Datum: 22.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
1.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
1.3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
1.4 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
1.5 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Poing "Am Bergfeld"; Wohngebiet W 8 (IV. Entwicklungsstufe) Vorstellung aktueller Planungsstand
3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Datenerhebung zur Überprüfung des bestehenden Radverkehrskonzepts
4 Empfehlung der Bürgerversammlung vom 06.05.2025; Prüfung Haltverbot für Lkw in der Straße "Am Hanselbrunn" zwischen Hauptstraße und REWE-Markt
5 Einführung eines Fahrtkostenzuschusses für den öffentlichen Personennahverkehr für die Mitarbeitenden der Gemeinde Poing
6 Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Neubestellung des Stiftungsvorstandes

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö informativ 1
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1.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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1.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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1.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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1.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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1.5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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2. Poing "Am Bergfeld"; Wohngebiet W 8 (IV. Entwicklungsstufe) Vorstellung aktueller Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats am 14.11.2024 wurden erstmals öffentlich die Grundzüge zum neuen Wohngebiet W8 durch die Planer vorgestellt und anschließend die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.

Seit diesem Zeitpunkt wurde weiter intensiv an dem städtebaulichen Entwurf gearbeitet. Der aktuelle Planungsstand wird in der Sitzung vorgestellt. 
 
Eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

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3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Durchführung einer Datenerhebung zur Überprüfung des bestehenden Radverkehrskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte mit Schreiben vom 15.04.2025 folgenden Antrag:

Antrag: 
„Die Gemeinde Poing wird gebeten, die von der Ostallianz kostenfrei zur Verfügung gestellte/n Zählanlage/n TUBES auszuleihen und einzusetzen, um die Nutzung der bestehenden Fahrradwege sowie relevanter Verbindungsstraßen durch Radfahrerinnen und Radfahrer zu erfassen und zu überprüfen.“

Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Ostallianz steht ein Messgerät zur Verfügung. Dieses Messgerät kann für die Dauer von bis zu drei bis vier Monaten geliehen werden. Für die Datenerhebung ist ein Zeitraum von zwei Wochen pro Straße einzuplanen. Die Verwaltung geht deswegen davon aus, dass die im Antrag aufgeführten Straßen in diesem Zeitraum ggf. nicht vollumfänglich geprüft werden können.

Das Messgerät ist batteriebetrieben und befindet sich in einem Metallkörper aus dem zwei Messschläuche („Tubes“) auf die Straße führen. Es wird mittels einer Kette an einer geeigneten Einrichtung gegen Vandalismus gesichert, die Auslesung der Daten erfolgt via App. 

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht muss der Einsatz des Messgerätes wegen der Schläuche auf Kreisstraßen nach Ansicht der Verwaltung gesondert geprüft werden. Hierzu muss Rücksprache mit dem verkehrssicherungspflichtigen Straßenbaulastträger gehalten werden. Eine finale Aussage ist hierzu nach aktuellem Stand nicht möglich. Sollte der Gemeinderat dem Antrag mehrheitlich zustimmen, wird dies im Nachgang geklärt.   

Des Weiteren wurde die Arbeitsgemeinschaft für Rad- und Fußverkehr (AGFK) angefragt, ob im Rahmen der Rezertifizierung zur „Fahrradfreundlichen Kommune“ im Jahr 2029 eine Messung stattfinden wird. Diesbezüglich wurde mitgeteilt, dass eine Zählung durch die AGFK nicht erfolgt. Für die Rezertifizierung wird in diesem Zusammenhang seitens der Verwaltung angeregt, die Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzepts durch ein Fachbüro evaluieren zu lassen.




Beschlussvorschlag

Dem Antrag wird zugestimmt/ nicht zugestimmt.

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4. Empfehlung der Bürgerversammlung vom 06.05.2025; Prüfung Haltverbot für Lkw in der Straße "Am Hanselbrunn" zwischen Hauptstraße und REWE-Markt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung vom 06.05.2025 wurde folgender Antrag mehrheitlich beschlossen:

 „Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass in der Straße „Am Hanselbrunn“ ein LKW-Parkverbot eingerichtet wird.“

Inhaltlich teilt die Verwaltung Folgendes mit:

Bei der vom Antragsteller bezeichneten Fläche handelt es sich um Privatgrund. Ein Haltverbot auf privaten Flächen ist (mit Ausnahme hier nicht vorliegender Sondersituationen) rechtlich unzulässig. Selbst bei öffentlichem Grund wäre das Ortsbild bei dem jetzigen Ausbauzustand kein ausreichender Tatbestand für ein Haltverbot. Baurechtlich sprechen ebenfalls keine Gründe gegen das Lkw-Parken.

Eine wirksame Maßnahme könnte jedoch der Eigentümer vornehmen und das Gelände z. B. einzäunen. 

Hierbei sollte jedoch nicht verkannt werden, dass es doch ausdrücklich wünschenswert ist, dass Fahrzeuge – insbesondere große Firmenfahrzeuge - auf Privatflächen und nicht auf dem öffentlichen Grund abgestellt werden. 

Ferner muss nach einer Einzäunung der Fläche in der Straße Am Hanselbrunn davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeuge weiter in Poing abgestellt und somit nur verdrängt werden. Dies war nach der Einzäunung der privaten Fläche östlich der Bahnunterführung sowie nach der jüngsten Ausweisung von Haltverboten für Lkw in der Wildparkstraße deutlich zu beobachten.

