Datum: 30.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:31 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:49 Uhr bis 22:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Neubau einer Eisenbahnüberführung über einen Fuß- und Radweg im Ortszentrum;
Terminplan, weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
Am Freitag, 24.07.2015, fand in vorgenannter Angelegenheit eine gemeinsame Besprechung bei DB Station & Service AG statt.
Der gemeinsame Baubeginn im Jahr 2018 ist weiterhin vorgesehen.
Bis Ende August 2015 muss ein Sperrpausenkonzept sowie ein Vorplanungsheft (unter Berücksichtigung der Anhebung der Bahnsteigkantenhöhe von 76 auf 96 cm ü. SOK) für den Umgriff der kommunalen Maßnahmen von der Gemeinde Poing vorgelegt werden (erarbeitet IB Lahmeyer).
Diese Unterlagen werden mit der Planung DB S & S in den Prüflauf u.a. bei DB Netz geschickt.
Im Oktober 2015 soll eine gemeinsame Abstimmung mit den Fördergebern erfolgen, um die die Parameter für die Förderverfahren abzustimmen.
Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für Ende Januar 2016 vorgesehen.
Kurzbericht
Am Freitag, 24.07.2015, fand in vorgenannter Angelegenheit eine gemeinsame Besprechung bei DB Station & Service AG statt.
Der gemeinsame Baubeginn im Jahr 2018 ist weiterhin vorgesehen.
Bis Ende August 2015 muss ein Sperrpausenkonzept sowie ein Vorplanungsheft (unter Berücksichtigung der Anhebung der Bahnsteigkantenhöhe von 76 auf 96 cm ü. SOK) für den Umgriff der kommunalen Maßnahmen von der Gemeinde Poing vorgelegt werden (erarbeitet IB Lahmeyer).
Diese Unterlagen werden mit der Planung DB S & S in den Prüflauf u.a. bei DB Netz geschickt.
Im Oktober 2015 soll eine gemeinsame Abstimmung mit den Fördergebern erfolgen, um die die Parameter für die Förderverfahren abzustimmen.
Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist für Ende Januar 2016 vorgesehen.
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1.2. Sachstand zum Thema Asyl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
Am 20.07.2015 fand in Pliening die Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages statt. In diesem Rahmen wurde die aktuelle Situation zum Thema Asyl vorgestellt. Hieraus wird Folgendes berichtet:
Derzeit sind im Landkreis Ebersberg 37 dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern vorhanden, die mit 626 Bewohnern belegt sind. Zusätzlich gibt es acht Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige bzw. Pflegefamilien.
Das aktuelle Soll der gesetzlich vorgegebenen Quote von 2,9% schreibt für den Landkreis Ebersberg eine Anzahl von 800 Asylbewerber vor, untergebracht sind derzeit nur 598 Asylbewerber und 61 unbegleitete Minderjährige.
Laut Prognose soll die Zahl der im Landkreis lebenden Asylbewerber allerdings auf 1.190 Personen steigen. Erreicht wird dies durch 30 wöchentlich neu von der Regierung von Oberbayern dem Landkreis Ebersberg zugewiesene Asylbewerber (bisher waren es 21 nur Personen).
Hinsichtlich der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten ist das Landratsamt Ebersberg auf jede Liegenschaft angewiesen, die potentiell zur Verfügung steht. Bevorzugt werden dabei langfristige Objekte. Zur Bewältigung der derzeitigen Direktzuweisungen werden gerne auch „schnelle“ Lösungen, wie z. B. Liegenschaften, die mit geringen Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, gesucht.
Aktuell sind keine freien Verfügungsmöglichkeiten mehr vorhanden. Daher ist geplant, eine weitere Landkreisturnhalle umzufunktionieren. Auch werden Lösungen wie Anmietung von Containern oder die Nutzung von gemeindlichen Turnhallen (zumindest während der Sommermonate) angestrebt.
Sogenannte Fehlbeleger (d.h. die Asylverfahren sind bereits abgeschlossen) sind nicht mehr leistungsberechtigt und sollen deshalb solange wie möglich in den Asyl-Unterkünften verbleiben. Nur im Einzelfall kommt das Landratsamt auf die Gemeinden zu und bittet um Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenunterbringung. Auch hier wird dringend Wohnraum gesucht. Es besteht eine Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern (Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2015).
