Datum: 26.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2025
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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1.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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1.3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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10.11.2020
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ö
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.11.2020
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ö
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6 |
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Nicht sichtbar
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1.4. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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29.06.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.06.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt
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07.11.2023
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ö
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4 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2025
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ö
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3 |
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Nicht sichtbar
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1.5. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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2. Erweiterung Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing;
Erweiterung des Sportgeländes um einen Rasenplatz und eine Boulderwand;
Vorstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Bau- und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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23.07.2024
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ö
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3.1 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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12.12.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 wurden die in den Planunterlagen entsprechend eingearbeiteten, vorgebrachten Anregungen der Vereine durch die beauftragte Planerin vorgestellt.
Diese Variante stellt das Konzept und die Grundlage der Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums in Poing für die kommenden Jahre dar.
Bereits vorausgegangen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2023 einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Variante der Vorentwürfe von Frau Dipl.-Ing. Annette Wrulich für die Umsetzung eines Rasenspielfeldes inkl. Beregnung und Flutlicht und der Boulderwand zu vergeben.
Auf Anregung aus dem Gremium sind in den weiteren Planungsphasen zudem die notwendige Umsiedelung der Krautgärten mit Herstellung von Elektro- und Wasseranschluss, die neue Zuwegung, die Möglichkeit einer Regenwassernutzung, die Herstellung ausreichend befestigter Flächen für die Baufahrzeuge und die Baustelleneinrichtung sowie die Schaffung der entsprechenden Ausgleichsfläche zu berücksichtigen gewesen.
Im Rahmen der weiteren Planungen wurden dazu bereits ein genehmigungsfähiger Entwurf sowie eine Kostenberechnung erstellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2.544.052,74 EURO brutto, wobei die einzelnen Kostenpositionen wie folgt aufgeschlüsselt sind:
- Landschaftsbauarbeiten (Rasenfeld, Boulderwand und Ausgleichsflächen): 1.858.176,67 EURO brutto
- Technische Ausstattung (Flutlicht, Bewässerung, Entwässerung): 685.876,07 EURO brutto
- Gesamtkosten der Bauleistung: 2.544.052,74 EURO brutto
Zudem laufen derzeit Ausschreibungen für Erdarbeiten im Zusammenhang mit den Allwetterplätzen des TC Poing mit voraussichtlichen Kosten von ca. 120.000 EURO brutto.
Die durchgeführte hydrogeologische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Dr. Knorr GmbH hat ergeben, dass eine Entnahme von 12,5 l/s aus dem Grundwasser im Bereich des Erweiterungsgebiets nicht möglich ist. Maximal sind 1,5 l/s realisierbar, was die Bewässerung bei Niedrigwasserzeiten erheblich einschränkt. Die Regenwassernutzung wird durch Rücklauf aus der Rasenfläche in einen Vorratsbehälter erfolgen, um die Wasserversorgung nachhaltiger zu gestalten.
Um die zeitliche Umsetzbarkeit, wie bisher vorgesehen, einhalten zu können, empfiehlt die Verwaltung auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung:
- Die Erstellung der Genehmigungsplanung für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen
- Die Abrufung der Leistungsstufe 3 (Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der Vergabe) bei den Fachplanern, um die Bauphase vorzubereiten und die Vergabe der Bauleistungen durchzuführen.
Durch diese Vorgehensweise kann mit den vorbereitenden Erdarbeiten bereits im Juli 2025 begonnen werden. Die Allwetterplätze des TC Poing sollen daraufhin bereits im Herbst 2025 hergestellt sein. Für die Nutzungsaufnahme des Rasenspielfeldes und der Boulderwand ist das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird genehmigt. Die Baumaßnahme wird weitergeführt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistungen bei den Fachplanern für die weiteren Leistungsphasen abzurufen und zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen auf der Haushaltsstelle 56000.950000 (Tiefbau-maßnahmen - Freisportanlage inkl. Umkleidepavillon, Neubau Rasenplatz und Boulderwand) 2025 in Höhe von 1.300.000 EURO nicht vollständig zur Verfügung, die zusätzlichen Mittel werden im Haushalt 2026 und 2027 berücksichtigt.
Für die Flutlichtanlage am Rasenfeld sind in der Haushaltsstelle 56000.960000 (Betriebsanlagen, techn. Anlagen) 175.000 EURO veranschlagt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
x ja, negativ
nein
Begründung: zusätzlicher Ressourcenverbrauch
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3. Vorlage der Jahresrechnung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Vorlage erfolgt mittels Hochladens der entsprechenden PDF-Dateien in das Rats- und Informationssystem.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen:
Im Rahmen der Haushaltsplanung war für das Jahr 2024 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,46 Mio. Euro vorgesehen. Entgegen dieser Planung konnte jedoch durch deutliche Verbesserungen auf der Einnahmeseite ein Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von 14,91 Mio. Euro erwirtschaftet werden, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnte.
