Datum: 17.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Poing
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:37 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 20:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben des Bürgermeisters
1.1 Kommunales Bussystem Pliening - Poing - Anzing PPA; Bewilligung einer ÖPNV-Zuwendung für das Betriebsjahr 2015
1.2 Neue Radwegebeschilderung im Bergfeldpark
1.3 Beschilderung des Radweges in der Kirchheimer Allee; Änderung der Vorfahrtsregelung für Rad Fahrende an den Einmündungen
1.4 Kindertagesstätten in Poing; evangelischer Diakonieverein; Gespräch der Gemeinde Poing mit dem Bayerischer Gemeindetag zur staatliche Rückforderung nach dem BayKiBiG bezgl. Urteil vom 25.06.2015 - Zulassung zur Berufung VGH
1.5 Halt der Express-S-Bahn aus Erding in Poing; Ablehnung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
1.6 Kindertagesstätten in Poing; Neubau Kindertages Endbachweg
1.7 Brandschutzsanierung der Dreifachhalle und des Restaurantgebäudes; Sachstand zum 17.09.2015
1.8 Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 Instandsetzung Teil 3 Sachstand Baumaßnahmen
1.9 Vauhaus Parkplatzsituation Sachstand
1.10 Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte und Endbachweg
1.11 Belebung Alte Ortsmitte Poing, Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart")
2 Asylbewerberunterbringung im Landkreis Ebersberg; Alternativmöglichkeiten durch staatliche Flächen im Gemeindegebiet Poing; Nutzung des gemeindlichen Volksfestplatzes
3 Bebauungsplan Nr. 55.4 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf - 4. Änderung im Bereich Quartier WA 1, südlich der Bergfeldstraße (zwischen Gebr.-Grimm-Straße und Wilhelm-Hauff-Straße)" Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Auslegungsbeschluss
4 Satzung über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße"
5 Antrag der FWG-Fraktion auf Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub

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1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1
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1.1. Kommunales Bussystem Pliening - Poing - Anzing PPA; Bewilligung einer ÖPNV-Zuwendung für das Betriebsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.1

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 01.09.2015 für den Betrieb des Kommunalen Busverkehrs Pliening – Poing – Anzing PPA für das Haushaltsjahr 2015 eine Zuwendung in Höhe von 70.000 € als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage von Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG.

Kurzbericht

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 01.09.2015 für den Betrieb des Kommunalen Busverkehrs Pliening – Poing – Anzing PPA für das Haushaltsjahr 2015 eine Zuwendung in Höhe von 70.000 € als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage von Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Art. 27 BayÖPNVG.

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1.2. Neue Radwegebeschilderung im Bergfeldpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2015 wurde beschlossen, die Beschilderung der sog. BUGA 2005-Themen-Radwege zu entfernen. Dies erfolgt derzeit. Gleichzeitig wurde im Bergfeldpark eine neue innerörtliche Fahrradwegweisung errichtet. Die weitere Beschilderung wird insbesondere nach Abschluss der Radwegenetz- und Beschilderungsplanung des Landkreises Ebersberg erfolgen.

Kurzbericht

In der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2015 wurde beschlossen, die Beschilderung der sog. BUGA 2005-Themen-Radwege zu entfernen. Dies erfolgt derzeit. Gleichzeitig wurde im Bergfeldpark eine neue innerörtliche Fahrradwegweisung errichtet. Die weitere Beschilderung wird insbesondere nach Abschluss der Radwegenetz- und Beschilderungsplanung des Landkreises Ebersberg erfolgen.

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1.3. Beschilderung des Radweges in der Kirchheimer Allee; Änderung der Vorfahrtsregelung für Rad Fahrende an den Einmündungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.3

Sachverhalt

Die Thematik der Beschilderung des Radweges in der Kirchheimer Allee war in den vergangenen Wochen Gegenstand einer größeren Presseberichterstattung.

Die intendierte Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wird die Verwaltung - entgegen der Auffassung der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Poing, aber für die Örtliche Straßenverkehrsbehörde unverändert geltenden Gründen der Verkehrssicherheit in einer Haupterschließungsstraße („Tempo 50 km/h“ und entsprechender Ausbauzustand) - vorläufig nicht verfolgen. Gerade dort häuften sich in letzter Zeit Hinweise der Anlieger hinsichtlich einer überhöhten Geschwindigkeit, in den Verkehrsraum ragenden Fahrzeugen (Wohnmobile, Anhänger, Lkw) sowie Beinaheunfällen im Bereich der Einmündungen bzw. der abknickenden Vorfahrt. Eine entsprechende Verkehrsanordnung für den Parkstreifen sowie die durch den Gemeinderat beauftragte Einholung eines Gutachtens für die abknickende Vorfahrt waren die Folge.

Geändert wird allerdings die Vorfahrtsregelung: So wird künftig wieder der Radweg als unselbständig eingestuft und somit von der Vorfahrtsregelung der Kirchheimer Allee „eingeschlossen“. In Folge wird für die Einmündungen in die Kirchheimer Allee eine Wartepflicht gegenüber dem nunmehr bevorrechtigten Radverkehr entstehen. Zur Verdeutlichung werden auch Radverkehrsfurten in Blockmarkierung angebracht. Die Roteinfärbungen werden in Abstimmung mit der Polizei Poing entfernt.

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1.4. Kindertagesstätten in Poing; evangelischer Diakonieverein; Gespräch der Gemeinde Poing mit dem Bayerischer Gemeindetag zur staatliche Rückforderung nach dem BayKiBiG bezgl. Urteil vom 25.06.2015 - Zulassung zur Berufung VGH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.4

Sachverhalt

Am 07.08.2015 erläuterte die Verwaltung im Beisein des von der Gemeinde Poing beauftragten Rechtsanwaltes Dr. Zöpfl beim Bayerischen Gemeindetag, vertreten durch Herr Dix und Herr Große Verspohl, das Verhandlungsergebnis vor dem VG München und begründete den Beschluss des Gemeinderates bezüglich des Antrages auf Zulassung der Berufung beim VGH München.