Kurzbericht
Am 20.07.2015 fand in Pliening die Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages statt. In diesem Rahmen wurde die aktuelle Situation zum Thema Asyl vorgestellt. Hieraus wird Folgendes berichtet:
Derzeit sind im Landkreis Ebersberg 37 dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern vorhanden, die mit 626 Bewohnern belegt sind. Zusätzlich gibt es acht Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige bzw. Pflegefamilien.
Das aktuelle Soll der gesetzlich vorgegebenen Quote von 2,9% schreibt für den Landkreis Ebersberg eine Anzahl von 800 Asylbewerber vor, untergebracht sind derzeit nur 598 Asylbewerber und 61 unbegleitete Minderjährige.
Laut Prognose soll die Zahl der im Landkreis lebenden Asylbewerber allerdings auf 1.190 Personen steigen. Erreicht wird dies durch 30 wöchentlich neu von der Regierung von Oberbayern dem Landkreis Ebersberg zugewiesene Asylbewerber (bisher waren es 21 nur Personen).
Hinsichtlich der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten ist das Landratsamt Ebersberg auf jede Liegenschaft angewiesen, die potentiell zur Verfügung steht. Bevorzugt werden dabei langfristige Objekte. Zur Bewältigung der derzeitigen Direktzuweisungen werden gerne auch „schnelle“ Lösungen, wie z. B. Liegenschaften, die mit geringen Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, gesucht.
Aktuell sind keine freien Verfügungsmöglichkeiten mehr vorhanden. Daher ist geplant, eine weitere Landkreisturnhalle umzufunktionieren. Auch werden Lösungen wie Anmietung von Containern oder die Nutzung von gemeindlichen Turnhallen (zumindest während der Sommermonate) angestrebt.
Sogenannte Fehlbeleger (d.h. die Asylverfahren sind bereits abgeschlossen) sind nicht mehr leistungsberechtigt und sollen deshalb solange wie möglich in den Asyl-Unterkünften verbleiben. Nur im Einzelfall kommt das Landratsamt auf die Gemeinden zu und bittet um Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenunterbringung. Auch hier wird dringend Wohnraum gesucht. Es besteht eine Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern (Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2015).
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1.3. Auszüge aus dem Wochenbericht des Sicherheitsdienstes ESD über den 24. und 25.07.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
Aus dem Bericht des Sicherheitsdienstes ESD über das Wochenende 24.07. und 25.07.2015 werden folgende Auszüge bekannt gegeben:
- Auf dem 4. Deck des P+R-Gebäudes wurden zum wiederholten Male PKWs festgestellt, die bei
Auftauchen des Sicherheitsdienstes das Parkhaus fluchtartig verließen.
- Auf einer Parkbank wurden zwei leere Streifen eines Schmerzmittels gefunden.
- Im P+R-Gebäude skateten drei Kinder auf Ebene. Sie wurden über die Gefahren belehrt.
- Die gemeindliche Streetworkerin führte am Marktplatz Gespräche mit zwei jugendlichen
Schwarzafrikanern.
- Gegen 22.05 Uhr kam es zu einem Polizeieinsatz am Weiher. Grund hierfür war eine Anzeige
wegen Ruhestörung. Die Polizei erteilte gegenüber den betroffenen Jugendlichen
Platzverweise. Die Gruppe zeigte absolut keinen Respekt vor den Ordnungskräften.
Samstag, 25.07.2015
- Skateranlage: Auf der Parkbank saßen zwei männliche Jugendliche, die den Eindruck
erweckten, unter Drogen zu stehen. Die Polizei wurde hinzu gerufen. Platzverweise durch die
Polizei wurden ausgesprochen.
- Bürgerhaus: Gegen 22.20 Uhr fand eine Feier mit sehr lauter Musikentwicklung statt. Die Polizei
kam vor Ort.
- Ebenso fand eine lautstarke Feier im katholischen Gemeindezentrum statt.
- Marktplatz, 23.20 Uhr: Hier kam es zu einem Vorfall im Literaturhaus. Zwei Jugendliche warfen mindestens dreimal Bücher aus den Regalen. Die Polizei wurde verständigt. Durch die Beamten wurden Platzverbote ausgesprochen. Anzumerken ist, dass die beiden überprüften Jugendlichen auch am Vorfall vom Vortag am Weiher bereits beteiligt waren.