Die ursprünglich vorgesehene Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 13,70 Mio. Euro konnte vollständig vermieden werden. Stattdessen ergibt sich zum Jahresabschluss ein Überschuss von 1,74 Mio. Euro. Dieser Betrag wird jedoch nicht der allgemeinen Rücklage zugeführt, sondern einer neu gebildeten Sonderrücklage. Ziel dieser Sonderrücklage ist es, die absehbaren Auswirkungen des Finanzausgleichs abzumildern. Denn infolge der stark gestiegenen Einnahmen wird sich die Umlagekraft der Gemeinde erhöhen, was zu einem spürbaren Anstieg insbesondere der Kreisumlage in zwei Jahren führen wird. Um diese zukünftigen Belastungen transparent darzustellen und abfedern zu können, wird der Jahresüberschuss entsprechend der neu gebildeten Sonderrücklage gebildet.
Die wesentliche Verbesserung auf der Einnahmeseite ergibt sich aus der Gewerbesteuer. Während im Haushaltsplan Einnahmen in Höhe von 18,504 Mio. Euro vorgesehen waren, konnten tatsächlich 29,423 Mio. Euro vereinnahmt werden. Zwar liegt der tatsächliche Einkommenssteueranteil mit 15,967 Mio. Euro leicht unter dem Planansatz von 16,415 Mio. Euro, dennoch ergibt sich insgesamt ein sehr positives Bild im Verwaltungshaushalt.
Das weitere Vorgehen gestaltet sich wie folgt:
- Örtliche Rechnungsvorprüfung durch einen externen Sachverständigen.
- Vorlage des Vorprüfberichtsberichts mit Stellungnahme der Verwaltung.
- Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Abgabe eines Prüfberichts.
- Behandlung des Prüfberichts im Gemeinderat.
- Feststellung des Rechnungsergebnisses.
- Entlastung der Verwaltung für das Rechnungsjahr 2024.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Jahresrechnung zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine
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4. Antrag der Gemeinderatsfraktion FWG Poing zur Errichtung eines „Vereinsstadels“ – Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2025
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Gemeinderatsfraktion FWG Poing hat mit Schreiben vom 31.05.2025 folgenden Antrag gestellt:
- den Bedarf und den Umfang eines Vereinsstadels beginnend bei den Poinger Vereinen ohne Versammlungsstätte abzufragen (Trachtenverein „Aubergler“ Poing, Burschenverein „Immergrün“ Poing-Angelbrechting, Soldaten- und Kameradschaftsverein Poing-Angelbrechting, Poinger Böllerschützen, D´Angelbrechtinger Goaßlschnoizer, etc.).
- die Vertreter der interessierten Vereine (siehe oben) an den hier folgenden weiteren Schritten zu beteiligen.
- die Ausarbeitung eines oder mehrerer möglicher Nutzungs- und Betriebskonzepte für einen „Vereinsstadel“ basierend auf den Nutzungswünschen zu erarbeiten.
- alle Möglichkeiten für eine dauerhafte oder zeitlich beschränkte Nutzung während des Jahres zu prüfen und mit den planerisch rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen (z. B. in Hinblick auf die Baugenehmigung).
- die möglichen Eigenleistungen für die Realisierung des Vorhabens innerhalb der Vereine zu evaluieren.
- einen Planungshorizont sowie einen groben Kostenrahmen bis zur Realisierung sowie für den Betrieb aufzuzeigen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der der Verwaltung:
Die Zielrichtung des Antrags wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt. Die Schaffung eines Vereinstadels ist eine wichtige strukturelle Maßnahme zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des gesellschaftlichen Miteinanders in der Gemeinde.
Der Bedarf nach einer zentralen Begegnungsstätte für Vereine, insbesondere für Veranstaltungen, Proben, Versammlungen und Festlichkeiten, ist der Verwaltung bekannt. Bereits in der Vergangenheit wurden dazu im Gemeinderat Überlegungen angestellt, unter anderem im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte sowie im Zusammenhang mit dem Poinger Volksfest.
Im Zuge der Planungen für das neue Baugebiet W8 „Am Bergfeld“ ist die Einrichtung eines Festsaals- bzw. Feststadels bereits vorgesehen. Diese Fläche soll, vorbehaltlich der weiteren baurechtlichen Entwicklung, als zentrale Veranstaltungs- und Begegnungsstätte für die örtlichen Vereine nutzbar gemacht werden. Dabei ist eine multifunktionale Nutzbarkeit geplant, die sowohl vereinsgebundene als auch gemeindliche und ggf. öffentliche Veranstaltungen ermöglicht.