Die Vertreter des Gemeindetages teilten die Meinung des Ersten Bürgermeisters Hingerl hinsichtlich der politischen Konsequenzen dieses Urteils, insbesondere die Begründung, dass kein Vertrauensschutz zwischen Behörden gem. § 45 SGB X hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen des BayKiBiG und dessen Ausführungsbestimmungen bestehe und sagten ihre Unterstützung und Klärung mit der ÖRAG zu, dass auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem VGH die Kosten der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Der Gemeindetag erläuterte, dass Bayern als einziges Bundesland eine Regelung getroffen habe, in dem die Gemeinden für die Zahlung der staatlichen, kindbezogenen Förderung zuständig seien. Mit der Einführung des BayKiBiG und seinen Ausführungsbestimmungen 2005 sei zwar beabsichtigt gewesen, die Ausreichung der staatlichen Förderung der Kindertagesstätten von den Regierungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung auf die Kommunalverwaltungen zu übertragen. Die hierdurch entstehende Übertragung des Insolvenzrisikos auf  die Gemeinden war nie Gegenstand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Deshalb strebe er als Vertreter des Gemeindetages hier eine Klärung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration des BayKiBiG bis hin zu dessen Änderung an, sofern der VGH das vorliegende Urteil bestätige. Eine Gesetzänderung sei in diesem Fall konsequenterweise notwendig.

Weiter verwies er auf die Urteilsbegründung des VG Münchens und kritisierte, dass nicht die Gemeinden (Begründung des VG) sondern der örtliche Träger der Jugendhilfe als Aufsichtsbehörde vor der Erteilung der Betriebserlaubnis die „Geeignetheit des Trägers“, also die entsprechend räumlichen, fachlichen, aber eben auch die wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 Abs. 2 SGB VIII hätte prüfen müssen, hinsichtlich der Betriebserlaubnis für die Erweiterung der Kindertagesstätte Kirchheimer Allee des Ev. Diakonievereins ein seitens des VG München nicht berücksichtigtes Argument.

Er wies weiter darauf hin, dass mit der aktuellen Rechtsauffassung bzw. Verfahrensweise im BayKiBiG die Kommunen keine Einflussmöglichkeiten haben, auf Träger einzuwirken.

Ein gemeinnütziger oder privater Träger könne die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
für eine KiTa in einer Gemeinde beim Jugendamt  beantragen ohne Zustimmung der Gemeinde. Der Träger habe damit einen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf die staatlichen und kommunalen Abschläge/Förderung von den Kommunen. Dies unterlaufe insbesondere die lokale Bedarfsplanung der Kommunen. Im Falle von Verletzung der Fördervoraussetzungen seitens dieses Trägers wäre die Gemeinde bezüglich der staatlichen Förderung trotzd3em rückzahlungspflichtig.

Er wies auf ein Urteil vom OVG Nordrhein-Westfalen vom 02.07.1997 – 12 A 1080/95 hin, das den nicht vorhandenen Vertrauensschutz zwischen Behörden differenzierter behandelt habe. Zwar sei auch in diesem Fall gerichtlich festgestellt worden, dass kein Vertrauensschutz zwischen Behörden bestehe, jedoch stellte das Gericht fest, dass im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen werden könne.

Nach Einschätzung des bayerischen Gemeindetags  könnte das mit der Endabrechnung 2010 verpflichtend eingeführte KiBiG.web zu Manipulationen durch Träger führen. Den Kommunen stehen im KiBiG.web außerdem keine Möglichkeiten zur Verfügung, die eingegebenen Daten der Träger dort zu überprüfen. Nur die Kontrolle der Plausibilität der Förderfähigkeit, sog. GRÜN-Schaltung, ist über dieses System möglich. Dieses Online-System überfordere wohl in einigen Fällen verantwortliche ehrenamtliche Vorstände. Deshalb ersetzt beispielsweise die Katholische Kirche in der Erzdiözese München-Freising Ehrenamtliche durch qualifizierte Verwaltungsfachkräfte.

Der Bayerische Gemeindetag empfahl, solange es noch keine Verwaltungsrichtlinie hinsichtlich der Prüfungen für die Bewilligungsbehörden und Gemeinden gäbe, zweimal im Jahr eine Prüfung durchzuführen. Zeitpunkt und Intensität sollten mit dem Jugendamt abgesprochen werden. Jedoch würde auch nach der jetzigen Rechtslage, auch wenn die Prüfungen zu allen Fördervoraussetzungen erfolgen, kein Vertrauensschutz gegenüber der Bewilligungsbehörde bestehen.

Auf die Frage, wie dieser Problematik grundsätzlich vorzubeugen wäre, schlug der Bayerische Gemeindetag vor, zur Absicherung der Kommunen die Möglichkeit zu bedenken, von den Trägern den Abschluss einer Bankbürgschaft zu fordern.

Es ist nicht vorstellbar, dass Banken eine Bankbürgschaft für lokale Organisationen oder Initiativen gewähren. Selbst die großen Wohlfahrtsverbände, die weitestgehend auf staatliche und kommunale Finanzierungen angewiesen sind, dürften nicht in diesen Genuss kommen.

Kurzbericht

Am 07.08.2015 erläuterte die Verwaltung der Gemeinde Poing beim Bayerischen Gemeindetag, das Verhandlungsergebnis vor dem VG München und begründete den Beschluss des Gemeinderates bezüglich des Antrages auf Zulassung der Berufung beim VGH München.

Die Vertreter des Gemeindetages teilten die Meinung des Ersten Bürgermeisters Hingerl hinsichtlich der politischen Konsequenzen dieses Urteils, insbesondere die Begründung, dass kein Vertrauensschutz zwischen B ehörden gem. § 45 SGB X hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen des BayKiBiG und dessen Ausführungsbestimmungen bestehe.

Bayern habe als einziges Bundesland eine Regelung getroffen, in dem die Gemeinden für die Zahlung der staatlichen, kindbezogenen Förderung zuständig seien. Mit der Einführung des BayKiBiG und seinen Ausführungsbestimmungen 2005 sei zwar beabsichtigt gewesen, die Ausreichung der staatlichen Förderung der Kindertagesstätten von den Regierungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung auf die Kommunalverwaltungen zu übertragen. Die hierdurch entstehende Übertragung des Insolvenzrisikos auf  die Gemeinden war nie Gegenstand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Deshalb strebe er als Vertreter des Gemeindetages hier eine Klärung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration des BayKiBiG bis hin zu dessen Änderung an, sofern der VGH das vorliegende Urteil bestätige. Eine Gesetzänderung sei in diesem Fall konsequenterweise notwendig.