Ferner erreichte ein E-Mail einer Familie aus der Blumenstraße am 27.07.2015 die Gemeinde. Diese teilte mit, dass sich im Bereich des Weihers jeden Abend Jugendliche treffen würden. Die Lautstärke der Musik und mit steigendem Alkoholpegel auch das Gegröle wären eine echte Belastung. Die Polizei sei in den letzten 5 Tagen dreimal gerufen worden. Die Gemeinde wurde gebeten, diesem untragbaren Zustand Einhalt zu gebieten.
Kurzbericht
Aus dem Bericht des Sicherheitsdienstes ESD über das Wochenende 24.07. und 25.07.2015 werden folgende Auszüge bekannt gegeben:
Freitag, 24.07.15
- Auf dem 4. Deck des P+R-Gebäudes wurden zum wiederholten Male PKWs festgestellt, die bei
Auftauchen des Sicherheitsdienstes das Parkhaus fluchtartig verließen.
- Auf einer Parkbank wurden zwei leere Streifen eines Schmerzmittels gefunden.
- Im P+R-Gebäude skateten drei Kinder auf Ebene. Sie wurden über die Gefahren belehrt.
- Die gemeindliche Streetworkerin führte am Marktplatz Gespräche mit zwei jugendlichen
Schwarzafrikanern.
- Gegen 22.05 Uhr kam es zu einem Polizeieinsatz am Weiher. Grund hierfür war eine Anzeige
wegen Ruhestörung. Die Polizei erteilte gegenüber den betroffenen Jugendlichen
Platzverweise. Die Gruppe zeigte absolut keinen Respekt vor den Ordnungskräften.
Samstag, 25.07.2015
- Skateranlage: Auf der Parkbank saßen zwei männliche Jugendliche, die den Eindruck
erweckten, unter Drogen zu stehen. Die Polizei wurde hinzu gerufen. Platzverweise durch die
Polizei wurden ausgesprochen.
- Bürgerhaus: Gegen 22.20 Uhr fand eine Feier mit sehr lauter Musikentwicklung statt. Die Polizei
kam vor Ort.
- Ebenso fand eine lautstarke Feier im katholischen Gemeindezentrum statt.
- Marktplatz, 23.20 Uhr: Hier kam es zu einem Vorfall im Literaturhaus. Zwei Jugendliche warfen mindestens dreimal Bücher aus den Regalen. Die Polizei wurde verständigt. Durch die Beamten wurden Platzverbote ausgesprochen. Anzumerken ist, dass die beiden überprüften Jugendlichen auch am Vorfall vom Vortag am Weiher bereits beteiligt waren.
Ferner erreichte ein E-Mail einer Familie aus der Blumenstraße am 27.07.2015 die Gemeinde. Diese teilte mit, dass sich im Bereich des Weihers jeden Abend Jugendliche treffen würden. Die Lautstärke der Musik und mit steigendem Alkoholpegel auch das Gegröle wären eine echte Belastung. Die Polizei sei in den letzten 5 Tagen dreimal gerufen worden. Die Gemeinde wurde gebeten, diesem untragbaren Zustand Einhalt zu gebieten.
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1.4. BP 58 Poing-Süd, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.4 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung-Sitzung am 09.07.2015 wurden die Grundlagen für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 58 für „Poing-Süd“ beraten.
Nachdem die Zeit bis zur GR-Sitzung am 30.07.2015 (vollständige Ausarbeitung bzw. Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen) zu kurz war, der Planfertiger zur GR-Sitzung am 17.09.2015 in Urlaub ist und Frau Kölbl in der Zeit von 21.09. mit 14.10.2015 in Urlaub ist, kann eine beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erst in der GR-Sitzung am 29.10.2015 erfolgen.
Die Veränderungssperre wird nochmals um 1 Jahr verlängert.
Kurzbericht
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung-Sitzung am 09.07.2015 wurden die Grundlagen für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 58 für „Poing-Süd“ beraten.
Nachdem die Zeit bis zur GR-Sitzung am 30.07.2015 (vollständige Ausarbeitung bzw. Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen) zu kurz war, der Planfertiger zur GR-Sitzung am 17.09.2015 in Urlaub ist und Frau Kölbl in der Zeit von 21.09. mit 14.10.2015 in Urlaub ist, kann eine beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erst in der GR-Sitzung am 29.10.2015 erfolgen.