Da es sich im Wohngebiet W8 „Am Bergfeld“ um eine langfristige Lösung handelt, sollte parallel auch kurz- und mittelfristig die Einrichtung eines „Vereinsstadels“ auf dem Volksfestplatz geprüft werden.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor:
- Bedarfserhebung: Die Verwaltung führt eine Bedarfsabfrage bei den Poinger Vereinen, insbesondere solchen ohne eigene Versammlungs- oder Veranstaltungsstätte durch. Ziel ist es, Art, Umfang und Häufigkeit der geplanten Nutzungen, Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung sowie Interessenlagen zu erfassen.
- Einbindung der Vereinsvertreter: Nach erfolgter Bedarfserhebung wird eine gemeinsame Abstimmungsrunde mit den interessierten Vereinen einberufen. In diesem Rahmen sollen die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden.
- Konzeptentwicklung: Die Verwaltung wird ein erstes Betriebskonzept (Nutzungsformen, Organisation, Trägerschaft, rechtliche Rahmenbedingungen) erarbeiten. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vereinbarkeit mit bauplanungsrechtlichen Vorgaben, unter anderem Immissionsschutz, Erschließung, Nutzungsgenehmigungen und dem Ziel, keine Konkurrenz zu bestehenden gastronomischen Betrieben entstehen zu lassen.
Zusammenfassend:
Die Verwaltung unterstützt den Antrag. Die Einbindung der Vereine, die Nutzung einer bereits in Planung befindlichen Fläche im Baugebiet W8 und / oder einer möglichen Einrichtung auf dem Volksfestplatz sowie die mögliche Kombination mit weiteren Veranstaltungsbedarfen bilden aus Sicht der Verwaltung eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung.
Beschlussvorschlag
- Dem Antrag der FWG-Fraktion wird zugestimmt.
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Eine Kostenschätzung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. Grundlage für eine detaillierte Planung ist der Abschluss der Bauleitplanung mit Satzungsbeschluss.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
X nein
Begründung: Planungen haben zunächst keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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5. Antrag der Fraktion der SPD-Bürgerliste vom 28.05.2025 zur Ergreifung von Maßnahmen für mehr Schatten auf Poings Spielplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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26.06.2025
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Fraktion SPD-Bürgerliste stellt am 28.05.2025 folgenden Antrag:
- Hinsichtlich der zu erwartenden, immer heißer werdenden Sommer wird die Verwaltung beauftragt, die öffentlichen Spielplätze im Gemeindegebiet auf ausreichende Beschattung zu untersuchen und an den Stellen, an denen keine ausreichende natürliche Beschattung, z.B. durch Bäume, gewährleistet ist, beschattete Flächen durch Sonnensegel oder ähnliches zu schaffen.
- Hier sind nicht nur die Spielflächen, vor allem für die Kleinkinder zu berücksichtigen, sondern auch die Sitzgelegenheiten für die Eltern und andere Begleitpersonen.
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktuell werden vom Baubetriebshof 33 öffentliche Spielplätze mit 189 Spielgeräten unterhalten, zu denen der Ist-Zustand zur Beschattung festzustellen und zu erfassen ist. Eine flächendeckende Beschattung der Spielplätze sowohl bei den Spielflächen als auch bei den Sitzgelegenheiten wird unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Vorschriften zur Unfallverhütung bzw. zum notwendigen Fallschutz nicht möglich sein.
Bei Verwendung von Sonnensegeln müssten diese entsprechend hoch angebracht werden, damit diese nicht bekletterbar und bestmöglichst vandalismussicher sind. Aufgrund der Höhe würde nur eine kleine Fläche beschattet sein, so dass in Folge das Segel sehr groß dimensioniert werden müsste. Eine tägliche Kontrolle durch Mitarbeiter des Baubetriebshofes oder eine Anpassung an die Wetterlage ist praktisch nicht umsetzbar. Da bei auftretenden Unwetterereignissen eine schnelle Demontage des Segels nicht möglich ist, kann somit eine Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.
Ist bei einem öffentlichen Spielplatz keine ausreichende natürliche Beschattung vorhanden, so ist durch den Baubetriebshof zu prüfen, ob mit einer Pflanzung von zusätzlichen Bäumen ein nachhaltiges Beschattungskonzept, vorrangig zu den Sommermonaten, erzielt werden kann.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt / nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushalt 2026 zu berücksichtigen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Datenstand vom 26.06.2025 16:26 Uhr