Den Vorschlag eine Bankbürgschaft von Trägern zur Absicherung der Gemeinden im Falle von Verstößen der Fördervoraussetzungen gem. BayKiBiG sahen Gemeindetag und Gemeindeverwaltung als sehr problematisch.

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1.5. Halt der Express-S-Bahn aus Erding in Poing; Ablehnung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.5

Sachverhalt

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft teilte in Beantwortung der gemeindlichen Anfrage mit Schreiben vom 10.09.2015 mit, dass sie den Halt der Express-S-Bahn in Poing geprüft habe. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Halt der morgendlichen Express-S-Bahnen aus Erding nicht zielführend sei. Hierfür seien folgende Gründe maßgeblich:

- Die Express-S-Bahnen verkehren ab Markt Schwaben Richtung München unmittelbar vor der nachfolgenden Takt-S-Bahn. Bei einem Halt in Poing würden die Express-S-Bahnen also den größten Teil der wartenden Fahrgäste aufnehmen, während die unmittelbar folgende Takt-S-Bahn nur noch wenige Fahrgäste nutzen würden.

- Die Express-S-Bahnen können aufgrund der verfügbaren Bahnsteiglänge zwischen Erding und Markt Schwaben sowie aufgrund des kurzen Wendegleises in Dachau nur noch als Vollzüge verkehren. Aktuell sind diese Express-S-Bahnen durch die Fahrgäste aus dem Bereich Erding-Markt Schwaben bereits derart stark ausgelastet, dass die Fahrgäste aus Poing kaum mehr aufgenommen werden könnten.

- Die morgendlichen Takt-S-Bahnen Richtung München hingegen sind ab ihrem Startbahnhof Markt Schwaben noch nicht ausgelastet, so dass die Fahrgäste in Poing, der ersten Haltestation, noch ein ausreichendes Platzangebot vorfinden. Zumindest verkehren die Takt-S-Bahnen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zumeist als Langzüge mit besonders großer Kapazität.

Die Fahrgäste aus Poing wie auch aus den Gemeinden Kirchheim und Feldkirchen profitieren indirekt von den Express-S-Bahnen. Die Takt-S-Bahnen seien im morgendlichen Berufsverkehr dank des Abfahrtsbahnhofes Markt Schwaben und somit dank des Fehlens der Fahrgäste aus dem Bereich Erding - Markt Schwaben deutlich entlastet.

Der Vorschlag der Gemeinde Poing werde daher nicht aufgegriffen.

Kurzbericht

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft teilte in Beantwortung der gemeindlichen Anfrage mit Schreiben vom 10.09.2015 mit, dass sie den Halt der Express-S-Bahn in Poing geprüft habe. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Halt der morgendlichen Express-S-Bahnen aus Erding nicht zielführend sei. Hierfür seien folgende Gründe maßgeblich:

- Die Express-S-Bahnen verkehren ab Markt Schwaben Richtung München unmittelbar vor der nachfolgenden Takt-S-Bahn. Bei einem Halt in Poing würden die Express-S-Bahnen also den größten Teil der wartenden Fahrgäste aufnehmen, während die unmittelbar folgende Takt-S-Bahn nur noch wenige Fahrgäste nutzen würden.

- Die Express-S-Bahnen können aufgrund der verfügbaren Bahnsteiglänge zwischen Erding und Markt Schwaben sowie aufgrund des kurzen Wendegleises in Dachau nur noch als Vollzüge verkehren. Aktuell sind diese Express-S-Bahnen durch die Fahrgäste aus dem Bereich Erding-Markt Schwaben bereits derart stark ausgelastet, dass die Fahrgäste aus Poing kaum mehr aufgenommen werden könnten.

- Die morgendlichen Takt-S-Bahnen Richtung München hingegen sind ab ihrem Startbahnhof Markt Schwaben noch nicht ausgelastet, so dass die Fahrgäste in Poing, der ersten Haltestation, noch ein ausreichendes Platzangebot vorfinden. Zumindest verkehren die Takt-S-Bahnen in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zumeist als Langzüge mit besonders großer Kapazität.

Die Fahrgäste aus Poing wie auch aus den Gemeinden Kirchheim und Feldkirchen profitieren indirekt von den Express-S-Bahnen. Die Takt-S-Bahnen seien im morgendlichen Berufsverkehr dank des Abfahrtsbahnhofes Markt Schwaben und somit dank des Fehlens der Fahrgäste aus dem Bereich Erding - Markt Schwaben deutlich entlastet.

Der Vorschlag der Gemeinde Poing werde daher nicht aufgegriffen.

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1.6. Kindertagesstätten in Poing; Neubau Kindertages Endbachweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö 1.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.07.2015 an Herrn Generalvikar Prof. Dr. Beer hat Erster Bürgermeister Albert Hingerl gebeten, die Fertigstellung und den Bezugstermin der neuen Einrichtung KiTa Endbachweg zum Kindergartenjahr 2017/2018 zu prüfen.

Mit Schreiben vom 04.09.2015 teilt das Erzbischöfliche Ordinariat München mit, dass aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planung, der noch nicht endgültig geregelten Finanzierungsvereinbarung und der in Folge baurechtlichen Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren eine Fertigstellung bzw. ein Bezug zum gewünschten Zeitpunkt nicht realisierbar ist.

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 30.07.2015 an Herrn Generalvikar Prof. Dr. Beer hat Erster Bürgermeister Albert Hingerl gebeten, die Fertigstellung und den Bezugstermin der neuen Einrichtung KiTa Endbachweg zum Kindergartenjahr 2017/2018 zu prüfen.

Mit Schreiben vom 04.09.2015 teilt das Erzbischöfliche Ordinariat München mit, dass aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planung, der noch nicht endgültig geregelten Finanzierungsvereinbarung und der in Folge baurechtlichen Genehmigungs- und Ausschreibungsv erfahren eine Fertigstellung bzw. ein Bezug zum gewünschten Zeitpunkt nicht realisierbar ist.