Die Veränderungssperre wird nochmals um 1 Jahr verlängert.
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1.5. Fracking in Glonn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.5 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat des Marktes Glonn hat einen Antrag der Fraktion der Grünen beraten und Beschluss gefasst. Ein Bestandteil des Beschlusses ist es, die Gemeinden des Landkreises zu bitten, sich der Erkundung und Förderung fossiler Energien entgegenzustellen.
Die Gemeinde Poing teilt dem Markt Glonn mit, dass sie vom Claim für Fracking nicht berührt ist.
Kurzbericht
Der Gemeinderat des Marktes Glonn hat einen Antrag der Fraktion der Grünen beraten und Beschluss gefasst. Ein Bestandteil des Beschlusses ist es, die Gemeinden des Landkreises zu bitten, sich der Erkundung und Förderung fossiler Energien entgegenzustellen.
Die Gemeinde Poing teilt dem Markt Glonn mit, dass sie vom Claim für Fracking nicht berührt ist.
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1.6. Schlusszuwendungen Förderung Kindertagesstätten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.6 |
Sachverhalt
Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 15.07.2015 für den Neubau einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5, Gebrüder-Grimm-Straße 4 eine FAG-Schlussrate in Höhe von 26.000 € bewilligt, aufgrund des eingereichten Verwendungsnachweises.
Für Kita Kirchheimer Allee 19
Für die Aufstockung der Kindertagesstätte an der Kirchheimer Allee 19 hat die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 15.07.2015 eine FAG-Schlussrate in Höhe von 36.000 € bewilligt.
Kurzbericht
Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 15.07.2015 für den Neubau einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5, Gebrüder-Grimm-Straße 4 eine FAG-Schlussrate in Höhe von 26.000 € bewilligt, aufgrund des eingereichten Verwendungsnachweises.
Für Kita Kirchheimer Allee 19
Für die Aufstockung der Kindertagesstätte an der Kirchheimer Allee 19 hat die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 15.07.2015 eine FAG-Schlussrate in Höhe von 36.000 € bewilligt.
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1.7. Anbindung des Fuß- und Radweges an die Gruber Brücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.7 |
Sachverhalt
Für die Anbindung des Fuß- und Radweges an die Gruber Brücke wurde heute bei der Regierung von Oberbayern der Antrag auf Zuwendung und auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingereicht. Unter der Voraussetzung, dass dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wird, ist die Baufertigstellung in der 44 KW 2015, das heißt Ende Oktober 2015, vorgesehen.
Kurzbericht
Für die Anbindung des Fuß- und Radweges an die Gruber Brücke wurde heute bei der Regierung von Oberbayern der Antrag auf Zuwendung und auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingereicht. Unter der Voraussetzung, dass dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wird, ist die Baufertigstellung in der 44 KW 2015, das heißt Ende Oktober 2015, vorgesehen.
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1.8. Parksituation am V-Haus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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informativ
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1.8 |
Sachverhalt
Die Eigentümer des V-Hauses haben mitgeteilt, dass sie das Angebot der Firma BVG zur Anmietung von Stellplätzen für Besucher im Parkdeck des City-Centers annehmen werden. Die Gemeinde wird eine Kopie des Mietvertrages erhalten.
Kurzbericht
Die Eigentümer des V-Hauses haben mitgeteilt, dass sie das Angebot der Firma BVG zur Anmietung von Stellplätzen für Besucher im Parkdeck des City-Centers annehmen werden. Die Gemeinde wird eine Kopie des Mietvertrages erhalten.
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2. Kindertagesstätte Birkenallee 6;
Freiflächengestaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.07.2015 vorberaten.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Teichfläche zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Der Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Teichfläche an der Kindertagesstätte Birkenallee 6 wird gemäß der Vorentwurfsplanung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Die vorliegende Vorentwurfsplanung und die auf deren Grundlage erstellte Kostenschätzung bedingt eine Bruttobausumme inklusive der Nebenkosten von 84.927,56 €. Auf der Haushaltsstelle 46410.940000 der Kindertagesstätte Birkenallee 6 sind für diese Maßnahme 80.000 € vorgesehen. Die Deckung des Fehlbetrages von 5.000 € kann über die Haushaltsstelle 56020.940000 (Dreifachturnhalle) sichergestellt werden.
