Datum: 29.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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1.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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1.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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1.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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2. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub;
Vorstellung des Entwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
23.01.2025 GR TOP 7
Aufstellungsbeschluss
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.01.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub gefasst.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1401, 1402/1, 1402/9, Fl.Nr. 1402/6 und Fl.Nr. 1402/8 jeweils Gemarkung Poing.
Die Fläche des Änderungsbereiches setzt im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde derzeit ein Sondergebiet „Staatliches Versuchsgut“ und eine Fläche als Landwirtschaft dar.
Im Bebauungsplan Nr. 57 wurden diese Grundstücke jedoch als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Park- und Ride-Anlage“ sowie als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Mit der 21. Flächennutzungsplanänderung sollen Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 57 und den Planungen des Neubaus der Polizeiinspektion angepasst werden.
Das Plangebiet grenzt südlich an die Bahntrasse und im westlichen Bereich an den Park&Ride-Platz. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße EBE 1 begrenzt sowie östlich durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Durch Herrn Krimbacher wird in der Sitzung der Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung vorgestellt.
Beschlussvorschlag
Dem Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 10.04.2025 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen
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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Sondergebiet Polizei";
Vorstellung der Planung sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bisheriges Verfahren:
12.12.2024 GR nö TOP 2
Vorstellung aktueller Planungsstand
23.01.2025 GR ö TOP 6
Vorstellung Projekt
23.01.2025 GR ö TOP 7
Aufstellungsbeschluss
In der Sitzung des Gemeinderats am 23.01.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“ gefasst. In gleicher Sitzung wurde das Projekt durch das Staatliche Bauamt Rosenheim vorgestellt.
Das Grundstück befindet sich in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 57. Da die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplanes teilweise widerspricht, wird der Bebauungsplan im erforderlichen Teilbereich ersetzt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1402/1, 1402/9 und einen Teilbereich des Grundstücks Fl.Nr. 1402/8 jeweils Gemarkung Poing
Das Plangebiet grenzt südlich an die Bahntrasse und im westlichen Bereich an den Park&Ride-Platz. Im Norden wird das Plangebiet durch die Kreisstraße EBE 1 begrenzt sowie östlich durch landwirtschaftliche Nutzflächen.
Durch Herrn Krimbacher wird in der Sitzung der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“ vorgestellt
Beschlussvorschlag
Dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Sondergebiet Polizei“ in der Fassung vom 10.04.2025 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
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4. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften;
Sozialwohnungen Römerstraße 52 - 54
Umsetzung PV-Anlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.10.2023
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ö
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.01.2024
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nö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2025
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ö
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beschließend
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10 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2025 wurde beschlossen, die gemeindlichen Liegenschaften Römerstraße 52 und Römerstraße 54 mittels Photovoltaik ausgestattet auszustatten.
Dabei wurde auch folgender Beschluss hinsichtlich einer möglichen Mieterstromvariante gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine 38 kwP PV-Anlage auf dem Gebäude Römerstraße 52 + 54 vorzubereiten. Das Projekt Mieterstrom soll mit der EBERwerk GmbH & Co. KG und der Energieagentur Ebersberg-München geprüft werden.“
Die Energieagentur München-Ebersberg hat daraufhin drei Einspeisevarianten für beide Gebäude mit jeweils 38 kWp (Volleinspeisung, Eigenverbrauchsdeckung mit Überschusseinspeisung und Belieferung der Bewohner mittels Mieterstrom/ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)) geprüft.
In Bezug auf die Eispeisevarianten wurden folgende Ergebnisse mitgeteilt:
1. Volleinspeisung: 45.300 € + Zählerkosten (+ 450 € jährliche Betriebskosten)
2. Eigenverbrauchsdeckung mit Überschusseinspeisung (ohne Speicher): 45.300 € + Zählerkosten (+ 450 € jährliche Betriebskosten)
3. Belieferung der Bewohner mittels Mieterstrom / Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) mit 60 kWh Speicher: 75.300 € (PV 45.300 € + Speicher 30.000 €) + 11.500 € Messwandler, Zählereinkauf, Projektierung der Dienstleistung, Gateway = 86.800 € (+ 530 € jährliche Betriebskosten)
Hinsichtlich einer Belieferung der Bewohner mittels Mieterstrom / GGV ist festzustellen, dass dies zwar technisch möglich ist, jedoch aus rechtlicher Sicht und aus Abrechnungsgründen mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Da ein Mieterwechsel oder ein Betreiberwechsel mehrmals pro Jahr möglich wäre, ist mit einem erhöhten Mehraufwand für die Verwaltung zu rechnen (Kosten hierfür nicht abschätzbar).
Herr Sassmann von der Energieagentur München-Ebersberg wird das Ergebnis der Untersuchung in der Sitzung vorstellen.
Beschlussvorschlag
Die Photovoltaikanlage ist mittels Volleinspeisung umzusetzen.
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5. Vereinsförderung;
Zuschussantrag des Tennisclubs Rot-Weiß Poing e.V. für die Errichtung weiterer Tennisplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Zuge der Erweiterung des Sportzentrums an der Plieninger Straße wurde ein Konzept entwickelt, das den Anforderungen der beteiligten Vereine Rechnung trägt. Dies umfasst unter anderem die Errichtung von zwei Allwettertennisplätzen. Insgesamt wurden für die Erweiterung im Jahr 2025 1,3 Mio. € angesetzt, 400.000 € hiervon entfallen auf die Errichtung der zwei Allwettertennisplätze.