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1.7. Brandschutzsanierung der Dreifachhalle und des Restaurantgebäudes; Sachstand zum 17.09.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.7

Sachverhalt

Die beteiligten Firmen an der Brandschutzsanierung der Dreifachhalle und des Restaurantgebäudes haben sich seit Beginn der der Arbeiten als sehr kompetent und professionell herausgestellt. So wurde  im Vorfeld der Sommerferien ohne größere Einschränkungen für die Nutzer mit den Arbeiten begonnen. Innerhalb der Sommerferien wurde intensiv gearbeitet. Es galt die Arbeiten in der Halle, den Umkleiden, dem Kraftraum und allen anderen für die Nutzer wichtigen Räumen abzuarbeiten. Dies ist weitestgehend gelungen. Für die Herbstferien ist allerdings eine weitere Vollsperrung geplant. Es müssen dann nochmals Installationsarbeiten in der Halle, sowie in anderen Bereichen die keine Nutzung durch die Sportler möglich macht, stattfinden. Danach sollte es zu keinen Vollsperrungen mehr kommen. Es wird in jedem Fall bis zum Ende des Jahres parallel zur Nutzung gearbeitet werden. Der nötige Umbau der Gebäudeleittechnik, wird soweit das abzusehen ist erst im Frühjahr 2016 stattfinden können.

Kostenberechnung:                1.591.094,16 €
Aktuell verfügt        :                1.223.920,00 €                
Prognose:                        1.525.930,93 €
     

Kurzbericht

Die beteiligten Firmen an der Brandschutzsanierung der Dreifachhalle und des Restaurantgebäudes haben sich seit Beginn der der Arbeiten als sehr kompetent und professionell herausgestellt. So wurde  im Vorfeld der Sommerferien ohne größere Einschränkungen für die Nutzer mit den Arbeiten begonnen. Innerhalb der Sommerferien wurde intensiv gearbeitet. Es galt die Arbeiten in der Halle, den Umkleiden, dem Kraftraum und allen anderen für die Nutzer wichtigen Räumen abzuarbeiten. Dies ist weitestgehend gelungen. Für die Herbstferien ist allerdings eine weitere Vollsperrung geplant. Es müssen dann nochmals Installationsarbeiten in der Halle, sowie in anderen Bereichen die keine Nutzung durch die Sportler möglich macht, stattfinden. Danach sollte es zu keinen Vollsperrungen mehr kommen. Es wird in jedem Fall bis zum Ende des Jahres parallel zur Nutzung gearbeitet werden. Der nötige Umbau der Gebäudeleittechnik, wird soweit das abzusehen ist erst im Frühjahr 2016 stattfinden können.

Kostenberechnung:                1.591.094,16 €
Aktuell verfügt        :                1.223.920,00 €                
Prognose:                        1.525.930,93 €

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1.8. Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften Anni Pickert Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4 Instandsetzung Teil 3 Sachstand Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Während der Ferien August – September 2015 wurden im Flur von Brandabschnitt 3 durch die beauftragten Firmen die Deckenöffnungen geschlossen und aufgrund unzulässiger Brandlasten die Kabel im Deckenbereich beschichtet. In diesem Zusammenhang musste die Beleuchtung im Flur erneuert werden, die nun entsprechend mit LED Technik ausgestattet ist. Im Bereich der Aula wurden weitere Arbeiten an den Öffnungen zur Rauchableitung durchgeführt. Die Fortsetzung und Fertigstellung der Rauchableitung an den Fassaden sollen in den Herbstferien erfolgen. Zusätzlich wurde die Haupteingangstüre mit einer Zeitsteuerung versehen, so dass in den Nachtstunden und an den Wochenenden eine bessere Zugangskontrolle zum Gebäude möglich ist. Die Zugangszeiten wurden mit der Schulleitung abgestimmt. Für Drittnutzer oder zu Veranstaltungen ist eine individuelle Zeiteingabe möglich, um für bestimmte Zeiten den ständigen Zutritt zum Schulgebäude zu gewährleisten. Alle Arbeiten erfolgten in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen.

Kurzbericht

Während der Ferien August – September 2015 wurden im Flur von Brandabschnitt 3 durch die beauftragten Firmen die Deckenöffnungen geschlossen und aufgrund unzulässiger Brandlasten die Kabel im Deckenbereich beschichtet. In diesem Zusammenhang musste die Beleuchtung im Flur erneuert werden, die nun entsprechend mit LED Technik ausgestattet ist. Im Bereich der Aula wurden weitere Arbeiten an den Öffnungen zur Rauchableitung durchgeführt. Die Fortsetzung und Fertigstellung der Rauchableitung an den Fassaden sollen in den Herbstferien erfolgen. Zusätzlich wurde die Haupteingangstüre mit einer Zeitsteuerung versehen, so dass in den Nachtstunden und an den Wochenenden eine bessere Zugangskontrolle zum Gebäude möglich ist. Die Zugangszeiten wurden mit der Schulleitung abgestimmt. Für Drittnutzer oder zu Veranstaltungen ist eine individuelle Zeiteingabe möglich, um für bestimmte Zeiten den ständigen Zutritt zum Schulgebäude zu gewährleisten. Alle Arbeiten erfolgten in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen.

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1.9. Vauhaus Parkplatzsituation Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.9

Sachverhalt

Es gibt ein Angebot der BVG vom Juli 2015, dass zusätzliche Stellplätze durch die Eigentümer des Vauhauses angemietet werden können.

Die Hausverwaltung wurde seitens der Gemeinde Poing gebeten, bis Anfang September Kopien der Mietverträge vorzulegen.

Der Gemeinde wurde am Mittwoch, 16.09.2015, nunmehr eine Kopie des Mietvertrages übermittelt, mit dem zum 01.09.2015 18 zusätzliche Stellplätze angemietet wurden.

Kurzbericht

Es gibt ein Angebot der BVG vom Juli 2015, dass zusätzliche Stellplätze durch die Eigentümer des Vauhauses angemietet werden können.

Die Hausverwaltung wurde seitens der Gemeinde Poing gebeten, bis Anfang September Kopien der Mietverträge vorzulegen.

Der Gemeinde wurde am Mittwoch, 16.09.2015, nunmehr eine Kopie des Mietvertrages übermittelt, mit dem zum 01.09.2015 18 zusätzliche Stellplätze angemietet wurden.

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1.10. Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte und Endbachweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.10

Sachverhalt

Sowohl für den Neubau der Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte als auch für die Sanierung der Eisenbahnüberführung Endbachweg erfolgte die baubetriebliche Anmeldung, damit die Ausführung dieser Baumaßnahmen im Jahr 2018 erfolgen kann.