Beschluss
Der Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Teichfläche an der Kindertagesstätte Birkenallee 6 wird gemäß der Vorentwurfsplanung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Kurzbericht
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Bau- und Umweltausschussitzung am 21.07.2015 vorberaten.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Teichfläche zu empfehlen.
Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme beschlossen, der Freiflächengestaltung unter Einbeziehung der Teichfläche an der Kindertagesstätte Birkenallee 6 gemäß der Vorentwurfsplanung zuzustimmen.
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3. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften;
Anni-Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4,
Instandsetzung Teil 3
Entscheidung über die Entwurfsplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die im Sachvortrag erläuterten Einzelmaßnahmen im Maßnahmenpaket „Instandsetzung Teil 3“ werden ausgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Ausweichmöglichkeiten für mehrere Schulklassen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum zu untersuchen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Die in der Vorplanung beschlossenen Einzelmaßnahmen wurden in der Phase der Entwurfsplanung weiter entwickelt und die Kosten in der Kostenberechnung präzisiert. Da es sich um Maßnahmen an bestehenden Ausbauten und der Technischen Gebäudeausrüstung handelt und keine Änderung von Grundriss und Ansicht am Gebäude erforderlich ist, wurde auf die zeichnerische Darstellung verzichtet.
Zur Erneuerungen der Heizungsinstallation haben sich in der Ausarbeitung des Entwurfes unterschiedliche Varianten ergeben: die Vorplanung sieht für den Großteil der Räume (Klassenräume, Aufenthaltsräume) eine raumspezifische Regelung vor. Damit ist eine Optimierung des Heizbetriebes in den Räumen möglich, der auf die jeweilige Nutzung abgestimmt die Raumtemperatur abgesenkt werden kann. Die Steuerung der Raumtemperatur kann über Busgesteuerte Einzelraumregelung oder alternativ als funkgesteuerte Einzelraumregelung erfolgen.
Variante 1, Busgesteuerte Einzelraumregelung
Kosten einschließlich Bus-Verkabelung, brutto: ca. 148.452,80 Euro
Vorteil: das Gebäudemanagement hat die Möglichkeit über die Gebäudeleittechnik Raumtemperaturen und Raumzustände abzufragen und die Sollwerte (Raumtemperatur, Zeitprogramme Absenk- bzw. Aufheizbetrieb) auch zu verändern, z.B. durch die Eingabe der Stundenpläne oder anderer Raumbelegungen.
Nachteil: hohe Investitionskosten im Bereich der Hardware und hohe Kosten bei der gesamten Bus-Verkabelung. Zusätzlicher Betreuungsaufwand durch Gebäudemanagement.
Variante 2, Funkgesteuerte Einzelraumregelung
Kosten einschließlich Verkabelung, brutto: ca. 76.361,11 Euro
Vorteil: niedrige Investitionskosten, da dieses Funk-System frei von Verkabelung und Spannungsversorgung in den einzelnen Räumen ist. Die Verkabelung beschränkt sich auf ca. 10 Unterstationen (sog. Systemgateway zur drahtlosen Kommunikation mit den Sensoren in den Räumen). Das System passt sich automatisch an die Raumnutzung an (selbstlernend), und senkt die Raumtemperatur bei Abwesenheit auf vorgegebenen Wert ab. Bei Anwesenheit wird die Raumtemperatur automatisch auf vorgegebenen Wert angehoben. Die Präsentstaste am Raumsensor ermöglicht eine manuelle Kommunikation. Der Nutzer kann weiterhin direkt am Thermostatkopf Einfluss auf Raumtemperatur nehmen. Somit Erreichung einer höheren Akzeptanz. Der Raumsensor erkennt schlagartigen Temperaturabfall durch geöffnete Fenster und unterbricht die Raumheizung. Es besteht die Wahl zwischen einer automatischen Zeitprofil-Erstellung und individuellen Zeitprofilen für jeden Raum. Die Temperaturen und Zustände lassen sich übersichtlich am Leitrechner darstellen. Trendkurven können abgelesen werden und eine Optimierung in Hinblick auf Wärmeerzeugung und –Bereitstellung erfolgen.