Anders als bei den restlichen Anlagen im Sportzentrum ist bei den Tennisplätzen der Nutzer, also der Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V., für den Unterhalt und die Bewirtschaftung zuständig und trägt auch die hierfür entstehenden Kosten eigenständig. Hierfür wird die Fläche, welche für die zwei Tennisplätze notwendig ist, an den Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. für den Zweck der Errichtung und den anschließenden Betrieb der zwei Allwettertennisplätze verpachtet. Um der bisherigen Vorgehensweise entsprechend zu verfahren und die Anforderungen des Vereins bestmöglich umsetzen zu können, wird beabsichtigt, dass der Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. die neu zu errichtenden Plätze in Eigenverantwortung errichtet. Für die durch den Bau der zwei Allwettertennisplätze entstehenden Kosten erhält der Verein einen Baukostenzuschuss von bis zu 400.000 €.
Ein entsprechender Antrag auf Gewährung eines Baukostenzuschusses durch den Tennisclub Rot-Weiß Poing e.V. ging mit Schreiben vom 07.03.2025 (Eingang: 07.03.2025) bei der Gemeinde ein. Die finanziellen Verhältnisse des Vereins wurden im Rahmen des Bewilligungsprozesses geprüft. Eine Realisierung aus Eigenmitteln ist nicht möglich.
Die Gemeinde Poing unterstützt das Vorhaben finanziell und infrastrukturell. Neben der Bereitstellung der Zuschussmittel übernimmt die Gemeinde vorbereitende Maßnahmen auf dem Grundstück, darunter Erdarbeiten, die Verlegung von Versorgungsleitungen sowie die Bereitstellung eines Architekturbüros für Planung und Bauüberwachung. Während der Bauphase stellt die Gemeinde zudem Baustrom, Wasser und sanitäre Einrichtungen zur Verfügung.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nachträglich und nur gegen Vorlage zahlungsbegründender Nachweise über die tatsächlich entstandenen Baukosten. Eine zweckwidrige Verwendung der Mittel oder eine nicht vollständige Umsetzung des Vorhabens kann zur Rückforderung der Zuschussmittel führen.
Beschlussvorschlag
Dem TC Rot-Weiß Poing e.V. wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 400.000,00 Euro für die Errichtung von zwei Allwettertennisplätzen gemäß den im Sachverhalt dargestellten Bedingungen bewilligt.
Finanzielle Auswirkungen
Auf der Haushaltsstelle 56000.950000 sind insgesamt 1,3 Mio. € angesetzt. 400.000 € hiervon sind für die Errichtung zweier Tennisplätze vorgesehen.
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6. Schulentwicklung in Poing;
Kooperationsvertrag für den Schulverbund Ebersberg Nord
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 32 Absatz 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) bilden öffentliche Mittelschulen, die nicht alle schulischen Voraussetzungen für eine Mittelschule allein erfüllen können, einen Mittelschulverbund.
Der bisherige Kooperationsvertrag für den Schulverbund „Ebersberg Nord“ zwischen den Schulverbänden Markt Schwaben und Poing läuft zum 31.07.2025 aus. Um eine weiterhin gute Kooperation zwischen den Mittelschulen Markt Schwaben und Poing zu gewährleisten, wurde ein neuer Vertrag mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31.07.2031 ausgearbeitet.
In der letzten Schulverbundversammlung vom 18.03.2025 wurde mit den Vertretern aller Verbundkommunen der beigefügte Vertragsentwurf abgestimmt und die gewünschten Änderungen mit aufgenommen. Ebenso erfolgten redaktionelle Anpassungen.
Eine Synopse des alten und neuen Vertrages ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. In der Synopse sind alle Änderungen mit den jeweiligen Begründungen bzw. Stellungnahmen seitens des Staatlichen Schulamtes Ebersberg aufgeführt.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ebersberg müssen alle Verbundkommunen den neuen Vertrag in den entsprechenden Gremien beschließen lassen. Ein Beschluss allein durch die Schulverbände ist nicht ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Kooperationsvertrag zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Kooperationsvertrag für den Schulverbund „Ebersberg Nord“ in der vorliegenden Fassung zu.
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7. Bestellung einer neuen Standesbeamtin und Ernennung der stellvertretenden Leitung des Standesamts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Durch das Ausscheiden der zweiten Standesbeamtin und stellvertretenden Leitung des Standesamtes wird die Neubesetzung der Stelle erforderlich.
Frau Daniela Reither ist seit dem 21.08.2018 im Ordnungsamt der Gemeinde Poing beschäftigt. Sie hat die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II mit Erfolg abgelegt und erfüllt somit gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Anwendung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) die Regelqualifikation. Frau Reither hat darüber hinaus am Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen und ist mindestens drei Monate im Standesamt Poing zur Einweisung tätig gewesen.
Frau Daniela Reither erfüllt somit die Voraussetzung für die Bestellung zur Standesbeamtin. Es ist auch erforderlich, dass Frau Reither als stellvertretende Leiterin des Standesamts ernannt wird. Die Ernennung zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts ist für Frau Marga zu widerrufen. Eine dauerhafte Umsetzung von Frau Reither ins Sachgebiet 1.3 erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag
- Die Ernennung der Verwaltungsangestellten, Frau Janine Marga, zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts wird mit Wirkung vom 30. April 2025 widerrufen.
- Die Verwaltungswirtin, Frau Daniela Reither, wird mit Wirkung vom 30. April 2025 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Poing bestellt, gleichzeitig wird sie zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts Poing ernannt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
nein
Datenstand vom 29.04.2025 16:49 Uhr