Kurzbericht

Sowohl für den Neubau der Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte als auch für die Sanierung der Eisenbahnüberführung Endbachweg erfolgte die baubetriebliche Anmeldung, damit die Ausführung dieser Baumaßnahmen im Jahr 2018 erfolgen kann.

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1.11. Belebung Alte Ortsmitte Poing, Gemeinschaftsprojekt kommunale Nutzungen / Vereinsräume im Neubau Anzinger Straße 1 (ehem. "Liebhart")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö informativ 1.11

Sachverhalt

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 18.06.2015 (Prüfung der Anmietung von Räumen durch die Gemeinde / vertiefende Gespräche mit den Vereinen) fand am Mittwoch, 29.07.2015, im Rathaus ein erstes Gespräch statt.

Grundsätzlich besteht ein Interesse der Vereine sowie auch der VHS (auch bei finanzieller Beteiligung – Miete / Gebühren).

Seitens der Gemeinde wurde angeregt, ggf. eine Nutzung für Seminare / Tagungen vorzusehen.

Evtl. könnte dort auch dauerhaft / vorübergehend (bis zur Errichtung des 2. Bauabschnittes Bürgerhaus) das „Heimatmuseum“ eingerichtet werden.

Kurzbericht

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 18.06.2015 (Prüfung der Anmietung von Räumen durch die Gemeinde / vertiefende Gespräche mit den Vereinen) fand am Mittwoch, 29.07.2015, im Rathaus ein erstes Gespräch statt.

Grundsätzlich besteht ein Interesse der Vereine sowie auch der VHS (auch bei finanzieller Beteiligung – Miete / Gebühren).

Seitens der Gemeinde wurde angeregt, ggf. eine Nutzung für Seminare / Tagungen vorzusehen.

Evtl. könnte dort auch dauerhaft / vorübergehend (bis zur Errichtung des 2. Bauabschnittes Bürgerhaus) das „Heimatmuseum“ eingerichtet werden.

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2. Asylbewerberunterbringung im Landkreis Ebersberg; Alternativmöglichkeiten durch staatliche Flächen im Gemeindegebiet Poing; Nutzung des gemeindlichen Volksfestplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

In den letzten Wochen informierte Herr Landrat Niedergesäß die Gemeinde Poing wiederholt über den aktuellen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für die Asylbewerber im Landkreis Ebersberg. Mit Schreiben vom 07.09.2015 teilte er aktuell mit, dass sich die Lage weiter verschärft habe. Dem Landkreis Ebersberg würden derzeit wöchentlich 41 Asylbewerber direkt zugewiesen. Dringender als jemals zuvor benötige daher das Landratsamt Standorte für Zelte, Traglufthallen, Container und (größere) Modulbauten. Er appelliere daher eingehend, ihm gemeindliche Grundstücksflächen oder Flächen im Privateigentum - gerne in Gewerbegebieten - zu nennen, auf denen sich Lösungen dieser Art realisieren ließen. Das Landratsamt benötige dabei Grundstücksflächen (Minimum 3000 qm), die voll erschlossen wären und sofort genutzt werden könnten, um Unterkünfte für Asylbewerber zu schaffen, sei es als Dauerlösung oder als vorübergehende Notunterbringung.

Konkret hatte das Landratsamt bereits mit Schreiben vom 07.08.2015 (Anlage 1) angefragt, ob es möglich sei, einen Teil des Volksfestplatzes als vorübergehenden Standort für eine derartige Notunterkunft zu nutzen. Der Landrat versicherte der Gemeinde, dass er das Grundstück - wenn diese es benötigten würde - räumen und in die gemeindliche Nutzung zurückführen werde. Ihm sei bewusst, dass mehrere Festivitäten jeweils im Frühjahr / Sommer stattfänden. Rechtzeitig vor dem entsprechenden Aufbau werde er die Unterbringung auflösen, wobei er davon ausgehe, dass er bis dahin weitere Standorte zur Verfügung gestellt bekommen habe. Sollte sich bereits vorher eine der Flächen des Freistaates Bayerns realisieren lassen, werde er die Nutzung des Volksfestplatzes ebenso aufgeben. Weiterhin kündigt Herr Niedergesäß an, dass man einen ablehnenden Beschluss des Gemeinderats akzeptieren werde, dem Landratsamt jedoch schon mit der Verpachtung des Volksfestplatzes für wenige Monate geholfen wäre.

Zuständige Behörden zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach Maßgabe der Asyldurchführungsverordnung die Regierungen, die Landkreise und oder die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis sowie die Landratsämter als Staatsbehörden. Gleichzeitig haben die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und kreisangehörigen Gemeinden bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften mitzuwirken; insbesondere haben sie den Regierungen geeignete Objekte zur Anmietung anzubieten. Diese Mitwirkungspflicht kann aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht so weit gehen, dass staatliche Liegenschaften nachrangig zu gemeindlichen Liegenschaften herangezogen werden. Auch sind bereits Flüchtlinge in zwei gemeindlichen Liegenschaften untergebracht.

Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin am 06.08.2015 zwischen dem Landratsamt Ebersberg und der Gemeinde Poing wurden daher folgende staatliche Flächen genannt, die aus gemeindlicher Sicht als geeignet erscheinen:

1. Vorgeschlagen wurden in Grub die Teilflächen der Fl.Nr. 1383/1387 und 1388. Diese verzeichnen eine Größe von 21.000 m² (Fl.Nr. 1383/1387) bzw. 16.000 m² (Fl.Nr. 1388), sind im Flächennutzungsplan mit Wohnnutzung (unmittelbar angrenzend an eine Wohnsiedlung) und Sondergebiet ausgewiesen. Beide Flächen wären baurechtlich zur Unterbringung für Asylbewerber geeignet.

2. Die Flächen der Kirchheimer Straße 31 und 33 (Fl.Nr. 1381/1 und 1381/2) wurden von Seiten der Bayerischen Landesanstalt, Institut für Tierzucht, für entbehrlich erklärt, so dass diese für eine Unterbringung für Asylbewerber grundsätzlich nutzbar wären. Beide Flächen weisen jeweils ca. 640 m² auf, wobei der Altbestand auf der Fläche der Kirchheimer Straße 33 beseitigt werden müsste.