Nachteil: Die Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik (GLT) ist nur im geringen Maße möglich. Die Kommunikation erfolgt nur einseitig. Die Werte können über die GLT nur abgefragt bzw. abgelesen werden. Die Raumtemperatursollwerte werden weiterhin zentral über die Vorlauftemperatur geregelt.
Referenzen: Die Anfrage bei zwei Referenzgebäuden (Hochbauamt Coburg zur Heimatringschule in Coburg und bei der Stadt Prenzlau zur Carl-Friedrich-Grabow Oberschule) ergab nur positive Rückmeldungen. Entscheidendes Kriterium in beiden Schulen war die fast kabellose Montage, die eine Nachrüstung ohne große Störungen auch während des Schulbetriebes ermöglicht. Nach dem Einbau in den Jahren 2012 / 2013 haben sich bereits erhebliche Energieeinsparungen (in Coburg bis zu 15%) und damit Energiekosten eingestellt.
Variante 3, Konventionelle Heizkörper-Thermostatventile
Kosten, brutto: ca. 8.046,80 Euro
Vorteil: sehr niedrige Investitionskosten.
Nachteil: keine Möglichkeit der Überwachung von Raumtemperaturen. Durch die manuelle Bedienung der Heizkörper-Thermostatventile unterschiedliche Raumtemperaturen, überhitzte Räume sind meist die Folge. Keine Absenkung bei Nichtnutzung des Raumes und bei geöffneten Fenstern.
Förderung: Die Gemeinde Poing beantragt für die erforderlichen Maßnahmen eine Förderung nach Art. 10 FAG und Art. 13c FAG aus dem aufgestellten Reformpaket „Schulsanierungen“ in Höhe von ca. 635.000,00 Euro bei der Regierung von Oberbayern. Gleichzeitig wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn, wegen der Dringlichkeit der Maßnahme beantragt.
Zeitplan: nicht förderfähige Maßnahmen im Bereich Brandschutz des 3. u. 4. Brandabschnittes sind für die Sommerferien 2015 beauftragt. Die Ausführung der Technischen Gebäudeausrüstung im 3. u. 4. Brandabschnitt und die Sanierung der Toiletten aus dem Jahr 1978 sollen ab den Sommerferien 2016 erfolgen. Nach der Baufertigstellung der neuen Grundschule W 5 und der dadurch geplanten Auslagerung von 8 Klassen wird die Sanierung der Gefahrstoffe von Brandabschnitt 1. u. 2. ab den Sommerferien 2017 vorgenommen. Die Baufertigstellung von Maßnahmenpaket „Instandsetzung Teil 3“ ist für 1. Quartal 2018 eingeplant.
Die Verwaltung empfiehlt, die Räume mit der funkgesteuerten Einzelraumregelung gemäß der Variante 2 auszustatten und die Gesamtmaßnahme im beschriebenen Zeitplan weiter zu führen.
Beschlussvorschlag
Die Räume werden mit der funkgesteuerten Einzelraumregelung gemäß der Variante 2 ausgestattet.
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Höhe von 3.231.494,52 Euro wird zugestimmt.
Die Baumaßnahme wird entsprechend im Zeitplan weiter geführt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsstufe 3 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen
Bei der Entscheidung für die Variante 2, Funkgesteuerte Einzelraumregelung, ergibt die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung am 19.07.2015 Gesamtkosten in Höhe von 3.231.494,52 Euro brutto.
Darin sind die Mehrkosten aufgrund der verlängerten Bauzeit durch Verzicht auf Auslagerungsmöglichkeit von Klassen enthalten.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 auf den Haushaltsstellen 21200.500000 (Grundschule Gruber Straße, Unterhalt), 21200.940000 (Grundschule Gruber Straße, Hochbaumaßnahmen), 21300.500000 (Mittelschule Gruber Straße, Unterhalt) und 21300.940000 (Mittelschule Gruber Straße, Hochbaumaßnahmen) veranschlagt.
Beschluss
Die Räume werden mit der funkgesteuerten Einzelraumregelung gemäß der Variante 2 ausgestattet.
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Höhe von 3.231.494,52 Euro wird zugestimmt.
