorentz-Stiftung wird die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens, u.a. auf der Homepage, in den sozialen Medien und im allgemeinen Schriftverkehr erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Der Iny-Lorentz-Stiftung wird die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens, u.a. auf der Homepage, in den sozialen Medien und im allgemeinen Schriftverkehr erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.05.2025 10:37 Uhr