3. Auch wurden Teilflächen der Fl.Nr. 1394 sowie 1400 genannt. Die Fläche der Fl.Nr. 1394 hat jedoch einen großen Baumbestand, die Teilflächen der Fl.Nr. 1400 werden aktuell mit Schafen beweidet, so dass diese sehr wahrscheinlich nicht in Betracht kommen werden.

4. Des Weiteren wurde die geplante Parkplatzfläche westlich des OCE in Betracht gezogen, Fl.Nr. 1438/24 mit 11.000 m². Diese Fläche ist sowohl im Flächennutzungs- als auch im Bebauungsplan enthalten.

5. Die sog. „Hühnerställe“ (Fl.Nr. 1402) in Grub stehen erst ab Sommer 2016 zur Verfügung und deshalb aktuell nicht zur Diskussion.

Das Landratsamt Ebersberg teilte mit E-Mail vom 08.09.2015 aktuell mit, dass zwischenzeitlich ein gemeinsamer Besprechungstermin mit der Immobilien Bayern stattgefunden habe, in dem es insbesondere auch um verfügbare Grundstücksflächen für die Asylunterbringung in Grub gegangen sei. Hierbei wären nach erster Sichtung Flächen dabei, die sich für eine Traglufthalle ggf. eignen würden. Das Landratsamt werde die Gemeinde in dieser Sache auf dem Laufenden halten.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing ist zu Gesprächen für eine nachrangige Überlassung des Volksfestplatzes bereit. Voraussetzung für die Verhandlungen ist, dass alle vorhandenen und für die Flüchtlingsunterbringung geeigneten staatlichen Flächen im Gemeindegebiet bereits genutzt werden und ein unabweisbarer Bedarf weiter besteht.

Beschluss

Die Gemeinde Poing ist zu Gesprächen für eine nachrangige Überlassung des Volksfestplatzes bereit. Voraussetzung für die Verhandlungen ist, dass alle vorhandenen und für die Flüchtlingsunterbringung geeigneten staatlichen Flächen im Gemeindegebiet bereits genutzt werden und ein unabweisbarer Bedarf weiter besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Das Landratsamt Ebersberg benötigt dringender denn je geeignete Gebäude oder voll erschlossene Grundstücksflächen, die sofort genutzt werden können, um Unterkünfte für Asylbewerber als Dauerlösung oder als vorübergehende Notunterbringung zu schaffen.
Diesbezüglich signalisierte das Landratsamt Interesse an einer vorübergehenden Anmietung des Volksfestplatzes, um dort eine Traglufthalle im Notfall aufzustellen. Sobald sich anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten anbieten, würde dem Volksfestplatz wieder seine gemeindliche Nutzung zurückgeführt werden.
Frau Geisler, Abteilungsleiterin für Bildung und Soziales im Landratsamt, stellte ergänzend in der Sitzung die allgemeine Situation der Asylbewerber dar.
Die Verwaltung vertritt zu der Unterkunftsfrage die grundsätzliche Auffassung, dass vorrangig Flächen des Freistaates Bayern bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu prüfen seien. Entsprechende Flächen wurden daher dem Landratsamt vorgeschlagen. Diese befinden sich derzeit in der Klärungsphase.
Der Gemeinderat fasste dahingehend einstimmig den Beschluss, dass die Gemeinde Poing zu Gesprächen für eine nachrangige Überlassung des Volksfestplatzes bereit ist. Voraussetzung für die Verhandlung ist, dass alle vorhandenen und für die Flüchtlingsunterbringung geeigneten staatlichen Flächen im Gemeindegebiet bereits genutzt werden und ein unabweisbarer Bedarf weiter besteht.

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3. Bebauungsplan Nr. 55.4 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf - 4. Änderung im Bereich Quartier WA 1, südlich der Bergfeldstraße (zwischen Gebr.-Grimm-Straße und Wilhelm-Hauff-Straße)" Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 09.07.2015 wurde nach Ortsbesichtigung festgelegt, dass kein Parkdeck / Hochgarage errichtet wird, sondern eine Stellplatzanlage mit Carports. Es sollte auch keine Doppelerschließung der Stellplatzanlage erfolgen.

Die schalltechnische Berechnung des Büros Müller-BBM vom 13. März 2015 wurde zwischenzeitlich entsprechend der neuen Planung angepasst (Bericht Nr. M116705/03 vom
14. August 2015).

Es bleibt bei der Schließung der Stellplätze nördlich des WA 1 für den Vereins- und Breitensport während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).

Am 06.07.2015 ging noch ein Schreiben des Architekten der GWG mit einem aktuellen Lageplan, in dem das „Studentenhaus“ entfallen ist (nach Abstimmung mit der obersten Baubehörde ist dieses Konzept wegen der hohen Gesamtkosten nicht wirtschaftlich und damit nicht förderfähig).

Es erfolgte in Abstimmung mit dem Einrichtungsverbund Steinhöring die Umplanung für eine Wohngruppe mit 8 Bewohnern (2 Rollstuhlfahrer im EG und 6 weitere Personen in den Obergeschossen). Für 8 werkstattbeschäftigte Bewohner, die in einer Wohngemeinschaft selbständig zusammenleben sollen, wurde eine große Maisonette-Wohnung bzw. Reihenhaus über alle Geschosse mit einem separaten Eingang konzipiert.

Damit diese Wohnkonzept umgesetzt werden kann, wird am östlichen Gebäudeende ein zusätzlicher Raum (Gemeinschaftsraum ca. 5 m x 13,5 m) im Erdgeschoss benötigt. Hier ist zur vorhergehenden Planfassung (07.05.2015) der Bauraum entsprechend anzupassen.