Die Baumaßnahme wird entsprechend im Zeitplan weiter geführt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsstufe 3 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die im Sachvortrag erläuterten Einzelmaßnahmen im Maßnahmenpaket „Instandsetzung Teil 3“ werden ausgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Ausweichmöglichkeiten für mehrere Schulklassen für einen noch zu bestimmenden Zeitraum zu untersuchen und dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Die in der Vorplanung beschlossenen Einzelmaßnahmen wurden in der Phase der Entwurfsplanung weiter entwickelt und die Kosten in der Kostenberechnung präzisiert. Da es sich um Maßnahmen an bestehenden Ausbauten und der Technischen Gebäudeausrüstung handelt und keine Änderung von Grundriss und Ansicht am Gebäude erforderlich ist, wurde auf die zeichnerische Darstellung verzichtet.
Zur Erneuerungen der Heizungsinstallation haben sich in der Ausarbeitung des Entwurfes unterschiedliche Varianten ergeben: die Vorplanung sieht für den Großteil der Räume (Klassenräume, Aufenthaltsräume) eine raumspezifische Regelung vor. Damit ist eine Optimierung des Heizbetriebes in den Räumen möglich, der auf die jeweilige Nutzung abgestimmt die Raumtemperatur abgesenkt werden kann. Die Steuerung der Raumtemperatur kann über Busgesteuerte Einzelraumregelung oder alternativ als funkgesteuerte Einzelraumregelung erfolgen.
Variante 1, Busgesteuerte Einzelraumregelung
Kosten einschließlich Bus-Verkabelung, brutto:
ca. 148.452,80 Euro
Vorteil: das Gebäudemanagement hat die Möglichkeit über die Gebäudeleittechnik Raumtemperaturen und Raumzustände abzufragen und die Sollwerte (Raumtemperatur, Zeitprogramme Absenk- bzw. Aufheizbetrieb) auch zu verändern, z.B. durch die Eingabe der Stundenpläne oder anderer Raumbelegungen.
Nachteil: hohe Investitionskosten im Bereich der Hardware und hohe Kosten bei der gesamten Bus-Verkabelung. Zusätzlicher Betreuungsaufwand durch Gebäudemanagement.
Variante 2, Funkgesteuerte Einzelraumregelung
Kosten einschließlich Verkabelung, brutto:
ca. 76.361,11 Euro
Vorteil: niedrige Investitionskosten, da dieses Funk-System frei von Verkabelung und Spannungsversorgung in den einzelnen Räumen ist. Die Verkabelung beschränkt sich auf ca. 10 Unterstationen (sog. Systemgateway zur drahtlosen Kommunikation mit den Sensoren in den Räumen). Das System passt sich automatisch an die Raumnutzung an (selbstlernend), und senkt die Raumtemperatur bei Abwesenheit auf vorgegebenen Wert ab. Bei Anwesenheit wird die Raumtemperatur automatisch auf vorgegebenen Wert angehoben. Die Präsenstaste am Raumsensor ermöglicht eine manuelle Kommunikation. Der Nutzer kann weiterhin direkt am Thermostatkopf Einfluss auf Raumtemperatur nehmen. Somit Erreichung einer höheren Akzeptanz. Der Raumsensor erkennt schlagartigen Temperaturabfall durch geöffnete Fenster und unterbricht die Raumheizung. Es besteht die Wahl zwischen einer automatischen Zeitprofil-Erstellung und individuellen Zeitprofilen für jeden Raum. Die Temperaturen und Zustände lassen sich übersichtlich am Leitrechner darstellen. Trendkurven können abgelesen werden und eine Optimierung in Hinblick auf Wärmeerzeugung und –Bereitstellung erfolgen.
Nachteil: Die Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik (GLT) ist nur im geringen Maße möglich. Die Kommunikation erfolgt nur einseitig. Die Werte können über die GLT nur abgefragt bzw. abgelesen werden. Die Raumtemperatursollwerte werden weiterhin zentral über die Vorlauftemperatur geregelt.
Referenzen: Die Anfrage bei zwei Referenzgebäuden (Hochbauamt Coburg zur Heimatringschule in Coburg und bei der Stadt Prenzlau zur Carl-Friedrich-Grabow Oberschule) ergab nur positive Rückmeldungen. Entscheidendes Kriterium in beiden Schulen war die fast kabellose Montage, die eine Nachrüstung ohne große Störungen auch währende des Schulbetriebes ermöglicht. Nach dem Einbau in den Jahren 2012 / 2013 haben sich bereits erhebliche Energieeinsparungen (in Coburg bis zu 15%) und damit Energiekosten eingestellt.