Die Befürchtung gilt umso mehr, da naheliegende Bereiche nicht als Wohngebiete ausgewiesen sind (z. B. Teile der Anzinger Straße oder der Hauptstraße). Somit gilt das gesetzliche Haltverbot für Lkw nach § 12 Straßenverkehrsordnung gilt (Nachtstunden, Sonntage) dort nicht. Gerade in der Hauptstraße liegt bereits eine nachvollziehbare Bürgerbeschwerde zum Lkw-Parken im Nachgang zur Bürgerversammlung vor. Eine Verdrängung würde diese Problematik verschärfen.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, nach Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben des Erschließungsträgers (vgl. Bauleitplanung) die Parkthematik in der Straße Am Hanselbrunn zu prüfen und bei Erforderlichkeit geeignete Anordnungen zu treffen.

Beschlussvorschlag

Nach Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben des Erschließungsträgers ist die Parkthematik in der Straße Am Hanselbrunn zu prüfen und bei Erforderlichkeit sind geeignete Anordnungen zu treffen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

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5. Einführung eines Fahrtkostenzuschusses für den öffentlichen Personennahverkehr für die Mitarbeitenden der Gemeinde Poing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing möchte als Arbeitgeberin einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und gleichzeitig die Mobilität ihrer Mitarbeitenden fördern. Nach Art. 99a BayBesG kann Beamtinnen und Beamten ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienststelle gewährt werden. Die Möglichkeit der Gewährung für tariflich Beschäftige ergibt sich aus Art. 101 Abs. 1 BayBesG. 

Mit dem Erwerb des Jobticket-Deutschland-Tickets möchte die Gemeinde Poing einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität gehen. Dieses Ticket trägt zur Erreichung von Klimaschutzzielen im Verkehrssektor bei und bietet der Gemeinde zugleich wirtschaftliche Vorteile:

  • Entlastung der Straßenräume und Parkplätze durch reduzierten PKW-Verkehr 
  • Senkung der Reisekosten für dienstliche Fahrten

Durch das Angebot des Jobtickets wird zudem die Arbeitgeberattraktivität der Gemeinde Poing erhöht, was sowohl die Beschäftigtengewinnung als auch die Mitarbeiterbindung fördert. 

Das Jobticket-Deutschland-Ticket kostet bei einer Mindestbezuschussung von 25 % durch den Arbeitgeber derzeit 55,10 €. Da die Gemeinde Poing den Zuschuss auf 50 % der Kosten festsetzen würde, beträgt der monatliche Zuschuss für ein Jobticket-Deutschland-Ticket aktuell 27,55 €. Der Zuschuss ist gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.

Neben dem Jobticket-Deutschland-Ticket sollen auch weitere Jobtickets mit 50 % der Kosten bezuschusst werden, maximal jedoch mit den hälftigen Kosten des Jobticket-Deutschland-Tickets (aktuell 27,55 €).

Auch die Landeshauptstadt München und weitere Städte und Gemeinden gewähren ihren Mitarbeitenden bereits einen Fahrtkostenzuschuss für den öffentlichen Personennahverkehr. 

Mit dem Fahrkostenzuschuss möchten wir nachhaltiges Pendeln attraktiver gestalten, unsere Mitarbeitenden entlasten und arbeitsmarktspezifische Anreize für die Gemeinde Poing als Arbeitgeberin setzen. 

Beschlussvorschlag

Mit der Einführung eines Zuschusses zum Jobticket-Deutschland-Ticket bzw. einer entsprechenden Alternative für den öffentlichen Personennahverkehr für die Mitarbeitenden der Gemeinde Poing besteht Einverständnis. Die Bezuschussung erfolgt in Höhe von 50 % des jeweiligen Ticketpreises, maximal jedoch bis zur Hälfte der Kosten des Deutschlandtickets (derzeit 27,55 € pro Monat).

Finanzielle Auswirkungen

Der Zuschuss für ein Jobticket-Deutschland-Ticket bei der Übernahme von 50 % der Kosten beträgt zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2025) 27,55 €. Pro Mitarbeiter ergibt sich ggf. jährlich ein Zuschuss in Höhe von 330,60 €. 

Im Haushaltsjahr 2025 wurde mit einer Tarifsteigerung von 4 % gerechnet, tatsächlich beträgt die Erhöhung 3 %. Die entstehenden Mehrkosten können im Jahr 2025 durch den geringeren Tarifabschluss abgedeckt werden.

Ab dem Jahr 2026 werden entsprechende Mittel im Haushaltsplan veranschlagt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x ja, positiv. 
   ja, negativ
   nein

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6. Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing; Neubestellung des Stiftungsvorstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 zum Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing ab 28.05.2020 Herrn Ersten Bürgermeister Thomas Stark, Herrn Zweiten Bürgermeister Reinhard Tonollo und Herrn Dritten Bürgermeister Werner Dankesreiter bestellt.

Nach den Bestimmungen der Stiftungssatzung wird vom Gemeinderat ein Stiftungsvorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Nachdem die Fünf-Jahresfrist abläuft, ist es erforderlich, ab 28.05.2025 wiederum für fünf Jahre eine Neubestellung vorzunehmen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die bisherigen Mitglieder des Stiftungsvorstandes erneut zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Zum Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Seniorenzentrum Poing werden ab 28.05.2025 Erster Bürgermeister Thomas Stark, Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo und Dritter Bürgermeister Werner Dankesreiter bestellt.

Datenstand vom 22.05.2025 16:40 Uhr