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.09.2015 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Beschluss

Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.09.2015 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

In der Gemeinderatssitzung am 09.07.2015 wurde nach Ortsbesichtigung festgelegt, dass kein Parkdeck / Hochgarage errichtet wird, sondern eine Stellplatzanlage mit Carports. Es sollte auch keine Doppelerschließung der Stellplatzanlage erfolgen.
Die schalltechnische Berechnung des Büros Müller-BBM vom 13. März 2015 wurde zwischenzeitlich entsprechend der neuen Planung angepasst (Bericht Nr. M116705/03 vom 14. August 2015).
Es bleibt bei der Schließung der Stellplätze nördlich des WA 1 für den Vereins- und Breitensport während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).
Am 06.07.2015 ging noch ein Schreiben des Architekten der GWG mit einem aktuellen Lageplan, in dem das „Studentenhaus“ entfallen ist (nach Abstimmung mit der obersten Baubehörde ist dieses Konzept wegen der hohen Gesamtkosten nicht wirtschaftlich und damit nicht förderfähig).
Es erfolgte in Abstimmung mit dem Einrichtungsverbund Steinhöring die Umplanung für eine Wohngruppe mit 8 Bewohnern (2 Rollstuhlfahrer im EG und 6 weitere Personen in den Obergeschossen). Für 8 werkstattbeschäftigte Bewohner, die in einer Wohngemeinschaft selbständig zusammenleben sollen, wurde eine große Maisonette-Wohnung bzw. Reihenhaus über alle Geschosse mit einem separaten Eingang konzipiert.
Damit diese Wohnkonzept umgesetzt werden kann, wird am östlichen Gebäudeende ein zusätzlicher Raum (Gemeinschaftsraum ca. 5 m x 13,5 m) im Erdgeschoss benötigt. Hier ist zur vorhergehenden Planfassung (07.05.2015) der Bauraum entsprechend anzupassen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.09.2015 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

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4. Satzung über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
20.09.2012
GR (TOP 5)
Aufstellungsbeschluss und Vergabe des Planungsauftrages
08.11.2012
GR (TOP 4)
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich BP 58
29.11.2012
GR (TOP 1)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes (als Grundlage für die Unterrichtung der Betroffenen)
29.01.2013
Bürgerveranstaltung / Unterrichtung der Betroffenen
18.09.2014
GR (TOP 6)
Erlass der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre
11.12.2014
GR (TOP 3)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
29.01.2015 mit
02.03.2015

24.03.2015

04.05.2015

Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB)
BUA TOP 1 Bek.
„Grobauswertung“ der eingegangenen Stellungnahmen
Vermittlungsgespräch mit Vertretern der Interessengemeinschaft im Rathaus
21.05.2015
GR – nö (TOP 8)
Festlegung des weiteren Vorgehens und der Planungsgrundlagen
09.07.2015
GR – nö (TOP 4)
Erledigung der Aufträge aus der GR-Sitzung vom 21.05.2015 – nö

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 beschlossen, für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 14.11.2012 in Kraft.

Es erfolgte eine Bürgerveranstaltung (29.01.2013), in der das Vorentwurfskonzept für dieses Gebiet vorgestellt wurde. Seitdem wurde für diverse Vorhaben im Geltungsbereich, die dem Vorentwurfskonzept entsprachen, das gemeindliche Einvernehmen erteilt und eine Ausnahme von der Veränderungssperre ausgesprochen.

Nachdem die Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (13.11.2014) und die Voraussetzungen für ihren Erlass noch gegeben waren, wurde die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2014 (TOP 6) um 1 Jahr verlängert.

Die nochmalige Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB ist nur möglich, wenn besondere Umstände es erfordern. Das ist nur der Fall, wenn

?        ein Planverfahren durch eine „Ungewöhnlichkeit“ gekennzeichnet wird, die sich vom allgemeinen Rahmen der üblichen städtebaulichen Planungstätigkeit abhebt (Besonderheit des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades oder des Verfahrensablaufs),
?        ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Ungewöhnlichkeit des Falls und dem Nichtabschluss des Verfahrens innerhalb von drei Jahren vorliegt,
?        die besonderen Umstände und die Ursachen nicht in einem vorwerfbaren Verhalten der Gemeinde begründet sind (z.B. Überforderung der Dienstkräfte oder zu umfangreicher Zuschnitt des Planungsgebiets).

Die Voraussetzungen für eine nochmalige Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB sind gegeben, da sich 2 Bürgerinitiativen / Interessengemeinschaften gegen die Bebauungsplanaufstellung gegründet haben, die sehr offensiv und mit viel Energie gegen die Bebauungsplanaufstellung vorgehen (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die u.a. dazu führten, dass sich der Gemeinderat nochmals mit den Grundzügen der Planung intensiv beschäftigt hat.

Deswegen waren diverse nichtöffentliche Sitzungen erforderlich, um die allgemeine Haltung des Gemeinderates zu diesem Bebauungsplan abzuklären. Ebenso wurden Gespräche zwischen der Gemeinde und den Vertretern der Bürgerinitiative / Interessengemeinschaft geführt sowie eine politische Veranstaltung zum Thema „Nachverdichtung“ abgewartet.

Unabhängig hiervon wurde eine verkehrliche Begutachtung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beauftragt und Befahrungen durch die FFW Poing vorgenommen.

Ohne diese „Aktionen“ wäre ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis zum Herbst 2015 möglich gewesen (beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen war für GR Mai 2015 vorgesehen, erneute öffentliche Auslegung unter Berücksichtigung der Änderungen sowie Satzungsbeschluss in der Zeit von Juni 2015 bis Ende Oktober 2015).


Satzung über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“

Die Gemeinde Poing erlässt aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden v. 22.07.2011 (BGBl. I S 1509) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400) folgende Satzung:


§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ (vgl. kartenmäßige Darstellung) der Gemeinde Poing vom 09.11.2012 (bekannt gemacht im Ortsnachrichtenblatt Nr. 46/2012 am 14.11.2012) sowie 27.10.2014 (bekannt gemacht im Ortsnachrichtenblatt Nr. 45/2014 am 05.11.2014) wird nochmals um ein Jahr verlängert. Der Plan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung.

Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 Satz 2 der Satzung vom 09.11.2012 spätestens mit Ablauf des 13.11.2016 außer Kraft.


§ 2
Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Poing am 17.09.2015 beschlossen.

Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgendes hingewiesen:
Dauert die Veränderungssperre länger als bis zum 13.11.2016, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Poing beantragen (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, frühestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, die Fälligkeit herbeigeführt wird (§ 18 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 4 BauGB).

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ in der vorliegenden Fassung erlassen.