Variante 3, Konventionelle Heizkörper-Thermostatventile
Kosten, brutto: ca. 8.046,80 Euro
Vorteil: sehr niedrige Investitionskosten.
Nachteil: keine Möglichkeit der Überwachung von Raumtemperaturen. Durch die manuelle Bedienung der Heizkörper-Thermostatventile unterschiedliche Raumtemperaturen, überhitzte Räume sind meist die Folge. Keine Absenkung bei Nichtnutzung des Raumes und bei geöffneten Fenstern.
Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Räume werden mit der funkgesteuerten Einzelraumregelung gemäß der Variante 2 ausgestattet.
Der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Höhe von 3.231.494,52 € wird zugestimmt.
Die Baumaßnahme wird entsprechend im Zeitplan weiter geführt und die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsstufe 3 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) zu beauftragen.
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4. Antrag der Fraktion CSU Aktive Bürger auf Errichtung eines Trimm-Dich-Pfads in Poing
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 10.07.2015 stellt die Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur Realisierung eines Trimm-Dich-Pfads zu prüfen. Zunächst sollen die Kosten für dieses Projekt ermittelt werden und mögliche Orte gefunden werden (z.B. Bergfeldpark, Sportzentrum, Reuterpark). Auch eine Kooperation mit Vereinen, Gruppierungen und Schulen sollte angedacht werden.
Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Je nach Anzahl, Ausführung und Qualität der Fitnessstationen kann der Preis für die Anschaffung und den Aufbau sehr schwanken. Die Verwaltung geht davon aus, dass sog. Outdoor-Fitnessgeräte mit einem modularen Geräteprogramm aufgestellt werden sollen. Der Preis wird durchschnittlich auf ca. 5.000 Euro pro Gerät einschl. Fundament und Fallschutz geschätzt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel sind für dieses Projekt im Haushaltsplan 2015 nicht veranschlagt.
Beschluss
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Schreiben vom 10.07.2015 stellt die Gemeinderatsfraktion CSU Aktive Bürger folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur Realisierung eines Trimm-Dich-Pfads zu prüfen. Zunächst sollen die Kosten für dieses Projekt ermittelt werden und mögliche Orte gefunden werden (z.B. Bergfeldpark, Sportzentrum, Reuterpark). Auch eine Kooperation mit Vereinen, Gruppierungen und Schulen sollte angedacht werden. Der Gemeinderat stimmt den Antrag zu.
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5. Antrag der Kroatischen Gemeinschaft Poing e. V. auf Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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30.07.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Kroatische Gemeinschaft Poing e.V. beantragt mit Email vom 03.07.2015 die Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Poing als Briefkopf, Vereinsfahne und Vereinslogo zu verwenden.
Der Verein wurde am 11.03.2015 gegründet und hat seinen Sitz in Poing. Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege der kroatischen Tradition, Kultur und des Brauchtums sowie die Integration der kroatischen Gemeinschaft in das kulturelle und politische Leben in der Gemeinde Poing.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wird vorgeschlagen, die Genehmigung zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Der Kroatischen Gemeinschaft Poing e.V. wird die Genehmigung erteilt, das Gemeindewappen als Briefkopf, Vereinsfahne und Vereinslogo zu verwenden.
Beschluss
Der Kroatischen Gemeinschaft Poing e.V. wird die Genehmigung erteilt, das Gemeindewappen als Briefkopf, Vereinsfahne und Vereinslogo zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat einstimmig der Kroatischen Gemeinschaft Poing e.V. die Genehmigung erteilt, dass Gemeindewappen als Briefkopf, Vereinsfahne und Vereinslogo zu verwenden.
Der Verein wurde am 11.03.2015 gegründet und hat seinen Sitz in Poing. Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege der kroatischen Tradition, Kultur und des Brauchtums sowie die Integration der Kroatischen Gemeinschaft in das kulturelle und politische Leben in der Gemeinde Poing.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Nachdem keine wirtschaftlichen Gründe für die Verwendung des Wappens vorliegen, wurde die Genehmigung erteilt.
Datenstand vom 08.10.2015 10:47 Uhr