Beschluss

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird die Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ in der vorliegenden Fassung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 beschlossen, für die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Poing-Süd, östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. der Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße“ eine Veränderungssperre zu erlassen.
Die Veränderungssperre trat mit Bekanntmachung am 14.11.2012 in Kraft.
Es erfolgte eine Bürgerveranstaltung (29.01.2013), in der das Vorentwurfskonzept für dieses Gebiet vorgestellt wurde. Seitdem wurde für diverse Vorhaben im Geltungsbereich, die dem Vorentwurfskonzept entsprachen, das gemeindliche Einvernehmen erteilt und eine Ausnahme von der Veränderungssperre aus gesprochen.
Nachdem die Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft tritt (13.11.2014) und die Voraussetzungen für ihren Erlass noch gegeben waren, wurde die Frist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2014 (TOP 6) um 1 Jahr verlängert.
Die nochmalige Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB ist nur möglich, wenn besondere Umstände es erfordern. Das ist nur der Fall, wenn
?        ein Planverfahren durch eine „Ungewöhnlichkeit“ gekennzeichnet wird, die sich vom allgemeinen Rahmen der üblichen städtebaulichen Planungstätigkeit abhebt (Besonderheit des Umfangs, des Schwierigkeitsgrades oder des Verfahrensablaufs),
?        ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Ungewöhnlichkeit des Falls und dem Nichtabschluss des Verfahrens innerhalb von drei Jahren vorliegt,
?        die besonderen Umstände und die Ursachen nicht in einem vorwerfbaren Verhalten der Gemeinde begründet sind (z.B. Überforderung der Dienstkräfte oder zu umfangreicher Zuschnitt des Planungsgebiets).
Die Voraussetzungen für eine nochmalige Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB sind gegeben, da sich 2 Bürgerinitiativen / Interessengemeinschaften gegen die Bebauungsplanaufstellung gegründet haben, die sehr offensiv und mit viel Energie gegen die Bebauungsplanaufstellung vorgehen (z.B. Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die u.a. dazu führten, dass sich der Gemeinderat nochmals mit den Grundzügen der Planung intensiv beschäftigt hat.
Deswegen waren diverse nichtöffentliche Sitzungen erforderlich, um die allgemeine Haltung des Gemeinderates zu diesem Bebauungsplan abzuklären. Ebenso wurden Gespräche zwischen der Gemeinde und den Vertretern der Bürgerinitiative / Interessengemeinschaft geführt sowie eine politische Veranstaltung zum Thema „Nachverdichtung“ abgewartet.
Unabhängig hiervon wurde eine verkehrliche Begutachtung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beauftragt und Befahrungen durch die FFW Poing vorgenommen.
Ohne diese „Aktionen“ wäre ein Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bis zum Herbst 2015 möglich gewesen (beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen war für GR Mai 2015 vorgesehen, erneute öffentliche Auslegung unter Berücksichtigung der Änderungen sowie Satzungsbeschluss in der Zeit von Juni 2015 bis Ende Oktober 2015).
Die Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre wurde einstimmig beschlossen.

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5. Antrag der FWG-Fraktion auf Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die FWG-Gemeinderatsfraktion hat bereits am 14.07.2014 den Antrag zur Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub, entlang der Senator-Gerauer-Straße, gestellt.
Hintergrund ist, dass dieser Weg stark von Fußgängern (Pendler von der S-Bahn-Haltestelle Grub z.B. zu den Firmen Oce und Stahlgruber) und Radfahrer – gerade auch in den Morgen- und Abendstunden frequentiert wird.
Hierbei soll geprüft werden, inwieweit die Beleuchtung erfolgen könnte.

Über diesen Antrag wurde bereits im Gemeinderat am 06.11.2014 beraten. Nach Diskussion hat sich das Gremium darauf geeinigt, über den Antrag erst nach den Haushaltsverhandlungen 2015 weiter zu beraten.
Der Antrag wurde von der FWG-Fraktion vorläufig zurückgezogen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Beleuchtungspflicht für die Gemeinde außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nicht.
Trotzdem hat die Verwaltung die Beleuchtung dieser Wegeverbindung überprüft.
Nach Prüfung vor Ort wurde die notwendige Anzahl an Leuchten, um eine vernünftige Ausleuchtung des Weges zu gewährleisten, auf rund 25 Stück festgestellt.

Um die Straßenbeleuchtung (inkl. Planung, Erdarbeiten, Betonarbeiten) zu realisieren sind Finanzmittel in Höhe von ca. 75.000,- EUR brutto notwendig.

Die Verwaltung empfiehlt, aus Kostengründen die Beleuchtung derzeit nicht zu realisieren.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird zurückgestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Entsprechende Kosten sind im Haushaltplan 2015 – 2019 derzeit nicht eingeplant.

Kurzbericht

Die FWG-Gemeinderatsfraktion hat bereits am 14.07.2014 den Antrag zur Errichtung einer Beleuchtung für den Fuß- und Radweg von Poing nach Grub, entlang der Senator-Gerauer-Straße, gestellt.
Hintergrund ist, dass dieser Weg stark von Fußgängern (Pendler von der S-Bahn-Haltestelle Grub z.B. zu den Firmen Oce und Stahlgruber) und Radfahrer – gerade auch in den Morgen- und Abendstunden frequentiert wird.
Hierbei soll geprüft werden, inwieweit die Beleuchtung erfolgen könnte.
Über diesen Antrag wurde bereits im Gemeinderat am 06.11.2014 beraten. Nach Diskussion hat sich das Gremium darauf geeinigt, über den Antrag erst nach den Haushaltsverhandlungen 2015 weiter zu beraten.
Der Antrag wurde von der FWG-Fraktion vorläufig zurückgezogen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Beleuchtungspflicht für die Gemeinde außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nicht.
Trotzdem hat die Verwaltung die Beleuchtung dieser Wegeverbindung überprüft.
Nach Prüfung vor Ort wurde die notwendige Anzahl an Leuchten, um eine vernünftige Ausleuchtung des Weges zu gewährleisten, auf rund 25 Stück festgestellt.
Um die Straßenbeleuchtung (inkl. Planung, Erdarbeiten, Betonarbeiten) zu realisieren sind Finanzmittel in Höhe von ca. 75.000,- EUR brutto notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt, aus Kostengründen die Beleuchtung derzeit nicht zu realisieren.
Nach Erläuterung durch den Antragsteller und anschließender Diskussion wurde der Antrag zurückgestellt.
An die Verwaltung ging jedoch der Prüfauftrag, die Beleuchtungssituation insgesamt zu überprüfen sowie eine Prioritätenliste (bis zu den Haushaltsverhandlungen) zu erstellen.

Datenstand vom 09.10.2015 09:17 Uhr